Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Nachweis der Vollmacht

Rz. 66 Der gewillkürte Vertreter benötigt gem. § 2 Abs. 2 GmbHG zwingend[221] eine notariell beurkundete oder beglaubigte (§§ 128 f. BGB, §§ 8 ff., 39, 40 BeurkG) Vollmacht. Für Gründungsgesellschafter können Vertreter ohne Vertretungsmacht auftreten und die Vertretenen die Erklärungen später genehmigen.[222] Gesetzliche Vertreter einer juristischen Person brauchen lediglich...mehr

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§ 8 Bankrecht / f) Anmerkungen zum Muster

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§ 13 Erbrecht / 10. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 217 Die eidesstattliche Versicherung kann von dem Pflichtteilsberechtigten gefordert werden, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass das ihm vorgelegte Nachlassverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden ist, § 260 Abs. 2 BGB. Dann kann er verlangen, dass der Erbe zu Protokoll an Eides statt versichert, dass er nach bestem Wissen den Bestand des N...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des erlöschenden Rechtsträgers

Rz. 21 Muster 43.6: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des erlöschenden Rechtsträgers Muster 43.6: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des erlöschenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister der Firma _____, HRB _____ I. Als Anlagen überreiche ich als alleiniger und einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Y GmbH:mehr

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Antrag auf Bestellung eines Gründungsprüfers

Rz. 40 Muster 1.7: Antrag auf Bestellung eines Gründungsprüfers Muster 1.7: Antrag auf Bestellung eines Gründungsprüfers An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _____ Ich habe als alleiniger Gründer die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim errichtet. Eine Ausfertigung der notariellen Urkunde vom _____ über die Errichtung der Gesellscha...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Kosten

Rz. 35 Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beide Parteien bei einem Grundstückskaufvertrag sowohl für die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten als auch für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sowie die Grunderwerbsteuer trägt. Die Kosten für das Notarande...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Information und Belehrung des Erwerbers über die vertraglichen Regelungen

Rz. 6 Bauträgerverträge bedürfen in ihrer Gesamtheit der notariellen Beurkundung. Hierdurch wird sichergestellt, dass auf Seiten der Erwerber die oftmals schwer überschaubaren und in sich verzahnten Bestimmungen der Verträge zumindest in wesentlichen Teilen im Rahmen der Belehrung durch den Notar erläutert werden.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: MoMiG-Musterprotokoll – Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

Rz. 61 Zur Frage, ob das Protokoll bei Mehrpersonengesellschaft sinnvoll ist, siehe oben Rdn 18. Muster 17.8: MoMiG-Musterprotokoll – Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern Muster 17.8: MoMiG-Musterprotokoll – Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern UR. Nr. _____ Heute, den _____, erschienen vor mir, _____, Notar/...mehr

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§ 19 Handelsrecht / V. Muster: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft

Rz. 72 Muster 19.4: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft Muster 19.4: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft Amtsgericht Frankfurt – Handelsregister – Kansas Instruments Overseas Services Corporation (KIOSC) Eintragung einer Zweigniederlassung Zur Eintragung in das Handelsregister melden wir, die unterzeichnenden sämtlichen Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Dir...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 22 Zur Zuständigkeit des Gerichts: Zuständig ist das Gericht, dessen Geschäftsstelle die Klausel erteilt hat (§§ 732 Abs. 1, 724 Abs. 2 ZPO). Liegt eine notarielle Urkunde vor, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat (§ 797 ZPO).mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 33 Hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit diese Käuferrechte im Bauträgervertrag zur Disposition gestellt und eingeschränkt werden dürfen, erscheint das gesetzliche Gewährleistungssystem im Lichte der umfassenden Rechtsprechung bei generalisierender Betrachtung als weitgehend unverrückbar. Was zunächst das Grundstück betrifft, so kann eine Haftung für Vorsatz (§ 276 Abs...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / aa) Rechtswahl im Ehegüterrecht – Grundform

Rz. 69 Muster 22.11: Rechtswahl im Ehegüterrecht – Grundform Muster 22.11: Rechtswahl im Ehegüterrecht – Grundform Vor dem Notar _____ sind erschienen: Für die güterrechtlichen Wirkungen unserer Ehe wählen wir das spanische Recht. _____ (Unterschriften)mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Rechtsfolgen verschleierter Sacheinlage sowie Hin- und Herzahlens

