Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Arbeitgeber-Zuschuss zu den Aufwendungen für die ­Internetnutzung

Rz. 20 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der ArbG hat die Wahl, ob er dem ArbN den Internetzugang und seine Nutzung in der Privatsphäre als Sachbezug verschafft, indem er ihm entweder betriebliches Gerät unter Übernahme der Betriebskosten steuerfrei überlässt (> Rz 12) oder ihm unter Übernahme der pauschalen LSt die erforderlichen Geräte übereignet (> Rz 13). Im letzteren Fall oder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 31 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ist § 40a Abs 2 und 2a EStG nicht anwendbar; § 40a Abs 3 EStG ist insoweit lex specialis (zu Einzelheiten > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 225 ff). Für die > Sozialversicherung kann das > Arbeitsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze (ab 01.01.2024: monatlich 538 EUR) aber eine ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Bemessungsgrundlage

Rz. 143 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der (nachträglichen) > Lohnsteuer unterliegt der Vorteil aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung grundsätzlich in der Höhe, in der er ursprünglich von der Besteuerung ausgenommen wurde (> Rz 30 ff). Diesen Betrag können sich ArbN und ArbG durch Anrufungsauskunft bestätigen lassen (> Rz 160). Bei der Besteuerung kommt der ArbN ggf in ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 60 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Pauschalbesteuerung der ‚geringfügig Beschäftigten’, von denen keine ArbN-Beiträge erhoben werden, ist für das Steuerrecht in § 40a Abs 2 EStG besonders geregelt. Die im EStG enthaltene Vorschrift greift auf Tatbestände zurück, die versicherungs- und beitragsrechtlich im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Damit werden steuerliche Rechtsfolg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 95 Abs 3 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und ob...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Geräteüberlassung e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Werbungskosten aus der beruflichen Benutzung privater Telekommunikationsgeräte

I. Allgemeine Abgrenzung des Beruflichen und Privaten Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Unterhält ein ArbN in seiner Privatsphäre einen ortsfesten Telefon-/Internetanschluss oder hat er ein eigenes Mobiltelefon oder ein Autotelefon, für das er dem Betreiber selbst die Entgelte schuldet, so entstehen ihm für die Privatnutzung steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen für die > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Ähnliche Tatbestände

1. Kurzfristige Beschäftigung Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für eine zeitlich geringfügige (kurzfristige) Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 2 SGB IV (> Rz 3) wurde die Abgabenerhebung zwischen > Sozialversicherung und Steuerrecht nicht vereinheitlicht. Der für geringfügig entlohnte Beschäftigungen geltende § 40a Abs 2 EStG – Entsprechendes gilt für § 40a Abs 2a EStG (> Pausc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Nachholung der Besteuerung

a) Auslösende Ereignisse Rz. 122 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der nicht besteuerte > Arbeitslohn wird grundsätzlich nachversteuert, wenn die Vermögensbeteiligung übertragen wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 1 EStG; > Rz 130), seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung 15 Jahre vergangen sind (vgl § 19a Abs 4 Nr. 2 EStG; > Rz 135) oder das Dienstverhältnis zum ArbG beendet wird (vgl § 19...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Weitere Vergünstigungen

aa) Außerordentliche Einkünfte Rz. 145 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Wenn seit der Vermögensübertragung mindestens drei Jahre vergangen sind, werden die > Einkünfte als außerordentlich iSv § 34 Abs 2 Nr 4 EStG angesehen und ermäßigt besteuert (> Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff). Dabei sind die weiteren Voraussetzungen für die Tarifermäßigung nicht zu prüfen, sondern als erfü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sozialversicherungsrechtliche Hinweise

I. Grundsätzliches Rz. 60 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Pauschalbesteuerung der ‚geringfügig Beschäftigten’, von denen keine ArbN-Beiträge erhoben werden, ist für das Steuerrecht in § 40a Abs 2 EStG besonders geregelt. Die im EStG enthaltene Vorschrift greift auf Tatbestände zurück, die versicherungs- und beitragsrechtlich im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Damit werden steu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Private Nutzung betrieblicher Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte

I. Gemeinsames Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Gerät...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

1. Zu § 37b EStG Rz. 43 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine pauschale Besteuerung im Rahmen von § 37b EStG ist in allen Fällen des Erwerbs von Vermögensbeteiligungen ausgeschlossen (vgl § 37b Abs 2 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der Einkommensteuer auf Sachzuwendungen Rz 34). Das gilt auch, soweit § 3 Nr 39 EStG nicht anwendbar ist (vgl BMF vom 01.06.2024, Rz 24, BStBl 2024 I, 946...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besteuerungsverfahren

I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG) Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der vom ArbG gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Zielsetzung und Rechtsentwicklung

I. Zielsetzung Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Beteiligung von ArbN am Unternehmenskapital wird seit Jahrzehnten gefördert (zur Rechtsentwicklung > Rz 5 ff), und zwar aktuell mit einem Steuerfreibetrag für eine vom ArbG unentgeltlich oder verbilligt überlassene Mitarbeiterkapitalbeteiligung (vgl § 3 Nr 39 EStG; > Rz 50 ff), durch die Möglichkeit, die Besteuerung des stpf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Anmeldung und Abführung der Pauschsteuer

1. Verfahrensgrundsätze Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sach...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Verfahrensvorschriften

a) Anrufungsauskunft Rz. 160 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das > Betriebsstätten-Finanzamt hat nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung iR einer Anrufungsauskunft (> Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 5 ff; > Anh 2 Anrufungsauskunft ) den vom ArbG nicht besteuerten Vorteil zu bestätigen (vgl § 19a Abs 5 EStG). Dadurch soll Rechtssicherheit geschaffen werden für den Ze...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Meldeverfahren zur Minijob-Zentrale

a) Meldung im beruflich/gewerblichen Bereich Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die geringfügig Beschäftigten sind in das elektronische Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) einbezogen. Dem ArbG obliegen nicht nur die An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich alle Meldepflichten in § 28a SGB IV. Für die geringfügig Beschäftigten iSv § 40a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Ermittlung des maßgebenden Arbeitsentgelts

1. Regelmäßiges Arbeitsentgelt Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlagen: Was > Arbeitsentgelt ist, bestimmen die §§ 14ff SGB IV; der Begriff steht eigenständig neben dem steuerrechtlichen Begriff > Arbeitslohn. Die ArbG sind sowohl zum LSt-Abzug als auch zum Beitragsabzug für die > Sozialversicherung verpflichtet. Um diese Abzugsverpflichtung nicht zu erschweren, is...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Vorläufige Nichtbesteuerung

1. Übertragung durch den Arbeitgeber Rz. 95 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Begünstigt ist nur die Übertragung durch den ArbG. Dieser muss Vermögensbeteiligungen an seinem Unternehmen übertragen. Mit Wirkung ab 01.01.2024 ist allerdings auch die Übertragung durch einen Gesellschafter des ArbG begünstigt, denn idR gehören die zu übertragenden Vermögensbeteiligungen nicht dem ArbG (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsame Tatbestandsmerkmale

1. Art der Vermögensbeteiligung Rz. 16 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als Vermögensbeteiligung kommen nur solche am arbeitgebenden Unternehmen in Betracht (> Rz 55 ff). Welche Arten von Beteiligungen begünstigt sind, ergibt sich aus dem Verweis in § 3 Nr 39 Satz 1 EStG auf die in § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f bis l und Abs 2 bis 5 VermBG genannten Vermögensbeteiligungen. Das sind...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Überblick

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Überblick, Begriffsbestimmung, Rechtsentwicklung

I. Lohnsteuer/Einkommensteuer Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Während die berufliche Nutzung betrieblicher Telekommunikations- oder Datenverarbeitungsgeräte und deren Zubehör einschließlich dem ArbN überlassener System- und Anwendungsprogramme (> Rz 2) per se nicht zu > Arbeitslohn führt, bleibt deren Privatnutzung steuerfrei nach § 3 Nr 45 EStG, wenn sie der ArbG auch in se...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerbefreiung nach § 3 Nr 39 EStG

I. Persönliche Voraussetzungen Rz. 50 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Freibetrag des § 3 Nr 39 EStG gibt es keine Einkommensgrenzen und auch keine Haltefrist für die Beteiligungswerte. Die Beteiligung muss allen ArbN offenstehen (> Rz 65 ff). Sie muss aber nicht unbedingt als Sachbezug gewährt werden (> Rz 52). Die Steuerbefreiung ist sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

I. Verlagerung der Besteuerung Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gemäß § 19a EStG darf der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den ArbG in bestimmten Fällen zunächst unversteuert bleiben. Das gilt sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte Steuerpflicht. Voraussetzungen für die vorläufige Nichtbesteuerung sind: die Zu...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.4 Haftungsübernahme durch den Arbeitgeber und weiteres Hinausschieben der Besteuerung (§ 19a Absatz 4a EStG)

Rz. 51.1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Besteuerung aufgrund der Tatbestände "Ablauf von 15 Jahren" und "Beendigung des Dienstverhältnisses" (§ 19a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 EStG) ist nicht vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber unwiderruflich erklärt, dass er für die einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer nach § 42d EStG haftet (§ 19a Absatz 4a Satz 1 EStG). In diesen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Berücksichtigung von Verlusten

Rz. 147 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Wenn die unentgeltlich oder verbilligt überlassene Vermögensbeteiligung in der Zeit zwischen dem Zufluss des geldwerten Vorteils und dem Zeitpunkt der (nachzuholenden) Besteuerung an Wert verloren hat, reduziert der Wertverlust grundsätzlich (zu Ausnahmen > Rz 148 ff) den nachträglich zu besteuernden Betrag, soweit er auf den zu versteuernd...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Abgrenzung des Beruflichen und Privaten

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Unterhält ein ArbN in seiner Privatsphäre einen ortsfesten Telefon-/Internetanschluss oder hat er ein eigenes Mobiltelefon oder ein Autotelefon, für das er dem Betreiber selbst die Entgelte schuldet, so entstehen ihm für die Privatnutzung steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung. Als WK sind die Telekommunikationsaufw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusammenrechnung bei mehreren Beschäftigungen

Rz. 77 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Übt ein ArbN bei demselben ArbG nebeneinander mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, wenn die Beschäftigungen in einem inneren Zusammenhang stehen (BSG 55, 1 vom 16.02.1983 – 12 RK 26/81, USK 8310). Ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 138 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei der Beendigung des Dienstverhältnisses ist die Besteuerung des geldwerten Vorteils grundsätzlich nachzuholen, es sei denn, der ArbG übernimmt die Haftung (> Rz 123). Beendet wird ein Dienstverhältnis idR durch eine Kündigung oder einen Auflösungsvertrag (> Rz 68 ff). Als Zeitpunkt der Beendigung ist jedoch nicht der Zeitpunkt dieses Ere...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zielsetzung

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Beteiligung von ArbN am Unternehmenskapital wird seit Jahrzehnten gefördert (zur Rechtsentwicklung > Rz 5 ff), und zwar aktuell mit einem Steuerfreibetrag für eine vom ArbG unentgeltlich oder verbilligt überlassene Mitarbeiterkapitalbeteiligung (vgl § 3 Nr 39 EStG; > Rz 50 ff), durch die Möglichkeit, die Besteuerung des stpfl Teils des ge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Meldung im beruflich/gewerblichen Bereich

Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die geringfügig Beschäftigten sind in das elektronische Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) einbezogen. Dem ArbG obliegen nicht nur die An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich alle Meldepflichten in § 28a SGB IV. Für die geringfügig Beschäftigten iSv § 40a Abs 2 EStG – die Mini-Jobs – ist die Minijo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Vereinbarung einer Vermögensüberlassung – auch im Wege der Gehaltsumwandlung

Rz. 60 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die in der ursprünglichen Fassung von § 3 Nr 39 EStG geforderte Freiwilligkeit der ArbG-Leistung ist entfallen (> Rz 7). Dieses Merkmal drohte die praktische Umsetzung von § 3 Nr 39 EStG zu konterkarieren. Die organisatorische Abwicklung einer Überlassung von Vermögensbeteiligungen an eine Vielzahl von ArbN setzt natürlich ein betriebliches ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Geräteüberlassung an ArbN und Verbindungsentgelt

Rz. 4/4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit des § 3 Nr 45 EStG ist nicht auf die USt übertragbar. Da die USt als allgemeine Verbrauchsabgabe den gesamten privaten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen belasten soll, unterliegt die private Internet- und Telefonnutzung betrieblicher Geräte durch den ArbN ebenso den Vorschriften des USt-Rechts, wie zB die unentgelt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sozialversicherung

Rz. 4/2 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfreier > Arbeitslohn iSd § 3 Nr 45 und Nr 50 EStG bleibt beitragsfrei in der SozV, wenn dieser zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern gezahlt wird und soweit dieser vom ArbG mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum steuerfrei belassen wird (§ 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 HS 1 und Satz 2 SvEV). Hinsichtlich der Zusätzlic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV) ist von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden. Hierzu wurde sie durch Art 93a AO ermächtigt (> Ermächtigungen Rz 8 ff). Danach dürfen zur Sicherung des Besteuerungsv...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verlagerung der Besteuerung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gemäß § 19a EStG darf der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den ArbG in bestimmten Fällen zunächst unversteuert bleiben. Das gilt sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte Steuerpflicht. Voraussetzungen für die vorläufige Nichtbesteuerung sind: die Zustimmung des ArbN im > Steuera...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Berufliche Nutzung mit Privatnutzung durch ArbN

Rz. 4/6 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorsteuerabzug: Wird das Gerät für eine berufliche Nutzung des ArbN durch den ArbG bezogen, ist der Vorsteuerabzug auch dann zulässig, wenn der ArbN das Gerät auch privat nutzen darf (§ 15 Abs 1 Satz 1 UStG). Sowohl die aus den Anschaffungskosten als auch aus den Unterhaltskosten sowie der Verbindungsentgelte anfallenden Vorsteuerbeträge kö...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Die Tatbestandsmerkmale

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 39 EStG (> Rz 50 ff) und dem Hinausschieben der Besteuerung nach § 19a EStG (> Rz 90 ff) werden ähnliche Ziele verfolgt und sie betreffen denselben Katalog von Vermögensbeteiligungen (> Rz 16); auch können die Vergünstigungen nur bei einem aktiven Dienstverhältnis (> Rz 22 ff) in Anspruch genommen werden. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Außerordentliche Einkünfte

Rz. 145 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Wenn seit der Vermögensübertragung mindestens drei Jahre vergangen sind, werden die > Einkünfte als außerordentlich iSv § 34 Abs 2 Nr 4 EStG angesehen und ermäßigt besteuert (> Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff). Dabei sind die weiteren Voraussetzungen für die Tarifermäßigung nicht zu prüfen, sondern als erfüllt anzusehen (vgl BMF vom 01....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Ausschließliche Privatnutzung durch ArbN

Rz. 4/5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorsteuerabzug: Bezieht der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zur ausschließlichen Privatnutzung zu überlassen, ist der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb und den Verbindungskosten des Geräts unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs 1 UStG zulässig, wenn keine Ausschlussgründe nach § 15 Abs 2 iVm § 15 Abs 3 UStG vorliegen. Umsatzverste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Mitteilungspflichtige Einrichtungen

Rz. 4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach der MV sind Behörden und öffentliche Rundfunkanstalten verpflichtet, Kontrollmitteilungen an die Finanzämter zu senden. Ab dem 01.01.2025 gilt dies auch für andere öffentliche Stellen, wodurch klargestellt wird, dass auch die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Telefon-/Telefaxbenutzung

Rz. 9 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Kostenlose Privatgespräche vom betrieblichen Telefon oder ein privates > Telefax sind von den begünstigten Personen (> Rz 8 ff) nicht zu versteuern (§ 3 Nr 45 EStG). Das gilt gleichermaßen für die Grundgebühr und die laufenden Gebühren bei Orts- wie bei Ferngesprächen. Entsprechendes gilt für die Benutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgerä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Rückkauf durch den Arbeitgeber

Rz. 153 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Werden die Vermögensbeteiligungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses vom ArbG zurückgekauft, ist die Vermögensbeteiligung nicht mit dem gemeinen Wert, sondern mit der erhaltenen Vergütung anzusetzen. Das gilt auch, wenn die Vermögensbeteiligung von einem Gesellschafter des ArbG oder einem (Konzern-)Unternehmen iSd § 18 AktG erworben...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Unternehmen des Arbeitgebers

Rz. 87 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Vorteil aus der Überlassung von bestimmten Vermögensbeteiligungen (vgl > Rz 16 ff) ist nur dann (teilweise) steuerfrei, wenn es sich um eine Vermögensbeteiligung am Unternehmen des ArbG handelt (> Rz 52). Anders als bei der Steuervergünstigung nach § 19a EStG gilt nach § 3 Nr 39 Satz 3 EStG auch ein Konzernunternehmen iSv § 18 AktG als U...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Dienstanschlüsse in der Privatwohnung

Rz. 11 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit Dienstanschluss wird ein Anschluss an ein Festnetz in der Wohnung des ArbN bezeichnet, wenn der ArbG die Einrichtung des Telefons veranlasst hat. IdR wird der Telefonanschluss sowie die Gebührenrechnung auf den Namen des ArbG lauten; das ist aber nicht unabdingbar (> Rz 7). Früher sollte der Dienstanschluss die ständige Erreichbarkeit de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 50 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Freibetrag des § 3 Nr 39 EStG gibt es keine Einkommensgrenzen und auch keine Haltefrist für die Beteiligungswerte. Die Beteiligung muss allen ArbN offenstehen (> Rz 65 ff). Sie muss aber nicht unbedingt als Sachbezug gewährt werden (> Rz 52). Die Steuerbefreiung ist sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Keine Nachteile aus der Nichtbesteuerung

Rz. 120 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Wird ein geldwerter Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen (vorläufig) nicht besteuert, ist dies insoweit nachteilig, als die > Vorsorgepauschale nach dem stpfl > Arbeitslohn bemessen wird. Dies wäre insbesondere deshalb unbefriedigend, weil für den geldwerten Vorteil Beiträge zur > Sozialversicherung zu entrichten sind. Um ...mehr