Fachbeiträge & Kommentare zu Nachbarrecht

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.1 Bundeseinheitliche Regelung

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts am 1.3.2010 waren die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn in Bezug auf das wild von einem Grundstück abfließende Wasser in der überwiegenden Zahl der Bundesländer in den dortigen Landeswassergesetzen sowie in Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt in den Landesnachbarrechtsg...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / Zusammenfassung

Überblick Durch das immer engere Zusammenleben der Menschen lässt es sich nicht vermeiden, dass bei der Benutzung von Mietwohnung, Eigentumswohnung oder eigenem Grundstück sog. Einwirkungen auf Nachbarwohnungen oder Nachbargrundstücke ausstrahlen, die dort subjektiv als Belästigung empfunden werden. Jeder Nachbar ist aus dem Nachbarschaftsverhältnis heraus verpflichtet, derar...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 2 Anwendbare Vorschriften

Welches Recht gilt? Mitunter kommt es zwischen den gemeinschaftlich Berechtigten zum Streit, wenn etwa notwendige Erhaltungsmaßnahmen auf dem Gemeinschaftsgrundstück anfallen oder wenn einzelne Miteigentümer ihre Vorstellungen von der Gestaltung des Wegs verwirklichen, Absperrpfosten anbringen oder ähnliche Maßnahmen vornehmen wollen. Bestehen keine entsprechenden Miteigentü...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.41 Wäsche auf dem Balkon

Die zum Trocknen oder Lüften auf dem Balkon aufgehängte Wäsche mag zwar den Nachbarn stören, gibt ihm aber nach der Gesetzeslage keinen Anlass, hiergegen einzuschreiten. Denn der ihn störende Anblick ist nach der Rechtsprechung nur eine optische Belästigung, die mit den Mitteln des Nachbarrechts nicht abgewehrt werden kann (vgl. hierzu Kap. 2.4.1). Wohnungseigentum Etwas ander...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 2.3 Sträucher

Die Unterscheidung zwischen Bäumen und Sträuchern ist wichtig, weil für Bäume im Allgemeinen größere Grenzabstände gelten als für Sträucher. Ausschlaggebend für die Unterscheidung ist immer das Verzweigungssystem. Während der Baum einen oder mehrere Stämme mit Krone bildet, verzweigt sich der Strauch mehr oder weniger gleichmäßig vom Boden aus.[1]mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.2 Zur Wesentlichkeit der Einwirkungen

Einwirkungen als solche, die aus der Nachbarschaft resultieren, sind nicht schon deshalb abwehrbar, weil sie etwa mit der Nase oder dem Ohr sinnlich wahrnehmbar sind. Sie sind es vielmehr erst dann, wenn sie wesentlich im Sinn des § 906 BGB sind. Was ist wesentlich? Die Frage nach der Wesentlichkeit ist einerseits eine ganz entscheidende Fragestellung, weil nicht jede "vermein...mehr

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Schlichtungsverfahren bei N... / 2.1 Nachbarrechtliche Streitigkeiten

Streitigkeiten über Ansprüche wegen der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt. Diese Fallgestaltung betrifft Nachbarstreitigkeiten etwa wegen der von einem Nachbargrundstück ausgehenden Geruchs- oder Lärmbelästigungen sowie wegen ähnlicher Belästigungen und Störungen aus dem privaten Nachbarschaftsbe...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 4.1 Baden-Württemberg

§§ 12 ff. Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg [1] Praxis-Beispiel Ausnahm...mehr

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Grenzüberbau / 2.2.2 Der Bauherr

Der Bauherr des Überbaus muss nach dem Wortlaut des § 912 Abs. 1 BGB der "Eigentümer des Stammgrundstücks" sein, von dem aus der Überbau erfolgt. Dem Eigentümer sind gleichgestellt Erbbauberechtigte, Wohnungs- und Teileigentümer sowie Vorerben.[1] Ob der Eigentümer Bauherr des Bauvorhabens ist, bemisst sich danach, ob er "Geschäftsherr des ganzen Bauvorhabens" ist, in dessen ...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / Zusammenfassung

Überblick Wasser, das vom Nachbargrundstück kommt und Schäden verursacht, birgt selbstredend ein großes Konfliktpotenzial. Zu unterscheiden sind hier wild abfließendes Wasser, das auf einem Grundstück entspringt oder sich dort natürlich ansammelt, und Traufwasser, das zunächst als Niederschlagswasser auf ein Gebäude trifft. Nicht in jedem Fall haftet der Eigentümer des Grund...mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.2 Wohnungseigentumsrecht

