Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtmäßigkeitsbescheinigung

Rz. 2176 Die Sitzverlegung wird zunächst zur zuständigen Stelle (Gericht, Notar oder eine andere zuständige Behörde) im Sitzstaat der Europäischen Gesellschaft (SE) angemeldet.[5407] Gem. § 4 SEAG ist in Deutschland dafür das Handelsregister zuständig.[5408] Das Registergericht prüft, ob alle notwendigen Rechtshandlungen und Formalitäten, die im Vorfeld der Sitzverlegung not...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Eigentliche Erklärung

Rz. 50 Vom reinen Eintragungsantrag und der Antragsvollmacht abgesehen, alle ausdrücklich vorgeschriebenen grundbuchrechtlichen Erklärungen, wie Eintragsbewilligung, auch in Gestalt einer Berichtigungsbewilligung,[120] auch für die Eintragung altrechtlicher Dienstbarkeiten,[121] alle Vereinigungs- und Zuschreibungserklärungen,[122] Zustimmungen (§§ 22 Abs. 2, 27 GBO) des Eig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Abwickler

Rz. 1515 Die Geschäftsführer wickeln die Vereinigung ab, wenn die Abwicklung der Vereinigung nicht durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder der Vereinigung anderen Personen übertragen ist (§ 10 Abs. 1 EWIV-AusfG). Die Geschäftsführer haben die Abwickler mit Namen, Geburtsdatum und Wohnsitz sowie mit der Angabe, welche Vertretungsbefugnisse sie besitzen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Zeitpunkt der Einlageleistung

Rz. 635 Bareinlagen sind vor der Handelsregisteranmeldung, jedoch zeitlich nach Gründung der Gesellschaft und Übernahme der Aktien (§ 29 AktG), zu leisten. Eine Zahlung vor diesem Zeitpunkt befreit den Gründer nicht von seiner Einlageschuld. Entsprechendes gilt für Zahlungen an einen künftigen, jedoch noch nicht bestellten Vorstand.[2072] I.R.d. Beurkundung der Gründung muss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Anlagen und Kapitalerhöhung

Rz. 147 Die erforderlichen Anlagen für die Anmeldung bei den Registern der übertragenden Rechtsträger ergeben sich hauptsächlich aus § 17 UmwG. Hinzukommen kann ggf. die Erklärung über den Eintritt etwa im Verschmelzungsvertrag vereinbarter, aufschiebender Bedingungen. Soweit eine Kapitalerhöhung beim aufnehmenden Rechtsträger erfolgen muss, ist diese dort spätestens mit der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kaufmannsbegriff / 2. Voraussetzungen

Rz. 49 Land- und Forstwirte können unter folgenden drei Voraussetzungen von Ihrem Wahlrecht nach § 3 Abs. 2 HGB Gebrauch machen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 58 Die Eintragung von Verfügungsbeeinträchtigungen, welche die GbR selbst betreffen, sind nach den allgemeinen Regelungen bei den ihr zustehenden Rechten einzutragen, bspw. die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der GbR (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO; siehe auch § 6 Einl. Rdn 89). Soweit noch die GbR mit Nennung der Gesellschafter eingetragen ist, ist die Insolvenzeröffnung ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Höchstdauer der Unterhaltspflicht

Rz. 491 Der Unterhaltsverzicht kann so ausgestaltet sein, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte zunächst für eine Übergangsphase Unterhalt erhält, der Unterhaltsanspruch aber mit einer festen Frist versehen ist, nach deren Ablauf der Unterhaltsanspruch erlischt. Ggf. kann für den Unterhalt wegen Kindesbetreuung eine Ausnahme gemacht werden. Rz. 492 Muster in Ihr Textverarbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nebenumstände, welche eine Erklärung erst wirksam machen

Rz. 31 Nebenumstände, welche eine nach Abs. 1 S. 1 nachzuweisende Erklärung erst wirksam machen, werden von der Form des § 29 GBO nicht erfasst. Es bedarf daher z.B. keines Nachweises, dass ein vom Notar vorgelegter Grundpfandbrief sich vorher in der Hand des Gläubigers befunden hat,[59] wann die Erklärung dem Empfangsberechtigten zugegangen ist[60] oder wann eine Hypothek z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Berechtigte

Rz. 67 Berechtigt zur Rücknahme ist jeder Antragsteller nur für den von ihm selbst oder seinem Vertreter gestellten Antrag.[125] Deswegen kann jeder Beteiligte – aber nur für seine Person – einen auf § 15 GBO gestützten Notarantrag zurücknehmen. Bei Auflassung an einen in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten zu Alleineigentum ist die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Rück...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Mehrheit von Anträgen

Rz. 74 Bei einer Mehrheit von gestellten Eintragungsanträgen ist die Rücknahme unzulässig für Anträge, welche andere Beteiligte aufgrund der gleichen Urkunde gestellt haben;[139] diese bleiben grundsätzlich unberührt und können eine Grundlage für die Entscheidung des GBA bieten.[140] Erfolgt die Rücknahme durch einen Vertreter, so ist genau zu prüfen, ob die erteilte Vollmach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Handels- und Unternehme... / IV. Anlagen zu Registeranmeldungen

Rz. 86 Oftmals sehen registerrechtliche Bestimmungen vor, dass gemeinsam mit einer Registeranmeldung bestimmte Dokumente einzureichen sind. Dieses Erfordernis dient dazu, dem Gericht eine nähere Prüfung zu ermöglichen, ob die angemeldeten Tatsachen vorliegen bzw. ob sie die Vornahme der beantragten Registereintragung rechtfertigen. Rz. 87 Beispielhaft kann dafür die Regelung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Erbbauzins:

Rz. 18 Zitat "Erbbauzins wertgesichert für den jeweiligen Eigentümer des im Grundbuch von … Bl. … unter Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragenen Grundstücks; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"; Ob bei einer Reallast und insbesondere beim Erbbauzins der Geldbetrag der Leistung unmittelbar einzutragen ist, ist in § 17 Abs. 1 GBV nur allgeme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Soll bei einem zum Nachlass oder zu dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft gehörenden Grundstück oder Erbbaurecht einer der Beteiligten als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eingetragen werden, so genügt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der zur Eintragung des Eigentumsübergangs erforderlichen Erklärungen der Beteiligten ein gerichtliches Zeugnis. Das Zeugnis erteilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Haftung der Gesellschafter

Rz. 155 Die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft war Gegenstand eines jahrzehntelangen Streits zwischen Vertretern der Doppelverpflichtungslehre und den Befürwortern der Akzessorietätstheorie.[265] Für die Praxis hatte der BGH diesen Streit mit seiner Entscheidung vom 29.1.2001,[266] die die Rechtsfähigkeit der BGB-Außengesellschaft und die H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG

Rz. 1481 Die letzte Voraussetzung für die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung liegt darin, dass den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG ein Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse zu Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu geben ist. Unterschiede zur Präsenzhauptversammlung bestehen nicht....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Änderung von Zins- und Zahlungsbestimmungen oder andere Inhaltsänderungen

Rz. 20 Zitat "Zinsbestimmungen (– Zahlungsbestimmungen, Kündigungsvereinbarungen, Bedingungen –) sind geändert; eingetragen gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) am …" Liegt eine Erweiterung der Leistungspflicht (also eine inhaltliche Verschlechterung für den Eigentümer) vor, so kann – sofern entsprechend bewilligt – die Unterwerfung gem. § 800 ZPO mit eingetragen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Überblick

Rz. 26 Das als Mantelgesetz gestaltete MoPeG ändert im Wesentlichen Vorschriften des BGB, des HGB, des PartGG und des UmwG, enthält aber auch zahlreiche Folgeänderungen etwa im Bereich des Grundbuchrechts, des Insolvenzrechts und des Kostenrechts und zeigt somit das Bestreben nach einer in sich geschlossenen Überarbeitung des bestehenden Regelwerkes.[68] Rz. 27 Gleichwohl bri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Bedeutung des Akzessorietätsprinzips

