Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 275 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwar enthält der Gesetzeswortlaut insoweit eine speziellere Regelung gegenüber § 9 Abs 1 S 1 EStG, weil er den Abzug von Schuldzinsen als WK nur zulässt, "soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Da jedoch auch für die Abzugsfähigkeit nach § 9 Abs 1 S 1 EStG vom BFH in st Rspr gefordert wird, dass ein wirt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Typische Fälle

Rn. 295 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein wirtschaftlicher Zusammenhang wird typischerweise angenommen, wenn der die Schuldzinsen begründende Kredit verwendet wird zur Zahlung der AK/HK von ertragbringenden WG (zB Arbeitsmittel wie PC oder Schreibtisch, Wertpapiere, Anteile an KapGes, verpachtete oder vermietete Grundstücke), eines vom StPfl seinerseits einem Dritten gewährten Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung der Aufteilung

Rn. 333 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ergibt sich die Aufteilung nicht bereits aus den tatsächlichen Verhältnissen, ist sie zu schätzen. Eine solche Schätzung erfolgt zB bei einem gemischt genutzten Gebäude im Verhältnis der selbst genutzten Wohnfläche/Nutzfläche zu der Fläche des vermieteten Teils (BFH v 27.10.1998, IX R 29/96, BStBl II 1999, 680 und BFH v 25.03.2003, IX R 38/0...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.8 Ausnahmen für Finanzsicherheiten (Abs. 2 Satz 2, Satz 3)

Rn 97 Die durch das Insolvenzgericht angeordneten vorläufigen Maßnahmen haben keine Auswirkung auf Verfügungen über sogenannte Finanzsicherheiten im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2002/47/EG[261] (im Weiteren: Finanzsicherheitenrichtlinie). Dabei kommen hauptsächlich Verfügungsbeschränkungen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder ähnliche Maßnahmen nach Abs. 2 Sa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 281 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang von Schuldzinsen mit einer Einkunftsart ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und (jedenfalls regelmäßig) subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (zB BFH v 01.07.2003, VIII R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Schuldzinsen nur anteilig

Rn. 330 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nicht immer dient ein Kredit einheitlich nur der Finanzierung eines konkreten Objekts zur Erzielung von Einnahmen einer bestimmten Einkunftsart. Ein Darlehen kann der Anschaffung eines WG zu unterschiedlichen Nutzungen dienen (zB dem Erwerb eines Gebäudes zur Erzielung von Vermietungseinkünften und zur Selbstnutzung, BFH v 25.03.2003, IX R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Schuldzinsen nach Zwangsversteigerung eines vermieteten Grundstücks keine nachträglichen WK, FR 1992, 332; Rössler, Nach Zwangsversteigerung entstandene Schuldzinsen als nachträgliche WK, DStZ 1992, 493; Gosch, Schuldzinsenabzug beim Wechsel der Einkunftsart und des Einkunftsobjekts, StBp 1992, 171; Schmidt, Schuldzinsenabzug bei Refinanzierung eines Versorgungsausgle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nachweis

Rn. 296 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die bloße Behauptung des StPfl, die Kapitalanlage zur Einkünfteerzielung zu verwenden, genügt zur steuerlichen Anerkennung der Schuldzinsen als WK nicht, vielmehr müssen äußerlich erkennbare Beweisanzeichen diesen Zusammenhang eindeutig und nachvollziehbar belegen (BFH v 24.04.1997, VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 mit weiteren Ausführungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 74 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwischen den Aufwendungen und der Erzielung von stpfl Einkünften muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen (BFH v 29.07.1986, IX R 206/84, BStBl II 1986, 747; BFH v 11.02.2014, IX R 22/13, BFH/NV 2014, 1195). Maßgebliches Kriterium für einen wirtschaftlichen Zusammenhang ist die wertende Betrachtung des die Aufwendung auslösenden Momen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bsp für vorab entstandene WK

Rn. 91 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorab entstandene WK sind bei allen Überschusseinkünften denkbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können sie zB vorliegen bei Bewerbungskosten, Umschulungsmaßnahmen (von arbeitsloser Industriekauffrau zur Fahrlehrerin (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403), Kosten für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium (BFH v 17....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absicht von steuerfreien Vermögensvorteilen

