Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Folgen der Obliegenheitsverletzung.

Rn 7 Der Berechtigte trägt die Beweislast für hinreichende Bemühungen. Die Beweiserleichterung des § 287 II ZPO kommt ihm nicht zugute (BGH FamRZ 12, 517; 08, 2104). Ist die Obliegenheit nicht ordnungsgemäß erfüllt, wird die Ursächlichkeit für die Nichtaufnahme einer zumutbaren Arbeit vermutet (BGH FamRZ 08, 872). Der Berechtigte muss sich sodann das erzielbare Einkommen anr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufforderung zur Nacherfüllung unter Fristsetzung.

Rn 16 Die Aufforderung zur Vornahme einer Art der Nacherfüllung ist als Voraussetzung für die Rechte gem Nr 2 u 3 eine Obliegenheit des Käufers (BGHZ 189, 196 Rz 13; BGH NJW 17, 2758 Rz 28; Naumbg MDR 17, 1357 [OLG Naumburg 19.05.2017 - 7 U 3/17]). Sie muss sich auf einen konkret angegebenen Mangel beziehen (BGH NJW 17, 153 [BGH 26.10.2016 - VIII ZR 240/15] Rz 25; 16, 2493 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungsfähigkeit.

Rn 5 § 1361 enthält, anders als etwa § 1581 für den Geschiedenenunterhalt und § 1603 für den Verwandtenunterhalt, keine spezielle Regelung zur Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Gleichwohl ist die Leistungsfähigkeit auch beim Trennungsunterhalt unverzichtbarer Bestandteil des Unterhaltsrechtsverhältnisses (BGH FamRZ 86, 556). Es gelten die gleichen Grundsätze wie beim na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausbildungsdauer.

Rn 9 Das Kind hat die Obliegenheit, die Ausbildung mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit zu beenden (BGH FamRZ 98, 671; Hamm FamRZ 00, 886; Köln FamRZ 00, 1162). Verzögerungen, die auf einem vorübergehend leichten Versagen des Kindes zurückzuführen sind, müssen hingenommen werden (BGH FamRZ 90, 149).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltendmachung.

Rn 5 Mit dem Erbfall gehört der Anspruch zum pfändbaren oder in der Insolvenz (vgl §§ 35, 36 I InsO) beschlagsfähigen Vermögen des Berechtigten (BGH NJW 97, 2384; Brandbg FamRZ 99, 1436). Es bleibt aber in sein Belieben gestellt, den aus dem familiären Umfeld entspringenden Anspruch geltend zu machen (BGH NJW 82, 2771, 2772; 93, 2876; 97, 2384; LG Hildesheim FamRZ 09, 1440, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerbsobliegenheit.

Rn 6 Die Obliegenheit zur Arbeitssuche kann schon vor Rechtskraft der Scheidung beginnen. Der Zeitpunkt für den Beginn der Erwerbsobliegenheit (grundl BGH FamRZ 08, 2104; 87, 684) kann auch schon zu Zeiten der Kindesbetreuung einsetzen, wenn das Ende der Kindesbetreuung verlässlich absehbar ist. Andererseits kann der Zeitpunkt für den Beginn der Erwerbsobliegenheit hinausges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zusätzliche Voraussetzungen, IV.

Rn 9 Die Ausn von der Beweislastumkehr nach III gilt nach IV, der Art 12 IV DIRL umsetzt, nur dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über die technischen Anforderungen des digitalen Produkts an die digitale Umgebung nach III Nr 1 oder die Obliegenheit nach III Nr 2 vor Vertragsschluss klar und verständlich informiert hat. Hierzu kann auf die Rspr zu § 307 I 2 zurückgegri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sachschäden.

Rn 23 Bei Sachschäden ist der Geschädigte grds nicht verpflichtet, die Schadensbeseitigung zeitnah nach dem schädigenden Unfall vorzunehmen, da er sie dann ganz oder tw aus eigenen oder fremden Mitteln vorfinanzieren müsste; das Bestehen einer derartigen Obliegenheit zur zeitnahen Schadensbeseitigung kommt daher nur dann in Betracht, wenn dem Geschädigten im Einzelfall ausna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtverletzung.

Rn 10 Pflichtverletzung ist die unberechtigte Abweichung einer Partei vom Vertragsprogramm respective Programm des Schuldverhältnisses. Sie ist Voraussetzung für sämtliche Rechtsbehelfe. Erforderlich ist daher zunächst die Feststellung des Vertragsprogramms mit den einzelnen Pflichten der Parteien, worin eine Hauptaufgabe bei der Anwendung der Vorschrift liegt (s den notwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Schadensersatz.