Rz. 160 Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft akzessorisch (§§ 721–721b BGB n.F.).[273] Die Haftung besteht damit nur in Abhängigkeit von der Verbindlichkeit der Gesellschaft. Ohne Gesellschaftsverbindlichkeit besteht auch keine Gesellschafterhaftung; fällt die Gesellschaftsschuld weg, erlischt auch die Gesellschafterhaftung. Die Haftungsverbin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / m) Festpreis (Teil II § 2 Nr. 2)

Rz. 21 Die Vereinbarung eines Festpreises, der die im vorliegenden Mustervertrag genannten Kosten enthält, ist bei Bauträgerverträgen üblich.[31] Sind Erschließungskosten vom Bauträger zu tragen, d.h. sind sie im Kaufpreis enthalten, besteht für den Erwerber das Risiko, dass er später für diese Kosten in Anspruch genommen wird und ein Rückgriff gegen den Bauträger scheitert....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Befreiung vom Prüfvermerk nach § 15 Abs. 3 GBO (Abs. 4)

Rz. 15 Absatz 4 wurde eingefügt durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes vom 1.6.2017 (BGBl I 2017, 1396). Er ergänzt die ebenfalls durch dieses Gesetz eingefügte Regelung des § 15 Abs. 3 GBO. Nach § 15 Abs. 3 GBO hat der Notar dem Grundbuchamt gegenüber die Eintragungsfähigkeit der zur Eintragung erforderlichen Erklärungen zu bescheinigen. Die Regelung des § 15 Abs. 3 GBO ist umstri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Korrektur des ENZ

Rz. 89 Die EuErbVO sieht bei unrichtigem ENZ statt einer Einziehung den Widerruf des ENZ vor, sowie im vorläufigen Rechtsschutz die Aussetzung der Wirkungen (Art. 71, 73 EuErbVO). Selbst wenn letzteres eine Einschränkung des ENZ und der hiervon erteilten (gültigen) beglaubigten Abschriften in ihrer Eignung als Rechtsscheinträger meinen sollte, sind Rückfragen weder durch GBA...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 31 Die Frage, in welchem Umfang eine Bezugnahme zulässig ist, gehört zu § 874 BGB (bzw. § 1115 BGB) und ist eine Frage des materiellen Rechts. Für die Eintragung von Rechten in Abt. II schreibt § 44 Abs. 2 S. 3 GBO eine schlagwortartige Bezeichnung des konkreten Rechtsinhalts unmittelbar bei der Eintragung vor.[41] Dies entspricht seit jeher geltendem Recht und hätte kei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Besonderheiten beim maschinellen Grundbuch

Rz. 3 Beim maschinellen Grundbuch sind anders als beim Papiergrundbuch weder die Einsichtnahme in das Grundbuch noch die Erstellung von Ausdrucken an das örtlich zuständige Grundbuchamt gebunden. Vielmehr kann sich der Einsichtnehmende unter den allgemeinen Voraussetzungen (insb. Darlegung eines berechtigten Interesses) an jedes Grundbuchamt wenden, dessen besonders benannte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Abtretung einer Teil-Eigentümergrundschuld

Rz. 18 Zitat "Teilbetrag von … EUR im Range nach dem Restrecht des Gläubigers übergegangen auf … mit den Zinsen seit …; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Das Rangverhältnis des § 1176 BGB ist im Buch zu verlautbaren.[16] Die Eintragung einer vor dem Zessionswirksamkeitszeitpunkt liegenden Abtretung von Zinsen ist zulässig.[17]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Einheitshypothek

Rz. 22 Drei Hypotheken von bisher: 1 20.000 EUR 2 10.000 EUR 3 30.000 EUR werden zusammengefasst zu: 60.000 EUR Zitat Die Hypotheken Nr. 1, 2 und 3 sind zusammengefasst zu einer einheitlichen Hypothek für sechzigtausend EUR Darlehen mit bis zu 8 % Jahreszinsen und bis zu 5 % weiteren Nebenleistungen gegen den jeweiligen Eigentümer sofort vollstreckbar. Die bisherigen Hypothekenbrie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Anfechtbarkeit

