Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.9 Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.[1] Verwaltungsseitig ...mehr

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Realteilung / 7.3 Übergangsbesteuerung bei Mitunternehmerschaften mit Einnahmenüberschussrechnung

Veräußert ein Unternehmer, der seinen Gewinn bislang durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hatte, seinen Betrieb, so muss er nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich[1] übergehen. Die dabei – zur Vermeidung von Doppel- und Nichterfassungen von Erträgen und Aufwendungen – gebotenen Übergangskorrekturen...mehr

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Realteilung / 4.6 Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen

Voraussetzung für die Buchwertfortführung ist, dass die Gegenstände der Realteilung "in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen werden". Es ist nicht erforderlich, dass die Realteiler bereits vor der Realteilung außerhalb der real zu teilenden Mitunternehmerschaft noch Betriebsvermögen haben, z. B. im Rahmen eines Einzelunternehmens. Es ist aus...mehr

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Realteilung / 2.1 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs

Der Begriff der "Realteilung" wird vom Gesetz nur vorausgesetzt, aber nicht definiert.[1] Der BFH[2] und die Finanzverwaltung verstanden unter Realteilung ertragsteuerlich – in Anlehnung an das Zivilrecht – lange Zeit die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunterne...mehr

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Realteilung / 3.3 Unechte Realteilung: Ausscheiden von Mitunternehmern aus einer fortbestehenden Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung in ein Betriebsvermögen

Eine "unechte" Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft gegen Übertragung von Wirtschaftsgütern ausscheidet, die beim ausscheidenden Mitunternehmer zumindest teilweise weiterhin Betriebsvermögen darstellen, während die verbleibenden Mitunternehmern die Mitunternehmerschaft fortführen [1...mehr

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Realteilung / 3.1 Neuere Rechtsprechung

Nach neuerer Rechtsprechung[1] finden die Regelungen über die Realteilung nach § 16 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 EStG sowohl – wie bisher – bei Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens ("echte Realteilung") als auch dann Anwendung, wenn (mindestens) ein Mitunternehmer unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen aus einer zwischen den übrigen Mitunt...mehr

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Realteilung / 3.2 Echte Realteilung: Auflösung der Personengesellschaft unter Verteilung des Vermögens auf die Mitunternehmer

Unter "echter" Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG wird nach neuerem Verständnis des BFH und der Finanzverwaltung[1] die Auflösung der Personengesellschaft unter Auskehrung des Vermögens an die Realteiler verstanden. Da es sich bei der Realteilung um einen Sonderfall der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt, ist bei der echten Realteilung der G...mehr

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Realteilung / 4.4 Begünstigte Realteilung

Jeder Realteiler muss einen Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Mitunternehmerteilanteil oder Einzelwirtschaftsgüter (nicht zwingend notwendige Betriebsgrundlagen) erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Realteiler wesentliche Betriebsgrundlagen des steuerlichen Gesamthandsvermögens erhält.[1] Wesentliche Betriebsgrundlage i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 3 EStG s...mehr

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Realteilung / 4.5 Einbeziehung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Die Realteilung umfasst das steuerliche Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen ist nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer, d. h. in dessen (Sonder-)Betriebsvermögen, übertragen wird. Die buchwertneutrale Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens eines Mit...mehr

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Realteilung / 8.4.5 Gewerbesteuerliche Behandlung

Gewerbesteuerrechtlich ist zu beachten, dass die "echte" Realteilung auch nach Gewerbesteuerrecht eine Betriebsaufgabe ist. Die nachträgliche Aufdeckung stiller Reserven bei einem Verstoß gegen die Sperrfrist ist diesem Vorgang zuzuordnen.[1] Entsteht also ein Gewinn, weil Wirtschaftsgüter innerhalb der Sperrfrist veräußert oder ins Privatvermögen übertragen werden, zählt di...mehr

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Realteilung / 3.4 Zusammenfassung

