Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.3 Eigenkapital im Überschuldungsstatus

Rz. 46 Liegt eine buchmäßige (bilanzmäßige) Überschuldung vor, so ist zu prüfen, ob die Überschuldung auch tatsächlich gegeben ist. Hierzu ist ausgehend von der Bilanz, also den Buchwerten, ein Status aufzustellen, in dem die Vermögenswerte zu Zeitwerten und die Schulden aufzunehmen sind. Hier liegt das Bewertungsproblem in dem von den Buchwerten abweichenden Ansatz der Verm...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.4 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 37 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen vorliegen.[1] Überentnahmen liegen vor, wenn die Entnahmen höher sind als der Gewinn und die Einlagen des Wirtschaftsjahrs. Die Überentnahme eines Jahres ist zu erhöhen um Überentnahmen früherer Wirtschaftsjahre sowie...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.3 Mezzanine-Kapital, stille Beteiligung

Rz. 40 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich dem Handelsrecht bezüglich der Einordnung in Eigen- und Fremdkapital. Das Steuerrecht hat jedoch für bestimmte Finanzierungsformen Sonderbestimmungen. [1] Liegt "Equity-Mezzanine-Kapital" vor, überwiegt also der Eigenkapitalcharakter, so erhält der Kapitalgeber, sofern er eine Kapitalgesellschaft ist, der Steuerfreiheit des § 8b Abs. ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4 Mezzanine-Kapital

Rz. 30 Mit Mezzanine [1]-Kapital wird eine im Grenzbereich zwischen der Eigen- und Fremdfinanzierung liegende Finanzierungsform angesprochen. Es gibt weder eine allgemein gültige Begriffsdefinition noch eine eindeutige[2] Zuordnung zum Eigenkapital oder Fremdkapital. Mezzanine-Kapital wird in der Regel zeitlich befristet überlassen, steht bei Insolvenzfällen im Rang hinter de...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 1 Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB ist in der Bilanz einer Gesellschaft das Eigenkapital gesondert von den Vermögenswerten, den Schulden und den Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Eine Definition des Begriffs "Eigenkapital" findet sich jedoch weder im HGB noch in anderen Wirtschaftsgesetzen (z. B. GmbHG, AktG); für Kapitalgesellschaften und AGs bzw. GmbH & Co KGs finden sich i...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2.1 Gliederung der Bilanz

Rz. 6 Die Bilanz muss in Kontoform aufgestellt werden (§ 266 Abs. 1 Satz 1 HGB). Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die Bilanz nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB zu gliedern.[1] Die KGaA hat die Gliederung um die Position "Kapitalanteile des persönlich haftenden Gesellschafters" nach dem Posten "gezeichnetes Kapital" zu erweitern (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG i. V....mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.3 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Rz. 31 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegt als Kapitalgesellschaft bei einem Betrieb des Gewerbes im Inland der Gewerbesteuer kraft ihrer Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG. Hier stellen sich ebenfalls keine Unterschiede gegenüber der Aktiengesellschaft dar. Anders als bei der Körperschaftsteuer sind bestimmte Vergütungen an den Komplementär einer KGaA nicht...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.4 Besonderheiten der Besteuerung des Komplementärs

Rz. 32 Bei einer natürlichen Person als Komplementär werden einkommensteuerlich nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStGdie persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA wie Mitunternehmer behandelt. Sie sind aber nicht im Verhältnis zu der KGaA oder den Kommanditaktionären Mitunternehmer; insofern werden sie eben nur wie Mitunternehmer behandelt.[1] Gewinnanteile der Komplementäre gehö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze, für die § 4 Nr. 3 UStG nicht gilt

Rz. 26 § 4 Nr. 3 S. 2 UStG ist für folgende Leistungen nicht anwendbar, d. h. die Steuerbefreiung bestimmt sich nach den jeweils genannten anderen Vorschriften: Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG (Finanzumsätze, insbesondere die Gewährung von Krediten und Umsätze im Geschäft mit Forderungen), Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG (Versicherungsumsätze), Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG (Umsätze au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Steuerfreie Umsätze, für die § 4 Nr. 3 nicht gilt (§ 4 Nr. 3 S. 2 UStG)

