Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

Leitsatz 1. Die Übertragung einer § 6b-Rücklage setzt u.a. voraus, dass die angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören (§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). 2. Es ist unionsrechtlich weder zu beanstanden, dass § 6b Abs. 2a EStG i.d.F. des StÄndG 2015 die auf den Veräußerungsgewinn entfa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Stpfl, die zur ESt veranlagt werden, müssen grundsätzlich Vorauszahlungen in Höhe der sich für den laufenden VZ voraussichtlich ergebenden Jahressteuer an das FA entrichten (§ 37 Abs 1 EStG). Die Vorauszahlungen setzt das FA durch besonderen Bescheid fest, der kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs 1 Satz 2 AO)....mehr

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Sauer, SGB III § 101 Saison... / 2.5.3 Vermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Rz. 46 Als nicht vermeidbar gilt nach Abs. 5 Satz 2 auch ein Arbeitsausfall, der überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist. Ein branchenüblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn er aufgrund der Eigenart des Wirtschafts- oder Geschäftszweiges, welchem der Betrieb angehört, mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftritt. Es muss feststellbar sein, dass nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 6 Einschränkung der Verlängerbarkeit von Fristen ab 2018

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist die Verlängerbarkeit der Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen durch entsprechende Vorbehalte in Abs. 1 und Einfügung eines neuen Abs. 2 in die Vorschrift eingeschränkt worden. Die Regelung knüpft dabei an die Neufassung des § 149 Abs. 3 AO an, wonach bei Erstellung der Steuererkläru...mehr

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Keine Veräußerung bei freiwilligem Landtausch nach § 103a ff. FlurbG

Leitsatz Der freiwillige Landtausch nach § 103a ff. des Flurbereinigungsgesetzes führt steuerlich nicht zu einer Grundstücksveräußerung, vielmehr wird der ursprüngliche Grundbesitz dem Steuerpflichtigen "in verwandelter Form" belassen. Sachverhalt Der Kläger ist Land- und Forstwirt. Er beantragte im Jahr 2012 mit elf weiteren Land- und Forstwirten bei der zuständigen Flurbere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Abs. 1 Nr. 1 (ausnahmslos Einkünfte aus aktivem Erwerb)

Rz. 52 [Autor/Stand] Das Stammen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Welche Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft stammen, ergibt sich auch für § 8 Abs. 1 Nr. 1 uneingeschränkt aus §§ 13, 14 EStG.[2] Es bestehen keinerlei Bedenken, in Zweifelfragen die bisherige Rspr. zu diesen Bestimmungen zur Auslegung auch des AStG heranzuziehen. Rz. 53 [Autor/Stand] Der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gemeinschaftliche Tierhaltung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 64 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung im Rahmen des § 51a BewG bildet mit den hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgütern einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und damit eine eigenständige wirtschaftliche Einheit. Dies ist in § 34 Abs. 6a BewG ausdrücklich angeordnet. Diese Vorschrift war insbesondere deshalb notwendig, weil die Tierhaltungsgemeinschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 32 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 33 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven Land...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sonderfälle des § 34 Abs. 4 und 6 BewG

Rz. 75 [Autor/Stand] Gehören Gebäude oder Betriebsmittel eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens, sondern einem anderen[2], so werden sie nach § 34 Abs. 4 BewG trotzdem in die Einheit des Betriebs und damit auch in den Einheitswert einbezogen. Das gleiche gilt bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der von einer Gesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der Zweige des Tierbestands bei Überschreitung der zulässigen Anzahl von Vieheinheiten (Abs. 2 und 3)

Rz. 73 [Autor/Stand] Übersteigt die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nachhaltig gehaltene Anzahl von Vieheinheiten die für die Größe des Betriebs nach § 51 Abs. 1a BewG [2] zulässige Grenze, so ist für die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe entscheidend, ob in dem Betrieb mehrere Zweige des Tierbestands gehalten werden. Rz. 74 [Autor/Stand] Beschränkt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 51 Tierbestände

