Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Übergang aufgrund von Umwandlungsakten

Rz. 94 Ist der Gesellschafter eine juristische Person, so unterliegen Wirksamkeit und Wirkungen eines Formwechsels, einer Verschmelzung oder sonstigen Umwandlungsmaßnahmen dem für sie maßgeblichen Gesellschaftsstatut. Dieses entscheidet insb. darüber, ob es zu einer identitätswahrenden Universalsukzession kommt und zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen Aktiva und ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Zwangsweise Auflösung durch gerichtliche Entscheidung

Rz. 1510 Wenn ein zwingender Auflösungsgrund vorliegt, nach dem die Vereinigung durch Beschluss ihrer Mitglieder aufgelöst werden muss, die Mitglieder den Auflösungsbeschluss jedoch nicht fassen, muss das Gericht auf Antrag eines Mitgliedes die Auflösung der Vereinigung aussprechen (Art. 31 Abs. 2 EWIV-VO). Rz. 1511 Auf Antrag jedes Beteiligten oder einer zuständigen Behörde ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Abwickler

Rz. 1515 Die Geschäftsführer wickeln die Vereinigung ab, wenn die Abwicklung der Vereinigung nicht durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder der Vereinigung anderen Personen übertragen ist (§ 10 Abs. 1 EWIV-AusfG). Die Geschäftsführer haben die Abwickler mit Namen, Geburtsdatum und Wohnsitz sowie mit der Angabe, welche Vertretungsbefugnisse sie besitzen, ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Besonderheiten bei der Kaufpreisbestimmung

Rz. 208 Entgegen der üblichen Kaufpreisfindung bei Unternehmenskäufen ergeben sich i.R.d. Insolvenz erhebliche Unterschiede.[215] Zum einen greifen die üblichen, an vergangene bzw. erwartete Gewinne oder den Substanzwert anknüpfende Bewertungsmethoden wegen des Zusammenbruchs des Unternehmens nicht, zum anderen ist die Bestimmung eines Gesamtkaufpreises für das insolvente Un...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Anwachsungsgestaltungen

Rz. 372 Durch die Anwachsung ergeben sich für Personengesellschaften attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. Hierbei kann das gesamte Vermögen der Gesellschaft im Wege einer gesetzlichen Universalsukzession auf den letzten verbleibenden Gesellschafter übertragen werden.[730] Durch das MoPeG wird nun allgemein in § 712 Abs. 1 BGB n.F. normiert, dass der Anteil an der Gesellschaf...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Gesellschaftsrechtliche Folge der Abweisung mangels Masse

Rz. 800 Die Abweisung eines Insolvenzeröffnungsantrags mangels Masse ist für die juristischen Personen und solche Personengesellschaften, bei der keine natürliche Person Vollhafter ist, ebenfalls ein Grund für die Auflösung (z.B. § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG, § 262 Abs. 1 Nr. 4 AktG, § 131 Abs. 2 Nr. 1 HGB, ab 1.1.2024 nach MoPeG: § 138 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Die Eröffnung des Insolv...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger

Rz. 451 Nach § 736d Abs. 4 Satz 1 BGB n.F. sind aus dem Vermögen der Gesellschaft zunächst die Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen, bevor die geleisteten Beiträge nach § 736d Abs. 5 BGB n.F. an die Gesellschafter zurückerstattet werden und etwaige Überschüsse gem. § 736d Abs. 6 BGB n.F. an sie verteilt werden. Dies gebietet bereits die persönliche Haftung der Gesellsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Haftung der Gesellschafter für Fehlbeträge

Rz. 455 Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben die Gesellschafter gem. § 737 Satz 1 BGB n.F. der Gesellschaft für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Gewinn und Verlust aufzukommen (Fehlbetragshaftung). Kann von einem Gesellschafter der auf ihn entfallende Betrag nicht erlan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschichtliche Entwicklung des Teilwertbegriffs

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Begriff des Teilwerts hat sich aus dem früher entstandenen Begriff des gemeinen Werts entwickelt, der sich wiederum bis in das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) zurückverfolgen lässt. § 112 ALR verstand unter dem "gemeinen Werth" den "Nutzen, welchen die Sache einem jeden Besitzer gewähren kann", mit anderen Worten einen Wert, de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Allgemeines

Rz. 1985 Die AG ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InsO insolvenzfähig. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der Gesellschaft (§ 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG). Gleiches gilt, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird (§ 262 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Insolvenzfähig ist auch die Vor-AG.[5012] Die Vorgründungsgesellschaft ist nur reine Innengese...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Eintragung der Auflösung im Register

