Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Befristung (Nr 1).

Rn 2 Tritt objektiv der Zeitpunkt ein, auf den die Dauer der GbR durch hinreichend bestimmte Regelung im Gesellschaftsvertrag befristet ist (Zeitablauf), tritt automatisch die Liquidation ein. Eine vorgesehene Mindestdauer der GbR ist keine Befristung iSv Nr 1 (sondern keine Möglichkeit ordentlicher Kündigung). Von der Befristung zu unterscheiden, ist die vereinbarte auflöse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgrund und -gegenstand.

Rn 1 Die Vorschrift betrifft im Hinblick auf das Registerverfahren eine Vereinfachung des Rechtsformwechsels außerhalb des UmwG (Statuswechsel) und dient va dazu, Doppeleintragungen in unterschiedlichen Registern zu vermeiden, also die Rechtsklarheit und -sicherheit zu erhöhen. Nur der eGbR ist die Möglichkeit des Statuswechsels eröffnet, auch noch während der Liquidation. E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1039 [Autor/Stand] Der Frage der Mitunternehmerschaft ist für die Bewertung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften erhebliche Bedeutung beizumessen. § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 forderte für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs bei einer Personengesellschaft, dass die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen waren. Dies galt auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 718 BGB – Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung

Gesetzestext Der Rechnungsabschluss und die Gewinnverteilung haben im Zweifel zum Schluss jedes Kalenderjahrs zu erfolgen. Rn 1 § 718 bestimmt als Regelfall die jährliche Rechnungslegung und Gewinnverteilung. Der Rechnungsabschluss ist Voraussetzung für die Gewinnverteilung und bedeutet die Aufstellung einer Bilanz und einer – den konkreten Verhältnissen der GbR angepassten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rückerstattung von Beiträgen, V.

Rn 13 Die Regelung in V 1 erfasst alle gesellschaftsrechtlichen Beiträge iSv § 709 I, wobei mit V 2 für Sacheinlagen und mit V 3 für Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen ergänzend Spezialvorschriften bestehen. Reicht das vorhandene Vermögen nicht aus, um alle Rückerstattungen voll zu leisten, wird entspr § 709 III gequotelt. Rn 14 Der Wert von Sachen (V 2) ist objektiv ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 50a BGB – Bekanntmachungsblatt.

Gesetzestext Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt, sind Bekanntmachungen des Vereins in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Rn 1 Die Vorschrift gilt für sämtliche Bekanntma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Gestaltungsfreiheit gem IV.

Rn 6 Durch IV ist es eröffnet, nur einzelne Gesellschafter zu Liquidatoren zu bestellen oder bestimmte Gesellschafter vom Liquidatoramt auszuschließen. Ebenso ist es zulässig, unter I, wonach alle Gesellschafter die Liquidatoren sind, deren gemeinschaftliche Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis für manche oder alle Gesellschafter als Einzelbefugnis auszugestalten. Bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesellschafter als Liquidatoren, I.

Rn 2 Sämtliche Gesellschafter sind gem I geborene Liquidatoren. Es handelt sich um ein gesellschaftsrechtliches Pflichtrecht (BTDrs 19/27635, 183). Auch wenn in IV 1 eine Modifikation der Selbstorganschaft liegt, bleiben daher primär die Gesellschafter zuständig (BTDrs aaO, 182). Nach I ist Liquidator, wer bei Eintritt des Auflösungsumstands Gesellschafter ist oder anschließ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 739 BGB – Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung

Gesetzestext (1) Ist die Gesellschaft durch Liquidation oder auf andere Weise erloschen, verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft in fünf Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt. (2) Die Verjährung beginnt abweichend von § 199 Absatz 1, sobald der Gläubiger von dem Erlöschen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 4 Aufgrund der Auflösung wandelt sich der Verein in einen rechtsfähigen Liquidationsverein und besteht bis zum Liquidationsende als juristische Person fort (§ 49 II). Die Auflösung ist zum Vereinsregister anzumelden (§ 74 II). Der Verein kann einen Fortsetzungsbeschluss fassen und damit die Liquidation beenden, wenn der Auflösungsgrund nicht entgegensteht. Damit reaktivie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erlöschen.