Rz. 113 Nach § 4 Nr. 3 S. 2 UStG ist die Steuerbefreiung – nach dieser Vorschrift – für folgende Leistungen nicht anwendbar, d. h. die Steuerbefreiung bestimmt sich nach den jeweils genannten anderen Vorschriften: Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG (Finanzumsätze, insbesondere die Gewährung von Krediten und Umsätze im Geschäft mit Forderungen), Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG (Versicher...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Darlehen innerhalb eines Konzerns – Verbindlichkeit für steigende Zinsen

Die X-GmbH gehört dem A-Konzern an. Sie erhielt am 1.1.01 von einer anderen Gesellschaft des Konzerns (verbundenes Unternehmen) ein Darlehen i. H. v. 1 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die aufgelaufenen Zinsen sind am 31.12. des jeweiligen Jahres zu zahlen. Im ersten Jahr beträgt der Jahreszinssatz 1 %, im zweiten Jahr 1,5 %, im dritten Jahr 2 %, im vierten Jahr 2,5...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.1 Vereinbarung eines steigenden Zinssatzes

Die Notwendigkeit zur Abbildung eines Erfüllungsrückstands ergibt sich nur bei solchen Darlehen, bei denen der vereinbarte Zinssatz über die Laufzeit ansteigt. Der Zinssatz kann zwischen den Parteien nach § 488 BGB vereinbart werden (in den Grenzen des § 138 BGB bzgl. Sittenwidrigkeit und Wucher). Die Vertragspartner können daher auch einen im Zeitablauf steigenden Zinssatz ...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.2 Entstehung eines Erfüllungsrückstands bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise

Bei Verträgen mit steigendem Zinssatz ist jährlich nur der im Vertrag vereinbarte Zinssatz fällig und zu bezahlen. Aufgrund der Verpflichtung, die Darlehenssumme in späteren Jahren höher zu verzinsen, und dem Ausschluss einer ordentlichen Kündigung, kann sich der Darlehensnehmer bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Verpflichtung zur Zahlung der höheren Zinsen in später...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.2 Steuerliche Abbildung für Wirtschaftsjahre, die bis zum 31.12.2022 enden

Auch in der Steuerbilanz ist für den Erfüllungsrückstand eine Verbindlichkeit auszuweisen. Nach der bis zur Änderung durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz geltenden Fassung des § 6 EStG sind Verbindlichkeiten abzuzinsen. Ausgenommen sind Verpflichtungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag wenige als 12 Monate beträgt, die unverzinslich sind oder die auf einer Anzahlung oder Vo...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.6.2 Ausweis als Rückstellung

Ist die Verpflichtung im Einzelfall nicht als Verbindlichkeit, sondern als Rückstellung einzuordnen, so ist handelsrechtlich eine Abzinsung des Erfüllungsrückstands vorzunehmen. Denn nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zwingend abzuzinsen. Dazu ist der ihrer jeweiligen Restlaufzeit entsprechende durchschnittliche Marktzins...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.1 Handelsrechtliche Abbildung

Die Darlehensverbindlichkeit ist zum Zeitpunkt der Darlehensbereitstellung am 1.1.01 unter der Bilanzposition C.6. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" zu passivieren. Buchungsvorschlag 1.1.01:mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.3 Steuerliche Abbildung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden

Durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz wurde § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG dahingehend geändert, dass Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen sind. Die Verpflichtung zur Abzinsung wurde gestrichen. Als Folgeänderung, wurde auch § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG geändert, der klarstellt, dass Rückstellungen weiterhin mit einem Zinssatz von ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Gestaltungsmissbräuchliche Tilgung von Gesellschafterdarlehen aus Einlagen

Umgehung der Gewinnerhöhung durch Forderungsverzicht: Die lediglich buchhalterisch vollzogene Einlage in die Kapitalrücklage einer GmbH zu dem Zweck der anschließenden Tilgung eines Darlehens der Alleingesellschafterin stellt einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar und ist daher wie ein – im Umfang des werthaltigen Anteils gewinnerhöhender – Forderungsv...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Gewerbeertragskürzung: "Nachhaltigkeit" bei Objektgesellschaften eines Immobilienkonzerns

