Fachbeiträge & Kommentare zu Nachzahlungszinsen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. § 233a Abs. 8 S. 1 AO – Voraussetzungen des obligatorischen Zinserlasses

Das FG Niedersachsen hat klargestellt, das dem FA im Anwendungsbereich des § 233a Abs. 8 S. 1 AO hinsichtlich des Erlasses von Nachzahlungszinsen kein Ermessen zusteht. Nach dieser Vorschrift sind Zinsen auf einen Unterschiedsbetrag zuungunsten des Steuerpflichtigen (Nachzahlungszinsen) entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen, soweit Zahlungen oder andere Leistungen auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.55 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung / Vorläufige Zinsfestsetzung / Erstattungszinsen / Säumniszuschläge / § 238 AO / 233a AO / § 236 AO / 240 AO Nach dem BMF-Schreiben v. 2.5.2019, BStBl I 2019, 448 ergehen Zinsfestsetzungen vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfahren (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) vorläufig. Nach Abschluss der Verfahren erfolgt dann, sowe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Nachzahlungszinsen durch Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Im April fand bei Schreinermeister Hans Groß eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Neben einer Umsatzsteuernachzahlung wurden auch Nachzahlungszinsen i. H. v. 1.500 EUR festgesetzt. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 8 Anwendungsregelung für die in § 238 AO geregelte Höhe und Berechnung der Zinsen

Der IX. Senat des BFH ist der Auffassung, dass die Zinshöhe von 6 % pro Jahr, mit der Steuernachzahlungen seitens der Finanzbehörde verzinst werden, im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz realitätsfern ist. Demnach sollen die Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 verfassungsrechtlich bedenklich sein, weil das Übermaßverbot nicht eingehalten wurde. Der gesetzlich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 5 Nachforderungsbescheid legt Steuernachzahlung und Nachforderungszinsen fest

Erhalten Sie vom Finanzamt einen Nachforderungsbescheid – ein solcher ergeht oftmals nach einer Außenprüfung –, müssen Sie i. d. R. neben den zu wenig entrichteten Steuern auch noch Zinsen nachzahlen. Die Zinsen sind Nebenleistungen der Steuer, zu der sie festgesetzt werden.[1] Bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen ist der Steuerschuldner auch immer der Zinsschuldner. Zi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Nachzahlungszinsen auf betriebliche Steuern wie Umsatzsteuer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 3.2 Vollverzinsung für Zinslaufbeginn seit 1.1.2019

Für Zeiträume ab dem 1.1.2019 wurde aufgrund der zuvor festgestellten Verfassungswidrigkeit der Höhe der Zinssätze von 0,5 % pro Monat, mithin 6 % pro Jahr, die Zinssätze für Verzinsungen nach § 233a AO auf 0,15 % pro Monat, mithin 1,8 % pro Jahr herabgesetzt. Die bislang geltenden Zinssätze von 6 % pro Jahr entsprachen einfach nicht mehr dem Marktniveau im Rahmen der andaue...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 3.3 Vollverzinsung für Zinslaufende nach dem 31.12.2018 und Zinslaufbeginn vor dem 1.1.2019

Aufgrund noch anstehender oder bereits laufender Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren kann es zu einer Vollverzinsung kommen, deren Zinslaufende über den 31.12.2018 hinausgeht und vor dem 1.1.2019 begonnen hat. Hierfür wurde im § 238 AO ein neuer Absatz 1b geschaffen. In diesen "Zwischenfällen" ist der Zinsberechnungszeitraum in 2 Teilzeiträume aufzuteilen, um die Zinse...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer (als Hauptleistung), zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.3 Steuerliche Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Rz. 154 Das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der berichtigten – nunmehr ordnungsgemäßen – Rechnung i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG kann grundsätzlich auch für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.[1] Diese steuerliche Rückwirkung einer berichtigten Rechnung auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Rechnungserhalts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.2 Rückgängigmachung auf Antrag

Rz. 66 Der Stpfl. kann, wenn er erkennt, dass die Investition innerhalb des 3-jährigen Investitionszeitraums nicht vorgenommen werden wird, den Investitionsabzugsbetrag ganz oder teilweise vor Ablauf des 3-jährigen Investitionszeitraums rückgängig machen. Dadurch können Nachzahlungszinsen ganz oder teilweise vermieden werden (§ 7g Abs. 3 S. 1 letzter Halbs. EStG).[1] Rz. 67 e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.5 Folge bei nicht ausschließlich betrieblicher Verwendung (Abs. 6 Nr. 2, letzter Halbs.)

