Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewerbliche Verluste (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Verluste aus einer in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte sind nach § 2a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nur eingeschränkt ausgleichsfähig. Die Verlustausgleichsbeschränkungen gelten nach § 2a Abs 2 S 1 EStG nicht für Betriebsstätten mit bestimmten aktiven Tätigkeiten (s Rn 148ff). Rn. 72 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei Anwendbarkeit ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Unternehmereigenschaft bei Vereinen

Rz. 158 Grundsätzlich muss ein Verein oder eine Vereinigung dieselben Voraussetzungen erfüllen wie jeder andere Unternehmer auch, um Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG zu erlangen. Damit muss eine Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht Einnahmen zu erzielen ausgeführt werden. Problematisch ist dabei die Frage des kausalen Zusammenhangs zwischen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Ende der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 308 Die Unternehmereigenschaft einer natürlichen Person endet grundsätzlich mit dem letzten nach außen hin Tätigwerden. Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Unternehmer seine Umsatztätigkeit endgültig einstellt und auch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er eine Umsatztätigkeit wieder aufnehmen will. Die formale Abmeldung des Gewerbebetriebs beim Gewerbea...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Erbfall

Rz. 314 Die Unternehmereigenschaft kann grundsätzlich nicht durch Erbfall übergehen. Der oder die Erben müssen aus eigenem Recht die Unternehmereigenschaft erwerben. In aller Regel werden die Erben zu Unternehmern, wenn sie das Unternehmen des Verstorbenen in gleichem Umfang fortsetzen, selbst wenn das Unternehmen nicht langfristig fortgeführt wird, sondern nur abgewickelt w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 17 Örtli... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitliche und gesonderte... / 4 Feststellungserklärung – Abgabefristen/Form

Die allgemeine Frist für die Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2023 läuft bis zum 31.8.2024.[1] Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft endet die Abgabefrist spätestens 8 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2023/2024.[2] Diese Fristen können aber auf Antrag verlängert werden. Dies steht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / V. Steuerliche Behandlung des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Darlehensverluste können bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 2 EStG zu Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Subsidiaritätsprinzip: § 20 EStG ist gem. § 20 Abs. 8 EStG subsidiär, soweit Einkünfte §§ 15, 16, 17 EStG betroffen sind; dies gilt auch für Verluste. Einkünfteerzielungsabsicht: Die Abzugsfähigkeit von Darlehensa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.6.1 Angaben nach dem Telemediengesetz (TMG)

Die erforderlichen Inhalte nach TMG können § 5 TMG entnommen werden. Im Einzelnen sind anzugeben: Name und Anschrift des Anbieters, § 5 Nr. 1 TMG Der Anbieter ist verpflichtet, den Namen und die Anschrift, unter der er niedergelassen ist, anzugeben. Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) und juristische Personen (z. B. GmbH) müssen die Firmenbezeichnung, einschließlich de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 27 Nach Pfändung und Kündigung wird der Gläubiger selbst nicht Genosse, der Schuldner bleibt weiterhin Mitglied der Genossenschaft, der Gläubiger hat jedoch Anspruch auf die Auseinandersetzungsansprüche, die ihm zur Einziehung überwiesen wurden (§ 73 GenG).[18] Rz. 28 Hinweis Empfehlenswert ist möglicherweise nach den Umständen des Einzelfalles (Art der Genossenschaft) au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Pfändungsrechte

Rz. 35 Mit wirksamer Pfändung hat der Gläubiger Anspruch aufmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Bezüge aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder anlässlich der Liquidation einer Körperschaft oder Personenvereinigung (§ 20 Abs 1 Nr 2 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Herzig, Die Liquidation von Kap-Ges im kstlichen Anrechnungsverfahren, FR 1979, 289; Herzig, KStliche Zweifachbelastung von Liquidationsraten auf der Gesellschaftsebene, DB 1979, 1007; Dötsch, Kap-Erhöhung und Kap-Herabsetzung – Auswirkungen auf Einkommensermittlung und EK-Gliederung, DB 1981, 1994; Boochs, Stliche Probleme bei der Liquidation inl K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Herzig, Die Liquidation von Kap-Ges im kstlichen Anrechnungsverfahren, FR 1979, 289; Herzig, KStliche Zweifachbelastung von Liquidationsraten auf der Gesellschaftsebene, DB 1979, 1007; Dötsch, Kap-Erhöhung und Kap-Herabsetzung – Auswirkungen auf Einkommensermittlung und EK-Gliederung, DB 1981, 1994; Boochs, Stliche Probleme bei der Liquidation inl Kö sowie ausl BetrSt und TG in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.2 Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung

Tz. 279 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch die Auflösung bzw Liquidation einer (bis VZ 2006: unbeschr stpfl, ab VZ 2007: auch einer beschr stpfl) Kap-Ges (s §§ 262ff, 278 AktG, s §§ 60ff GmbHG) ändert sich der gesellschaftsrechtliche Zweck vom satzungsmäßigen Zweck hin zur Abwicklung. Wegen der stlichen Behandlung von während des Abwicklungszeitraums vorgenommenen (vorher besch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.4 Übertragung auf eine Direktversicherung

Tz. 256 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch bei entgeltlicher Übertragung der Verpflichtung auf eine Direktversicherung ist die Pensionsrückstellung über Ertrag aufzulösen; dieser Ertrag ist stpfl. Der Versicherungsanspruch ist nämlich nach § 4b EStG – anders als bei einer Rückdeckungsversicherung – dem BV der Kap-Ges nicht zuzurechnen, soweit am Schluss des Wj hinsichtlich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 2000, Beil 10; Jünger, Liquidation und Halb-Eink-Verfahren, BB 2001, 69; Förster/van Lishaut, Das kstliche EK iSd §§ 27–29 KStG 2001, FR 2002, 1205 und 1257; Knödler, Verwendungsfiktion bei GA im Halb-Eink-Verfahren und Umwandlung von Rücklagen in Nenn-Kap, StStud 2002, 607; Voß/Unbescheid, Kein Dopp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.2 "... gilt ... als Gewinnausschüttung, die beim Anteilseigner zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt"

Tz. 81 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 28 Abs 2 S 2 Hs 1 KStG gilt die Nenn-Kap-Rückzahlung, soweit der Sonderausweis zu mindern ist, als GA, die beim AE zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt. Das gilt für Auskehrungen anlässlich der Auflösung der Kö gleichermaßen wie für die Nenn-Kap-Herabsetzung (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, Rn 13, 14). Der Zuflusszeitpu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Wündisch, Was ist eine GA iSv § 20 EStG? FR 1969, 11; Richter, Die Besteuerung der ausgeschütteten (KSt-)Gewinne bei den AE – Anrechnungs- und Vergütungsverfahren, DStR 1977, 81; Schoor, Die Besteuerung von GmbH-Ausschüttungen bei AE, INF 1987, 194; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Bayer/Sprave, Der Kleinaktionär und die ESt, BB 1992, 1825...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.3 Herabsetzung des Nennkapitals einer Körperschaft oder Personenvereinigung

Tz. 283 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gesellschaftsrechtlich ist zu unterscheiden zwischen der ordentlichen Kap-Herabsetzung (s §§ 222–228 AktG, s § 58 GmbHG), deren Zweck die Rückzahlung von Nenn-Kap ist, der vereinfachten Kap-Herabsetzung (s §§ 229–236 AktG, s §§ 58a–58f GmbHG), deren Zweck die Sanierung der Kap-Ges ist; eine Rückzahlung an die AE erfolgt nicht, der Einziehung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Rückzahlung des Nennkapitals

Tz. 79 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 28 Abs 2 S 2 KStG betrifft nur die ordentliche Kap-Herabsetzung mit Auskehrung an die AE sowie die Nenn-Kap-Rückgewähr iRd Liquidation der Kö. Die vereinfachte Kap-Herabsetzung und die Umwandlung einer Kö sind nicht mit einer Auskehrung an die AE verbunden. 6.3.2.1 "... soweit der Sonderausweis zu mindern ist" Tz. 80 Stand: EL 97 – ET: 11/201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.1 Grundsätzliches

Tz. 277 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 2 EStG Bezüge, die nach der Auflösung einer Kö oder Pers-Vereinigung anfallen und die nicht in der Rückzahlung von Nenn-Kap oder des stlichen Einlagekontos bestehen, es sei denn, die Bezüge auf Grund einer Kap-Herabsetzung gelten als GA iSd § 28 Abs 2 S 2 und 4 KStG (dazu im Einzelnen s Tz 279ff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.1 Der gesetzliche Tatbestand

Tz. 123 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 7 Abs 8 S 1 ErbStG schließt die sich in den Augen des Ges-Gebers durch die BFH-Rspr entstandene Besteuerungslücke, indem er eine überproportionale Einlage einer Direktzuwendung des Einlegenden zwischen den Gesellschaftern gleichstellt. Die Regelung erfasst auch die Einlage in eine Gesellschaft, an der der Begünstigte nur mittelbar über an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.5 Vereinfachte Kapitalherabsetzung; Erwerb und Einziehung eigener Anteile

