Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 91 Neben den klassischen Mieterhöhungsmöglichkeiten bleibt die Möglichkeit gem. § 557 Abs. 1 BGB, dass der Mieter während der Laufzeit eines Mietverhältnisses einer Erhöhung des Mietzinses – auch außerhalb der Möglichkeiten eines formellen Mieterhöhungsverlangens – zustimmt. In der Praxis kann es sich daher anbieten, bei einsichtigen Mietern eine solche Zustimmung einzuh...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Checkliste: Abschluss eines Mietvertrages

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 142 In Anbetracht des bestehenden Mieterschutzes, der den Ausgang eines Räumungsprozesses äußerst unsicher macht und dem Mieter die Möglichkeit gibt, auch durch verschiedene Vollstreckungsschutzinstrumente die Räumung zumindest zeitlich über längere Zeiträume zu verzögern, hat es sich eingebürgert, bei bestimmten zeitgebundenen Vorhaben, z.B. bei geplanten Renovierungs- ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug

Rz. 137 Muster 31.32: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug Muster 31.32: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug Da Sie mit mehr als zwei aufeinander folgenden Mietzinsraten in Verzug sind, kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _____ fristlos. Sie haben daher die Mieträume bis spätestens zum _____ geräumt an mic...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Zeitablauf

Rz. 14 Soweit für das Mietverhältnis eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden ist, endet das Mietverhältnis, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Sieht jedoch der Mietvertrag – wie in der Praxis häufig – bei einem befristeten Mietverhältnis eine Verlängerungsklausel vor, verlängert sich das Mietverhältnis um...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 7. Muster: Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Rz. 141 Muster 31.34: Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs Muster 31.34: Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis fristlos, da Sie trotz der Abmahnung vom _____ den vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung fortgesetzt haben. Trotz Abmahnung haben Sie die in der Wohnung betriebene Tätigkeit...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 143 Ein Mietaufhebungsvertrag unterliegt im Rahmen der §§ 134, 138 BGB der freien Vereinbarung zwischen den Parteien. Es ist den Parteien überlassen, was sie als jeweils regelungsbedürftig ansehen. Hierbei ist von der jeweiligen Interessenlage auszugehen, wie z.B. das Interesse des Vermieters, den vermieteten Wohnraum schnell – u.U. ohne das Vorliegen von Kündigungsgründ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IX. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 122 Gem. § 573a BGB besteht eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters für eine Wohnung im vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen,[144] ohne dass es der sonst erforderlichen Kündigungsgründe bedarf. Bei Kündigung nach dem Sonderkündigungsrecht verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate. In dem Kündigungsschreiben ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Kündigungsschreiben des Vermieters

Rz. 128 Muster 31.29: Kündigungsschreiben des Vermieters (Kündigung einer Werksmietwohnung) Muster 31.29: Kündigungsschreiben des Vermieters (Kündigung einer Werksmietwohnung) Das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _____ wurde nur mit Rücksicht auf das seinerzeit zwischen uns bestehende Dienstverhältnis mit Ihnen geschlossen. Da das Dienstverhältnis zum _...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Antrag auf Verlängerung einer eingeräumten Räumungsfrist

Rz. 149 Muster 31.37: Antrag auf Verlängerung einer eingeräumten Räumungsfrist Muster 31.37: Antrag auf Verlängerung einer eingeräumten Räumungsfrist An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ In Sachen _____ gegen _____ beantragen wir, die gewährte Räumungsfrist bis zum _____ zu verlängern. Begründung: Das Gericht hatte den Beklagten eine Räumungsfrist bis zum _____ gewährt. ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufhebungsvertrag

Rz. 145 Muster 31.35: Mietaufhebungsvertrag Muster 31.35: Mietaufhebungsvertrag Zwischen _____ – Vermieter – und _____ – Mieter – wird folgender Mietaufhebungsvertrag geschlossen: 1. Das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _____ in _____ wird im beiderseitigen Einvernehmen zum _____ beendet. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er auf die Einräumung e...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes

Rz. 112 Ein berechtigtes Interesse liegt ebenso vor, wenn der Vermieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile davonträgt. Eine solche Situation ist insbesondere dann gegeben, wenn bei Verkauf im vermieteten Zustand nur ein erheblich niedrigerer Preis zu erzielen...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Kündigungsschreiben des Vermieters

Rz. 123 Muster 31.28: Kündigungsschreiben des Vermieters (Kündigung einer Einliegerwohnung) Muster 31.28: Kündigungsschreiben des Vermieters (Kündigung einer Einliegerwohnung) Ich kündige hiermit den Mietvertrag über die in unserem Hause _____ gelegene Wohnung unter Einhaltung der hierzu geltenden besonderen gesetzlichen Kündigungsfristen zum _____. Die Kündigung wird auf die ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Anfrage des Mieters nach Fortbestand des Befristungsgrundes

Rz. 131 Muster 31.30: Anfrage des Mieters nach Fortbestand des Befristungsgrundes Muster 31.30: Anfrage des Mieters nach Fortbestand des Befristungsgrundes Nach dem zwischen uns bestehenden Mietvertrag wurde das Mietverhältnis bis zum _____ befristet. Diese Befristung haben Sie damit begründet, dass Sie die vermieteten Räume nach Ablauf der Mietzeit wegen Ihrer Rückkehr von e...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Mietaufhebungsvertrag

Rz. 24 Die Vertragsparteien können darüber hinaus das Mietverhältnis jederzeit durch vertragliche Vereinbarung beenden. Ein solcher Mietaufhebungsvertrag ist grds. formlos möglich, aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertragsabschluss (vgl. Rdn 142 ff.). Der Vertragsinhalt unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien. Im Vertrag sind so...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 7. Ansprüche bei Schlechterfüllung der Rückgabeverpflichtung

Rz. 26 Wenn sich die Mieträume bei der Rückgabe nicht im vertragsgemäßem Zustand befinden, haftet der Mieter dem Vermieter nach den allgemeinen Regeln der §§ 280, 281, 286 BGB wegen der Schlechterfüllung der Rückgabeverpflichtung auf Schadensersatz. Soweit die Schadensursache die Nichterfüllung von Nebenpflichten ist, richtet sich die Haftung nach den Regeln über die positiv...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Klage auf Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs

Rz. 59 Muster 31.9: Klage auf Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs Muster 31.9: Klage auf Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Frau _____ – Beklagte – wegen: Unterlassung Streitwert: _____ EUR Namens und Auftrags des Klägers erheben wir Klage mit dem Antrag,mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 126 Für Wohnungen, die mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet werden, gelten die besonderen Vorschriften der §§ 576–576b BGB. Hiernach kann der Vermieter das Mietverhältnis unter den besonderen Kündigungsfristen des § 576 Abs. 1 BGB kündigen, wenn der Wohnraum weniger als zehn Jahre überlassen war und der Wohnraum für einen anderen zur Dienstl...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 146 Gem. § 721 ZPO kann der Mieter von Wohnraum eine den Umständen angemessene Räumungsfrist beantragen, auch wenn ansonsten die Voraussetzungen einer Räumung vorliegen. Bei Räumungsvergleichen gilt gem. § 794a ZPO eine vergleichbare Regelung. Die Entscheidung über die Einräumung und die Dauer einer Räumungsfrist steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts nach Abwägun...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufforderungsschreiben des Vermieters

Rz. 53 Muster 31.6: Aufforderungsschreiben des Vermieters (Duldung von Modernisierungsmaßnahmen) Muster 31.6: Aufforderungsschreiben des Vermieters (Duldung von Modernisierungsmaßnahmen) Sehr geehrte(r) _____, um eine Gebrauchswertsteigerung der von Ihnen angemieteten Wohnräume herbeizuführen und um eine bessere Wärmeausnutzung zu erreichen, habe ich mich entschlossen, in dem ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 130 Durch das Mietrechtsreformgesetz wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, die Befristung eines Wohnraummietverhältnisses herbeizuführen, die diesen Namen auch verdient. § 575 BGB hat insoweit die Modalitäten für den Abschluss eines Zeitmietvertrages neu geregelt. Hiernach ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages nunmehr auch über eine Laufzeit von fünf Jahren hinau...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 31 Miete und Pacht / D. Mieterhöhungen und deren Durchsetzung

Rz. 69 Da bei Wohnraummietverhältnissen – anders als bei sonstigen Mietverhältnissen – die Kündigung eines Mietverhältnisses zum Zwecke der Mieterhöhung gem. § 573 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen ist, bietet das Gesetz verschiedene Möglichkeiten, nach denen der Vermieter eine angemessene Mieterhöhung auch gegen den Willen des Mieters bei Fortbestand des Mietverhältnisses durc...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 151 Der Mieter kann neben den Möglichkeiten des Räumungsschutzes bzw. nach dessen Ausschöpfung oder bei Vorliegen der Ausschlusstatbestände Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass Umstände vorliegen, die die geplante Räumung auch unter Berücksichtigung der Belange des Gläubigers als Härte erscheinen lassen, die mit den guten Sitten ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Besonderheiten in den neuen Bundesländern

Rz. 6 Grds. gilt gem. Art. 232 § 2 EGBGB das Mietrecht des BGB, auch wenn die Mietverträge bereits vor dem 3.10.1990 geschlossen wurden. Für noch abzuwickelnde Ansprüche aus einem Mietverhältnis, das schon vor dem 3.10.1990 entstanden ist, gelten übergangsweise die Vorschriften des Zivilgesetzbuches der früheren DDR weiter. Weitergehende Einschränkungen der Kündigungsrechte d...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Gem. § 560 BGB ist der Vermieter bei Betriebskostenpauschalen berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Für nach dem 1.9.2001 geschlossene Brutto- oder Teilinklusivmietverträge ist die früher gem. § 4 Abs. 2 und 3 MHRG bestehende Mieterhöhungsmöglichkeit ersatzlos gestrich...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Ordentliche Kündigung

Rz. 16 Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, können als Dauerschuldverhältnisse durch ordentliche Kündigung einer der Vertragsparteien beendet werden. Die Kündigung ist – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist – formlos möglich. Lediglich Kündigungen über Wohnraum bedürfen gem. § 568 BGB der Schriftform. Für die Kündigung eines Mietver...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Kündigungswiderspruch

Rz. 20 Gem. §§ 574–574b BGB kann der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des V...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist

Rz. 147 Muster 31.36: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist Muster 31.36: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist Amtsgericht – Mietabteilung – _____ In dem Räumungsrechtsstreit Müller gegen Eheleute Meyer _____ zeigen wir an, dass wir die Beklagten vertreten. Namens und in Vollmacht der Beklagten wird der geltend gemachte Klageanspruch auf Räumung anerkannt. In der mündlichen V...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / f) Anmerkungen zum Muster

Rz. 80 Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammen. Soweit die geforderte Mieterhöhung mit einem Sachverständigengutachten begründet wird, muss dies dem Erhöhungsverlangen beigefügt werden (vgl. OLG Braunschweig WuM 1982, 272). Entgegen einer vielfach missverstandenen Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 91, 171) ist der Sachverstä...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Außerordentliche befristete Kündigung

Rz. 23 Darüber hinaus kann jedes Mietverhältnis bei Vorliegen bestimmter gesetzlich genau umschriebener Voraussetzungen vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Gründe für eine solche außerordentliche befristete Kündigung finden sich in den §§ 540 Abs. 1 S. 2, 544 S. 1, 561 Abs. 1, 563 Abs. 4, 563a Abs. 2, 564 S. 2 und 580 BGB, § 57a ZVG,...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Muster: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung

Rz. 67 Muster 31.11: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung Muster 31.11: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung Mit Schreiben vom _____ hatte ich Ihnen bereits angezeigt, dass infolge einer Undichtigkeit des Daches in meine Wohnung Wasser eingedrungen ist. Sie haben diesen Mangel bisher noch nicht beheben ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 106 Wohnraummietverhältnisse, mit Ausnahme der in § 549 Abs. 2, 3 und § 573a BGB genannten Mietverhältnisse, können gem. § 573 BGB nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters gekündigt werden. Dem kann der Mieter ein Widerspruchsrecht nach § 574 BGB entgegensetzen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Ange...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Abmahnschreiben des Vermieters

Rz. 58 Muster 31.8: Abmahnschreiben des Vermieters Muster 31.8: Abmahnschreiben des Vermieters Sehr geehrte _____, wie ich erfahren habe, haben Sie sich als Mieter der von Ihnen angemieteten Wohnung _____ in letzter Zeit vertragswidrig verhalten. Das vertragswidrige Verhalten besteht in Folgendem: Sie üben in der von Ihnen zu Wohnzwecken angemieteten Wohnung eine Tätigkeit als ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Schuldhafte Vertragsverletzung

Rz. 107 Der Mieter muss seine vertraglichen Verpflichtungen durch sein Tun oder Unterlassen schuldhaft verletzt haben. Solche Pflichtverstöße sind z.B. Zahlungsrückstände,[127] ständig unpünktliche Zahlungen, unbefugte Gebrauchsüberlassung, Verletzung von Erhaltungs- und Obhutspflichten, Belästigung oder Beleidigung von Vermieter oder anderen Mietparteien, schuldhafte Verlet...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Beendigung von Mietverhältnissen

Rz. 13 Als Dauerschuldverhältnisse enden Mietverhältnisse durch Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Hierbei bestehen Besonderheiten insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen. Darüber hinaus kommt eine Beendigung durch öffentlich-rechtliche Maßnahmen in Betracht.[15] Allerdings kann eine ergänzende Vertragsauslegung ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 9. Kurze Verjährungsfrist

Rz. 31 Zu beachten ist insbesondere die kurze Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache sowie des Mieters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme von Einrichtungen (§ 539 Abs. 2 BGB [69]) von nur sechs Monaten gem. § 548 BGB. Von dieser kurzen Verjährungsfrist wird auch der Bereicherungsanspruch de...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 10. Exkurs: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses bei Fortsetzung des Gebrauchs § 545 BGB

Rz. 32 Nach § 545 BGB gilt ein Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter nach seiner Beendigung den Gebrauch der Sache fortsetzt, sofern nicht eine der Mietparteien den entgegenstehenden Willen binnen einer Frist von zwei Wochen dem anderen Teil gegenüber erklärt. § 545 BGB gilt für jede Art der Beendigung des Mietverhältnisses, auch bei außerordent...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO

Rz. 152 Rechtsmittel: sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) bzw. Rechtspflegererinnerung (gem. § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG). Rz. 153 Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO An das Amtsgericht _____ – Vollstreckungsgericht – _____ In der Vollstreckungssache _____ gegen _____ zeigen wir an, dass wir die Räumun...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 78 Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens durch die Benennung von Vergleichswohnungen müssen die Vergleichswohnungen insoweit beschrieben werden, dass dem Mieter eine Identifizierung zur Überprüfung der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens möglich ist. Hierzu genügt die Angabe des Namens des Wohnungsinhabers oder Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis, BGHZ 84...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Kündigungsschreiben des Vermieters

Rz. 114 Muster 31.25: Kündigungsschreiben des Vermieters Muster 31.25: Kündigungsschreiben des Vermieters Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Müller, das zwischen uns bestehende Wohnraummietverhältnis über die Wohnung _____, das auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, kündigen wir hiermit zum _____. Als Kündigungsgrund machen wir Eigenbedarf geltend. Wir benötigen die Woh...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 6. Muster: Kündigungswiderspruch des Mieters gem. § 574 BGB

Rz. 116 Muster 31.26: Kündigungswiderspruch des Mieters gem. § 574 BGB Muster 31.26: Kündigungswiderspruch des Mieters gem. § 574 BGB Sehr geehrte Frau Meier, sehr geehrter Herr Meier, Sie haben mit Schreiben vom _____ das zwischen uns bestehende Mietverhältnis zum _____ gekündigt. Dieser Kündigung widersprechen wir unter Berufung auf das uns zustehende Widerspruchsrecht gem. ...mehr