Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / e) Umwandlungsvorgänge

Rz. 147 Erweist sich die gewählte Unternehmensform nicht mehr als zweckmäßig, kommt eine Umwandlung [122] in Betracht (s. dazu § 14), so etwa:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 459 Für im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften ist von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für die Anteilseigner, in welchem Umfang der Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder die Inanspruchnahme aus Bürgschaften zugunsten der Kapitalgesellschaft steuerlich Berücksichtigung finden kann. Für den Bereich der Anteile in einem Betriebs- oder Sonderbetriebs...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gründe für die Auflösung der OHG (§§ 138 ff. HGB)

Rz. 585 Die Gründe, die zu einer Auflösung der OHG führen können, sind in § 138 Abs. 1 und Abs. 2 HGB gesetzlich geregelt. Nach § 131 Abs. 1 HGB wird die OHG durch aufgelöst. Weitere Auflösungsgründe,...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Auflösung durch gerichtliche Entscheidung (§ 138 Abs. 1 Nr. 3HGB)

Rz. 589 Darüber hinaus kann die OHG gem. § 138 Abs. 1 Nr. 3HGB durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst werden. So kann nach § 139 HGB auf Antrag eines Gesellschafters die Auflösung der OHG ohne Kündigung durch gerichtliche Entscheidung ausgesprochen werden. Gem. § 139Abs. 1 Satz 2 HGB liegt ein solcher Grund insb. dann vor, wennmehr

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§ 3 Firmenrecht / c) "Bestehende" Firmen

Rz. 120 In den Firmenvergleich einzubeziehen sind nur "bestehende" Firmen, d.h. grds. solche, die (noch) im Handelsregister eingetragen sind. Trotz noch nicht vollzogener Löschung soll jedoch die Eintragung verwechslungsfähiger Firmen vor Löschung dann zulässig sein, wenn unter der eingetragenen Firma überhaupt keine gewerbliche Tätigkeit mehr betrieben wird.[380] Dies kann ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Vereine, Stiftungen

Rz. 34 Für Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, und bürgerlich-rechtliche Stiftungen gelten ebenfalls die selben Grundsätze wie bei den Kapitalgesellschaften; für Vereine deren Zeck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, gelten die selben Grundsätze wie für die GbR.[59] Eine Auflassung ist erforderlich bei:...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Abspaltungsverbot

Rz. 176 § 711a Satz 1 BGB n.F. bestimmt, dass die Rechte der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis grds. nicht übertragbar sind. Die Vorschrift übernimmt im Wesentlichen den bislang geltenden § 717 Satz 1 BGB a.F. Der darin verwendete Begriff des "Anspruchs" war indes anerkanntermaßen zu eng, da das Abspaltungsverbot sämtliche aus der Mitgliedschaft resultierenden R...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Allgemeines

Rz. 186 Nach Auflösung der Gesellschaft hat sich der Inhaber des Handelsgeschäfts mit dem stillen Gesellschafter auseinanderzusetzen und dessen Guthaben auszuzahlen ( § 235 Abs. 1 HGB). Die Auseinandersetzung dient dabei der Ermittlung, ob und ggf. in welcher Höhe dem stillen Gesellschafter (unter Berücksichtigung seiner Einlage und des laufenden Gewinns oder Verlusts) ein Za...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Auflösung durch Gesellschafterbeschluss (§ 138 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Rz. 587 Für die Praxis von weitaus größerer Bedeutung ist die Auflösung der OHG durch Gesellschafterbeschluss (§ 138Abs. 1 Nr. 4 HGB). Hinweis Ein Beschluss betreffend die Auflösung der Gesellschaft muss grds. einstimmig gefasst werden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der Gesellschaftsvertrag abweichend hiervon eine Mehrheitsentscheidung vorsieht. Der Auflösungsbeschl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Abfindungsklauseln

Rz. 2018 Scheidet ein Aktionär aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen aus der Gesellschaft aus, ist ihm hierfür grds. eine Abfindung zu gewähren. Aufgrund der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG ist im Grundsatz als Abfindung der volle Wert der Beteiligung zu gewähren, also der Verkehrswert.[5099] Prinzipiell kann die Abfindung auch unter diesem Wert blei...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Steuerliche Gründe

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Abgrenzung zur Kündigung der Gesellschaft

