News 27.10.2023 Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Freibetrag in den ELStAM eintragen lassen. Der Freibetrag wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus. Ein Freibetrag kann auch für die Dauer von zwei Kalenderjahren berücksichtigt werden. Diese Verfahrenserleichterung ist für Arbeitnehmende ratsam, die in zwei Folgejahren in etwa gleichbleibende Aufwendungen haben werden. 

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News 06.10.2022 FinMin NRW

Das FinMin NRW weist darauf hin, dass ab sofort Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für den Lohnsteuerabzug 2023 gestellt werden kann.

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News 26.04.2022 Fünftelregelung

Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten geleistet, ist die Lohnsteuer nach der sogenannten Fünftelregelung zu ermäßigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.

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News 28.09.2018 Bayerisches LfSt

Das Bayerische LfSt hat auf seiner Homepage die Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2019 bereitgestellt.

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News 19.09.2018 LfSt Rheinland-Pfalz

Eine Info-Hotline beantwortet am 4.10.2018 in Rheinland-Pfalz Fragen rund um den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und Freibeträge.

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News 27.11.2017 Lohnsteuer-Ermäßigung

Jeder Arbeitnehmer zahlt schon während des Jahres Steuern: Je nach Steuerklasse überweist der Chef unterschiedlich hohe Lohnsteuerbeträge an das zuständige Finanzamt. Mit der richtigen Steuerklasse lassen sich bereits während des Jahres Steuern sparen – und Freibeträge können ebenfalls das Nettogehalt erhöhen. Jetzt hat das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für 2018 begonnen. Bis spätestens Ende Januar müssen die Anträge beim Finanzamt eingegangen sein.

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News 20.09.2017 LfSt Rheinland-Pfalz

Das LfSt Rheinland-Pfalz macht auf die Änderungen beim Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Freibeträge 2018 aufmerksam. Außerdem findet am 5. Oktober 2017 ein Aktionstag bei der Info-Hotline statt.

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News 21.11.2016 Lohnsteuer-Ermäßigung

Jeder Arbeitnehmer zahlt schon während des Jahres Steuern: Je nach Steuerklasse überweist der Chef unterschiedlich hohe Lohnsteuerbeträge an das zuständige Finanzamt. Wer absehbar mit höheren Werbungskosten oder Sonderausgaben rechnet, kann sich mit Freibeträgen die Steuererstattung im Voraus sichern. Nun hat das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2017 begonnen.

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News 02.11.2016 Persönlicher Freibetrag mindert Lohnsteuerabzug

Anfang Oktober hat das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2017 begonnen. Arbeitnehmer können sich einen individuellen Freibetrag eintragen lassen, der den Lohnsteuerabzug mindert und regelmäßig zwei Jahre gültig ist. Wird ein Steuerfreibetrag gewährt, muss für das Kalenderjahr 2017 eine Steuererklärung abgegeben werden.

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News 15.09.2015 Freibeträge

Wer als Arbeitnehmer hohe Werbungskosten hat, kann sich dafür einen Freibetrag auf der elektronischen Steuerkarte eintragen lassen. Dann überweist der Arbeitgeber mehr netto aufs Konto und behält weniger Lohnsteuer ein. Der Preis dafür: jedes Jahr eine Steuererklärung – und jedes Jahr ein neuer Antrag für den Freibetrag. Das soll sich jetzt ändern. Künftig sind Freibeträge im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zwei Jahre lang gültig.

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News 04.06.2015 Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Bisher müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug jährlich neu beantragt werden, zum Beispiel für Werbungskosten aus den Fahrten zur Tätigkeitsstätte. Für 2016 können Lohnsteuer-Freibeträge erstmals mit zweijähriger Gültigkeit beantragt werden.

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News 16.12.2014 OFD

"Haben Sie Ihren Freibetrag für das Jahr 2015 schon beantragt? Durch diesen können Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen erhöhen. Deshalb prüfen Sie jetzt, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Freibetrag vorliegen", so Andrea Heck, die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, kurz vor dem Jahreswechsel.

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News 24.10.2014 BayLfSt

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab sofort Lohnsteuerermäßigungsanträge für das Jahr 2015 bei den Finanzämtern einreichen. Dann bleibt monatlich mehr Netto vom Brutto", erklärt Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern.

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News 22.11.2012 Lohnsteuerermäßigung

2013 starten stufenweise die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Mit der Umstellung müssen die bisher in der Übergangszeit 2011 und 2012 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug unbedingt neu beantragt werden.

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