Rz. 1543 Ein lediglich anfechtbarer Beschluss ist zwar rechtswidrig, aber zunächst wirksam. Die Wirksamkeit kann nur nachträglich mit der Anfechtungsklage beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es zu streng, dem Versammlungsleiter von vornherein das Recht abzusprechen, anfechtbare Beschlüsse zur Abstimmung zu stellen.[4039] Vielmehr wird man dem Versammlungsleite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Umfang des Begriffes

Rz. 97 Der Begriff der öffentlichen Urkunde ist gesetzlich definiert in § 415 ZPO. Diese Definition gilt auch für die Grundbuchordnung.[269] Maßgeblich ist vorrangig deren Form, allerdings wirkt auch der Inhalt über die Einhaltung der Amtsbefugnisse auf die Charakterisierung ein.[270] Rz. 98 Die Begriffsbestimmung gilt unmittelbar nur für die öffentlichen Urkunden des Inlande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / VIII. Ansprüche außerhalb des Güterrechts

Rz. 151 Familienrechtliche Tendenz ist die Bildung eines "Güterrechts jenseits des Güterrechts mit den Mitteln des allgemeinen Vermögensrechts"[369] zur ex-post Korrektur von Vermögenstransfers. Diese Tendenz macht die vorausschauende Gestaltung durch Verträge schwieriger und stellt den Anwalt i.R. einer Streitigkeit vor besondere Anforderungen an Sachverhaltsaufklärung und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt

Rz. 86 Inhaltlich müssen die Versicherungen der Geschäftsführer die tatsächlichen Umstände der Einlageleistung so hinreichend genau darlegen, dass dem Registergericht die Prüfung des Vorliegens dieser Voraussetzungen möglich ist.[335] Aus der Versicherung muss hervorgehen, dass Bareinlagen mindestens i.H.v. 12.500,00 EUR geleistet werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Nicht ausre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Vorratsgründung bzw. Mantelverwendung oder Mantelkauf

Rz. 731 Vorratsgesellschaften [2316] begegnen einem im Rechtsleben im Wesentlichen im GmbH-Gesellschaftsrecht. Im Aktienrecht stellt sich die Rechtslage jedoch vergleichbar dar.[2317] Die Verwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft, die bislang nicht unternehmerisch tätig war (Eintragung neu bestellter Vorstandsmitglieder und die Eintragung der Änderung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KEHE Grundbuchrecht / 4. Aushändigung des Briefs

a) Über die Aushändigung neuer Grundpfandrechtsbriefe und die Rückgabe eingereichter Briefe muss sich ein Nachweis bei den Grundakten befinden. Wird der Brief in der Amtsstelle oder durch Bedienstete des Grundbuchamts ausgehändigt, hat die empfangende Person den Empfang schriftlich zu bestätigen. Die Übersendung durch die Post erfolgt durch Einschreiben gegen Rückschein. Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KEHE Grundbuchrecht / 8. Nachweisung der Briefvordrucke

a) Der Verbleib eines jeden Briefvordrucks muss in einwandfreier Weise nachgewiesen werden können. Die Briefvordrucke dürfen daher nur den Verwahrungsbediensteten zugänglich sein. Sie dürfen insbesondere nicht summarisch an die einzelnen Grundbuchreferate abgegeben und dort zum allmählichen Verbrauch aufbewahrt werden. b) Die Verwahrungsbediensteten haben für jede Vordruckart...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Pflicht zur Sachaufklärung

Rz. 49 Der Berater kann immer nur dann die wahren Ziele der Mandanten richtig erfassen und die hierzu passenden Lösungsvorschläge unterbreiten, wenn er den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt exakt kennt. Diesen Tatsachenkern hat der Berater durch intensives Befragen der Mandanten herauszuarbeiten. Der Notar darf sich dabei grundsätzlich auf die Angaben der Beteiligten verl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Die Benachrichtigungsvollmacht

