Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaftsgeld

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Besonderheiten beim Ruhen des Mutterschaftsgeldes

Rz. 14 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB V bestimmt ausdrücklich, dass die Ruhensvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB V beim Mutterschaftsgeld (§ 24i SGB V) nicht anzuwenden sind. Dadurch wird sichergestellt, dass der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht ruht, wenn eine Schwangere bzw. eine junge Mutter während des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld z. B. eine Freiheitsstrafe verbüßt ode...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Rz. 8 Die in § 24c aufgeführten Leistungen decken sich inhaltlich mit denen, die § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I aufführt. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in § 24c nicht vorgesehen. Diese ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des 2. KVLG geregelt. § 24c hat lediglich e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1 Leistungsumfang

Rz. 6 Alle werdenden bzw. jungen Mütter, die in der GKV versichert sind, haben Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Zum Leistungsumfang zählen eine umfassende medizinische Betreuung durch einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und für die Zeit der Nachsorge einschließlich medizinischer Vor- und Nachsorgeuntersuchungen (vgl. § 24d S...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Keine Anrechnung auf einkommensabhängige Leistungen (Abs. 1)

Rz. 5 Das Elterngeld selbst sowie vergleichbare Länderleistungen (Landeserziehungsgeld in Bayern oder Baden-Württemberg) sowie die nach § 3 BEEG auf das Elterngeld anzurechnende Sozialleistungen werden bis zur Höhe von 300 EUR im Monat nicht bei der Berechnung anderer einkommensabhängiger Sozialleistungen berücksichtigt. Für Elterngeld Plus gilt gem. Abs. 3 der abgesenkte Be...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Welche Leistungen bleiben unberücksichtigt?

Rz. 7 Das BEEG unterscheidet streng zwischen den Ansprüchen der verschiedenen Berechtigten (§ 7 BEEG), daher gilt das Berücksichtigungsverbot für das Elterngeld als Sozialleistung des jeweils Berechtigten; eine Berücksichtigung bei dem jeweils anderen Berechtigten wird nicht hergestellt. Es werden alle in Satz 1 bezeichneten Leistungen zusammengerechnet, die die berechtigte ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Antragstellung – allgemein

Rz. 4 Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist das Elterngeld (ggf. Plus) schriftlich zu beantragen. Nach dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs ist Elterngeld eine Sozialleistung i. S. d. SGB (§ 25 Abs. 2 Satz 2 SGB I). Für den Bereich des SGB wird der "Antrag" wie folgt definiert: Ein Antrag ist eine einseitige, auslegbare und empfangsbedürftige Willenserklärung (§§ 133, 157 BGB) des...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Sozialleistungen, auf die nicht anzurechnen ist

Rz. 11 300 EUR des Elterngeldes oder vergleichbarer Leistungen der Länder bleiben unberücksichtigt bei der Berechnung von Sozialleistungen, deren Zahlung von anderem Einkommen abhängig ist.[1] Es kommt nicht auf die Art der Leistung an, auch wenn Elterngeld oder vergleichbare Leistungen der Länder zeitgleich bezogen werden, beträgt der monatliche anrechnungsfreie Betrag 300 ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Die Regelung greift für das BEEG die Grundsätze der früheren §§ 8 Abs. 1, 9 BErzGG auf, die nach § 27 Abs. 4 BEEG übergangsweise weiter gelten. Der Vorschrift ist durch Art. 14 Nr. 4 HBeglG 2011 v. 9.12.2010[2] zum 1.1.2011 der A...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Welche Leistungen bleiben unberücksichtigt?

Rz. 11 Das unterhaltsrechtliche Berücksichtigungsverbot gilt – ähnlich wie nach § 10 BEEG – nicht nur für das Elterngeld, sondern auch für jeweils vergleichbare Leistungen der Länder.[1] Einer Regelung zur Berücksichtigung bei Ermessensleistungen (wie z. B. § 10 Abs. 2 BEEG) bedurfte es hier nicht, da Ermessensleistungen dem Unterhaltsrecht fremd sind. Anders als § 10 BEEG e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.1 Fristberechnung

Rz. 22 Leistungen werden nur bewilligt, wenn sie rechtzeitig und wirksam beantragt sind. § 7 Abs. 1 Satz 2 räumt der Antragstellung eine Rückwirkung für 3 Monate ein. Die Arten des Elterngelds werden also bei Antragstellung nach der Geburt des Kindes rückwirkend längstens für 3 Monate vor Beginn des Monats der Antragstellung gezahlt. Das BSG hält die Anforderungen an Form un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.1 Allgemeine Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

