Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgenossenschaft / 2.3 Kündigung bei Pflichtverletzungen des Mitglieds

In den Nutzungsverträgen der Wohnungsgenossenschaften findet sich regelmäßig folgende Klausel: "Während des Fortbestehens der Mitgliedschaft wird die Genossenschaft von sich aus das Nutzungsverhältnis grundsätzlich nicht auflösen. Sie kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Nutzungsverhältnis schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, wenn wichtige b...mehr

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Wohnungsgenossenschaft / 2.2 Kündigung bei Unterbelegung

Nach dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 11.6.1991[1] soll eine Wohnungsgenossenschaft ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses haben, wenn eine erheblich unterbelegte Genossenschaftswohnung an eine größere Familie mit entsprechendem Wohnbedarf überlassen werden soll. Diese Ansicht ist zweifelhaft, weil der Nutzungsberechtigte einer Genossen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgenossenschaft / 2.1 Kündigung bei Beendigung der Mitgliedschaft

Nach der Rechtsprechung des BGH[1] kann eine Genossenschaftswohnung nach § 573 Abs. 1 BGB gekündigt werden, wenn 2 Voraussetzungen gegeben sind: Zum einen muss die Mitgliedschaft in der Genossenschaft durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss nach § 68 GenG beendet sein. Zum anderen ist erforderlich, dass die Wohnung für die Versorgung eines anderen Mitglieds benötigt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgenossenschaft / 3.3 Insolvenz des Mieters

Wird über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter die Mitgliedschaft kündigen. Ist die Mitgliedschaft beendet, so ist das Geschäftsguthaben an den Insolvenzverwalter auszuzahlen. Hinweis Satzung bindet auch Insolvenzverwalter Grundsätzlich gilt, dass der Insolvenzverwalter an die Satzungsbestimmungen gebunden ist, wenn er die dem M...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgenossenschaft / Zusammenfassung

Begriff Die modernen Genossenschaften erstrecken sich auf eng umgrenzte und in ihrer Satzung festgelegte Ziele. So sind auf die Nutzungsverträge das Wohnraummietrecht anzuwenden. Jedoch gilt hier die Besonderheit, dass die Genossenschaft ihre Mitglieder gleich behandeln muss. Die Anforderungen an diesen Gleichheitsgrundsatz, an den Umgang mit Geschäftsanteilen der Mitglieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgenossenschaft / 3.2 Pfändbarkeit des Geschäftsguthabens

Der Gläubiger eines Mitglieds kann das Kündigungsrecht[1] an dessen Stelle ausüben, wenn er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend das Geschäftsguthaben erwirkt hat und eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Mitglieds innerhalb der letzten 6 Monate fruchtlos verlaufen ist.[2] Das Ausscheiden des Mitglieds aus der Genossenschaft kann den Verlust der Wohnu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag (S. 1)

Rz. 4 § 3 Nr. 55c S. 1 EStG gilt für das Altersvorsorgevermögen i. S. d. § 92 EStG. Dieser Verweis erscheint insoweit unpräzise, als § 92 EStG die zum Ende des Beitragsjahres vom Anbieter auszustellende Bescheinigung regelt. Mit diesem Verweis ist jedoch nicht gemeint, dass die Übertragung nur zum Ende des Beitragsjahres möglich wäre oder nur das in einer Anbieterbescheinigu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 4 Musterhonorarvertrag begleiteter Umgang

Rz. 171 Stadt … Der Oberbürgermeister Honorarvertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt –, vertreten durch den Oberbürgermeister, 12345 Musterstadt, nachstehend "Jugendamt" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Honorarkraft" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Auftrage des Jugendamtes, Abteilung …, die Durchführung begleiteter ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (Diederichsen, in: Palandt, BGB, § 1603 Rz. 66) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle als...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
III Der Gesellschafter und ... / 7.3 Kündigung

Rz. 358 Ist in der Satzung die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung eingeräumt worden und ausdrücklich klargestellt, dass eine solche nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich zum Ausscheiden des Gesellschafter führt, so kann die Mitgliedschaft des Gesellschafters auch durch Ausübung des Kündigungsrechtes und Vollzug der Kündigung beendet werden.mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.1 Wichtiger Kündigungsgrund

