Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 12 Erbengemeinschaft / bb) Mehrheitsbeschluss

Rz. 36 Maßnahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung können von den Miterben mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden. Die Stimmen berechnen sich nach der Größe der Erbteile (§§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 1 S. 2 BGB). Hat die Mehrheit der Miterben eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses – nicht Verfügung – beschlossen, so kann sie die Maßnahme auch ohne...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Gesetzliches Vertretungsrecht

Rz. 100 Der Wortlaut des § 2040 Abs. 1 BGB mit seinem Erfordernis der ausschließlichen Einstimmigkeit könnte einen Widerspruch zu § 2038 BGB mit seinen drei Abstufungen vermuten lassen. Bestünde zwischen § 2040 BGB und § 2038 BGB tatsächlich ein Widerspruch, so würde § 2038 BGB in den Fällen der ordnungsmäßigen Verwaltung und der Notverwaltung leer laufen, wenn die betreffen...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 3. Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV

Nach Abs. 1 Nr. 3 der Anm. zu Nr. 4141 VV erhält der Rechtsanwalt eine zusätzliche Gebühr, wenn er den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknimmt. Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist, dass der Rechtsanwalt den Einspruch gegen den Strafbefehl insgesamt zurücknimmt und damit das Verfahren vollständig erledigt ist. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln zur Teileins...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 21. Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 143 Bei Vertretung eines Beteiligten (§ 9 ZVG) erhält der Rechtsanwalt folgende Gebühren: Gegenstandswert: § 26 RVG.mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / II. Durchführung des schiedsgerichtlichen Teilungsplans

Rz. 67 Der den Teilungsplan enthaltende Schiedsspruch ist für die Erben verbindlich. Die Miterben führen den Teilungsplan selbst durch. Verweigert ein Miterbe die Mitwirkung, so ist der Schiedsspruch vor dem Oberlandesgericht für vollstreckbar erklären zu lassen, §§ 1060 Abs. 1, 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Die Zwangsvollstreckung hieraus erfolgt dann wie aus einem rechtskräftigen...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / I. Wechselseitige Verpflichtung der Miterben zur ordnungsmäßigen Verwaltung

Rz. 372 Trotz des auf Auseinandersetzung gerichteten Zwecks der Erbengemeinschaft (Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB) muss der Nachlass zwischen dem Erbfall und der endgültigen Erbauseinandersetzung zur Erhaltung als Haftungsmasse sinnvoll verwaltet werden. Diese Verwaltungsbefugnis kommt den Miterben zu, es sei denn, der Erblasser hätte sie einem Testaments...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / II. Besonderheit Testamentsvollstreckung

Rz. 10 Besteht Testamentsvollstreckung mit dem Aufgabenkreis der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses (§ 2204 BGB), so ist den Erben die Aufteilung des Nachlasses entzogen. Vielmehr verfügt der Testamentsvollstrecker kraft der ihm verliehenen Rechtsmacht über die Nachlassgegenstände (§ 2205 BGB) und vollzieht die Teilung unter den Miterben in erster Linie nach de...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Leistungsstörungen bei Erbteilungsverträgen

Rz. 246 Bei der Erfüllung von Erbteilungsverträgen können Leistungsstörungen auftreten, z.B.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / E. Vorerbengemeinschaft

Rz. 350 Hat der Erblasser mehrere Personen zu Vorerben eingesetzt, so entsteht zwischen ihnen eine Vorerbengemeinschaft.[305] Selbst wenn die Erbengemeinschaft nur aus Vorerben besteht, kann ein vom Erblasser betriebenes einzelkaufmännisches Unternehmen in Erbengemeinschaft von den Vorerben fortgeführt werden.[306] Rz. 351 Jeder Vorerbe kann jederzeit gem. § 2042 Abs. 1 BGB d...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Auseinandersetzungsvereinbarung

Rz. 212 Neben der Aufstellung des Auseinandersetzungsplans durch den Testamentsvollstrecker besteht bei Einigung der Erben untereinander über die Auseinandersetzung des Nachlasses die Möglichkeit des Abschlusses eines Auseinandersetzungsvertrags (vgl. Muster Rdn 220) zwischen ihnen und dem Testamentsvollstrecker, welcher dann an die Stelle des Auseinandersetzungsplans tritt....mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Nachlassverwaltung

Rz. 401 Die Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 1975–1992 BGB, siehe im Einzelnen zur Nachlassverwaltung § 6 Rdn 29 ff., 232 ff.) führt ebenfalls zum Verlust des Verfügungsrechts der Erben über die einzelnen Nachlassgegenstände. Der Nachlassverwalter ist jedoch nicht gesetzlicher Vertreter der Erben, sondern Partei kraft Amtes. Deshalb kann im Grundbuch (in Abteilung II) ei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Antrag des Erben

Rz. 683 Auf Antrag des Erben (vgl. das Muster Rdn 688) oder eines Miterben nimmt das Nachlassgericht das Inventar entweder selbst auf oder überträgt diese Aufgabe einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Beamten oder Notar, § 2003 BGB. Der Erbe kann den Beamten oder Notar nicht unmittelbar beauftragen.[538] Rz. 684 Grundsätzliches zur Mitwirkung des Notars bei der Aufnahm...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Miterben als Anspruchsberechtigte

Rz. 64 Jeder einzelne Miterbe – gleichgültig wie groß sein Erbteil ist – kann die Aufhebung der Erbengemeinschaft verlangen. Gerichtet ist der Anspruch gegen alle anderen Miterben. Er geht auf Mitwirkung bei der Auseinandersetzung, genauer: auf Zustimmung zu einem Erbteilungsvertrag (= Teilungsplan). Welche Mitwirkungshandlungen im Einzelnen geschuldet sind, hängt vom Einzelf...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / dd) Anspruch auf Zustimmung

Rz. 40 Der Mitwirkungsanspruch kann notfalls im Klagewege durchgesetzt werden (vgl. das Muster Rdn 42), wobei der Klageantrag auf Zustimmung zu einer bestimmten Maßnahme zu richten ist, die dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen muss.[60] Die Mitwirkungspflicht ist dann von Bedeutung, wenn die erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht wurde. Weige...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 4. Hinweise zum Muster

Rz. 139 In diesem Muster verteilt die Mutter einen Teil ihres Erbes auf ihre Kinder und verlangt dafür, von den Verfügungsbeschränkungen der angeordneten Nacherbschaft befreit zu werden (§§ 2112 ff. BGB). Zugleich scheidet der Sohn aus der Erbengemeinschaft aus und lässt sich sein Erbe "auszahlen". Jeder Miterbe kann durch notariellen Vertrag über seinen Anteil am Nachlass ve...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Güterrechtliche Zustimmungserfordernisse unter Ehegatten

Rz. 273 Nach § 1365 Abs. 1 BGB kann sich ein Ehegatte bei Bestehen der Zugewinngemeinschaft nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen oder über sein wesentliches Vermögen zu verfügen. Das bedeutet für den Teilungsvertrag: Wenn der Erbteil des Ehepartners sein ganzes oder wesentliches Vermögen darstellt, ist die Zustimmung des anderen...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Zuwendungsverzicht

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 2. Nach § 408b StPO beigeordneter Rechtsanwalt

Wird der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls nach § 408b StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet, entsteht nicht nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4302 VV.[7] Vielmehr rechnet nach h.M. auch der Rechtsanwalt nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab mit der Folge, dass Grundgebühr, Verfahrensgebühr und ggf. auch die zusätzliche Gebühr Nr. 4141 ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / V. Weitere Verfügungsmöglichkeiten

Rz. 9 Da § 2033 BGB Verfügungen über den Erbteil generell zulässt, kann jeder Miterbe seinen Anteil auch als Beleihungsobjekt heranziehen. Neben der Sicherungsübereignung lässt sich ein Pfandrecht oder ein Nießbrauch an dem Erbteil bestellen. Rz. 10 Das Pfandrecht wird an dem Erbteil als Recht am Nachlass bestellt, nicht an den einzelnen Nachlassgegenständen oder an dem Antei...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 2. Das Herbeiführen der Teilungsreife

Rz. 4 Da Gebäudegrundstücke im Regelfall nicht in Natur teilbar sind (§§ 2042 Abs. 2, 752 BGB), findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung – in der Variante der Teilungsversteigerung, §§ 180 ff. ZVG – zur Vorbereitung der Nachlassauseinandersetzung statt, sofern sich die Erben nicht über einen freihändigen Verkauf einig werden.[3] Rz. 5 Vor dem (Zwangs-)Verkauf ist ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 2. Verfügung von Todes wegen, die vor dem Erbvertrag errichtet wurde

Rz. 140 Ein bestehendes Testament wird durch den später abgeschlossenen Erbvertrag aufgehoben, soweit dadurch das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigt wird, § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB (Aufhebungswirkung). Rz. 141 Ein Erbvertrag, der zwischen denselben Personen geschlossen worden war, wird unwirksam, soweit er dem zweiten widerspricht, es gilt der letzte. Damit wird im...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Erfüllung des Vermächtnisanspruchs

Rz. 294 Das Vermächtnis begründet eine Nachlassverbindlichkeit, § 1967 Abs. 2 BGB. Der Vermächtnisanspruch wird durch die jeweiligen sachenrechtlichen Übertragungsakte erfüllt, bei Grundstücken insbesondere durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch, §§ 873, 925 BGB, bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe, § 929 BGB, bei Forderungen durch Abtretung, § 398 BGB, ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Höchstpersönlichkeit

Rz. 45 Der Erblasser kann den Erbvertrag nur höchstpersönlich schließen, § 2274 BGB, wie im Parallelfall der Testamentserrichtung nach § 2064 BGB. Stellvertretung ist damit ausgeschlossen. Allerdings kann der Vertragspartner bei einem einseitigen Erbvertrag durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Für den geschäftsunfähigen...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Einziehung des Erbscheins wegen Unrichtigkeit

Rz. 390 Der Erbschein, dem nach § 35 GBO volle Beweiskraft zukam, bewies das Bestehen des Erbrechts in dem bezeugten Umfang, also das Erbrecht des Vorerben.[416] Wird er später wegen Eintritts des Nacherbfalls als unrichtig von Amts wegen eingezogen (§ 2361 BGB), ist es Sache der Beteiligten, eine Grundbuchberichtigung herbeizuführen.[417] Durch Löschung des Nacherbenvermerk...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Vollzug des Aufteilungsplans/Auseinandersetzungsvertrags

Rz. 216 Wie oben dargestellt, haben Aufteilungsplan und Auseinandersetzungsvertrag nur schuldrechtliche Wirkung. Die Durchführung der Auseinandersetzung bedarf daher noch der dinglichen Übertragungsakte bezüglich der Nachlassgegenstände. Im Einzelnen also:mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / XI. Vorerbengemeinschaft

Rz. 208 Hat der Erblasser mehrere Personen zu Vorerben eingesetzt, so entsteht zwischen ihnen eine Vorerbengemeinschaft.[232] Selbst wenn die Erbengemeinschaft nur aus Vorerben besteht, kann ein vom Erblasser betriebenes einzelkaufmännisches Unternehmen in Erbengemeinschaft von den Vorerben fortgeführt werden.[233] Jeder Vorerbe kann jederzeit gem. § 2042 Abs. 1 BGB die Ause...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Verfügungsgeschäfte

Rz. 96 Beinhaltet eine Verwaltungsmaßnahme auch eine Verfügung, so gilt grundsätzlich das Erfordernis gemeinschaftlichen Handelns nach § 2040 Abs. 1 S. 1 BGB. OLG München: Die Auflassung eines Grundstücks könne u.U. als Maßnahme einer Notverwaltung von einem Miterben erklärt werden, wenn die anderen Miterben die Mitwirkung verweigern (bspw. Abwendung von Schadensersatzansprüc...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Einsicht in das Handelsregister

Rz. 90 Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken durch einzelne Abrufe gestattet, § 9 Abs. 1 S. 1 HGB. Abweichend von § 13 FamFG ist hier ein berechtigtes Interesse für die Einsicht oder die Erteilung von Abschriften nicht erforderlich. Die Landesregierungen werden in § 387 Abs. 1 FamFG er...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Ausgangssituation

Rz. 18 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird.[12] Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiedene E...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 196 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft (vgl. hierzu insgesamt § 14). Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nache...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Prozessführungsbefugnis

Rz. 150 Der Miterbe kann gem. § 2039 BGB auf Leistung oder Feststellung klagen,[169] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[170] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[171] Jeder Miterbe ist auch gegen den Willen der übrigen Miterben berechtigt, in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft – und nicht etwa...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Kostenschuldner; Fälligkeit der Vergütung

Rz. 353 Nach Ansicht des BGH[431] haben alle Miterben einer Erbengemeinschaft die Kosten einer Testamentsvollstreckung zu tragen, und zwar auch dann, wenn nur ein Teil des Nachlasses der Vollstreckung unterliegt. Denn solange die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt ist, besteht zwischen allen Erben und dem Testamentsvollstrecker ein gesetzliches Schuldverhältnis, wovo...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / l) Nießbrauchbelasteter Erbteil

Rz. 49 Die Rechte des Nießbrauchers dürfen durch die Teilungsversteigerung nicht beeinträchtigt werden. Deshalb ordnet § 1066 BGB an:mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / I. Aufgaben des Nachlasspflegers

Rz. 49 Der Nachlasspfleger vertritt die noch unbekannten endgültigen Erben im Rahmen des vom Nachlassgericht angeordneten Aufgabenkreises. Es ist also darauf zu achten, ob nur die Sicherung des Nachlasses und dessen Verwaltung zum Aufgabenkreis zählen oder auch die Ermittlung der Erben. Rz. 50 Entsprechend vielgestaltig können die wahrzunehmenden Tätigkeiten ausfallen:mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 6. Leistungsstörungen

