Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen / III. Ermöglichung des elektronischen Rechtsverkehrs im Jahre 2009

Rz. 9 Abschnitt XV mit den §§ 94–101 GBV wurde eingefügt durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren v. 11.8.2009 (BGBl I S. 2713) mit Wirkung v. 1.10.2009.[1] § 100a ist eingefügt worden durch das Datenbankgrundbuchgesetz v. 1.10.2013 (BGBl I S. 3719). Die Regelungen des Gesetzes zur Einführung des elekt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Rubrum/Gründer

Rz. 542 Zum Rubrum wird wie auch zu den weiteren Passagen des Protokolls von den Handelsregisterrichtern vertreten, dass jedwede Abweichung ("er", "sie" etc.) unzulässig ist. Diese strenge Auff. findet zumindest dort ihre Grenzen, wo der Notar beurkundungsverfahrensrechtlich Belehrungen aufnehmen soll oder muss.[1847] Dies betrifft bspw. den Ort der Beurkundung und den Umsta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Gegenständliche Ausweitung der öffentlichen Präventivkontrolle und deren Umfang

Rz. 2359 Als Prüfungsgegenstand sind von der öffentlichen Präventivkontrolle der Errichtungsakt bzw. die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft sowie deren Änderungen erfasst. Damit erstreckt sich die öffentliche Präventivkontrolle auf den gesamten Lebenszyklus einer Gesellschaft. Das betrifft Präsenz- wie Onlineverfahren (Art. 10 Abs. 5 GesRRL-E). Das Erfo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 99 Nachweise bezüglich britischer Gesellschaften sind dadurch erschwert, dass es in Großbritannien kein allgemeines Handelsregister gibt. Rz. 100 Von den partnerships ist nur die "limited partnership" wegen der dort vorgesehenen Haftungsbeschränkung registrierungspflichtig.[365] Aus der Registrierung kann aber nicht auf eine ordnungsgemäße Gründung geschlossen werden.[366...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster

Rz. 296 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.41: Handelsregisteranmeldung der neu gegründeten GmbH bei der Ausgliederung aus dem Vermögen einer Gebietskörperschaft Amtsgericht _________________________ (Adresse) Handelsregister Freibad "_________________________" GmbH HRB (neu) In der Anlage überreiche ich, der unterzeichnende Bürgermeister, als Vertretungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundbuchvollzug

Rz. 111 Ist für B bereits eine Vormerkung eingetragen (§ 883 Abs. 1 BGB), geht die Vormerkung mit Rechtswirksamkeit der Abtretung des durch sie gesicherten Anspruchs außerhalb des Grundbuchs auf C gem. § 401 BGB über:[276] abgetreten wird der schuldrechtliche Anspruch, nicht die Vormerkung.[277] C kann (aber muss nicht) im Wege der Grundbuchberichtigung als neuer Vormerkungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Ausgangslage

Rz. 20 Zum Zwecke der Modernisierung des GmbH-Rechts sollte auch die Gründung der GmbH vereinfacht und verbilligt werden. Die Geschwindigkeit der GmbH-Gründung sollte erhöht werden. Dies versuchte der Gesetzgeber mit Einführung des § 2 Abs. 1a GmbHG zu realisieren. Er eröffnete den Gesellschaftern die Möglichkeit, bei der Gründung ein beurkundungspflichtiges Musterprotokoll ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Formstatut

Rz. 344 Die Form von Rechtsgeschäften regelt Art. 11 Rom I-VO. Ein Schuldvertrag ist formgültig, wenn er alternativ die Formerfordernisse des Rechts, das auf ihn nach den Art. 3 ff. Rom I-VO zur Anwendung kommt, einhält oder aber diejenigen, die am Ort des Vertragsschlusses gelten. Zur Form zu zählen ist dabei v.a. die Frage, ob die Mitwirkung Dritter, z.B. eines Notars, erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Beschlussfeststellung

Rz. 357 Eine formelle Beschlussfeststellung ist für die GmbH grds. nicht vorgeschrieben. Um eine schnellstmögliche Verbindlichkeit des Beschlusses sicherzustellen, empfiehlt es sich, den Beschluss durch den Versammlungsleiter feststellen zu lassen.[1196] Ein festgestellter Beschluss kann nur durch die fristgebundene Anfechtungsklage angegriffen werden, während gegen einen ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Vorgehen bei Herstellung der Bild- oder Datenträger