Rn 5 Beim Wegfall sämtlicher Mitglieder durch Tod, Austritt, Lossagen des letzten Mitglieds vom Verein erlischt der Verein; nach hM bedarf es keiner Liquidation (Ddorf RNotZ 22, 554; KG Rpfl 11, 675; BeckOK/Schöpflin Rz 15). Steht der Wegfall fest, erfolgt Amtslöschung (§ 395 FamFG). Ist noch Vereinsvermögen vorhanden, muss nach § 1882 ein Pfleger bestellt werden. Mit einem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 735 gilt für die rechtsfähige GbR und ist inhaltsidentisch mit § 143 HGB. Die nicht rechtsfähige GbR ist nicht nach §§ 736 ff abzuwickeln, sondern die Gesellschafter setzen sich auseinander (§ 740b). I regelt die gesetzestypische Liquidation. Durch II und III ist ein Gestaltungsspielraum eröffnet; ob er sich auch auf Regelungen zum Außenverhältnis der GbR bezieht, sol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Liquidationsloses Erlöschen der Gesellschaft (I 1).

Rn 1 I verdeutlicht, dass es eine Einmann-Personengesellschaft nicht gibt. Mit Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters ist die GbR nicht mehr existent. Die Anwendung von § 712a setzt keine eingetragene GbR voraus. Maßgeblich ist, dass ein Gesellschafter übrig bleibt, nicht aber, dass es sich von vornherein um eine Zweimann-Gesellschaft gehandelt hat. Unbenommen bleibt es,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Herausgabeanspruch.

Rn 9 Vor dem MoPeG sah das Gesetz auch einen Anspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters auf Rückgabe von Gegenständen vor, die er der Gesellschaft zur Benutzung überlassen hat. Das ist nun in ähnlicher Weise nur noch für die Liquidation ausdrücklich geregelt (§ 736d V). Der Gesetzgeber setzt statt einer Normierung darauf, dass Parteivereinbarungen getroffen werden (BTDrs 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ende der juristischen Person und Personengesellschaft, S 2.

Rn 7 Eine juristische Person erlischt nicht mit bloßer Löschung, sondern aufgrund des Doppeltatbestandes von Vermögenslosigkeit und Löschung (München ZInsO 14, 1671; MüKo/Pohlmann § 1061 Rz 9). Folgt man dem, hat Abs 2 keinen Anwendungsbereich, denn solange der Nießbrauch noch besteht, ist die Gesellschaft nicht vermögenslos (Ausnahme: München NZG 16, 790). Wird er bereits i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ansprüche wegen Verletzung des Erfüllungs- und Integritätsinteresses.

Rn 6 Eine Beschränkung von § 438 auf Ansprüche zur Liquidation des Erfüllungsinteresses mit der Folge, dass für Verletzungen des Integritätsinteresses die §§ 195 ff gelten, widerspricht dem Wortlaut des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers (HP/Faust Rz 9; Staud/Matusche-Beckmann Rz 30; vgl BTDrs 14/6040, dass Nr 3 auch für Schadensersatzansprüche gilt; aA: Wagner JZ 02, ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / I. Besonderheiten bei der Bewertung ertragsschwacher Unternehmen

Rz. 162 Von ertragsschwachen Unternehmen wird gesprochen, wenn die tatsächliche Kapitalverzinsung nachhaltig geringer ist als der nach dem CAPM bzw. dem TAX-CAPM ermittelte Kapitalisierungszinssatz.[295] Eine andauernde Ertragsschwäche kann zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung und schließlich zur Insolvenz führen.[296] Rz. 163 Bei der Bewertung ertragsschwacher Unternehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weisungsbindung gem I 1.

Rn 2 Die Weisungsbindung nach I 1 ist zwingend und gilt auch für gerichtlich bestellte (§ 736a) Liquidatoren. Die Weisung begründet eine einklagbare Umsetzungspflicht für die Liquidatoren. Damit bleiben die Gesellschafter Herren der Liquidation (BTDrs 19/27635, 186). Die Weisungsbindung betrifft Geschäftsführungsmaßnahmen, nicht Grundlagenentscheidungen. Weisungen, die auf e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Insolvenzverwalter als Liquidator, II.