Der Begriff "Verwaltung und Nutzung" in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG entspricht dem ertragsteuerlichen Begriff der Vermögensverwaltung. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die erweiterte Kürzung nicht gewährt werden kann, wenn die Grundstücksverwaltung des Unternehmens den Bereich der reinen Vermögensverwaltung verlässt und gewerblichen Charakter annimmt. Wann im Einzelfall eine "...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 2.2.1 Tatsachen

Rz. 11 Die Versicherung der Richtigkeit einer Auskunft bezieht sich allein auf den Tatsachenvortrag. Nur dieser ist eines Beweises zugänglich.[1] Tatsachen [2] sind konkrete, nach Raum und Zeit bestimmte, vergangene oder gegenwärtige Geschehnisse und Zustände der Außenwelt (äußere Tatsachen) und des Seelenlebens (innere Tatsachen). Sie können für die Sachverhaltsfeststellung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Inhalt und Modalitäten der Anzeigepflicht

Rz. 16 Die Anzeigepflicht der Geldinstitute bezieht sich auf alle Guthaben und andere Forderungen, Wertpapierdepots, Genussscheine usw. im Todeszeitpunkt des Erblassers. Die im Einzelnen anzuzeigenden Konten und Depots umfassen auch solche, bei denen der Inhaber durch einen Vertrag zugunsten Dritter [1] mit seinem Geldinstitut vereinbart hat, dass das Guthaben bzw. der Vermög...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Zusammenrechnung bei Einräumung eines Nutzungsrechts und nachfolgender Substanzschenkung

Rz. 59 Zu einer Zusammenrechnung von Erwerben kann es auch dann kommen, wenn durch eine freigebige Zuwendung zuerst "nur" ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde und später dann der genutzte Gegenstand übertragen wird. Hat z. B. der Schenker dem Beschenkten zunächst ein zinsloses Darlehen gewährt und vor Ablauf von 10 Jahren auf die Darlehensforderung verzichtet, liegt im Verzich...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2.2 Rechtsformspezifische Abweichungen

Rz. 24 Nicht nur das HGB, sondern auch die einzelnen rechtsformspezifischen Gesetze enthalten Regelungen, die sich auf den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz auswirken und zu Abweichungen vom Grundgliederungsschema führen können. Abweichungen bei GmbH Rz. 25 Zunächst bestimmt § 42 Abs. 2 GmbHG, dass von GmbH-Gesellschaftern eingeforderte Nachschüsse, denen sich diese ni...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 2. Darlehensaufnahme

Rz. 10 Angesichts des beklagenswerten Sanierungsstaus eines Großteils der älteren Wohnungseigentumsanlagen und der zunehmenden Notwendigkeit von Maßnahmen der energetischen Modernisierung stehen aufwändige Baumaßnahmen deutschlandweit (im sprichwörtlichen und im Wortsinne) auf der Tagesordnung. Allerdings reicht die Erhaltungsrücklage typischer Weise zur Finanzierung nicht a...mehr

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Hybride Finanzierungen (Ink... / 1 Systematische Einordnung

Als "hybrid" bezeichnet man Gestaltungen, die gegensätzliche Strukturelemente aufweisen und daher im Inland und im Ausland jeweils einer gegensätzlichen Qualifikation unterliegen können. Hybrid sind Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital ein. Der Begriff "gewinnabhängige ...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 3 Praxisfragen

DBA stellen häufig Bezüge aus typischen stillen Gesellschaften und z. T. auch aus partiarischen Darlehen den Dividenden gleich.[1] In diesen Fällen stellt sich jedoch die Frage, ob eine entsprechende Reduzierung der Quellensteuer zu erfolgen hat, regelmäßig nicht, weil die DBA gleichzeitig regeln, dass die Reduzierung der Quellensteuer nicht eingreift, wenn die Auskehrung vo...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / IV. Muster

Rz. 144 Muster 8.9: Vermögensbericht gem. § 28 Abs. 4 WEG zum Stichtag 31.12.20xx Muster 8.9: Vermögensbericht gem. § 28 Abs. 4 WEG zum Stichtag 31.12.20xxmehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / II. Zahlungspflichten der Erwerber und Schutzvorschriften

