Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Keine milderen Mittel

Rz. 595 Für die Frage, welche milderen Mittel konkret geeignet sind, eine betriebsbedingte Beendigungskündigung zu vermeiden, ist auf den jeweiligen Kündigungssachverhalt und den jeweils verfolgten unternehmerischen Zweck abzustellen. Sind bspw. auf den Jahresarbeitszeitkonten der Arbeitnehmer eines Betriebes in erheblichem Umfang Zeitguthaben entstanden, hat der Arbeitgeber...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung)

Rz. 135 Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung)

Rz. 137 Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tarifbi...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Urlaubsvergütung

Rz. 1713 Durch den Urlaub soll der Arbeitnehmer wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden, als wenn er arbeiten würde. Der bisherige Lebenszuschnitt soll möglichst ohne Einschränkung auch während des Urlaubes beibehalten werden können (Lebensstandardprinzip; vgl. BAG v. 22.6.1956, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Urlaubsrecht). Begrifflich zu unterscheiden ist das Urlaubsentgelt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Rz. 134 Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Rz. 580 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsentgelt während der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht mindern. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Das Betriebsratsmitglied hat unter Anwendung einer hypothetischen Betrachtungsweise Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes so, als wenn es gearbeitet hätte (BAG v. 29.4.2015 – 7 AZR 123/13, juris: Zielerreichungsgrad bei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Konflikt mit Einzelarbeitsverträgen und betrieblichen Einheitsregelungen

Rz. 1546 Bei einem Konflikt zwischen einer Regelung durch Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt – obwohl dies gesetzlich nicht verankert ist – das Günstigkeitsprinzip (vgl. hierzu BAG v. 22.10.2015 – 8 AZR 168/14, juris; Blomeyer, NZA 1996, 337; GK/Kreutz, § 77 Rn 260 ff. auch zur dogmatischen Begründung dieses Prinzips). Die für den Arbeitnehmer ungünstigen Abs...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der absoluten Schutzfristen vor und nach der Entbindung

Rz. 1307 Für alle Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG, die außerhalb der Schutzfristen vor und nach der Entbindung (s. unter Rdn 1288) liegen, richtet sich die Fortzahlung der Arbeitsvergütung nach § 18 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschutzlohn ist, dass die Frau mit der Arbeit teilweise oder völlig aussetzt wegen eines Beschäftigungsverbotes, oder die Be...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Auswirkungen der nicht beachteten Mitbestimmung

Rz. 1029 Die Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 BetrVG kann sowohl zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat führen, die im Beschlussverfahren (vgl. dazu Rdn 1386 ff.) auszutragen sind, als auch zu solchen mit einzelnen Arbeitnehmern, die ggf. als "Vorfrage" im Individualklageverfahren zu entscheiden sind. Der Betriebsrat...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Normative Geltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 824 Nach § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend; sie setzen Normen auch für Arbeitnehmer. Abgrenzungsprobleme ergeben sich insb. ggü. Regelungen im Arbeitsvertrag und daraus, dass offenbar – man denke an die Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung oder die Verlegung der Arbeitszeit, die den Wünschen eines bestimmten Ar...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Voraussetzungen

Rz. 1593 Einen Anspruch auf Transfer-Kug haben nur Arbeitnehmer. Selbstständig Tätige haben keinen Anspruch. Rz. 1594 Die Mitarbeiter müssen von einem Arbeitsausfall betroffen sein, der Rz. 1595 Es müssen die betrieblichen Voraussetzu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitnehmerüberlassung im Wege der Nachbarschaftshilfe

Rz. 1807 Auch eine Arbeitnehmerüberlassung im Wege der Nachbarschaftshilfe zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG erlaubnisfrei, wenn sie der Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen dient und wenn solches in einem für beide Vertragspartner geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist. Von dieser Möglichkeit haben Tarifparteien verschied...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Personalüberlassung durch Kleinbetriebe

Rz. 1816 Kleinbetriebe (mit weniger als 50 Beschäftigten) dürfen gem. § 1a AÜG zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen im Wege der Kollegenhilfe bis zur Dauer von 12 Monaten Personal überlassen. Eine Erlaubnis nach § 1 AÜG ist dafür nicht erforderlich, lediglich eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Regionaldirektion der BA. Das Sonderverbot im Baugewerbe (vg...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / E. Präventives Sanierungsverfahren nach dem StaRUG

Rz. 136 In Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023/EU hat der Deutsche Bundestag am 17.12.2020 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verabschiedet, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Das SanInsFog beinhaltet neben Änderungen der bereits bestehenden insolvenzrechtlichen Normen auch Rahmenbedingungen zur Dur...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Ausschließliche Arbeitnehmerbelastung

Rz. 1516 Streitig ist, ob Regelungen zulässig sein können, die im Ergebnis ausschließlich eine Belastung des Arbeitnehmers bewirken (vgl. hierzu Richardi/Picker, § 77 Rn 123 ff.). Z.T. wird dies abgelehnt. Man wird eine solche Einschränkung in dieser allgemeinen Form nicht annehmen können (so mit Recht GK/Kreutz, § 77 Rn 362 ff.; MünchArbR/Matthes, § 327 Rn 54). So hat auch ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IV. Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

Rz. 1435 Das BAG billigt dem Betriebsrat bei Verstößen gegen sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG einen allgemeinen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu. Dieser ergibt sich aus der dem BetrVG abgeleiteten Nebenpflicht, alles zu unterlassen, was der Wahrnehmung des konkreten Mitbestimmungsrechtes entgegensteht. Das gilt nicht nur für Verletzungen des Mit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Wirkungen des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich gem. § 168 SGB IX und § 174 SGB IX auf die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich auch auf die Änderungskündigung gem. § 2 KSchG. Auch die Kündigung in der Insolvenz ist nur unter den Voraussetzungen des SGB IX möglich. Sie sind erst bei erteilter Zustimmung durch das In...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IV. Vergütungsansprüche der Beschäftigten

Rz. 747 Der Arbeitgeber hat die Zeit der Teilnahme an Betriebsversammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten gem. § 44 Abs. 1 S. 2 BetrVG wie Arbeitszeit zu vergüten. Die Ansprüche der Betriebsversammlungsteilnehmer auf Arbeitsentgelt sind im Urteilsverfahren zu verfolgen (BAG v. 1.10.1974 – 1 AZR 394/73, juris). Rz. 748 Die Vergütungspflicht gilt grds. nur für ordn...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VII. Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen

Rz. 518 Nach der 2001 neu eingeführten Vorschrift des § 28a BetrVG kann der Betriebsrat in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern – abzustellen wird trotz des ungenauen Gesetzeswortlautes auch hier auf i.d.R. beschäftigte Arbeitnehmer – mit absoluter Mehrheit bestimmte Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen. Erforderlich hierfür ist eine mit dem Arbeitgeber abgeschlossene ...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Freistellungsanspruch

Rz. 21 Diese Grundsätze gelten auch in der Insolvenz (LAG Chemnitz v. 8.9.1999 – 4 Sa 822/98, n.v.; LAG Hamm v. 6.9.2001, LAGReport 2001, 22, 24 = ZInsO 2002, 45, 46), sind dort aber nicht ausreichend, weil für den (vorläufigen oder endgültigen) Insolvenzverwalter das Bedürfnis bestehen kann, bei reduziertem Beschäftigungsbedarf oder zur Schonung der Masse einen Teil der Arb...mehr

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§ 19 AGG / V. Alter

Rz. 22 Der Begriff des Alters bezieht sich auf das Lebensalter des Menschen. Eine Benachteiligung liegt demnach immer dann vor, wenn das Lebensalter ungerechtfertigt zu einer Schlechterstellung des Betreffenden führt. Es geht nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen, sondern auch um den jüngerer Menschen. Rz. 23 Beispiel Eine 46-jährige Bewerberin auf eine unbefris...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Rz. 1317 Die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmerin in den Schutzfristen vor und nach der Entbindung (s. unter Rdn 1288) und für den Entbindungstag selbst obliegt nach der gesetzlichen Konzeption des MuSchG in der Theorie primär nicht dem Arbeitgeber, sondern i.w.S. den Sozialversicherungsträgern, die nach Maßgabe der in §§ 19, 20 MuSchG getroffenen Regelungen auf Antrag...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Personalabbau

Rz. 1269 Erschöpft sich die Änderung in einem bloßen Personalabbau unter vollständiger Beibehaltung der Strukturen und Betriebsmittel – es werden etwa alle Abteilungen um 20 % der jeweiligen Arbeitnehmer ausgedünnt – kann eine Betriebseinschränkung i.S.d. § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG vorliegen. Allerdings ist in der Einführung von Kurzarbeit oder der vorübergehenden Freistellung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Briefwahlberechtigte

