Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Produkthaftung / 4 Verjährung, Erlöschen

Sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.[1] Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Diese Kenntnis erfordert keine Gewissheit über alle Umstände, sondern nur eine auf Tatsachen gestützte, nachvollziehbare Übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neues vom BGH zur (Un-)Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln

Zusammenfassung Der BGH befasst sich in einem Urteil v. 27.10.2022 (IX ZR 213/21) mit den Anforderungen an die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln und äußert sich damit zu einer Frage, die in der Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten ist. Sachverhalt Der spätere Schuldner war Betreiber eines Busunternehmens und wurde von der Beklagten mit der Schülerbeförd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Produkthaftung / 2.1.5 Gesetzliche Haftungsausschlüsse

Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat.[1] "In-den-Verkehr-Bringen" bedeutet, dass das Produkt mit Wissen und Wollen des Herstellers in die Vertriebskette auf den Weg zum Verbraucher gelangt ist. Dies ist nicht der Fall, wenn dem Produzenten die Ware, z. B. durch Diebstahl, entzogen wurde. Dagegen kann ein fe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Frachtkosten / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Frachten für Lieferung an Kunden – Ausgangsfrachten

Futtermittelhändler Hans Groß liefert an Bauer Müller Futtermittel im Wert von 5.000 EUR. An den von ihm beauftragten Spediteur zahlt er Frachtkosten i. H. v. 595 EUR. Er zahlt nach Rechnungserhalt per Banküberweisung. Buchungsvorschlag: Hinweis...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke 1.7.20... / 4 Warum für die Zeit bis zum 30.6.2020 und ab dem 1.1.2024 die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung erforderlich ist

Verkauft ein Unternehmer fertig zubereitete Speisen, handelt es sich um eine einheitliche Leistung, für die er vor dem 1.7.2020 und nach dem 31.12.2023 entweder 7 % Umsatzsteuer zahlt, wenn es sich um eine Lieferung handelt, oder 19 % Umsatzsteuer zahlt, wenn es sich um eine sonstige Leistung handelt. Bei der Bereitstellung behelfsmäßiger Vorrichtungen, wie z. B. von einfachen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke 1.7.20... / 5 Auswirkungen der Senkung des Umsatzsteuersatzes bei Speisen und Getränken

Der Verkauf von "zubereiteten Speisen" unterliegt ohne Hinzutreten einer qualifizierten Dienstleistung als Lieferung in der Regel mit 7 % der Umsatzsteuer (5 % in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020). Hierzu gehören z. B. Zubereitungen von Fleisch, Fisch oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren. Ausgenommen sind allerdings Kaviar sowie zubereitete...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke 1.7.20... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Lieferung von Speisen und Getränken Sonstige Leistung bei Bewirtung Besonderheiten vom 1.7.2020 bis 31.12.2023mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke 1.7.20... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: 19 % Umsatzsteuer wird bei Verzehr vor Ort fällig

Herr Huber ist Inhaber eines Imbissstands und verkauft an seine Kunden verzehrfertige Würstchen, Pommes Frites und vergleichbare Produkte. Der Imbissstand verfügt über Bänke und Tische (Bierzeltgarnituren), an denen die Kunden essen können. Am 10.4.2023 hat Herr Huber folgende Einnahmen: 595 EUR für Speisen, die zum sofortigen Verzehr abgegeben wurden, und 214 EUR für Speisen,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke 1.7.20... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Lieferung von verkaufsfertig zubereiteten Speisen unterliegt mit 7 % der Umsatzsteuer. Diese Umsätze bu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage (WEMoG) / 3.1 Im Außenverhältnis gegenüber Dritten

Auch bei einer Mehrhauswohnanlage handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft. Deshalb fließen die Hausgelder der Eigentümer der einzelnen Hauseinheiten – unabhängig vom etwa vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel – in das Gemeinschaftsvermögen der Gesamtgemeinschaft. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft vollrechtsfähig ist und ihr das Verwaltungsvermögen gemäß § 9a Abs...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6.2 Zugehörigkeit von Finanzmitteln zum Verwaltungsvermögen

Nach Ansicht der Finanzverwaltung gehören zu den Geschäftsguthaben Zahlungsmittel Geldforderungen und andere Forderungen (vgl. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz 1 ErbStG): Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, Forderungen im Sonderbetriebsvermögen ei...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6.1 Allgemeines