Rz. 7 Zum Schutz der Erwerber muss der Bauträger die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) beachten und darf Zahlungen nur unter den in § 3 oder § 7 MaBV aufgeführten Voraussetzungen entgegennehmen. Die Bestimmungen der MaBV gelten zwar nicht unmittelbar für den (zivilrechtlichen) Bauträgervertrag; die im Bauträgervertrag vereinbarten...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / VI. Versteigerungstermin und Erlösverteilung

Rz. 81 Die Teilnahme am Versteigerungstermin durch einen Vertreter der WEG (d.h. im Normalfall: Durch einen Rechtsanwalt) ist nicht unbedingt nötig. Der WEG kann es gleichgültig sein, wer den Zuschlag erhält; nennenswert beeinflussen kann sie es ohnehin nicht. Ohne Teilnahme am Termin muss die WEG allerdings ein Risiko infolge der (schwer verständlichen) Bestimmung des § 85a...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 2.2 Reduzierung der Quellensteuer

Voraussetzung für die Reduzierung der Quellensteuer entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA ist, dass der Dividendenberechtigte eine im anderen Vertragsstaat ansässige Gesellschaft ist. Es darf sich nicht um eine Personengesellschaft handeln. Wird die Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehalten, kommt es daher insoweit nicht zur Reduzierung d...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Überblick

Rz. 58 Bis zur WEG-Novelle 2007 war die Zwangsversteigerung keine sinnvolle Option für eine Gemeinschaft. Die Gemeinschaft konnte ihre Hausgeldforderungen gegen einen Wohnungseigentümer nur als dinglich nicht gesicherte "persönliche Ansprüche" in der Rangklasse 5 des § 10 Abs. 1 ZVG geltend machen. Bei der (nach der Reihenfolge der Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG erfolgenden...mehr

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Partiarisches Darlehen - ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Partiarische Darlehen gehören neben Genussrechten ("Genussrechte") und der typischen stillen Gesellschaft ("Schachtelprivileg, internationales") zu den hybriden Finanzinstrumenten ("hybride Finanzinstrumente"). Als "hybrid" bezeichnet man Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung z...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / 2 Inhalt

Bei unbeschränkter Stpfl. sind Einkünfte aus partiarischem Darlehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie sind nach § 34d Nr. 6 EStG ausl. Einkünfte, wenn der auskehrende Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Die Auskehrung ist bei dem Empfänger stpfl. und unterliegt nicht § 8b Abs. 1 KStG. Bei beschränkter Stpfl. bi...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / Literaturtipps

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Partiarisches Darlehen - AB... / 1 Systematische Einordnung

Partiarische Darlehen gehören neben Genussrechten ("Genussrechte") und der typischen stillen Gesellschaft ("Schachtelprivileg, internationales") zu den hybriden Finanzinstrumenten ("hybride Finanzinstrumente"). Als "hybrid" bezeichnet man Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdka...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Einen besonderen Tatbestand enthält § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. d EStG für Zinsen bei Tafelgeschäften mit Teilschuldverschreibungen. Diese unterliegen auch ohne dingliche Sicherung der beschränkten Stpfl. Ein Tafelgeschäft liegt vor, wenn die Zinsen von dem inl. Schuldner oder einem inl. Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gegen Aushändigung des Zinsscheins ausgezahlt o...mehr

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Genussrechte – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Genussrechte gehören, ebenso wie typische stille Beteiligungen und partiarische Darlehen, zu den hybriden Finanzinstrumenten, bei denen ein darlehensähnliches Kapital mit einer gewinnabhängigen Vergütung versehen wird.[1] Sie nehmen daher eine Zwischenstellung zwischen Eigenkapital und Darlehen ein. Im nationalen Recht werden Auskehrungen auf Genussrechte, die mit einer Bete...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 6 EStG sind Zinseinkünfte ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland hat oder, bei inl. Ansässigkeit des Schuldners, wenn das Kapitalvermögen durch ausl. Grundbesitz gesichert ist. Zinsen werden daher umfassend als ausl. Einkünfte definiert. Im Gegensatz hierzu unterwirft Deutschland nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG nur besti...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 3 Praxisfragen