Rz. 90 Erfolgt allerdings eine nicht ausschließlich betriebliche Verwendung im Investitionsjahr oder folgenden Wirtschaftsjahr, gilt § 7g Abs. 4 EStG entsprechend, sodass dann die Sonderabschreibung rückgängig zu machen ist. Wie bei der direkten Anwendung des § 7g Abs. 4 EStG (Rz. 75) gilt aufgrund der entsprechenden Anwendung von § 7g Abs. 4 S. 4 EStG die Vorschrift des § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Erlass von Nachzahlungszinsen zur USt aus Billigkeitsgründen

Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer sind aus Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit der Unternehmer nur unterjährige Zinsvorteile erlangt hat. FG Rheinland-Pfalz v. 18.4.2024 – 3 K 1447/23, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 8/24 Beraterhinweis Das FG entschied im Parallelverfahren, dass die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur USt nicht gegen höherrangiges Unionsrecht verstöß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.1 Grundsätzliches zur Vereinfachungsregelung

Rz. 107 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Wert des eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteils weder mehr als 1/5 des Werts des ganzen Grundstücks, noch mehr als 20.500 EUR bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.7 Unvollständige, später berichtigte Rechnung

Fehlt in der Rechnung eine notwendige Angabe (z. B. Datum/Leistungsbezeichnung/Anschrift), kann die Rechnung vom Aussteller berichtigt werden. Dann ist der Vorsteuerabzug möglich. Wichtig ist der Zeitpunkt, wann die Vorsteuer abgezogen werden darf. Falls eine rückwirkende Berichtigung möglich ist, fallen keine Nachzahlungszinsen[1] an. 2.7.1 Berichtigungsfähige Rechnung Nach ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.4 Die Sperrfrist für Veräußerungen und Entnahmen

Rz. 521 Der Teilwert ist nach § 6 Abs. 5 S. 4 EStG rückwirkend anzusetzen, wenn das nach S. 3 übertragene Wirtschaftsgut innerhalb der dreijährigen Sperrfrist veräußert oder entnommen wird. Zweck der Sperrfrist ist es, Steuervorteile zu verhindern, die nicht der Umstrukturierung von Personengesellschaften dienen, sondern in Anspruch genommen werden, um stille Reserven zunäch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 1.2 Vergleichsrechnung nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld (in VZ 2020-2022: hierzu gehört auch der Kinderbonus) für den gesamten Veranlagungszeitraum und der ESt-Entlastung durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen durchzuführen. Ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen zwischen Kindergeld und den Freibeträgen für Kind...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 84 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Teilabschlussbescheid n... / I. Problemaufriss: späte Rechts- und Steuerplanungssicherheit bei Außenprüfungen

Die Finanzbehörde prüft den Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung bekanntermaßen gesamtheitlich in dem durch die Prüfungsanordnung bestimmten Umfang. Mit dem Erlass des Prüfungsberichts, der die Außenprüfung formell abschließt, wertet die Veranlagungsstelle das Ergebnis der Außenprüfung ebenfalls gesamtheitlich aus. Vor Beendigung der Außenprüfung ist bisher nicht v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.2.1 Nachzahlungszinsen

Zu verzinsen ist gem. § 233a Abs. 3 Satz 1 AO der Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer und den Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), der ggf. anzurechnenden Körperschaftsteuer und den bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen (sog. Sollverzinsung). Unerheblich ist, ob die Vorauszahlungen entrichtet worden sind oder nicht. Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 1 Neuregelung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO v. 12.7.2022 [1] hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts v. 8.7.2021[2], bis Ende Juli 2022 für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 bei der Vollverzinsung nach § 233a AO eine rückwirkende Anpassung des Zinssatzes vorzunehmen, erfüllt. Abweichend von dem für alle anderen Zinsen i. S. d. § 233 AO (insbes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 4.2 Beginn und Ende des Zinslaufs

