Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit bei Abnahme – § 641 I S 1.

Rn 4 Der Vergütungsanspruch des Unternehmers wird fällig mit der Abnahme seiner Werkleistungen (Begriff und Rechtsnatur der Abnahme s § 640 Rn 2). Das gilt grds auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch Kündigung für den Vergütungsanspruch aus § 649 (BGH BauR 06, 1294; dagegen: Peters BauR 12, 11, 15). Die Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen (s iE § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.09 (BGBl I, 1707) sind zum 1.7.10 die frühere engere Fassung von Abs 1 neu gefasst und Abs 2 aufgehoben worden. Aus den früheren Abs 3 und 4 wurden die Abs 2 und 3. § 850i I enthält Auffangnormen über den Pfändungsschutz für nicht wiederkehrende Vergütungsansprüche des Schuldners und sonstige Einkünfte, die ke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzinsung.

Rn 30 Erforderlich für die Festsetzung von Zinsen nach § 104 I 2 ist ein entsprechender Antrag. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm markiert der Tag des Eingangs dieses Antrags grds auch den Zinsbeginn (aA LG Hamburg AGS 20, 148 – entspr § 187 I BGB erst ab dem Tag, der auf den Tag des Antragseingangs folgt). Der Antrag kann nachträglich gestellt werden, auch noch nach Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs, S 1.

Rn 2 Verhinderung ist tatsächliche Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Erbringung der Dienstleistung während der (Kern-)Arbeitszeit (BAG NZA 09, 735) wegen eines in der Person des Betroffenen liegenden Grundes (BAG NJW 83, 1078 [BAG 08.09.1982 - 5 AZR 283/80]). Bsp: besondere familiäre Ereignisse, persönliche Unglücksfälle (BAG DB 83, 396), Wahrnehmung zwingender Termine b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2204 BGB – Auseinandersetzung unter Miterben.

Gesetzestext (1) Der Testamentsvollstrecker hat, wenn mehrere Erben vorhanden sind, die Auseinandersetzung unter ihnen nach Maßgabe der §§ 2042 bis 2057a zu bewirken. (2) Der Testamentsvollstrecker hat die Erben über den Auseinandersetzungsplan vor der Ausführung zu hören. Rn 1 Die Vorschrift ordnet als gesetzliche Aufgabe des Testamentsvollstreckers die Auseinandersetzung un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen und Inhalt des Schadensersatzes.

Rn 18 Der Besteller kann Schadensersatz statt und/oder neben der Leistung verlangen, wenn die Werkleistungen mit einem Mangel behaftet sind (§§ 633 II, 634 Nr 4) und der Unternehmer diesen Mangel zu vertreten hat. Sein Verschulden wird allerdings vermutet, wie sich aus § 280 I 2 ergibt. Darüber hinaus muss der Schaden nach allg Grundsätzen ursächlich auf eine Pflichtverletzu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Bewertungszeitpunkt

Tz. 107 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Als Bewertungszeitpunkt ist der Gewährungszeitpunkt heranzuziehen (IFRS 2.11). Theoretisch kämen alternativ die in Abbildung 9 aufgeführten Zeitpunkte als Bewertungszeitpunkte in Frage (IFRS 2.BC88ff.). Im Gewährungszeitpunkt ist jedoch die Wahrscheinlichkeit maximal, dass sich beizulegender Zeitwert der zukünftigen Arbeitsleistung und beizu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hilfs- und Nebengeschäfte.

Rn 33 Zur Erreichung des gesetzgeberischen Schutzzwecks von § 762 (Rn 1) ist II entspr anwendbar auf Hilfs- und Nebengeschäfte, die in engem Zusammenhang mit Spiel- und Wettverträgen stehen (BGH NJW 74, 1821 [BGH 04.07.1974 - III ZR 66/72], vgl ausf Staud/Schönenberg-Wessel § 762 Rz 34 ff): Auch sie sind unvollkommen, können aber – sofern sie nicht selbst nichtig sind – Rech...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Voraussetzungen des steuerbegünstigten BgA

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie für alle gemeinnützigen Körperschaften (z. B. dem Verein) gilt auch für den BgA, dass dieser neben der Grundvoraussetzung der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, z. B. Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur etc. die sog. satzungsmäßige Gemeinnützigkeit erfüllen muss und die tatsächliche Geschäftsführung darauf ger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Überblick zu abweichenden Umlageschlüsseln.

Rn 60 Die WEigtümer können ua folgende Umlageschlüssel bestimmen (s.a. § 556a Rn 8 ff): Anzahl von Anschlüssen/Anlagen: Es kann die Anzahl von Anschlüssen, etwa Breitbandkabel, Kabelfernsehen, Telefonbuchsen, als Umlageschlüssel bestimmt werden. Entspr gilt für die Anzahl von Anlagen, zB von Rauchwarnmeldern (LG Dortmund ZWE 17, 138). Anzahl von Wohnungseigentumsrechten (Einhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 641 regelt mit Bestimmungen zur Fälligkeit die für den vorleistungspflichtigen Unternehmer besonders wichtige Frage, ab welchem Zeitpunkt er die vertragliche Vergütung vom Besteller verlangen kann. Das ist gem § 641 I 1 der Zeitpunkt der Abnahme (iE Rn 4), ggs auch der Teilabnahme – § 641 I 2. Allerdings wird dieser Grundsatz in nicht wenigen Sonderfällen durchbrochen...mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rec... / III. Notwendiges Verteidigerhandeln

Wie der Vertreter der Staatskasse in seiner Stellungnahme zutreffend ausführe, sei die Frage, ob Gebührenansprüche des Verteidigers entstanden seien, grds. von der Frage zu unterscheiden, ob diese auch von der Staatskasse zu erstatten seien. Hier habe jedoch eine Erstattung zu erfolgen, weil das Tätigwerden des Verteidigers im Rahmen des Berufungsverfahrens – entgegen der An...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Würdigung

Tz. 136 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Behelfscharakter der indirekten Bewertung ist offensichtlich. Sie führt zu einem Widerspruch mit der Interpretation des Eigenkapitals als Residualgröße (IFRS 2.BC64). Insofern ist ein Verstoß gegen die – nicht verbindlichen – Konzepte des Frameworks zu konstatieren. Tz. 137 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Dem Ergebnis der Diskussion zur Bestimm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Fälligkeitsregel – § 650g Abs 4.

Rn 14 § 650g IV modifiziert für den Bauvertrag die Fälligkeitsregeln des § 641 I 1, wonach die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten ist. Nun stellt IV 1 fest, dass die Fälligkeit des Werklohnanspruchs zusätzlich von der Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung durch den Unternehmer abhängt. Damit greift der Gesetzgeber den Grundgedanken des § 16 Abs 3 VOB/B ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Der Gläubiger muss beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht, § 828, die Pfändung des Herausgabe- oder Eigentumsübertragungsanspruchs beantragen (§ 828 Rn 7 f). Der Pfändungsbeschluss ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen, § 20 Nr 17 RPflG (§ 828 Rn 3). Da in ein Vermögensrecht des Schuldners und nicht in das Grundstück vollstreckt wird, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient prinzipiengestaltenden und definitorischen Zwecken. Als systembildende Grundlagennorm schränkt Abs 1 die Pfändung in das Arbeitseinkommen nach Maßgabe der §§ 850a–850i ein. Bei der Zwangsvollstreckung dient der Staat nicht allein den Interessen des Gläubigers. Er muss auch die Belange des Schuldners wahren und die sozialen sowie gesamtwirtschaftlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.