Rz. 12 Ein Benachrichtigungsberechtigter kann einen anderen zur Empfangnahme der Mitteilungen gegenüber dem GBA bevollmächtigten,[12] dann erhält nur dieser die Mitteilung. Dies empfiehlt sich vor allem bei Rechtszessionen außerhalb des Buches (§ 1154 Abs. 1 BGB), damit der tatsächlich Berechtigte die Mitteilungen erhält. Eine Einschränkung der Vollmacht des § 15 GBO dahin, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Rangvorbehalt

Rz. 27 Zitat "… Vorbehalten ist der Vorrang (– od.: Gleichrang –) für ein … (– Angabe des Rechts; fehlt Einschränkung: Grundpfandrecht –) bis zu … EUR mit Zinsen bis zu … % und anderen Nebenleistungen bis zu … %; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Zwar muss der Rechtstyp angegeben werden, dem der Vorrang vorbehalten ist, jedoch ist eine genauer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Aussonderung des gesellschaftsfremden Vermögens

Rz. 449 Zunächst sind Gegenstände, die nicht zum Gesellschaftsvermögen gehören und damit nicht Bestandteil der Liquidationsmasse sind, auszusondern. Dies ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, aber gleichwohl erforderlich.[732] Zu den herauszugebenden Gegenständen zählen auch solche, die ein Gesellschafter der Gesellschaft im Rahmen seiner Beitragspflicht nur zur Nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Beteiligungsverhältnisse einer GmbH

Rz. 34 Der in der Registerpraxis wichtigste Fall dieser Publizitätsart ist die Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse an einer GmbH. So sieht § 40 Abs. 1 und 2 GmbHG vor, dass die Geschäftsführer bzw. der an der Bestandsveränderung mitwirkende Notar verpflichtet sind, zum Handelsregister eine jeweils aktualisierte Gesellschafterliste einzureichen, aus welcher sich Name, Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Inhalt und Wirksamkeit der Zurückweisung

Rz. 56 a) Die Zurückweisung ergeht mit schriftlichem Beschluss (§ 38 FamFG). Die Bezeichnung des Beschlusses als Verfügung oder Aufklärungsverfügung ist unschädlich. Sie ist zu begründen. Liegen neben den die Zurückweisung begründenden Hindernissen weitere Hindernisse vor, so sind sie sämtlich zu bezeichnen, um die Gefahr erneuter Zurückweisung zu beseitigen.[147] Rz. 57 b) D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / hh) Verwaltungs- und Vertragssitz

Rz. 45 Sitz der Gesellschaft ist gem. § 706 Satz 1 BGB n.F. der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden (Verwaltungssitz). Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen und haben die Gesellschafter einen Ort im Inland als Sitz vereinbart (Vertragssitz), so ist abweichend von § 706 Satz 1 BGB n.F. dieser Ort der Sitz der Gesellschaft (§ 706 Satz 2 B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Auflösungsbeschluss

Rz. 434 Nach § 729 Abs. 1 Nr. 4 BGB n.F. kann die Gesellschaft nunmehr – im Einklang mit der Regelung bei den Personenhandelsgesellschaftern (§ 138 Abs. 1 Nr. 4 HGB n.F.) – auch durch Auflösungsbeschluss aufgelöst werden. Bislang bedurfte es hierfür einer vertraglichen Vereinbarung. Da mit dem Auflösungsbeschluss eine Änderung des Gesellschaftszwecks herbeigeführt und die Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Stimmrechtsbeschränkungen

Rz. 283 Eine gesetzliche Generalklausel zum Ausschluss des Stimmrechts eines Gesellschafters gibt es im Recht der GbR, anders als bspw. bei der GmbH in § 47 Abs. 4 GmbHG, nicht. Hieran hat sich auch durch das MoPeG nichts geändert. Der Gesetzgeber hat auf eine allgemeine Regelung eines Stimmverbots bei der GbR bewusst verzichtet.[489] So gibt es im Recht der GbR auch weiterh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ll) Türkei

