Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Einzelne Gegenstände der Mitbestimmung

(1) Allgemeine Urlaubsgrundsätze Rz. 650 Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind die betrieblichen Richtlinien, nach denen der Urlaub im Einzelfall gewährt oder – wie z.B. in Saison- und Kampagnenbetrieben – nicht gewährt werden darf oder soll.[1557] Hierzu gehört vor allem die generelle Entscheidung, ob der Erholungsurlaub von den Arbeitnehmern während des ganzen Jahres genommen w...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Die Mitbestimmung im Gefährdungsbeurteilungsprozess des ArbSchG

aa) Der Kreislauf des ArbSchG und die Mitbestimmung des Betriebsrates – Fazit aus den Entscheidungen des BAG vom 13.8. und 19.11.2019 Rz. 589 Die o.g. Beschlüsse des BAG[1437] klären die Integration der Mitbestimmung des Betriebsrates in die dem Arbeitgeber obliegenden Aufgaben des Gesundheitsschutzes. Die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der GDA definiert d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Mitbestimmung

Rz. 753 Informations- und Kontrollbefugnisse des kollektiven Arbeitsrechts ergänzen das individuelle Arbeitnehmerdatenschutzrecht. Vor allem die Mitbestimmung bei technischen Leistungs- und Verhaltenskontrollen durch automatisierte Personaldatenverarbeitung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG), die Mitbestimmung bei formalisierter Personaldatenerhebung unte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Zwingende Mitbestimmung – Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung – Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 167 Der Arbeitgeber kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Rz. 168 Hinweis Hierzu bedarf es der Entscheidung im Gremium nach ordnungsgemäßer Ladung, der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats (§ 33 BetrVG) und der durch Abstimmung herbeigeführten Willensbildung. Eine nicht von einem wirksamen Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Gegenstand der Mitbestimmung

aa) Kollektiver Bezug als Voraussetzung der Mitbestimmung Rz. 145 Die überwiegende Anzahl der Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG bezieht sich auf kollektive (generelle) Angelegenheiten und somit nicht auf (individuelle) Einzelfälle.[444] Von diesem Grundsatz abweichende Ausnahmen, in denen auch die Regelung von Einzelfällen mitbestimmungspflichtig ist, finden sich i...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 7. Gesundheitsschutz – Erläuterungen, Checklisten und Muster zur Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Ausübung der Mitbestimmung

aa) Zwingende Mitbestimmung – Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung – Rechtsfolgen eines Verstoßes Rz. 167 Der Arbeitgeber kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Rz. 168 Hinweis Hierzu bedarf es der Entscheidung im Gremium nach ordnungsgemäßer Ladung, der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats (§ ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Der Kreislauf des ArbSchG und die Mitbestimmung des Betriebsrates – Fazit aus den Entscheidungen des BAG vom 13.8. und 19.11.2019

Rz. 589 Die o.g. Beschlüsse des BAG[1437] klären die Integration der Mitbestimmung des Betriebsrates in die dem Arbeitgeber obliegenden Aufgaben des Gesundheitsschutzes. Die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der GDA definiert den Begriff Gefährdungsbeurteilung wie folgt: Zitat "Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevante...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Form der Mitbestimmung

Rz. 655 Die Betriebsparteien sind nicht verpflichtet, allgemeine Urlaubsgrundsätze bzw. einen Urlaubsplan aufzustellen. Entscheidet sich der Arbeitgeber jedoch für eine solche Aufstellung, so hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Mitbestimmungspflichtig ist sowohl die Aufstellung als auch spätere Änderung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans. Rz. 656 Dem Betriebsr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Milderung finanzieller Folgen

Rz. 280 Umstritten ist, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch bezüglich Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen der Kurzarbeit besteht. Teile der Literatur halten ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG aufgrund seines Schutzzwecks für geboten, wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken will.[818] Demgegenüber lehnt die herrschende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Umfang der Mitbestimmung