Rn 14 Die Diskussion um die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist durch die Einfügung des § 15a RVG zumindest tw beendet. Dieser bestimmt, dass ein Dritter sich auf eine Anrechnungsvorschrift nur berufen kann, wenn er eine der Gebühren bezahlt hat, wegen eines der Ansprüche ein Vollstreckungstitel gegen ihn besteht oder beide Gebühren in demselben Verfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift übernimmt § 1805 aF in konkretisierter und modifizierter Form. Sie dient dem Schutz des Vermögens des Betreuten (I) und regelt dessen Verwendung für den Betreuer (II). Nach dem Trennungsprinzip sollen die Vermögensmassen des Betreuten und des Betreuers strikt getrennt gehalten werden. Eine Ausnahme vom Trennungsgebot soll nach I 2 allerdings für ein bei B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufgaben des Nachlasspflegers.

Rn 26 Der Wirkungskreis des Nachlasspflegers wird im Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts festgelegt. Er kann sich auf einzelne Aufgaben beschränken (KG NJW 65, 1719). Die idR Erhaltung und Sicherung vorzunehmenden Maßnahmen bestimmen sich weitgehend nach der Zweckmäßigkeit; eine vollständige gesetzliche Regelung ist kaum möglich (Mot V 549). Nicht zu den primären Aufgab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einkünfte aus Stiftungen etc (Nr 3).

Rn 15 Die Vorschrift schränkt die Pfändbarkeit fortlaufender Bezüge aus Stiftungen oder aufgrund der Fürsorge und Freigebigkeit eines Dritten ein. Es muss sich um wiederholte, nicht notwendig regelmäßige Einkünfte handeln, auf die der Schuldner einen Anspruch hat (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850b Rz 28). Unter den Schutz von Nr 3 fällt das Vermächtnis eines Kapitalbetrags, bei ...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 3. Achtung: Überschneidende Ausgleichssysteme berücksichtigen

Existiert eine Immobilie, so kann das Bewohnen im Eigenheim durch die Berücksichtigung eines Wohnvorteils das Einkommen des dort wohnenden Ehegatten erhöhen. Kommt dieser rechnerisch voll zum Tragen,[139] so ist eine gesonderte Forderung nach Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mehr möglich (und später nach Rechtskraft der Scheidung nach § 745 Abs. 2 B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 7 § 241a setzt die Erbringung einer Leistung durch einen Unternehmer iSv § 14 I an einen Verbraucher iSv § 13 voraus. Da der Verbraucher nicht bestellt hat, ist § 13 nicht unmittelbar anwendbar; entscheidend ist die hypothetische Betrachtung, ob der Empfänger Verbraucher wäre, hätte er bestellt (Oppermann/Müller GRUR 05, 280, 288), nur dass bei § 241a der Verbraucher imme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Für die am Kindeswohl zu orientierende Entscheidung ist von besonderer Bedeutung, dass das Interesse des regelmäßig nicht formell am Verfahren beteiligten Kindes in einer Weise in das Verfahren eingebracht wird, die seiner grundrechtlichen Position hinreichend Rechnung trägt (vgl bereits BVerfG NJW 81, 217; zuletzt BVerfG FamRZ 18, 826). Durch das am 1.7.98 in Kraft get...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Auslandsbezogenheit des selbstständigen Beweisverfahrens.

Rn 11 Deutsche Gerichte können für vollständig im Inland durchgeführte selbstständige Beweisverfahren auslandsansässige Sachverständige heranziehen; diese können unter den Voraussetzungen des § 8 IV JVEG einen Anspruch auf höhere Vergütung haben, sie unterliegen ferner nicht dem Begutachtungszwang des deutschen Verfahrensrechts, weshalb sie auch nicht zur mündlichen Erläuter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Pflichten des Betreuers bei der Ausübung seines Amtes. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Wahrung und die Verwirklichung der Selbstbestimmung der Betreuten im Mittelpunkt des Betreuungsrechts stehen und ihr Schutz gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang ist der bisher verwendete Begriff des ›Wohls‹ des Betreuten durch den Begriff d...mehr

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AGS 06/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 241) mit der Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner (S. 246) die aktuelle Lage der Rspr. zur Erforderlichkeitsprüfung in § 2 BerHG dar, also zur Frage, ob und inwieweit der Urkundsbeamte berechtigt ist, zu prüfen, ob nur eine Beratung notwendig war oder auch eine Vertretung. Auf e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufwendungsersatz.

Rn 7 Der Anspruch des Geschäftsführers auf Aufwendungsersatz ist dagegen durch die §§ 713, 670 gesetzlich bestimmt und bedarf keiner gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung (ab 1.1.24 ist durch das MoPeG der Aufwendungsersatz in § 716 nF kodifiziert). Hiernach kann der Geschäftsführer Ersatz der Aufwendungen verlangen, welche er zum Zweck der Geschäftsführung getätigt hat un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Eintritt des Erwerbers in Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Rn 14 Der Erwerber wird Schuldner aller Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, auch aus der Zeit vor dem Betriebsübergang, selbst wenn sie erst später durch Zeitablauf wirksam werden (BAG NZA 08, 241 [BAG 19.09.2007 - 4 AZR 711/06]; Rn 29 ff). Das gilt für alle Vergütungsbestandteile (zur Anrechnung von Beschäftigungszeiten BAG NZA 08, 713), also auch Prämien, Versorgu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weihnachtsvergütungen (Nr 4).

Rn 17 Die Weihnachtsvergütung ist eine Sonderleistung, die vom ArbG anlässlich des Weihnachtsfests zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird (BAG NZA 12, 1246 Rz 9). Unerheblich ist die konkrete Bezeichnung (BTDrs 19/27636, 33). Es kann sich um eine Sonderzuwendung bzw Sonderzahlung für erbrachte Arbeit handeln, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes oder zweckgerichtet im Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2218 BGB – Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung.

Gesetzestext (1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664, 666 bis 668, 670, des § 673 Satz 2 und des § 674 entsprechende Anwendung. (2) Bei einer länger dauernden Verwaltung kann der Erbe jährlich Rechnungslegung verlangen. Rn 1 Die Vorschrift dient der Ausgestaltung des gesetzlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutachten.

Rn 36 Der zweite Weg zum Nachweis der erforderlichen Kosten führt über Sachverständigengutachten (Abrechnung auf Gutachtenbasis). Begehrt der Geschädigte den Ersatz fiktiver Reparaturkosten, genügt es im Allgemeinen, den Schaden auf der Grundlage eines solchen Sachverständigengutachtens zu berechnen, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 19 Zusammengerechnet werden können nach Nr 2 die Ansprüche auf Arbeitseinkommen des Schuldners gegen mehrere ArbG, wenn zumindest eine der Forderungen gepfändet wird (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850e Rz 26). Die Zusammenrechnung kann auch von einem Haupteinkommen und einem geringfügigen Nebeneinkommen erfolgen (AG Wuppertal JurBüro 21, 441). Wird Mehrarbeit geleistet, ist § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Kostengrundentscheidung des Erkenntnisverfahrens legt die Pflicht zur Tragung der Kosten lediglich personell sowie dem Umfang nach fest. Da mangels Bestimmtheit hieraus eine Vollstreckung nicht möglich ist, bedarf es der Schaffung eines Titels, aus welchem zulässigerweise die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Dieser wird im, gegenüber dem Erkenntnisverfahre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1868 BGB – Entlassung des Betreuers.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht hat den Betreuer zu entlassen, wenn dessen Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht oder nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Betreuer eine erforderliche Abrechnung vorsätzlich falsch erteilt oder den erforderlichen p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt.

Rn 99 In aller Regel braucht der Schädiger dem Gläubiger des Schadensersatzes nur denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem Gläubiger selbst entstanden ist. Das folgt zB aus § 251 I (Entschädigung ›des Gläubigers‹), zudem aus vielen Anspruchsnormen (zB § 823 I ›dem anderen‹), wird aber auch sonst allg als Regel vorausgesetzt (sog Dogma vom Gläubigerinteresse). Dieses Dogma ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten.

Rn 15 Geschützt werden hiernach die Personen, die aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Zeit, Probe oder Widerruf bzw aufgrund besonderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften in einem besonders geregelten Treueverhältnis zu einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts stehen (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850 Rz 57...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dienstvertrag/Werkvertrag.

Rn 22 Beim Dienstvertrag ist nicht der Erfolg der Dienstleistung, sondern diese selbst geschuldet. Dementspr erhält der Dienstverpflichtete die – oft turnusmäßig für festgelegte Zeiträume – vereinbarte Vergütung auch dann, wenn der vom Dienstberechtigten mit der ausbedungenen Dienstleistung erstrebte Erfolg ausbleibt. Sichtbarer Ausdruck dessen ist es, dass das Dienstvertrag...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.1 Bei Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert

Tz. 155 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Für die Berücksichtigung einer Leistungsbedingung in Form einer Marktbedingung ist bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes in praxi regelmäßig davon auszugehen, dass diese Bedingung innerhalb des allein durch die Dienstbedingung definierten Erdienungszeitraums erfüllt werden soll. (Andernfalls würde es sich nicht um eine Marktbedingu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung, Rechtsmittel und einstweilige Anordnung (Abs 2).

Rn 11 Begründet ist die Erinnerung, wenn die Voraussetzungen derjenigen Vorschriften, auf die § 732 sich in direkter oder analoger Anwendung bezieht (§§ 724, 726 bis 729, 738, 742, 744, 744a, 745, 749), nicht vorliegen. Entschieden wird über die Klauselerinnerung nach § 732 I 2 durch Beschluss, dessen Entscheidungsformel wie folgt lauten kann, wenn der Rechtsbehelf begründet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsgegenstand und Aufbau der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der durch das AbzStEntModG vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) neu gefasste § 50c EStG übernimmt die bislang in § 50d EStG aF enthaltenen Regelungen, die das Verfahren zur Entlastung von KapSt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage der §§ 43b, 50g EStG oder einer DBA betreffen. Durch den Umzug der Verfahrensvorschriften, die in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB T

Tabak Produkthaftung 823 186 Tabakrauch 618 2 Tagesmutter 832 5 Tagespreisklauseln AGB 309 8 Tantieme 611 73 Tarifliche Unkündbarkeit 622 1 Tariflohn 612 5 Tarifvertrag 611 41, 45; 622 5; 613a 21, 50 Schutzgesetz 823 229 Tarifvorbehalt 611 41 Tarifwechselklausel 611 40 Tatbestandselemente 1576 2 Tatbestandskette 1569 7 Tatbestandsvoraussetzungen für eine wirksame Kündigung 542 28 Tätigkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Für den zeitlichen Anwendungsbereich des § 634a ist Art 229 § 6 EGBGB zu beachten. Danach gilt neues Verjährungsrecht auch für bereits vor dem 1.1.02 geschlossene Verträge, soweit die Verjährung noch nicht eingetreten ist. Der Beginn, die Hemmung, die Ablaufhemmung und der Neubeginn der Verjährung bestimmen sich gem Art 229 § 6 I 2 Alt 1 EGBGB für den Zeitraum vor dem 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zuweisung der Dienst- oder Werkwohnung (Abs 4).

Rn 27 IV ist nicht als Sollvorschrift ausgestaltet, sondern begründet einen ausdrücklichen Anspruch dann, wenn der Dritte mit der Wohnungszuweisung einverstanden oder wenn sie notwendig ist, um eine schwere Härte zu vermeiden. Zwar spricht die Norm von der Begründung eines Mietverhältnisses, nicht auch von der Überlassung der Wohnung, doch dürfte auch die Wohnungszuweisung a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 2 Satz 3)

Rn. 54 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 3 ist auch darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher RL-Grundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage vermittelt. Gefordert ist eine ausdrückliche Feststellung zur Übereinstimmung des JA oder KA mit der Generalnorm des § 264 Abs. 2...mehr