Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / a) Auswahl der Automatenart bzw. des Automatentyps

Rz. 279 Das von vornherein vereinbarte Recht des Aufstellers zur Auswahl des Automatentyps wird nicht beanstandet, sofern die Vertragsparteien sich über die Art der aufzustellenden Geräte geeinigt haben.[589] Nicht von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist dagegen die Klausel gedeckt, dass sich der Automatenaufsteller das Recht vorbehält, die Automatenart – Musikautomat/Zigarettenautoma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 3. § 308 BGB

Rz. 595 Die Klauselverbote des § 308 BGB sind in der Regel auf den unternehmerischen Verkehr übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die unternehmerischen Besonderheiten berücksichtigt werden können. Liegt ein Verstoß gegen § 308 BGB vor, so wird der Unternehmer gemäß § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt. Folglich dürfte den Klauselverboten des § 308 BGB eine I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / VII. Vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber

Rz. 1436 "Der Auftraggeber kann den Maklerauftrag vorzeitig kündigen, wenn der Makler nach vorheriger schriftlicher Abmahnung gegen seine Tätigkeitspflicht (Ziffer …) verstoßen hat. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt." Keine Bedenken. Rz. 1437 Vorsicht: Unter der Überschrift "Salvatorische Klausel" wäre die Schriftformklausel überras...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / II. Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen außerhalb Art. 25 EuGVVO

Rz. 1050 Bei internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen, die nicht in den Anwendungsbereich des Art. 25 EuGVVO (oder des revidierten Lugano-Übereinkommens) fallen, richtet sich die Frage des Zustandeskommens der Vereinbarung nach dem nationalen Recht, das durch IPR ermittelt wird (lex causae) und die Frage der prozessualen Zulässigkeit nach dem Recht des Prozessorts (lex f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / II. Vergütung

Rz. 1922 Die Wirksamkeit von Leistungserweiterungsklauseln, die die nachträgliche Vergrößerung des Leistungsumfangs ermöglichen wollen, hängt davon ab, ob einseitig angeordnete Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen des Subunternehmers ohne entsprechende Vergütung erbracht werden sollen.[3534] Rz. 1923 Der Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Generalunternehmer sowie der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / VII. Rücknahme Ersatzteile

Rz. 2260 Dieser Anspruch besteht auch, wenn der Vertrag als Servicevertrag fortgeführt wird.[4224] Formularmäßig darf dies nicht ausgeschlossen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 6. Absicherung

Rz. 613 Von Bedeutung kann auch eine etwaige Absicherung einer Darlehensverbindlichkeit sein. Handelt es sich etwa um ein ungesichertes Darlehen oder um ein Darlehen, das lediglich durch eine Sicherungsübereignung von Gaststätteninventar abgesichert war, so sind engere Bindungen des Gastwirts an den Getränkelieferanten gerechtfertigt. Die Sicherungsübereignung von Gaststätte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 1. Darlehensvorvertrag

Rz. 643 Hat sich in einem als Darlehensvorvertrag[1285] bezeichneten Vertrag der Getränkelieferant zu einer Darlehensgewährung bereit gefunden, so kann eine in diesem Vertrag enthaltene Klausel, nach der der Gastwirt unabhängig von der Inanspruchnahme dieses Darlehens eine Bezugsbindung eingeht, deswegen überraschend (§ 305c Abs. 1 BGB) sein, weil er zwar mit einer Gegenleis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / II. Haftung für Mängel

Rz. 1333 Für den Leasingvertrag typisch ist der Ausschluss der mietvertraglichen Haftung für Mängel durch den Leasinggeber, verbunden mit der Abtretung seiner kaufrechtlichen Mängelansprüche gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer. Diese "leasingtypische Abtretungskonstruktion" ist durch den BGH im Rechtsverkehr mit Unternehmern und auch Verbrauchern als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 1. Einheitspreisvertrag

Rz. 535 Klauseln zur Vereinbarung von Einheitspreisen sind in der Regel der Inhaltskontrolle entzogen, da es sich um Preisabreden gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB handelt.[1032] Sie dürfen allerdings nicht die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) oder Ansprüche aus c. i. c. (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) ausschließen.[1033] Wird die Vereinbarung eines Einh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 3. Mankohaftung

Rz. 31 Mit der Hilfe von Mankoabreden will der Arbeitgeber das Risiko von Kassen- oder Warenfehlbeständen wenigstens teilweise auf den Arbeitnehmer übertragen. Dies liegt insbesondere nahe, wenn Arbeitnehmer besondere Verantwortung für Ihnen anvertraute Werte tragen und eine Überwachung schwer möglich ist. Auch in einer solchen Konstellation sind die Grundsätze der privilegi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / b) Grundlagen der Inhaltskontrolle

Rz. 742 Im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB [1467] ist das Äquivalenzprinzip von Bedeutung. Dagegen wird verstoßen, wenn infolge einer von dem Getränkelieferanten erklärten (Teil-)Kündigung die Leistung desselben vorzeitig zurückzugewähren wäre, ohne dass sich die Bezugsbindung, sei es zeitlich, sei es mengenmäßig, änderte. Im Ergebnis würde dann der Bez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / XXII. Opt out-/Opt in-Erklärung

Rz. 439 Die Einwilligung, Werbung per SMS oder Mail zu erhalten, muss positiv durch Erklärung (Opt in) erklärt werden. Ein Kästchen zum Ankreuzen, wonach die Einwilligung nicht erteilt werden soll, reicht nicht aus.[872] Auch eine Opt in-Erklärung hat das OLG Köln beanstandet.[873]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 1. Kündigungsfrist

Rz. 1132 Die in § 89 Abs. 1 HGB vorgesehenen Kündigungsfristen, können gemäß § 89 Abs. 2 HGB verlängert werden. Erfolgt die Verlängerung AGB-mäßig, so muss sich die Regelung inhaltlich an § 307 BGB messen lassen. Rz. 1133 Eine Verlängerung der Kündigungsfrist auf 12 Monate zum 31. März eines jeden Jahres durch eine vom Prinzipal gestellte AGB-Klausel ist weder überraschend (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / Ski- und Pistenverträge

Rz. 1870 Durch einen Ski- und Pistenvertrag wird der Skifahrer berechtigt, Lifte und Gondeln zeitlich oder durch die Anzahl der Nutzungen begrenzt zu benutzen und Ski- oder, falls vereinbart, auch Schlittenfahrten auf einer im Rahmen der Zumutbarkeit präparierten und verkehrssicheren Piste durchzuführen. Es handelt sich um eine Kombination von Beförderungs- und Nutzungsvertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / b) Angemessene Höhe der Vertragsstrafe

Rz. 2294 Eine Vertragsstrafe ist unangemessen hoch angesetzt und damit nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht. Mit § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unvereinbar ist daher, wenn für eine Vielzahl möglicher Verletzungen eine einheitlich hohe Strafe ohne Rücksicht auf die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 3. Schiedsklauseln

Rz. 942 Schiedsklauseln sind in Franchiseverträgen gängig.[2005] Sie können zwischen Unternehmern durch einfache, auch stillschweigende Bezugnahme auf die AGB in den Vertrag einbezogen werden,[2006] § 305 Abs. 2 BGB findet insofern keine Anwendung. Die Formwirksamkeit der Schiedsvereinbarung unterliegt allerdings den strengeren Voraussetzungen des § 1031 ZPO, wobei § 1031 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 1. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. §§ 339 S. 1, 286 Abs. 4 BGB

Rz. 326 Eine Vertragsstrafenklausel[668] darf unabhängig von der Höhe einer vorformulierten Vertragsstrafe nicht verschuldensunabhängig gestaltet sein.[669] Dabei ist nicht erforderlich, dass die vertragliche Regelung nach dem Wortlaut Verschulden voraussetzt. Ist sie jedoch so formuliert, dass die Vertragsstrafe vom Gastwirt nur verwirkt wird, wenn er die dafür maßgeblichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / III. Auftragsdauer

Rz. 1430 "Dieser Auftrag läuft vom 00. Monat 2012 bis zum 00. Monat 2012. Wird er nicht unter einer Monatsfrist gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um drei Monate." Tendenz: Obergrenze wohl ein Jahr.[2898] Wichtig jedoch anzufügen: "Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt." Dieses Recht besteht, wenn der Makler nachhaltig ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / IX. Sittenwidrigkeit

Rz. 904 Insbesondere vor dem Hintergrund der Kontrollfreiheit bestimmter Inhalte sollte im Anschluss an die AGB-Kontrolle vorsorglich auch stets eine "Sittenwidrigkeitsprüfung" erfolgen. Die Sittenwidrigkeit ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu beurteilen.[1912] Es gibt drei typische Fälle, in denen ein Franchisevertrag als sittenwidrig angesehen wird: Missv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / III. § 309 Nr. 2b BGB: Ausschluss oder Einschränkung von Zurückbehaltungsrechten nach § 273 BGB