Rz. 1514 Der oder die Geschäftsführer der Vereinigung müssen und jeder Beteiligte kann den Auflösungsbeschluss zum Register einreichen, der alsdann bekannt gemacht wird (Art. 31 Abs. 4 EWIV-VO i.V.m. Art. 7 Satz 2 Buchst. f) und Art. 8c EWIV-VO, § 2 Abs. 3 Nr. 4 EWIV-AusfG i.V.m. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EWIV-AusfG). Beteiligte sind grds. die Mitglieder der Vereinigung.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Schluss der Abwicklung

Rz. 1517 Sämtliche Abwickler haben den Schluss der Abwicklung der Vereinigung zur Eintragung in das Register anzumelden (§ 2 Abs. 3 Nr. 6 EWIV-AusfG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 EWIV-AusfG). Sie haben die betreffenden Urkunden und Angaben dort zu hinterlegen (Art. 35 Abs. 4 EWIV-VO i.V.m. Art. 7 Satz 2 Buchst. h) EWIV-VO). Rz. 1518 In dem nationalen amtlichen Mitteilungsblatt des...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) GmbH & Co. KG

Rz. 119 In den Firmenvergleich ist bei der GmbH & Co. KG an sich auch die Firma der Komplementär-GmbH mit einzubeziehen. Zur Unterscheidung genügen die Rechtsformzusätze (Gesellschaftszusätze) nicht, da sie am Klangbild der Firma keinen maßgebenden Anteil haben und der Rechtsverkehr ihnen keine besondere Bedeutung beimisst.[374] Der Zusatz "Handelsgesellschaft" im Anschluss ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Handelsregisteranmeldung

Rz. 2012 Trotz dieses in die Insolvenzmasse fallenden Neuerwerbs ist für die Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister nach Insolvenzeröffnung nicht der Insolvenzverwalter,[5085] sondern der bisherige Vorstand zuständig.[5086] Zuständig ist der Vorstand erst recht für Anmeldungen von Rechtsänderungen zum Handelsregister, die die Insolvenzmasse nicht betreffen,[5087] d...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch das Ausgangsregister

Rz. 386 Das Ausgangsregister hat zu prüfen, ob das Verfahren an das Zielregister abgegeben werden kann. Hierfür muss der Statuswechsel formgerecht angemeldet (§ 12 HGB) und die Personengesellschaft im Ausgangsregister eingetragen sein.[764] Ebenfalls prüft das Ausgangsregister, ob sich die Personengesellschaft in Liquidation befindet, denn der Liquidationszweck schließt eine...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Alternative Handlungsmöglichkeiten in der Krise der GmbH

Rz. 533 Neben der Möglichkeit, die GmbH zu sanieren, zu liquidieren oder einen Insolvenzantrag zu stellen, bieten sich auch noch alternative Möglichkeiten an, bereits im Vorfeld einer Krise der Gesellschaft tätig zu werden.[1816] Es bestehen die Möglichkeiten einer vereinfachten Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung (sog. Kapitalschnitt; §§ 58a ff. GmbHG), d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Realteilung

Rz. 410 Den umgekehrten Vorgang zur Einbringung stellt die Realteilung dar. Zivilrechtlich ist die Beendigung einer Personenhandelsgesellschaft entweder im Rahmen der Liquidation (§ 145 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB) oder der Realteilung durchzuführen. Die Realteilung bzw. Naturalteilung wird in der Zivilrechtsprechung als "andere Art der Auseinandersetzung" der Personengesellsch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Insolvenzschuldner als Vorstand

Rz. 2020 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht automatisch dazu, dass der insolvente Gesellschafter seine etwaige Stellung als Vorstand verliert. Lediglich die strafrechtliche Verurteilung wegen eines Insolvenzdelikts führt zur Unvereinbarkeit mit dem Vorstandsamt (§ 76 Abs. 3 AktG) und zum Verlust der Stellung als Vorstand.[5108] Der Verlust des Amtes tritt ipso...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Zahlungsfähigkeit und Fortführungswille

Rz. 35 Selbstverständlich muss das Unternehmen im Prognosezeitpunkt zahlungsfähig sein oder die Zahlungsfähigkeit muss innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 15a Abs. 1 InsO wiederhergestellt sein. Darüber hinaus darf der Schuldner während des Prognosezeitraums (s.u. Rdn 43) nicht zahlungsfähig werden. Ferner ist für eine positive Prognose subjektiv der Fortführungswille des Schu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Vertretungsmacht