Schrifttum: App, Die Berücksichtigung von Verlusten aus Tierzucht und Tierhaltung, Inf. 1990, 538; Engel, Die Fehler im Vieheinheitenschlüssel, Inf. 1988, 53; Engel, Landwirtschaft oder Gewerbe, 1998; Engel, Bewertungs-Ratgeber in der Tierhaltung, Einheitsbewertung und Abgrenzung zum Gewerbe, 1990; Felsmann, Änderung der Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerbliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Entwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51a BewG ist durch das Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungsgesetz 1971) [2] in das Gesetz aufgenommen worden. Parallel dazu wurden auch für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entsprechende Regelungen für die gemeinschaftliche Tierhaltung geschaffen. I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Allgemeine Ausführungen

Rz. 16 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz grenzt die Tierbestände, die nicht überschritten werden dürfen, wenn sie zur Land- und Forstwirtschaft gehören sollen und damit keine gewerbliche Tierhaltung gegeben ist, grundsätzlich nach Vieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ab. Der Begriff "Vieheinheit" ist ein steuertechnischer Begriff, der einerseits von dem F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendung des Umrechnungsschlüssels

Rz. 58 [Autor/Stand] Die in dem Umrechnungsschlüssel enthaltenen Einheiten gelten für die Erzeugung (z.B. eines Mastschweins) oder die zwölfmonatige Haltung eines Tieres (z.B. Milchkuh, Legehenne). Rz. 59 [Autor/Stand] Die Spezialisierung landwirtschaftlicher Betriebe hat jedoch dazu geführt, dass die risikoreiche zur Vorbereitung der späteren Mastperiode Umstellung der Kälbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung stellt sich im Regelfall als sehr problematisch dar. Nach dem Bewertungsrecht vor dem BewG 1965 waren Bestimmungen über die Futterbedarfsdeckung aus eigener Erzeugung und aus Zukauf im Gesetz nicht getroffen. Dies bereitete für die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierhaltung von...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff und Bedeutung der Einheitswerte

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff "Einheitswert" bezeichnet einen Wert, der für mehrere Steuern gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage dient. Der Einheitswert ist damit ein einheitlicher Wert. Er bedeutet dagegen nicht, dass es sich um den Wert jeder wirtschaftlichen Einheit handelt. Denn es gibt viele wirtschaftliche Einheiten, für die keine Einheitswerte festgestellt werden....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wirtschaftliche Einheit

Rz. 56 [Autor/Stand] Gegenstand der Einheitsbewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Diese wird im § 2 BewG definiert. Allerdings werden nicht alle wirtschaftlichen Einheiten von der Einheitsbewertung erfasst. Nur die im § 19 BewG ausdrücklich aufgeführten Bereiche unterliegen der Einheitsbewertung. Dabei handelt es sich um inländische Betriebe der Land- und Forstwirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bedeutung der Abgrenzung der Tierhaltung

Rz. 92 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51 BewG über die Abgrenzung der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu rechnenden Tierbestände hat grundsätzlich die gleiche Bedeutung und Auswirkung wie die Abgrenzung jedes anderen Wirtschaftsguts in Bezug auf die Frage, ob es sich um landwirtschaftliches Vermögen handelt oder die Wirtschaftsgüter einer anderen Vermögensar...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 31 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 bzw. unter § 7 Abs. 6 a (früher § 10 Abs. 6 Satz 2 aF). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) passiv oder als passiv mit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zweck der Vorschrift

Rz. 6 [Autor/Stand] § 51a bezweckt die Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften und stellt sicher, dass Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetriebe, sondern als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft behandelt werden. Rz. 7 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sonderfall: Pensionsvieh

Rz. 99 [Autor/Stand] Vieh, das von einem Landwirt in einen anderen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur Aufzucht, Haltung, Pflege, Gräsung und dergleichen übergeben wird[2], gehört weiterhin zur wirtschaftlichen Einheit des Eigentümers der Tiere und nicht zur wirtschaftlichen Einheit des Pensionsbetriebs. Deshalb sind auch bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift

Rz. 81 [Autor/Stand] Die Verhältnisse der Gemeinschaft können sich nach Gründung der Gemeinschaft nachhaltig derart ändern, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung nach § 51a BewG nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb ist deshalb nicht mehr als ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern als gewerblicher Betrieb anzusehen. Dem ist für die Grundsteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der Vieheinheiten nach der Größe der Nutzfläche

Rz. 29 [Autor/Stand] § 51 Abs. 1 und 1a BewG bestimmen die Anzahl der Vieheinheiten (VE), die je nach Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Betrieb vorhanden sein dürfen, damit der Tierbestand noch zur landwirtschaftlichen Nutzung gerechnet werden kann. Die Änderung des Vieheinheiten-Schlüssels ab 1.1.1999 durch Abs. 1a bewirkt, dass die Zahl der zulässigen VE je ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Wertfeststellung

Rz. 124 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über den Einheitswert muss eine Angabe über den Wert der wirtschaftlichen Einheit enthalten, auf die sich die Feststellung bezieht. Dies ergibt sich mittelbar aus § 19 Abs. 1 BewG i.V.m. § 181 Abs. 1 und § 157 Abs. 1 AO. Die Angabe des Einheitswerts ist ein notwendiger Bestandteil des Einheitswertbescheids, dessen Fehlen m.E. z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Hauptfeststellung 1964

Rz. 295 [Autor/Stand] Die in Anm. 288 genannten Pauschsätze sind für Rechtsstreitigkeiten über die Feststellung des Einheitswerts ab dem Hauptfeststellungszeitraum 1964 durch Ländererlasse [2] geändert worden. Danach soll die Streitwertpauschale bei Rechtsstreitigkeiten über Einheitswerte, die auf den 1.1.1964 festgestellt werden, bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Zerlegung der Einheitswerte

Rz. 327 [Autor/Stand] Steuergegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz i.S. von § 2 BewG. Jede wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes wird für sich bewertet und ihr Wert im Ganzen festgestellt. Die Gemeindegrenzen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kommt es häufig vor, dass sich der Betrieb nicht nur auf eine Gemeinde beschr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Tätigkeitenkatalog und Einkunftsarten. § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 enthält eine Positivliste von Einkünften aus aktivem Erwerb (vgl. Anm. 15), die von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen sind. Die Aufteilung einer unternehmerischen Betätigung in einzelne Tätigkeiten ist das Gegenteil von dem, was § 8 Abs. 2 KStG und die in ihm geregelte Adhäsionswirkung ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Artfeststellung

Rz. 129 [Autor/Stand] In dem Feststellungsbescheid über einen Einheitswert müssen nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 BewG auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit getroffen werden. Eine fehlende Artfeststellung kann in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden.[2] Die Art einer wirtschaftlichen Einheit wird zunächst durch die Vermögensart[3] bestimmt, der sie angeh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Feststellungszeitpunkt

Rz. 162 [Autor/Stand] Die Einheitswerte werden auf einen bestimmten Zeitpunkt festgestellt. Dieser Zeitpunkt ist der Beginn eines Kalenderjahrs. Entsprechend den verschiedenen Arten der Feststellung von Einheitswerten, nämlich der Hauptfeststellung, Fortschreibung und Nachfeststellung, werden die Feststellungszeitpunkte als Hauptfeststellungszeitpunkt, Fortschreibungszeitpun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet

Rz. 333 [Autor/Stand] Für die Feststellung von Einheitswerten im Beitrittsgebiet gelten in Teilbereichen die Sondervorschriften der §§ 125 bis 136 BewG , ansonsten die Vorschriften der §§ 19 ff. BewG. Danach gelten für die im Beitrittsgebiet liegenden wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke die festgestellten oder noch festzustellenden Einhei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Pauschalen

Rz. 301 [Autor/Stand] Die Hauptfeststellung 1964 erlangte erstmals zum 1.1.1974 steuerliche Wirkung.[2] In der Folge begann der BFH mit der angekündigten grundsätzlichen Überprüfung der bisherigen Streitwertpauschale auf ihre weitere Berechtigung. In den Beschlüssen v. 13.8.1976[3] und v. 11.2.1977[4] bekannte sich der BFH dazu, dass für die Bemessung der Streitwertpauschale...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Einheitswerte

Rz. 87 [Autor/Stand] Für die Durchführung der Einheitsbewertung sind die Finanzämter sachlich zuständig.[2] Der Erlass eines Feststellungsbescheids durch eine sachlich unzuständige Behörde kann bei Offenkundigkeit der Unzuständigkeit zur Nichtigkeit des Bescheides führen.[3] Die sachliche Zuständigkeit umfasst neben dem Erlass des Feststellungsbescheids auch die Vorbereitung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Streitwert vor der Hauptfeststellung 1964

Rz. 288 [Autor/Stand] Für die Zeit von der Währungsreform 1948 bis zum Wirksamwerden der nach Wertverhältnissen 1964 festgestellten Einheitswerte hat die Rechtsprechung entsprechend einer koordinierten Ländervereinbarung Streitwertpauschalen in folgender Höhe des umstrittenen Wertunterschieds angenommen[2]: 1. bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft 25 v.T., 2. beim Grundv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einkünfte aus industrieller Urproduktion – Abs. 1 Nr. 2 (ausnahmslos Einkünfte aus aktivem Erwerb)

Rz. 66 [Autor/Stand] Nachbildung zu § 1 Nr. 1 und 2 HGB aF. § 8 Abs. 1 Nr. 2 ist in gewissem Umfang dem § 1 Nr. 1 und 2 HGB aF[2] nachgebildet, geht jedoch im Ergebnis weit über den Rahmen des HGB hinaus. Er umfasst vor allem den gesamten Sektor der industriellen Urproduktion und den des Handwerks.[3] Steuerlich gesehen handelt es sich ausschließlich um gewerbliche Tätigkeit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Qualifikation eines unbewirtschafteten und räumlich nicht zusammen­hängenden kleinen Privatwaldes als Forstbetrieb

Leitsatz 1. Bei einem Forstbetrieb, insbesondere einem sog. aussetzenden Betrieb, ist die Totalgewinnprognose objektbezogen, d.h. generationenübergreifend über den Zeitraum der durchschnittlichen oder bei Erwerb bereits hergestellter Baumbestände verbleibenden Umtriebszeit des darin vorherrschenden Baumbestands zu ermitteln (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BFH)....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerung / 2 Zuteilungsgrundsätze der DBA

Welcher Staat die jeweiligen Einkünfte von der Besteuerung freizustellen bzw. die ausländische Steuer anzurechnen hat, ist in verschiedenen DBA (also je nach dem beteiligten Staat) und je nach der Art der Einkünfte unterschiedlich geregelt. Auch dasselbe DBA sieht oft für verschiedene Einkünfte teils das Anrechnungs-, teils das Freistellungsverfahren vor. Dabei kann das Best...mehr

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§ 60 Anhang / A. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Rz. 1 Vom 13.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1980), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 2.10.2015 (BGBl. I, S. 1674). I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 1 Grundregel der Zulassung Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Freiflächen

Rz. 51 [Autor/Stand] Als Freiflächen werden Flächen bezeichnet, die als Gartenanlagen, Spielplätze, Sportplätze, Erholungsplätze aus Gründen der Volksgesundheit oder der Volkserholung dem öffentlichen Gebrauch dienen. Eine Bewertung dieser Flächen als unbebaute Grundstücke kommt nur in Betracht, wenn sie einer Steuer unterliegen. Dies wird für die entsprechenden Flächen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Ermittlung des gemeinen Werts durch unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen

Rz. 94 [Autor/Stand] Tatsächliche Kaufpreise sind die beste Grundlage zur Ermittlung des gemeinen Werts. Die unmittelbare Übertragung von Kaufpreisen unbebauter Grundstücke zur Wertermittlung anderer unbebauter Grundstücke setzt voraus, dass einmal eine ausreichende Zahl von Verkaufsfällen vorliegt, deren Verkaufspreise eindeutig als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / I. Der Katalog des § 32 VersAusglG