Bauliche Veränderung Der Anschluss eines Kaminofens an einen Kaminzug stellt eine bauliche Veränderung gem. § 20 Abs. 1 WEG dar, der eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf. Der Gestattungsbeschluss muss dabei den im Wohnungseigentumsrecht geltenden Gleichheitsgrundsatz berücksichtigen und im Rahmen einer abstrakten Regelung berücksichtigen, wie andere Woh...mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.1 Mietrecht

Erhöhte Brandgefahr Stellt der Vermieter dem Mieter einen Kamin zur Verfügung, bei dem der Mieter die Asche selbst entsorgen muss, birgt das Mietobjekt eine größere Betriebsgefahr in sich als andere Mietobjekte. Wird die Asche von einem Dritten (Besucher des Mieters) entsorgt und kommt es dabei zu einem Wohnungsbrand, lässt dieses fahrlässige Handeln des Dritten die Betriebsg...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / Zusammenfassung

Überblick Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt keine Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken. Der Eigentümer hat daher an sich das Recht, auf seinem Grundstück beliebig viele Bäume und Sträucher anzupflanzen oder wachsen zu lassen, auch wenn dadurch Nachbargrundstücke verschattet werden.[1] Die Tatsache, dass durch den Pflanzenbewuchs auf dem einen Grundstück einem N...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.8 Biergarten/Gartenwirtschaft

Der Betrieb einer Außengastronomie unterliegt dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Bei der Beurteilung der Frage, ob Lärmbelästigungen erheblich im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG (bei öffentlich-rechtlichen Nachbarklagen) oder wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB (bei zivilrechtlichen Nachbarklagen) sind, orientieren sich die Gerichte an der TA Lärm als dem zur Lär...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 2.5 Bambus

Bambuspflanzen werden immer häufiger zur Gartengestaltung gepflanzt. Sie sind winterhart, bilden einen dekorativen Sichtschutz und können durch Schneiden in Form gehalten werden. Zum Teil geschieht ihre Verwendung auch in der Absicht, die Abstandsvorschriften zu unterlaufen, weil sie botanisch nicht zu den Gehölzen zählen, sondern den Gräsern zuzuordnen sind. Dem hat das Amts...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.1 Welche Einwirkungen meint das Gesetz?

§ 906 BGB betrifft Einwirkungen aus der Nachbarschaft durch von außen kommende aktive Einflüsse, sog. Imponderabilien. Die Einwirkungen aus der Nachbarschaft müssen dabei von einem anderen Grundstück kommen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Einwirkungen von einer Mietwohnung in eine andere oder im Fall von Wohnungseigentum vom Gemeinschaftseigentum auf ein Sondereigentum "z...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.4 Gegen die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer verstoßende Betätigungen

Das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung hat zunehmend dazu geführt, dass gewerbliche Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen – etwa in Form von Autowaschanlagen, Münzwaschanlagen, Gebrauchtwagen- oder Flohmärkten – zunehmend lukrativ werden. Vor diesem Hintergrund haben die Eingaben und Beschwerden aus der Bevölkerung das fast in Vergessenheit geratene Sonn- und Feierta...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt in den §§ 3 und 4 zwar ein Fensterrecht, dem aber korrespondierend kein Lichtrecht gegenübersteht. Bei Fenstern in Gebäudeaußenmauern, die sich innerhalb eines grenzseitigen Schutzstreifens von 1,80 m Tiefe befinden, ist das Fensterabwehrrecht dergestalt geregelt, dass der Grundstücksnachbar besondere bauliche Vorkehrungen v...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 2 Wer haftet bei Überschwemmungen?

Nachbarrecht Die Verantwortlichkeiten der Eigentümer von Nachbargrundstücken bezogen auf das wild abfließende Wasser sind in § 37 Abs. 1 WHG geregelt. So darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Ebenso darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nich...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.27 Kinderlärm

Wenn Sie sich über den Lärm spielender Kinder im oder vor dem Haus ärgern, müssen Sie sich im Großen und Ganzen damit abfinden. Seit einer BGH-Entscheidung im Jahr 1993[1], in der das Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung hervorgehoben wurde, besteht eine gegenüber Kinderlärm tolerante Einstellung. Dementsprechend ist das Erzeugen von Lä...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 1 Einführung

Fenster, aber auch Balkone oder Terrassen, sind seit jeher Anlagen, deren Vorhandensein an oder nahe der Grundstücksgrenze belästigend wirken können, weil sie einen Einblick in das Nachbargrundstück ermöglichen. Andererseits gehört zum Grundstückseigentum (§ 903 BGB) aber auch das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Fenster und andere Bauteile zum Nachbargrundstück hin h...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 2 Fenster- und Lichtrecht im Verhältnis zum öffentlichen Baurecht

In der Vergangenheit war das öffentliche Baurecht sehr "eroberungslustig" mit der Folge, dass so ziemlich jeder bauliche Vorgang auf einem Grundstück einer Baugenehmigung bedurfte. Für den Nachbarn des Bauherrn hat dies den Vorteil, dass er zum einen von dem Bauvorhaben Kenntnis erlangt, weil ihm die Bauvorlagen vorgelegt werden müssen. Zum anderen kann der Nachbar im Baugen...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.1.1 Fehlendes Ausschließungsinteresse

Ein Verbietungsrecht des Eigentümers besteht dann nicht, wenn es sich um Einwirkungen auf die "Körpergestalt" seines Grundstücks handelt, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an ihrer Ausschließung kein Interesse haben kann (§ 905 Satz 2 BGB). Das Fehlen dieses Interesses hat im Streitfall derjenige nachzuweisen, der sich darauf beruft. Die Rechtsprechun...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.5 Sonderfall öffentlicher Straßenbau

Beim öffentlichen Straßenbau ging der BGH in seiner Rechtsprechung zum früheren Landesrecht davon aus, dass die Träger der Straßenbaulast bei der Planung und dem Bau von Straßen die anerkannten Regeln der Straßenbautechnik und der Wasserwirtschaft zu beachten haben und dass zu diesen Regeln auch die landesrechtlichen Vorschriften des Wasser- und Nachbarrechts über Veränderun...mehr

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Industrie- und Gewerbebetriebe im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Industrie- und Gewerbebetriebe geben seit jeher Anlass für Konflikte mit Haus- und Grundbesitzern in der Nachbarschaft, die sich Luftverunreinigungen, Lärmbelästigungen, Erschütterungen und ähnlichen – im juristischen Sprachgebrauch Immissionen genannt – Umwelteinwirkungen ausgesetzt sehen, die eine störungsfreie Grundstücksnutzung häufig nicht zulas...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.2.1 Welche Anlagen kommen in Betracht?

Bei der Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen findet vor Errichtung und Betrieb keine besondere immissionsschutzrechtliche Kontrolle statt. Es handelt sich beispielsweise um Autolackierbetriebe, Autowerkstätten, Getränkemärkte, Schlossereibetriebe, Schreinerwerkstätten, Speditionsunternehmen oder Tankstellen.mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 2 Die Generalklauseln des Nachbarschutzes im Bundes-Immissionsschutzgesetz

2.1 Was fordert das Gesetz? Genehmigungsbedürftige Anlagen Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind genehmigungsbedürftige Anlagen (vgl. nachfolgend Kap. 4.1.1) so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft hervorgerufen werden können (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG). Das bedeutet, dass auch die nach dem Erkenntnisstand im Zeitp...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.1 Der Nachbarschutz bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen

4.1.1 Genehmigungspflichtige Anlagen Industrie- und Gewerbeanlagen mit einem erhöhten Umweltgefährdungspotenzial sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 4 BImSchG) genehmigungspflichtig. Welche Anlagen das sind, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, der 4. BImSchV [1], abschließend geregelt. Zudem sind Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie (2...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 5 Wie kann sich der Nachbar gegen bestehende Industrie- und Gewerbebetriebe zur Wehr setzen?