Rz. 12 Abs. 2 stellt eine Reihe von Anforderungen auf, die die Übereinstimmung von Original und Wiedergabe so weit wie möglich gewährleisten, etwaige farbliche Abweichungen ersichtlich machen und die Originale für die dann eingeschränkten Fälle der Einsichtnahme verfügbar halten sollen. Rz. 13 Nach der Erfassung auf Bild- oder Datenträger ist die Wiedergabe – und nicht das Or...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Rz. 641 Die Errichtung der KG ist nach §§ 161 Abs. 2, 106, 162 Abs. 1 HGB beim Handelsregister des Amtsgerichtes am Sitz der Gesellschaft zur Eintragung anzumelden. Alle Gesellschafter, also auch die Kommanditisten, müssen die Anmeldung bewirken, §§ 161 Abs. 2, 106 Abs. 7 HGB. Stellvertretung bei der Anmeldung ist möglich, bedarf allerdings einer öffentlich beglaubigten Voll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Form; Vermutung des Fortbestehens

Rz. 181 Materiell-rechtlich bedarf die Vollmacht wegen § 167 Abs. 2 BGB keiner Form. Für das Grundbuchverfahren gilt dann aber – aus Nachweisgründen – § 29 GBO, weswegen eine bloß unterschriftsbeglaubigte, in Urschrift vorzulegende Vollmacht genügt. Die h.M. verlangt als teleologische Reduktion eine beurkundete Vollmacht nur dann, wenn schon durch die Erteilung der Vollmacht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung in das Grundbuch. Mit der Führung der Verzeichnisse nach § 12a GBO und spätestens seit Einführung des maschinell geführten Grundbuchs hat die Grundbucheinsicht mit der Möglichkeit umfangreicher Recherchen große Bedeutung erlangt.[1] Die Grundbucheinsicht steht seit jeher im Spannungsfeld zwischen Publizit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Jede Eintragung soll dem den Antrag einreichenden Notar, dem Antragsteller und dem eingetragenen Eigentümer sowie allen aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen bekanntgemacht werden, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt ist oder deren Recht durch sie betroffen wird, die Eintragung eines Eigentümers auch denen, für die eine Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Realla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Keine Mitteilung bei öffentlichem Interesse etc.

Rz. 7 Einsichtnahmen im öffentlichen Interesse (z.B. der Presse)[11] oder zu wissenschaftlichen und Forschungszwecken können nach Abs. 3 S. 3 nicht bei einem Notar erfolgen. Hierfür sind weiterhin allein die Grundbuchämter zuständig. Damit obliegt die Entscheidung, ob und in welchem Umfang in derartigen Fällen Einsichtnahme zu gewähren ist, weiterhin den zuständigen gerichtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VII. Beurkundungen in ausländischer Sprache

Rz. 39 Urkundssprache kann entweder die deutsche Sprache sein oder auf übereinstimmenden Wunsch der Beteiligten nach § 5 Abs. 2 BeurkG eine andere Sprache.[39] Auch gemischte Beurkundungen (Haupturkunde z.B. in Deutsch, Anlagen in Englisch) sind möglich. Dem Notar steht es frei, die Urkunde auf Wunsch der Beteiligten in der gewünschten Sprache zu errichten, wenn er ihrer hin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Entstehung und Grundbucheintragung

Rz. 207 Das Vorkaufsrecht entsteht durch Einigung und Eintragung.[780] Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zur Vorkaufsrechtsbestellung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB).[781] Ein Formmangel wird durch Einigung und Eintragung insoweit geheilt, als zwischen den Parteien im Zeitpunkt des Erfüllungsgeschäfts eine Willensübereinstimmung über die Best...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Rückgabe des Briefes

Rz. 6 Der Brief ist stets demjenigen zurückzugeben, der ihn eingereicht hat. Einem Notar jedoch nur dann, wenn er besondere Empfangsvollmacht hat. Zur Rückforderung bei Aushändigung an einen Nichtberechtigten siehe § 60 GBO Rdn 7. Hat das Grundbuchamt aufgrund gesetzlicher Vorschrift vom Besitzer den Brief verlangt und freiwillig oder im Zwangswege erhalten, so darf es auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesetzliche Regelungen und abweichende Gestaltungen

