Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 4 Besonderheiten bei der Unternehmergesellschaft – "Mini-GmbH"

Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine GmbH, bei der kein Mindeststammkapital vorgeschrieben ist. Künftige Gewinne dürfen zu einem Viertel nicht ausgeschüttet werden, sondern müssen dazu verwandt werden, Stammkapital zu schaffen bis 25.000 EUR vorhanden sind. Ansonsten gelten für die Gesellschafter der UG grundsätzlich dieselben Rec...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1 Vermögensrechte, insbesondere Gewinnanspruch

Die Rechte des Gesellschafters sind an den Geschäftsanteil gekoppelt. Der Geschäftsanteil vermittelt dem Gesellschafter die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten. Wird der Anteil übertragen, gehen auch die Rechte und Pflichten auf den Erwerber über. In der Praxis sind die vermögensrechtlichen Ansprüche des Gesellschafters von besonderer Bedeutung. Vor allem diejenigen Ge...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Für den Anteilseigner, d. h. den GmbH-Gesellschafter ist es bedeutsam seine Rechte und Pflichten zu kennen. Die Möglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters seine Rolle auszufüllen, sind sehr breit gefächert. Er kann bei entsprechender Beteiligung die Firma praktisch in Alleinregie führen oder sich mit einer unterge...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 1 Gesellschafterposition und Gesellschafterversammlung

Der GmbH-Gesellschafter kann sich entscheiden, ob er sich auf die Rolle des Kapitalanlegers beschränkt oder unter Ausnutzung seiner Rechte aktiv auf die Geschäftspolitik Einfluss nimmt. Hierbei muss der Gesellschafter sich allerdings vergegenwärtigen, dass er einen bestimmenden Einfluss nur erreichen kann, wenn er entweder allein oder mit anderen Gesellschaftern gemeinsam, m...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.5 Kontrollrechte

Die Gesellschafterversammlung – nicht ein einzelner Gesellschafter – hat die Funktion, den Geschäftsführer zu überwachen und damit seine Tätigkeit zu kontrollieren. Der einzelne Gesellschafter hat jedoch als Individualrecht ein Auskunfts- und Einsichtsrecht, das er gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen kann und das ihn auch in die Lage versetzt, dessen Tätigkeit zu pr...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.1 Aufrechnung

Auch eine Aufrechnung durch den Gesellschafter gegen seine Einlageschuld ist verboten. Umgekehrt darf die Gesellschaft mit einer eigenen Verbindlichkeit gegen die Stammeinlageforderung aufrechnen, wenn der gegen die Gesellschaft gerichtete Anspruch des Gesellschafters vollwertig, fällig und liquide ist.[1] Reicht also das Gesellschaftsvermögen seinerseits nicht aus, um alle ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.2 Treuepflicht

Eine Gesellschaft begründet ein Näheverhältnis besonderer Art zwischen den Anteilseignern. Aber nicht nur unter den Anteilseignern, sondern auch zwischen ihnen und den Geschäftsführern sowie gegenüber der Gesellschaft selbst bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekts. Wechselseitig bestehen daher zwischen den Beteiligten sog. Treuepflichten.[1] Diese besagen ganz al...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 5 Das Wichtigste in Kürze

Der Gesellschafter muss sich vergegenwärtigen, dass die wichtigsten Rechte nicht ihm, sondern der Gesamtheit der Gesellschafter, also der Gesellschafterversammlung zustehen. Die Gesellschafter bündeln ihre Interessen in der Gesellschafterversammlung. Diese fasst die für die Geschäftsführung verbindlichen Beschlüsse und bestimmt damit die Geschäftspolitik. Dennoch hat der Gesel...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1 Leistung der Stammeinlage

Die Leistung der vom Gesellschafter versprochenen Stammeinlage stellt seine Kardinalpflicht dar. Da den Gesellschafter grundsätzlich keine persönliche Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten trifft, will das Gesetz wenigstens sicherstellen, dass der Gesellschafter seine Stammeinlagen in das Gesellschaftsvermögen leistet, aus der im Ernstfall die Gläubiger befriedigt w...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.2 Wenn die Stammeinlage nicht erbracht wird

Leistet der Gesellschafter trotz Fälligkeit seine Stammeinlage nicht, kann die Gesellschaft das komplizierte Kaduzierungsverfahren nach §§ 21ff. GmbHG betreiben. Anhand dieses Verfahrens darf die Gesellschaft den Geschäftsanteil für verlustig erklären, wenn die Stammeinlageverpflichtung unter bestimmten formellen Voraussetzungen nicht erfüllt wird. Ein evtl. vorhandener früh...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.3 Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot ist die wichtigste Ausprägung der Treuepflicht. Häufig legt die Satzung ein Wettbewerbsverbot fest, das dann für alle Gesellschafter bindend ist. Ansonsten bleibt es dabei, dass kein generelles Wettbewerbsverbot existiert, sondern ein solches im Einzelfall aus der Treuepflicht zu konkretisieren ist.[1]mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3 Weitere Vermögensrechte

Neben dem Anspruch auf Gewinn bzw. Entnahmerechten sind noch das Bezugsrecht des Gesellschafters bei Kapitalerhöhungen sowie sein Anspruch auf anteiligen Liquidationserlös erwähnenswert. 2.3.1 Bezugsrecht Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital, ist anerkannt, dass die Gesellschafter quotal entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung das Recht haben, das erhöhte Kapital zu über...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.2 Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös

Schließlich ist noch auf das Recht des Gesellschafters auf Beteiligung am Liquidationserlös hinzuweisen. Die Liquidation bedeutet die Auflösung der Gesellschaft. Ist die Liquidation beendet, sind also alle Geschäfte abgewickelt, alle Schulden bezahlt und alle Vermögensgegenstände versilbert, ist das vorhandene Restvermögen unter den Gesellschaftern aufzuteilen. Entsprechend ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2 Rechte der Gesellschafter

Hinsichtlich der Rechte des Gesellschafters unterscheiden wir zwischen den Vermögensrechten, wozu insbesondere der Gewinnanspruch gehört, den Verwaltungsrechten (zentrales Recht ist hier das Stimmrecht), den Kontrollrechten, wozu das Auskunfts- und Einsichtsrecht zählen sowie etwaigen in der Satzung vereinbarten Sonderrechten. Von den vorgenannten Individualrechten des einzel...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.1 Anspruch auf Jahresergebnis oder Bilanzgewinn

Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf das Jahresergebnis (= Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag bzw. abzgl. Verlustvortrag) oder den Bilanzgewinn (= Jahresergebnis abzgl. Rücklagen zzgl. ggf. erfolgter Rücklagenauflösung). Ob ein Anspruch auf den Bilanzgewinn oder den Jahresüberschuss besteht, hängt davon ab, nach welchen Grundsätzen die Bilanz aufges...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.1 Bezugsrecht

Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital, ist anerkannt, dass die Gesellschafter quotal entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung das Recht haben, das erhöhte Kapital zu übernehmen (Bezugsrecht). Das Bezugsrecht folgt aus dem Kapitalerhöhungsbeschluss i. V. m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz.[1] Dieses Recht kann durch die Satzung bereits von vornherein eingeschränkt sein, wa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4 Verwaltungsrechte

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass der einzelne Gesellschafter nicht unmittelbar auf die Geschäftspolitik Einfluss nehmen darf. Er hat seine Interessen und Wünsche vielmehr in die Gesellschafterversammlung einzubringen, die dann durch Beschlussfassung ihrerseits in das Geschäftsgeschehen eingreift bzw. dieses bestimmen kann. Das wichtigste Verwaltungsrecht ist da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.2 Stimmverbote

Erwähnenswert sind ferner noch Stimmverbote, die einzelne Gesellschafter treffen. Eine gesetzliche Regelung findet sich in § 47 Abs. 4 GmbHG. Diese Bestimmung ist allerdings nicht abschließend. Zusammengefasst lassen sich folgende Stimmverbote feststellen: Ein Gesellschafter darf bei Beschlüssen nicht mitstimmen, durch die er entlastet werden soll; dies ist für Gesellschafter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.6 Sonderrechte

Einzelnen Gesellschaftern können Sonderrechte zustehen. Diese müssen im Gesellschaftsvertrag verankert sein. Praxis-Beispiel Mögliche Sonderrechte der Gesellschafter Ein Gesellschafter kann ein Sonderrecht auf das Amt des Geschäftsführers haben oder das Recht, die Person des Geschäftsführers zu benennen, der sodann von der Gesellschafterversammlung zu bestellen ist. Dies kann ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.1 Stimmrecht

Das Stimmrecht ist das wichtigste Mitwirkungsinstrument des Gesellschafters. Nach § 47 GmbHG fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse nach der Mehrheit ihrer abgegebenen Stimmen. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, d. h. derjenige, der über die Mehrheit des Kapitals verfügt, hat auch die Mehrheit der Stimmen und damit i. d. R. das Sagen. Nach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 2.2.3 Keine Anordnungspflicht

In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, ob seitens des Arbeitgebers eine Verpflichtung zur Anordnung von Bereitschaftsdienst besteht, insbesondere, wenn der Arbeitnehmer solche Dienste bereits über Jahre hinweg erbracht hat. Eine solche Verpflichtung besteht jedoch nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zählt Bereitschaftsdienst nicht zu den durch B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.2 Ergebnisverwendungspolitik als potenzieller Streitpunkt

Zwar hat jeder Gesellschafter einen Anspruch auf Gewinn (sog. Gewinnbezugsrecht), doch entsteht ein Anspruch auf Auszahlung erst mit der Fassung eines entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses.[1] Da dieser Beschluss – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit Mehrheit geschlossen werden muss, hat es der Mehrheitsgesellschafter in der Hand, die Ergebnisverwendungspolitik ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.3 Einführung digitaler Meldepflichten (Digital Reporting Requirements – DRRs)

Rz. 1182 Durch die DRRs wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung des aus dem innergemeinschaftlichen Handel resultierenden Mehrwertsteuerbetrugs EU-weit ein transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt, das den EU-Mitgliedstaaten nahezu in Echtzeit Informationen liefern soll. Das System soll zugleich im Einklang mit den erfolgreichen Systemen einiger Mitgliedstaaten stehen, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 5.4 Schulung der Vertrauenspersonen

§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX regelt, dass die Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsregeln entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gelten, soweit diese Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für die Arbeit der SBV objektiv erforderlich sind oder die zumindest die SBV bei gutem Willen als erforderlich ansehen darf.[1] Erforderlich sollen nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.3 Verschiedene Bestimmungen

Rz. 188 Art. 90–92 MwStSystRL enthalten verschiedene Bestimmungen betreffend nachträglicher Entgeltminderungen, die Umrechnung ausländischer Werte und die Behandlung von Warenumschließungen. Bei Regelungen im Zusammenhang mit der Uneinbringlichkeit des Entgelts müssen die Mitgliedstaaten Forderungen auf Geld- und Sachleistungen gleich behandeln.[1] Die Art. 90 Abs. 1 und Art...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2.1 Sicherheiten gegenüber anderen Unternehmen als Geschäftspartnern

Ob ein Geschäftspartner der GmbH den Abschluss eines Geschäftes, in dem er in Vorlage treten muss, von der Stellung von Sicherheiten abhängig machen kann, ist in erster Linie keine Rechtsfrage, sondern eine wirtschaftliche Frage. Eine Ausnahme ist z. B. die Bauunternehmerhypothek, auf die ein Anspruch bestehen kann Entscheidend ist das Machtverhältnis zwischen der GmbH und d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.2 Durchführung der Bestellung

Die Bestellung des Inklusionsbeauftragten erfolgt grundsätzlich durch einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers, indem er einen Auftrag i. S. v. § 662 BGB erteilt. Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und auch nach den meisten Personalvertretungsgesetzen der Länder kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats.[1] Allerdings ist nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.2 Finanzierungsverantwortung

Die Gesellschafter haben die Finanzierungsverantwortung, d. h. sie entscheiden über die Ausstattung der Gesellschaft mit dem notwendigen (Eigen-)Kapital, etwa über die Frage, ob, wann und in welcher Höhe die ausstehenden Einlagen einzuzahlen sind. Erweist sich das Stammkapital als unzureichend, beschließen die Gesellschafter eine Kapitalerhöhung, ggf. durch Aufnahme neuen Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 3 Satzungsgestaltung

Die Gesellschafter beschließen bei der Gründung über den Inhalt der Satzung und sind anschließend für jede Änderung derselben zuständig. Die Satzung ist die Grundordnung der Gesellschaft, sie ist für das Handeln aller Organe, insbesondere für die Geschäftsführung, verbindlich. Praxis-Tipp Satzung auf Belastungen prüfen Der Gesellschafter einer GmbH sollte bei der Gründung sehr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / Zusammenfassung

Begriff Das Jugendamt ist ein Organ des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt und Landkreis). Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamts (sog. Zweigliedrigkeit des Jugendamts). Das Jugendamt nimmt die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Trägers der öffentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familiengerichtshilfe / 1 Unterstützungspflicht

Das Jugendamt muss das Familiengericht unterstützen – Ermessen besteht nicht.[1] Die Unterstützungspflicht bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Personensorge (also nicht der Vermögenssorge) in den in Satz 2 genannten Verfahren, insbesondere in Kindschaftssachen.[2] Hinweis Pflichten des Gerichts und des Jugendamts Die Pflicht des Jugendamts zur Mitwirkung ist deckungsglei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37 Richtlinie (EU) 2020/284 und Verordnung 2020/283 – Zahlungsdienstleister

Rz. 752 Mit der Richtlinie (EU) 2020/284[1] die zum 1.1.2024 in nationales Recht umzusetzen ist, werden Zahlungsdienstleister, die in den grenzüberschreitenden Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen an Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten eingebunden sind, besonderen Verpflichtungen unterworfen. Diese Verpflichtungen dienen der Bekämpfunng von MwSt-Betrug. Insbesonde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dichtheitsprüfung von priva... / 1.3 Länder, Städte und Gemeinden

Bis auf Bundesebene eine einheitliche Regelung getroffen wird (vgl. § 61 Abs. 3 WHG), sind die einschlägigen Vorschriften der Länder, Städte und Kommunen zu beachten. Diese können in ihren Vorschriften auf die DIN 1986-30 Bezug nehmen, können aber auch von ihr abweichen. In jedem Fall ist zu prüfen, ob eine Vorschrift existiert. Regelungen in den Bundesländernmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10 Richtlinie 2008/8/EG – Neubestimmungen des Orts der Dienstleistungen

Rz. 575 Der Rat hatte am 12.2.2008 insgesamt drei Rechtsakte verabschiedet, die auf EU-Ebene unter dem Arbeitstitel "Mehrwertsteuerpaket" beraten worden waren. Mit der Richtlinie 2008/8/EG wurden im Wesentlichen die Vorschriften über den Ort der Dienstleistungen revidiert, der Anwendungsbereich der zwingenden Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse C...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.4 Beschaffenheit des Gebäudes

Auch die Beschaffenheit des Daches kann besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Dach steil (über 45° Neigung) oder mit glattem Material gedeckt ist.[1] Bei der Dachneigung ist zu differenzieren: In schneereichen Gebieten kommt eine Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern zum Schutz gegen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.7 Delegierung auf Dritte

Mit der Beauftragung einer Hausverwaltung genügen Wohnungseigentümer grundsätzlich der ihnen in Bezug auf das Objekt obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Weitergehende Pflichten des Wohnungseigentümers bestehen in schneearmen Gebieten grundsätzlich auch dann nicht, wenn ausnahmsweise einmal mehr Schnee auftritt. Eine Kontrolle der Sicherheit des Objekts durch den einzelnen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.2 Beteiligung an der Besetzung von Arbeitsplätzen

Gemeinsame Prüfpflicht Nach § 164 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber bei der Besetzung frei werdender oder neuer Arbeitsplätze unter Beteiligung der SBV zu prüfen, ob diese Arbeitsplätze insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu hat der Arbeitgeber die SBV zu beteiligen und den Betriebsrat anzuhören. Ziel der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Inobhutnahme / Zusammenfassung

Begriff Inobhutnahme ist eine vorläufige Maßnahme des Jugendamts zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen durch Unterbringung bei einer Person oder in einer Einrichtung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Jugendamts zur (endgültigen) Inobhutnahme bestimmt § 42 SGB VIII. Ausführungsgesetze der Länder auf der Grundlage des § 49 SGB VIII ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dichtheitsprüfung von priva... / 1.1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Die rechtliche Grundlage der Prüfpflicht für Grundstücksentwässerungsleitungen (auch Hausanschlussleitungen oder Grundleitungen genannt) bildet § 60 Abs. 1 und 2 WHG. Nach dieser Vorschrift dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden (§ 60 Abs. 1 WHG). Entsprechen vorhandene Anlagen nicht diesen Anf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 2.1 Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden

Rz. 15 Der Begriff der Verarbeitung ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO legal definiert. Diese Definition ist auch im Rahmen des § 29b AO verbindlich.[1] Danach umfasst die "Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Darunter fällt das Erheben, das Erfassen, die Organisatio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einfriedung und Einzäunung ... / 4.1 Die Einfriedungspflicht

Die meisten Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer gehen davon aus, dass gesetzliche Regelungen über die Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken an oder auf der Grenze zu Nachbargrundstücken, wenn dies der Nachbar verlangt, dem nachbarlichen Rechtsfrieden dient und nachbarliche Streitigkeiten zu vermeiden hilft. Einfriedungspflicht der Bundeländer In der Ausgestaltung der Einf...mehr