Rz. 38 Kommt es zu einer Leistungsstörung, kann der Verzichtende in den Fällen des entgeltlichen Erbverzichts auf Zahlung der Abfindung klagen oder gem. § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten.[99] Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann auch (kumulativ) Schadensersatz verlangt werden (§ 325 BGB). Die Rückabwicklung des Erbverzichts erfolgt nach Maßgabe von § 2351 B...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / bb) Begriff

Rz. 58 Eine außerordentliche Verwaltungsmaßnahme liegt vor, wenn der Nachlass wesentlich verändert werden soll, §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 3 S. 1 BGB. Dabei kommt es nicht auf die wesentliche Veränderung des einzelnen Nachlassgegenstands als solchen an, sondern auf eine wesentliche Veränderung des ganzen Nachlasses. Eine wesentliche Veränderung setzt voraus, dass durch die...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Ersatznacherbenvermerk

Rz. 358 Auch der Ersatznacherbe hat ein Anwartschaftsrecht i.S.v. § 2108 Abs. 2 BGB, das bedingt ist durch den Wegfall des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls. Rz. 359 Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, so ändert dies nichts an der Notwendigkeit, einen Nacherben- und Ersatznacherbenvermerk im Grundbuch einzutragen. Dieser hat die Übertragung ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Erbverzicht

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / I. Testamentsauslegungsvertrag

Rz. 557 Mit seiner in NJW 1986, 1812 veröffentlichten Entscheidung hat der BGH die Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung auch über die Erbenstellung anerkannt, wenn die Auslegung streitig ist.[682] Der Auslegungsvertrag – gerichtlich oder außergerichtlich geschlossen – hat zwar nur schuldrechtliche Wirkung (§ 311 BGB bzw. §§ 305, 2371, 2385 BGB), aber die Beteiligten h...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / IV. Steuerforderungen

Rz. 190 Einkommensteuer: Einkommensteuerforderungen, die auf solche Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeit.[216] Die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sind Nachlassverbindlichkeiten.[217] Rz. 191...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Organisation der Erbengemeinschaft

Rz. 29 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von "Verwaltung" und "Verfügung" über Nachlassgegenstände. Rz. 30 Für die Ve...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 322 Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung (vgl. hierzu insgesamt § 13) hat der Erblasser die Möglichkeit, die Abwicklung seines Nachlasses in die Hände eines Dritten zu legen und darüber hinaus auch auf den Verbleib des Nachlasses nach seinem Tod Einfluss zu nehmen. Rz. 323 Die Testamentsvollstreckung gibt dem Testamentsvollstrecker im Außenverhältnis eine fas...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Teilungsversteigerung von Immobilien

Rz. 28 Da Gebäudegrundstücke im Regelfall nicht in Natur teilbar sind, findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung – in der Variante der Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG) – zur Vorbereitung der Erbteilung statt, sofern sich die Erben nicht über einen freihändigen Verkauf einig werden.[25] Vor dem (Zwangs-)Verkauf ist der Nachlass noch nicht teilungsreif. Deshalb...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 293 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1, 662 ff. BGB). Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (c) Rechtsprechung des EuGH: Qualifikation der Zugewinnpauschale des § 1371 Abs. 1 BGB als erbrechtlich – Urt. v. 1.3.2018

Rz. 122 Zitat "Art. 1 Abs. 1 [… der EuErbVO …] ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt."[78] Der EuGH hat abweichend von der bisher für ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Zustand einer Person

Rz. 585 In erbrechtlichen Angelegenheiten kommen zwei Möglichkeiten der Feststellung des Zustands einer Person in Betracht: (1) Im Abstammungsprozess zum Zweck der Klärung erbrechtlicher Fragen (Abstammung als Vorfrage des Erbrechts, vgl. § 1924 BGB "Abkömmling"), hier sogar mit der Pflicht zur Duldung von Untersuchungen und zur Entnahme von Blutproben (§ 372a ZPO).[718] U.U....mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / L. Vereinbarte Schiedssprüche

Rz. 68 Auch im schiedsrichterlichen Verfahren können einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Einigen sich die Parteien während eines Schiedsgerichtsverfahrens, so haben sie die Möglichkeit, den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festzulegen, § 1053 ZPO. Schiedsgerichtsordnungen von institutionalisierten Schiedsgerichten können durch ent...mehr

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zfs 07/2023, Verweisung im ... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat zutreffend entschieden, dass mit dem Schreiben der Bekl. an den Kl. vom 5.2.2020 eine gemäß § 174 VVG i.V.m. § 16 Abs. 4 AVB SoloBU wirksame Einstellungsmitteilung gegeben ist. Die Bekl. konnte den Kl. gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 16 AVB SoloBU auf den tatsächlich ausgeübten Beruf verweisen, auch wenn der Kl. diesen bereits zum Zeitpunkt des Anerkenntnisses am 8.7.20...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr