Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Unwirksamkeit gem. § 5 WiStG

Rz. 18 Die Staffelmiete darf – wie alle Mieten – die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 20 % übersteigen (§ 5 WiStG – OLG Hamburg, Urteil v. 13.1.2000, 4 U 1122/99, GE 2000, 277; LG Berlin, Urteil v. 29.1.1998, 62 S 306/97, NZM 1998, 1000; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 72 ff.). Bei der Überprüfung einer Mietvereinbarung nach § 5 WiStG sind nämlich auch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss von Mieterhöhungen

Rz. 17 Während der "Laufzeit" (§ 557a Abs. 2 Satz 2) der Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558–559b ausgeschlossen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 50; zu Mieterhöhungen gem. § 559: LG Berlin, Urteil v. 30.10.2001, 64 S 179/01, NZM 2002, 947). Entscheidend ist nicht die Laufzeit der Staffelmietvereinbarung sondern die letzte Erhöhungsstufe; daher kann die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Staffelmietvereinbarung ist grundsätzlich zulässig bei allen Arten von Wohnraummietverhältnissen, also sowohl bei Altbauten als auch Neubauten. Auch auf Verträge über die Anmietung von Räumen durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege dar, die geschlossen werden, um die Räume Personen mit dringe...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Abfindungszahlungen an Mieter als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Abfindungszahlungen an Mieter, die zwecks Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG geleistet werden, stellen anschaffungsnahe Herstellungskosten dar. Das FG entschied, dass neben Aufwendungen für die Planung der jeweiligen Baumaßnahme auch die Kosten zählen, die für die Entmietung aufgewendet werden. Entscheidend ist d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufwendungen für die Teilnahme an Fachmessen

Fiktives Anlagevermögen: Für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Beträgen nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn sie in seinem Eigentum stünden. Die Frage, ob das fiktiv im Eigentum des Stpfl. stehende Wirtschaftsgut zu dessen Anlagevermögen gehören würde, orientiert sich...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Mietminderung als besonderer Vorteil i.S.d. § 20 Abs. 3 EStG

Gewährt eine Wohnungsbaugenossenschaft ihren Mitgliedern/Mietern eine Mietminderung bei Zeichnung von Genossenschaftsanteilen ohne Verzinsung und Teilhabe an Gewinnausschüttungen, so erzielen die Genossenschaftsmitglieder dadurch Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Gestalt eines besonderen Entgelts gem. § 20 Abs. 3 EStG. FG Berlin-Bdb. v. 15.6.2021 ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 555e Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

1 Allgemeines Rz. 1 Das früher in § 554 Abs. 3 Satz 2 a.F. geregelte Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung ist durch § 555e Abs. 1 übernommen worden. Mit der Veränderung des Wortlauts sind inhaltliche Änderungen nicht verbunden. Gem. § 578 Abs. 2 Satz 1 besteht dieses Sonderkündigungsrecht auch für Gewerberaummietverhältnisse. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigungsfrist

Rz. 2 Die Kündigung muss bis zum Ablauf der Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, dem Vermieter zugehen. Bei mehreren Mietern ist der Zugang der Kündigung des "letzten" Mieters maßgebend. Die Darlegungs- und Beweislast für den rechtzeitigen Zugang trifft den Mieter. Am sichersten erscheint der Einwurf des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das früher in § 554 Abs. 3 Satz 2 a.F. geregelte Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung ist durch § 555e Abs. 1 übernommen worden. Mit der Veränderung des Wortlauts sind inhaltliche Änderungen nicht verbunden. Gem. § 578 Abs. 2 Satz 1 besteht dieses Sonderkündigungsrecht auch für Gewerberaummietverhältnisse. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig davon, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirkungen der Kündigung

Rz. 4 Hat der Mieter gekündigt, muss der Vermieter die Maßnahme bis zum Ablauf der Mietzeit unterlassen. Voraussetzung ist, dass der Mieter wirksam und fristgerecht gekündigt hat. Vorbereitende Maßnahmen (Ausmessen der Wohnung, Abladen von Material) und den Mieter in seinem vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigende Maßnahmen sind jedoch auch nach Kündigung noch zuläss...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 355 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung. Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten Eigen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Ausnahme bei unerheblichen Maßnahmen

Rz. 3 Der Mieter hat kein Sonderkündigungsrecht bei Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555e Rn. 2). § 555e Abs. 2 verweist insoweit auf § 555c Abs. 4, wonach insoweit auch eine Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme e...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 223 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.160 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 430 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.400 EUR der Betrag von 550 EUR, jeweils Warmmi...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Mietwohnung

Rz. 201 Ist die Ehewohnung gemietet, gilt der Grundtatbestand des § 1568a Abs. 1 BGB. Überlassung kann also derjenige Ehegatte verlangen, der auf die Nutzung der Ehewohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder sich darauf berufen kann, dass die Ü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 5 Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum sind zum Nachteile des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam (§ 555e Abs. 3); die Neuregelung entspricht § 554 Abs. 5 a. F., so dass die Rechtsprechung dazu weiter zu berücksichtigen ist. Unwirksam wären Vereinbarungen, die die Überlegungsfrist des Mieters abkürzen ebenso wie diejenigen, die die Wirkung der Kündigung hinaussch...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Erklärung der Eheleute zur Umgestaltung des Mietverhältnisses über die Ehewohnung an den Vermieter

Rz. 208 Muster 3.28: Umgestaltung des Mietverhältnisses Muster 3.28: Umgestaltung des Mietverhältnisses Mietverhältnis über die Wohnung _________________________ mit den Eheleuten M und F Sehr geehrter Herr V, ich vertrete Frau F in ihrem Ehescheidungsverfahren. Meine Mandantin ist bisher zusammen mit ihrem Ehemann Mieterin der Ehewohnung. Alternativ: Bisher ist der Ehemann meiner...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Haushaltsführungsehe

Rz. 69 Bei der sogenannten Haushaltsführungsehe erfüllt der haushaltsführende Ehegatte durch die Haushaltsführung seine gesetzliche Unterhaltspflicht (§ 1360 S. 2 BGB), weil die Haushaltsführung "eine gleichwertige und nicht ergänzungsbedürftige Beitragsleistung zum Familienunterhalt" darstellt.[81] Dem nicht erwerbstätigen Ehegatten sind vom anderen Ehepartner in angemessen...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 192 Nach § 1568a Abs. 1 BGB kann der Ehegatte von dem anderen die Überlassung der Ehewohnung verlangen, der auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist. Darüber hinaus kann die Überlassung der Ehewohnung verlangt werden, wenn dies aus anderen Gründen der Billi...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 6. Sonderfall: Der Deutsch-Französische Wahlgüterstand

Rz. 137 Die Länder Frankreich und Deutschland haben durch ein Abkommen vom 4.2.2010 eine Wahlzugewinngemeinschaft als weiteren Wahlgüterstand geschaffen.[112] Der Güterstand wurde durch Einfügung des § 1519 BGB in das deutsche Recht übernommen.[113] Der Güterstand kann in den folgenden Fallkonstellationen gewählt werden, wenn nämlichmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Gemietete Ehewohnung

Rz. 447 Bei einer Mietwohnung sieht § 1568a Abs. 3 BGB vor, dass der Ehegatte, dem die Ehewohnung überlassen wird, zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten an den Vermieter über die Überlassung in das von dem anderen Ehegatten oder von beiden Ehegatten gemeinsam eingegangene Mietverhältnis eintritt und dieses allein fortsetzt. Ein entsprechendes Schreiben könnte...mehr

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Rückstellung, Drohverlustrü... / 7 Abgrenzung zwischen Drohverlustrückstellungen und Verbindlichkeitsrückstellungen

Drohverlustrückstellungen und Verbindlichkeitsrückstellungen ist gemein, dass Sie beide auf Außenverpflichtungen gegenüber Dritten beruhen. Sie unterscheiden sich im Zeitbezug: Verbindlichkeitsrückstellungen haben ihre rechtliche oder wirtschaftliche Verursachung in der Vergangenheit. Drohverlustrückstellungen erfassen einen zukünftig erst eintretenden Verlust. Dies wird besond...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Rz. 17 § 556b Abs. 2 beschränkt – unabhängig von § 536 Abs. 4 und den vorrangig zu prüfenden §§ 307, 309 Nr. 3 – für ab dem 1.9.2001 abgeschlossene Wohnraummietverträge die Möglichkeit, das Aufrechnungsrecht des Mieters vertraglich einzuschränken. Für die Zeit vor dem 1.9.2001 gilt weiterhin § 552a a. F. Der Mieter kann nunmehr entgegen einer vertraglichen Vereinbarung nicht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zulässige Vereinbarungen

Rz. 2 Die Mietabänderungsvereinbarung kann nur während des Bestehens des Mietverhältnisses – also nach Vertragsschluss – getroffen werden (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 557 Rn. 2). Der noch nicht im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragene Grundstückserwerbers kann mit dem Wohnungsmieter eine Mieterhöhung ab seinem Eintritt in den Mietvertrag vereinbaren, da es sich um ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsbereich

Rz. 4 Die Fälligkeitsregelung gilt für die Miete von Wohnraum und sonstigen Räumen (§ 579 Abs. 2). Die Miete ist zu Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte. Ist für die gesamte Mietzeit eine Festmiete (Einmalmiete) vereinbart, so ist diese am Anfang der gesamten Mietzeit fällig (Schmidt-Futterer/Lehmann-Rich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Umstellungsankündigung

Rz. 10 Der Vermieter ist gem. § 556c Abs. 2 verpflichtet, dem Mieter die Umstellung spätestens drei Monate vorher anzukündigen. "Umstellung" ist hier die Einstellung des Wärmepreises an die Stelle der Einzelkosten in die Heizkostenabrechnung, nicht die technische Umgestaltung der Wärme-/Warmwasserversorgung (Schmidt-Futterer/Lammel, § 556c Rn. 11). Während des Laufes einer Ab...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Umlagevoraussetzung

Rz. 1 Bisher konnte der Vermieter nicht einseitig von Eigen- auf Fremdversorgung (Wärmecontracting) umstellen und den gesamten Wärmepreis inklusive Anteile für Instandhaltung, Abschreibung, Gewinne und Ähnliches umlegen (BGH, VIII ZR 54/04, GE 2005, 664; KG, Beschluss v. 13.2.2007, 8 U 159/06, GE 2007, 444; AG Berlin-Wedding, Urteil v. 14.1.2010,22a C 180/99, Juris; AG Berli...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Rechtsfolge der Nichtigkeit

Rz. 21 Lediglich diejenigen Vereinbarungen des Wohnraummietvertrags, die zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Regelungen abweichen, sind unwirksam; die übrigen Mietvertragsvereinbarungen bleiben grundsätzlich wirksam. Nur wenn mehrere unwirksame Vereinbarungen von anderen Vertragsklauseln nicht getrennt werden können, erstreckt sich gemäß § 139 die Unwirksamkeit der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Verjährung

Rz. 14 Die Ansprüche auf Zahlung der Miete verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Mietzahlungsanspruch fällig geworden ist und der Vermieter von den Mietzahlungsanspruch begründenden Umständen und der Person des Mieters Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1a Nr. 1, 2). Achtung Verjährungsfrist auch für Nebenkosten Die dreijährige Verjährungsf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirksame Vereinbarungen

Rz. 17 Vereinbarungen, die zum Vorteil des Wohnraummieters von den Vorschriften der §§ 557–560 abweichen, sind wirksam, wie z. B. eine Vereinbarung, dass die Miete einen bestimmten Betrag unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Ebenso kann – wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rn. 11) – die Kappungsgrenze zugunsten des Mieters niedriger vereinbart we...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Begrenzung durch Wirtschaftlichkeitsgebot

Rz. 2 Die Kosten der gewerblichen Wärmelieferung waren ferner insoweit nicht umlagefähig, als sie gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 a. F.) verstießen (vgl. auch LG Berlin, Urteil v. 30.8.2004, 67 S 104/04, GE 2004, 1294). Unproblematisch war der Fall, dass die Kosten der Wärme- und Warmwasserlieferung niedriger als die Kosten der Zentralheizung waren. Der Verm...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 11 Zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen sind bei Wohnraum unwirksam. Dies gilt nicht nur für nach Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes abgeschlossene Mietverträge. Vermieter und Mieter dürfen daher z.B. nicht vereinbaren, dass der Vermieter die Miete um die in ihr enthaltenen Investitionsrücklagen für die Heizung, entsprechende Gewinnanteile, Versi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5 Kostenneutralität

Rz. 8 Dritte Voraussetzung ist, dass die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung für Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen. Zu vergleichen sind also die bisherigen Heizungs- und/oder Warmwasserkosten mit den Wärmelieferungskosten. Der Vergleich ist – auf der Basis der Gebäudekosten und nicht der Einzelkosten – gegenüber dem Mieter – b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557 gilt nur für die ab 1.9.2001 abgeschlossenen Wohnraummietverhältnisse mit Ausnahme derjenigen gem. § 549 Abs. 2 und Abs. 3. Für die am 1.9.2001 schon bestehenden Wohnraummietverhältnisse gelten Übergangsvorschriften für die vor dem 1.9.2001 zugegangenen Mieterhöhungen (vgl. Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB). Gem. § 578 Abs. 3 ist § 557 auch auf Verträge über die An...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Bisherige Umlage der Heiz – und Warmwasserkosten

Rz. 5 Voraussetzung für die Umlage der Kosten der eigenständig gewerblichen Wärmelieferung auf den Mieter ist zunächst, dass er schon bisher die Betriebskosten für Wärme- oder Warmwasser zu tragen hatte. Haben die Parteien eine Bruttowarmmiete oder eine Teilinklusivmiete einschließlich Heiz – und Warmwasserkosten vereinbart, ist die Umlage der Kosten der Wärmelieferung nach ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 556b Abs. 1 verlagert abweichend von § 551 a.F., der nach Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 7 EGBG für die bis zum 31.8.2001 abgeschlossenen Mietverträge weiter gilt, den Zeitpunkt der Fälligkeit der Miete für Wohnraum auf den Beginn der Mietzeit, spätestens auf den dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte. Die Fälligkeit tritt erst mit Ablauf des dritten Werktages ein,...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Eine Zustimmung des Mieters zur Umstellung des Vermieters von der Eigenversorgung auf die eigenständige gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten innerhalb eines bestehenden Mietverhältnisses ist in Zukunft ebenso wenig erforderlich wie eine wie auch immer geartete Vereinbarung über die Umlage der Wärmelieferungskosten. Der Vermieter kann vielmehr nach erfolgt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Umstellung auf Wärmelieferung

Rz. 6 Voraussetzung der einseitigen Kostenumlage ist erstens die Umstellung der Eigenversorgung auf eigenständig gewerbliche Wärmelieferung. Der Abschluss neuer Mietverträge über Wohnungen, die bereits im Wege des Contractings versorgt werden, fällt nicht darunter (RegEntw-BT-Drucks. 17/10485 S. 23). Es kommt nicht darauf an, ob es sich um Nah – oder Fernwärme handelt (vgl. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.6 Umlagefähige Kosten bei sonstiger Umstellung auf Wärmlieferung

Rz. 9 Erfüllt die Umstellung auf Wärmelieferung nicht die vorstehend aufgeführten materiellen Voraussetzungen, kann der Vermieter nur die (fiktiv zu berechnenden) bisherigen Kosten für Heizung und/oder Warmwasser auf den Mieter umlegen (RegEntw-BT-Drucks. 17 – 10485 S. 23; so wohl auch Hinz, ZMR 2012, 153 [159]). Nicht umlegen kann er insbesondere die in dem Entgelt für die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich der Neuregelung

Rz. 3 Die Neuregelung gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum. Für preisgebundenen Wohnraum gilt die speziellere Vorschrift des auch auf bei der Umstellung auf eigenständig gewerbliche Wärmelieferung anwendbaren (§ 5 Abs. 3 NMV (Schmidt-Futterer/Lammel, § 556c Rn. 1; Lützenkirchen, ZMR 2014, 955). Danach ist bei einer Verringerung des Gesamtbetrages der laufenden Aufwendunge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Wärmelieferung aus einer neuen Anlage oder einem Wärmenetz

Rz. 7 Zweite Voraussetzung ist, dass die Wärme aus einer vom Wärmelieferanten errichteten neuen Anlage oder aus einem Wärmenetz geliefert wird. Die Errichtung einer neuen Anlage durch den Vermieter reicht also nicht aus, vielmehr muss der Wärmelieferant die Anlage neu errichten. Das ist unproblematisch, wenn der Wärmelieferant selbst die Voraussetzungen für die Wärmelieferun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Verrechnung von Teilleistungen des Mieters

Rz. 59 Schließlich ist für den Fall, dass der Mieter nur Teilzahlungen auf die Miete leistet, eine Verrechnungsvereinbarung hilfreich, durch die klargestellt wird, ob die Teilzahlungen zunächst auf die Grundmiete oder die Betriebskostenvorschüsse anzurechnen sind. Grundsätzlich ist bei (Teil-)Leistungen des Mieters dessen Tilgungsbestimmung maßgebend (vgl. dazu näher § 556 R...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abrechnung der Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung

Rz. 60 Hinweis WEMoG und Betreibskostenabrechnung Über den neuen Absatz 3 in § 556a, der gem. Art. 18 WEMoG (BGBl. I S.2187) am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der im Verhältnis der Wohnungseigentümer jeweils geltende Verteilungsmaßstab nunmehr in die Betriebskostenabrechnung übernommen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Achtung Geltungsbereich nur Wohnraummiete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Gesetzlicher Umlagemaßstab

Rz. 39 Haben die Mietvertragsparteien keinen bestimmten Umlagemaßstab vereinbart, so sind die Betriebskosten zwingend – soweit der Verbrauch nicht erfasst wird – nach dem Anteil der tatsächlichen Wohnfläche umzulegen. Der Vermieter kann den Umlagemaßstab nicht mehr wie früher gem. § 315 einseitig bestimmen. Die Umlage der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten nach der Wohnfl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 66 § 556a Abs. 4 verbietet eine zum Nachteil des Mieters von § 556a Abs. 2 abweichende Vereinbarung. Daher kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Umlagemaßstab nicht nach seinem Ermessen abändern.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Andere sonstige Leistungen

Rz. 63 Als andere sonstige Leistungen i. S. d. § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG kommen insbesondere in Betracht: Güterbeförderungen, die nach vorangegangener grenzüberschreitender Beförderung oder Beförderung im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr zu einem ersten innergemeinschaftlichen Bestimmungsort nach einem weiteren Bestimmungsort in der Gemeinschaft durchgeführt werden, z. B...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / c) Verfügungsmacht an dem eingeführten Gegenstand

Der Unternehmer muss im Zeitpunkt der Überführung in die Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr die Verfügungsmacht über den Gegenstand besitzen.[15] Nicht entscheidend ist, wer die EUSt schuldet oder die Ware über die Grenze gebracht bzw. bei der Zollbehörde gestellt hat.[16] Die Frage, wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, entscheidet sich demnach nach d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vermietung eines Schwimmbads

Rz. 12 Die Unmittelbarkeit liegt auch noch vor, wenn ein Schwimmbad oder ein abgegrenzter Teil (z. B. einzelne Schwimmbahnen) vermietet wird (z. B. an einen Schwimmverein oder an eine Schule). Gegenstand der Vermietungsleistung ist, dass den Mietern das Schwimmen ermöglicht wird, auch wenn die einzelnen Schwimmer nicht in jedem Fall Vertragspartner der Vermietungsleistung si...mehr