Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Direktversicherung, steuerl... / 4 Beendigung des Dienstverhältnisses

Vereinfacht wird auch die vervielfältigte Steuerbefreiung beim Ausscheiden aus der Beschäftigung. Die bisherige Regelung sieht einen vervielfältigten Steuerfreibetrag vor, wenn Versicherungsbeiträge zu einer Direktversicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden. Die Höhe der maximalen Steuerfreiheit berechnete sich mit 1.800 EUR vervielfältigt ...mehr

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Steuerberatungskosten / 1 Positivliste für Steuerberatungskosten

Zu den Steuerberatungskosten zählen: Gebühren für professionelle Hilfe durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, auch im Rahmen eines Steuerprozesses, sowie für Hilfeleistungen zur Anfertigung von Steuererklärungen des Rechtsvorgängers (Erblassers) des Steuerpflichtigen[1]; Fahrtkosten zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein oder im Zusammenhang mit ...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 8.3 Verfahren

Die verfahrenstechnische Abwicklung des bAV-Förderbetrags erfolgt über die Lohnsteuer-Anmeldung (Zeile "bAV-Förderbetrag"). Der Arbeitgeber entnimmt den monatlichen staatlichen Förderbetrag der an das Finanzamt abzuführenden Lohnsteuer. Ist keine Lohnsteuer einzubehalten oder ist die einzubehaltende Lohnsteuer geringer als der bAV-Förderbetrag, kommt es durch die Lohnsteuer-...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.6 Vereinfachte Übergangsregelung für die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG a. F.

Die Pauschalierungsmöglichkeit für Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung oder Pensionskasse wird für einen Übergangszeitraum fortgeführt. Nach der bis 31.12.2017 maßgebenden Rechtslage war die Pauschalierungsvorschrift des § 40b EStG a. F. für Direktversicherungen und Pensionskassen, die auf nac...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.3.3 Pauschalierungspflicht für Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen

Nachdem bestimmte Sonderzahlungen – im Wesentlichen sog. Gegenwertszahlungen beim Ausscheiden aus einer umlagefinanzierten Altersversorgung – des Arbeitgebers an betriebliche Zusatzversorgungskassen per Legaldefinition als steuerpflichtiger Arbeitslohn bestimmt worden sind[1], wird gleichzeitig eine neue Pauschalierungsvorschrift mit einem Steuersatz von 15 % eingeführt.[2] ...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 8.2 Voraussetzungen des bAV-Förderbetrags

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags im Einzelnen ist, dass der Arbeitslohn des Arbeitnehmers im Lohnzahlungszeitraum, für den der Förderbetrag geltend gemacht wird, im Inland dem Lohnsteuerabzug unterliegt; der bAV-Förderbetrag setzt ein erstes Dienstverhältnis voraus (Steuerklassen I bis V oder die Bestimmung durch den Arbeitnehmer bei pauschal besteuerte...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 7 Formelle Arbeitgeberpflichten bei externen Durchführungswegen

Beim Pensionsfonds, bei einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung besteht eine Korrespondenz zwischen der steuerlichen Behandlung in der Ansparphase und in der Auszahlungsphase: steuerfreie bzw. staatlich geförderte Ansparphase – volle nachgelagerte Besteuerung der Versorgungsleistungen. Um eine treffende lohnsteuerliche Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und d...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.8 Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG

Soweit die Leistungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, an eine Pensionskasse oder zu einer Direktversicherung steuerfrei sind, ist die gleichzeitige Förderung durch eine Altersvorsorgezulage oder den neuen Sonderausgabenabzug nicht möglich. Werden die Beitragsleistungen im Wege einer Barlohnumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert, hat dieser einen arbeitsrechtli...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.3.2 Pauschalbesteuerung für umlagefinanzierte Pensionskassen nach § 40b EStG n. F.

Die ab 1.1.2005 geltende Neufassung der Pauschalierungsvorschrift des § 40b EStG i. d. F. des AltEinkG entspricht inhaltlich insoweit der bisherigen Regelung, als sie ein jährliches Pauschalierungsvolumen von bis zu 1.752 EUR und einen Pauschsteuersatz von 20 % festlegt. Sie unterscheidet sich allerdings grundlegend hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, der auf umlagefinanz...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 7.2 Mitteilungspflichten

Nach § 5 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung hat der Arbeitgeber spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres gesondert je Versorgungszusage und für den einzelnen Arbeitnehmer die Höhe der nach § 3 Nr. 56 und 63 EStG steuerfrei geleisteten Beiträge, der nach § 40b EStG a. F. pauschal beste...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.3.1 Steuerbefreiung für nicht kapitalgedeckte Pensionskassen

Für laufende Umlagezahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen, wie die VBL oder kommunale Versorgungsverbände, regelt § 3 Nr. 56 EStG eine betragsmäßig begrenzte Steuerfreiheit. Änderungen durch das BRSG ergeben sich nicht. Voraussetzungen des § 3 Nr. 56 EStG Die Anforderungen an die neue Steuerbefreiung decken sich weitgehend mit den für die Steuerfreiheit von Beitragsleis...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 5 Entgeltfinanzierte betriebliche Altersversorgung

§ 1a BetrAVG gewährt dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die Umwandlung von Gehalt oder Gehaltsbestandteilen zugunsten von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist insbesondere dann interessant, wenn der Lohnverzicht steuerlich anerkannt wird und deshalb der Zufluss von Arbeitslohn erst in späteren Vera...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.1 Steuerfreie Obergrenze

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse und für eine Direktversicherung sind bis zu 8 % (bis 2017: 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG – steuerfrei.[1] Die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen ist nur noch im Rahmen einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterlassung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterlässt es ein ArbN, der weiß, dass sein ArbG die einbehaltene LSt nicht an das FA abgeführt hat, dies dem FA unverzüglich anzuzeigen, kann er als Gesamtschuldner zur Zahlung herangezogen werden (> Haftung für Lohnsteuer Rz 70 ff).mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zurückzahlung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Zurückzahlung überzahlter LSt > Erstattung von Lohnsteuer, > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 18, > Lohnsteuer-Jahresausgleich, > Veranlagung von Arbeitnehmern, > Verrechnung überzahlter Lohnsteuer. Zur Zurückzahlung von > Arbeitslohn vgl > Rückzahlung von Arbeitslohn. Zur Zurückzahlung von Beiträgen zur KV > Krankenversicherung Rz 37.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ermäßigungsverfahren

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zusatzausbildung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Bildungsaufwendungen Rz 22 ff.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zuwendungen

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Urheberrechte

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zurücknahme

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Zurücknahme von > Rechtsbehelfe.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zusammenleben

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Nichteheliche Lebensgemeinschaft.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zuverdienst

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Mehrere Dienstverhältnissemehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zwillinge

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Mehrlingsgeburt.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entspannungssessel

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Krankheitskosten Rz 10 Hilfsmittel.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterschlagung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Durch Unterschlagung erlangte > Einnahmen eines ArbN sind kein > Arbeitslohn Rz 126. Zur Unterschlagung der LSt > Haftung für Lohnsteuer Rz 33, 83 und BFH 78, 268 = BStBl 1964 III, 106. Zur Nichtabführung einbehaltener Steuerabzüge > Straf- und Bußgeldverfahren.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zulassung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Zulassung der > Lohnsteuer-Hilfevereine Rz 24 ff. Zur Zulassung der Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs 1 EStG vgl > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 92 ff. Zur Frist, innerhalb der über die Zulassung einer Streitbeilegungsbeschwerde zu entscheiden ist, sowie zu deren Voraussetzungen > Doppelbesteuerung Rz 85 f.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Fälligkeit der Lohnsteuer

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Fälligkeitssteuern" – zB LSt und USt – sind zu bestimmten Terminen anzumelden (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 6 ff) und abzuführen (> Abführung der Lohnsteuer), ohne dass es einer Festsetzung durch das FA (vgl § 168 AO) bedarf, die den Steueranspruch konkretisiert. § 41a Abs 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass die im LSt-Anmeldungszeitraum insgesamt ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erdbeben

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für diese > Naturkatastrophen gelten die Ausführungen und Verweise unter > Hochwasser und > Unwetter entsprechend.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ersatzansprüche

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Verzichtet ein ArbN gegenüber seinem ArbG auf den Ersatz von Aufwendungen, können diese dennoch als > Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH 89, 187 = BStBl 1967 III, 570).mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zusammenhang

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für den Abzug von Aufwendungen als WK ist ein mittelbarer Zusammenhang ausreichend > Werbungskosten Rz 33 ff.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zwölfmeilenzone

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Zwölfmeilenzone ist das zur See gehörende Territorium eines Küstenstaates, in dem dieser die volle Souveränität ausübt, sofern sich dieses Gebiet nicht mit dem eines anderen Küstenstaates überschneidet (> Inland).mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ermächtigungen

1 Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Durch eine Ermächtigung werden Befugnisse einer anderen Person oder innerhalb einer > Juristische Person einem anderen Organ übertragen. Dabei behält der Ermächtigungsgeber seine Rechte und kann die Ermächtigung auch wieder zurückziehen. Der Ermächtigte erhält eine Befugnis, ist jedoch – anders als bei einem Auftrag – nicht verpflichtet, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erschließungskosten

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Anliegerbeiträge und Abgaben.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Entstehung der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Man unterscheidet zwischen Entstehung und Fälligkeit des staatlichen Anspruchs auf die LSt. Der Zeitpunkt der Entstehung hat zB Bedeutung für die Bestimmung der anzuwendenden Fassung steuerlicher Vorschriften für die beim LSt-Abzug zu berücksichtigenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale, außerdem für die > Verjährung von Steueransprüchen. Zum > Erlö...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zusätzlicher Arbeitslohn

A. Tatbestandsmerkmal Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Reihe von Steuerbefreiungen und anderen Begünstigungen bei der Besteuerung des Arbeitslohns werden nur dann gewährt, wenn > Arbeitslohn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Hierbei handelt es sich zurzeit um die folgenden Bestimmungen: Die Steuerbefreiung von Corona-Beihilfen iSv § 3 Nr 11a E...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterkunftskosten

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterkunftskosten gehören grundsätzlich zu den steuerlich nicht abziehbaren Kosten der > Lebensführung. Zum Abzug von Unterkunftskosten bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 135 ff; als > Reisekosten Rz 110 ff oder ausnahmsweise als > Außergewöhnliche Belastung vgl > Unwetter Rz 3. Ergänzend mwN > Unterbringungskosten.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unternehmerinitiative/Unternehmerrisiko

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unternehmerinitiative und -risiko sind Abgrenzungskriterien bei der Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder als selbständige Tätigkeit ausgeübt wird (> Arbeitnehmer Rz 70 ff).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zylinderkopfdichtung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Aufwendungen zur Beseitigung eines Motorschadens wegen eines sehr selten auftretenden Risses in der Zylinderkopfdichtung sind mit der > Entfernungspauschale Rz 77 ff abgegolten, wenn der Schaden auch darauf beruht, dass das Fahrzeug trotz des Motorschadens weiterhin gefahren wurde (EFG 2003, 607).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweifel

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein > Arbeitgeber Zweifel, in welcher Höhe er die > Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat, muss das > Betriebsstätten-Finanzamt ihm Auskunft dazu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (vgl § 42e EStG; > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts). Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Wir...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entstehung und Fälligkeit der Lohnsteuer

A. Entstehung der Lohnsteuer Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Man unterscheidet zwischen Entstehung und Fälligkeit des staatlichen Anspruchs auf die LSt. Der Zeitpunkt der Entstehung hat zB Bedeutung für die Bestimmung der anzuwendenden Fassung steuerlicher Vorschriften für die beim LSt-Abzug zu berücksichtigenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale, außerdem für die > Verjährung von ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erlass von Lohnsteuer

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zum Erlass von Steuern vgl § 227 AO, > Billigkeit Rz 13 ff. Zur Zuständigkeit und den Betragsgrenzen vgl gleichlautende Ländererlasse vom 05.07.2023. Zum Erlass nach § 34c Abs 5 EStG > Auslandstätigkeitserlass Rz 15 ff, 50 ff, > Erstattung von Lohnsteuer Rz 45, > Verjährung von Steueransprüchen Rz 38.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zuschlag

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Über den Zuschlag wegen verspäteter Abgabe der LSt-Anmeldung und/oder verspäteter LSt-Zahlung > Abführung der Lohnsteuer, > Lohnsteuer-Anmeldung, > Verspätungszuschlag, > Säumniszuschlag. Zu weiteren Fällen > Kirchensteuer, > Solidaritätszuschlag, > Steuer Rz 15–31 zu steuerlichen Nebenleistungen und > Zuschlagsteuern sowie > Versorgungszuschlag.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zustellungsbevollmächtigte

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zustellungsbevollmächtigte sind Personen, die besonders ermächtigt wurden, eine > Zustellung entgegenzunehmen. Davon zu unterscheiden sind Empfangsbevollmächtigte, deren Benennung eine FinBeh verlangen kann, wenn Beteiligte weder im > Inland, in der > Europäische Union noch im > Europäischer Wirtschaftsraum einen > Wohnsitz oder gewöhnlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unternehmergesellschaft

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine besondere Form der im GmbHG geregelten > GmbH, die durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl I, 2026) geschaffen wurde. Die UG unterscheidet sich von der herkömmlichen GmbH insbesondere durch ein geringeres Stammka...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweckmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für den Abzug der Aufwendungen für > Arbeitsmittel als > Werbungskosten ist es nicht erforderlich, dass die Anschaffung zweckmäßig ist. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine > Außenprüfung dient dazu, die steuerlichen Verhältnisse eines Stpfl festzustellen. Bei der Prüfung einer Gesellschaft dürfen die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschaf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erhöhte Absetzung bei Wohngebäuden

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Arbeitszimmer Rz 53 ff, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 47 ff, > Sonderausgaben Rz 113 und Rz 127–128, > Verluste.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entwicklung des Lohnsteuerrechts

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insbesondere durch Zahlung (> Abführung der Lohnsteuer), > Aufrechnung, Erlass (> Billigkeit Rz 13 ff) und > Verjährung von Steueransprüchen. Im Vollstreckungsverfahren (> Abführung der Lohnsteuer Rz 12) gilt bei Pfändung von Geld die Wegnahme als Zahlung des Vollstreckungsschu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erklärung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Steuererklärung. Zur Anerkenntniserklärung des ArbG über eine Zahlungsverpflichtung nach Abschluss einer Lohnsteuer-Außenprüfung > Haftung für Lohnsteuer Rz 227 ff; > R 42d.1 Abs 5 Satz 3 LStR. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bestimmte Erklärungen des ArbN muss der ArbG schriftlich einfordern und als Beleg zum > Lohnkonto aufbewahren. Dazu ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zwangsmittel des Finanzamts

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der sog Finanzzwang ist in §§ 328ff AO geregelt; vgl auch > Abführung der Lohnsteuer, > Erzwingungsmaßnahmen, > Lohnsteuer-Anmeldung, > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 5, > Steuer Rz 15 ff.mehr