Rz. 1404 § 309 Nr. 2 BGB erklärt solche Klauseln in einem Vertrag für unwirksam, die ein dem Vertragspartner zustehendes Zurückbehaltungsrecht, welches auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausschließen oder einschränken. Auch hier gilt, dass § 309 Nr. 2 BGB nur insoweit zur Anwendung kommt, als tatsächlich ein Zurückbehaltungsrecht besteht. § 309 Nr. 2 BGB gilt neben dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / E. Sublieferanten

Rz. 876 Die Klausel "Der Lieferant ist verpflichtet, uns auf Anforderung seine Vorlieferanten mitzuteilen und diese durch uns genehmigen zu lassen sowie deren Qualifikation nachzuweisen" verstößt gegen § 307 Abs. 1 Nr. 1 BGB.[1833] Eine derartige Klauselgestaltung lässt sich auch unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung und des vermeintlichen Risikos einer Insolvenz de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / II. Der Verkäufer ist Kaufmann, ebenso der Käufer (B2B)

Rz. 1260 Eine umfassende Freizeichnung ist auch hier nicht möglich. Insbesondere kann die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden bei grobem Verschulden nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 7a BGB.[2575] Rz. 1261 Besichtigungsklauseln schließen generell die Mängelhaftung nicht aus.[2576] Rz. 1262 Diese Wertungen aus dem Verkehr mit Verbrauchern ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / Wertsicherungs- und Preisklauseln

Rz. 2380 Bei Dauerschuldverhältnissen sollen wiederkehrende Geldschulden gegen den Kaufpreisverlust oder gegen Fremdwährungsschulden abgesichert werden.[4429] Rz. 2381 Eine Kopplung kann hierbei an Waren oder an einen Preisindex erfolgen, sie kann unmittelbar zu einer Anpassung führen oder eine Verpflichtung der Parteien zur Anpassung begründen. Rz. 2382 Hierbei ist das Preisk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 2. Anlassbezogene Zuschläge

Rz. 120 Die pauschale Abgeltung von Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist nach der Rechtsprechung des BAG zulässig wenn nach den Vergütungsvereinbarungen berechnet werden kann, welcher Teil der Vergütung als pauschaler Zuschlag gezahlt werden soll.[287] Dies hat das BAG auch in einer neueren Entscheidung bestätigt, hierbei jedoch darauf hingewiesen, dass eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / II. Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB)

Rz. 813 Gemäß § 770 Abs. 1 BGB kann der Bürge die Leistung verweigern, wenn der Schuldner das der Hauptschuld zugrundeliegende Rechtsgeschäft gemäß §§ 119 ff. BGB anfechten kann. Damit ist auch diese Vorschrift Ausdruck des Akzessorietätsgrundsatzes und dient dem Schutz des Bürgen vor einer übermäßigen Inanspruchnahme. Dennoch lässt die Rechtsprechung einen pauschalen Verzic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / VIII. Haftung

Rz. 1295 Freizeichnungen für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sind auch bei leichter Fahrlässigkeit unwirksam. Es liegt hier der klassische Fall von Kardinalpflichten (Betreuung und Sorge) vor. Natürlich kann auch die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden.[2618] Verbrüht sich etwa ein Kind mit heißem Tee, weil die T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / IV. Abnahme

Rz. 1925 Ein hervorzuhebender Problemkreis von Subunternehmerverträgen ist das Auseinanderfallen von Abnahmezeitpunkten der Subunternehmerleistungen einerseits und der Abnahme durch den Bauherrn gegenüber dem Generalunternehmer andererseits. In diesem Zusammenhang sind Klauseln unwirksam, denen zufolge für die Subunternehmerleistungen die Abnahmewirkungen erst dann eintreten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / b) § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 705 Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit begegnet eine Vertragsstrafenklausel jedenfalls dann keinen Bedenken, wenn die Vertragsstrafe den Gewinn bei vertragsgemäßen Verhalten nicht übersteigt.[1408] Rz. 706 Eine auf 30 % des von der Brauerei festgesetzten Verkaufspreises (Brauereiabgabepreises) abzielende Vertragsstrafe ist angesichts der in dieser Branch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / VIII. Sicherheitsleistungen

Rz. 1931 Während in AGB des Generalunternehmers wegen fehlender Identität von Besteller und Grundstückseigentümer der Verzicht des Subunternehmers auf sein Recht auf Stellung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB wirksam vereinbart werden kann,[3554] gilt dies nicht für einen formularmäßigen Verzicht auf das Recht auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung gemäß § 648a BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 1. § 13 Abs. 4 VOB/B

Rz. 2357 In § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B wird bestimmt, dass, sofern für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart ist, diese für Bauwerke vier Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen zwei Jahre beträgt. Zudem legt § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 2 VO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / V. Auftragspflichten des Auftraggebers

Rz. 1432 "Der Auftraggeber ist demgegenüber verpflichtet,"mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / Erfüllungsort-Klauseln

Rz. 883 Klauseln, die den Erfüllungsort abweichend von der gesetzlichen Regelung bestimmen wollen, sind im nicht-kaufmännischen Verkehr bereits durch § 29 Abs. 2 ZPO unwirksam. Klauseln über den Erfüllungsort sind unter Kaufleuten nach § 38 Abs. 1 ZPO, § 269 BGB grundsätzlich zulässig. Unwirksam sind die Klauseln nach § 307 BGB lediglich dann, wenn der Erfüllungsort ohne unm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 1. Sicherheitseinbehalt

Rz. 558 Ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10 Prozent der Brutto-Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist, ohne dass die Einzahlung auf ein Sperrkonto verlangt werden kann, ist unzulässig, weil der Unternehmer in diesem Fall das Insolvenzrisiko des Auftraggebers trägt.[1101] Für eine Klausel zum Sicherheitseinbehalt ist es zur zeitlichen Bestimmtheit ausreiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 1. Architekt als Verwender

Rz. 217 Eine Klausel, die bestimmt, dass der von-Hundert-Satz einer Leistungsphase auch dann verdient ist, wenn nicht sämtliche Grundleistungen erbracht sind, verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Sie widerspricht den Grundsätzen des § 8 Abs. 2 HOAI.[474] Bestimmen vom Architekten gestellte AGB, dass er im Falle von Gefahr im Verzug und bei nicht rechtzeitig zu erlangendem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 2. Nach Ausspruch einer Kündigung

Rz. 94 Ob eine allgemeine Freistellungsklausel, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, den Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist, ist in der Rechtsprechung wie der arbeitsrechtlichen Literatur umstritten.[229] Welche Auffassung das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / d) Minderbezug

Rz. 744 Gelegentlich finden sich (vertragliche) Teilkündigungsklauseln, nach denen Verstöße gegen die (Mindest-)Abnahmeverpflichtung den Getränkelieferanten berechtigen sollen, unter unveränderter Fortgeltung der Bezugsbindung die gewährte Leistung (leihweise Inventargestellung, Darlehen etc.) vollständig oder auch nur teilweise zurückzufordern. Fraglich ist, ob solche Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / XXIV. Prämiensparvertrag

Rz. 441 Zum Prämiensparvertrag hat der BGH eine ergänzende Vertragsauslegung zugunsten des Kunden vorgenommen,[875] soweit die Zinsänderungsklausel unwirksam ist. Zinsänderungsklauseln bei Prämiensparverträgen unterliegen der Inhaltskontrolle und wurden in zwei Fällen vom BGH (zu Recht) beanstandet. Schwieriger war hier die Frage, wie die Lücke zu schließen war. Insoweit kam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / d) Vertragsstrafenvorbehalt

Rz. 2296 Nach § 341 Abs. 3 BGB ist der Gläubiger bei Erfüllungsannahme – etwa der Annahme der Zahlung des Schuldners auf die Schlussrechnung – zur Geltendmachung der Vertragsstrafe nur berechtigt, wenn er sich das Recht hierzu bei der Erfüllungsannahme vorbehält. Eine Klausel, durch welche der Schuldner auf einen solchen Vertragsstrafenvorbehalt verzichtet, ist nach § 307 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / I. Allgemeines

Rz. 1877 Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sportarbeitsrecht bedingt zunächst den Abschluss von Arbeitsverträgen. Diese werden vor allem zwischen Sportklubs als Arbeitgebern und professionellen Sportlern und Trainern im Mannschaftssport als Arbeitnehmern geschlossen. Rz. 1878 Im Bereich des professionellen Sports wird bisweilen die Sinnhaftigkeit der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / a) Grundlagen