Der Zinslauf beginnt nach § 235 Abs. 2 AO grundsätzlich mit dem Eintritt der Verkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils. Bei der Einkommensteuer tritt die Verkürzung im Fall der Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung mit dem Tag der Bekanntgabe des auf dieser Steuererklärung beruhenden Steuerbescheids ein. Etwas anderes gilt allerdings – was die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.3 Berechnung der Zinsen bei Korrektur der Steuerfestsetzung

Bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Karenzzeit bemessen sich die Zinsen gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der bisherigen Steuer, wobei Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer-Gutschriften jeweils angerechnet werden. Der Zinslauf beginnt mit Ablauf der Karenzzeit. I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Mit der sog. Vollverzinsung soll ein Ausgleich geschaffen werden, wenn Steuern erst lange nach ihrer Entstehung festgesetzt werden und dies zu einer Nachzahlung oder Erstattung führt. Diese Verzinsung gibt es u. a. bei der Einkommensteuer.[1] Kirchensteuern werden nur verzinst, soweit Landeskirchensteuergesetze dies vorsehen. Der Solidaritätszuschlag unterliegt mangels ausdr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.2.2 Erstattungszinsen

Erstattungszinsen berechnen sich wie die Nachzahlungszinsen, jedoch mit dem Unterschied, dass nicht entrichtete Vorauszahlungen bei der Berechnung der Zinsen unberücksichtigt bleiben, die Verzinsung sich also auf den tatsächlich zu erstattenden Betrag beschränkt (sog. Istverzinsung). Praxis-Beispiel Berechnung von Erstattungszinsen Die Einkommensteuer wird auf 7.500 EUR festge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Nachweis der Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 15 Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3d S. 2 1. Alt. UStG liegt beim Erwerber[1]. Gesetzlich nicht geregelt ist, wie der Nachweis zu führen ist, dass der Erwerb in dem Bestimmungsstaat besteuert worden ist. Die Finanzverwaltung überlässt dem Erwerber die freie Wahl des Nachweises. Anerkannt werden dabei z. B. auch steuerliche Aufzeichnungen, anha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Erstattungszinsen nach § 233a AO

Nach § 233a AO sind Steuernachzahlungen und Steuererstattungen unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzinsen. Wichtig Zinssätze nach § 233a AO waren verfassungswidrig Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach einer Entscheidung des BVerfG verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.1 Voraussetzungen (Art. 25 Abs. 1 OECD-MA)

Rz. 430 Art. 25 Abs. 1 OECD-MA legt die Kriterien fest, unter denen ein Verständigungsverfahren beantragt werden kann. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn: a) Maßnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten b) zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die den Bestimmungen des Abkommens nicht entspricht, und c) ein entsprechender Antrag innerhalb von drei J...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 8.1 Gesetzlich geforderte Rechnungsangaben sind nicht vollständig oder fehlerhaft

Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen können berichtigt werden, indem eine neue zutreffende Rechnung ausgestellt wird, die an die Stelle der alten Rechnung tritt. Gem. § 31 Abs. 5 UStDV können die fehlenden oder unzutreffenden Angaben auch durch ein zusätzliches Dokument ergänzt werden. Das neue Dokument, das die Korrektur enthält, muss der ursprünglichen Rechnung zugeo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mack/Schwedhelm/Streck, Ist die Nichtabzugsfähigkeit von Hinterziehungszinsen verfassungswidrig?, Stbg 1990, 305; Gast-de Haan, Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Hinterziehungszinsen gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 8a EStG nF?, StVj 1990, 76; Bilsdorfer, Die Verzinsung hinterzogener Steuern, INF 1992, 321; Klos, Entstehen von Hinterziehungszinsen und ihre steuerliche Nichtabzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.3 Folgen bei Ausübung des Wahlrechts auf Liebhaberei

Hat der Anlagenbetreiber vom Wahrecht auf Anwendung der Liebhaberei Gebrauch gemacht, braucht er keine Gewinnermittlung mehr zu erstellen und demnach auch keine Anlage G und EÜR mehr beim Finanzamt einzureichen. Wichtig Vorsicht, wenn Verluste erwirtschaftet wurden Der Antrag auf Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung gilt für alle zukünftigen aber auch vergangenen Zeiträu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Gewinnzuschlags gem. § 6b Abs. 7 EStG für Zeiträume ab 1.1.2019

Die Höhe des Gewinnzuschlags gem. § 6b Abs. 7 EStG ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg auch für Zeiträume ab 1.1.2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Denn § 6b Abs. 7 EStG weist einen über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden, besonderen schlichten Rechtfertigungsgrund (Ausgleich von Zinsvorteilen, Missbrauchsvermeidung) auf und genügt damit den...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Leitsatz Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 ‐ C‐247/21, EU:C:2022:966). Normenkette § 25b, § 3d Sätze 1 und 2, § 14a Abs. 7 UStG, Art. 41, Art. 42 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt In den Jahren 2008 bis 2013 (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.4 Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts (Abs. 3 S. 1)

Rz. 33 Nach § 357 Abs. 3 S. 1 AO "soll" bei der Einlegung des Einspruchs "der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Einspruch gerichtet ist". Es ist damit zwar ratsam, den anzufechtenden oder begehrten Verwaltungsakt in dem Einspruch möglichst konkret und genau mit der Angabe von Steuernummer, Datum, Steuerart und Veranlagungszeitraum zu benennen.[1] Die Zulässigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.3 Ratenzahlung

Tz. 212 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Ratenzahlung bezieht sich ausdrücklich nur auf die ESt (inkl SolZ und Kirchen-St) und die KSt (s § 21 Abs 2 S 3 UmwStG). Eine Stundungsmöglichkeit bei der GewSt ist nicht vorgesehen (s Haritz, in H/M, UmwStG, 3. Aufl, Anh § 21 aF Rn 176; zur GewSt-Pflicht eines Entstrickungsgewinns s Tz 123ff). Tz. 213 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Möglic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.3 Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 38 Unentgeltliche Wertabgaben Dem Begriff der vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Rz. 2 ff.) kommt umsatzsteuerrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu.[1] Liegt eine vGA vor, ist diese umsatzsteuerrechtlich nur von Bedeutung, wenn eine Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 3 Abs. 1 und 9 UStG vorliegt, die entweder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben / 3 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Das Steuerrecht schränkt den Betriebsausgabenabzug für bestimmte Sachverhalte teils oder in voller Höhe ein. Handelsrechtlich sind die Aufwendungen dennoch in voller Höhe gewinnmindernd zu berücksichtigen.[1] Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen zum Teil nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4a, 5 und 5b und § 9 EStG dar: Geschenke im Wert von über 50 EU...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV

Leitsatz Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung seit dem 01.01.2019 bis zum 15.04.2021 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein Zinssatz von einhalb Prozent pro Monat zugrunde gelegt wird. Normenkette § 237...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 1.1 Fristverlängerungen

Die nach § 149 Abs. 2 Satz 2 AO regulär mit Ablauf des Monats Juli endende Abgabefrist für Steuererklärungen für beratene Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, wurde für den Veranlagungszeitraum 2022 um 5 Monate verlängert: vom 31.7.2024 auf den 31.12.2024, den Veranlagungszeitraum 2023 um 3 Monate verlängert...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.4 Anordnung der Steuerpflicht von Erstattungs- und Prozesszinsen (S. 3)

Rz. 195 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG gehören auch die vom FA an den Stpfl. gezahlten Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO zu den steuerpflichtigen Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. Der BFH hatte zwar entschieden, dass Zinsen, die das FA an den Stpfl. aufgrund von Steuererstattungen zu zahlen hat, nicht der ESt unter...mehr