5.1 Die zivilrechtliche Nachbarklage Gegen ihn belastende Umwelteinwirkungen durch bestehende Industrie- und Gewerbebetriebe kann sich der Nachbar mit der zivilrechtlichen Nachbarklage (Beseitigungs- und Unterlassungsklage) zur Wehr setzen. Hierfür stehen ihm als Eigentümer eines betroffenen Grundstücks oder Wohnhauses die §§ 1004, 906 BGB und als Mieter oder Pächter die §§ 1...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.2 Der Nachbarschutz bei immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungspflichtigen Anlagen

4.2.1 Welche Anlagen kommen in Betracht? Bei der Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen findet vor Errichtung und Betrieb keine besondere immissionsschutzrechtliche Kontrolle statt. Es handelt sich beispielsweise um Autolackierbetriebe, Autowerkstätten, Getränkemärkte, Schlossereibetriebe, Schreinerwerkstätten, Speditionsunternehmen oder Tankstellen. 4.2.2 Was muss von der Be...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4 Wie kann sich der Nachbar gegen neue Industrie- und Gewerbebetriebe zur Wehr setzen?

4.1 Der Nachbarschutz bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen 4.1.1 Genehmigungspflichtige Anlagen Industrie- und Gewerbeanlagen mit einem erhöhten Umweltgefährdungspotenzial sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 4 BImSchG) genehmigungspflichtig. Welche Anlagen das sind, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, der 4. BImSchV [1]...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 5.1 Die zivilrechtliche Nachbarklage

Gegen ihn belastende Umwelteinwirkungen durch bestehende Industrie- und Gewerbebetriebe kann sich der Nachbar mit der zivilrechtlichen Nachbarklage (Beseitigungs- und Unterlassungsklage) zur Wehr setzen. Hierfür stehen ihm als Eigentümer eines betroffenen Grundstücks oder Wohnhauses die §§ 1004, 906 BGB und als Mieter oder Pächter die §§ 1004, 862 BGB offen. Hinweis Wegen des...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 5.3 Der Einwand des Bestandsschutzes

Durch die Baugenehmigung für einen Gewerbebetrieb oder die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Industrieanlage erhält der Betriebsinhaber entweder unmittelbar kraft Gesetzes (§ 14 BImSchG) oder nach der Rechtsprechung eine gesicherte Rechtsposition dergestalt, dass er seinen Betrieb im Rahmen der erteilten Genehmigung führen kann und nicht befürchten muss, wegen ...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.2.3 Wie kann der Nachbar seine Rechte wahrnehmen?

Von einem Bauvorhaben der genannten Art erfahren Sie, weil Ihnen der Bauantrag zur Unterschrift vorgelegt werden muss. Jetzt haben Sie Zeit zur Prüfung, ob Sie mit schädlichen Umwelteinwirkungen etwa in Form von Lärmbelästigungen oder Luftverunreinigungen rechnen müssen, die die in den technischen Regelwerken festgelegten Immissionswerte an Ihrem Anwesen überschreiten. Wenn S...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 3.2 TA Lärm

Zum Schutz der Nachbarschaft sind in der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) folgende umgebungsbezogene Immissionsrichtwerte festgelegt:mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 3.3 TA Luft

Die Immissionswerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) markieren nach der Rechtsprechung die Grenze zwischen den schädlichen und unschädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe. Die TA Luft wurde in ihrer aktuellen Fassung, die am 1.12.2021 in Kraft getreten ist, an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Im einzelnen werden in der TA Luft ...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 2.2 Wer ist Nachbar?

Nach dem BVerwG knüpft der "Begriff der Nachbarschaft, die bei Errichtung und Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zu schützen ist, an den Einwirkungsbereich der Anlage an und setzt eine räumliche Nähe voraus. Zur Nachbarschaft zäh...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.1.2 Was muss von der Behörde im Hinblick auf die Nachbarschaft berücksichtigt werden?

Da nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BImSchG sichergestellt sein muss, dass durch die Errichtung und den Betrieb der zu genehmigenden Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft hervorgerufen werden können, ist die Entscheidung über das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen in die Zukunft gerichtet. Kernstück der Entscheidung ist dabei die Immissionsprognose. D...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 3.1 Wissenswertes zum Lärm

Die Wirkung des Lärms auf den Menschen verdeutlicht die folgende Übersicht:mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 5.2 Der Nachbarschutz im einzelnen (Übersicht)

Bei immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungspflichtigen Industrie- und Gewerbebetrieben kann sich der Nachbar in vollem Umfang auf die zivilrechtliche Abwehrklage berufen und unter Umständen sogar eine Betriebseinstellung erzwingen. Welche Möglichkeiten er hat, ist aus der folgenden Übersicht zu entnehmen: Übersicht:mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / Zusammenfassung

Überblick Industrie- und Gewerbebetriebe geben seit jeher Anlass für Konflikte mit Haus- und Grundbesitzern in der Nachbarschaft, die sich Luftverunreinigungen, Lärmbelästigungen, Erschütterungen und ähnlichen – im juristischen Sprachgebrauch Immissionen genannt – Umwelteinwirkungen ausgesetzt sehen, die eine störungsfreie Grundstücksnutzung häufig nicht zulassen. Kaum jemand...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 1 Einführung

Nach § 906 BGB hat ein Grundstücksbesitzer als Nachbar von Industrie- und Gewerbebetrieben unwesentliche Immissionen zu dulden, wesentliche dagegen nur dann, wenn sie unvermeidbar und ortsüblich sind; zum Ausgleich dafür hat er dann aber Anspruch auf angemessene Entschädigung. Keine Duldungspflicht besteht dagegen gegenüber solchen wesentlichen Beeinträchtigungen, die entwed...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 3.4 Die Bedeutung der baugebietsmäßigen Situation

Bei der TA Luft dürfen die festgelegten Immissionswerte im gesamten Einwirkungsbereich nicht überschritten werden. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt einen einheitlichen Nachbarschutz im Einwirkungsbereich industrieller und gewerblicher Betriebe. Demgegenüber gewährleistet die TA Lärm einen differenzierten Nachbarschutz, der sich an der Schutzwürdigkeit des Baugebiets orien...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 3 Die technischen Regelwerke des Bundes-Immissionsschutzgesetzes als Messlatte des Nachbarschutzes

Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage, was der Nachbarschaft eines Industrie- oder Gewerbebetriebs an Immissionen zugemutet werden kann, u.a. anhand der Grenzwerte der TA Lärm und der TA Luft zu beantworten. Diesen sog. technischen Regelwerken ist zu entnehmen, wann eine Umwelteinwirkung "erheblich" im Sinn des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder "wesentlich" im Sinn d...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.1.1 Genehmigungspflichtige Anlagen

Industrie- und Gewerbeanlagen mit einem erhöhten Umweltgefährdungspotenzial sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 4 BImSchG) genehmigungspflichtig. Welche Anlagen das sind, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, der 4. BImSchV [1], abschließend geregelt. Zudem sind Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) unterliegen, besonders um...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.1.3 Wie kann der Nachbar seine Rechte wahrnehmen?

Die Planung und der Bau einer neuen Industrie- und Gewerbeanlage stellt für den Investor ein erhebliches Kostenrisiko dar. Deshalb wird er im allgemeinen das sog. förmliche Genehmigungsverfahren [1] wählen, um später gegenüber Nachbarklagen möglichst abgesichert zu sein und nicht im schlimmsten Fall seinen Betrieb einstellen zu müssen. Der Preis für diese in § 14 BImSchG abges...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.2.2 Was muss von der Behörde im Hinblick auf die Nachbarschaft berücksichtigt werden?

Die genannten Betriebe sind aber keinesfalls genehmigungsfrei, sondern sämtlich baugenehmigungspflichtig. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird geprüft, ob die Errichtung und der Betrieb dieser Anlagen mit schädlichen Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft verbunden ist (§ 22 Abs. 1 BImSchG). Die einschlägigen Ermittlungen erfolgen durch Begutachtung der Umweltfachb...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 2.1 Was fordert das Gesetz?

Genehmigungsbedürftige Anlagen Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind genehmigungsbedürftige Anlagen (vgl. nachfolgend Kap. 4.1.1) so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft hervorgerufen werden können (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG). Das bedeutet, dass auch die nach dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung begrü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kinderlärm durch Kita, Kindergarten oder Spielplätze im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Nachbarn setzen sich immer wieder gegen den Bau neuer Kindertagesstätten (Kitas) zur Wehr. Nachbarkonflikte werden auch in Zukunft zu erwarten sein, da Kinder mit Vollendung des 1. Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben und in vielen deutschen Städten ein Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen herrscht. Im Grunde genommen wieder...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kinderlärm durch Kita, Kind... / 1 Bewertungsmaßstab für Kinderlärm

Die bauplanerisch und gesellschaftspolitisch erwünschte Nähe von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Wohnbebauung führt zwangsläufig zu Konflikten mit der Wohnnachbarschaft wegen des mit der Nutzung dieser Einrichtungen verbundenen Kinderlärms. Kinderlärm ist aber aus Sicht der Rechtsprechung eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens, das zur E...mehr