Rz. 327 Die von § 309 Nr. 6 BGB nicht erfassten Vertragsstrafentypen sind nicht im Umkehrschluss generell als zulässig anzusehen. Vielmehr unterliegen sie auch im Unternehmerverkehr der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB [673] liegt vor, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / 3. Laufzeitendivergenzen

Rz. 645 Fraglich erscheint, ob und in welchem Umfang der Getränkelieferant von vornherein eine zeitliche Bindung festlegen kann, die bei normalerweise zu erwartendem Umsatz die Rückzahlung des Darlehens voraussichtlich übersteigen wird.[1289] Vorrangig kommt es auf die Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung an.[1290] Geht eine Getränkebezugsverpflichtung über die vertragl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / V. Rechtsfolgen

Rz. 1409 Verstößt eine Klausel gegen § 309 Nr. 2 BGB, so ist diese unwirksam und wird ersatzlos gestrichen, da eine Reduzierung der Klausel auf einen gerade noch zulässigen Inhalt im Wege der geltungserhaltenden Reduktion nicht zulässig ist.[2864] Rz. 1410 Als Folge der Unwirksamkeit bestimmt § 306 Abs. 2 BGB, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung kommen. Im Falle ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / dd) Bauliche Veränderungen

Rz. 1549 Grundsätzlich ist der Mieter nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung bauliche Veränderungen vorzunehmen. Fehlt es hierzu an entsprechenden Vereinbarungen, besteht ein gesetzlicher Anspruch des Mieters auf Durchführung baulicher Veränderungen nur in den Fällen des § 554a BGB, in dem bauliche Veränderungen notwendig sind, um eine behindertenger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / i) Reparatur und Instandsetzung

Rz. 288 Eine verschuldensunabhängige Haftung des Betriebsinhabers für Instandsetzungskosten dürfte gemäß §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 286 Abs. 4 BGB unwirksam sein. Reparaturkosten schuldet der Wirt also nur, wenn er vertreten muss, dass der Schädiger nicht ermittelt wird. Ohne eigenes Verschulden darf der Wirt nicht für Schäden an den Geräten haftbar gemacht werden.[606]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / B. Einzelne Klauseln

Rz. 604 Aus Raumgründen können hier nur ausgewählte Aspekte einer Angemessenheitsprüfung angesprochen werden.[1206] I. Inhalt und Umfang der Ausschließlichkeit 1. Grundsatz Rz. 605 Gegen die Verpflichtung des Gastwirts, die Getränke ausschließlich über den Getränkelieferanten zu beziehen, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass im Gaststätt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / I. Der Verkäufer ist Kaufmann, der Käufer Verbraucher (B2C)

Rz. 1263 Eine umfassende Freizeichnung ist auch hier nicht möglich. Insbesondere kann die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden bei grobem Verschulden nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 7a BGB.[2578] Rz. 1264 Bezüglich der Frage, wann ein Mangel vorliegt gibt es auch hier eine umfangreiche Kasuistik.[2579] Rechte bei Mängeln ergeben sich aus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / hh) Haustür

Rz. 1555 Allgemeine Geschäftsbedingungen, die vorsehen, dass der Mieter verpflichtet ist, die Haustür zu bestimmten Zeiten abzuschließen, sind unzulässig. Dies gilt auch für die Klausel, der Erdgeschossmieter werde verpflichtet, "alle nach außen führenden Türen im Winter spätestens um 21:00 Uhr, im Sommer spätestens um 22:00 Uhr, abzuschließen“.[3024] Dies muss auch gelten, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / II. Pkw-Abnahmen

Rz. 2245 Nachdem die Abnahmemenge von vielerlei Faktoren abhängig ist, wird diese nicht mehr vertraglich festgelegt. Eine pauschale formularmäßige Festlegung, auch als Mindestabnahmemenge, wäre auch nach § 307 BGB unwirksam.[4218]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / C. Einwendungsverzichtserklärungen

Rz. 804 Der Bürge kann sich gegen die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nach den §§ 768 BGB (Einrede des Bürgen), § 770 BGB (Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit) und § 771 BGB (Einrede der Vorausklage) wehren. Hierbei handelt es sich um dispositive Vorschriften, sodass ein Verzicht auf die genannten Einreden grundsätzlich möglich ist, um eine gegenüber den g...mehr