Nach der neueren Rechtsprechung des BFH[1] ist zu unterscheiden zwischen der "echten Realteilung" (zivilrechtliche Auflösung der Mitunternehmerschaft und Auskehrung des Vermögens an die Realteiler) und der "unechten Realteilung" (Ausscheiden von Mitunternehmern aus der fortbestehenden Gesellschaft gegen Sachwertabfindung, auch in Form von einzelnen Wirtschaftsgütern). Die Grund...mehr

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Realteilung / 1 Realteilungsregelung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG im Überblick

§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ordnet an, dass alle bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft zugewiesenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Buchwerten anzusetzen sind, wenn sie in ein Betriebsvermögen des bisherigen Mitunternehmers überführt werden und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; der übernehmende Mitunternehmer ist an diese Werte gebunden. Das gil...mehr

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Realteilung / 8.3 Beginn und Ende der Sperrfrist

Die Sperrfrist beginnt "im Zeitpunkt der Realteilung"[1] und endet unterjährig und taggenau (Fristberechnung nach § 108 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 187, 188 BGB) 3 Jahre nach Abgabe der Feststellungserklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung (§ 16 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 EStG). Die Realteilung beginnt mit der Übertragung der 1. wesentlichen Be...mehr

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Realteilung / 6 Realteilung ohne Spitzenausgleich

Der Idealfall einer Realteilung sieht so aus, dass die Buchwerte der den Gesellschaftern übertragenen Wirtschaftsgüter mit den Kapitalkonten der Gesellschafter übereinstimmen und die in den übertragenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven den Anteilen der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen entsprechen. In diesem Fall wirft die Bilanzierung in den Fortführungs...mehr

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Realteilung / Zusammenfassung

Begriff Nach Auflösung einer GbR, OHG[1] oder KG[2] findet prinzipiell die Liquidation statt.[3] Die Liquidation erfolgt nach den Vorschriften der § 736 ff. BGB bzw. § 144 ff. HGB, sofern sich nicht aus dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt.[4] Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation eine "andere Art der Abwicklung" vereinbaren.[5] Eine "andere Art der Abwick...mehr

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Realteilung / 4.1 Zuweisung von betrieblichen Sachgesamtheiten oder Einzelwirtschaftsgütern

Gegenstand einer Realteilung ist grundsätzlich das steuerliche Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers ist nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen wird. Ausreichend ist, dass jedenfalls einer der Realteiler eine der ihm zugeteilten Betriebsgrun...mehr

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Realteilung / 8.1 Gesetzliche Sperrfrist

Bei einer Realteilung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG zu einer rückwirkenden Nachversteuerung, soweit innerhalb einer Sperrfrist zum Buchwert in ein Betriebsvermögen des Realteilers übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude (ausgenommen Umlaufvermögen) oder übertragene andere wesentliche Betriebsgrundlagen veräu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 2.2 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts

Die Finanzverwaltung akzeptierte diese Rechtsprechung zunächst nur für den Fall, dass der aus der Mitunternehmerschaft ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb übernimmt. Verwaltungsseitig wurde jedoch weiterhin die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese im Übrigen von de...mehr

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Realteilung / 7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer

In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere Gesellschafter weniger Vermögen als ihm zusteht. Des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 7.2 Spitzenausgleichsgewinn bei der Gewerbesteuer

Der Spitzenausgleichsgewinn unterliegt wie erwähnt prinzipiell nicht der Gewerbesteuer [1], weil die "echte" Realteilung auch nach Gewerbesteuerrecht ein betriebsbeendender Vorgang (eine Betriebsaufgabe) ist. Nach § 7 Satz 2 GewStG ist der Gewinn aus der Aufdeckung der stillen Reserven allerdings als Gewerbeertrag zu erfassen, soweit er nicht auf eine natürliche Person als unm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.7 Betriebsverpachtung im Anschluss an die Realteilung

Das Verpächterwahlrecht i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG, d. h. Wahl zwischen Betriebsaufgabe und gewerblicher Betriebsverpachtung (sog. ruhender Gewerbebetrieb), setzt u. a. voraus, dass der Verpächter den Gewerbebetrieb prinzipiell selbst geführt hat. Wer einen noch nicht verpachteten Gewerbebetrieb entgeltlich erwirbt und unmittelbar darauf verpachtet, hat kein Wahlrecht.[1] Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prinzipien und "Entlohnungs... / 4.2 Mitarbeiterbeteiligung

Hierzu gehört nicht nur die Beteiligung der Mitarbeiter in Form von Aktien, sondern auch durch eine Form der Wir-Prämie: Der Gewinn des Unternehmens wird zu gleichen Teilen oder nach (gemeinsam) festgelegten Kriterien (z. B. im Verhältnis der Grundgehälter) an alle verteilt. Positive Effekte Gefühlte Mitunternehmerschaft, Mitarbeiter fühlen sich stärker verbunden und gleichzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.2 Gewinnzurechnung aufgrund einer Sperrfristverletzung

Die Nachversteuerung nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG erfasst alle Gesellschafter der ehemaligen Mitunternehmerschaft. Sie versteuern einen laufenden – nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigten – Gewinn entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel.[1] Verwaltungsseitig wird jedoch akzeptiert, in die schriftliche Realteilungsvereinbarung eine Nachversteuerungsklausel aufzunehmen, won...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 9 Körperschaftsteuerklausel I für Einzelwirtschaftsgüter nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG

Nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist eine Buchwertfortführung bei Zuteilung von einzelnen Wirtschaftsgütern unzulässig, "soweit" die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung statt des Buchwerts der übertragenen Einzelwirtschaftsgüter der gemeine Wert anzuse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 10.3 Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag

Der maßgebende Gewerbeertrag wird bis zu einer bestimmten Höher um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der 7 bis 10 GewStG ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.5 Keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit (Nr. 4)

Rz. 42 Mit dem Ausschluss hauptberuflich selbständig erwerbstätiger Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder von der Familienversicherung wird an die Rechtsprechung des BSG zur Familienkrankenhilfe angeknüpft (vgl. BSG, Urteil v. 29.1.1980, 3 RK 38/79), die in diesen Fällen bereits die Familienkrankenhilfe als ausgeschlossen angesehen hatte, weil Selbständige nicht zu dem geschü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 5.1 Sachwertabfindung in das Privatvermögen

Nach § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB führt z. B. die Kündigung eines GbR-Gesellschafters zum Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft. Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu befreien und ihm eine dem Wert seines Anteils...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.3 Grundsatzentscheidung für den Fall der späteren Veräußerung einer im Zuge der Realteilung zugewiesenen Praxis

Der BFH[1] hat sich mit dem Sonderfall befasst, dass die Sperrfristverletzung durch die Veräußerung sämtlicher übernommener wesentlicher Betriebsgrundlagen eines Realteilers im Rahmen einer Betriebsveräußerung ausgelöst wird. Im Urteilsfall waren 2 Ärztinnen zu je 50 % an einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis (GbR) beteiligt, die sie im Wege einer (echten) Realteilung zum 30....mehr

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Zweites Zukunftsfinanzierun... / 2 Änderungen im Investmentsteuergesetz

Unternehmerische Tätigkeit von Investmentfonds Um für die Zukunft Rechtsicherheit für Investitionen von Investmentfonds insbesondere in erneuerbare Energien und in sonstige Infrastruktureinrichtungen zu schaffen, soll in § 1 Absatz 2 Satz 2 InvStG geregelt werden, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht schädlich für den Status als Investmentfonds ist. Körperschaftsteuerpfl...mehr

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Zweites Zukunftsfinanzierun... / 1 Änderung bei § 6b-Rücklage: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Die Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 6b Abs. 10 wird von 500.000 EUR auf 5 Mio. EUR erhöht, um größere Spielräume für betriebliche Reinvestitionen zu schaffen. § 6b Abs. 10 EStG gestattet es Steuerpflichtigen, die keine Kapitalgesellschaften sind, den bei einer Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellscha...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 2.3 Mitunternehmerschaft

Die OHG ist steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, ihre Gesellschafter sind Mitunternehmer. Dazu ist vor allem erforderlich, dass die Gesellschafter eine Mitunternehmerinitiative entfalten können und ein Mitunternehmerrisiko zu tragen haben. Beide Komponenten sind bei einem OHG-Gesellschafter unstrittig gegeben. Selbst wenn ein Gesellschafter von der Geschäftsführung im E...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.3.1 Mitunternehmerschaft

Deshalb wird der atypisch stille Gesellschafter steuerlich auch als Mitunternehmer eingestuft. Der atypisch Stille kann eine dem Kommanditisten vergleichbare Mitunternehmerinitiative ausüben. Durch die schuldrechtliche Teilhabe an den stillen Reserven des Betriebs trägt er zudem auch ein Mitunternehmerrisiko.[1] Das Mitunternehmerrisiko fehlt i. d. R. jedoch, wenn der Stille...mehr

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Stille Gesellschaft / 3.4 Formelles

Da es sich bei der atypisch stillen Gesellschaft um eine Innengesellschaft handelt, kann diese nicht Subjekt der Gewerbesteuer sein. Deshalb ist die Mitunternehmerschaft auch nicht Empfänger des Gewerbesteuerbescheids.[1] Dies gilt unabhängig davon, welche Rechtsform der Inhaber des Handelsgeschäfts hat. Die Bescheide werden dem Inhaber des Handelsgeschäfts bekannt gegeben,[2...mehr

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Zebragesellschaft / 7.1 Grundfälle

In den folgenden steuerrechtlichen Konstellationen kann eine Zebragesellschaft in der Praxis anzutreffen sein: Ein Gesellschafter hält den Anteil an der Zebragesellschaft im Betriebsvermögen seines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens, seines gewerblichen Einzelbetriebs oder seiner selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit. Gesellschafter einer Zebragesellschaft i...mehr

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Kommanditgesellschaft / 2.2 Einkunftsarten einer KG

Grundsätzlich kann eine KG Einkünfte aller Einkunftsarten des EStG erzielen, lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind ausgeschlossen. Soweit die KG jedoch ein Handelsgewerbe unterhält, wird dieses in aller Regel als Gewerbebetrieb zu werten sein und der Gewinn oder Verlust daraus als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die KG ist steuerlich dann eine Mitunternehmersc...mehr

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Stille Gesellschaft / 3.2 Atypisch Still

Liegt eine atypisch stille Gesellschaft vor, wird es etwas exotisch: Objekt der Gewerbesteuer und Träger der Gewerbesteuerpflicht ist die Mitunternehmerschaft, dagegen ist Subjekt der Gewerbesteuer der Inhaber des Handelsgeschäfts. Daraus folgt, dass der gesondert und einheitlich festgestellte Gewinn der Mitunternehmerschaft der Ermittlung des Gewerbeertrags zugrunde gelegt w...mehr

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Zebragesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Nicht nur der Begriff klingt zunächst exotisch. Auch die zutreffende steuerliche Behandlung einer sog. Zebragesellschaft gehört zu den nicht alltäglichen Aufgaben. So verwundert es nicht, dass viele Gesellschaften, die unter diesen Typus fallen, in der Praxis als solche nicht erkannt bzw. die zu treffenden Feststellungen in formeller Hinsicht unzulänglich umgesetzt w...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.6.1 Vorteile

Liegt eine Verlustsituation vor, gelingt es mittels der atypisch stillen Gesellschaft zumindest den Teil des Verlustes, der auf den Stillen entfällt, aus der Ebene der GmbH herauszulösen. Dort wäre der Verlust sonst gefangen und würde durch einen Verlustvortrag erst in späteren Jahren wieder erzielte Gewinne der GmbH mindern. So aber gelangt der Verlustanteil des Stillen bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.3.1 Laufendes Ergebnis

Die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesellschaftsvertrag. Darin wird vereinbart, ob der Stille nur am Gewinn beteiligt ist, oder ob er auch in Verlustjahren einen Anteil am Ergebnis zu tragen hat. Beides ist möglich und kann frei vereinbart werden, jedoch ist die Verlustbeteiligung auf die Höhe der Einlage begr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 3.3 Steuerersparnis für GmbH

Eine GmbH + atypisch Still als Personengesellschaft bzw. steuerliche Mitunternehmerschaft kann den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG nutzen. Der Gewerbeertrag mindert sich dadurch um 24.500 EUR. Dieser Freibetrag steht einer GmbH nicht zu, sodass sich allein aus der Kombination mit einer atypisch stillen Gesellschaft eine jährliche Gewerbesteuerersparnis zwischen 3.00...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommanditgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Der Zweck einer Kommanditgesellschaft (KG) ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet. Die KG ist damit eine Personenhandelsgesellschaft. Prägend für die KG ist die zweigeteilte Haftung der Gesellschafter: Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist hingegen nur in beschränktem Umfang. In rechtlicher Hinsicht ist eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 6.2 Gesellschafter

Die anteiligen Einkünfte des betrieblichen Gesellschafters aus der Zebragesellschaft sind somit nicht mit Gewerbesteuer belastet. Damit kommt bei ihm auch keine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2 GewStG bzw. bei einem Verlust keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG in Betracht. Der Gewinnanteil aus einer Zebragesellschaft ist kein Gewinn aus einer Mitunternehmerscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / Zusammenfassung

Begriff Steuerrechtlich ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG) als Personengesellschaft in aller Regel eine Mitunternehmerschaft. Die Gesellschafter der OHG sind demzufolge Mitunternehmer und erzielen gemeinschaftliche gewerbliche Einkünfte. Daraus folgt, dass bei der steuerlichen Gewinnermittlung einige Besonderheiten zu beachten sind. Dazu gehört insbesondere, dass Sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.3 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 S. 2 AStG)

Rz. 96 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtiger: Satz 2 bestimmt, dass Steuerpflichtiger im Sinne von § 1 AStG und § 1a AStG auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft sein kann; § 1 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AStG. Eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist zudem selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.6 Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Entspr dem Telos der Norm erklärt § 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG auch die Beteiligung der Verlust-Kö an einer MU-Schaft für st-schädlich (dazu auch s die Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9). Eine solche Beteiligung führt zum Untergang des verbleibenden fortführungsgebundenen Verlustvortrags und zwar unabhängig von der Beteiligungsquote (also auch Mini-Bete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übertragungen im Bereich von Mitunternehmerschaften (§ 6 Abs 5 S 3–6 EStG)

1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen Rn. 1591 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Übertragungen nach § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 EStG

Rn. 1641 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 erfasst nach dem Wortlaut Übertragungen, in denen ein WG aus dem Sonder-BV eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft (zB BFH v 22.09.2011, IV R 33/08, BStBl II 2012, 10), umgekehrt aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Sonder-BV eines Gesellschafters bei derselb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Überführung zwischen Betriebsvermögen und Sonderbetriebsvermögen eines StPfl (§ 6 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 1576 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 5 S 2 EStG bestimmt, dass für die Überführung von WG zwischen Einzel- und Sonder-BV desselben StPfl bzw zwischen verschiedenen Sonder-BV desselben StPfl bei verschiedenen Mitunternehmerschaften S 1 ebenfalls gilt. Durch diesen Rechtsgrundverweis gelten die zu S 1 dargestellten Grundsätze (Einzel-WG, Sicherstellung der stillen Reser...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 1384 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Hauptanwendungsfälle sind folgende Sachverhalte: Schenkung (auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge), (unmittelbare) Erbfolge, Herausgabe eines Betriebes oder Mitunternehmeranteils durch die Erben an einen Vermächtnisnehmer (BFH BStBl II 1995, 714; BFH BStBl II 1991, 350; BMF v 11.01.1993, BStBl I 1993, 62 Rz 68 "Erbengemeinschaft"), Nießbr...mehr