Rn 52 Bei Pflichtverletzungen ist unter den Voraussetzungen des § 280 I ein Schadensersatzanspruch denkbar (§§ 276, 278). Ersatzfähig ist der Schaden, der kausal durch das Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft entstanden ist. Der Anleger ist bereits durch Erwerb einer Kapitalanlage geschädigt (BGH GWR 14, 107 [BGH 28.01.2014 - III ZR 423/12]). Der Geschädigte ist so zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das BG, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2022, 678 veröffentlicht ist, hat die Klausel in § 3a Abs. 2 Satz 1 ARB als intransparent und mithin nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam erachtet. (wird ausgeführt) [9] Die übrigen vom Kl. angegriffenen Klauseln hat das BG demgegenüber als wirksam angesehen … [13] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, sowei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prätendentenstreit.

Rn 14 Zur Hinterlegung berechtigt eine nicht vorwerfbare (dh unverschuldete) Ungewissheit des Schuldners über die Person des Gläubigers, zB bei unbekannten Erben oder wenn mehrere Forderungsprätendenten die Leistung beanspruchen. Diese müssen aber dieselbe Forderung beanspruchen. Dies kann beim Factoring auch der Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteueranteils sein, wenn dieser...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW HFA, Bilanzierung von Zerobonds, WPg 1986, 248; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Prahl, Bilanzierung u Prüfung von Financial Instruments in Industrie- u Handelsunternehmen, WPg 1996, 830; Winter, Die handelsrechtliche Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen, DB 1997, 1985; Wiese/Dammer, Zusammengesetzte Fina...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirksamkeit, Auslegung.

Rn 76 Die Beteiligten sind individualvertraglich begrenzt frei, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern mit einer vom Gesetzesleitbild der Bürgschaft abw Risikoverteilung zu vereinbaren (BGHZ 95, 375, 387; NJW 98, 2280, 2281): Der Gläubiger darf einen dem Wortlaut nach klaren Bürgschaftstext (bei undeutlichem Text scheidet eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ohnehin aus, vgl B...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.3 Persönliche Eignung des Ausbilders

Die persönliche Eignung des Ausbilders definiert das Gesetz in § 29 BBiG negativ, d. h. es listet 2 typische ("insbesondere") Tatbestände auf, in welchen Fällen man nicht geeignet ist, Ausbilder zu sein. Im Fall des § 29 Nr. 1 BBiG fehlt die Eignung auch dann, wenn der Auszubildende schon erwachsen ist. Für andere Fälle wäre im Einzelfall zu prüfen, ob die Eignung fehlt. Aus...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.5 Rechtsfolgen bei fehlender Eignung des Ausbilders

Ein Fehlen der fachlichen oder persönlichen Eignung führt nach § 10 Abs. 4 BBiG nicht zur Nichtigkeit des Ausbildungsvertrags. In arbeitsrechtlicher Hinsicht kommen daher dieselben Rechtsfolgen in Betracht, die auch bei der fehlenden Eignung der Ausbildungsstätte[1] denkbar sind. Ein Verstoß gegen § 28 Abs. 1 und 2 BBiG stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit nach § 101 Abs. 1 N...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.2.1 Voraussetzungen der Eignung

Die Eignung wird durch Behörden normalerweise nicht überprüft oder in einem Verwaltungsverfahren festgestellt. Ausnahmen für den Bereich der Land- und Hauswirtschaft sind in § 27 Abs. 3 und 4 BBiG geregelt. Gleichwohl müssen die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 BBiG während des gesamten Ausbildungsverhältnisses vorliegen. Praxis-Beispiel Ungeeignetheit einer Ausbildungsstätte Da...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.4 Fachliche Eignung des Ausbilders

Die fachliche Eignung ist schon deutlich detaillierter in § 30 BBiG beschrieben. Neben den erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, die je nach Fachrichtung in § 30 Abs. 2 BBiG beschrieben sind und der "angemessenen Zeit", die man in diesem Beruf tätig gewesen sein muss, ist nach § 30 Abs. 1 BBiG der Besitz von "berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten" erforderlich. Für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis.