Rz. 258 Die Vor-MoMiG-Rspr. behandelte die Bareinlage als nicht erbracht und das "verdeckte" Verkehrsgeschäft schuldrechtlich sowie dinglich als unwirksam,[995] was insb. die nochmalige Einzahlung der Bareinlage bedeutete (vgl. Rdn 247 f.).[996] Stattdessen gilt nun die Anrechnungslösung nach § 19 Abs. 4 GmbHG. Die Anrechnung des Werts der verdeckt eingelegten Sacheinlage au...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag

Rz. 64 Muster 1.13: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag Muster 1.13: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag UR-Nr. _____/_____ Verhandelt am _____ vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erschienen heutemehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 222 Die Geschäftsführer haben (in vertretungsberechtigter Zahl, § 78 GmbHG) die Vertragsänderung zur für die Wirksamkeit der Änderung konstitutiven (§ 54 Abs. 3 GmbHG) Eintragung im Handelsregister gem. § 54 GmbHG anzumelden. Sie sind zwar nicht öffentlich-rechtlich, aber gesellschaftsrechtlich grundsätzlich zur Anmeldung verpflichtet, jedenfalls soweit die beschlossene ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung des Formwechsels zum Register der formwechselnden GmbH

Rz. 61 Muster 43.16: Anmeldung des Formwechsels zum Register der formwechselnden GmbH Muster 43.16: Anmeldung des Formwechsels zum Register der formwechselnden GmbH Amtsgericht _____ – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister der Firma X GmbH, HRB _____ überreiche ich/überreichen wir als deren einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer:mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / Literaturtipps

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Anknüpfung nach Art. 11 EGBGB u. Art. 11 Rom I-VO sowie Substitution

Rz. 121 Die Abgrenzung von Form- gegenüber Inhaltserfordernissen erfolgt nach dem Zweck der jeweiligen Regelung (Qualifikation).[265] Sofern keine spezielleren Kollisionsregeln bestehen,[266] werden Formerfordernisse für Rechtsgeschäfte selbstständig durch Art. 11 Abs. 1 EGBGB bzw. Art. 11 Rom I-VO bestimmt (Formstatut). Danach gilt das Ortsrecht und alternativ das Geschäfts...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _____ – Handelsregister – _____ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _____ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes HRB neu _____ Als Vertretungsorgan des übertragen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Treuhandvertrag nach Aufnahme der künftigen Komplementär-GmbH in die formwechselnde GmbH mit auflösend bedingter treuhänderischer Geschäftsanteilsübertragung und aufschiebend bedingter Rückabtretung des damit verbundenen Kapitalanteils

Rz. 57 Muster 43.14: Treuhandvertrag nach Aufnahme der künftigen Komplementär-GmbH in die formwechselnde GmbH mit auflösend bedingter treuhänderischer Geschäftsanteilsübertragung und aufschiebend bedingter Rückabtretung des damit verbundenen Kapitalanteils Muster 43.14: Treuhandvertrag nach Aufnahme der künftigen Komplementär-GmbH in die formwechselnde GmbH mit auflösend bed...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / V. Auflassung – Besonderheiten bei Vertragsschluss durch jeweils getrennt beurkundete Angebots- und Annahmeerklärungen (zu § 3 des Mustervertrags)

Rz. 16 Wird nicht ein (zweiseitiger) Vertrag beurkundet, sondern nur ein (einseitiges) Angebot zum Abschluss eines Vertrags, so ist § 925 BGB zu beachten, der die Erklärung der Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vorschreibt. Es empfiehlt sich dann, der jeweils anderen Seite unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich die Vollmacht ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XIV. Muster: Anmeldung des Formwechsels (ohne Sitzverlegung) nur zum Register der formwechselnden GmbH nach der Beitrittstheorie

Rz. 67 Folgt man der h.M., dann ist im Fall des Formwechsels einer GmbH in eine KG eine Doppelanmeldung nur bei einer Sitzverlegung gem. § 198 Abs. 2 UmwG erforderlich. Handelsregister A und Handelsregister B sind nur Abteilungen desselben Registers (Handelsregister), so dass kein "kreuzender Formwechsel" zwischen verschiedenen Registern vorliegt. Muster 43.19: Anmeldung des ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / Literaturtipps

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 356 Muster 17.42: Anmeldung zum Handelsregister Muster 17.42: Anmeldung zum Handelsregister Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH HRB _____ In der Anlage überreiche ich, der unterzeichnende alleinige Liquidator der Gesellschaft, den Gesellschafterbeschluss vom _____. Ich melde zur Eintragung in das Handelsregister an:mehr

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§ 1 Aktienrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 43 Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _____ Betr.: Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim Als Gründer, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats melden wir die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sit...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. "AGB" im Sinne der §§ 305 ff. BGB

