Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gewerbesteuerbefreiung für Pflegeeinrichtungen bei Zinserträgen/-aufwendungen

Zinserträge aus der Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen des Trägers einer Pflegeeinrichtung unterfallen nicht der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG, soweit die Darlehensvergabe vom eigentlichen Betrieb der begünstigten Einrichtung unterschieden werden kann. Dagegen ist Zinsaufwand zur Finanzierung von Lohn- und Fortbildungskosten des pflegerischen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 6.3 Begriff und Gegenstand der verdeckten Einlage

Der Begriff der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Eine verdeckte Einlage ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] – im Gegensatz zur offenen Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahestehenden Person an seine Kapitalgesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.2.2 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 76 Die Aufwendungen, die für das im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen der Personengesellschaft überlassene Wirtschaftsgut anfallen, sind – sofern keine aktivierungspflichtigen Aufwendungen vorliegen – als Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig.[1] Insbesondere kommen in Betracht: Vertragskosten beim Abschluss des Miet- und Pachtvertrags, Absetzung für Abnutzung, Abschreibunge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Behandlung von Währungskursverlusten bei Gesellschafterdarlehen

Leitsatz Währungskursverluste bei Fremdwährungs-Gesellschafterdarlehen mindern vor dem Inkrafttreten des § 8b Abs. 3 Satz 6 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050, BStBl I 2021, 889) das Einkommen der darlehensgewährenden Kapitalgesellschaft – vorbehaltlich einer unionsrechtlichen Prüfung – nicht, da sie in den sachlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2 Haftung gegenüber der GmbH

Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH ist in § 43 GmbHG geregelt. Danach haftet der Geschäftsführer für jeden Schaden, den er der GmbH pflichtwidrig und schuldhaft zufügt. Will die GmbH Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer geltend machen, so ist dies nur möglich, wenn die Gesellschafter einen entsprechenden Beschluss gefasst haben. Der Beschluss mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 4.4 Sonstige Ausleihungen

Zu den sonstigen Ausleihungen gehören alle Finanzanlagen, die nicht zu den bereits dargestellten Arten von Finanzanlagen zu rechnen sind. Das sind z. B. unverbriefte Geschäftsanteile, die keine Beteiligungen i. S. v. § 266 Abs. 2 A. III. 3 HGB sind, oder auch nicht oder als Namenspapier verbriefte Genussrechte. Ebenso fallen hierunter langfristige Ausleihungen an GmbH-Gesell...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Behandlung von Währungskursverlusten bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Währungskursverluste bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen in Fremdwährung mindern vor dem Inkrafttreten des § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG i.d.F. des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050, BStBl I 2021, 889) das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht, da sie in den sachlichen Anwendungsbereich des § 8b Abs. 3 Satz 4 und 7 KStG fallen. 2. In einem Dritts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 4.1 Arten von Finanzanlagen

Zu den Finanzanlagen gehören[1] Anteile an verbundenen Unternehmen,[2] Beteiligungen, auf Dauer angelegter Wertpapierbesitz; Ausleihungen (sog. Wertpapierleihe), hierzu gehören auch zinslose Darlehen an Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens; sonstige Ausleihungen. Finanzanlagen sind Geldanlagen außerhalb des eigenen Unternehmens. Sie sollen regelmäßig durch Kapitalrenditen zum Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 4.3 Ausleihungen, Wertpapierleihe

Ausleihungen sind Darlehen, die auf längere Zeit, d. h. regelmäßig mehr als 1 Jahr, angelegt sind. Dazu gehören Finanz- und Kapitalforderungen, nicht jedoch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Letztere gehören regelmäßig zum Umlaufvermögen.[1] Unter einer Wertpapierleihe versteht man das Entleihen von Wertpapieren für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung von Leihge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Darlehen a... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufnahme eines Kredites

Bauunternehmer Hans Groß hat im Mai 05 einen Kredit über 173.920 EUR aufgenommen. Folgende Anschaffungen hat er von dem Kredit finanziert: Kauf eines Lkw für 100.000 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Kauf eines Pkw für 30.000 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Diesen Pkw nutzt Hans Groß zu 20 % privat. Einbau von neuen Fenstern und Dachreparatur an seinem Privathaus. Kosten: 15.00...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Darlehen a... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Betrieblicher Zusammenhang Teilweise betriebliche Nutzung Notwendiges Betriebsvermögen Betriebs-Pkwmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Darlehen a... / 4 Unverzinsliche Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind regelmäßig verzinst. Kommt es jedoch zu einer Kreditaufnahme zum Beispiel einer GmbH bei einem ihrer Gesellschafter und wurde für diesen Darlehensbetrag keine Verzinsung vereinbart, ist in einem ersten Schritt die Laufzeit des Darlehens zu prüfen. Beträgt die Restlaufzeit des Darlehens mehr als ein Jahr, sind Verbindlichkeite...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Darlehen als betriebliche Schuld