Rz. 442 Die Liquidation als Abwicklungsverfahren steht gem. § 735 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. zur Disposition der Gesellschafter, was eine zügige und geordnete Beendigung der Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft, den Gesellschaftern und den Gesellschaftsgläubigern ermöglichen soll.[721] Diese können eine andere Art der Abwicklung vereinbaren. Die Liquidation richtet sich s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Andere Darstellungs- und Abrufmöglichkeiten im DaBaGB

Rz. 13 Im Grundbuchabrufverfahren wird derzeit der Grundbuchinhalt ausschließlich nach Maßgabe der in Abschnitt II der Grundbuchverfügung festgelegten Darstellungsform zur Verfügung gestellt. Mit der Einführung des Datenbankgrundbuchs wird es möglich sein, neben der klassischen Grundbuchansicht auch andere Ansichtsformen (bspw. Rangtabellen) gezielt recherchierte Einzelinfor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Grunddienstbarkeit

Rz. 19 Zitat "Geh- und Fahrtrecht für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Grundbuch von … Blatt … Bestandsverzeichnis Nr. …; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …; das Recht ist auf dem Blatte des herrschenden Grundstücks vermerkt." Wie bei beschränkter persönlicher Dienstbarkeit auch hier genaue Bezeichnung des Gegenstandes des Rechts erford...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Volker Bock Rechtsanwalt, Dresden Prof. Dr. Christian Döring Rechtsanwalt, Stuttgart Dr. Tassilo Eichberger Rechtsanwalt, München Dr. Andreas Fink Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln Prof. Dr. Peter Fischer Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Oldenburg Prof. Dr. Bastian Fuchs, LL.M. Rechtsanwalt, Attorney-at-Law, Fachanwalt für Bau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / g) Rechtswirksamkeit und Vollzugsfähigkeit des Vertrags

Rz. 14 Als allgemeine Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit sieht § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MaBV vor, dass der Vertrag rechtswirksam sein muss und die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen müssen. Betroffen sind alle erforderlichen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Hierzu gehören z.B. die Genehmigungen für vollmachtlose Vertreter (§§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XV. Vorkaufsrecht

Rz. 35 Zitat "Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für Max Bauer, geb. am 25.5.1967, München, (– oder: für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Moosach Bd. … Bl.… –); gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Vorkaufsrecht sowohl bestellbar für eine bestimmte Person als auch subjektiv-dinglich. Ein für einen bestimmten Berechtigten und seinen Rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Sonstige Verzeichnisse des Grundbuchamts

Rz. 26 Die Vorschrift ist bewusst offengehalten, um Organisationsabläufe und Dienstleistungsangebote fortentwickeln zu können. Ein gelungenes Beispiel für ein derartiges sonstiges Verzeichnis stellt die sog. Markentabelle [27] dar. Aus Sicht des Grundbuchamtes handelt es sich um ein Verzeichnis, das der Verwaltung der eingehenden Eintragungsanträge dient. Für die Benutzer bie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 2. Muster: Erteilung einer Einzelprokura

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Erteilung einer Einzelprokura UR.-Nr. _________________________/20_________________________ Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – HRA/HRB _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________ wird zur Eintragung angemeldet: Herrn/Frau _________________________, geb....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Gründung der UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll

Rz. 541 Der Gesetzgeber (zur Ausgangslage s.o. Rdn 20 ff.) hatte noch rechtzeitig erkannt, dass die im RegE vorgesehene Mustersatzung mit Mustergründung und Musterhandelsregisteranmeldung für die Praxis nicht nur untauglich,[1843] sondern mit ganz erheblichen Nachteilen verbunden ist. Er entschied sich für einen Kompromiss mit einem klassischen Gründungsverfahren und einer z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Virtuelle Beschlussfassung

Rz. 2151 Eine vollständig virtuelle Beschlussfassung ist nicht möglich. Nach Maßgabe der §§ 118 ff. AktG ist jedoch eine teilvirtuelle bzw. hybride Beschlussfassung möglich. Gem. § 118a Abs. 1 Satz 2 AktG müssen lediglich Notar und Versammlungsleiter in Präsenz anwesend sein. Die übrigen Anteilsinhaber bzw. dessen Bevollmächtigten können per Videokonferenz zugeschaltet werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Normzweck

Rz. 2 Die notarielle Vollmachtsbescheinigung soll das Grundbuchverfahren in zwei Richtungen entlasten,[3] wobei der Gesetzgeber vorrangig die vielfach verwendeten Vollmachtsketten in Form mehrfach gestufter Untervollmachten mit umfangreichen Urkundsbelegen vor Augen hatte:[4] Einerseits soll der Aufwand an inhaltlicher Prüfung seitens des GBA durch eine Verlagerung auf den N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / gg) Nr. 6 des Musterprotokolls – Abschriften

Rz. 548 Das Musterprotokoll legt auch fest, wie viele Ausfertigungen etc. zu versenden sind, wobei es entgegen der steuerlichen Vorgaben für das Finanzamt (§ 54 Abs. 1 Satz 1 EStDV) nur eine einfache und keine beglaubigte Abschrift vorsieht. Der beurkundende Notar darf aber weiterhin eine beglaubigte Abschrift übersenden (arg. § 51 Abs. 4 BeurkG).[1873]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Wahl des Versammlungsleiters

Rz. 1171 Fehlt in der Satzung eine Regelung über den Versammlungsleiter oder ist die berufene Person nicht anwesend, muss die Hauptversammlung den Versammlungsleiter wählen.[3400] Der Wahlbeschluss bedarf der einfachen Stimmenmehrheit.[3401] Die Hauptversammlung kann den Versammlungsleiter (ausnahmsweise) auch dann wählen, wenn die nach der Geschäftsordnung oder Satzung hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Reparaturvollmacht

Rz. 628 Es empfiehlt sich, eine sog. "Reparaturvollmacht"[2062] in die Gründungsurkunde aufzunehmen, um auf etwaige Zwischenverfügungen des Registergerichts reagieren zu können und nicht den gesamten Anmeldevorgang wiederholen zu müssen. Eine solche Reparaturvollmacht der Gründer untereinander bezieht sich i.d.R. allein auf eine Änderung der Gründungssatzung. Die eigentliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Wesentlicher Inhalt

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 253 Die Vertretungsmacht der Gesellschafter erstreckt sich auf alle Geschäfte der Gesellschaft (§ 720 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F.). Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht ist Dritten gegenüber unwirksam (§ 720 Abs. 3 Satz 2 BGB n.F.). Dies gilt insb. für die Beschränkung, dass sich die Vertretung nur auf bestimmte Geschäfte oder Arten von Geschäften erstreckt oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Anfechtbarkeit

Rz. 1546 Bei anfechtbaren Beschlüssen muss der Vorstand prüfen, ob er von seinem Anfechtungsrecht nach § 245 Nr. 4 AktG Gebrauch macht. Eine Pflicht dazu besteht nur, wenn der Beschluss negative Folgen für die Gesellschaft hätte.[4041] Bei im Handelsregister eintragungspflichtigen Beschlüssen besteht nach einer Ansicht keine Vollzugspflicht nach § 83 AktG, weil diese nur bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Berücksichtigung verschiedener Ehekonstellationen

Rz. 422 Es gehört seit langem zu den notariellen Standards, dass notarielle Eheverträge dem Ehetyp entsprechen sollen.[983] Sich verändernde Ehekonstellationen sind in die Ehevertragsberatung einzubeziehen. Dies legt schon ein sich immer schneller wandelndes berufliches Umfeld mit einer vielgestaltigen Erwerbsbiographie nahe. Der Notar kann eine antizipierte Ausübungskontrol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 52 [Briefvordrucke]

Gesetzestext (1) Für die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe dienen die Anlagen 3 bis 8 als Muster. (2) Für die Ausfertigung der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe sind die amtlich ausgegebenen, mit laufenden Nummern versehenen Vordrucke nach näherer Anweisung der Landesjustizverwaltung zu verwenden. Rz. 1 Die der Grundbuchverfügung beigefügten Anla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vollständige Umsetzung des Gesellschaftsvermögens in Geld

Rz. 450 Bestehen noch nicht erfüllte laufende Geschäfte, sind diese von der Abwicklungsgesellschaft noch zu beenden; Forderungen der Gesellschaft sind einzuziehen (§ 736d Abs. 2 Satz 1 BGB n.F.). Zur Beendigung der laufenden Geschäfte kommt auch der Abschluss von Neuverträgen in Betracht, wenn dies der Liquidation dient (§ 736d Abs. 2 Satz 2 BGB n.F.). Das übrige Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Nichtigkeit

Rz. 1547 Ein nichtiger Beschluss der Hauptversammlung zeitigt keinerlei Rechtsfolgen. Das Registergericht darf ihn nicht im Handelsregister eintragen. § 38 Abs. 4 AktG gilt für Hauptversammlungsbeschlüsse nicht.[4043] Ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen. Zu Ermittlungen wird das Gericht jedoch nur bei Vorliegen entsprechender Anhaltspu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Altenteil