Rz. 85 Die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft (vgl. §§ 725 ff. BGB) führt seit dem 1.1.2024 grds. nicht mehr zu ihrer Auflösung, sondern "nur" noch zum Ausscheiden des Kündigenden (§ 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB), sofern der Gesellschaftsvertrag in diesem Fall nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht Der Ausscheidende ist nach Maßgabe des Gesellschaftsve...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Ausübung der Rechte als Gesellschafter

Rz. 2015 Fällt die Beteiligung des Insolvenzschuldners an eine AG, nimmt der Insolvenzverwalter sämtliche Rechte des Gemeinschuldners in der Gesellschaft wahr.[5092] Der Insolvenzbeschlag ist also nicht auf die vermögensrechtliche Ebene der Beteiligung beschränkt.[5093] Das Teilnahmerecht und das Stimmrecht in der Hauptversammlung stehen daher ausschließlich dem Insolvenzver...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Verteilung des Gesellschaftsvermögens

Rz. 962 Das nach Berichtigung der Schulden verbleibende Vermögen ist unter den Gesellschaftern entsprechend ihren Kapitalanteilen zu verteilen (§§ 161 Abs. 2, 148 Abs. 8 HGB). Der Anspruch ist auf Geld gerichtet.[1313] Bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass für die Beteiligung des Gesellschafters am Gewinn und am Vermögen die jeweiligen festen Kapitalkonten maßgeblich sind,...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Liquidationsverfahren

Rz. 448 Die gesetzlichen Grundregeln für das Liquidationsverfahren finden sich in den §§ 736d–738 BGB n.F. Danach umfasst das Liquidationsverfahren grds. die folgenden Schritte:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Rückerstattung der Beiträge

Rz. 452 § 736d Abs. 5 Satz 1 BGB n.F. bestimmt, dass aus dem nach Berichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbleibenden Gesellschaftsvermögen die geleisteten Beiträge an die Gesellschafter zurückzuerstatten sind. Für Beiträge, die nicht in Geld bestanden haben (insb. Sacheinlagen), ist gem. § 736d Abs. 5 Satz 2 BGB n.F. Wertersatz zu leisten, wobei es auf den Wer...mehr

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§ 20 Joint Ventures / b) Mehrheits-Joint Venture

Rz. 49 Das zentrale Thema beim Mehrheits-Joint Venture ist der Minderheitenschutz. Die Partner müssen sich über einen Katalog von Gegenständen einigen, die nicht allein mit den Stimmen des Mehrheits-Partners entschieden werden können. Das können zunächst Grundlagengeschäfte sein, die schon gesellschaftsrechtlich qualifizierte Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit vorsehen (bs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VIII. Auflösung

Rz. 2324 Die Auflösung der KGaA richtet sich nach § 289 AktG. Es gelten die Vorschriften über die Auflösung einer KG (§ 289 Abs. 1 AktG). § 289 Abs. 2 AktG enthält spezielle Auflösungsgründe für die KGaA. § 289 Abs. 3 bis Abs. 6 AktG modifizieren wiederum die Auflösungsbestimmungen des HGB und des AktG. Die Abwicklung selbst der KGaA erfolgt nach §§ 264 ff. AktG. Rz. 2325 Auf...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Qualifikation

Rz. 31 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regelt das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die interne Organisation ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Kommanditbeteiligung

Rz. 847 Ob eine Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil zulässig ist, war ebenfalls lange Zeit umstritten.[1127] Mit Beschl. v. 3.7.1989 hat der 2. Senat des BGH[1128] die Dauertestamentsvollstreckung über eine Kommanditbeteiligung unter Einbeziehung auch der nicht vermögensrechtlichen Mitgliedschaftsrechte ausdrücklich zugelassen, sofern die Mitgesellschafter dem...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Fortsetzungsbeschluss

Rz. 2013 Nach Einstellung des Insolvenzverfahrens auf Antrag des Schuldners oder im Zusammenhang mit einem Insolvenzplan kann die Hauptversammlung einen Fortsetzungsbeschluss fassen (§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG).[5089] In allen anderen Fällen ist ein Fortsetzungsbeschluss nach Beendigung des Insolvenzverfahrens ausgeschlossen. Ein Fortsetzungsbeschluss ist auch dann unzulässig, ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausscheiden aus der Gesellschaft und Auflösung der Gesellschaft