Rn 14 Außerhalb der nachbarrechtlichen Vorschriften kann es im Einzelfall aufgrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses privatrechtliche Eigentumsbeschränkungen geben. Dieses von der Rspr entwickelte Rechtsinstitut verpflichtet die Nachbarn (Grundstückseigentümer, -besitzer, -nutzungsberechtigter), nicht aber den für sie tätig werdenden Bauunternehmer (BGH NJW 10, 31...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückforderungsprozess.

Rn 82 Der Bürge kann Zahlungen vom Gläubiger nach § 812 zurückfordern, wenn Einwendungen bestehen gegen (1) die Hauptforderung (BGHZ 74, 244, 248; aA MüKoBGB/Habersack § 765 Rz 105: Rückforderungsanspruch aus Bürgschaftsvertrag. Obliegenheit: Nach Schlesw WM 06, 1294, 1296 muss der Bürge ggf auf eine prüffähige Schlussrechnung hinwirken) oder (2) die Erteilung der Bürgschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 555d ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er bestimmt, wann ggü einer Modernisierungsmaßnahme (§ 555b) eine Duldungspflicht besteht (§ 555d I, II) und dass und wie der Mieter in seinem eigenen Interesse (Obliegenheit) schützenswerte Interessen mitteilen muss (§ 555d III, IV). Fern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ausschlussfrist für Mängelanzeige (Nr 8b ee).

Rn 69 Ausschlussfristen für die Geltendmachung nicht offensichtlicher Mängel unterliegen den in Nr 8b ee genannten Beschränkungen. Offensichtlich sind Mängel, die auch dem durchschnittlichen nichtkaufmännischen Kunden ohne besonderen Aufwand auffallen müssen (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 8 Rz 70). Erkennbarkeit oder Sichtbarkeit genügen nicht (Stuttg BB 79, 908). Klauseln, die ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übersicht.

Rn 34 Vertragliche Hauptleistungspflichten des Bestellers sind die Entrichtung der (vereinbarten) Vergütung (§ 631 I, 632; vgl auch: § 632 Rn 4 ff) und die Abnahme des Werkes (§ 640). Daneben hat der Unternehmer zur Absicherung seines Vorleistungsrisikos unter den in §§ 648, 648a genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Gestellung von Sicherheiten (Sicherungshypothek und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berufsbedingte Aufwendungen.

Rn 50 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind in angemessenem Umfang vom Nettoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit abzuziehen. Von fiktiven Erwerbseinkünften ist auch ein fiktiver Erwerbsaufwand in Abzug zu bringen (BGH FamRZ 09, 314; Hamm FamRZ 10, 1085). Die Leitlinien der OLGe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 15 Nach Zugang (§ 130) einer Modernisierungsankündigung hat der Mieter für sämtliche Betroffene iSv Rn 4 als Obliegenheit (s § 241 Rn 28) dem Vermieter solche Mieterinteressen (Rn 4 ff) mitzuteilen, die einer Duldung (§ 555d I) oder einer Mieterhöhung (§ 559 I) entgegenstehen können. Die Mitteilung soll es dem Vermieter erleichtern, vor Baubeginn zu beurteilen, ob die Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kündigung durch den Vermieter.

Rn 2 Der Mieter kann sich primär nur bei formgerechter (§ 568) ordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter gem §§ 573 ff auf die Sozialklausel berufen, aber auch bei einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist, nicht jedoch, wenn nach § 543 aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Es genügt, dass ein solcher Grund vorliegt; es muss nicht fristlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die vom Gesetzgeber mit dem neuen Bauvertragsrecht eingeführte Zustandsfeststellung ergänzt die Regelungen zu fiktiven Abnahme in § 640 II (s dort), indem sie dem Unternehmer einen Anspruch verschafft, Feststellungen zu den vom Besteller zur Begründung seiner Abnahmeverweigerung bezeichneten Mängeln treffen zu können. Rechtstechnisch begründet sie eine Obliegenheit für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Feststellung der Vaterschaft.

Rn 1 Besteht rechtlich eine Vaterschaft weder aufgrund einer Ehe noch infolge einer Anerkennung (Celle FamRZ 23, 1724 bei Zweifeln an einer ausländischen Vaterschaftsanerkennung), so ist diese nach Abs 1 gerichtlich festzustellen. Als Vater ist der Mann festzustellen, von dem das Kind genetisch abstammt (§ 1589). Das rechtlich vaterlose Kind hat ein aus seinem Persönlichkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Dauer der Ehe.

Rn 10 Das Kriterium der Ehedauer ist iRd § 1361 II bedeutsam (BGH NJW 01, 973; FamRZ 80, 876), da § 1361 III ausdrücklich § 1579 Nr 1 ausschließt und der Anspruch auf Trennungsunterhalt bei kurzer Ehe mithin ausschl über § 1361 II begrenzt werden kann. Zu prüfen ist, ob und inwieweit der Berechtigte in seiner Arbeitsbiografie durch die Ehe eine Unterbrechung erfahren musste....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verletzung einer Mitwirkungsobliegenheit bei der Fehlersuche des Unternehmers.

Rn 7 Gem III Nr 2, der Art 12 V DIRL umsetzt, kann die Beweislastumkehr ferner entfallen, wenn der Verbraucher eine zumutbare Mitwirkungshandlung bei der Fehlersuche des Unternehmers unterlässt. Diese Mitwirkung ist nicht selbstständig durchsetzbar, sondern ist als bloße Obliegenheit des Verbrauchers ausgestaltet, deren Verletzung den Verlust der Beweislastumkehr bedeutet. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Ausnahme (§ 556g II 2).

Rn 8 Anders liegt es, wenn der Vermieter seiner Obliegenheit nach § 556g Ia 1 (Rn 13 ff) nachgekommen ist und also eine ausreichende Auskunft in Textform gegeben hat (arg § 556g Ia 3 und 4). In diesem Falle muss sich der Mieter nach § 556g II 2 auf diese Auskunft ›beziehen‹ und unter Angabe der entsprechenden, ggf negativen Tatsachen unter Beachtung von §§ 555e I, II, 555f I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Andere Schäden.

Rn 26 Bei Nichtleistung kann dem Käufer (durch anderweitige Beschaffung) oder dem Verkäufer (durch anderweitige Veräußerung) ein Deckungsgeschäft obliegen; das soll nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden sein (etwa BGH NJW 97, 1231, 1232 [BGH 17.01.1997 - V ZR 285/95] mN). Der Reisende kann iRd § 651c II mit einer gleichwertigen Ersatzunterkunft vorlieb nehmen müs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gewinne aus Kapitalanlagen.

Rn 21 Unter § 252 fällt auch der durch das Schadensereignis verhinderte Gewinn aus Kapitalanlagen. Bei Schuldnerverzug des Schädigers bilden die Verzugszinsen nach § 288 die Untergrenze. Doch kann nach § 288 IV auch ein weiterer Schaden ersetzt verlangt werden. Hierunter fällt grds auch der Gewinn aus Spekulationsgeschäften (so schon RG JW 11, 35, jetzt BGH ZIP 02, 895, 896)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nichtabnahme; verspätete Abnahme.

Rn 33 Nimmt der Kunde die Leistung (gleich welcher Art) nicht oder verspätet ab, ist für Nr 6 unerheblich, ob die Abnahme der Leistung für den Kunden Haupt-, Nebenpflicht oder nur eine Obliegenheit darstellt (BGH NJW-RR 86, 212 [BGH 29.10.1985 - X ZR 12/85]). Die Nichtabnahme muss aber der eigentliche Strafgrund sein (W/L/P/Dammann § 309 Nr 6 Rz 31–35, 50). Die Gründe für di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WKRL.

Rn 34a Der mWz 1.1.22 neu eingefügte V setzt Art 14 II 1 WKRL um. Nach Ansicht des RegE sei der WKRL an dieser Stelle zu entnehmen, dass es sich bei dem Zurverfügungstellen nicht wie bisher (s Rn 34b) um eine reine Obliegenheit des Käufers handelt, sondern um eine Rechtspflicht (BTDrs 19/27424, 27). Dies ist der Formulierung ›stellt […] zur Verfügung‹ nicht eindeutig zu entn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Warnungsobliegenheit aus Abs 2 S 1 Alt 1.

Rn 18 Die Frage, ob ein ungewöhnlich hoher Schaden droht, kann regelmäßig nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Hierbei ist maßgeblich auf die Sicht des Schädigers abzustellen und auch zu berücksichtigen, welche Höhe vergleichbare Schäden erfahrungsgemäß – also nicht nur selten – erreichen (BGH NJW-RR 10, 909 [BGH 21.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verstoß des Antragserfordernisses gegen Art 3 Abs 1 GG?

Rn. 165 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Art 3 Abs 1 GG soll dadurch verletzt sein, dass das Kindergeld nur auf Antrag gewährt und der Kinderfreibetrag bei ArbN im Falle des § 31 S 4 EStG nur iRd Antragsveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG abgezogen wird. Eine zutreffende, leistungsgerechte Besteuerung könne nicht von einem Antrag des StPfl abhängig gemacht werden. Die verfassung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Verlangt ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nach § 1572, muss er sowohl zur gesundheitsbedingten Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit als auch zu den maßgeblichen Einsatzzeitpunkten schlüssig und substantiiert vortragen, im Bestreitensfall Beweis führen (BGH FamRZ 05, 1817; 01, 1291). Ein (geschiedener) Ehegatte muss, um die Voraussetzungen des § 1572 darzutun, iE di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Mahnung; Fristsetzung (Nr 4).

Rn 22 Nr 4 soll die Warnfunktion von Mahnung und Fristsetzung erhalten (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 4 Rz 2). Das Verbot erfasst auch beiderseitige, konkludente oder mittelbare Befreiungen von der Obliegenheit (Schlesw NJW-RR 98, 57 [BGH 14.07.1997 - NotZ 48/96]). Sind Mahnung oder Fristsetzung schon nach allg Regeln entbehrlich, kommt es auf die Wirksamkeit der Klausel nicht an (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichungen durch AGB.

Rn 53 Die Nachgiebigkeit des § 323 ggü Individualvereinbarungen wird im Falle von AGB mehrfach eingeschränkt: Ggü Nichtunternehmern (vgl § 310 I) darf nach § 308 Nr 2 der Verwender sich keine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehalten. Auch darf nach § 309 Nr 4 sich der Verwender nicht von der Obliegenheit zur Fristsetzung freistellen; nach Nr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zeigt sich bei einem digitalen Produkt innerhalb eines Jahres seit seiner Bereitstellung ein von den Anforderungen nach § 327e oder § 327g abweichender Zustand, so wird vermutet, dass das digitale Produkt bereits bei Bereitstellung mangelhaft war. (2) Zeigt sich bei einem dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkt während der Dauer der Bereitstellung ein von den Anford...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bedarf beim Elternunterhalt.

Rn 4 Beim Elternunterhalt entspricht der Bedarf ebenfalls dem Existenzminimum, das in den Selbstbehaltssätzen zum Ausdruck kommt (BGH FamRZ 02, 1698). Bei Unterbringung in einem Heim bestimmt sich der Unterhaltsbedarf des Elternteils grundsätzlich durch seine Unterbringung in einem Heim und deckt sich regelmäßig mit den dort anfallenden Kosten, soweit sie angemessen sind (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anzeige.

Rn 2 Wird ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert oder fehlerhaft ausgeführt, hat der Zahlungsdienstnutzer seinen Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Feststellung zu unterrichten. Die Anzeige (Obliegenheit – so das Verständnis der RL) des Zahlungsdienstnutzers hat damit ohne schuldhaftes Zögern (§ 121) nach Feststellung des nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Der Inhalt der gerichtlichen Leistungsbestimmung.

Rn 17 Die richterliche Ersatzleistungsbestimmung nach III 2 beruht auf dem Vorbringen der Parteien. Eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn besteht nicht, doch trifft jede Partei eine Obliegenheit, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen (BAGE 156, 38 [BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14] Rz 30; BAG NZA 22, 261 [BAG 08.09.2021 - 10 AZR 11/19] Rz 34). I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Verbraucherinsolvenz.

Rn 20 Rückständige Unterhaltsansprüche bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens (eingehend Perleberg-Kölbel FuR 15, 393) sind normale Insolvenzforderungen (§ 40 InsO). Der Insolvenzschuldner ist für sie nicht mehr passivlegitimiert. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens während eines Unterhaltsverfahrens führt hinsichtlich der bis zur Insolvenzeröffnung entstandenen Ansprüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Geltung von § 377 HGB (Abs 4).

Rn 18 Konsequenz der unbeeinträchtigten Geltung von § 377 HGB ist, dass der Letztverkäufer und jeder regressierende Vorlieferant seine Mängelrechte inkl der aus I, III verliert, wenn er die Obliegenheiten gem § 377 HGB nicht erfüllt hat (Erman/Grunewald Rz 16), einschl der unverzüglichen Information gem § 377 III HGB, insb über die Mängelrüge des Käufers (zu § 478 aF: MüKo/L...mehr