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Betrieblicher Zusammenhang Teilweise betriebliche Nutzung Notwendiges Betriebsvermögen Betriebs-Pkw 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Darlehen a... / 3 Privataufwendungen sind keine Betriebsschulden

Die Aufwendungen für die neuen Fenster bzw. die Dachreparatur des Privathauses und die Zahlung der Geldstrafe wegen Körperverletzung führen nicht zu Betriebsschulden. Obwohl der Pkw nur zu 80 % betrieblich genutzt wird, sind die Finanzierungsaufwendungen Betriebsschulden. Der Pkw ist notwendiges Betriebsvermögen (R 4.2 Abs. 1 EStR).mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Darlehen a... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ursächlich mit einem betrieblichen Vorgang im Zusammenhang stehende Darlehe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Darlehen a... / 5 Gesonderte Angabe von Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten

Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB müssen bei den Verbindlichkeiten die Restlaufzeiten bis zu einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert in der Bilanz angegeben werden. Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren müssen im Anhang ausgewiesen werden. Praxis-Beispiel Restlaufzeiten Unternehmer Hans Groß hat gegenüber Kreditinstitu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 16 Wie die Kosten für das Arbeitszimmer zu ermitteln sind

Zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören insbesondere die Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers, wie z. B. Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen, sowie die anteiligen Aufwendungen für: Miete, Gebäude-AfA, Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Sonderabschreibungen, Schuldzinsen für Kredite, die zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 6.4 Spezielle sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Rz. 43 Geeignete Sachverhaltsgestaltungen zur Verbesserung der Bilanzstruktur und des Liquiditätsausweises sind im Beitrag "Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss", Rz. 31 ff., aufgeführt. Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie und der Strategie der bilanzpolitischen Maximierung des Verlusts, um kurzfristig von Verlustrückträgen in den vorherigen (erfolgreichen) Veranlagungszei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Gewerbesteuer / 4.2 Keine Abzinsung für Gewerbesteuerrückstellungen

Ein Darlehen wird nicht abgezinst, wenn nach der Darlehensvereinbarung nur für bestimmte Zeiträume eine Verzinsung vorgesehen ist. Es liegt dann lt. BMF insgesamt eine verzinsliche Verbindlichkeit vor. Das gilt entsprechend auch für die Rückstellung von Steuerschulden. Steuerschulden sind nach § 233a AO zu verzinsen. Die Verzinsung setzt zwar erst ein, wenn nach dem Jahr, in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 10.1 Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs

Beim Forderungskauf ohne Übernahme des tatsächlichen Forderungseinzugs erbringt der Forderungskäufer keine Factoringleistung. Der Forderungskauf ist als Rechtsgeschäft anzusehen, bei dem der Forderungskäufer neben der Zahlung des Kaufpreises einen Kredit gewährt und der Forderungsverkäufer als Gegenleistung seine Forderung abtritt. Es liegt ein tauschähnlicher Umsatz mit Bar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 7 Kraftstofflieferungen über Tankkartengesellschaften

Der EuGH hat mit Urteil v. 6.2.2003[1] entschieden, dass in einem Fall, in dem ein Leasingnehmer ein geleastes Fahrzeug im Namen und für Rechnung des Leasinggebers bei Tankstellen betankt, keine Kraftstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vorliegt. Der BFH hat mit Urteil v. 10.4.2003[2] entsprechend entschieden. Vgl. zu der Problematik auch das EuGH-Urteil vom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 6 Besonderheit: Leistungsaustausch in "Sale-and-lease-back"-Fällen

Beim "Sale-and-lease-back"-Geschäft veräußert der Leasingnehmer einen Gegenstand an einen Leasing-Unternehmer. Dieser vermietet den Gegenstand an den Leasingnehmer. Das zivilrechtliche Eigentum geht auf den Leasing-Unternehmer über und wird nach Ablauf der Mietzeit auf den Leasingnehmer zurück übertragen. Je nach Sachverhaltsgestaltung fällt das Eigentum automatisch auf den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 10 Forfaitierung als Mittel zur Leasingrefinanzierung