Rz. 644 Dem Betriebsrat steht – anders als iRd BPersVG [1526] – ein Initiativrecht bei Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zu,[1527] wobei kein Vorprüfungsrecht existiert, ob überhaupt ein Bedürfnis für die Schaffung eines betrieblichen Vorschlagswesens gegeben ist, sondern dies ggf. die Einigungsstelle im Rahmen der Zweckmäßigkeitsprüfung berücksichtigen muss, un...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / vv) Erweiterung der Mitbestimmung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 819 Nach § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und BR freiwillige Betriebsvereinbarungen[1951] zur Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen abschließen. Darin kann vereinbart werden, dass die Zustimmung des BR für sämtliche Kündigungen erforderlich ist. Im Zweifel gilt eine solche Vereinbarung dann auch für außerordentliche Kündigungen.[1952] Möglich ist auch die B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Mitbestimmung bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Rz. 205 Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erfasst – obwohl er die Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit betrifft – nur vorübergehende Fälle und eröffnet insbesondere kein Mitbestimmungsrecht bei der generellen bzw. dauerhaften Festlegung der Dauer der Arbeitszeit (siehe hierzu auch Rdn 201).[634] Hierbei ist aber zu beachten, da...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Kollektiver Bezug als Voraussetzung der Mitbestimmung

Rz. 145 Die überwiegende Anzahl der Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG bezieht sich auf kollektive (generelle) Angelegenheiten und somit nicht auf (individuelle) Einzelfälle.[444] Von diesem Grundsatz abweichende Ausnahmen, in denen auch die Regelung von Einzelfällen mitbestimmungspflichtig ist, finden sich in den Nr. 5 (Urlaub für einzelne Arbeitnehmer) und Nr. 9 ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Mitbestimmung bei besonderem Zeitdruck/Eilfälle/Notfälle

Rz. 183 Der Gesetzgeber hat zu den sozialen Angelegenheiten keine Regelung für vorläufige Maßnahmen aufgenommen, wie etwa in § 100 BetrVG für vorläufige personelle Maßnahmen. Die Rechtsprechung sieht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats selbst in sog. Eilfällen nicht eingeschränkt, in denen eine Regelung umgehend getroffen werden muss, wie etwa bei plötzlichem Bedarf der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / IV. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

1. Allgemeines a) Vorbemerkung Rz. 112 § 87 BetrVG regelt die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.[335] Die in § 87 Abs. 1 Nr. 1–13 BetrVG aufgeführten Tatbestände stellen einen abschließenden Katalog der Regelungsbereiche in sozialen Angelegenheiten dar, in denen die einseitige Anordnung des Arbeitgebers durch eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzt w...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Mitbestimmung

Rz. 1651 Der Arbeitgeber kann sein Weisungsrecht soweit das BetrVG auf den Betrieb Anwendung findet, nur unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§§ 87, 95 Abs. 3, 99 BetrVG) ausüben. Zu den gesetzlichen Bestimmungen, die das Weisungsrecht i.S. des § 106 S. 1 GewO begrenzen, gehören auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG.[3746] § 106...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / VI. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

1. Einleitung Rz. 915 Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten sind in §§ 106–113 BetrVG geregelt. Der erste Unterabschnitt (§§ 106–110 BetrVG) befasst sich mit der Unterrichtung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten, die in der dort vorgesehenen Form (z.B. Bildung eines Wirtschaftsausschusses) nur dann erfolgen muss, wenn das...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / V. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

1. Allgemeines Rz. 662 Die Mitbestimmungsrechte des BR bei personellen Einzelmaßnahmen nach den §§ 99–105 BetrVG sind von ganz unterschiedlicher Intensität. Während die personellen Einzelmaßnahmen Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung nach § 99 BetrVG der Zustimmung des BR bedürfen und gegebenenfalls ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Mitbestimmung bei Teilzeit

Rz. 211 Der einzelne Arbeitnehmer hat zwar nach § 8 TzBfG einen – mitbestimmungsfreien – Anspruch auf Teilzeitarbeit einschließlich der Festlegung ihrer Verteilung.[656] Die Regelung ist aber nicht abschließend i.S.d. § 87 Abs. 1 ES BetrVG.[657] Der Betriebsrat hat daher bei generellen Regelungen über die Lage der täglichen Teilzeitarbeit ebenso wie bei vollzeitbeschäftigten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / bb) Mitbestimmung des Betriebsrats bezüglich der Vergütungsordnung

Rz. 392 Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG betreffend die Aufstellung eines kollektiven Entgeltschemas; es bezieht sich jedoch nicht auf die Höhe des Entgelts. Das Mitbestimmungsrecht gilt ausdrücklich auch bei der Änderung des kollektiven Entgeltschemas. Der Arbeitgeber darf dieses somit nicht einseitig abändern.[911] Solange der Betr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Mitbestimmungspflichtig ist die Auswahl kollektivbezogener Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Rz. 620 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Mitbestimmung Die betriebliche Art Umsetzung der aus § 3 Abs. 1 ArbSchG folgenden Handlungspflicht des Arbeitgebers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG iVm § 3 Abs. 1 ArbSchG ist das Kernbereich [1487] der Mitbestimmung des Betriebsrates im Gesundheitsschutz. Rz. 621 Auch im Geltungsbereich des §...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Einschränkung und Erweiterung der Mitbestimmungsrechte

Rz. 149 Die Vorschrift des § 87 BetrVG ist insofern zwingend, als die notwendige Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsabsprache noch Arbeitsvertrag aufgehoben oder eingeschränkt werden kann.[455] Auch kann der Betriebsrat nicht auf die Ausübung seines Mitbestimmungsrechts gänzlich verzichten oder s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einführung

Rz. 87 Für die Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE gilt der Vorrang der Verhandlungslösung. Die Regelungen über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes (§§ 23 bis 33 SEBG) bzw. die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes (§§ 35 bis 38 SEBG) greifen nur subsidiär (sog. gesetzliche Auffanglösung). Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll vorr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Umfang des Mitbestimmungsrechtes

Rz. 649 Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf jede Form bezahlten und unbezahlten Urlaubs. Es erfasst nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub gemäß § 1 BUrlG, sondern auch zusätzlichen Erholungsurlaub nach Tarif- oder Einzelarbeitsvertrag, Zusatzurlaub für Schwerbehinderte,[1549] den Bildungsurlaub nach den Landesgesetzen zur Arbeitnehmerweiterbildung[1550] sowie Sonde...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 433 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Die Struktur des Mitbestimmungstatbestandes in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 533 Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bestimmt der Betriebsrat mit über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Die unter Rdn 532 genannten Sachverhalte zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrates na...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 ArbSchG

(1) Mitbestimmungspflichtig ist die Auswahl kollektivbezogener Maßnahmen des Arbeitsschutzes Rz. 620 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Mitbestimmung Die betriebliche Art Umsetzung der aus § 3 Abs. 1 ArbSchG folgenden Handlungspflicht des Arbeitgebers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG iVm § 3 Abs. 1 ArbSchG ist das Kernbereich [1487] de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Einzelne Maßnahmen

Rz. 627 (a) Als Maßnahme des Gesundheitsschutzes kommt in Betracht, dass die Betriebsparteien Verfahren regeln, mit denen Beschäftigte in einzelnen Gruppen oder Teams Belastungen erörtern, gewichten und in den Teams festlegen wie viel Belastungen und daraus resultierende Fehlbeanspruchungen vermieden werden können (Stichwort Büroregeln). Ein mögliches Verfahren insbesondere ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Folgen der Beendigung der Betriebsvereinbarung – Nachwirkung

Rz. 132 Zwar verliert die Betriebsvereinbarung bei Vorliegen eines Beendigungstatbestands grds. ihre unmittelbare und zwingende Wirkung.[401] Gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG entfalten jedoch abgelaufene Betriebsvereinbarungen über Angelegenheiten, in denen der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann (sog. erzwingbare Betriebsverein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Beendigung der Betriebsvereinbarung

Rz. 646 Zwar unterfällt der Bereich des betrieblichen Vorschlagswesens grundsätzlich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG, so dass im Falle der Kündigung die Nachwirkung des § 77 Abs. 6 BetrVG in Betracht kommt. Da in der Praxis jedoch häufig Betriebsvereinbarungen über das Vorschlagswesen auch freiwillige Regelungen (§ 88 BetrVG) enthalten, stellt s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG iVm § 5 ArbSchG

Rz. 595 § 5 ArbSchG wird in den Spezialregelungen der Arbeitsschutzverordnungen 595konkretisiert: §§ 3, 3a ArbStättV, § 6 GefStoffV, § 3 BetrSichV, § 2 Abs. 2 LasthandhabV i.V.m. § 5 ArbSchG, § 3 LärmVibrationsArbSchV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OstrV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV, § 4 BioStoffverordn...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Besondere Anforderungen an die Fachkunde

Rz. 609 Die Vielfalt der Gefährdungsfaktoren und die Komplexität ihres Zusammenwirkens erfordert eine besondere Fachkunde der Personen, die von dem Arbeitgeber mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragt werden. Ausdrücklich wird dies in verschiedenen Vorschriften betont. Der Gesetzgeber definiert:[1468] Fachkundig ist, wer über die zur Ausübung einer in diese...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Allgemeine Auswahlgrundsätze

Rz. 623 Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die Grundsätze des §§ 4 ArbSchG einzuhalten. Die Gefährdung ist möglichst zu vermeiden. Soweit dies nicht geschehen kann, ist die verbleibende Gefährdung möglichst gering zu halten. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen (§ 4 Nr. 1 und 2 ArbSchG). Dieser Ansatz zielt auf die Arbeit und die Bedingungen, unter denen sie ausgeführt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Besetzungsregeln

Rz. 631 Vermeiden von Zeit-/Leistungsdruck, insbesondere von Unterbesetzung, ist eine Kernaufgabe beim Verhüten psychischer Gefährdungen.[1498] Als organisatorische Maßnahme geeignet sind Besetzungsregeln oder andere Entlastungsformen des Personals.[1499] Im Gegensatz dazu scheint die Entscheidung des Arbeitgebers zu stehen, mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigten die im...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Umfang der Mitbestimmungspflicht bei Lage der Arbeitszeit, Pausenzeiten

Rz. 201 Der Betriebsrat hat mitzubestimmen über die Lage der täglichen Arbeitszeit und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Nicht erfasst ist die Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit.[604] Vielmehr ist diese in einer Betriebsvereinbarung bei Üblichkeit einer tariflichen Regelung wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksam,[605] es...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Verhältnismäßigkeit

Rz. 622 § 3 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zu "erforderlichen" Maßnahmen. Die Regelungen müssen bestimmt, tauglich, notwendig und verhältnismäßig sein. Zu Verhältnismäßigkeitserwägungen gehören auch Zeitschienen und Kostenüberlegungen.[1489] Beispielsweise kann sich eine kleine Tischlerei eine neue Absauganlage unter Umständen in absehbarer Zeit (1 bis 2 Jahre) finanzi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Vorbemerkung

Rz. 112 § 87 BetrVG regelt die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.[335] Die in § 87 Abs. 1 Nr. 1–13 BetrVG aufgeführten Tatbestände stellen einen abschließenden Katalog der Regelungsbereiche in sozialen Angelegenheiten dar, in denen die einseitige Anordnung des Arbeitgebers durch eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzt wird.[336] Daneben gibt es noc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Beispiel Lärm (1)

Rz. 624 Anschaulich wird dieser Grundsatz in der LärmVibrationsArbSchV normativ umgesetzt: Deren § 6 unterscheidet zwischen den oberen Auslösewerten (85 dB(A) bzw. 137 dB(C) und dem unteren Auslösewert 80 dB(A) bzw. 135 dB(C). Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Der § 7 Abs. 1 re...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Maßgebliche gesetzliche Vorschriften über den Gesundheitsschutz

aa) Der Allgemeine Teil des Arbeitsschutzes: Das ArbSchG Rz. 552 Das ArbSchG ist als allgemeiner Teil der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Gesundheitsschutz konzipiert (§ 1 Abs. 3 ArbSchG). Die §§ 3, 5, 6, 12 ArbSchG sind maßgebliche Rahmenvorschriften, die eine Handlungspflicht des Arbeitgebers begründen, aber betrieblich im Mitbestimmungsprozess konkretisiert werden ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Die Regelungskompetenz der Einigungsstelle

Rz. 632 Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen zum Gesundheitsschutz Sprüche von Einigungsstellen aufgehoben, weil die Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag nicht erfüllt hat, indem sie nicht selbst den ihr übertragenen Konflikt im Einzelnen regelte, sondern nur Vorgaben beschloss, die der Arbeitgeber zu erfüllen hat[1504] oder ihr wegen zu weit gefasster b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Gesetzesvorrang

Rz. 151 Das Mitbestimmungsrecht greift nach § 87 Abs. 1 ES BetrVG nicht, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Denn existiert bereits eine Norm zum Regelungsgegenstand, ist der Arbeitnehmer hinreichend geschützt, sodass es der Mitwirkung des Betriebsrats nicht bedarf.[460] Dies setzt freilich voraus, dass dem Arbeitgeber aufgrund der gesetzlichen Regelung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Die Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

aa) § 3 Abs. 2 ArbSchG Rz. 565 Grundlegende Norm der Organisationspflicht des Arbeitgebers im betrieblichen Gesundheitsschutz ist § 3 Abs. 2 ArbSchG. Hiernach hat der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigtenmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Missbrauch des Mitbestimmungsrechts/Koppelungsgeschäft

Rz. 187 Der Betriebsrat entscheidet nach freiem Ermessen, ob er einer Maßnahme zustimmt oder nicht. Er ist aus § 2 Abs. 1 BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet, die es ihm verwehrt, seine Zustimmung von Zugeständnissen des Arbeitgebers abhängig zu machen, die er aufgrund seiner Mitbestimmung nicht erwirken kann.[564] Eine unzulässige Rec...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Normadressat ist der Arbeitgeber

Rz. 540 Verantwortlich für die betriebliche Gesundheitspolitik ist der Arbeitgeber. Die Mitbestimmung des Betriebsrates ändert nichts an der verwaltungsrechtlichen und privatrechtlichen alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers. Er ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, innerbetrieblich die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Le...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer

Rz. 654 Ausnahmsweise unterliegt auch ein Individualtatbestand der Mitbestimmung des Betriebsrats: Wird zwischen Arbeitgeber und einzelnem Arbeitnehmer bezüglich der endgültigen Festlegung der zeitlichen Lage des Urlaubs kein Einverständnis erzielt, ist der Betriebsrat auch im Einzelfall zu beteiligen. Auszugehen ist dann von den Grundsätzen nach § 7 Abs. 1 BUrlG, wonach der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Bewertung

Rz. 603 Zur Bewertung der hiernach ermittelten Gefährdungspotenziale ist ein Vergleich des Ist– mit dem angestrebten Soll–Zustand vorzunehmen.[1454] Hierzu sind vorhandene normative Standards heranzuziehen: Rz. 604 Zielstellung ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeit (siehe oben Rdn 549). Rz. 605 Zum Teil werden konkrete Maßnahmen angeordnet (z.B. §§ 4 Abs. 5 oder Nr. 3...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Zeitlicher Abstand für erneute Gefährdungsbeurteilung

Rz. 615 Die Gefährdungsbeurteilung ist zu aktualisieren, wenn sich Vorschriften ändern, die Arbeitsumgebung geändert wird, neuer Arbeitsmittel eingeführt werden, die Arbeitsstätte verändert wird, Arbeitsunfälle auf Sicherheitsmängel) hindeuten, neue Gefährdungsfaktoren bekannt werden (Sars-Cov-2).[1475] Rz. 616 Unabhängig von diesen Anlässen ist auch ein zeitlicher Abstand de...mehr