Das Mutterschutzgesetz kennt neben einer Reihe von "Ausübungsuntersagungen" allgemeine Beschäftigungsverbote. Neben allgemeinen Beschäftigungsverboten kann auch ein Verbot bestehen, wenn ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, § 16 Abs. 1 MuSchG. Beschäftigungsverbot vor der Entbindung Die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur En... / 2. Welche Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind u. a. nachfolgende Personen Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten, Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte ("Minijobber“) sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder indi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.2 Maßgeblicher Bemessungszeitraum

Grundlage für die Bemessung der Jahressonderzahlung ist grundsätzlich das in den Monaten Juli, August, September gezahlte "monatliche Entgelt". Im Unterschied zu dem während des Regelbemessungszeitraums gezahlten Krankengeldzuschuss – der nach der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, dort: Satz 3, unberücksichtigt bleibt – enthält der Tarifvertrag keine ausdrückliche Regelung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs ...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.3 Nachweis der Elterneigenschaft (Abs. 3a bis 3d)

Rz. 14 Nach Abs. 3a (bis 30.6.2023 in Abs. 3 Satz 3 und 4 geregelt) müssen die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle bzw. von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden, wenn diese Angaben nicht bereits bekannt sind. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gibt Empfehlungen darüber, welche Nac...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr

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Elterngeld / 4.2 Elterngeld Plus

Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können auch für 2 Lebensmonate Elterngeld Plus bezogen werden. Wenn nach der Geburt nicht gearbeitet wird, ist das Elterngeld Plus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wird nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet, kann das monatliche Elterngeld ...mehr

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Elterngeld / 4.1 Basiselterngeld

Basiselterngeld kann für bis zu 12 Lebensmonate bezogen werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und einer nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man "Partnermonate". Diese Partnermonate erhält auch, wer alleinerziehend ist. Die insgesamt 14 Monate können je nach Wunsch untereinander aufgetei...mehr

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Elterngeld / 5 Bestimmung der Bezugszeiträume

Erfüllen beide Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen, bestimmen sie, wer von ihnen die Monatsbeträge für welche Lebensmonate in Anspruch nimmt, § 5 Abs. 1 BEEG. Werden mehr als die den Elternteilen zustehenden Monatsbeträge beansprucht, gilt § 5 Abs. 2 BEEG. Gemäß § 7 Abs. 2 BEEG können die im Antrag getroffenen Entscheidungen geändert werden, allerdings nur rückwirkend fü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 6 Berechnung und Höhe des Elterngeldes

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist regelmäßig das von der anspruchsberechtigten Person in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes erzielte Einkommen; Einkünfte aus anderen Einkunftsarten sowie einmalige Einnahmen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien) bleiben unberücksichtigt. Hat die berechtigte Person in diesem Zeitraum Elterngeld (nic...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 1. Bedürftigkeit des das Kind betreuenden Elternteils

Rz. 37 Der das Kind betreuende Elternteil muss bedürftig im Sinne des § 1602 BGB sein.[65] Daran fehlt es, wenn der betreuende Elternteil über ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, um sich selbst zu unterhalten. Rz. 38 Soweit der betreuende Elternteil daher Erwerbseinkünfte erwirtschaftet, ist dies auf den Unterhalt anzurechnen (soweit nicht eine Korrektur we...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einnahmen

Rz. 129 Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einnahmen aus den sieben in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Steuerbar sind folglich nur die Betriebseinnahmen und die Einnahmen im Sinne von § 8 EStG , soweit sie also den Gewinneinkünften bzw. Überschusseinkünften zugeordnet werden können. Interessant ist, dass der Begriff der Betriebseinnahmen im EStG nicht definiert ist....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Betreuung eines eigenen Kindes durch die minderjährige Tochter

Rz. 203 Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei Schwangerschaft der minderjährigen Tochter. Ihr Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ist nachrangig zu ihrem Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann bzw. nicht mit ihr verheirateten Kindsvater. Rz. 204 Sofern jedoch ausnahmsweise ein Unterhaltsanspruch der minderjährigen, ihr Kind betreuenden, Tochter gegen die Eltern besteht, i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Grundlagen un... / 2.2 Zeugnis über Schwangerschaft

Ein Zeugnis eines Arztes, einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers wird im Rahmen der Mitteilungspflichten der Schwangeren zweifach erwähnt. Zunächst heißt es, dass werdende Mütter auf Verlangen des Arbeitgebers das Zeugnis vorlegen sollen.[1] Ferner heißt es, dass es den voraussichtlichen Tag der Entbindung enthalten soll.[2] Wie die gesetzliche Mitteilungspflicht ist au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / Zusammenfassung

Begriff Ein Leistungsanspruch entsteht kraft Gesetzes oder aufgrund eines Antrags, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Trotzdem kann der Anspruch nicht realisiert werden, wenn er mit weiteren Tatbeständen zusammentrifft und damit eine Leistung als nicht mehr sozial gerechtfertigt erscheint. Der Leistungsanspruch ruht während der Zeit des Zusammentreffens. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1.3 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen

Begrenzt unpfändbar sind[1] Elterngeld, Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, Wohngeld und Geldleistungen, die den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen. Wenn ein Teil der genannten Leistungen pfändbar ist, richtet sich der Umfang der Pfändung nach § 54 Abs. 4 SGB I.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.4 Rechte der Arbeitnehmerin

Es gibt weitergehende Schutzrechte der Arbeitnehmerin: Ersatzarbeitsplatz Aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann die Pflicht des Arbeitgebers resultieren, der Arbeitnehmerin einen ihrem Zustand entsprechenden Arbeitsplatz anzubieten. Das kann in der Praxis problematisch sein, wenn der Arbeitsplatz aufgrund seiner tatsächlichen Gegebenheiten eine derartige Möglichkeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Leistungen aus der Sozialversicherung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Seit 2005 werden Renten, die von den Trägern der allgemeinen GRV oder der Knappschaftsversicherung ausgezahlt werden, aufgrund des AltEinkG als sog Basisversorgung mit dem Besteuerungsanteil aus der Tabelle in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG versteuert (zu den Einzelheiten > Renteneinkünfte Rz 20 ff). Danach unterliegen bei Stpfl, die bis ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.2 Bezug von Kranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld

Rz. 25 Einmaliges Arbeitsentgelt ist auch dann beitragspflichtig, wenn es in einem Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird, in dem – z. B. wegen des Bezuges von Kranken- oder Mutterschaftsgeld – kein Arbeitsentgelt erzielt worden ist. Beispiel; Eine Arbeitnehmerin war vom 11.2.2022 bis 20.5.2022 während der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz von der Arbeit freigestellt u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.2 Betroffene Entgeltersatzleistungen

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 nennt die erfassten Entgeltersatzleistungen. Zuschüsse können dem Grunde nach beitragsfrei zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Krankentagegeld geleistet werden. Der Kreis der Leistungen, zu denen sonstige Einnahmen dem Grunde nach beitragsfrei weiter geleistet werden können, umfasst darüber hinaus auch Versorgungskrankengeld, Mutterschaftsg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 14 wird einer der Grundbegriffe der Sozialversicherung für alle Versicherungszweige einheitlich definiert. Der Begriff des Arbeitsentgelts ist nicht nur von Bedeutung für die Berechnung der Beiträge, sondern auch für die Beurteilung der Versicherungspflicht und die Höhe verschiedener Leistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Rente). Ergä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 2.1 Meldepflichten für Versicherungspflichtige nach § 20 SGB XI (Abs. 1)

Rz. 3 Grundsätzlich haben sich nach Absatz 1 Satz 1 alle nach § 20 versicherungspflichtigen Mitglieder unverzüglich nach Eintritt der Versicherungspflicht bei der zuständigen Pflegekasse anzumelden. Unverzüglich ist hier i. S. d. § 121 BGB, also ohne schuldhaftes Zögern, zu verstehen. Rz. 4 Aufgrund der in der Sozialversicherung bestehenden Meldepflichten ist es allerdings mö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.2 Fortbestehen der Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Absatz 2 gelten für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung die §§ 189, 192 SGB V sowie § 25 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechend. Damit sollen Zeiten, in denen der Versicherungspflichttatbestand entfällt, überbrückt werden (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 41 zu § 45). Rz. 8 § 189 SGB V rege...mehr

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Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Rz. 1317 Die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmerin in den Schutzfristen vor und nach der Entbindung (s. unter Rdn 1288) und für den Entbindungstag selbst obliegt nach der gesetzlichen Konzeption des MuSchG in der Theorie primär nicht dem Arbeitgeber, sondern i.w.S. den Sozialversicherungsträgern, die nach Maßgabe der in §§ 19, 20 MuSchG getroffenen Regelungen auf Antrag...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen

Rz. 1327 Das AAG v. 22.12.2005 (BGBl I, 3638) enthält in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v. 18.11.2003 (NZA 2004, 33 = DB 2003, 2788, vgl. auch Rdn 1270) eine Neuregelung des bisher in den §§ 10 ff. LFZG für Kleinbetriebe vorgesehenen Umlageverfahrens (krit. dazu Buchner, NZA 2006, 121, 125). Alle Arbeitgeber erhalten aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 2 AAG von den Kra...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis

Rz. 575 Die rechtswirksam in Anspruch genommene Elternzeit suspendiert für deren Dauer die in § 611 Abs. 1 BGB beschriebenen wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, d.h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht sowie die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit (BAG v. 23.1.2018, NZA 2018, 653; BAG v. 15.4.20...mehr

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§ 51 Aussperrung / D. Kalte Aussperrung oder mittelbare Arbeitskampffolgen

Rz. 10 In dieser Fallgruppe geht es um die Folgen von Arbeitskämpfen für andere Betriebe oder Betriebsteile und deren Beschäftigten. Es ist mittlerweile zu einer zunehmenden, auch international geprägten Vernetzung der Wirtschaft gekommen. Rz. 11 Nach § 615 S. 3 BGB muss der Arbeitgeber auch dann das Arbeitsentgelt zahlen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsbereit ist, der Arbeitge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Beschäftigungsverbot

Rz. 627 → Mutterschutz (Rdn 1274 ff.). Ab 2018 haben Arbeitnehmerinnen mehr Mitsprache und Eigenverantwortung. So dürfen schwangere oder stillende Frauen künftig bis 22 Uhr beschäftigt werden, wenn die Arbeitnehmerin einwilligt und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht. Weitere Voraussetzung ist, dass eine "unverantwortbare Gefährdung" der Frau oder ihres Kindes durch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Meldeanlässe

Rz. 1154 Die DEÜV übernimmt im Wesentlichen die Meldeanlässe der 2. DEVO. Die DEÜV unterscheidet zwischen Anmeldung, Sofortmeldung, Abmeldung, Meldung bei Eintritt eines Insolvenzereignisses, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung, Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen, Meldung von Arbeitsentgelten bei Meh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsarten / 1 Dienst-/Sach-/Geldleistung

Im Sozialgesetzbuch finden sich die einzelnen Leistungsarten. Diese können sein: Dienstleistungen, z. B. ärztliche Behandlung oder Haushaltshilfe in der Krankenversicherung; Sachleistungen, z. B. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus oder Geldleistungen, z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Rente.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.1 Entgeltgruppe 9b

Entgeltgruppe 9b Die Grundeingruppierung für den Bereich der E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3 Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit oder eines versicherten Wehr-/Zivildienstes/Wehrdienstverhältnisses besonderer Art (Abs. 2)

Rz. 57 Nach Abs. 2 Satz 1 liegen Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, eines Bezugs von Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), Ausbildungssuche (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a) vor Vollen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.3 Versicherungsfreiheit oder fehlende Versicherungspflicht

Rz. 18 Voraussetzung für die pauschale Beitragspflicht des Arbeitgebers ist zudem, dass die Versicherten in dieser geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind. Diese weiteren Tatbestandsvoraussetzungen erscheinen zusätzlich zu der Voraussetzung der Geringfügigkeit der Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und der gesetzlichen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.3 Künstler (Abs. 3)

Rz. 20 Die Beiträge für die nach § 1 KSVG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungspflichtigen Künstler aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 234 trägt die Künstlersozialkasse (KSK), hat diese also auch an die Krankenkasse zu zahlen. Im Innenverhältnis zur Künstlersozialkasse hat der Künstler jedoch auch selbst seine Beitragsanteile an die Künstlersozialkasse zu zahlen (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.5 Beitragstragung durch die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 4a)

Rz. 30 Durch Art. 5 Nr. 12b AFRG wurde Abs. 4a mit Wirkung ab 1.1.1998 neu eingefügt, wonach die Bundesagentur für Arbeit (bis 31.12.2003 Bundesanstalt für Arbeit) die Beiträge für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 versicherungspflichtigen Bezieher von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld trägt. Dies entspricht der früheren Regelung des § 157 Abs. 1 AFG. Auch hier bedeutet das Tragen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.1 Verletztengeld

Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versicherten während der Heilbehandlung. Das Verletztengeld soll nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den dadurch bedingten Ausfall an Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen oder einer Lohnersatzleistung ausgleichen und damit den Lebensunterhalt der Versicherte...mehr