Rz. 1 Der römisch-rechtliche Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge muss man einhalten") ist durch das Recht der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen jedenfalls bei Beteiligung eines Verbrauchers weitestgehend unbedeutend geworden.[1] Die erste Normierung fand die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen 1976 im AGBG. Beschleunigt wurde die Entwicklung durc...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 59 Muster 43.15: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts Muster 43.15: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute:mehr

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§ 13 Erbrecht / 6. Auskunft in Bezug auf den fiktiven Nachlass

Rz. 206 Wie bereits erwähnt, setzt ein Anspruch voraus, dass der begründete Verdacht einer Schenkung besteht. Es soll dem Pflichtteilsberechtigten hier nicht möglich sein, auf der Auskunftsebene eine Art Ausforschung zu betreiben. Ein Auskunftsanspruch kann sich dann ergeben, wenn es auf Seiten des Erblassers etwa zu einem unerklärlichen Vermögensverlust gekommen ist, Vermög...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Anmeldung zum Handelsregister – Haftung

Rz. 239 Sämtliche (§ 78 GmbHG) Geschäftsführer[926] haben die Erhöhung gem. § 57 GmbHG zum Handelsregister anzumelden (vgl. Rdn 222 ff.). Der Anmeldung sind als Anlagen beizufügen gem. § 57 Abs. 3 GmbHG Übernahmeerklärungen nach § 55 GmbHG (Nr. 1), Liste der Übernehmer der neuen Anteile (Nr. 2),[927] ggf. Unterlagen zur Sachkapitalerhöhung (Nr. 3) und außerdem der vollständi...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 7. Ablauf der Gründung

Rz. 16 Die Gründung der AG verläuft zwingend in den folgenden Schritten:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Notarieller Gesellschaftsvertrag

Rz. 24 Herzstück der Gründung ist der Abschluss des notariell beurkundeten[103] (vgl. Rdn 10) Gesellschaftsvertrages nach § 2 GmbHG (häufig auch als "Satzung" bezeichnet). Es empfiehlt sich, diese dem Gründungsprotokoll als Anlage beizufügen (vgl. § 9 Abs. 1 S. 2 BeurkG). So ist klar, welche Vereinbarungen zum Gesellschaftsvertrag zählen und welche Nebenabreden darstellen. D...mehr

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§ 48 Vereine / III. Checkliste: Gründung des eingetragenen Vereins

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§ 11 Bauträgerrecht / XI. Erschließungsanlagen (zu § 10 des Mustervertrags)

Rz. 31 Mit dem Bauträgervertrag wird eine Gesamtleistung vereinbart, für die der Käufer einen Festpreis zu zahlen hat. Der Notar muss aber gegebenenfalls auf eine ungesicherte Vorleistung hinweisen, wenn die Kosten von der Gemeinde noch nicht festgesetzt wurden.[57] Wenn daher im Einzelfall von der Pauschalierung abgewichen werden soll, muss das klar hervorgehoben werden. Di...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Allgemeines zum Auskunftsanspruch

Rz. 191 Da der Pflichtteilsberechtigte selbst keinen Zugriff auf den Nachlass hat, verfügt er nicht über die notwendigen Informationen, seinen Pflichtteilsanspruch zu beziffern. Daher hat er gem. § 2314 BGB einen Anspruch gegenüber dem Erben aufmehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Totalverzicht auf nachehelichen Unterhalt

Rz. 581 Ein – bei Abschluss vor Ehescheidung nur in notariellem Vertrag oder gerichtlich protokolliertem Vergleich wirksamer – Verzichtsvertrag kann im Kern folgenden Inhalt haben: Muster 15.68: Totalverzicht auf nachehelichen Unterhalt Muster 15.68: Totalverzicht auf nachehelichen Unterhalt 1. Die Beteiligten verzichten wechselseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, auc...mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Form der Anmeldung

Rz. 27 Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich-beglaubigter Form einzureichen (§ 129 BGB, §§ 39 f. BeurkG). Dokumente sind elektronisch einzureichen (§ 12 Abs. 2 S. 1 HGB). Der damit verbundene Transformationsaufwand ist durch den Anmelder zu tragen.[139] Ist die zu einer Eintragung erforderliche Erklärung von einem Notar beurkundet ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / bb) Rechtswahl im Ehegüterrecht – Rückwirkung

Rz. 70 Muster 22.12: Rechtswahl im Ehegüterrecht – Rückwirkung Muster 22.12: Rechtswahl im Ehegüterrecht – Rückwirkung Vor dem Notar _____ sind erschienen: Für die güterrechtlichen Wirkungen unserer Ehe wählen wir rückwirkend, mit Wirkung ab dem Tag unserer Eheschließung, dem _____, das spanische Rec...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / a) Bargründung

Rz. 15 Die einfachste Gründungsform ist Bargründung, die das GmbHG als Normalfall sieht. Bei ihr muss jeder Gründer seine Einlageverpflichtung in bar aufbringen. Problematisch sind Gestaltungen, bei denen der Gesellschafter die Bareinlage zwar erbringt, kurz darauf jedoch z.B. ein Auto, Grundstück o.Ä. der GmbH verkauft. Das sollen i.d.R. unerlaubte verschleierte Sacheinlage...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 4. Verzicht auf eigene Antragstellung

Rz. 34 Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages sollten die Parteien auf ihr Recht verzichten, eigene Anträge beim Grundbuchamt zu stellen. Dieser Verzicht hat jedoch nur schuldrechtlichen Charakter und stellt somit keine Sicherheit für die jeweils andere Partei des Vertrages dar, weil eine Bindung des Grundbuchamtes hieran nicht besteht. E...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Muster: Aufhebung der Gütertrennung ab Vertragsschluss

Rz. 125 Die Alternative zur Rückwirkung stellt die Aufhebung "ab Vertragsschluss" dar: Muster 15.18: Aufhebung der Gütertrennung ab Vertragsschluss Muster 15.18: Aufhebung der Gütertrennung ab Vertragsschluss 2. Hiermit heben wir diesen Güterstand der Gütertrennung auf und vereinbaren für unsere Ehe den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Aufhebung der Gütertrennung wirkt...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / F. Muster: Notarbestätigung

Rz. 65 Muster 18.2: Notarbestätigung Muster 18.2: Notarbestätigung Notarbestätigung An die _____-Bank Darlehensvertrag vom _____, Darlehensnehmer: _____ Grundschuldbestellung über _____ EUR In vorgenannter Angelegenheit habe ich Ihnen mit meinem Schreiben vom _____ jeweils die zweite vollstreckbare Ausfertigung meiner notariellen Verhandlungen Nr. _____ und _____ vom _____ zugesa...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Keine Überbewertung

Rz. 73 Sacheinlagen sind nach objektiven Kriterien zu bewerten. Das Gesetz verbietet Überbewertung und Unterpari-Emission, d.h. Abschlag vom Nennbetrag des oder der Geschäftsanteile (Disagio).[247] Der wirkliche objektive Wert des Einlagegegenstandes ist die Obergrenze für die Festsetzung im Gesellschaftsvertrag. Es ist dessen Zeit- und Funktionswert zu ermitteln; maßgebende...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 7. Eintragungen in Abteilung III des Grundbuchs

Rz. 13 Die Belastung des Kaufobjektes mit Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken, Sicherungshypotheken) ist für die Durchführbarkeit des beabsichtigten Kaufvertrages insoweit von Bedeutung, als deren Höhe den Kaufpreis nicht übersteigen darf, damit sichergestellt ist, dass die bestehenden Belastungen durch den Kaufpreis abgelöst werden können. Hierbei ist jedoch zu berü...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Handelsregister des erlöschenden einzelkaufmännischen Unternehmens

Rz. 32 Muster 43.9: Anmeldung zum Handelsregister des erlöschenden einzelkaufmännischen Unternehmens Muster 43.9: Anmeldung zum Handelsregister des erlöschenden einzelkaufmännischen Unternehmens Amtsgericht – Handelsregister – _____ HRA _____ Zum Handelsregister A _____ der Firma _____ überreiche ich als deren Inhaber die elektronisch beglaubigte Kopie/elektronisch gefertigte Kop...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 1 Aktienrecht / b) Aufsichtsrat und erster Abschlussprüfer, Gründungsbericht und Gründungsprüfung

Rz. 29 Die Gründer haben den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft und den Abschlussprüfer für das erste Geschäftsjahr zu bestellen (näher dazu § 30 AktG); sie haben außerdem einen Bericht über den Hergang der Gründung zu erstatten, § 32 AktG. Darüber hinaus haben die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat den Gründungshergang zu prüfen, § 33 AktG. In den in § 33 Abs. 2 Akt...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Bareinlage – Sacheinlage

Rz. 235 Wenn die Einlage anders als in Geld erbracht werden kann, muss der Beschluss gem. § 56 Abs. 1 GmbHG den Gegenstand der Sacheinlage und den Nennbetrag des Geschäftsanteils festsetzen, auf die sich die Sacheinlage bezieht. Enthält der Beschluss solche Bestimmungen nicht, ist der Erhöhungsbetrag in Geld zu leisten. Es soll für die Sacheinlage genügen, dass zwar nicht de...mehr