Rn 3 Gem II nimmt der Insolvenzverwalter die Stellung des Gesellschafters ein. Das gilt auch, wenn gegen den Gesellschafter das Insolvenzverfahren erst nach Beginn der Liquidation eröffnet wird (BTDrs 19/27635, 183). II ist nicht so umfassend zu verstehen, wie der bloße Wortlaut nahelegt; vielmehr gilt die aus § 80 I InsO folgende Einschränkung, dass die Befugnis des Insolve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sozialverpflichtungen.

Rn 29 Sozialverpflichtungen sind Ansprüche einzelner Gesellschafter gegen die Gesellschaft, die ihre Grundlage in der Mitgliedschaft selbst haben. Dazu gehören nicht sog Drittverhältnisse (Rn 31), dh Ansprüche aus Rechtsverhältnissen zwischen einem Gesellschafter und der Gesamthand, welche nicht auf dem Gesellschaftsvertrag, sondern anderem Rechtsgrund beruhen. Anspruchsverp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang des Anspruchs.

Rn 4 Dieser umfasst die wirklich entstandenen Kosten in den Grenzen der Angemessenheit (s.o. Rn 2). Es sind dies insb die Kosten für eine Grabstelle (aber nicht zusätzlich die Mehrkosten für ein Doppelgrab, BGHZ 61, 238), Überführung der Leiche in die Heimat (KG DAR 1999, 115), Sarg/Urne, Grabstein, Blumenschmuck, Traueranzeigen und -karten, Trauermahl und auch Trauerkleidun...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundlagen

Rz. 97 Der Unternehmenswert ist der Zukunftserfolgswert des Unternehmens, also der auf den Bewertungsstichtag diskontierte Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse. Dabei wird in der Regel eine unbegrenzte Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens unterstellt;[179] nur bei Bestehen konkreter Anhaltspunkte für eine nur begrenzte Lebensdauer ist dies entsprechend zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tod und Verlust der Rechtspersönlichkeit.

Rn 7 Der Tod des Vollmachtgebers führt gem §§ 672 1, 675 im Zweifel nicht zum Erlöschen eines Auftrages oder Geschäftsbesorgungsvertrages im Grundverhältnis und iVm 1 einer von dem Erblasser erteilten Vollmacht (BGH NJW 69, 1245, 1246 [BGH 18.04.1969 - V ZR 179/65]). Das Gleiche gilt gem § 52 III HGB für die Prokura. Klauseln zB in Bankformularen, nach denen die Vollmacht na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tod und Verlust der Rechtspersönlichkeit.

Rn 4 Stirbt der Bevollmächtigte, führt das gem §§ 673, 675 im Zweifel zum Erlöschen eines Auftrages oder Geschäftsbesorgungsvertrages im Grundverhältnis sowie über 1 idR auch zum Erlöschen der Vollmacht, es sei denn mit dem Aufschub ist Gefahr verbunden (MüKo/Schubert Rz 9). Das gilt wegen des besonderen Vertrauens des Treugebers zu dem Treunehmer va für die treuhänderische ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 43 BGB – Entziehung der Rechtsfähigkeit.

Gesetzestext Einem Verein, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgt. Rn 1 Bei Gesetzwidrigkeit des Vereins kommt nur noch nach § 3 VereinsG ein Vereinsverbot in Betracht. Rn 2 Einem konzessionierten Wirtschaftsverein, der satzungswidrig einen anderen (auch and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundgedanken.

Rn 40 Die Regelung der §§ 280 III, 281–283 beruht auf zwei Grundgedanken: Zunächst bedeutet Schadensersatz statt der Leistung Liquidation des Schuldverhältnisses, soweit es auf Erfüllung der verletzten Pflicht in Natur gerichtet war, durch Ersatz des ›Erfüllungsinteresses‹ oder ›positiven Interesses‹. Schadensersatz statt der Leistung ist also Schadensersatz anstelle des Erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Selbstständige Bewertbarkeit