Rz. 249 Schriftliche Stimmabgabe ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die sich "zum Zeitpunkt der Wahl" nicht im Betrieb befinden. Dabei hat der Wahlvorstand, dem bekannt ist, dass Arbeitnehmer "nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses" voraussichtlich am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sein werden, diesen automatisch die Briefwahlunterlagen zuzusenden. Dies betriff...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Betriebseinschränkung

Rz. 1283 Der Begriff der Betriebseinschränkung – Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG – setzt voraus, dass die "Leistungsfähigkeit" des Betriebes herabgesetzt wird. Die Einschränkung muss "ungewöhnlich" und nicht nur vorübergehend sein. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Betriebseinschränkung vorliegt, ist von dem regelmäßigen Erscheinungsbild des Betriebes auszugeh...mehr

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§ 51 Aussperrung / F. Arbeitslosen und Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Der Entgeltverlust und die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte bei mittelbaren Arbeitskampffolgen führten zu der Frage, ob der mittelbar betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf Kug oder Alg hat. Dies ist zumindest bei Auswirkungen innerhalb der umkämpften Branche nach der politisch motivierten Neufassung des § 116 AFG a.F. im Jahr 1986, jetzt § 146 SGB III, i.d.R. nic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Urlaubsentgelt

Rz. 614 Der Urlaubsanspruch ist ein privatrechtlicher Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung in Gestalt des zu zahlenden Urlaubsentgeltes, § 11 BUrlG (vgl. unten Rdn 1713 ff.). Er ist unabdingbar, unverzichtbar und auch durch Tarifvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abänderbar (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Die Tarifvertragsparteien dürfen abwe...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 9. Verfahrensfragen

Rz. 152 Bevor der Werkvertrag durchgeführt werden kann, muss das ausländische Unternehmen der zuständigen Arbeitsagentur eine Kontingentbestätigung, den Werkvertrag, das Leistungsverzeichnis bzw. die Leistungsbeschreibung mit genauen Angaben über das zu verrichtende Werk (Stückzahlen/Einzel-/Gesamtpreis) sowie eine Erklärung zum Werkvertrag über die Lohn- und Arbeitsbedingun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gewährung des Urlaubs

Rz. 1727 Der Urlaub ist zum Zweck der Erholung des Arbeitnehmers zusammenhängend zu gewähren (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Eine Stückelung des Urlaubes ist nur unter Beachtung des § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig (siehe auch Rdn 1709). Der Urlaub ist vom Arbeitgeber zu gewähren, wobei die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Dauer des Urlaubs

Rz. 1681 Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch eines erwachsenen Arbeitnehmers beträgt 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG), wobei als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Das BUrlG geht somit von einer Sechs-Tage-Woche aus und gewährt einen vierwöchigen Urlaub. Wird regelmäßig nur an fünf Tagen pro Woche gearbeite...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Selbst in Fällen längerer Betriebsstörungen enden Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Beschäftigungsverhältnisse durch ordentliche (betriebsbedingte) Kündigung zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist in aller Regel nicht möglich.[1] Anderenfalls wäre die oben näher erläuterte Betriebsrisikolehre ad absurdu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die zur Arbeit bereiten Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, Lohn und Gehalt weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Es i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.5 Vierte Voraussetzung: Dringlichkeit

Die Kündigung muss dringlich sein, d. h. nicht durch andere mildere Maßnahmen vermieden werden können. Als derartige mildere Maßnahmen kommen u. a. in Betracht: Arbeitsstreckung Bei einem dauerhaften Arbeitsmangel ist der Arbeitgeber hierzu nicht verpflichtet, da dies tendenziell zu einer Unwirtschaftlichkeit des gesamten Betriebs führt. Abbau von Überstunden Der Arbeitgeber hat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.3 § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

Rz. 56 Hinsichtlich der vorübergehenden Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit – und damit die Dauer betreffend – ist ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu beachten. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG betrifft mithin Überstunden und Kurzarbeit. "Vorübergehend" meint in diesem Zusammenhang, dass es um einen überschaubaren Zeitra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.5.1 Zeitliche Geltung