Rz. 804 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt (nur dann) vor, wenn es der Gesellschaft unzumutbar ist, das Dienstverhältnis bis zu dessen vertraglich vereinbartem Ablauf mit dem Geschäftsführungsmitglied fortzusetzen. Umstritten ist, ob die Gesellschaft mit dem Geschäftsführer im Anstellungsvertrag festlegen kann, was als wichtiger Kündigungsgrund gelten soll. Insoweit gilt da...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.4 Kündigungserklärung

Rz. 815 Auf der Grundlage des zuvor gefassten Beschlusses muss die Kündigung des Dienstvertrages dem Geschäftsführungsmitglied gegenüber erklärt werden. Hierfür gilt das unter Rn. 753 zur Mitteilung des Abberufungsbeschlusses Gesagte entsprechend. Rz. 816 Wird die Kündigung durch einen vom zuständigen Organ bevollmächtigten Vertreter erklärt, gilt: Das Organ muss vorher die K...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.2 Dauer

Rz. 782 Die Laufzeit des Dienstvertrags mit einem Geschäftsführungsmitglied muss nicht der Dauer seiner Bestellung entsprechen.[1] Der Dienstvertrag kann bei einer mitbestimmungsfreien GmbH auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden. Wird ein befristeter Anstellungsvertrag geschlossen, so kann außerdem vereinbart werden, dass eine Verlängerung durch Gesellschafte...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.5 Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB

Rz. 819 Nach § 626 Abs. 2 BGB ist die fristlose Kündigung eines Dienstvertrages nur dann wirksam, wenn sie dem Geschäftsführungsmitglied innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des für die Kündigung zuständigen Organs von den Kündigungsgründen zugeht. "Kenntnis von den Kündigungsgründen" setzt voraus, dass alle Informationen vorliegen, die Ausmaß und Tragweite der Kündigungsgr...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5 Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern

Rz. 801 Aus der "Trennungstheorie"[1] folgt, dass Dienstverträge mit Geschäftsführungsmitgliedern nicht automatisch mit dem Ende der Organstellung enden – es sei denn, der Dienstvertrag sieht ausdrücklich eine derartige Koppelung von Organstellung und Laufzeit des Dienstvertrages vor.[2] Ist dies nicht der Fall, endet der Dienstvertrag unabhängig von der Organstellung (a) mi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IX Verbundene Unternehmen –... / 2.3 Beendigung eines Unternehmensvertrages

Rz. 1579 Ein Unternehmensvertrag kann aufgrund der für die AG gesetzlich geregelten und auf die GmbH entsprechend anwendbaren Beendigungstatbestände – der Aufhebung (§ 296 AktG) oder der Kündigung (§ 297 AktG) – oder aus sonstigen Gründen, beispielsweise wegen Zeitablaufs bei befristeten Verträgen oder weil die Vertragsparteien verschmolzen werden, beendet werden. Zwar wird ...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2 Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 1 Beherrschungsvertrag

Beherrschungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.4.1 Gesetzliche und vertragliche Stimmverbote

Rz. 535 Die Tatsache, dass ein Gesellschafter bei einer Abstimmung einen Interessenskonflikt hat oder haben könnte, führt nicht per se zum Ausschluss des betroffenen Gesellschafters vom Stimmrecht. Stimmverbote bestehen nur in eng auszulegenden Ausnahmen,[1] die das GmbHG in § 47 Abs. 4 GmbHG vorsieht: Entscheidung der Gesellschafterversammlung über die Entlastung eines Gesel...mehr

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VI Das Kapital / 3.4.2.3 Patronatserklärungen

Rz. 1332 Der Finanzierung mit Fremdkapital zuzurechnen können auch Patronatserklärungen sein, bei welchen der Patron (in der Regel die Muttergesellschaft oder eine andere finanziell entsprechend leistungsfähige Gesellschaft) gewisse Zusagen bezüglich der Zahlungs- und Leistungsfähigkeit des Tochterunternehmens abgibt. Je nach Ausgestaltung werden die vom Patron gewährten Mit...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 4.2 Treuepflicht des Gesellschafters

Rz. 303 Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht setzt dem Gesellschafter bei der Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte Schranken: Der Gesellschafter darf sein Stimmrecht nicht ausnutzen, um Beschlüsse herbeizuführen, die ihm einen Vorteil zulasten der GmbH oder der anderen Gesellschafter bringen.[1] Eine Verletzung der Treuepflicht liegt beispielsweise vor, wenn der Gesellsc...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.11.1.2 Abberufungsgründe

Rz. 755 Im GmbH-Recht gilt anders als bei der AG, die einen Widerruf der Bestellung nur aus wichtigem Grund vorsieht (§ 84 Abs. 3 AktG), der Grundsatz der freien Abberufbarkeit, § 38 Abs. 1 GmbHG. Dies gilt allerdings nur für die mitbestimmungsfreie GmbH und die dem DrittelbG unterliegende GmbH. Für die mitbestimmte oder montanmitbestimmten GmbH gilt über § 31 MitbestG bzw. ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.11.1.1 Abberufungskompetenz

Rz. 750 Grundsätzlich liegt die Kompetenz zur Abberufung eines Geschäftsführers in der mitbestimmungsfreien GmbH und der dem DrittelbG unterliegenden GmbH (zur mitbestimmten GmbH s. Rn. 1044) bei der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5, 2. Alt. GmbHG), sodass dort die Abberufung regelmäßig durch Gesellschafterbeschluss erfolgen wird. Im Fall einer Abberufung aus wichtigem ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.3.6 Haftungsrisiko Eingehen übermäßiger Risiken; fehlendes Überwachungssystem (§ 91 Abs. 2 AktG analog)

Rz. 1082 Geht die Geschäftsführung ohne sachlichen Grund übermäßige Risiken ein, macht sie sich wegen eines daraus der Gesellschaft erwachsenden Schadens ersatzpflichtig. Darüber hinaus haften die Geschäftsführungsmitglieder nach § 43 Abs. 2 GmbHG als Gesamtschuldner der GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, wenn sie es pflichtwidrig unterlassen, analog § 91 Abs....mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.7.2.1 Grundlagen

Rz. 702 Nach der Geschäftsführungsbefugnis bestimmt sich, ob der handelnde Geschäftsführer im Innenverhältnis zur Vornahme der Tätigkeit legitimiert ist oder nicht. Nimmt er Rechtshandlungen gegenüber Dritten vor, ohne im Innenverhältnis geschäftsführungsbefugt zu sein (z. B. aufgrund eines anderslautenden Gesellschafterbeschlusses oder eines von der Gesellschaftsversammlung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.2 Wichtiger Kündigungsgrund für den Geschäftsführer

Rz. 813 Gründe, die eine vorzeitige Amtsniederlegung rechtfertigen, berechtigen Geschäftsführungsmitglieder auch zur fristlosen Kündigung des Dienstvertrages. Das Geschäftsführungsmitglied kann sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jedoch auch auf die Amtsniederlegung beschränken und von der Gesellschaft die Erfüllung des Dienstvertrages verlangen, soweit die hieraus re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
I Grundlagen / 2.5.1.2 Geschäftsführer

Rz. 84 Der Geschäftsführung obliegt die gesetzliche Vertretung der GmbH. Sie leitet das operative Geschäft und stellt den Jahresabschluss auf. Eine Fremdorganschaft, also die Führung der Geschäfte durch einen Nichtgesellschafter, ist möglich, solange sich aus der Satzung nichts Gegenteiliges ergibt. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch Gesellschaftsvertrag oder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.2 Doppelstellung der Geschäftsführungsmitglieder

Rz. 674 Die Geschäftsführung ist Organ[1]; Geschäftsführungsmitglieder sind Organmitglieder und (häufig/fakultativ) Angestellte der GmbH. Organschaft einerseits und Anstellungsverhältnis andererseits sind zwei verschiedene Rechtsverhältnisse, die ein unterschiedliches Schicksal haben können[2] (Trennungstheorie). Zwingend ist diese Doppelstellung nicht: Auf ein Anstellungsve...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 4 Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung

Einschreiben/Rückschein An die Geschäftsführung der … GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Einladung vom … zu einer Gesellschafterversammlung am … und die mitgeteilte Tagesordnung. Ich bin mit einem Geschäftsanteil im Nennbetrag von … EUR an der Gesellschaft beteiligt, d. h. ich halte … % und damit mehr als 10 % des Stammkapitals der Gesellschaft. Gem. §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IX Verbundene Unternehmen –... / 2.5 Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsvertrag

Rz. 1619 Ein Gewinnabführungsvertrag setzt voraus, dass sich die Gesellschaft verpflichtet, ihren gesamten Bilanzgewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (§ 291 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AktG). Hat die Obergesellschaft nur Anspruch auf einen Teil des Gewinns, handelt es sich um einen bloßen Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG), auf den die Sonderregelungen d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IX Verbundene Unternehmen –... / 2.1.5 Rechtsfolgen fehlerhafter Unternehmensverträge

Rz. 1576 Häufig werden Unternehmensverträge unentdeckt fehlerhaft geschlossen. Fraglich ist dann, wie diese letztlich zu behandeln sind, welche Rechtsfolgen mithin aus deren Fehlerhaftigkeit resultieren. Unter Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft wird ein Unternehmensvertrag, wenn er bereits in Vollzug gesetzt wurde, für die Vergangenheit als wirksam betrac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
II Gründung / 2.3.5.1 Zeitbestimmungen und Nebenleistungen (§ 3 Abs. 2 GmbHG)

Rz. 181 Im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist die Möglichkeit, etwaige Zeitbeschränkungen der Gesellschaft oder Nebenleistungspflichten der Gesellschafter zu regeln (§ 3 Abs. 2 GmbHG). Möglich ist also, die Zeitdauer der Gesellschaft zu begrenzen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG) oder die Beendigung der Gesellschaft durch Kündigung eines Gesellschafters oder Eintritt eines bestimmte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 3.1.9 Kompetenzen des obligatorischen AR nach DrittelbG

Rz. 1018 Der nach dem DrittelbG obligatorische Aufsichtsrat hat als zwingende Mindestkompetenz das Recht und die Pflicht der Überwachung der Geschäftsführung. Das Recht zur Bestellung, Abberufung, Anstellung und Kündigung der Geschäftsführung ebenso wie das Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung bleibt bei der Gesellschafterversammlung.[1] Der Gesellschaftsvertrag kann...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 3 Einberufungsverlangen

Einschreiben/Rückschein An die Geschäftsführung der … GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mit einem Geschäftsanteil im Nennbetrag von … EUR an der Gesellschaft beteiligt, d. h. ich halte … % und damit mehr als 10 % des Stammkapitals der Gesellschaft. Daher bin ich gemäß § 50 Abs. 1 GmbHG berechtigt, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen. Ich forde...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 2.1 Auflösungsgründe

Rz. 1478 Eine GmbH wird nach § 60 Abs. 1 GmbHG aufgelöst durch Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss mit qualifizierter Mehrheit, Auflösungsurteil nach § 61 GmbHG oder Verwaltungsakt gemäß § 62 GmbHG, [1] Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Ablehnung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse, rechtskräftige Feststellung eines wesentlichen Mangels des Gesellschaftsvertrags nach § ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.14.4 Rechtsfolgen einer Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung

Rz. 860 Die Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung durch ein Geschäftsführungsmitglied begründet Schadensersatzansprüche der Gesellschaft nach § 43 Abs. 2 GmbHG; ist gem. § 85 Abs. 1 und 2 GmbHG strafbar, wenn es sich um ein Geheimnis, namentlich um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der Gesellschaft handelt, das vom Geschäftsführungsmitglied unbefugt offenbart wurde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VI Das Kapital / 1.3.1 Abführung überschüssiger Liquidität an den Cash Pool-Leader (Upstream Loan)

Rz. 1156 Führt die GmbH im Rahmen des Cash Pooling überschüssige Liquidität an den Cash Pool-Leader ab, so berührt diese Gewährung eines Darlehens an die Mutter- oder Schwestergesellschaft (Upstream-Loan) die Kapitalerhaltungsregeln. Rz. 1157 Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG stellt die Gewährung eines Upstream-Loans keinen Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsregel des § 30 Abs. ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.6 Rechtsweg bei Streitigkeiten über Abberufung und Vergütungsansprüche

Rz. 822 Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG gelten in Betrieben einer juristischen Person oder Personengesamtheit solche Personen nicht als Arbeitnehmer, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrags allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder der Personengesamtheit berufen sind. Auf Grund der in § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ange...mehr

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II Gründung / 2.5.1 Bareinlagen

Rz. 198 Bareinlagen müssen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG mindestens zu einem Viertel des Nennbetrages (vgl. oben Rn. 170) vor Anmeldung eingezahlt werden. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG muss dies mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG, also die Hälfte von 25.000 EUR oder 12.500 EUR sein. Beträgt das Stammkapital 50.000 EUR, sind also mindestens 12....mehr

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II Gründung / 1.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 105 Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gründer – wenn es sich um mehrere handelt - die Gründung einer GmbH verabredet haben, existiert eine Vorgründungsgesellschaft. Rechtlich handelt es sich dabei um eine BGB-Gesellschaft, deren Zweck auf Gründung einer GmbH gerichtet ist.[1] Zu diesem Zweck gehören die Gründungsvorbereitungen wie die Erstellung wirtschaftlicher, steuerlicher...mehr

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VI Das Kapital / 1.3.3 Sonderproblem: Barkapitalerhöhung im Cash Pool

Rz. 1173 Eine besondere Problematik stellt sich, wenn es bei einer in ein Cash Pooling-System eingebundenen Tochter-GmbH zur Barkapitalerhöhung kommt.[1] Sobald die aufgrund der Kapitalerhöhung zu leistende Einlage auf das Konto der Tochter-GmbH überwiesen wird, fließt sie im Rahmen des Cash Pooling unverzüglich an die Muttergesellschaft (oder eine Schwestergesellschaft)[2] ...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 4.3.2 Bestellung und Beauftragung des Abschlussprüfers

Rz. 1399 Die Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt in mehreren Schritten: die Wahl des Abschlussprüfers; die Auftragserteilung an den Abschlussprüfer und die Annahme des Auftrags durch den Abschlussprüfer. Rz. 1400 Grundsätzlich obliegt die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung (§ 318 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 HGB), die ihren Beschluss – sofern in der Satzung ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.8.4 Vorlagepflicht ohne Zustimmungsvorbehalt

Rz. 711 Ob sich aus der "Ungewöhnlichkeit" bzw. "Außergewöhnlichkeit" einer Maßnahme auch ohne ausdrücklichen, von der Gesellschafterversammlung verfügten Zustimmungsvorbehalt eine Vorlagepflicht der Geschäftsführer ergibt, wird kontrovers diskutiert. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen, die der gängigen Unternehmenspraxis widersprechen, die ein erhebliches unternehmeris...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.6 Weitere denkbare Funktionen und Kompetenzen des fakultativen Aufsichtsorgans

Rz. 914 Über die Mindestkompetenz "Überwachung der Geschäftsführung" hinaus, können dem fakultativen Aufsichtsorgan weitere Funktionen und Kompetenzen übertragen werden, und zwar im Ergebnis alle Funktionen und Entscheidungskompetenzen, die nach dem gesetzlichen Regelstatut den Gesellschaftern zustehen, z. B.[1]: Zuständigkeit zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführer...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 1 Einleitung

Rz. 1334 Die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 41 GmbHG von der Gründung der GmbH bis zu ihrer Löschung[1] für eine ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen. Diese Aufgabe trifft grundsätzlich alle Geschäftsführer der GmbH [2] und zwar den oder die aktuell bestellten [3] sowie auch faktische Geschäftsführer.[4] Diese Pflicht kann nicht qua Satzung oder sonstige Vereinbarung ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.6 Fehlerhafte Bestellung

Rz. 698 Fehler bei der Bestellung von Geschäftsführungsmitgliedern haben – je nach Natur und Schwere des Fehlers – unterschiedliche Rechtsfolgen. Denkbar ist insoweit z. B., dass der Geschäftsführer die Bestellung nicht angenommen hat, der seiner Bestellung zugrunde liegende Beschluss nichtig bzw. rechtskräftig für nichtig erklärt wurde oder bei der Bestellung gesetzliche Er...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / II. Rechtliche Würdigung

Die Revision hatte keinen Erfolg. Das OLG ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die von ihrem Ehemann erklärte Kündigung nicht nach den Regeln der Stellvertretung gem. §§ 164 ff. BGB der Klägerin zuzurechnen ist. Zwar hat der Ehemann offensichtlich im Namen der Klägerin gehandelt, weil das von ihm unterzeichnete Kündigungsschreiben im Briefkopf (ausschließlich) den...mehr

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AGS 11/2019, Zurückbehaltun... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden (§§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 127 Abs. 2 S. 2, 569 ZPO). Die Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO ist gewahrt. Die Beschwerde ist unbegründet. Denn das LG hat Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg zu Recht versagt (§ 114 ZPO). Der Antragsteller hat gegen die Antragsgegner keinen S...mehr