Rz. 54 Das Personalstatut erstreckt sich auch auf die Vertretungsmacht der Organe der Gesellschaft.[218] Es klärt etwa, welches Organ bzw. welche Person zur Vertretung befugt ist, welchen Umfang die Vertretungsbefugnis hat und ob sich die Vertretungsverhältnisse bei Liquidation oder Insolvenz ändern. Das gilt insbesondere für Gesamtvertretungserfordernisse und Verbote des Se...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kapitalerhöhung bei Personengesellschaften/Einzelunternehmen

Rz. 83 Bei Einzelunternehmungen erfolgt eine Eigenkapitalerhöhung durch Nichtentnahme erzielter Gewinne (Selbstfinanzierung), durch Einbringen von weiterem Privatvermögen des Einzelunternehmers oder durch Aufnahme eines stillen Gesellschafters. Rz. 84 Eine Eigenkapitalerhöhung kann bei Personengesellschaften durch weitere Einlagen der bisherigen Gesellschafter (Beteiligungsfi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Regressansprüche

Rz. 170 Werden die Gesellschafter aus ihrer akzessorischen Haftung persönlich in Anspruch genommen, stellt sich die Frage, inwieweit sie bei der Gesellschaft bzw. den Mitgesellschaftern Regress nehmen können. Das bisherige Recht der Personenhandelsgesellschaften kannte in § 110 HGB a.F. einen Ausgleichsanspruch gegen die Gesellschaft für in Gesellschaftsangelegenheiten getät...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Freiwillige Auflösung durch gerichtliche Entscheidung

Rz. 1512 Auf Antrag eines Mitgliedes kann das Gericht die Auflösung der Vereinigung aus wichtigem Grund aussprechen (Art. 32 Abs. 2 EWIV-VO). Auch nach deutschem Recht können nur die Gesellschafter die Auflösungsklage erheben (§ 139 Abs. 1 HGB). Nach deutschem Recht läge ein solcher wichtiger Grund insb. dann vor, wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Abwicklung

Rz. 1516 Die Auflösung der Vereinigung führt zu deren Abwicklung (Art. 35 Abs. 1 EWIV-VO, vgl. § 143 HGB). Die Abwicklung und die Beendigung der Vereinigung unterliegen dem einzelstaatlichen Recht (Art. 35 Abs. 2 EWIV-VO, § 1 EWIV-AusfG, §§ 143–152 HGB). Die Fähigkeit der Vereinigung, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten jeder Art zu sein, Verträge zu schließen ...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 1. Vollmachtgeber

Rz. 53 Die Handlungsvollmacht kann durch Kaufleute (vgl. hierzu § 1 Rdn 8 ff.), Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB), eingetragene Genossenschaften (§ 42 Abs. 2 GenG), juristische Personen i.S.d. § 33 HGB, Insolvenzverwalter,[118] in Liquidation befindliche Gesellschaften[119] und Vorgesellschaften (Vor-AG, Vor-GmbH)[120] erteilt werden. Die Erteilung erfolgt durch den Inh...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausgliederung statt Asset-Deal?

Rz. 852 Weil einerseits die übertragende Sanierung des Unternehmens im Wege des Asset-Deal aus der Insolvenz nicht immer möglich ist (etwa weil zur Fortführung nicht übertragbare Gegenstände, z.B. Vertragsverhältnisse, erforderlich sind) und weil der Eingriff in die Rechte der Anteilsinhaber mit den beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Unwägbarkeiten und damit einhergehend...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 175 Bei den Personenhandelsgesellschaften wird das Eigenkapital der Gesellschafter durch die Zusammenfassung der Kapitalanteile der Gesellschafter dargestellt (vgl. § 120 Abs. 2 HGB). Der Kapitalanteil ist der Anknüpfungspunkt für die vermögensrechtlichen Beziehungen der Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit zueinander.[365] Er ist nicht nur maßg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Firmenfortführung

Rz. 187 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine einmal zulässige Firma auch dann fortgeführt werden, wenn sie bei einer Neufirmierung nicht mehr zulässig wäre (Grundsatz der Firmenkontinuität geht vor Firmenwahrheit), so bei Erwerb eines Handelsgeschäfts (§ 22 HGB), Änderungen im Gesellschafterbestand (§ 24 HGB) oder beim Formwechsel (§ 200 Abs. 1 UmwG). In all diesen Fäl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IX. Umwandlungsmöglichkeiten