Leasinggesellschaften finanzieren ihre Investitionen in Leasingobjekte im Wesentlichen durch Darlehen oder Forderungsverkäufe an Kreditinstituten. Beim Forderungsverkauf geht i. d. R. das Bonitätsrisiko auf den Forderungskäufer über, während die Leasinggesellschaft weiterhin die Forderungen einzieht. In diesem Zusammenhang sind 2 verschiedene Sachverhalte denkbar: Die Leasing...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.2 Zusammenhang mit Einkünften

Rz. 86 Entsprechend dem Begriff der Werbungskosten (Rz. 11ff.) sind Schuldzinsen nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Das ist der Fall, wenn die Darlehensvaluta zur Erzielung bestimmter Einkünfte aufgenommen und auch tatsächlich hierzu verwendet wird. Die Darlehensbestimmung allein genügt nicht,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.3 Auswechselung des Schuldgrunds

Rz. 94 Die Einkunftsart, mit der die Verbindlichkeit und damit die Schuldzinsen in Zusammenhang stehen, kann steuerlich unschädlich ausgewechselt werden, wenn dadurch die private Sphäre nicht berührt wird. Wird ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut veräußert, tritt für die Beurteilung des beruflichen Veranlassungszusammenhangs der Veräußerungserlös an die Stelle des veräußert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.3 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 32 Aufwendungen sind als nachträgliche Werbungskosten abzusetzen, wenn sie durch die aufgegebene Berufstätigkeit veranlasst sind (zu nachträglichen Betriebsausgaben vgl. § 4 EStG Rz. 596). In Betracht als nachträgliche Werbungskosten kommen etwa Kosten der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, das zu stpfl. Einkünften geführt hat, Schadensersatzleistungen, Kosten eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.1 Begriff der Schuldzinsen

Rz. 84 Schuldzinsen sind alle Leistungen, die für die zeitliche Überlassung des Kapitals gezahlt werden, die also nicht Tilgung der Kapitalschuld darstellen. Zinsen aufgrund der Steuergesetze (z. B. Nachzahlungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen) können daher keine "Zinsen" i. d. S. sein, da insoweit kein "Kapital überlassen" wird.[1] Die Zinsen teilen stattdessen das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.4 Schuldzinsen bei nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 97 Zinsen als Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit kommen regelmäßig kaum in Betracht. Denkbar ist, dass Arbeitsmittel auf Kredit angeschafft werden; der Zinsaufwand gehört dann zu den Werbungskosten. Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Arbeitnehmer eine Beteiligung an der Arbeitgeber-Kapitalgesellschaft mit Kredit erwirbt. Zweifelhaft kann dann insbesondere sein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.6 Schuldzinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 99 Zu den Werbungskosten gehören auch die Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und zwar auch, wenn die erworbene Beteiligung unter § 17 EStG fällt.[1] Bei einer erzwungenen Kapitalüberlassung reicht es zur Begründung des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen (Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.3 Vermögensverluste

Rz. 48 Im Bereich der Überschusseinkünfte werden reine Vermögensänderungen steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt; Vermögensverluste führen also nicht zu Werbungskosten. Wertveränderungen und Veräußerungsverluste sind daher keine Werbungskosten.[1] Gehört der Vermögensverlust nicht zu den Werbungskosten, führen auch Aufwendungen zur Verhinderung eines solchen Vermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.3 Durch die Pauschregelung abgegoltene Aufwendungen (§ 9 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 146 Die Pauschbeträge des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG gelten alle Aufwendungen ab, die typischerweise und regelmäßig bei den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen. Soweit daher einzelne Aufwendungen zu diesem von der Typisierung erfassten Bereich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu rechnen sind, können sie weder neben den Pauschbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.3 Steuern, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Nr. 2

Rz. 104 Nr. 2 regelt die Abzugsfähigkeit von Steuern, öffentlichen Abgaben und Versicherungsbeiträgen bei Gebäuden, aus denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fließen, sowie bei anderen Gegenständen, die der Einnahmeerzielung dienen. Voraussetzung ist damit, dass diese Aufwendungen auf Gegenstände gemacht werden, die der Einnahmeerzielung dienen, also zum Bereich eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.1 Werbungskosten als Ausgabe von Geld oder Geldeswert

Rz. 43 Bei Werbungskosten können die Begriffe "Ausgabe", "Aufwendung" und "Kosten" im Wesentlichen als synonym verwandt werden. Ein Unterschied könnte im Bilanzsteuerrecht hinsichtlich der zeitlichen Auswirkungen bestehen (wo jedoch insoweit der Begriff "Aufwand" verwandt wird), bei Überschusseinkünften besteht jedoch wegen § 11 EStG ein solcher Unterschied (mit Ausnahme der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.5 Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung

Rz. 98 Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um das Grundstück zu erwerben, sind Werbungskosten, wenn das Grundstück zur Erzielung von Einkünften erworben wurde. Voraussetzung für den Abzug der Zinsen als Werbungskosten ist, dass aus dem Grundvermögen Einkünfte oder zumindest stpfl. Vermögensmehrungen zu erwarten sind, die auf längere Sicht gesehen die Werbungskosten überste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Controlling im Lohn- und Bu... / 5.1 Verbesserungs- und Steuerungsmaßnahmen umsetzen

Überschreiten die Abweichungen die von Ihnen festgelegten Bandbreiten, müssen Sie kurzfristig aktiv werden. Schließlich wollen Sie Ihr zuvor formuliertes Ziel, den von Ihnen geplanten Gewinn, möglichst noch erreichen. Können Sie weniger Umsatz erzielen als geplant und/oder fallen die Kosten höher aus als von Ihnen vorgesehen, gerät dieses Ziel in Gefahr. Fast immer kommt es ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.5 Liquiditätsdarlehen des Bundes (Abs. 3)

Rz. 24 Wenn die Mittel des Gesundheitsfonds einschließlich der Liquiditätsreserve nicht ausreichen, die Zuweisungen nach den §§ 266, 268, 270 und 270a zu leisten, gewährt der Bund dem Fonds ein nicht zu verzinsendes Darlehen (Satz 1). Das Darlehen ist im selben Haushaltsjahr zurückzuzahlen (Satz 2). Die jahresendliche Rückzahlung ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.4 Leistungsaushilfe bei Schließung oder Insolvenz (Abs. 2a)

Rz. 22 Wenn eine Krankenkasse insolvent ist oder geschlossen wird, dann können leistungsaushelfende Krankenkassen ein Darlehen aus der Liquiditätsreserve erhalten. Das Darlehen wird aufgrund eines Antrags durch das BAS gewährt. Damit werden Leistungsansprüche von Versicherten finanziert, deren Mitgliedschaftsverhältnisse noch nicht geklärt sind (BT-Drs. 17/6906). Rz. 23 Der S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 262 Gesamtr... / 2.4 Inanspruchnahme der Gesamtrücklage (Abs. 4)

Rz. 15 Eine Krankenkasse kann über ihren Anteil an der Gesamtrücklage (Guthaben) erst verfügen, wenn die von ihr selbst verwalteten Rücklagemittel verbraucht sind (Satz 1). Ein Guthaben kann auch nicht dazu verwendet werden, die eigenverwaltete Rücklage aufzufüllen, weil die Gesamtrücklage vorrangig zu bedienen ist (vgl. Rz. 8). Rz. 16 Eine Krankenkasse ohne Rücklageguthaben ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 2.2 Sonstige Vermögensanlagen

Rz. 15 Zum Verwaltungsvermögen gehören sonstige Vermögensanlagen aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder Ermächtigung. Sie dürfen nicht den Betriebsmitteln, der Rücklage oder einem Sondervermögen zuzuordnen sein. Dazu gehören z. B. Darlehen an Bedienstete und langfristige Anlagen in Form von Beteiligungen an gemeinsamen Einrichtungen.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.4.1 Obergrenze für die Zusammenrechnung von Leistungsminderungen

Rz. 138 Eine Absenkung des Bürgergeldes um mehr als 30 % des maßgebenden Regelbedarfs für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten i. S. d. § 20 (Abs. 4 Satz 1) liegt vor, wenn zeitgleich mehrere Rechtsfolgen nach Abs. 1 Satz 1 und Satz 3, mehrere Rechtsfolgen nach Abs. 1 Satz 2, eine Kombination von Rechtsfolgen nach Abs. 1 Satz 2 und 3, eine Kombination einer Rechtsfolge nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 262 Gesamtr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein Landesverband kann für seine Mitgliedskassen eine Gesamtrücklage bilden und als Sondervermögen verwalten. Damit kann ein zusätzlicher Vermögensfonds geschaffen werden, um das Risiko der Illiquidität zu verringern. Die Gesamtrücklage beim Landesverband wird aus Teilen der bei den Mitgliedskassen zu bildenden Rücklagen gespeist. Erforderlich ist dafür eine Satzungsre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.2 Verhältnis zu den Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 schließt Doppelversorgungen nach dem SGB II und dem SGB XII bei den Leistungen zum Lebensunterhalt aus. Es genügt, wenn Anspruch nach dem SGB II besteht. Damit ist sichergestellt, dass es auf die Auszahlung des Anspruchs nicht ankommt. Die Leistung muss auch nicht beantragt sein, es kommt allein auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 an, um einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie betraf den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Struk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr