Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3c Ort der Lieferung beim Fernverkauf

1 Allgemeines 1.1 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift; Verhältnis zum Unionsrecht Rz. 1 Die durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993 neu in das UStG eingefügte Vorschrift des § 3c UStG i. d. F. bis zum 30.6.2021 beruhte auf Art. 28b Teil B der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 33 bis 35 MwStSystRL). Sie beinhaltete eine besondere, von § 3 Abs. 6 bis 8 UStG abweichende Bestim...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Definition des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs

Rz. 56 Die Legaldefinition des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs ist in § 3c Abs. 1 S. 2 UStG enthalten. Danach liegt ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf vor, wenn die Lieferung eines Gegenstands, der durch den Lieferer oder für dessen Rechnung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Fernverkauf aus dem Drittlandsgebiet in den Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung der Gegenstände an den Erwerber endet (§ 3c Abs. 3 UStG)

Rz. 81 Nach § 3c Abs. 3 S. 1 UStG verlagert sich der Ort der Lieferung eines Fernverkaufs eines Gegenstands, der aus dem Drittlandsgebiet in den EU-Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands an den Erwerber endet, eingeführt wird, in diesen EU-Mitgliedstaat, sofern die Steuer auf diesen Gegenstand gemäß dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Versandhandelsregelung bis zum 30.6.2021

Rz. 5 § 3c UStG enthielt bis zum 30.6.2021 die sog. Versandhandelsregelung, die sich allerdings nicht nur – wie in den ursprünglichen Kommissionsentwürfen vorgesehen – auf typische Versandhandelsumsätze auf der Basis von Bestellungen im Rahmen des Katalogversands beschränkt. Die Vorschrift sah eine besondere, von den Regelungen in § 3 Abs. 6 bis 8 UStG abweichende, Bestimmun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Verfahrensfragen (§ 3c UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 39 Endet eine Lieferung i. S. v. § 3c UStG im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, so ist diese Lieferung im Inland bzw. – wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind – in den dort bezeichneten Gebieten steuerbar. Lieferungen vom übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland werden folglich nach deutschem Umsatzsteuerrecht bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Übersicht zum innergemeinschaftlichen Fernverkauf

Rz. 43 Liegen die Voraussetzungen von § 3c Abs. 1 UStG vor und greift auch keine Anwendungsausnahme nach § 3c Abs. 4 UStG (Umsatzschwelle bzw. Bagatellregelung) oder § 3c Abs. 5 UStG (von der Anwendung ausgeschlossene Umsätze), unterliegt die Lieferung der Besteuerung in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Lieferung endet (Bestimmungslandprinzip) und nicht des EU-Mitgliedstaats...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Umsatzschwelle (§ 3c Abs. 4 UStG i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 67 Die Vorschrift enthält eine Vereinfachungsregel für Kleinstunternehmen, die die Umsatzschwelle nicht überschreiten und auch nicht auf deren Anwendung verzichten. Sie ist gleichzeitig eine Vereinfachung für die Fiskalverwaltung vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit. Beides begrenzt den Anwendungsbereich der Regelungen des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs (Baga...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Umsätze, die die Anwendung der Ortsregelungen für den Fernverkauf ausschließen (§ 3c Abs. 5 UStG)

Rz. 87 Nach § 3c Abs. 5 UStG gelten die Regelungen über die Ortsverlagerung im Rahmen des Fernverkaufs nach § 3c Abs. 1 bis Abs. 3 UStG nicht für die unter diese Vorschriften fallenden Lieferung im Fernverkauf, wenn ein neues Fahrzeug geliefert wird, ein Gegenstand, der mit oder ohne probeweise Inbetriebnahme durch den Lieferer oder für dessen Rechnung montiert oder installier...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Innergemeinschaftlicher Fernverkauf (§ 3c Abs. 1 UStG i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 54 Sofern die Voraussetzungen für einen innergemeinschaftlichen Fernverkauf nach § 3c Abs. 1 UStG i. d. F. ab 1.7.2021 vorliegen, verlagert sich der Ort der Lieferung abweichend von der allgemeinen Regelung nach § 3 Abs. 6 UStG (Ort der Lieferung am Beginn der Beförderung oder Versendung) in den EU-Mitgliedstaat, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Art der Warenbewegung (§ 3c Abs. 1 UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 10 § 3c Abs. 1 UStG geht von einer Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG) in Form einer Beförderung oder Versendung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats (dazu § 1 UStG Rz. 519ff.) in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats aus, die der liefernde Unternehmer veranlasst haben muss. Befördern ist jede Fortbewegung eines Gegenstands (§ 3 Abs. 6 S. 2 UStG). Eine Versendung liegt vor, wen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Fernverkaufsregelung für Umsätze ab dem 1.7.2021

Rz. 9a Die Regelung von § 3c UStG enthält eine spezielle Vorschrift zur Bestimmung des Ortes der Lieferung, bei der die Voraussetzungen eines Fernverkaufs vorliegt. Sie geht wegen § 3 Abs. 5a UStG der allgemeinen Regelung zur Ortsbestimmung vor. Deshalb kommt es abweichend von § 3 Abs. 6 UStG für die Ortsbestimmung der Leistung nicht auf deren Beginn, sondern auf deren Ende ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Fernverkauf aus dem Drittland bei Lieferungsende in einem anderen EU-Mitgliedstaat (§ 3c Abs. 2 UStG)

Rz. 77 Als Ort der Lieferung eines Fernverkaufs von Gegenständen, die aus dem Drittgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat als den, in dem die Versendung oder Beförderung der Gegenstände an den Erwerber endet, eingeführt werden, gilt der Ort, an dem sich die Gegenstände bei Beendigung der Versendung oder Beförderung an den Erwerber befinden. Damit verlagert § 3c Abs. 2 UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

1.2.1 Versandhandelsregelung bis zum 30.6.2021 Rz. 5 § 3c UStG enthielt bis zum 30.6.2021 die sog. Versandhandelsregelung, die sich allerdings nicht nur – wie in den ursprünglichen Kommissionsentwürfen vorgesehen – auf typische Versandhandelsumsätze auf der Basis von Bestellungen im Rahmen des Katalogversands beschränkt. Die Vorschrift sah eine besondere, von den Regelungen i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Einzelheiten der Versandhandelsregelung (§ 3c i. d. F. bis zum 30.6.2021)

2.1 Art der Warenbewegung (§ 3c Abs. 1 UStG i. d. F. bis 30.6.2021) Rz. 10 § 3c Abs. 1 UStG geht von einer Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG) in Form einer Beförderung oder Versendung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats (dazu § 1 UStG Rz. 519ff.) in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats aus, die der liefernde Unternehmer veranlasst haben muss. Befördern ist jede Fortbewegung eines...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift; Verhältnis zum Unionsrecht Rz. 1 Die durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993 neu in das UStG eingefügte Vorschrift des § 3c UStG i. d. F. bis zum 30.6.2021 beruhte auf Art. 28b Teil B der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 33 bis 35 MwStSystRL). Sie beinhaltete eine besondere, von § 3 Abs. 6 bis 8 UStG abweichende Bestimmung des Lief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Abnehmerkreis (§ 3c Abs. 2 UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

2.2.1 Allgemeines Rz. 16 § 3c UStG bezweckt die Besteuerung in dem Mitgliedstaat des Endes der Beförderung bzw. Versendung (Bestimmungsland) in den Fällen, in denen dieses Ziel nicht bereits durch die Erwerbsbesteuerung erreicht wird (Rz. 1). Gesetzestechnisch wird dies dadurch erreicht, dass die durch § 3c Abs. 1 UStG bewirkte Ortsverlagerung in den Bestimmungsmitgliedstaat ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Lieferschwelle (§ 3c Abs. 3 UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 24 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 3c UStG ist das Überschreiten einer Lieferschwelle durch den Lieferanten; d. h. der Gesamtwert der Lieferungen des Lieferanten in einen anderen Mitgliedstaat muss einen bestimmten Betrag – die Lieferschwelle – überschreiten (§ 3c Abs. 3 UStG). Wird die maßgebliche Lieferschwelle des Bestimmungslands nicht überschritten und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 16 § 3c UStG bezweckt die Besteuerung in dem Mitgliedstaat des Endes der Beförderung bzw. Versendung (Bestimmungsland) in den Fällen, in denen dieses Ziel nicht bereits durch die Erwerbsbesteuerung erreicht wird (Rz. 1). Gesetzestechnisch wird dies dadurch erreicht, dass die durch § 3c Abs. 1 UStG bewirkte Ortsverlagerung in den Bestimmungsmitgliedstaat durch § 3c Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Leistender im innergemeinschaftlichen Fernverkauf

Rz. 61 Der Leistende muss ein Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein, der nach § 3c Abs. 1 UStG die Warenbewegung als eigene Beförderung oder beauftragte Versendung bewirkt. Die Abholung der Ware durch den Erwerber fällt nicht unter § 3c Abs. 1 UStG. Diese Regelung stimmt insoweit mit der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung von § 3c Abs. 1 UStG überein. Rz. 62 Der Anwendungsbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Fernverkauf aus dem Drittland

Rz. 76 Der Fernverkauf aus dem Drittland ist in § 3c Abs. 2 und Abs. 3 UStG geregelt. Betroffen sind Lieferungen eines Gegenstands im Fernverkauf, die entweder aus dem Drittlandsgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat als den, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands an den Erwerber endet, eingeführt wird (§ 3c Abs. 2 UStG) oder aus dem Drittlandsgebiet in den M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Verzicht auf die Lieferschwelle (§ 3c Abs. 4 UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 32 § 3c Abs. 4 UStG räumt dem Lieferer, der mit seinen Lieferungen in einen anderen Mitgliedstaat die jeweilige Lieferschwelle nicht überschreitet, die Möglichkeit ein, auf die Anwendung der Regelungen über die Lieferschwelle zu verzichten (Option für die Besteuerung im Bestimmungsland). Die Option kann für jeden Mitgliedstaat einzeln erklärt werden.[1] Macht der Liefere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Halbunternehmer (§ 3c Abs. 2 Nr. 2 UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 21 Der in § 3c Abs. 2 Nr. 2 UStG aufgeführte Abnehmerkreis entspricht demjenigen Erwerberkreis, der nach § 1a Abs. 3 UStG einen innergemeinschaftlichen Erwerb nicht zu versteuern hat (sog. Halbunternehmer, vgl. auch § 1a UStG Rz. 222ff. ). Zu dieser Gruppe von Abnehmern gehören, vorausgesetzt sie haben die Erwerbsschwelle (§ 1a UStG Rz. 228ff.) nicht überschritten und auc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Allgemeines zum Fernverkauf (§ 3c UStG i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 42 Die bis zum 30.6.2021 in § 3c UStG enthaltene sog. Versandhandelsregelung (Rz. 5) ist mWv 1.7.2021 durch die Neuregelung des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs nach § 3c Abs. 1 UStG (Rz. 43ff.) sowie des Fernverkaufs aus dem Drittland nach § 3c Abs. 2 und Abs. 3 UStG ersetzt worden (Rz. 4a ff.). Neben der vollständigen inhaltlichen Neuregelung ist damit insgesamt ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Regelungszweck

Rz. 55 Die Vorschrift dient inhaltlich der Umsetzung des Bestimmungslandprinzips beim Fernhandel innerhalb der EU und zielt von Ausnahmen aus Bagatellgründen (§ 3c Abs. 4 UStG) sowie aus strukturellen Gründen (§ 3c Abs. 5 UStG) auf dessen grundsätzlicher Umsetzung ab. Außerdem dient sie zusammen mit § 18j UStG der Rechtsvereinfachung und -vereinheitlichung innerhalb der EU.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Übersicht zu den Fällen des Fernverkaufs aus dem Drittland

Rz. 53 Neben dem innergemeinschaftlichen Fernverkauf nach § 3c Abs. 1 UStG regelt § 3c Abs. 2 UStG den Fernverkauf eines Gegenstands, der aus dem Drittlandsgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat als den, in dem die Beförderung oder Versendung endet, eingeführt wird (dazu Rz. 77ff.) sowie § 3c Abs. 3 UStG den Fernverkauf eines Gegenstands, der aus dem Drittland in den EU-Mitg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Privatpersonen (§ 3c Abs. 2 Nr. 1 UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 19 Als Voraussetzung für die Anwendung der Ortsbestimmung nach § 3c Abs. 1 UStG bestimmt § 3c Abs. 2 Nr. 1 UStG als Abnehmerkreis diejenigen Personen, die nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG genannten Personen gehören. Danach dürfen die Abnehmer keine Unternehmer i. S. v. § 2 UStG und auch keine juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein, die nic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Anhang: Übersicht über die Erwerbs- und Lieferschwellen aller EU-Mitgliedstaaten (Stand: 1.4.2017; § 3c UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Leistungsempfänger/Erwerber beim innergemeinschaftlichen Fernverkauf

Rz. 63 Für die Anwendung von § 3c UStG ist es erforderlich, dass der Leistungsempfänger entweder ein Nichtunternehmer (Privatperson) oder ein besonderer Unternehmer (dazu Rz. 64) ist. Hinsichtlich der Nichtunternehmer als Erwerber wird auf § 3a Abs. 5 S. 1 UStG verwiesen.[1] Rz. 64 Als Erwerber kommen neben Privatpersonen außerdem in Betracht (besondere Unternehmer)[2]: Untern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift; Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 1 Die durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993 neu in das UStG eingefügte Vorschrift des § 3c UStG i. d. F. bis zum 30.6.2021 beruhte auf Art. 28b Teil B der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 33 bis 35 MwStSystRL). Sie beinhaltete eine besondere, von § 3 Abs. 6 bis 8 UStG abweichende Bestimmung des Lieferorts in den Fällen, in denen der Lieferer Gegenstände in einen anderen ...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.1 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 43 Planmäßige Abschreibungen sind bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern vorzunehmen, die zur Erzielung von Erträgen verwendet werden und einer wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Abnutzung unterliegen (R 7.1 Abs. 1 EStR 2012). Als Parameter planmäßiger Abschreibungen, mit denen sich Steuerbilanzpolitik betreiben lässt, fungieren die Abschreibungs...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 8 Reverse-Charge bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten

Bereits seit 1.7.2011 unterliegen auch Lieferungen von Mobilfunkgeräten der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger.[1] Mobilfunkgeräte sind Geräte, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Mobilfunk-Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden, unabhängig von etwaigen weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Hiervon werden insb...mehr

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Konsignationslagerregelung (zu § 6b UStG)

Kommentar Im Rahmen der sog. "Quick Fixes" waren zum 1.1.2020 Vereinfachungsregelungen für bestimmte Konsignationslagerfälle in der Europäischen Union umgesetzt worden. Ziel der Vereinfachungsregelung ist, dass der Unternehmer sich möglichst nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Union umsatzsteuerrechtlich erfassen lassen muss. Nach knapp 2 Jahren hat sich jetzt die Finan...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 6.2 Startpakete und Guthabenkarten im Mobilfunkbereich

Startpakete werden von Netzbetreibern und Serviceprovidern für das jeweilige Mobilfunknetz herausgegeben und enthalten den Anspruch auf Freischaltung (Aktivierung des Anschlusses, Netzzugang), die Zuteilung einer Rufnummer, ein Guthaben für die ausschließliche Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen in bestimmter Höhe und ein Mobilfunkgerät. Bereits mit Erwerb des St...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / Zusammenfassung

Überblick Die Umsatzbesteuerung von Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation und auch bei elektronischen Dienstleistungen sowie bei Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen richtet sich bei B2B-Umsätzen oder Leistungen an Nichtunternehmer (§ 3a Abs. 5 UStG i. d. F. ab 1.1.2015 bzw. modifiziert i. d. F. ab 1.1.2019 und erneut modifiziert i. d. F. ab 1.7.2021) grds. danach, w...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 5.2 Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

Erbringen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen Telekommunikationsleistungen (oder Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und/oder elektronische Dienstleistungen) an im Inland ansässige Nichtunternehmer, können diese unter bestimmten Bedingungen an dem besonderen Besteuerungsverfahren OSS (ab 1.7.2021) teilnehmen.[1] Dies gilt nur, wenn der Unternehmer im Inlan...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 10 Änderungen von Steuersätzen

Soweit nichts Anderes bestimmt ist, sind Änderungen des UStG auf Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe anzuwenden, die ab dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführt werden.[1] Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen[2] erbracht, kommt es für die Anwendung einer Änderungsvorschrift (z. B. der Absenkung und Anhebung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (zu § 4 Nr. 2 UStG)

Kommentar Bestimmte Leistungen, die an Unternehmer ausgeführt werden, die im internationalen Luftverkehr tätig sind, sind nach § 4 Nr. 2 UStG i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG steuerfrei. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Liste der Unternehmer, die im internationalen Luftverkehr tätig sind, mit aktuellem Stand neu herausgegeben. Neu aufgenommen sind 5 Luftfahrtunternehmen, g...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnung von Vorsteuerüberhängen aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Leitsatz Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung können nicht mit später entstandenen Steuerschulden verrechnet werden. Sachverhalt Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X GmbH & Co. KG, deren Unternehmenszweck unter anderem der Betrieb und die Verwaltung von Windkraftanlagen war. Über das Vermögen der KG wurde mit Beschluss vom 27.2.2015 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.2 Konkretisierung des Begriffs der Wirtschaftstätigkeit

Rz. 73 § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG enthält zwei Konkretisierungen zu dem Begriff der Wirtschaftstätigkeit der eingeschalteten Körperschaft. Nach der ersten Alternative bilden das Erzielen von Einkünften und ihre Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen keine Wirtschaftstätigkeit. Gleiches gilt nach der zweiten Alternative, wenn kein angemessen eingeric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin

Tz. 114 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Kö und der Übernehmerin in der Interimszeit sind zivilrechtlich anzuerkennen, da die Überträgerin bis zur Eintragung in das H-Reg weiter besteht. Strechtlich handelt es sich jedoch um rein innerbetriebliche Vorgänge, die in der auf dem der Eintragung der Umwandlung folgenden Bil-Stichtag ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsbeschreibung in Rechnungen (zu § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG)

Kommentar Eine ordnungsgemäße Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung enthalten. Nur unter diesen Bedingungen ist für den Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug zulässig. Nachdem sich der BFH mit den Rechnungsangaben bei Lieferungen im sog...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 11c Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Verhältnis zum KStG § 3a EStG und § 3c Abs 4 EStG finden über § 8 Abs 1 S 1 KStG auch iRd KSt Anwendung. Allerdings ist den §§ 8c, 8d KStG gemäß § 8c Abs 2 KStG und § 8d Abs 1 S 9 KStG ein Vorrang vor der Verlustverrechnung nach § 3a Abs 3 EStG zuzusprechen. Der Anwendungsvorrang des § 8c KStG gilt unabhängig davon, ob ein Schuldenerlass vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die laut der Beschlussempfehlung des Bundestages dadurch entsteht, dass die bet...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 2.2.2 Indirekt über Dritte (mittelbar) Betroffene

In diese weitere Kategorie der mittelbar Betroffenen fallen Unternehmen und Soloselbstständige, die regelmäßig, das heißt im Jahr 2019, mindestens 80 % ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (z. B. über Veranstaltungsagenturen) erzielen. Diese Antragsteller müssen zweifelsfrei nachweisen, dass si...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 3.2 Umsatzdefinition

Umsatz im Sinne der Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG in einem Besteuerungszeitraum i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG bzw. Voranmeldungszeitraum im Sinne des § 18 Abs. 2 und 2a UStG. Dies umfasst Umsätze aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Relevant ist lediglich der Netto-Umsatz, also der...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 2.4 Sonderfall: "Mischbetrieb"

Existieren mehrere wirtschaftliche Tätigkeitsfelder und liegen lediglich teilweise Schließungen vor, liegt ein sog. "Mischbetrieb" vor. Diese Unternehmen und Soloselbstständigen sind dann antragsberechtigt, wenn sie insgesamt zu mindestens 80 % als direkt, indirekt oder indirekt über Dritte betroffen gelten. Dies ist der Fall, wenn ihr Umsatz im Jahr 2019 sich in der Summe z...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 2 Kreis der Antragsberechtigten für Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Antragsberechtigt sind einerseits direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen und andererseits auch indirekt betroffene Unternehmen. Dazu zählen neben den indirekt betroffenen auch über Dritte und somit mittelbar Betroffene. Antragsberechtigt sind dem Grunde nach Unternehmen aller Größen (auch öffentliche ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen bis 2018

Rz. 16 In Fällen innergemeinschaftlicher Lieferungen ist § 3 Abs. 8 UStG nach seinem Wortlaut nicht anwendbar, da er sich ausschließlich auf die im Drittland beginnende und im Inland endende Lieferung beschränkt. Auch § 1a Abs. 2 und § 3 Abs. 1a UStG sind nicht anwendbar, wenn der Gegenstand im Rahmen einer im Ausgangsmitgliedstaat steuerbaren Lieferung in den Bestimmungsmit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffene Beförderungs- und Versendungsfälle

Rz. 9 Die Regelung in § 3 Abs. 8 UStG ist ausschließlich auf bewegte Lieferungen i. S. v. § 3 Abs. 6 UStG anzuwenden, bei denen ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt. Nicht erfasst werden unter die Sonderregelung von § 3g UStG fallende Lieferungen (Erdgas, Elektrizität)[1], ruhende Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 7 UStG, unternehmensinternes Verbringen ...mehr