Rz. 8 Auf welche Anrechte sich die Anpassung nach der Rechtskraft beziehen kann, ist in § 32 Vers­AusglG abschließend durch die Nennung der anpassungsfähigen Entscheidungen geregelt. Es handelt sich ausschließlich um Entscheidungen über Anrechte aus den (öffentlich-rechtlichen) Regelsicherungssystemen. Erfasst werden Anrechte aus:mehr

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§ 3 Einteilung der Fahrerla... / Q. Klasse T

Rz. 20 Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke[3] bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (...mehr

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zerb 12/2016, ErbStG – Synopse

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 9 Steuerabzug bei Zurechnung der Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (§ 43 Abs. 4 EStG)

Rz. 198 Der KapESt-Abzug ist nicht nur dann vorzunehmen, wenn die Einnahmen beim Gläubiger der Kapitalerträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden, sondern auch dann, wenn die Kapitalerträge nach der Subsidiaritätsklausel des § 20 Abs. 3 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 272ff.) beim Gläubiger zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus sel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 172 Der KapESt-Abzug hatte bis zur Einführung der Abgeltungsteuer im Hinblick auf die erfassten Erträge einen wesentlich geringeren Umfang. Die "neuen" KapESt-Tatbestände i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG erweitern diesen Kreis stark und sind darauf ausgerichtet, die Besteuerung der Kapitalerträge in möglichst großem Umfang bereits im Steuerabzugsverfahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs (§ 43 Abs. 5 EStG)

Rz. 199 § 43 Abs. 5 EStG wurde als zentrale Vorschrift i. V. m. der Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt. Die Erhebung der KapESt durch den Steuerabzugsverpflichteten ersetzt ab dem 1.1.2009 für den privaten Anleger das Veranlagungsverfahren zur ESt. Soweit die KapESt allerdings wegen fehlender Liquidität ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Allgemeines des § 14

Rz. 3 Nach § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die nicht Vermögensverwaltung ist. § 14 AO definiert den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch eine abschließende Aufzählung der für sein Vorliegen unerlässlichen Merkmale. Fehlt ein Teilstück d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird in der AO im Recht der steuerbegünstigten Zwecke[1] verwendet. Er hat jedoch eine über die AO und über den Bereich der steuerbegünstigten Körperschaften hinausreichende Bedeutung.[2] Er wird daher bereits im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Begriffsbestimmungen und nicht erst bei der Regelung der steuerbegünsti...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / cc) Werbungskosten, berufsbedingte Aufwendungen

Bei Aufwendungen, die zur Erzielung des Einkommens erforderlich sind, handelt es sich im Wesentlichen um Werbungskosten. Bei Einkünften aus abhängiger Arbeit werden die Werbungskosten auch berufsbedingte oder ausbildungsbedingte Aufwendungen genannt. Der Abzug berufsbedingter Aufwendungen setzt voraus, dass die betreffenden Kosten notwendigerweise mit der Ausübung der Erwerb...mehr

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Jansen, SGB IV § 15 Arbeits... / 2.1 Arbeitseinkommen

Rz. 2 Die Definition des Arbeitseinkommens nach Abs. 1 stützt sich seit 1995 auf den Gewinn im steuerlichen Sinne. Einkommen ist daher als Arbeitseinkommen anzusehen, wenn es im steuerlichen Sinne als Gewinn zu werten ist. Nach der amtlichen Begründung zur Änderung dieser Vorschrift durch das ASRG wird durch die vorgenommene Neufassung eine volle Parallelität von Einkommenst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 15 Arbeits... / 2.1.2 Beachtung des Einkommensteuerrechts

Rz. 4 Die Höhe des Arbeitseinkommens ist gegenüber der Krankenkasse und/oder dem Rentenversicherungsträger nachzuweisen. Für den Nachweis ist für die gesetzliche Rentenversicherung (vgl. § 165 SGB VI) vorgeschrieben, dass die sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid für das zeitnaheste Kalenderjahr ergebenden Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit so lange maßgebend s...mehr