Rz. 598 Da die OHG zu den rechtsfähigen Personengesellschaften gehört, ist sie Rechtsträger i.S.d. UmwG . Sie kann also ihre Rechtsform in eine andere wechseln (§§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 191 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) oder durch Umwandlung aus einem anderen Rechtsträger entstehen. Gem. § 190 Abs. 2 UmwG unterliegen Umwandlungen der OHG kraft Gesetzes, d.h. hier insb. aufgrund der Normen des...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Buchwertklauseln

Rz. 868 Eine Buchwertklausel beschränkt die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters auf den Buchwert seines Anteils.[1176] Buchwertklauseln führen typischerweise zu einer Beschränkung der Abfindung ggü. dem anteiligen Ertragswert, da der Buchwert aufgrund der bilanzrechtlichen Grundsätze und des Vorsichtsprinzips niedriger, aber nicht höher als der Verkehrswert sein kan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Treuepflichten

Rz. 137 Der Gesellschaftszweck ist ferner prägend für die den Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis erwachsenden Pflichten. Alle gesellschaftsvertraglichen Pflichten, gleich ob diese ausdrücklich im Vertrag geregelt oder konkludent aus dem Gesellschaftszweck abgeleitet sind, setzen voraus, dass sie dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Eine Gesellschafter...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Insolvenzantragspflicht, Einberufung einer Hauptversammlung, weitere Vorstandspflichten

Rz. 1987 Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Vorstand verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Die Insolvenzantragspflicht korrespondiert mit einer Selbstprüfungspflicht nach § 91 Abs. 2 AktG. Danach hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insb. ein Übe...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Einbringungsvorgänge mit Einzelrechtsnachfolge

Rz. 373 Bei Strukturmaßnahmen, die im Wege der Einzelnachfolge durchgeführt werden, vollzieht sich der Vermögensübergang im Grundsatz nach den allgemeinen Prinzipien des bürgerlich-rechtlichen Schuld- und Sachenrechts.[734] Es ist erforderlich, dass jeder einzelne Vermögensgenstand nach den konkret anwendbaren Übertragungsvorschriften einzeln erfasst und übertragen wird. Ins...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Insbesondere: Aufhebung einer Kapitalerhöhung in der Insolvenz, Kündigung

Rz. 2008 Den Zeichnern der neuen Aktien steht das Recht zu, den Zeichnungsvertrag aus wichtigem Grund nach § 313 Abs. 2, 3 BGB zu kündigen, wenn sie über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unzutreffend informiert worden sind. Dieses Recht zur Kündigung besteht nur bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister.[5073] Mit der Handelsregistereintragung er...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Insolvenzverfahren

Rz. 529 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die GmbH aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). Dadurch wird ein spezifisches insolvenzrechtliches Abwicklungsverfahren eingeleitet. Sofern nicht Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO angeordnet wird,[1804] werden die Geschäftsführer der GmbH durch den Insolvenzverwalter aus ihrer Zuständigkeit verdrängt,[1805] die Organs...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Familienstiftung und Familie des Stifters

Rz. 655 Die Familienstiftung ist der Prototyp der privatnützigen Stiftung.[798] Dabei ist allerdings weder die privatnützige Stiftung im Allgemeinen noch die Familienstiftung im Speziellen eine besondere Rechtsform der Stiftung, sondern eine Anwendungsform.[799] Das Charakteristikum der Familienstiftung, das sie von anderen Stiftungen unterscheidet, liegt in ihrem familiären...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (5) Gesellschafterkonten

Rz. 344 Für jeden Gesellschafter einer Personengesellschaft wird der jeweilige Kapitalanteil gesondert erfasst. Der Kapitalanteil des einzelnen Gesellschafters gibt hierbei in der Regel Aufschluss über die Rechtsstellung eines Gesellschafters. Aus diesem geht die wertmäßige Beteiligung am Gesellschaftsvermögen im Verhältnis zu den Mitgesellschaftern hervor und – vorbehaltlic...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Zuzug einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 111 Bei Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft ins Inland (Zuzug) ist wie folgt zu differenzieren: Die Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung führt auf der Basis der Sitztheorie zur Geltung deutschen Gesellschaftsstatuts, sodass die nicht nach den Vorgaben des deutschen Gesellschaftsrechts errichtete Gesellschaft allenfalls (bei Mehrgliedrigkeit) ...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Kapitalaufbringung und -erhaltung

