Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Zypern / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Bulgarien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Finnland / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Lettland / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss vor der Entsendung in lettischer Sprache übermittelt werden.mehr

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Rumänien / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 5.000 RON bis 9.000 RON erhoben werden.mehr

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Österreich / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung können Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 EUR erhoben werden.mehr

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Griechenland / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. Änderungen sind innerhalb von 15 Tagen zu melden.mehr

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Finnland / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 EUR bis 10.000 EUR erhoben werden.mehr

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Estland / 2.3.3 Bußgelder

Liegen die Unterlagen nicht vor können Bußgelder bis zu einer Höhe von 9.600 EUR erhoben werden.mehr

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Kroatien / 2.3.4 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von bis zu 30.000 HRK erhoben werden.mehr

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Griechenland / 2.3.3 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 1.000 EUR bis zu 30.000 EUR erhoben werden.mehr

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Belgien / 2.3.6 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.800 EUR bis 24.000 EUR erhoben werden.mehr

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Zypern / 2.3.2 Keine Meldung

Für auf Seeschiffe entsandte Arbeitnehmer muss keine Meldung erfolgen.mehr

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Belgien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Belgien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Belgien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Belgien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

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Griechenland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Griechenland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Griechenland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Griechenland ein Doppelbesteuerungsabkommen – im Folg...mehr

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Österreich / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Österreich aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Österreich wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

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Litauen / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Litauen aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Litauen wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Litauen ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

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Kroatien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Kroatien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Kroatien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Kroatien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

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Lettland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Lettland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Lettland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Lettland ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

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Ungarn / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Ungarn aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Ungarn wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Ungarn ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dieses ...mehr

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Bulgarien / Zusammenfassung

Begriff Wenn ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Bulgarien ausübt, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Bulgarien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Bulgarien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden:...mehr

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Finnland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Finnland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Finnland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Finnland ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

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Dänemark / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Dänemark aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Dänemark wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen - im Folgenden: DBA. ...mehr

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Estland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Estland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Estland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Estland ein Doppelbesteuerungsabkommen – im Folgenden: DBA. Die...mehr

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Italien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Italien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Italien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden DBA. Diese...mehr

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Rumänien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Rumänien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Rumänien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Rumänien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

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Dänemark / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt die Meldung verspätet oder ist die Meldung fehlerhaft, können Bußgelder bis zu 10.000 DKK erhoben werden. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 DKK erhoben werden. Diese können für jeden Tag der verspäteten / falschen Anmeldung erhoben werden.mehr

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Zypern / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder bis zu einer Höhe von 3.420 EUR pro Verstoß erhoben werden.mehr

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Finnland / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung, spätestens am ersten Tag der Entsendung vorliegen. Bei Änderungen muss eine ergänzende Meldung erstellt werden.mehr

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Schweiz / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 EUR erhoben werden. Dies gilt auch, wenn die Vorlauffrist nicht eingehalten wird.mehr

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Italien / 2.3.2 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Arbeitnehmer und Selbständige, die an geschäftlichen Besprechungen (u. a. Vertragsverhandlungen, Strategiebesprechungen, etc.) teilnehmen, wenn sie keine weiteren Dienstleistungen erbringen Arbeitnehmer, die an Vorträgen/Seminaren teilnehmen Arbeitnehmer, die auf Messen ausstellen bzw. an di...mehr

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Österreich / 2.3.2.2 Einsätze bei mehreren Auftraggebern

Wird eine Entsendung bei mehreren Auftraggebern durchgeführt, ist eine Meldung – unter Aufführung aller Auftraggeber – ausreichend, wenn mit der Entsendung gleichartige Dienstleistungsverträge erfüllt werden oder die Entsendungen in einem örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen.mehr

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Litauen / 2.3.2 Keine Meldung

Entsendungen müssen nicht gemeldet werden, wenn der Arbeitnehmer weniger als 30 Tage in Litauen arbeitet. Dies gilt nicht für den Bausektor. Achtung Anrechnung vorheriger Entsendungen Für die Berechnung des Zeitraumes von 30 Tagen werden vorherige Entsendungen angerechnet.mehr

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Österreich / 2.3.2 Vereinfachte Meldungen

Nach österreichischen Rechtsvorschriften gibt es vereinfachte Regelungen für die Meldungen bei sich wiederholenden Einsätzen, bei Einsätzen mit mehreren Auftraggebern sowie in der Transportbranche. 2.3.2.1 Wiederkehrende Arbeitseinsätze Eine einzige Meldung kann in den Fällen gemacht werden, in denen die Entsendungen innerhalb eines einzigen Dienstleistungsvertrages und innerhal...mehr

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Österreich / 2.3.3 Keine Meldung

Auch Dienstreisen von kurzer Dauer werden grundsätzlich als Entsendungen angesehen. Ausgenommen hiervon sind Dienstreisen, wenn im Rahmen dieser Dienstreisen keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu zählen Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Schulungen, Weiterbildungen oder Veranstaltungen, Teilnahme an Messen, Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen, Kunden...mehr

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Ungarn / 2.3.3 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Gesellschaftliche Besprechungen (u. a. Vertragsverhandlungen, Strategiebesprechungen, etc.), wenn sie keine weiteren Dienstleistungen erbringen Arbeitnehmer, die an Vorträgen/ Seminaren teilnehmen Arbeitnehmer, die auf Messen ausstellen bzw. an diesen Messen teilnehmen Personen- und Güterbefö...mehr

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Litauen / 2.3.5 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 160 EUR bis zu 1.460 EUR pro Verstoß erhoben werden.mehr

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Ungarn / 2.3.1 Meldung an das ungarische Arbeitsamt

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Ungarn beschäftigt ist, beim ungarischen Arbeitsamt registriert werden. Die Registrierung kann elektronisch unter http://www.ommf.gov.hu/index.php?akt_menu=552 erfolgen. Hierbei müssen unter anderem Angaben zum deutschen Unternehmen, zur Tätigkeit in Ungarn und zur Entsendung nach Ungarn (Dauer, Ort der Tätigkeit, Entlohnung) gemacht...mehr

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Ungarn / 2.3.5 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 5.000 HUF bis zu 500.000 HUF erhoben werden.mehr

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Kroatien / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. Hierfür soll das Entsendemerkblatt verwendet werden. Jede Änderung muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Eintritt der Änderungen gemeldet werden. Das Merkblatt für die Änderungsmitteilung befindet sich ebenfalls auf der Homepage.mehr

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Belgien / 2.3.5 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung vorliegen. Dauert der Auftrag länger als angegeben, muss eine Verlängerung vorgenommen werden.mehr

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Litauen / 2.3.4 Aufbewahrungsfristen

Das litauische Recht sieht vor, dass bei einer Kontrolle Unterlagen vorgelegt werden müssen: Daten des deutschen Unternehmens Daten des litauischen Unternehmens Daten der Arbeitnehmer Angaben zum Einsatzort und der Dauer der Tätigkeit Nachweise der A1-Bescheinigung.mehr

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Dänemark / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung vorliegen. Sollte es Änderungen geben, müssen diese spätestens am ersten Arbeitstag, an dem die Änderungen in Kraft treten, gemeldet werden.mehr

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Zypern / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung übermittelt werden. Sollten Änderungen eintreten, müssen diese innerhalb von 15 Tagen nach Eintritt der Änderung übermittelt werden.mehr

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Bulgarien / 2.3.2 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.500 BGN, im Wiederholungsfall in Höhe von 1.500 BGN – 20.000 BGN erhoben werden.mehr

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Lettland / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder erhoben werden. Diese werden in Höhe von 70 EUR bis 1.100 EUR erhoben. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder zwischen 1.100 EUR und 2.900 EUR erhoben werden.mehr

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Finnland / 2.3.2 Keine Meldung

Bei kurzzeitigen konzerninternen Entsendungen bis zu 5 Tagen muss keine Meldungen erfolgen. Auf die 5 Tage werden vorhergehende Entsendungen in den letzten 4 Monaten angerechnet. Im Baugewerbe muss immer eine Meldung erfolgen.mehr

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Litauen / 2.3.1 Meldung an das litauische Arbeitsministerium

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Litauen beschäftigt ist, beim litauischen Arbeitsministerium mit einem Entsendeblatt vor Beginn der Tätigkeit gemeldet werden. Hierbei müssen u. a. Angaben zum deutschen Unternehmen, zum entsandten Arbeitnehmer und zur Entsendung in Litauen gemacht werden.mehr

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Österreich / 2.3.2.3 Transportbranche

Das österreichische Recht sieht Besonderheiten bei der Personen- und Güterbeförderung vor. Als Entsendungen werden hierbei folgende Tätigkeiten angesehen: Kabotage (Be- und Entladung erfolgen in Österreich) Quell- und Zielverkehr (Be- und Entladung erfolgen jeweils in Österreich und in einem anderen Staat oder umgekehrt) Leerfahren Unregelmäßige oder einmalige Transporte In diese...mehr