Rz. 2016 Die Insolvenz eines Aktionärs löst die Gesellschaft nicht auf. Streitig ist wegen § 23 Abs. 5 AktG und der möglicherweise abschließenden Aufzählung der Auflösungsgründe in § 262 AktG, ob eine derartige Bestimmung in der Satzung der AG zulässig ist.[5096] Rz. 2017 Zulässig ist es, in der Satzung im Fall der Insolvenz oder etwa schon bei Stellung des Antrags auf Eröffn...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 71 Als Formkaufmann i.S.v. § 6 HGB kann jede Personenhandelsgesellschaft Geschäftsinhaber einer stillen Gesellschaft sein. Die Einfügung von § 5 Abs. 2 HGB im Jahr 1998 hat nicht nur Kleingewerbetreibenden, sondern v.a. auch vermögensverwaltenden Gesellschaften die Aufnahme stiller Gesellschafter ermöglicht. Unzulässig ist eine stille Gesellschaft aber an einer anderen s...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Vinkulierungsklauseln

Rz. 2019 Str. ist, ob Vinkulierungsklauseln, die die Übertragbarkeit von Aktien an die Zustimmung Dritter knüpfen (§ 68 Abs. 2 AktG), vom Insolvenzverwalter zu beachten sind. Nach einer Ansicht ist auch der Insolvenzverwalter an eine Vinkulierungsklausel gebunden. Der Insolvenzverwalter kann nicht mehr Rechte geltend machen als der Gemeinschuldner.[5106] I.R.d. zu treffenden...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesellschaftsinsolvenz

Rz. 431 Weiterer Auflösungsgrund für eine GbR ist nach § 729 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO. Der Auflösungsgrund ist zwingender Natur. Entscheidend für die Auflösung ist der Erlass des Eröffnungsbeschlusses (§ 27 Abs. 2 Nr. 3 InsO), während es auf die ggf. später erfolgende Zustellung oder den Eintr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Fortbestehen der Einlagepflichten

Rz. 2021 Etwa noch ausstehende Einlagepflichten werden durch die Insolvenz des Aktionärs nicht tangiert. Mangels gegenseitigen Vertrages besteht auch kein Insolvenzverwalterwahlrecht nach § 103 InsO. Die Gesellschaft kann wählen, ob sie die Einlageforderung als Insolvenzforderung geltend macht oder den Anteil kaduziert und nur den Ausfall zur Tabelle anmeldet (§ 64 Abs. 4 Sa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (§ 4f Abs 1 S 3 EStG 1. Alt sowie S 4–6 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die obligatorische Fünfzehnjahresverteilung des Differenzaufwandes (s Rn 324) unterbleibt ebenfalls, also nicht nur bei der Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen (s Rn 331ff), wenn der gesamte Betrieb oder der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird (§ 4f Abs 1 S 3 1. Alt EStG). Der Differenzaufwand ist im Ja...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erlöschen der Überträgerin

Rz. 72 Bei der Verschmelzung ist der Untergang des übertragenden Rechtsträgers zwingend.[157] Sein Fortbestand kann nicht wirksam vereinbart werden.[158] Dabei geschieht die Verschmelzung jedoch unter Ausschluss der Abwicklung. Dies ergibt sich ebenfalls aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge, das keinen Raum für eine Liquidation lässt.[159]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Löschung der Zweigniederlassung

Rz. 205 In mehreren Fällen verlangten die Registergerichte für die Eintragung der Aufhebung gem. § 13g Abs. 6 HGB die Durchführung eines Liquidationsverfahrens für die Zweigniederlassung, mit den entsprechenden Bekanntmachungen in den Verkündungsblättern etc.[395] Diese Rspr. übersieht, dass bei der Aufhebung der Zweigniederlassung eine Liquidation nicht stattfinden kann, da...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 1387 § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO erklärt die Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit für insolvenzfähig. Über ihr Vermögen kann damit ein von dem Verfahren über das Vermögen der Partner unabhängiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gleiches gilt für die Vorpartnerschaft (im Ergebnis eine GbR), die fehlerhafte Partnerschaft und die Partn...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Anwendung weiterer Regelungen aus dem Bereich der Gründung der GmbH

Rz. 120 Es entspricht der ganz herrschenden Meinung, dass i.Ü. die eingetragene Vorrats- oder Mantel-GmbH nicht nach den Maßstäben einer Vor-GmbH zu beurteilen ist. Dies bedeutet v.a., dass ihre Anteile entspr. § 15 GmbHG übertragen werden und die Rechtsprobleme, die zur Vor-GmbH erörtert werden, ebenso wenig zu berücksichtigen sind. Satzungsänderungen, insb. Kapitalerhöhung...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Eigenkapitalfunktion

Rz. 353 Gem. § 232 Abs. 2 HGB nimmt der stille Gesellschafter einer typisch stillen Gesellschaft am Verlust der Gesellschaft nur bis zum Betrag seiner eingezahlten oder rückständigen Einlage teil. Zu Nachschüssen ist er also nicht verpflichtet. Auch muss er den bezogenen Gewinn nicht wegen späterer Verluste zurückzahlen. Im Insolvenzfall und in der Liquidation besteht ein sc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Geltendmachung offener Einlageansprüche

Rz. 1999 Bestehen noch offene Einlageansprüche, sind diese vom Insolvenzverwalter geltend zu machen. Wird eine als Bareinlagepflicht geschuldete Zahlung nur zur Schuldentilgung verwendet und damit nicht zur freien Verfügung an die Gesellschaft geleistet, geht nach Ansicht des OLG Hamm die Anfechtung wegen gläubigerbenachteiligender Verwendung der Einlage im Einzelfall der er...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Insolvenz der GmbH

Rz. 525 Die GmbH[1794] und auch die Vor-GmbH[1795] ist als juristische Person und Handelsgesellschaft insolvenzfähig. Dies ist sie auch dann noch, wenn die Gesellschaft schon aufgelöst, ihr Vermögen aber noch nicht verteilt ist (§ 11 Abs. 1, 3 InsO). a) Pflicht zur Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung Rz. 526 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflich...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Vergleich: Verschmelzung zur Aufnahme und zur Neugründung

Rz. 158 Die Verschmelzung zur Aufnahme und diejenige zur Neugründung verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die Fusion zweier Unternehmen: Kennzeichen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Bestand der Gesellschaft

Rz. 26 Ein isolierter Nachweis des Bestands einer Gesellschaft ist nur selten erforderlich. Aus einer erstellten Vertretungsbescheinigung ergibt sich der Bestand inzident. Wegen des Bewilligungsgrundsatzes werden (außerhalb von Auflassungen) das Vorhandensein des Berechtigten und dessen richtige Bezeichnung auch nicht geprüft.[29] Rz. 27 Wichtiger ist der Nachweis des Nichtbe...mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Strukturierungsalternativen

Rz. 4 Ein Joint Venture kann auf zweierlei Weise strukturiert werden. Führen die Joint Venture-Partner das Joint Venture in Form einer selbstständigen (Außen-)Gesellschaft, spricht man verbreitet von einem Equity Joint Venture; die Trägerin des Equity Joint Venture nennt man Gemeinschaftsunternehmen oder auch Joint Venture-Gesellschaft. Arbeiten die Joint Venture-Partner auf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Kapitalherabsetzung

Rz. 1856 Das AktG kennt drei Formen der Kapitalherabsetzung: Rz. 1857 Ziel aller Formen der Kapitalherabsetzung ist die Herabsetzung der Grundkapitalziffer nach den §§ 6 ff....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Richtige Voreintragung bei lediglich unrichtiger Bezeichnung

Rz. 37 Eine ursprünglich vorhandene oder nachträglich eingetretene Unrichtigkeit bloß in der Bezeichnung des Berechtigten kann nicht beanstandet werden, beispielsweise die Bezeichnung der eingetragenen Ehefrau mit ihrem Mädchennamen oder die Bezeichnung von Erben als "Deszendenten" einer bestimmten Person.[63] Die Person als solche ist richtig eingetragen. Eine bloße Unrichti...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Auflösung durch Zeitablauf (§ 131 Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Rz. 586 Die Dauer der Gesellschaft kann im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. Auch wenn dies bei einer OHG eher selten der Fall sein dürfte, sieht § 138 Abs. 1 Nr. 1 HGB insoweit vor, dass die OHG nach Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen worden ist, aufgelöst wird.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 138Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Rz. 588 Auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft löst die OHG auf (§ 138 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Demgegenüber führt die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (§ 26 InsO) nur dann zu einer Auflösung, wenn kein Fall des § 138 Abs. 2 Nr. 1 HGB vorliegt, also kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Beteiligung als Teil der Insolvenzmasse

