Fachbeiträge & Kommentare zu Meldung

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.1 Compliance-Struktur

Die Schaffung diskriminierungsfreier Strukturen ist Teil eines Compliance-Konzepts. Compliance-Pflichten bestehen nicht nur in großen (börsennotierten) Aktiengesellschaften oder GmbHs. Die Pflicht zur Gesetzestreue trifft auch jedes andere Rechtssubjekt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.4.2022 definiert Compliance hierbei wie folgt: "Der Vorstand ...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.3 Die Beschwerdestelle nach § 13 AGG

Beschäftigte haben gem. § 13 AGG ein Beschwerderecht, zumindest bei etwaigen Benachteiligungen, die auf Gründen basieren, die das AGG schützt. In der Praxis kann es im Rahmen der Schaffung von Organisationsstrukturen angezeigt sein, auch Konfliktsituationen der Beschwerdestelle zuzuweisen, die möglicherweise nicht unter den unmittelbaren Anwendungsbereich des AGG fallen, jed...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.2 Betriebskultur und Implementierung eines Verhaltenskodex

Eine Arbeitsorganisation ohne jegliche Form der Diskriminierung sollte bereits als Unternehmensleitbild fest verankert sein. Eine Kultur der Vielfalt und Gleichberechtigung vermittelt nach innen und nach außen ein Bild der Offenheit, Wertschätzung, des Vertrauens und der Solidarität. Nur ein unumstößliches und klares Bekenntnis zur Diskriminierungsfreiheit kann sich als Leit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.3.1 Sonderregelungen zur sachlichen Zuständigkeit

Rz. 3 Die in § 21 AO getroffenen Regelungen über die örtliche Zuständigkeit der FÄ haben nur für diejenigen Aufgaben Bedeutung, deren Erledigung nicht in die Zuständigkeit anderer Finanzbehörden fällt. Sonderregelungen für die sachliche Zuständigkeit sind z. B. die Zuständigkeit der Zolldienststellen für die Beförderungseinzelbesteuerung[1] sowie die Zuständigkeiten des Bundes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Anwendungsregel für Meldung nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Abs. 6)

Rz. 5 § 21 Abs. 6 EUAHiG bestimmt, dass der automatische Informationsaustausch der in § 12 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes genannten Informationen ab dem 1.1.2023 erfolgt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Frist für den Informationsaustausch (Abs. 2)

Rz. 3a Der automatische Austausch von Informationen über nach dem 31.12.2016 erteilte grenzüberschreitende Vorbescheide und nach dem 31.12.2016 erteilte, getroffene, geänderte oder erneuerte Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung i. S. von § 7 Abs. 3 EUAHiG hat nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 EUAHiG unverzüglich zu erfolgen, spätestens jedoch bis zum 31. März des Fo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Ermittlung der zu übermittelnden Daten (Abs. 2)

Rz. 4 Nach § 20 Abs. 2 EUAHiG legt das BMF bzw. die zuständige Behörde i. S. d. § 3 Abs. 1 EUAHiG im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Einzelheiten zu den Meldungen an die Europäische Kommission und an die anderen betroffenen Mitgliedstaaten in einem Schreiben fest. Diese Regelung ist erforderlich, weil zwar das BMF gegenüber den in Abs. 1 genannten...mehr

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Kündigung / 17.1 Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuche

Arbeitslose müssen sich frühzeitig nach der Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Die Verpflichtung zur frühzeitigen Vorsprache bei der Agentur für Arbeit besteht unabhängig von der individuellen Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses. Kann die Frist fakti...mehr

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Kündigung / 17.2 Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Meldepflicht

Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III obliegt dem Arbeitgeber eine Hinweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer auf die Verpflichtung zur frühzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III. Die Regelung ist als "Soll-Vorschrift" gestaltet. Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen ein unterbliebener Hinweis haben kann. Auch wenn es sich lediglich um ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5 Weiterer Verfahrensablauf

Rz. 11 Meldet sich binnen der Jahresfrist jemand und macht ein Recht an dem Gegenstand geltend, so ist allein durch diese Meldung der Eigentumsübergang nach § 394 AO ausgeschlossen.[1] Die Sache ist grundsätzlich an den Eigentümer herauszugeben. Nun kann die Staatsanwaltschaft bzw. die Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO entscheiden, ob sie, wenn dieser nicht als Tatbeteiligter ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Keine Rückwirkung

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 1 S. 8 UStG sind die Berichtigungen der Steuer und/oder des Vorsteuerabzugs für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage bzw. der in § 17 Abs. 2 und 3 UStG als sinngemäß gleich zu behandeln erklärte Vorfall eingetreten ist. Materiell-rechtlich würde der Vorgang an sich zurückwirken auf die Entstehung des Steueran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorrang anderer Steuerbefreiungen

Rz. 7 Gelangt das Gold im Rahmen der Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder in ein Drittland, kommt die Steuerbefreiung nicht nach § 4 Nr. 4 UStG, sondern nach § 6a UStG bzw. § 6 UStG in Betracht. Von daher unterliegt z. B. die Deutsche Bundesbank der Pflicht der Abgabe Zusammenfassender Meldungen (§ 18a UStG), wenn sie Gold an eine Zentralbank in einem anderen EU-...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 62 Eine Ordnungswidrigkeit gem. § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO begeht, wer entgegen der in § 138 Abs. 2 AO normierten Pflicht zur Meldung bestimmter Auslandssachverhalte diese nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig[1] meldet. Eine Einbeziehung anderer Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten widerspricht dem Analogieverbot des § 3 OWiG. Rz. 63 Der Umfang der anzugebenden Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.16.2 Taugliche Täter

Rz. 130 Tauglicher Täter i. S. d. § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO i. V. m. § 138k S. 1 AO ist der Nutzer i. S. d. § 138d Abs. 5 AO [1], also jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gemeinschaft oder Vermögensmasse, der die grenzüberschreitende Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wird, oder die bereit ist, die grenzüberschreitende Steuergestaltung umzuset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.15.1 Allgemeines

Rz. 119 Zum Zweck der Norm und ihrem zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rz. 109f. Rz. 120 § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO erfasst zwei Tathandlungen: Die Verletzung der Mitteilungspflicht des Nutzers im Falle des Pflichtenübergangs aus § 138g Abs. 1 S. 1 AO [1] und die Verletzung der Aktualisierungspflicht des Nutzers aus § 138h Abs. 2 S. 4 AO bei sog. marktfähigen Gestal­tungen. Rz. 121 E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.16.1 Allgemeines

Rz. 125 Zum Zweck der Norm und ihrem zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rz. 109f. Rz. 126 § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO erfasst die Verletzung der Deklarationspflicht des Nutzers (vgl. Rz. 130) aus § 138k S. 1 AO bei Verwirklichung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung.[1] Eine solche Verletzung kann liegen in der Nicht- oder Falschdeklaration sowie in der unvollständigen oder...mehr

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Innergemeinschaftliche Reih... / 4 Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte bei Beteiligung von 3 Unternehmern

Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn an einem Reihengeschäft 3 Unternehmer beteiligt sind. Für den mittleren Unternehmer können sich nach den o. g. Grundsätzen im Bestimmungsstaat der Warenbewegung, in dem der mittlere Unternehmer umsatzsteuerlich nicht ansässig ist, steuerliche Verpflichtungen ergeben. Grund: Dort tätigt er einen innergemeinschaftlic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 3 Berechnung der Jahresumsatzsteuer

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer eine Anmeldesteuer, d. h., der Unternehmer hat die Umsatzsteuer selbst zu berechnen und anzumelden. Unterjährig erfolgt die Berechnung der Umsatzsteuer und deren Meldung an das Finanzamt über die monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen. Der Saldo aus allen steuerpflichtigen Umsätzen und Erlösen sowie den abzugsfähigen Vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 7 Nachholung der Einwilligungserklärung, Abs. 5

Rz. 31 Mit dem BetrRSG v. 17.8.2017 wurde ein neuer Abs. 5 eingefügt, der die Möglichkeit zur Nachholung einer nicht fristgerecht abgegebenen Einwilligung nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG im Rahmen des Festsetzungsverfahrens (Rz. 17ff.) vorsieht. Besoldungsempfänger und Gleichgestellte gehören nur dann zum begünstigten Personenkreis nach § 10a EStG, wenn sie die in § 10a ...mehr

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BMF zur umsatzsteuerlichen ... / IV. Das Reihengeschäft nach den Erläuterungen der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 Erläuterungen zu den Quick Fixes veröffentlicht.[13] Diese Erläuterungen sind allerdings nicht rechtsverbindlich und dienen ausschließlich als praktischer und informeller Leitfaden, der erläutert, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Kommission anzuwenden sind und welche ...mehr

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BMF zur umsatzsteuerlichen ... / 3. Das innergemeinschaftliche Reihengeschäft und Verwendung einer USt-IdNr.

Regelungen zum innergemeinschaftlichen Reihengeschäft enthält Abs. 10. Gelangt der Gegenstand der Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäftes aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats, gilt der Nachweis, dass der Zwischenhändler den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat, nur dann als erbracht, wenn der Zwischenhändler gegenü...mehr

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Digital Services Act: Was kommt auf Betreiber von Webshops zu?

Zusammenfassung Vielen Unternehmen ist der weitreichende Anwendungsbereich des Digital Services Act (DSA) noch nicht bewusst. Dieser Beitrag soll daher einen Überblick über die Neuerungen und Pflichten für Betreiber von Webshops ohne Marketplace-Funktion geben, die ab 17. Februar 2024 gelten. Der Digital Services Act, eine in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-V...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / 1. Analyse der "ViDA"-Initiative: im Rückblick Teil I und Ausblick auf Teil II und III

Unter dem Stichwort "VAT in the Digital Age" ("ViDA" [1] ) möchte die Europäische Kommission das europäische Mehrwertsteuersystem schrittweise bis 2028 modernisieren, vereinfachen und durch Maßnahmen zur Digitalisierung des Meldewesens weitergehender gegen Betrug absichern. Teil I: In Teil I dieses Beitrages[2] haben wir einen kurzen Überblick über sämtliche vorgeschlagenen Maß...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrags auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Frau F. ist Sekretärin an einer Grund- und Hauptschule und erhält Entgelt nach EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs zwischen dem Schulleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide übere...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist in Satz 2 der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) enthalten wie folgt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tätigkeiten, z...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesonderte Meldung und Hochrechnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1895) fasste Abs. 2 neu und fügte Abs. 3 an (ab 1.1.1996). Durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) wurden mit Wirkung zum 1.8.2004 Änderungen in...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2.1 Gesonderte Meldung bei Arbeitnehmern

Rz. 2 Die Vorausbescheinigung von Arbeitsentgelt und Arbeitsentgelt ohne Anwendung von § 163 Abs. 7 bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich erstreckt sich im Falle der Beantragung einer der in §§ 35 bis 42 genannten Altersrenten auf abgelaufene Zeiträume frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn. Sie hat zu erfolgen, wenn der Rentenantragsteller oder das Familiengericht im Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2.2 Gesonderte Meldung bei sonstigen Versicherten

Rz. 5 Die Regelung in § 194 Abs. 2 ist mit Wirkung zum 1.1.1996 (Gesetz v. 15.12.1995, BGBl. I S. 1824) eingefügt und zum 14.9.2007 entsprechend der Neuregelung in Abs. 1 angepasst worden. Die weiteren Anpassungen sind in Rz. 1 dargestellt. Damit sollte eine Beschleunigung des Rentenverfahrens insbesondere bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erreicht werden (BR-Drs. 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2.3 Beitragsberechnung

Rz. 6 § 194 Abs. 3 stellt klar, dass die Beitragsberechnung nach dem tatsächlichen Entgelt bzw. der Entgeltersatzleistung zu erfolgen hat. Bei Abweichungen der tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen von der gesonderten Meldung ist bei der Rentenberechnung allein von den Werten in der gesonderten Meldung auszugehen (§ 70 Abs. 4 Satz 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesonderte Meldung bei Arbeitnehmern Rz. 2 Die Vorausbescheinigung von Arbeitsentgelt und Arbeitsentgelt ohne Anwendung von § 163 Abs. 7 bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich erstreckt sich im Falle der Beantragung einer der in §§ 35 bis 42 genannten Altersrenten auf abgelaufene Zeiträume frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn. Sie hat zu erfolgen, wenn der Rentenantr...mehr

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Jansen, SGB VI § 193 Meldungen von sonstigen rechtserheblichen Zeiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2004 eine redaktionelle Anpassung. Das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 194, der in seinen Grundzügen § 1401 Abs. 1 Satz 2 bis 5 RVO/§ 123 Abs. 1 Satz 2 bis 5 AVG entspricht, regelt die Verpflichtung der Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Pflegekassen und privaten Versicherungsunternehmen sog. gesonderte Meldungen über beitragspflichtige Einnahmen zu erstellen, wenn der Versicherte einen Antrag auf Gewährung von Altersrente gestellt ha...mehr

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Jansen, SGB VI § 193 Meldun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die zuständige Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit sowie die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II sind verpflichtet, Anrechnungszeiten sowie Zeiten, die für die Anerkennung von Anrechnungszeiten erheblich sein können (§ 58 Abs. 1, § 252), zu melden. Die redaktionelle Klarstellung durch das Geset...mehr

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Jansen, SGB VI § 193 Meldun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 193 trat bezüglich der Meldung von Anrechnungszeiten (zuvor: Ausfallzeiten) an die Stelle von § 1401b Abs. 1 Satz 1 RVO, § 123b Abs. 1 Satz 1 AVG. Die früher vorgeschriebene Meldung von Ersatzzeiten (§ 250) entfällt, da Ersatzzeiten nach dem 31.12.1991 nicht mehr entstehen können. Die Übergangsregelungen in § 252 Abs. 2 und 3 sahen zum Teil für die Zeit bis zum 31.12...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 212a wurde durch Art. 1 Nr. 38 RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 86 Abs. 1 RVOrgG) eingefügt. Soweit in Abs. 5 die "Deutsche Rentenversicherung Bund" genannt ist, trat bis 30.9.2005 an ihre Stelle die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Durch Art. 5 des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes v. 30.10.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1895) fasste Abs. 2 neu und fügte Abs. 3 an (ab 1.1.1996). Durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) wurden mit Wirkung zum 1.8.2004 Änderungen insoweit vorgenommen,...mehr

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Jansen, SGB VI § 193 Meldun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2004 eine redaktionelle Anpassung. Das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.4 Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten ergeben sich grundsätzlich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. ab 1.7.2020) und Satz 3 (i. d. F. ab 1.7.2020), Abs. 2 und Abs. 4. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1997 sind darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 252 Abs. 2 Nr. 1, Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 212a wurde durch Art. 1 Nr. 38 RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 86 Abs. 1 RVOrgG) eingefügt. Soweit in Abs. 5 die "Deutsche Rentenversicherung Bund" genannt ist, trat bis 30.9.2005 an ihre Stelle die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Durch Art. 5 des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130...mehr

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Jansen, SGB VI § 190 Meldep... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 190 kommt lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Versicherte, die dem gemeinsamen Beitragseinzug unterliegen, sind durch die Arbeitgeber/Auftraggeber nach Maßgabe der §§ 28a bis c SGB IV zu melden. Als Arbeitgeber der Heimgewerbetreibenden gilt gemäß § 12 Abs. 3 SGB IV, wer die Arbeit unmittelbar an die Heimgewerbetreibenden vergibt. Mit dieser Regelung soll eine or...mehr

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Jansen, SGB VI § 190a Melde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Durch die Einführung einer Meldepflicht, die vom Bundesrechnungshof empfohlen wurde (BT-Drs. 13/2600 Nr. 13), soll die Erfassung der versicherungspflichtigen Selbständigen verbessert werden. Zwar bestehen für die in § 2 Satz 1 Nr. 4 bis 8 genannten selbständig Tätigen bereits gesetzliche Meldepflichten, jedoch wird auch für die übrigen in § 2 genannten Personen (Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.5 Einrichtung von Dateisystemen für die Prüfung der Zahlungspflichtigen (Abs. 5, 5a)

Rz. 12 Abs. 5 der Vorschrift sieht für die Prüfung von Zahlungspflichtigen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 und 4 die Einrichtung eines mehrteiligen Dateisystems innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Die in Abs. 5 enthaltenen Regelungen orientieren sich an § 28p Abs. 8 SGB IV, der für Arbeitgeberprüfungen einschlägig ist. Nach Abs. 5 Satz 1 führt die Deutsche Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.2 Anhebung der Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

Rz. 12a Die Anlage 19 zum SGB VI, die eine Anhebung der Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Altersrente regelt, wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) geändert. Danach wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 191 Meldep... / 2.5 Analoge Anwendung der Vorschriften des SGB IV

Rz. 6 Da § 28a Abs. 5 SGB IV für entsprechend anwendbar erklärt ist, sind die o. g. Meldepflichtigen gehalten, dem Versicherungspflichtigen den Inhalt der Meldung schriftlich mitzuteilen. Gemäß § 28b SGB IV haben die Einzugsstellen für eine ordnungsgemäße Meldung und Weiterleitung Sorge zu tragen. Durch § 28c SGB IV findet auch die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 192 Meldep... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung bzw. die von ihm bestimmte Stelle (Bundesamt für Wehrverwaltung) sowie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind verpflichtet, bei Zeiten einer gesetzlichen Dienstpflicht von Beginn und Ende des Dienstes zu melden (Rentenversicherungspflicht gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 und 2a. Der Inhalt der Meldung ist dem Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 195 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 195 knüpft an die Verordnungsermächtigung in § 1401b Abs. 1 Satz 3 RVO und § 123b Abs. 1 Satz 3 AVG an und ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (mit Zustimmung des Bundesrates), durch Rechtsverordnung Verfahrensregelungen zur Meldung von Anrechnungszeiten sowie Zeiten, die für die Anerkennung von Anrechnungszeiten erheblich sein können (§ 193 SGB ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat die §§ 1552 bis 1558 und §§ 1746 bis 1752 RVO als Vorläufer. Sie soll die rechtzeitige Meldung eines Versicherungsfalls gewährleisten.mehr