Rz. 413 Im türkischen Erbrecht gibt es das öffentliche Testament, welches der Testator in Anwesenheit von zwei Zeugen gegenüber einem Friedensrichter, Notar oder einem anderen durch das Gesetz dazu ermächtigten Amtsträger errichtet, § 532 ZGB.[1216] Das dabei einzuhaltende Verfahren gleicht dem des schweizerischen Rechts. Die Urkundsperson legt den letzten Willen schriftlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Abgrenzung zum Zugewinn

Rz. 10 Nicht in den Zugewinnausgleich fallen diejenigen Haushaltsgegenstände, die nach § 1568b BGB verteilt werden. Eine Sonderregelung stellt § 1568b BGB nur für Haushaltsgegenstände in gemeinsamem Eigentum dar. In einem solchen Fall kann der überlassende Ehegatte von dem anderen Ehegatten eine angemessene Ausgleichszahlung nach dem aktuellen Verkehrswert der jeweils überno...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) § 29 GBO als vorrangige Verfahrensvorschrift

Rz. 188 Art. 11 EGBGB betrifft nur materiell-rechtliche Formanforderungen. Das Eintragungsverfahren als solches folgt nur dem Recht am Ort des Registers. Soll daher aufgrund einer im Ausland erteilten Vollmacht eine Eintragung in das deutsche Grundbuch vorgenommen werden, bedarf die Vollmacht unabhängig von den Bestimmungen des Formstatuts der Form, die die Verfahrensvorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Externe Gründungsprüfung

Rz. 676 Bei der Sachgründung ist der Bericht eines externen Gründungsprüfers nach § 33 Abs. 2 Nr. 4 AktG obligatorisch. Der Gegenstand der Prüfung der externen Gründungsprüfer stimmt mit derjenigen von Vorstand und Aufsichtsrat überein (§ 34 Abs. 1 AktG). Eine vorherige Anhörung der IHK ist nicht mehr erforderlich. Eine Gründungsprüfung durch den Notar scheidet bei der Sachg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / M. Vereinbarungen zum Antragsrecht

Rz. 100 Zulässig sind auch schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten über die Behandlung des Antragsrechts.[204] Derartige Vereinbarungen sind für das Grundbuch jedoch unbeachtlich. Unzulässig und insbesondere unbeachtlich ist jedoch ein eigener prozessualer Antragsverzicht, auch bei gleichzeitiger Erteilung einer verdrängenden Vollmacht an den beurkundenden N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Umwandlung der Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft

Rz. 438 Durch die Auflösung verliert die Gesellschaft nicht etwa ihre rechtliche Identität, sie besteht vielmehr mit geändertem Gesellschaftszweck fort (§ 735 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.).[713] Der Zweck der Gesellschaft richtet sich nunmehr allein auf die Liquidation. Entsprechend bestehen auch sämtliche Rechte und Pflichten der Gesellschafter ihrer Grundstruktur nach unveränder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausländische öffentliche Urkunde

Rz. 164 Im Gegensatz dazu kann aber das ausländische Testament, wenn es aus deutscher Sicht öffentlich beurkundet ist, Grundlage einer Grundbuchberichtigung nach Abs. 1 S. 2 sein. Eine Übersetzung kann selbstverständlich verlangt werden. Ebenso müssen die Formalien der Anerkennung, soweit erforderlich, eingehalten sein (Apostille, Legalisation). Entsprechend den Vorgaben zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Verhältnis zu Umstrukturierungsmaßnahmen außerhalb des UmwG

Rz. 16 Durch das Analogieverbot (i.e.S.) und den numerus clausus im UmwG werden Umstrukturierungsmaßnahmen nach den allgemeinen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Regeln nicht ausgeschlossen. Möglich sind auch in Sonderkonstellationen Umwandlungsmaßnahmen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder auf Grundlage des Kirchenrechts.[37] Verzichtet man auf die Vorteile d...mehr