Rn. 284 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Abzug von Schuldzinsen als WK ist ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen nicht durch die Einkünfteerzielung, sondern durch die private Vermögenssphäre veranlasst sind (st Rspr, zB BFH v 08.12.1992, IX R 68/89, BStBl II 93, 434). Gerade bei mit Kredit angeschafften WG (wie zB Grundstücken und Wertpapieren) hofft der StPfl häufig (auch) au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit

Rn 29 Über das Verfahren, auf welche Weise konkret der Tatbestand der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit zu ermitteln ist, äußert sich der Gesetzestext nicht. Rn 30 Im Hinblick auf die Abgrenzung der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit von einer bloßen Zahlungsstockung einerseits und einer nur geringfügigen Liquiditätslücke andererseits ist eine mehrstufige Überprü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.1 Besondere Verfügungsbeschränkungen

Rn 16 Anstelle eines allgemeinen Verfügungsverbots (s.u. Rdn. 45 ff.) oder eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts (s.u. Rdn. 54 ff.) kann das Gericht einzelne, konkret bezeichnete Verfügungen verbieten (besonderes Verfügungsverbot) oder deren Wirksamkeit an eine Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters binden (besonderer Zustimmungsvorbehalt). Dies kommt aus Gründen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen für Arbeitsmittel

Rn. 856 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abzugsfähig sind "Aufwendungen" für Arbeitsmittel, dh Ausgaben in Geld oder Geldeswert für die Erlangung der Verfügungsmacht über ein Arbeitsmittel. Als Aufwendungen kommen in erster Linie die AK oder HK (einschließlich USt) für das Arbeitsmittel in Betracht; aber auch Mietaufwendungen könnten abgezogen werden. Zu den Aufwendungen für Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nutzungsänderung des vorhandenen Objektes

Rn. 311 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum einen fallen hierunter Gestaltungen, bei denen ein mit Darlehensmitteln angeschafftes Objekt im Rahmen einer anderen Einkunftsart eingesetzt wird, also eine "Nutzungsänderung des vorhandenen Objekts" eintritt. Dies liegt zB vor, wenn der StPfl ein Grundstück aus seinem BV entnimmt, um zukünftig Einkünfte aus VuV zu erzielen; die ursprüng...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ausnahmen vom Gebot der schädlichen Mittelverwendung

Tz. 52 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes. Tz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Besonderheiten bei Ehegatten

Rn. 29 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei Eheleuten hat der BFH für verschiedene Fallgestaltungen Erleichterungen von dem Abzugsverbot für Drittaufwand anerkannt. Für eingetragene Lebenspartner kann nichts anderes gelten. Die Rechtfertigung dafür liegt in der Anerkennung der Rechtswirklichkeit einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, bei der es von Zufällen abhängt – und of...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufwendungen auf Vermögen eigentlich keine WK

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das deutsche ESt-Recht ist durch den sog Einkünftedualismus geprägt: Während bei den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG der Gewinn als der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV zu zwei Stichtagen (§ 4 Abs 1 EStG), also als Wertveränderung definiert wird, wird für die übrigen Einkunftsarten iSd § 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG der Überschuss de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einleitung

Rn. 310 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ändert sich die Verwendung der Darlehensmittel, entfällt ein anfänglich begründeter wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung. Nach st Rspr (zB BFH v 01.10.1996, VIII R 68/94, BStBl II 1997, 454; BFH v 24.04.1997, VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 und BFH v 07.07.1998, VIII R 5/96, BStBl II 1999, 209) und der ganz überwiegende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Aufwendungen ohne Vermögensminderung

Rn. 11 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus dem Nettoprinzip (s Rn 4f) folgt, dass Aufwendungen eine Vermögensminderung voraussetzen. Fehlt es an einer Verminderung des Vermögens des StPfl, so liegen idR keine berücksichtigungsfähigen WK iSd § 9 EStG vor. Rn. 12 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuerrechtlich sind demzufolge keine Aufwendungen gegeben, wenn der StPfl auf die Aufwendung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 980 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bildungsaufwendungen sind nach allgemeinen Grundsätzen WK, wenn die Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403). Die Feststellungslast für die berufliche Veranlassung der Aufwendungen trägt der StPfl, wobei aller...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zuweisung zu einem bestimmten Zweck

Rn. 290 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit der erstmaligen Verwendung der Darlehensvaluta wird die Darlehensverbindlichkeit einem bestimmten Zweck zugewiesen. Dieser Zweck besteht, sofern das Darlehen nicht vorher abgelöst wird, so lange fort, bis die Tätigkeit oder das Rechtsverhältnis iSd angesprochenen Einkunftsart endet (BFH v 24.04.1997, VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 mwN...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / 1. Sachverhalt

Die beteiligten Ehegatten hatten einander am 12.7.2002 geheiratet und 2008 gemeinsam eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzlei erworben, die sie in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft durch lediglich mündliche Vereinbarung gründeten. Der Kaufpreis wurde finanziert. Sie vereinbarten die Verwendung der Gewinne für die Rückführung des Darlehens, die Lebenshaltungskos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Schuldzinsen als vorab entstandene WK

Rn. 346 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Schuldzinsen, die anfallen, bevor der StPfl tatsächlich Einkünfte erzielt, können als vorab entstandene WK (s Rn 82ff) angesetzt werden, wenn feststeht, dass der StPfl den Entschluss zur Erzielung von Einkünften mit dem fremd finanzierten Objekt endgültig gefasst hat (st Rspr, zB BFH v 29.11.1983, VIII R 96/81, BStBl II 1984, 303; BFH v 29....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Beispielfälle für eigenwirtschaftliche Interessen

Tz. 41 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Wirtschaftliche Interessen stehen z. B. bei den nachfolgenden Einrichtungen im Vordergrund, bei Obst- und Gartenbauvereinen; einem Fremdenverkehrsverband, den Landesfremdenverkehrsverbänden, den Fremdenverkehrsvereinen auf örtlicher Ebene (s. RFH vom 20.05.1941, RStBl 1941, 506 und s. Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 27.10.1995, DB 1995, 2500);...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bewertung

Rn. 17 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen sind grundsätzlich nur in Höhe des tatsächlich getätigten Geldabflusses bzw der tatsächlichen Vermögensminderung als WK anzusetzen. Bestimmen sich die abzugsfähigen WK nach den AK oder HK eines WG, so ist bei den Überschusseinkünften gleichermaßen wie bei den Gewinneinkünften die handelsrechtliche Begriffsdefinition in § 255 HGB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Besonderheiten bei Schuldzinsen

Rn. 102 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für einen Finanzierungskredit, die auf die Zeit nach der Veräußerung des Objekts der Einkünfteerzielung entfallen, hat die Rspr in jüngerer Zeit einen grundlegenden Richtungswechsel vollzogen. Der BFH hatte zunächst die Auffassung vertreten, dass mit Beendigung der Einkünfteerzielung der wir...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Werterhaltungsprinzip (§ 245 Abs. 1 Nr. 1)

Rn 9 Wann eine Schlechterstellung i.S.d. Abs. 1 Nr. 1 vorliegt, wird im Gesetz nicht definiert. Abzustellen ist auf das wirtschaftliche Ergebnis; der (fiktive) Erlös aus der bestmöglichen Verwertung in der Insolvenz ohne Plan ist mit dem im Plan prognostizierten Erlös zu vergleichen. Das bedeutet, dass der Vergleichsmaßstab sowohl die Abwicklung als auch die übertragende San...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Fällige Zahlungspflichten

Rn 8 Für die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sind die fälligen Zahlungspflichten zu berücksichtigen. Zahlungsunfähigkeit bedeutet danach ausschließlich Geldilliquidität, d.h. einen Mangel an Zahlungsmitteln.[13] Die Unfähigkeit, andere Leistungspflichten zu erfüllen, wie die Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen, begründet keine Zahlungsunfähigkeit.[14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vergebliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Führen Aufwendungen entgegen den Planungen des StPfl nicht zu Einnahmen – etwa weil die geplante Einkunftsquelle nicht geschaffen wird (zB geplantes Mietshaus wird nicht errichtet oder die Prüfung zum Abschluss der Umschulungsmaßnahme wird nicht bestanden) oder weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt (zB Reparatur gelingt nicht) –, bleibt hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 355 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Von nachträglichen Schuldzinsen ist auszugehen bei Finanzierungskosten, die dem StPfl erst nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht oder -tätigkeit entstehen. Rn. 356 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei rückständigen Schuldzinsen, also Aufwendungen, die während der Zeit der Einkünfteerzielung angefallen sind, aber erst nach Aufgabe der Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu den Tilgungsleistungen

Rn. 271 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unter den Begriff der Schuldzinsen iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG fallen nicht die Tilgungsleistungen zur Rückzahlung des Darlehens (BFH v 10.12.1971, VI R 209/69, BStBl II 1972, 250 und BFH v 29.10.1985, IX R 56/82, BStBl II 1986,143). Wird ein einheitlicher Betrag geleistet, ist dieser in einen Zins- und Tilgungsanteil zu zerlegen (BFH v 17....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unfreiwillige Werbungskosten

Rn. 78 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Veranlassungszusammenhang zwischen Aufwendungen und der Erwerbssphäre kann auch dann vorliegen, wenn sich der StPfl nicht willentlich für die Wertabgabe entscheidet, sondern diese ihm ohne oder gegen seinen Willen aufgezwungen wird zB durch Veranlassung eines außen stehenden Dritten (BFH v 25.10.1989, X R 69/88, BFH/NV 1990, 553; BFH v 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Begriff "Selbstlosigkeit"

Tz. 33 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Neben der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke und der Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet muss als weitere Grundvoraussetzung für die Anerkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit die Selbstlosigkeit gem. § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) gegeben sein. § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) definiert den Be...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Teilzahlungsgeschäft / 3.3 Der Kredit muss 200 EUR übersteigen

Das Gesetz gilt ferner nicht, wenn der Kreditbetrag 200 EUR nicht übersteigt oder dem Verbraucher ein Zahlungsaufschub von nicht mehr als 3 Monaten eingeräumt wird.[1] Die Vorschriften des Gesetzes sind zum Schutz des Verbrauchers zwingend. Eine hiervon abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Verbrauchers ist unwirksam.[2]mehr

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Teilzahlungsgeschäft / 4 Was hinsichtlich der Umsatzsteuer zu beachten ist

Die Gewährung von Krediten gegen Zahlung eines Entgelts (Zinsen, Damnum, Gebühren etc.) ist von der Umsatzsteuer befreit.[1] Die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf die unmittelbar mit der Kapitalnutzung zusammenhängenden Nebenleistungen, z. B. Portokosten, Auskunftsgebühren und Fahrtkosten. Für die Annahme der Steuerbefreiung muss es sich um eine Kreditgewährung i. S. d....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Teilzahlungsgeschäft / 3.2 Der Kunde muss Privatperson sein

Die Verbraucherschutzregeln setzen voraus, dass der Veräußerer Gewerbetreibender und der Kunde Privatperson ist. Ist der Kredit oder das kreditähnliche Geschäft für den Gewerbebetrieb des Kunden oder für dessen freiberufliche Tätigkeit bestimmt, kommt das Verbraucherschutzrecht grundsätzlich nicht zur Anwendung.[1]mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Teilzahlungsgeschäft / 3.4 Zwingende Formvorschriften sind zu beachten: Schriftliche Vereinbarung notwendig

Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.[1] Achtung Schriftform einhalten Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig.[2] Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kred...mehr

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Teilzahlungsgeschäft / 3.1 Die Rechte des Erwerbers werden durch die Verbraucherschutzregeln geschützt