Der Sonderkündigungsschutz findet keine Anwendung, soweit eine der in § 173 SGB IX angeführten Ausnahmen greift. Die wichtigste Ausnahme enthält § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX. Eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der ersten 6 Monate bedarf keiner Zustimmung. Unter Umständen kommt allerdings wie bei § 1 KSchG bei einem engen Zusammenhang eine Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit gesundheitsgere... / 1.1 Dauer der Arbeitszeit, Überstunden

Je länger man am Stück arbeitet, desto größer ist i. Allg. auch die Belastung. Dabei kommt es natürlich auch auf die Art der Arbeit an: die Mitarbeiterin einer Beschwerde-Hotline, die sich mit verärgerten Kunden auseinandersetzen muss, wird einen 8-Stunden-Arbeitstag möglicherweise anstrengender empfinden als ein Künstler in einer produktiven Schaffensphase. Von der Dauer der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.5 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu geänderten Bedingungen

Der Betriebsrat kann der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG mit der Begründung widersprechen, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei unter geänderten Bedingungen möglich, und dieser habe sein Einverständnis hiermit erklärt. Der Betriebsrat muss mitteilen, zu welchen Bedingungen die Weiterbeschäftigung möglich sei, z. B. mit geringer qualifizierten Tätigkeiten (...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Einführung und ... / 4 Beendigung der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit endet mit Erreichen des durch Betriebsvereinbarung oder Individualabrede vereinbarten Endtermins oder durch vorzeitige einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Eine vorzeitige Rückkehr zur Normalarbeitszeit ist geboten, wenn die Voraussetzungen für die Einführung der Kurzarbeit nicht mehr vorliegen. Hauptbeispiel ist der Wegfall der wirtschaftlichen Zwangslage, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Einführung und ... / 1 Einführung von Kurzarbeit

1.1 Tarifvertrag Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen. Diese sogenannten "Kurzarbeitsklauseln"[1] enthalten etwa Ankündigungsfristen, innerhalb deren der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Einführung von Kurzarbeit informieren muss und Regelungen über Modalitä...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.3 Betriebe ohne Betriebsrat

Ist kein Betriebsrat vorhanden, so kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen, sondern er muss mit allen Arbeitnehmern über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit eine einzelvertragliche Vereinbarung treffen.[1] Allerdings kann bei widerspruchsloser Hinnahme einer arbeitgeberseitig angeordneten und von der Agentur f...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Ist eine tarifvertragliche Regelung nicht vorhanden, kommt als Rechtsgrundlage eine Betriebsvereinbarung in Betracht; das ist für die Einführung von Kurzarbeit eine zweckmäßige Form, weil eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer, die vom Geltungsbereich des BetrVG erfasst werden, unmittelbar und zwingend gilt.[1] Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / Zusammenfassung

Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Einführung von Kurzarbeit hat der Arbeitgebe...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 3 Betriebsrat – Unterrichtung und Mitbestimmung

Neben dem Unterrichtungsanspruch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.1 Tarifvertrag

Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen. Diese sogenannten "Kurzarbeitsklauseln"[1] enthalten etwa Ankündigungsfristen, innerhalb deren der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Einführung von Kurzarbeit informieren muss und Regelungen über Modalitäten des Arbeitse...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 2 Wirtschaftsausschuss – Unterrichtung und Beratung

Der Wirtschaftsausschuss ist rechtzeitig und umfassend über alle Daten zu unterrichten, die für und gegen die Kurzarbeit sprechen.[1] Mit ihm ist zu beraten, ob die Einführung von Kurzarbeit zweckmäßig ist. Entscheidungsrechte stehen dem Wirtschaftsausschuss nicht zu, sodass er die von der Geschäftsleitung geplanten Maßnahmen nicht verhindern kann. Zum Zeitpunkt der Beteiligu...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und Beendigung

Zusammenfassung Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Einführung von Kurzarbeit hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pflegebonus / 4 Höhe des Anspruchs

Die Anspruchshöhe ist mit dem Pflegebonusgesetz geändert worden.[1] Die Bonushöhe ist in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und –umfangs gesetzlich festgelegt und beträgt bis zu 550 EUR. Der Corona-Pflegebonus ist für Vollzeitbeschäftigte [2] in folgender Höhe auszuzahlen: in Höhe von 550 EUR EUR für Beschäftigte, die Leistungen nach SGB XI oder im ambulanten Bereich nach SGB V d...mehr