Rz. 2014 Nach § 35 InsO umfasst das Insolvenzverfahren das gesamte, einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Insolvenzschuldners, welches ihm zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört. Beteiligungen an Gesellschaften stellen grds. pfändbares Vermögen dar und fallen daher in die Insolvenzmasse. In die Insolvenzmasse fällt daher die Beteiligung an einer AG. Ohne...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Umwandlung: wirtschaftlich vergleichbare Vorgänge

Rz. 1523 Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht eine andere Art der Auseinandersetzung von den Gesellschaftern vereinbart oder über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist (Art. 35 Abs. 2 EWIV-VO, § 1 EWIV-AusfG, § 143 Abs. 1 HGB). Andere Arten der Auseinandersetzung, die den Umwandlungsmöglichkeiten zumindest...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Allgemeines

Rz. 353 Nach der Auflösung der Unterbeteiligungsgesellschaft haben sich Hauptbeteiligter und Unterbeteiligter auseinanderzusetzen und eventuelle Guthaben auszugleichen. Da die Unterbeteiligungsgesellschaft eine bloße Innengesellschaft ohne gesamthänderisch gebundenes Gesellschaftsvermögen ist, findet keine Liquidation nach §§ 735 ff. BGB statt, die Auseinandersetzung richtet...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Einkünfteerzielungsabsicht auf der Ebene der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 323 Damit Einkünfte einer der sechs Einkunftsarten erzielt werden können, muss sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf der Ebene der Gesellschafter Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen. Das Tatbestandsmerkmal der Einkünfteerzielungsabsicht hat den Zweck, einkommensteuerrechtlich relevante Tatbestände von den irrelevanten Tatbeständen der Liebhaberei abzugrenze...mehr

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§ 20 Joint Ventures / IV. Kündigung

Rz. 77 Als Beendigungsinstrument steht schließlich auch noch die (ordentliche oder außerordentliche) Kündigung zur Verfügung. Bei (auf unbestimmte Zeit eingegangenen) Personengesellschaften kann die ordentliche Kündigung nach aktueller Rechtslage nicht dauerhaft ausgeschlossen werden (§ 723 Abs. 3 BGB, § 105 Abs. 3 HGB). Seit dem 1.1.2024 ist dies in den Grenzen des § 138 BGB...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Abgrenzungsfragen bei sog. Mantelgesellschaften

Rz. 111 Der BGH versucht den Begriff der Mantelgesellschaft zu definieren und erfasst damit sicherlich eine überwiegende Zahl der betroffenen Gesellschaften eindeutig, und zwar solche, die ehemals unternehmerisch aktiv waren und ihre Geschäftstätigkeit völlig eingestellt haben. Diese Gesellschaften liegen nicht selten in der Hand von Konzernen oder in der Hand von Insolvenzv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Fehlende Rentabilität des gesamten Unternehmens

Rz. 239 [Autor/Stand] Von einer ausreichenden Rentabilität des Unternehmens ist dann auszugehen, wenn es eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erwirtschaftet. Arbeitet der Unternehmensinhaber selbst mit und wird ihm diese Tätigkeit nicht besonders entgolten, so ist dabei auch ein angemessener Unternehmerlohn zu berücksichtigen.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Un...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Überschussverteilung

Rz. 453 Ist nach Durchführung der vorstehend genannten Maßnahmen noch Vermögen der Gesellschaft vorhanden, so ist dieses als Überschuss zu verteilen. Nach der gesetzlichen Grundregel des § 736d Abs. 6 BGB n.F. erfolgt die Verteilung nach dem Anteilsverhältnis der Gesellschafter am Gewinn und Verlust, welches sich nach der Neuregelung in § 709 Abs. 3 BGB n.F. vorrangig nach d...mehr

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§ 3 Firmenrecht / aa) Gesellschaftszusätze

Rz. 128 Gesellschaftszusätze, ob zwingend oder freiwillig aufgenommen, ausgeschrieben oder abgekürzt, begründen für sich allein keine ausreichende Unterscheidbarkeit, da sie keine die Individualisierung bezweckenden Firmenbestandteile sind und an "dem Auge und Ohre sich einprägenden Klangbilde" nicht teilnehmen.[393] Besondere Bedeutung hatte dies für die Firma der GmbH & Co...mehr