Tz. 286 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird das Nenn-Kap nicht zum Zweck der Auskehrung an die AE, sondern zum Ausgleich eines Verlusts verwendet (vereinfachte Kap-Herabsetzung, s §§ 229–236 AktG, § 58 GmbHG), ändert sich beim AE der Bw der Beteiligung nicht. Wird der Kap-Herabsetzungsbetrag anteilig zur Verlustabdeckung verwendet und im Übrigen an die AE ausgezahlt, verringert ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Systembedingte Abweichungen vom Einkommensbegriff des EStG

Tz. 6 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Hinweis in § 8 Abs 1 S 1 KStG auf die Vorschriften des KStG trägt den systembedingten Unterschieden zwischen Kö und natürlichen Personen Rechnung. Das KStG enthält dazu folgende Sondervorschriften: Regelungen über vGA (s § 8 Abs 3 S 2 KStG; hierzu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1ff sowie s § 8 Abs 3 KStG Anh ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 99 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine AG darf eigene Aktien nur bei Vorliegen der in § 71 AktG genannten Voraussetzungen erwerben. Für die GmbH regelt § 33 GmbHG den Erwerb eigener Anteile. Wären Anteile, die eine Kap-Ges an sich selbst hält, "normale" Kap-Beteiligungen, würde sich die Frage nach etwaigen stlichen Auswirkungen des Erwerbs, der Weiterveräußerung oder der Einz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1.2 Erwerb eigener Anteile

Tz. 183 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Erwerb eigener Anteile stellt bei der Kap-Ges wg der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil keinen Anschaffungsvorgang dar, sondern ist wie eine Nenn-Kap-Herabsetzung zu behandeln. Allgemein hierzu s § 8 Abs 1 KStG Tz 370ff. Bei einem Erwerb eigener Anteile zu einem angemessenen Kaufpreis oberhalb bzw genau iHd Nennbetrags der Anteile (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 110 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 VGA und verdeckte Einlagen haben etliche Gemeinsamkeiten: Bei beiden Rechtsinstituten handelt es sich um Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Es ist also jeweils ein Fremdvergleich durchzuführen (zu vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 100ff). Beide führen zu einer außerbilanziellen Korrektur, soweit der Vorgang in der 1. St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Erwerb eigener Anteile

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einer Kap-Ges stehen aus den eigenen Anteilen keine Rechte zu (zB s § 71b AktG). Der Erwerb eigener Anteile ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang im Gewand eines kaufrechtlichen Vertrags (s Weckerle, FS Fischer [2011], 579, 581) unter Verweis auf Lutter/Hommelhoff (GmbHG, 20. Aufl, § 33 Rn 1). Wirtsch betrachtet handelt es sich bei dem E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.4 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und nachfolgende Kapitalherabsetzung innerhalb von fünf Jahren bei ausländischen Kapitalgesellschaften (§ 7 KapErhStG)

Tz. 285 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 7 Abs 1 KapErhStG ist dessen § 1 auf den Wert neuer Anteilsrechte an ausl Gesellschaften anzuwenden, dh der Wert der neuen Anteile gehört bei den AE nicht zu den Eink iSd § 2 Abs 1 EStG, wenn die ausl Gesellschaft einer AG, KGaA oder einer GmbH vergleichbar ist, die neuen Anteilsrechte auf Maßnahmen beruhen, die einer Kap-Erhöhung aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Allgemeines

Tz. 76 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Hält der AE die Anteile im PV, ergeben sich bei der Rückzahlung von "echtem" Nenn-Kap (dazu gehört auch das aus der Umwandlung von Einlagen entstandene Nenn-Kap) stliche Folgen nur iRd § 17 Abs 4 EStG. Die Kap-Rückzahlung führt insbes nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG. Für die nicht unter § 17 EStG fallenden Anteile im ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rz. 60 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei Ablösung einer (Wieder-)Einstellungszusage ist die Tarifbegünstigung zu gewähren (BFH 210, 498 = BStBl 2006 II, 55 zum > Schadensersatz Rz 12, 22); uE ebenso für die Gegenleistung bei vertraglicher Aufhebung eines noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses. Ergänzend > Rz 71. Rz. 61 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Ist ein > Übergangsgeld arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, den Erwerb oder Verkauf ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt eine vereinfachte Anleitung dar, die den Umgang mit den komplexen Vordrucken der Körperschaftsteuererklärung 2022 erläutert. Es werden grundlegende Hilfestellungen für die Steuererklärung gegeben. Erläutert werden dazu nicht nur die einzelnen Zeilen der Formulare, sondern auch die rechtlichen Hintergründe für die einzutragenden Daten sind kurz da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2022 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.1 Körperschaftsteuererklärung

Der Vordruck der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 ist im Wesentlichen nur noch ein Datenblatt zu den allgemeinen Angaben für die Gesellschaft und deren Gesellschafter. In den Ankreuzfeldern (vor der Zeile 1) ist nicht nur die Art bzw. der Umfang der Erklärung, sondern im Feld 4 auch anzukreuzen, ob Belege nachgereicht werden. Seit 2020 wird in den Zeilen 1-8 nur noch ein Tei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finale Verluste: Die nächst... / c) Ein damaliges Zwischenfazit

Ein Unterschied der beiden Rs. zu bisherigen Vorlagen bei finalen Verlusten war, dass die Fragen sich unmittelbar auf die Auslegung des Finalitätsbegriffs bezogen. Die Entscheidungskompetenz hierüber war bisher an die nationalen Gerichte zurückverwiesen worden. Dem EuGH zufolge ist eine nationale Regelung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn sie bei Fusion einer gebietsfr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finale Verluste: Die nächst... / b) Rs. Holmen (Liquidationsfall)

Die Rs. Holmen [16] betraf die Frage, ob eine schwedische Muttergesellschaft berechtigt ist, die Verluste ihrer (indirekt) zu 100 % gehaltenen spanischen Enkelgesellschaft zum Abzug zu bringen, wenn diese abgewickelt wird und ihre Verluste in Spanien nicht vollumfänglich nutzen kann. Als alternative Fallkonstellation war in derselben Rechtssache zu klären, ob die Verluste der En...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschüttungen von Aktien a... / cc) Mehr als 1 % der Anteile am Unternehmen, Beteiligung im PV

Gemäß § 17 Abs. 4 S. 1 EStG ist § 17 Abs. 1-3 EStG auch bei der Zurückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagenkonto i.S.d. § 27 KStG anzuwenden. Beraterhinweis § 17 Abs. 4 EStG stellt einen eigenständigen Veräußerungsvorgang i.S.d. § 17 EStG dar und kann ggf. auch mit dem Veräußerungstatbestand des § 17 Abs. 1 EStG vorliegen.[49] Zurückgezahlte Beiträge übersteigen A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst (§ 28 Abs. 2 Satz 1 KStG). Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Form...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.4 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung oder Zusammenfassung mit einem anderen Betrieb gewerblicher Art)

Zeile 31e In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme für den Sonderausweis (Spalte 5). Dieser Betrag wird für die Fortentwicklung des Sonderausweises benötigt. Vor Zeilen 32–65 Die Zeilen 32–37c, 47–54g und 57–62 betreffen nur Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit, nicht wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Sie erfassen Vorgänge, die den Veränderungen des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.5 Auflösung des Betriebs gewerblicher Art

Zeile 36b In dieser Zeile ist die Zwischensumme für den Sonderausweis (Spalte 3) zu bilden. Diese Zwischensumme dient zur Feststellung, welcher Betrag des Nennkapitals aus eigenen Mitteln stammt und daher in Zeile 36e zu verrechnen ist. Zeile 36c Diese Zeile berücksichtigt das Dotationskapital im Fall der Auflösung des Betriebs gewerblicher Art (Liquidation). Bei der Liquidatio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung und Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos und des sog. Sonderausweises. Ein steuerliches Einlagekonto müssen nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 KStG folgende unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte führen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe st...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 7 Wirtschaftsjahr

Zeile 14 In dieser Zeile ist das Wirtschaftsjahr anzugeben, das in dem Vz 2022 endet, sowie das zweite Wirtschaftsjahr, wenn in dem Vz 2022 2 Wirtschaftsjahre enden. Ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr können regelmäßig nur unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 3 Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen/Leistungen

Vor Zeilen 7–16 In den Zeilen 7–16 sind Angaben zu Gewinnausschüttungen und sonstigen Leistungen der steuerpflichtigen Körperschaft zu machen. Steuerlich maßgebend ist das Datum des Abflusses bei der Körperschaft, nicht das Datum des Gewinnverwendungsbeschlusses. Dieser Teil der Anlage KSt 1 F kommt nur für Körperschaften in Betracht, die Gewinnausschüttungen vornehmen können...mehr