Rn. 606 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ein WG muss nicht nur in der dargelegten Weise greifbar, sondern zudem einer besonderen ("selbstständigen") Bewertbarkeit zugänglich sein (zB BFH v 09.07.1986, I R 218/82, BStBl II 1987, 14; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 8 (6. Aufl 2007)). Das Erfordernis selbstständiger Bewertbarkeit folgt unmittelbar aus dem Grundsatz der Einzelbewertung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. OHG und KG

Rz. 606 [Autor/Stand] Bei den unter § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG fallenden Personengesellschaften nehmen die OHG und die KG eine bedeutende Stelle ein. Die OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der jeder Gesellschafter den Gläubigern der Gesellschaft mit seinem ganzen Vermögen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 36 Rechtsfolge des Vorliegens der Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung ist zunächst die Ersatzfähigkeit des betreffenden Schadens, sobald der Gläubiger diesen nach § 281 IV (s Rn 25) verlangt. Bei dessen Berechnung sind die vom Gläubiger bereits erbrachten (Gegen-)Leistungen mit einzubeziehen, so dass der Anspruch insoweit mit § 346 I konkurriert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Partielle Störung.

Rn 28 Die Grundregel enthält § 281 I 2: Bei nur tlw Verletzung des Pflichtenprogramms kommt Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur in Betracht, soweit der Gläubiger an den übrigen Teilen des Pflichtenprogramms kein Interesse hat. Dieses zusätzliche Erfordernis kann auf den Grundgedanken zurückgeführt werden, der auch der Regelung des Rücktrittsrechts für diese Situatio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Abzustellen ist immer auf den objektiven Verkehrswert als den vollen wirklichen Wert des Vermögensgegenstandes. Dies ist der Wert, der als Erlös bei einer Veräußerung oder sonstigen Verwertung unter Ausnutzung aller Marktchancen erzielt werden könnte (BVerfG FamRZ 85, 256, 260; BGH FamRZ 86, 37, 39), wobei unerheblich ist, ob dieser sich sogleich verwirklichen lässt (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Selbstorganschaft.

Rn 2 Richtigerweise hat der Gesetzgeber am Prinzip der Selbstorganschaft festgehalten. Die Regeln zur Geschäftsführung sind davon geprägt. Die Selbstorganschaft gilt – abgesehen von § 736 IV 1 – also unverändert auch nach dem MoPeG (MüKo/Schäfer § 715 Rz 13; Servatius § 715 Rz 9; Grüneberg/Retzlaff § 715 Rz 3; aA BeckOK-BGB/Schöne § 715 Rz 8 ff) und besagt im Gegensatz zu de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unternehmen(sbeteiligungen).

Rn 16 Bei Handelsunternehmen ist ihr wirklicher Wert als wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der stillen Reserven und des Firmenwerts, nicht der bloße Buchwert anzusetzen (BGH NJW 73, 509 [BGH 17.01.1973 - IV ZR 142/70]; 77, 949 [BGH 09.03.1977 - IV ZR 166/75]; 82, 575). Im Einzelfall hat der Tatrichter die betriebswirtschaftlich angemessene Methode zu wählen (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übergang der wirtschaftlichen Einheit auf einen anderen Inhaber.

Rn 4 Die wirtschaftliche Einheit geht über, wenn der Inhaber wechselt, also die natürliche o juristische Person mit Arbeitgeberverpflichtungen ihre Verantwortung an den Erwerber abgibt (BAG NZA 18, 933 [BAG 25.01.2018 - 8 AZR 309/16]), die Einheit jedoch auch beim neuen Inhaber ihre Identität bewahrt (EuGH NZA 16, 31 – Aira Pascual ua.; BAG NZA 19, 1279). Maßgeblich sind ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fehlerausgleich (materiell)

Rn. 513 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Durch den Bilanzenzusammenhang gleichen sich (nachträglich erkannte) Bilanzierungsfehler – zB durch bessere Erkenntnis bezüglich Schätzgrößen (s Rn 24ff) – von selbst aus. Jeder Geschäftsvorfall wirkt sich dadurch letztlich einmalig – aber nur einmalig – und dann "richtig" auf das Ergebnis aus: Man spricht hier auch von der Zweischneidigkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2203 BGB – Aufgabe des Testamentsvollstreckers.

Gesetzestext Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Rn 1 Die in § 2203 geregelte Abwicklungs- und Auseinandersetzungsvollstreckung (zu letzterer genauer § 2204) ist der Regelfall der Testamentsvollstreckung. Die Verwaltungs- oder Dauervollstreckung nach § 2209 sowie die Nacherben- und Vermächtnisvollstreckung na...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / B. Unternehmensbewertung – Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 12 Eine klare gesetzliche Vorgabe bezüglich der anzuwendenden Bewertungsmethode findet sich im Bereich des Pflichtteilsrechts ebenso wenig wie in den meisten anderen Rechtsbereichen, in denen der Unternehmenswert eine Rolle spielen kann.[5] Auch die Regelung in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB,[6] nach der dem ausscheidenden Gesellschafter einer GbR eine "dem Wert seines Anteils an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mehrheitserfordernis (II).

Rn 3 Die Entscheidung über die Fortsetzung ist eine Grundlagenentscheidung. Der erforderliche Gesellschafterbeschluss kann schlüssig gefasst worden sein (was bei der eGbR nichts an der doppelten Registerpflicht ändert, §§ 733, 734 III). Der wirksame Fortsetzungsbeschluss beendet die Liquidation. Für die Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht gilt dann nicht mehr § 73...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 1. Ausgangspunkt: Gesetzliche Vorgaben

Rz. 4 Für die nicht rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts i.S.v. § 740 BGB sieht § 740a Abs. 1 Nr. 3 BGB vor, dass diese durch den Tod eines Gesellschafters als aufgelöst gilt. Allerdings haben die Gesellschafter die Möglichkeit, gesellschaftsvertraglich andere Rechtsfolgen zu vereinbaren. Nach § 740 Abs. 2 BGB ist § 708 BGB, der den Gesellschaftern ausdrücklich Gest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1583 BGB – Einfluss des Güterstandes.

Gesetzestext Lebt der Verpflichtete im Falle der Wiederheirat mit seinem neuen Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft, so ist § 1604 entsprechend anzuwenden. Rn 1 Hat der Unterhaltsschuldner in neuer Ehe Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff) vereinbart, kann grds keine Vermögenstrennung wie beim gesetzlichen Güterstand fingiert werden. Durch die Wahl des Güterstandes darf an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Vorgänge (Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge)

Rn. 141 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b EStG setzt voraus, dass bestimmte WG des AV (begünstige Veräußerungsobjekte) veräußert werden. Rn. 142 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei "Veräußerungen" handelt es sich zwar um einen bürgerlich-rechtlichen Begriff, der jedoch nach Maßgabe der allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Kriterien auszulegen ist. Veräußerungen iSd § 6b EStG sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beisse, Gewinnrealisierung – Ein systematischer Überblick über Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und grundsätzliche Streitfragen, DStJG 4 (1981), 13; Lang, Gewinnrealisierung – Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und Prinzipien um Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 EStG, in Ruppe (Hrsg): Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Theorie und Praxis der Gewinnverwir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / b) Tatsächlicher Verkaufspreis

Rz. 93 Diese Vorstellung ist zwar unrealistisch. Dessen ungeachtet wird man unterstellen dürfen, dass i.d.R. der Wert eines Vermögensgegenstands seinem Verkehrswert und somit dem Normalverkaufswert[342] entspricht. Rz. 94 Daher orientiert sich auch die Rechtsprechung i.d.R. an tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Erbfall erzielten Verkaufserlösen, sofern ein Nachlassgegenstand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 20 Ist lediglich die Vermittlung der Leistungen Dritter geschuldet – etwa bei der Kommission, der Spedition oder bei der Tätigkeit als Handelsvertreter – sind diese Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Schuldners (Huber Leistungsstörungen I 681f). Das kann anders sein, wenn ein Fall institutionalisierten Zusammenwirkens von Vermittler und Leistungserbringer vorliegt (s BG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nachträgliche Betriebsausgaben

Rn. 1635 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufwendungen, die nach der Betriebsaufgabe entstanden sind, sind idR nicht mehr betrieblich veranlasst. Die Betriebsbeendigung soll einen Schlussstrich unter die betrieblichen Geschäftsvorfälle setzen. Jedoch können nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit Aufwendungen entstehen, die noch im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit standen. So...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr