Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzfristige Beschäftigung

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Kurzfristige Beschäftigung: Versicherungspflicht bei Dauerbeschäftigung

Zusammenfassung Überblick Die für Arbeitgeber von Aushilfen günstigste Beschäftigungsform ist die sog. kurzfristige Beschäftigung. Sie ist das Pendant zur geringfügig entlohnten Beschäftigung, die für Aushilfen in Dauerbeschäftigungen vorgesehen ist. Eine wichtige Voraussetzung der Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen wird jedoch oft verkannt: Die Bedeutung...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung: Abiturienten

Zusammenfassung Überblick Abiturienten in einer kurzfristigen Beschäftigung gelten als günstige Aushilfskraft, wenn sie nach dem Abitur ein Studium anstreben. Doch heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die jungen Leute unmittelbar im Anschluss an das Abitur ein Studium aufnehmen. Viele wollen zunächst ein paar Monate im Ausland verbringen. In einer befristeten Besc...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Zusammenfassung

Überblick Die für Arbeitgeber von Aushilfen günstigste Beschäftigungsform ist die sog. kurzfristige Beschäftigung. Sie ist das Pendant zur geringfügig entlohnten Beschäftigung, die für Aushilfen in Dauerbeschäftigungen vorgesehen ist. Eine wichtige Voraussetzung der Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen wird jedoch oft verkannt: Die Bedeutung von Dauerbesch...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Zusammenfassung

Überblick Abiturienten in einer kurzfristigen Beschäftigung gelten als günstige Aushilfskraft, wenn sie nach dem Abitur ein Studium anstreben. Doch heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die jungen Leute unmittelbar im Anschluss an das Abitur ein Studium aufnehmen. Viele wollen zunächst ein paar Monate im Ausland verbringen. In einer befristeten Beschäftigung wolle...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.4 Anschluss-Rahmenvereinbarungen

Die für Arbeitgeber sicherste Methode, kurzfristige Beschäftigungen bei derselben Aushilfe über mehrere Jahre hinweg einzugehen, eröffnen die GeringfügRL. Losgelöst von der diffusen Rechtsprechung der Sozialgerichte enthalten diese konkreteren Aussagen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anwendung von Rahmenvereinbarungen bei kurzfristigen Beschäftigungen. Die Rahmenvereinba...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 4 Hauptbeschäftigung, geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Arbeitgeber A: Eine alleinerziehende Mutter arbeitet halbtags für 750 EUR im Monat. Sie erhält kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber B: Daneben erstellt sie in Heimarbeit Schreibarbeiten und erhält dafür ein festes monatliches Entgelt von 300 EUR, ebenfalls kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber C: Im Sommer arbeitet sie befristet vom 1....mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.2 Beschäftigung vor einem vorgeschriebenen Vorpraktikum

Wenn Schulentlassene nach der kurzfristigen Beschäftigung ein Praktikum ableisten werden, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, und die Beschäftigungszeiten innerhalb des Kalenderjahres 3 Monate oder 70 Arbeitstage nicht überschreiten, führt dieses Vorpraktikum (mit anschließender Studienabsicht) nicht zur Berufsmäßigkeit der kurzfristigen Beschäftigun...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 4 Kurzfristige Beschäftigungen

4.1 Erhöhung der Zeitgrenzen vom 1.3.2020 bis zum 31.10.2020 Für die Übergangszeit vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen wie folgt angepasst: Arbeitete der Minijobber an mindestens 5 Tagen pro Woche, erhöhte sich die Zeitgrenze von 3 Monaten auf 5 Monate. Wurde die Beschäftigung regelmäßig an weniger als 5 Tagen pro Woche ausgeübt, ...mehr

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Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 4 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Eine Altersrentnerin wird befristet vom 9.10.-27.10. (15 Arbeitstage) als Urlaubsvertretung für eine Sekretärin eingesetzt. Sie erhält 12,41 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 Stunden. Sie gehört keiner Konfession an; die pauschale Lohnsteuer soll auf die Arbeitnehmerin abgewälzt werden. Ist eine pauschale Besteuerung zulässig? Ergebnis Die kurzfr...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 2 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein 18-jähriger Schüler eines Gymnasiums arbeitet samstags 8 Stunden. Die Beschäftigung wird durch eine für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung auf max. 70 Arbeitstage innerhalb des Jahres begrenzt. Das monatliche Entgelt beträgt 500 EUR. Er ist über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteu...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.3 Ohne feste Studienplatzzusage

Auch wenn der Beginn des Studiums wegen einer fehlenden Studienplatzzusage noch ungewiss sein sollte, gehört der Schulentlassene in der kurzfristigen Beschäftigung nicht zum Personenkreis der berufsmäßig Beschäftigten: Es liegt keine Berufsmäßigkeit vor. Praxis-Tipp Erklärung des Abiturienten zu den Entgeltunterlagen nehmen Der Abiturient sollte schriftlich erklären, dass er e...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Berufsmäßigkeit von Schulabgängern

Bei Schulabgängern ist für die Klärung der Berufsmäßigkeit entscheidend, ob sie nach der kurzfristigen Beschäftigung in absehbarer Zeit eine weitere Erwerbstätigkeit aufnehmen werden. Für kurzfristige Beschäftigungen, die zwischen Schulentlassung (z. B. Hochschulreife Abitur) und der Aufnahme eines Studiums ausgeübt werden, gelten im Hinblick auf die Berufsmäßigkeit Besonderh...mehr

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Aushilfen / 3.2 Kurzfristige Beschäftigung (§ 40a Abs. 1 EStG)

Der Arbeitslohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist stets steuerpflichtig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen pauschal besteuert werden. Der Pauschsteuersatz beträgt nach § 40a Abs. 1 EStG in diesen Fällen 25 %. Die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung im Sinne des Steuerrechts unterscheiden sich grundlegend von den sozialversicherungsrechtlichen ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Studium

Kurzfristige Beschäftigungen vor Aufnahme des Studiums sind für Schulabgänger stets von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher nicht berufsmäßig. Die Höhe des erzielten Entgelts spielt keine Rolle: Es liegt keine Berufsmäßigkeit vor. Wichtig Vorliegen von Berufsmäßigkeit Berufsmäßigkeit und damit Versicherungspflicht von Schulabgängern, die beabsichtigen ein Stud...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Unbefristete Beschäftigung schließt Kurzfristigkeit aus

2.1 Folgen einer Dauerbeschäftigung Für die Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung ist entscheidend, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist; hierbei reicht es unabhängig von der Zahl der Wochenarbeitstage für die Annahme einer kurzfri...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für alle Studenten besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn deren Beschäftigung auf bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.[1] Ob die Beschäftigung während der Vorlesungszeit oder während der Semesterferien ausgeübt wird, hat für die Beurteilung der Kurzfristigkeit keine Bedeut...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 5 Arbeitsuchende

Sachverhalt Ein junger Mann, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet, arbeitet ein Wochenende (Samstag und Sonntag für jeweils 50 EUR) als Aushilfe in einem Restaurant. Er war im laufenden Kalenderjahr noch nicht kurzfristig beschäftigt. Die Beschäftigung meldet er ordnungsgemäß bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitgeber geht von einer abgabenfreien kurzfris...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.2 Arbeitsentgelt bei kurzfristigen Beschäftigungen

Zur Umlage U1 nicht umlagepflichtig ist das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern, deren Beschäftigung auf nicht mehr als 4 Wochen angelegt ist und bei denen daher wegen der Art des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund des § 3 Abs. 3 EFZG kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstehen kann (z. B. unständig Beschäftigte). Achtung Umlage zur U2 auch für kurzfristig...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 5 Zwischen Schulentlassung und einer betrieblichen Ausbildung

Schulabgänger, die eine kurzfristige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR[1] im Monat zwischen Schulentlassung und der Aufnahme einer Beschäftigung im Rahmen einer betrieblichen Berufsausbildung ausüben, gehören zum Personenkreis der Erwerbstätigen: Berufsmäßigkeit liegt vor.mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häufigkeit

In seinem Urteil[1] vom 11.5.1993 wies der zuständige 12. Senat des BSG in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass es hinsichtlich der Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung nicht auf den Umfang der Arbeitseinsätze ankommt, sondern vielmehr darauf, dass "die Arbeit nicht unvorhersehbar in wechselnder Häufigkeit und zu unterschiedlichen Zeiten übernommen wird" oder "dass...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.1 Ferien

Ferien nach der Schulentlassung bzw. vor dem Studium spielen keine Rolle, wenn die Berufsmäßigkeit bestimmt wird. Praxis-Beispiel Studienaufnahme verzögert sich durch eine Reise Ein Schüler hat im Juli des Jahres erfolgreich das Abitur bestanden. Er beabsichtigt im Frühjahr des Folgejahres ein Studium aufzunehmen. Vorher übt er zunächst eine auf 2 Monate befristete Beschäftigu...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 6 Zwischen Schulentlassung und einem dualen Studium

Die Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten in der Sozialversicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigte und sind grundsätzlich versicherungspflichtig.[1] Die wirtschaftliche Stellung des Schulabgängers beruht zu einem erheblichen Teil auf der Ausübung einer Beschäftigung. Daher sind solche kurzfristigen Beschäftigungen vor Aufnahme eines dualen Studiums – mit mehr als ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.1 Freiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst vor Studienbeginn

Beabsichtigt der Schulabgänger nach dem Aushilfsjob zunächst einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr[1] oder einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten, bevor er das Studium aufnimmt, zählt er bereits zum Personenkreis der Erwerbstätigen. Es handelt sich bei dem Aushilfsjob um eine Beschäftigung. Bei Aufnahme des Aushilfsjobs liegen bereits ...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 4 Vorbeschäftigungszeiten verschwiegen

Sachverhalt Vom 15.11. bis 31.12. wird eine Aushilfskraft als Urlaubsvertretung eingestellt. Insgesamt sind 30 Arbeitstage vereinbart. Das monatliche Entgelt beträgt 330 EUR. Die Aushilfskraft teilt dem Arbeitgeber auf einem Fragebogen mit, dass sie im laufenden Jahr keine Vorbeschäftigungen hatte. Der Arbeitgeber meldet die Aushilfe daraufhin als kurzfristig Beschäftigte mi...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Arbeitsrecht

1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4 Freiwilligendienste und freiwilliger Wehrdienst

4.1 Freiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst vor Studienbeginn Beabsichtigt der Schulabgänger nach dem Aushilfsjob zunächst einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr[1] oder einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten, bevor er das Studium aufnimmt, zählt er bereits zum Personenkreis der Erwerbstätigen. Es handelt sich bei dem Aushilfsjob um e...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Sozialversicherung

1 Zwei Arten von Minijobs – unterschiedliche Abgaben Die beiden Formen der geringfügigen Beschäftigung, die geringfügig entlohnte Beschäftigung [1]und die kurzfristige Beschäftigung, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Ausgestaltung grundsätzlich voneinander. Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung ist lediglich der Maximalverdienst bedeutsam, die B...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Sozialversicherung

1 Berufsmäßigkeit der kurzfristigen Beschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht geringfügig und damit auch nicht versicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig ist nach der BSG-Rechtsprechung[1] eine Beschäftigung, die für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Der Arbeitnehmer bestreitet mit dem Entgelt also...mehr

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Aushilfen / 2 Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Aushilfe". Als Aushilfe werden im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich Personengruppen beschrieben, die eine vorübergehende Beschäftigung ausüben. Da Aushilfen entgeltlich Beschäftigte sind, besteht in der Aushilfsbeschäftigung grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 1 Zeitgrenzen überschritten

Sachverhalt Eine Hausfrau übernimmt Krankheits- oder Urlaubsvertretungen für verschiedene Pflegedienste, die jeweils nur von kurzfristiger Dauer sind. Beim Pflegedienst C macht sie Urlaubsvertretung befristet vom 1.8. bis 30.9. (60 Kalendertage). Die Beteiligten gehen von monatlich 18 Arbeitstagen aus. Es ist ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.800 EUR vereinbart. Sie hat nac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3.3 Keine Verpflichtung bei Aufforderung zur Arbeitsleistung

Das BSG[1] hat in einem späteren Verfahren auch eine über 2 Jahre bestehende Tätigkeit einer Putzfrau, die auf Abruf jeden zweiten Mittwoch je 4 Stunden in einer Anwaltskanzlei arbeitete, als regelmäßig und daher als nicht kurzfristig beurteilt. Das Merkmal der Regelmäßigkeit habe sich erst rückwirkend betrachtet durch die Handhabung der Parteien des Arbeitsverhältnisses man...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterbrechungsmeldung / 3.2 Kurzfristige Beschäftigung

Wird bei kurzfristig Beschäftigten eine Rahmenvereinbarung geschlossen, hat eine Anmeldung mit dem ersten Tag der Aufnahme und eine Abmeldung mit dem letzten Tag der Beschäftigung zu erfolgen. Bei Unterbrechung der Beschäftigung von mehr als 1 Monat sind bei Rahmenvereinbarungen keine Unterbrechungsmeldungen vorzunehmen. Es ist zulässig, eine Anmeldung (Abgabegrund "10") zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und Praktikum

Sofern ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die im Betrieb oder Unternehmen bestehenden Entgeltgrundsätze anzuwenden. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Eine Ausnahme gilt nur, sofern sich die Tätigkeit als Praktikum im Sinne der Legaldefinition des § 22 Abs. 1 Satz 3 MiLo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5.3.2 Kurzfristige Beschäftigung

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind der Auffassung, dass zulässige Teilzeitbeschäftigungen während des Bezugs von Elterngeld und während der Elternzeit berufsmäßig ausgeübt werden. Daher sind solche Beschäftigungen trotz der Beschränkung auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage versicherungspflichtig.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3 Abgrenzung von gelegentlichen und kurzfristigen Jobs in der Rechtsprechung

Die Sozialgerichte haben sich in einer Vielzahl von Urteilen mit der Abgrenzung einer gelegentlichen und damit kurzfristigen von einer regelmäßigen Beschäftigung auseinandergesetzt. Viele dieser Urteile haben einen ausgesprochenen Einzelfallcharakter und eignen sich nicht, als Grundsatzentscheidung herangezogen zu werden. 2.3.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häuf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3.2 Vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtete Beschäftigung

Das LSG Niedersachsen-Bremen[1] hat ausgeführt, dass das BSG in seiner Rechtsprechung keine abschließenden Kriterien für die Abgrenzung einer regelmäßigen von einer gelegentlichen Beschäftigung vorgeben wolle. Vielmehr erwarte es von den Tatgerichten eine wertende Zuordnung. Zusammenfassend kann jedoch festgestellt werden, dass eine von vornherein auf ständige Wiederholung au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer

Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typische arbeitsrechtliche Gestaltungsformen im unmittelbaren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 4.2 Erhöhung der Zeitgrenzen vom 1.3.2021 bis zum 31.10.2021

Eine kurzfristige Beschäftigung ist innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt. Bei den angegebenen Zeitgrenzen handelt es sich um gleichwertige Alternativen. Auf die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage (von mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen) kommt es bei der Bestimmung der Zeitgrenzen...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 7 Ermittlung des Arbeitsentgelts bei Teilmonaten zur Prüfung der Berufsmäßigkeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin nimmt in ihrer Hauptbeschäftigung vom 15.4. bis zum 30.4. unbezahlten Urlaub. Im selben Zeitraum nimmt sie eine Beschäftigung in einer Rechtsanwaltskanzlei auf. Sie erhält im Monat April ein Arbeitsentgelt i. H. v. 538 EUR. Kann diese Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich als kurzfristig behandelt werden? Ergebnis In diesem Fall liegt eine k...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 6 Pauschalbesteuerung im steuerrechtlichen Sinn

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer wird kurzfristig für knapp 3 Wochen vom 5.1. bis 24.1., nicht regelmäßig wiederkehrend, bei einer Spedition als Ladehilfe beschäftigt. Er arbeitet an 6 Tagen in der Woche jeweils 5 Stunden (wöchentlich 30 Stunden). Das Entgelt beträgt wöchentlich 400 EUR, für die gesamte Beschäftigungszeit 1.200 EUR (3 Wochen x 400 EUR). Kann diese Beschäftigung s...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 4.1 Erhöhung der Zeitgrenzen vom 1.3.2020 bis zum 31.10.2020

Für die Übergangszeit vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen wie folgt angepasst: Arbeitete der Minijobber an mindestens 5 Tagen pro Woche, erhöhte sich die Zeitgrenze von 3 Monaten auf 5 Monate. Wurde die Beschäftigung regelmäßig an weniger als 5 Tagen pro Woche ausgeübt, betrug die zeitliche Begrenzung 115 anstelle von 70 Arbeitst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schüler / 1 Eintritt von Versicherungspflicht

Schüler sind in einer Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, sofern es sich um keine geringfügige Beschäftigung[1] handelt. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Schülern, die während des Schulbesuchs oder in den Ferien eine Beschäftigung ausüben, vollzieht sich damit grundsätzlich nach den Kriterien, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 5 Geringfügige Beschäftigungen

Bei geringfügigen Beschäftigungen wird zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungen und kurzfristigen Beschäftigungen unterschieden. Kurzfristige Beschäftigungen sind in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei. Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ebenfalls grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Zur R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anmeldung / 1.1 Geringfügige Beschäftigungen

Ebenfalls mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, innerhalb von 6 Wochen, sind geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen anzumelden. Für die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist der Personengruppenschlüssel "109" bzw. für die kurzfristige Beschäftigung der Personengru...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschä...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.5 Beschäftigung in den Semesterferien

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit ist auch noch bei solchen Beschäftigungen grundsätzlich anzunehmen, die ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien) begrenzt sind. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden innerhalb eines Jahres insgesamt nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausgeübt werde...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.200 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsr...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 11 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschäf...mehr

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Aushilfen / 1.2.3 Befristung

Für die Befristung von kurzfristigen Beschäftigungen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das TzBfG, nicht aber die Einschränkungen des § 30 Abs. 3 Satz 2 TVöD, da dieser nicht gilt. Die Vereinbarung einer kurzfristigen Beschäftigung setzt aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen im Ergebnis immer einen rechtswirksam befristeten Arbeitsvertra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungs- und... / 2.3 Anwendung der 26-Wochen-Regelung

Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausmachen, um das Werkstudentenprivileg anwenden zu dürfen. Die zeitliche Begrenzung wird nur noch angewendet, wenn die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs dem Grunde nach einzuräumen ...mehr