Mit dem AmtshilfeRLUmsG[1] wurden auch Änderungen beim Verwaltungsvermögen vorgenommen. Durch diese soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Cash-GmbH ein Ende gemacht werden. Daher wurde ein neuer § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG in das Erbschaftsteuergesetz eingefügt. Hinweis Cash-GmbH Eine Cash-GmbH liegt insbesondere vor bei einem GmbH-Anteil, deren Vermögen ausschließli...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung, Verw... / 2.1.1 Sicherungsnehmer Wolfgang Müller

Zum Zeitpunkt der Sicherungsverwertung (Verkauf an Klein) hat Hans Groß gegenüber Wolfgang Müller eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 42.000 EUR. Wolfgang Müller gegenüber Hans Groß eine Forderung in gleicher Höhe. Der Nettoverkaufserlös liegt 3.000 EUR über der Darlehensverbindlichkeit. Dieser muss an Hans Groß ausbezahlt werden, ist also eine Verbindlichkeit gegenüber H...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.4 Ermittlung des Prozentsatzes der Einnahmen aus nicht begünstigten Tätigkeiten

Zeilen 30a-31 In diesen Zeilen wird ermittelt, ob die Summe der nicht begünstigten Einnahmen höher ist als 10 % bzw. als 20 % der Gesamteinnahmen. Berücksichtigt wird dabei, dass sich die Grenze auf 20 % erhöht, wenn die Grenze von 10 % nur durch Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Sinne dieser Beträge der Zeile 8 überschritten wird. Zum Zweck dieser Ermittlung wird der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 6.1 Bewertungsgrundsätze

Für die Bewertung in der Handelsbilanz gelten die folgenden allgemeinen Grundsätze: das Realisationsprinzip, wonach nur realisierte Gewinne ausgewiesen werden dürfen, das Imparitätsprinzip, wonach nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden dürfen bzw. müssen, das Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände, wonach von 2 möglichen Wertansätzen für einen Vermögensgegenstand d...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 5 Bilanzgliederung

Die Gliederung einer Bilanz gibt § 266 Abs. 2 HGB vor. Zwar gilt diese Vorschrift nur für Kapitalgesellschaften; es spricht jedoch nichts dagegen, dass auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf dieses Gliederungsschema zurückgreifen. Bei diesen Unternehmen muss die Gliederung der Bilanz einer kleinen GmbH nur hinsichtlich der Eigenkapitalpositionen korrigiert wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 10 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur / 1 Allgemeines

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach § 240 HGB dazu verpflichtet, bei der Geschäftseröffnung und auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs neben der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ein Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden, d. h. ein Inventar, aufzustellen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nach § 241a HGB nur Kaufleute, die an den Abschlussstich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage WA / 7 Vertragliche Vereinbarungen mit Anteilseignern und diesen nahestehenden Personen

Vor Zeilen 15–19 In die Zeilen 15–19 sind vertragliche Vereinbarungen (Anstellungs-, Miet-, Darlehensverträge, Pensionszusagen) und hierauf beruhende Vergütungen an Anteilseigner und ihnen nahestehende Personen (insbesondere Ehegatten und Kinder) einzutragen, die im Vz abgeschlossen oder geändert wurden.[1] Anzugeben ist, ob Verträge abgeschlossen oder geändert wurden. Die Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Änderung kraft Sachzusammenhangs

Rz. 222 Die Änderbarkeit zugunsten des Stpfl. ist auch bei grob schuldhaftem Verhalten des Stpfl. nicht eingeschränkt, wenn die dem Stpfl. günstigen Tatsachen oder Beweismittel in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer höheren Steuer führen. Da die Veranlagung in einem solchen Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 191 Sind die steuerlichen Folgen aus dem Sachverhalt nicht bei dem Stpfl., gegen den der unrichtige Steuerbescheid ergangen ist, sondern bei einem Dritten zu berücksichtigen, so kann die gegen den Dritten gerichtete Steuerfestsetzung nach Abs. 5 entsprechend Abs. 4 nur aufgehoben oder geändert werden, wenn der Dritte an dem Verfahren über die Änderung des Bescheids des S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Ei... / 2. Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)

Rückwirkend ab 1.1.2022 Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien). Begünstigt sind auch Photo...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.2.3 Verrechnung von Proko und Opportunitätskosten

Im Rahmen der Diskussion der Grenzkosten wurde eine wichtiger Aussage getroffen: Die leistende Einheit ist solange mehr zu liefern bereit, wie die eigenen Kosten durch Erträge in Form von Verrechnungspreisen gedeckt sind. Aber daraus kann nicht automatisch gefolgert werden, dass die Lieferung auch intern erfolgen würde. Es ist leicht einzusehen, dass Kunden außerhalb des Kon...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.5 Marktpreis – Existenzberechtigung eines Konzerns?

Im letzten Kapitel wurde überlegt, ob die Leistungserstellung effizient erfolgt. Dabei wurde auch geprüft, wieso überhaupt diskutiert werden muss, ob ein interner Kunde durch einen korrigierten Marktpreis geschützt wird? Warum kommt der Wunsch auf, Leistungen nicht intern beziehen zu müssen, sondern von außerhalb zuzukaufen? Warum gibt es in vielen Unternehmen einen internen...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.4 Effizienzvorteil des Konzerns bei Marktpreisen?

Wenn unternehmensintern alle Bedingungen identisch mit einem Anbieter am Markt wären, dann würden die Kosten identisch sein. Natürlich wird das nicht der Fall sein: Maschinenausstattung, Auslastung, Personalqualifikation, Gehaltssituation, Prozesse usw. unterscheiden sich. Aus solchen strukturellen Unterschieden resultieren Kostenpositionen, die der Center-Leiter nicht immer...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 8 Sachverhaltsermittlung (tatsächliche Transaktion)

So trivial es scheinen mag, aber die Sachverhaltsermittlung ist das "A und O" für eine profesionalle und effiziente Beurteilung und Lösungsfindung hinsichtlich folgender Frage: Wie lässt sich die tatsächliche Transaktion (siehe am Ende dieses Kapitels) möglichst gut beschreiben und mit welcher VP-Methode soll man die konzerninterne Lieferung oder Leistung bepreisen, um eine ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.1.1 Wahl der VP-Methode je Transaktionsart

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen aus dem Bereich Warenlieferungen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 5.3 Lösung

I bezieht die Leistung als Unternehmer für sein Unternehmen. Die Lieferung des Händlers ist auch ein in Deutschland ausgeführter, steuerbarer Umsatz (steuerbare Lieferung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, die an dem Ort ausgeführt wurde, an dem die Warenbewegung nach § 3 Abs. 6 UStG begann). Die Lieferung des Händlers ist in Deutschland auch nicht nach § 4 UStG steuerbefeit. Damit...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.3 Grundlagen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ("USt") ist keine "Personensteuer", d. h., sie knüpft nicht an die persönlichen Verhältnisse und individuelle Leistungsfähigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit der beteiligten Personen an. Es handelt sich stattdessen um eine "Sach- oder Objektsteuer" bzw. eine "allgemeine Verbrauchsteuer", die den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen besteuert. Der Umsatzsteuer ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.5.1 Werttreiberanalyse

Die Identifizierung wichtiger Werttreiber ist der erste Schritt zum Verständnis des gesamten Geschäfts der X-Gruppe. Eine Vielzahl von Einflussfaktoren spielt darin bei Transaktionen mit externen Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern in verschiedenen Märkten eine Rolle – etwa Organisationsstrukturen, Prozesse, Informationsflüsse, (im)materielle Vermögensgegenstände, finanzie...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.1.1 Preisvergleichsmethode

Die Preisvergleichsmethode wird auch als sogenannte "Comparable Uncontrolled Price Method (CUP)" bezeichnet[341]. Im Teil C, Kapitel 18.1 finden Sie detaillierte Ausführungen dazu, wie diese Methode aus Controllingsicht betrachtet wird. Mithilfe der Preisvergleichsmethode wird der bei einem konzerninternen Geschäft verrechnete Waren- oder Dienstleistungspreis mit jenem vergli...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

Die Beteiligten (HQ und LRD) sollten sich über die Verzollungsverantwortung einigen, da diese einen maßgebenden Einfluss auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Vorgangs in Deutschland hat. Übernimmt HQ die Verzollung in Deutschland, erbringt HQ eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung und muss sich in diesem Fall für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland r...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

HQ erbringt im Anschluss an den Import der Ware (nach Lagerung) eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung an den Kunden und muss sich für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland registrieren lassen. HQ hat Verfügungsmacht zum Zeitpunkt der Einfuhr und ist daher zum Vorsteuerabzug aus der EUSt berechtigt. Die Bemessungsgrundlage für die EUSt bestimmt sich nach de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.4 Praktische Herausforderungen bei der Ableitung von Lizenzsätzen in der C-Gruppe

Die folgenden Überlegungen gehen davon aus, dass die (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode zur Ableitung von geschäftseinheitsbezogenen Lizenzsätzen in einer MNE-Gruppe verwendet wird, wie im vorangegangenen Beispiel für die C-Gruppe beschrieben. Die OECD präferiert dagegen eher eine transaktionsbezogene (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode[501]. Daher werden in den nächsten Abschnitte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.1 Hintergrund und aktuelle BEPS-Entwicklungen

Verrechnungspreise, Zoll und Umsatzsteuern sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Faktisch bewerten sie jedoch alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zu Verrechnungspreisen, die lediglich Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zum Gegenstand haben, ist der Regelungskreis von Zöllen u...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 1 Problematik

Bezieht der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung für sein Unternehmen[1], kann er – soweit eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt – für diesen Leistungsbezug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG den ihm berechneten Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer abziehen. Wichtig Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Rechnung nicht in allen Fällen Eine ordnungsgemäße Rechnung ist nach a...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.1.2 Wiederverkaufspreismethode

Die Wiederverkaufspreismethode wird auch als sogenannte "Resale Price Method (RPM)", "Resale Price Minus Method (R-)" oder "Marktpreis-Minus-Methode" bezeichnet.[344] Die Wiederverkaufspreismethode geht von dem Preis aus, zu dem ein Produkt, das von einem verbundenen Unternehmen erworben worden ist, an ein unabhängiges Unternehmen weiterveräußert wird. Dieser Preis (der Wiede...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.1.3 Kostenaufschlagsmethode

Die Kostenaufschlagsmethode wird auch als sogenannte "Cost Plus Method (C+)" bezeichnet.[347] Im Teil C, Kapitel 17.3 finden Sie detaillierte Ausführungen dazu, wie diese Methode aus Controllingsicht betrachtet wird. Die Kostenaufschlagsmethode geht von den Kosten aus, die dem Lieferanten bzw. dem Dienstleistenden bei einem konzerninternen Geschäft entstehen. Diese Kosten wer...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.3 Im Lieferpreis enthalten

Eine Verrechnung von warenbezogenen Dienstleistungen im Lieferpreis der Ware ist dann denkbar und von der deutschen Finanzverwaltung[396] akzeptiert, soweit dies auch unter fremden Dritten üblich ist. Kritisch ist diese Verrechnungsart vor allem dann, wenn der Umfang der Leistungen in einem disproportionalen Verhältnis zum Umfang der Warenlieferungen steht. Häufig ist diese M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.5 Zusammenfassung

Die Gestaltung der Verrechnungspreise für konzerninterne Drittlands-Lieferungen und -Leistungen hat neben ertragsteuerlichen Aspekten auch bedeutsame umsatzsteuerliche sowie zollrechtliche Konsequenzen. Bestehende und künftige Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb des Konzerns sollten daher nicht nur im Hinblick auf angemessene Gewinne der beteiligten Konzerngesellschaf...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.2 VP-Methoden und Höhe von Lizenzsätzen

Welche VP-Methoden sind für den Eigenentwickler und den Auftragsentwickler üblich? Grundsätzlich gilt sowohl für den Eigen- als auch für den Auftragsentwickler, dass die Überlassung eines iWG bzw. die Auftragsentwicklerdienstleistung dann entgeltfähig und entgeltpflichtig ist, wenn sie beim konzerninternen Empfänger/Abnehmer genutzt wird (z. B. im Produktionsprozess) oder ihm e...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.1.2 Praxisbericht Supply Chain Model Change

In diesem Praxisbericht wird die transformatorische Änderung des Supply-Chain-Modells der Q-Gruppe beschrieben. Dieses mehrjährige Projekt betraf zwar in erster Linie Prozesse, Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Supply-Chain-Organisation des gesamten Q-Konzerns. Aber insbesondere aus Verrechnungspreissicht waren in diesem Zuge zahlreiche grundlegende Fragen zu beantw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr