Fachbeiträge & Kommentare zu Meldung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 7 Meldeversäumnis

Leistungsberechtigte unterliegen nach Aufforderung durch das Jobcenter der Meldepflicht. Wird diese Meldepflicht ohne wichtigen Grund nicht erfüllt, so tritt eine Leistungsminderung ein.[1] Die Meldung muss beim Träger, der zur Meldung auffordert oder beim ärztlichen oder psychologischen Dienst zu einer Untersuchung erfolgen. Für die Meldepflicht gilt neben § 59 SGB II auch die...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.7 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats einreichen. Unternehmen, deren EU-Umsätze in den letzten vier Kalendervierteljahren einen Betrag von 50.000 EUR nicht üb...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung (jetzt: "état récapitulatif des clients") abgeben (vgl. Art. 289B CGI). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 10. Kalendertag d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Ebenso müssen Unternehmen, die i. g. Erwerbe ausführen oder i. g. Dienstleistungen beziehen, eine Zusammenfassende Meldung abgeben. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben (vgl. Art. 64 bis Mehrwertsteuergesetz). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Vierteljährliche Meldungen sind möglich, wenn nur Lieferungen ausgeführt werden und die Bem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen auf elektronischem Wege eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Sofern der Betrag der i. g. Lieferungen 50.000 EUR übersteigt, ist die Zusammenfassende Meldung auf monatlicher Basis abzugeben. Übersteigt der Betrag der i. g. Li...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Zusammenfassende Meldung des ersten und des letzten Unternehmers

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für den ersten Unternehmer sowie den letzten Abnehmer ergeben sich keine Besonderheiten: Der erste Unternehmer hat die i. g. Lieferung an den ersten Abnehmer zu melden. Der letzte Abnehmer hat keine Meldung vorzunehmen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats einzureichen.mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 14. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einreichen. Diese Meldungen sind zwingend digital abzugeben. Unternehmen, deren i. g. Lieferungen in den letzten vier Ka...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen. In Ausnahmefälle...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist grundsätzlich identisch mit dem für die Abgabe Umsatzsteueranmeldungen relevanten Meldezeitraum. Übersteigt jedoch bei quartalsweiser Abgabe der Betrag der i. g. Li...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Es besteht ebenfalls eine Meldepflicht für den Bezug i. g. Erwerbe oder Dienstleistungen. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätes...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum richtet sich nach dem Meldezeitraum der Umsatzsteuer. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats einreichen und zw...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 MwStSystRL ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Unternehmen, die nur sehr wenige meldepflichtige Vorgänge haben, können die Erlaubnis zur vierteljährlichen Abgabe erhalten. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. K...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Es besteht ebenfalls eine Meldepflicht für den Bezug i. g. Erwerbe oder Dienstleistungen. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätes...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben (vgl. Art. 82 und 83 Mehrwertsteuergesetz). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat bzw. das Kalendervierteljahr, falls die melderelevanten Umsätze nicht eine Schwelle von 5...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 26. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Zusammenfassende Meldung des mittleren Unternehmers

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der mittlere Unternehmer (= erster Abnehmer) hat seine Lieferung an den letzten Abnehmer zu melden. Er tut dies, indem er die unter Angabe der USt-IdNr. des letzten Abnehmers die Bemessungsgrundlage benennt und durch Eintragung einer "1" in Spalte 3 kennzeichnet. Zur gleichzeitig erforderlichen Zusammenfassenden Meldung vgl. Rn. 51; Muster ei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist bei Lieferungen der Kalendermonat, es sei denn, der meldepflichtige Betrag in diesem und den vorangehenden vier Quartalen war weniger als 1 Million SE...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, mit Erleichterungen bei geringen Umsätzen. Die Meldepflicht besteht auch beim Bezug von i. g. Lieferungen oder Dienstl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Weitere Meldepflicht: Vierteljährliche Meldung bestimmter Eingangs- und Ausgangsrechnungen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 mussten Steuerpflichtige in elektronischer Form eine vierteljährliche Meldung sämtlicher umsatzsteuerrelevanter Ausgangsrechnungen, sämtlicher umsatzsteuerrelevanter Eingangsrechnungen, sämtlicher Gutschriften und sämtlicher Belastungsanzeigen übermitteln (Spesometro). In den Vorjahren handelte es sich jewei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Die Lösung: Elektronische Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Daher müssen Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. elektronisch an das BZSt gemeldet werden. Das BZSt übermittelt die Daten an die ausländische Finanzbehörde, die dann die Erwerbsbesteuerung überprüfen kann.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 18a Zusammenfassende Meldung

Literatur Eversloh, Anmerkung, Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung trotz Schweigepflicht, jurisPR-SteuerR 4/2018 Anm. 5. Jansen, Neue Ortsregelungen für sonstige Leistungen ab 2010 – Fragestellungen im Zusammenhang mit grundstücksbezogenen Leistungen und bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen für innergemeinschaftliche Dienstleistu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Zusammenfassende Meldung

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer hat seit dem 01.01.1997 gem. § 18a UStG die Zusammenfassende Meldung um besondere Angaben zu den i. g. Dreiecksgeschäften zu ergänzen: 2.8.1 Zusammenfassende Meldung des mittleren Unternehmers Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der mittlere Unternehmer (= erster Abnehmer) hat seine Lieferung an den letzten Abnehmer zu melden. Er t...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Meldung zur Sozialversicherung

Tz. 21 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mit der Meldung zur Sozialversicherung übermittelt der Arbeitgeber (der Verein/Verband) bestimmte Angaben zur beschäftigten Person und zur Art der Beschäftigung an den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger. Hinweis: Für kurzfristig Beschäftigte müssen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlungen nicht mit der Minijob...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Gegenstand, Form und Frist der Meldung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 1 Abs. 1 FzgLiefgMeldV haben Unternehmer und Fahrzeuglieferer nach § 2, 2a UStG die i. g. Lieferung (§ 6a Abs. 1 und 2 UStG) eines neuen Fahrzeuges i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Meldezeitraum), dem BZSt nach § 2 FzgLiefgMeldV zu melden, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Inhalt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18a Abs. 7 UStG bestimmt, welche Angaben die ZM enthalten muss. § 18a Abs. 8 UStG bestimmt, wann die Angaben zu machen sind. Danach sind für i. g. Lieferungen nach § 6a Abs. 1 UStG die USt-IdNr. des Erwerbers und die Summe der Bemessungsgrundlagen aller Lieferungen an einen Erwerber, für i. g. Lieferungen nach § 6a Abs. 2 UStG (i. g. Verbringe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Berichtigung der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat sich die Bemessungsgrundlage für eine i. g. Lieferung oder meldepflichtige eine sonstige Leistung, die in einer Zusammenfassenden Meldung erfasst wurde, in einem anderen Meldezeitraum geändert, so ist § 17 UStG entsprechend anzuwenden (§ 18a Abs. 7 S. 2 UStG). Dies bedeutet, dass die ursprüngliche ZM unverändert belassen wird. Die Änderun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.5 Neue Erklärungspflichten in der Zusammenfassenden Meldung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die leistenden Unternehmer ergeben sich aus den neuen Ortbestimmungen zusätzliche Erklärungspflichten. Zukünftig ist eine "innergemeinschaftliche Dienstleistung" in der Zusammenfassenden Meldung zu deklarieren; die Überwachung der sonstigen Leistungen geht damit in das i. g. Kontrollverfahren ein. Flankierend sind daher – wie bei den i. g...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Meldung sonstiger Leistungen (§ 18a Abs. 2 UStG)

2.2.1 Von der Meldepflicht erfasste Sachverhalte Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18a Abs. 7 UStG bestimmt, welche Angaben die ZM enthalten muss. § 18a Abs. 8 UStG bestimmt, wann die Angaben zu machen sind. Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18a Abs. 2 S. 1 UStG hat der Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Da Norwegen nicht zur EU gehört, gibt es keine entsprechenden Meldepflichten.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4 Zusammenfassende Meldung und Intrahandelsstatistik

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Vereinigten Königreich sind im Rahmen von Zusammenfassenden Meldungen ("EC sales list") seit dem 01.01.2021 nur noch i. g. Lieferungen aus Nordirland in EU-Mitgliedstaaten zu melden. Die Zusammenfassende Meldung ist grundsätzlich quartalsweise zu erklären und muss monatlich erklärt werden, wenn der Grenzwert von 35.000 GBP in der aktuellen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die ZM muss nach § 18a Abs. 7 Nr. 3 UStG folgende Angaben enthalten: die USt-IdNr. jedes Leistungsempfängers, die ihm in einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist und unter der die steuerpflichtigen sonstigen Leistungen an ihn erbracht wurden, für jeden Leistungsempfänger die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn erbrachten steuerpflic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Neuregelung zum 01.01.2020 durch die "Quick Fixes": Ohne Aufzeichnung der USt-IdNr. des Kunden und korrekte Zusammenfassende Meldung keine Steuerbefreiung!

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen in das EU-Ausland soll nach dem Willen der EU-Kommission grundlegend reformiert werden (vgl. Einf. UStG, Rz. 62 ff.). In Vorbereitung dessen wurden zum 01.01.2020 Einzelbereiche neu geregelt. U. a. sind seit diesem Zeitpunkt USt-IdNr. und ZM materielle Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer i. g....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.1 Meldung an den Mitgliedstaat der Identifizierung

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer hat dem EU-Mitgliedstaat der Identifizierung (= EU-Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist oder – falls er nicht im Unionsgebiet ansässig ist, und hier nur eine oder mehrere feste Niederlassungen hat – in dem er von der Sonderregelung Gebrauch machen will) die Aufnahme und die Beendigung seiner dieser Sonderregelung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Inhalt der Meldung

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 2 FzgLiefgMeldV muss die zu übermittelnde Meldung folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des Lieferers, die Steuernummer und bei Unternehmern i. S. v. § 2 UStG zusätzlich die USt-IdNr. des Lieferers, den Namen und die Anschrift des Erwerbers, das Datum der Rechnung, den Bestimmungsmitgliedstaat, das Entgelt (Kaufpreis), die A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 18a Abs. 1 UStG)

2.1.1 Von der Meldepflicht erfasste Sachverhalte Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Meldepflicht) unterliegen gem. § 18a Abs. 6 Nr. 1 UStG i. g. Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG (vgl. die Kommentierung zu § 6a UStG) mit Ausnahme der Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. (für diese vgl. die Kommentierung zu § 18c UStG), gem. § 18a Abs. 6 Nr. 2 UStG i. g. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Verspätete oder Nichtabgabe der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine verspätete Abgabe der ZM durch den Fiskalvertreter kann mit einem Verspätungszuschlag geahndet werden. Es gilt die Vorschrift des § 18a Abs. 8 UStG entsprechend. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weigert sich der Fiskalvertreter, die Steuererklärung oder die ZM abzugeben, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Meldung nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insbesondere Kfz-Händler, die neue Fahrzeuge in einen anderen EU-Mitgliedstaat an einen Käufer ohne USt-IdNr. liefern, haben seit dem 01.07.2010 eine Meldepflicht (Fahrzeuglieferungsmeldepflichtverordnung – FzgLiefgMeldV, BGBl I 2009, 630). 2.7.1 Das Problem Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Veräußert ein Kfz-Händler ein neues Fahrzeug in ein andere...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.5 Verstöße gegen die Pflichten i. Z. m. der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 18a Abs. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 7 S. 1, Abs. 8 oder Abs. 9 UStG Zusammenfassende Meldungen (ZM) nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt. Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ordnungswidrig handelt auch, wer entgegen seiner Ver...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und sonstiger Leistungen (§ 18a Abs. 2 und 3 UStG)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für den Fall, dass ein Unternehmer neben seinen i. g. Lieferungen auch sonstige Leistungen zu melden hat, sieht das Gesetz eine befremdlich anmutende Lösung vor. Nach § 18a Abs. 2 S. 2 UStG soll der Unternehmer soweit er bereits nach § 18a Abs. 1 UStG wegen seiner i. g. Lieferungen zur monatlichen Übermittlung einer ZM verpflichtet ist, für s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Formale Anforderungen an die Zusammenfassende Meldung

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die ZM ist grundsätzlich auf elektronischem Weg an das BZSt zu übermitteln, außer in Fällen unbilliger Härte (vgl. § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 5 UStG). Zu den technischen Einzelheiten dieses Verfahrens wird auf die umfangreiche Dokumentation des BZSt auf dessen Internetseite verwiesen. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn und solange es Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 4 Meldungen

4.1 Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt Meldungen fallen nicht an, wenn die Arbeitsunterbrechung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV einen Monat nicht überschreitet. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat. Dann ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung eine Abmeldung mit dem Meldegrund "34" zu erstatten....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Eversloh, Anmerkung, Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung trotz Schweigepflicht, jurisPR-SteuerR 4/2018 Anm. 5. Jansen, Neue Ortsregelungen für sonstige Leistungen ab 2010 – Fragestellungen im Zusammenhang mit grundstücksbezogenen Leistungen und bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen für innergemeinschaftliche Dienstleistungen, 200...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Arbeitslosengeld I / 2. Arbeitslosmeldung/Antrag

Rz. 34 Gemäß § 141 Abs. 1 S. 1 SGB III hat sich der Arbeitslose elektronisch im Fachportal der BA oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine telefonische oder schriftliche Arbeitslosmeldung oder eine Meldung durch einen Vertreter genügt nicht (Ausnahme bei leistungsgeminderten Personen aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 145 Abs. 1 S. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Literatur

Bachstein, Konsignationslager nach § 6b UStG, SteuerStud 2022, 312. Becker, Bericht aus Brüssel – Stellungnahme zu den Erläuterungen der Europäischen Kommission zu den sog. Quick Fixes, MwStR 2020, 161. Becker, Die sog. Quick Fixes kommen – ab 1.1.2020 unabhängig vom zertifizierten Steuerpflichtigen, MwStR 2018, 957. Fietz/Lehner, BMF-Schreiben zur Konsignationslagerregelung – ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung Die Strafe beträgt 1.000 bis 5.000 RON bei großen und mittleren sowie 500 bis 1.000 RON bei anderen Unternehmen. Verspätete Umsatzsteuermeldung Die Strafe beträgt 1.000 bis 5.000 RON. Verspätete Umsatzsteuerzahlung Allgemein entstehen Zinsen in Höhe von 0,02 % pro Tag. Weite...mehr