Rz. 9 Zitat "Altenteil (oder: Leibgeding oder: Auszug oder: Leibzucht) für …; zur Löschung genügt der … (Todesnachweis, Verheiratungsnachweis usw.); Wertersatz gem. § 882 BGB: … EUR; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Vgl. dazu auch § 49 GBO Rdn 3 ff. mit Hinw. auf Eintragungsbesonderheiten. Enthält das Recht auch die Verpflichtung zur Tragung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundzüge der Rechtsanwendung

Rz. 59 Ausgangspunkt ist zunächst die einhellige Auffassung, dass § 32 GBO allein auf Existenz- und Vertretungsnachweise abstellt, die deutschen Registern zu entnehmen sind.[69] Daraus folgt immerhin, dass ausländische Gesellschaften mit den im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassungen in Deutschland sehr wohl nach § 32 GBO zu behandeln sind.[70] Insoweit kann auch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ein Teilhypothekenbrief kann von dem Grundbuchamt oder einem Notar hergestellt werden. (2) Der Teilhypothekenbrief muß die Bezeichnung als Teilhypothekenbrief sowie eine beglaubigte Abschrift der im § 56 Abs. 1 Satz 2 vorgesehenen Angaben des bisherigen Briefes enthalten, den Teilbetrag der Hypothek, auf den er sich bezieht, bezeichnen sowie mit Unterschrift und Siegel o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Begriff der Zurücknahme

Rz. 3 Zurücknahme ist die verfahrensrechtliche Erklärung, dass die beantragte Eintragung ganz oder zum Teil nicht erfolgen soll. Von § 31 GBO erfasst wird daher nicht nur die vollständige, sondern auch die teilweise Rücknahme[7] oder die Rücknahme eines von mehreren Anträgen.[8] Um eine solche teilweise Rücknahme handelt es sich bei jeder inhaltlichen Änderung, insbesondere ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Mehrheitsentscheidungen

Rz. 258 Die Frage nach besonderen Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen tritt folgerichtig v.a. in den Fällen auf, in denen unter den Gesellschaftern vereinbart wurde, über bestimmte Gegenstände gesellschaftlicher Angelegenheiten durch Beschluss einer bestimmten Mehrheit der Gesellschafter zu entscheiden. Diese Mehrheitsbeschlüsse sind es, die besonderer vertraglicher Rege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Belastung eines realen Grundstücksteiles

Rz. 11 Zitat "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Anpflanzungsrecht) an einer Teilfläche; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Die Belastung einer realen Teilfläche nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 GBO ist ausdrücklich einzutragen; wegen der genauen Lage mit Bezugnahme auf den Auszug aus dem Liegenschaftskataster kann auf die Bewilligung Bezug geno...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Kosten

Rz. 611 Für die Beurkundung erhält der Notar eine Gebühr mit dem Faktor 2,0 nach KV-Nr. 21100, im Fall der Einpersonengründung eine Gebühr mit dem Faktor 1,0 (KV-Nr. 21200). Der Geschäftswert richtet sich nach dem Grundkapital sowie einem etwa zusätzlich vereinbarten Aufgeld (§ 97 GNotKG). Der Höchstwert beträgt 10 Mio. EUR (§ 107 GNotKG). Sind in der Gründungsurkunde die Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nachweis

Rz. 65 Um für das Grundbuchamt bedeutsam zu sein, muss die Vollmacht in der Form der §§ 29, 31 GBO nachgewiesen werden. Für die reine Antragsvollmacht greift damit kein Formgebot. Deswegen ist z.B. die vom (künftigen) Grundpfandrechtsgläubiger im Formularblankett vorgesehene Antragsvollmacht beachtlich.[117] Da die Formularmuster der Banken mit Bedacht entworfen und der jewe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Form

Rz. 132 Für die Form bezeugender Urkunden gelten ausschließlich die Vorschriften des BeurkG, gleichgültig, durch wen die Urkundenerrichtung erfolgt. Rz. 133 Insbesondere kann der Notar gem. § 20 Abs. 1 BNotO Bescheinigungen in Form der öffentlichen Urkunde ausstellen. Eine solche Urkunde ist die Feststellung, dass das Handelsregister eingesehen wurde und dort die Übertragung ...mehr