Rz. 1058 Das Stammkapital der Komplementär-GmbH wird bzw. wurde nach der Gründung vielfach der GmbH & Co. KG darlehensweise zur Verfügung gestellt. Nach der (früheren) Rspr. des BGH entspricht diese Praxis indes nicht den gesetzlichen Vorschriften über die Kapitalaufbringung.[1440] Seit dem Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.2008 ist eine solche Darlehensgewährung grds. dann zu...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 1. Regulatorisches Umfeld

Rz. 18 Banken und Kreditinstitute sind über die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht verpflichtet, ihren Eigenkapitalbedarf im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiven zu bestimmen. Die Vorschriften des Ausschusses binden die Banken nicht unmittelbar. Die Umsetzung erfolgt durch nationales bzw. supranationales Recht (in der EU durch die sog. Capital Require...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Tatbestand, Definition

Rz. 324 Mit dem Urteil zum "Bremer Vulkan"[592] hat der BGH die Rspr. zum qualifiziert faktischen Konzern aufgegeben und entschieden, dass sich die Haftung des Gesellschafters nach den Kapitalerhaltungsregelungen des GmbH-Gesetzes richtet. Die GmbH darf nicht durch Eingriffe des Gesellschafters außerstande gesetzt werden, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen.[593] Diese Rspr. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Konsequenzen für das Kollisionsrecht

Rz. 60 Die Bedeutung und die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH für das deutsche internationale Gesellschaftsrecht bleiben freilich umstritten.[230] Natürlich hat der EuGH keine kollisionsrechtliche Aussage zur Ermittlung des maßgeblichen Gesellschaftsrechts getroffen.[231] Die Art. 49 und 54 AEUV verpflichten aber die Mitgliedstaaten dazu, dass ihre Rechtssätze im Erg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen des Eintritts

Rz. 915 Einkommensteuerrechtlich ist die entgeltliche Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Mitunternehmerschaft grds. als Einbringungsvorgang anzusehen, bei dem die bisherigen Mitunternehmer ihre Anteile in eine neue, erweiterte Mitunternehmerschaft einbringen. Der neue Gesellschafter leistet entweder eine Einlage in das KG-Vermögen (entgeltliche Aufnahme)...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Zahlungen gegen unmittelbaren Massezufluss, wertgedeckte Zahlungen

Rz. 580 Zahlungen, für die eine äquivalente Gegenleistung in die Masse gelangt, also bei Vorliegen lediglich eines Aktiventauschs, sind nicht verboten und lösen den Erstattungsanspruch nicht aus.[1127] Dabei ist ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Zahlung und Massezufluss erforderlich, damit der Massezufluss der Masseschmälerung nach wirtschaftlicher Betrachtung zugeordn...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsfähigkeit

Rz. 45 Das Gesellschaftsstatut ist seiner Reichweite nach umfassend und gilt grundsätzlich für alle gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.[176] Neben der Rechtsnatur, der Gründung, der Firma, der Vertretungsmacht der Organe, der Verfassung und inneren Organisation regelt es daher auch den Beginn und den Umfang der Rechtsfähigkeit.[177] Nach einem ausländischen Gesellschaftss...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / j) Exkurs: Steuerabgrenzungen (Latente Steuern)

Rz. 169 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG erfährt für die steuerbilanzrechtliche Gewinnermittlung eine Vielzahl von Durchbrechungen (dazu u. Rdn 233 ff.). Deshalb können die Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, sodass das handelsrechtliche Ergebnis und der steuerrechtliche Gewinn unterschiedlich hoch ausfallen. Dies hat seinen ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Rz. 484 Nach §§ 4 Abs. 4–6 UmwStG ist auf Ebene der formgewechselten/übernehmenden Personengesellschaft ferner ein personenbezogenes Übernahmeergebnis zu ermitteln.[850] Es liegt aus Sicht des Anteilseigners eine Quasi-Veräußerung seines Anteils neben einer Quasi-Liquidation der GmbH vor. Rz. 485 Das Übernahmeergebnis ist für fiktiv eingelegte Anteile wie folgt zu ermitteln:[...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Übertragbarkeit bei juristischen Personen

Rz. 196 Eine Sonderregelung besteht für juristische Personen als Berechtigte (§§ 1059a ff. BGB). Das Recht besteht für "juristische Personen", auch des öffentlichen Rechts,[761] auch solche in Liquidation, sowie für die OHG und KG,[762] nicht dagegen für Einzelunternehmer. Entsprechende Nachfolgeklauseln sind zulässig und eintragungsfähig.[763] Erwerbender kann jede Person u...mehr