§ 50g EStG enthält einige praktisch wichtige Einschränkungen des Anwendungsbereichs. So kommt es nach § 50g Abs. 2 EStG nicht zur Entlastung von der Quellensteuer bei Zinsen, die nach deutschem Recht als Gewinnausschüttung behandelt werden, also bei beteiligungsähnlichen Genussrechten, und nicht bei Forderungen, die einen Anspruch auf Beteiligung an einem Gewinn des Schuldne...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Zinsen gehören nach § 20 Abs. 1 EStG grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dabei kann es sich um Zinsen aus partiarischem Darlehen[1], um Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden[2] oder um Zinsen aus sonstigen Forderungen[3] handeln. Nach § 20 Abs. 8 EStG hat die Einordnung der Zinsen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger...mehr

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Grundvermögen (Grundstücksg... / 3 Praxisfragen

In der Praxis sind zwei Tatbestände besonders wichtig. Es sind dies die Regelung über Grundstücksgesellschaften und des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG. Bei der Regelung über Grundstücksgesellschaften, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG, Art. 13 Abs. 4 OECD-MA ist zu beachten, dass das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Gesellschafters bei Veräußer...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Finanzierungsaufwendungen

Rz. 100 Die Finanzierungsaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen aus der finanzwirtschaftlichen Kapitalbeschaffung und der finanzwirtschaftlichen Kapitalanlage.[1] Eine Beschränkung des Begriffs der Finanzierungskosten auf die Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23.6, die nicht in der Bilanz aktiviert werden, erscheint vor dem Hintergrund des Umfangs der korrespondieren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Stille Beteiligung am Unternehmen eines anderen

Rz. 13 Die Vorschrift befreite die Beteiligung als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen oder an dem Gesellschaftsanteil eines anderen. Sie befreite somit die Leistung des stillen Gesellschafters durch Beteiligung an dem Unternehmen eines anderen ­Unternehmers (vgl. dazu Bericht des Finanzausschusses, BT-Drs. 10/6193, Rz. 10 und 11). Davon zu unterscheiden war die nach §...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Finanzerträge

Rz. 96 Obwohl die Finanzerträge nicht im Mindestgliederungsschema des IAS 1.82 aufgeführt sind, darf keine Saldierung mit den Finanzierungsaufwendungen stattfinden und dementsprechend dürfen die Finanzierungsaufwendungen nicht als Saldogröße interpretiert werden. Das IFRIC interpretiert unter Verweis auf das in IAS 1.32 enthaltene Saldierungsverbot den in IAS 1.82 genannten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach der bis zum 15.12.2004 geltenden Regelung des § 4 Nr. 8 Buchst. j UStG war die Beteiligung als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen oder an dem Gesellschaftsanteil eines anderen steuerbefreit. Wenn sich ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens als stiller Gesellschafter mit einer Geld- oder Sacheinlage an einem anderen Unternehmen beteiligte und hierfür a...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.5 Währungsumrechnungsdifferenzen aus einem einen Bestandteil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bildenden monetären Posten

Rz. 150 Monetäre Posten, z. B. in Form einer Forderung, gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb,[1] deren Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Bestandteil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar.[2] Hierbei handelt es sich insbesondere entweder um beteiligungsähnliche Darlehen oder langfristige Ve...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.6 Fertigstellungstermin

Rz. 474 Die termingerechte Herstellung gehört zu den wesentlichen Pflichten des Bauträgers. Der Erwerber muss unter Umständen seine bisherige Wohnung fristgemäß räumen, sich ein Darlehen bereitstellen lassen und den Umzug auf einen bestimmten Zeitpunkt fixieren.[1] Der Fertigstellungstermin kann sich aus dem Bauträgervertrag oder aus den Umständen ergeben (§ 271 Abs. 1 BGB)....mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.2 Einführung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Rz. 483 Führt jemand gewerbsmäßig als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben durch oder bereitet er diese vor und verwendet er dazu Vermögenswerte von Erwerbern, ist er als Bauträger ein Gewerbetreibender i. S. d. Gewerbeordnung und bedarf gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO einer Erlaubnis. Zum Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber ist für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "die Vermittlung und Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten und Garantien sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber". Unter den Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten"; gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. ...mehr