Das Teilzahlungsgeschäft ist rechtlich eine Finanzierungshilfe. Bei der Finanzierungshilfe wird die Fälligkeit der Geldforderung hinausgeschoben. Auf das Teilzahlungsgeschäft gelten neben einigen Vorschriften über das Verbraucherdarlehen zusätzlich die §§ 507 ff. BGB.[1] Vom Teilzahlungsgeschäft ist der finanzierte Kauf zu unterscheiden. Hierbei nimmt der Käufer bei einem Fina...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Darlehensverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf Rückzahlungsansprüche wegen eines gegenüber der Gesellschaft gewährten Darlehens wegen Verschlechterung der Vermögenslage, so liegen im Hinblick auf den insoweit nicht werthaltigen Teil der Rückzahlungsansprüche keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor, sondern negative Kapitaleinkünfte i.S.d....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Steuerpflicht von Nutzungsersatz nach Darlehenswiderruf (I)

Bei als "Nutzungsentschädigung" bezeichneten Zahlungen einer Bank auf Grund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Widerruf von Darlehensverträgen handelt es sich nach Auffassung des FG Baden-Württemberg nicht um steuerpflichtige Kapitalerträge. Im Streitfall wurden die Darlehensverträge nicht rückabgewickelt, da sich die Parteien e...mehr

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Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung

Leitsatz 1. Der Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens i.S. des § 37 Abs. 5 KStG ist eine sonstige Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. 2. Die Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG zu besteuern und nicht in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. 3. Die Anschaffungsk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.16 Entschädigungs- und Sicherungseinrichtungen der Kredit- und Versicherungswirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 16 GewStG)

Rz. 250 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG sind KSt-Subjekte steuerbefreit, die von einem Verband der Kreditinstitute getragen werden und nach ihrer Satzung (und, wie sinngemäß ergänzt werden muss, nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung) nach dem Anlegerentschädigungsgesetz v. 16.7.1998[1] ausschließlich den Zweck haben, die Erfüllung der Verpflichtung der Kredit- und Finanzdien...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.3 Darlehen der Kasse an den Träger

Rz. 123 Die Kasse kann ihr Vermögen, soweit sie es zurzeit nicht für die sozialen Zwecke benötigt, dem Träger darlehensweise zur Verfügung stellen.[1] Grundsätzlich hält sich die Kasse damit im Rahmen der zulässigen Vermögensverwaltung (Rz. 88). Dabei muss aber sichergestellt sein, dass der Grundsatz der unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung des Kassenvermögens für d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.17 Bürgschaftsbanken (§ 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG)

Rz. 258 Die Steuerbefreiung für Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften) in § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] mit Wirkung ab Vz 1992 eingefügt. Bis dahin wurden Bürgschaftsbanken als gemeinnützig angesehen. Da aber Bedenken bestanden, ob die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO tatsächlich erfüllt waren, wurde eine eigenständige Steuerbefreiung ein...mehr

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Liquiditätskrise der Gemein... / 4 Anlegung einer Liquiditätsrücklage

Der "Königsweg", um Liquiditätsengpässen zu begegnen, ist die Ansammlung einer Liquiditätsrücklage als weitere Rücklage i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG. Eine Liquiditätsrücklage hat den Zweck, dass der Verwalter jederzeit in der Lage ist, Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auszugleichen oder aus anderen Gründen plötzlich auftretende Engpässe zu bedienen....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.3 Steuerfreiheit des Finanzmarktstabilisierungsfonds

Rz. 329 Durch Gesetz v. 17.10.2008[1] wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds zur Überwindung von Liquiditätsengpässen und zur Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen des Finanzsektors (insbesondere Finanzinstituten, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften) gegründet. Der Fonds kann Garantien und Kredite gewähren und Beteiligungen übernehmen. Nach § 14 FMStFG ist de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.5 Nebengeschäfte

Rz. 223 Nebengeschäfte sind alle Geschäfte, die weder Zweck- noch Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind, insbesondere also alle außerhalb des Zwecks der Genossenschaft liegende Geschäfte, die über den Bereich der Hilfsgeschäfte hinausgehen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Vermietung von Wohnräumen an Nichtbetriebsangehörige ist immer ein Nebengeschäft; aus Billigkeitsgründen tritt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr