Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und seine Vorteile für Immobilienverwalter

Überblick Am 1.1.2025 treten weite Teile des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft. Dieses bringt einige erfreuliche Änderungen für Verwalter mit sich. Unter anderem verkürzt der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre und regelt das Entfallen der Pflicht zur Vorlage von Papierbelegen im Rahmen der Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Einzelfälle

Rz. 11 Abwarten: Der Arbeitnehmer kann die Klagefrist nach § 4 KSchG bis zum letzten Tag ausschöpfen. Falls er jedoch ohne triftigen Grund bis zum letzten Augenblick abwartet, trägt er das Risiko, dass eine fristgerechte Klageerhebung nicht mehr gelingt.[1] Weder das Warten auf eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung[2] noch auf die Entscheidung in einem Parallelver...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 1 Grundlagen

§ 71l Abs. 1 GEG – Übergangsfristen bei einer Etagenheizung oder einer Einzelraumfeuerungsanlage (1) 1In einem Gebäude, in dem mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, sind die Anforderungen des § 71 Absatz 1 für Etagenheizungen erst fünf Jahre nach dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem die erste Etagenheizung oder zentrale Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.1.2 Informationen von Wohnungseigentümern

§ 71n Abs. 2 Satz 1 GEG verpflichtet die GdWE, bis zum Ablauf des 31.12.2024 von den betreffenden Wohnungseigentümern bzw. Teileigentümern, in deren Einheiten eine Etagenheizung betrieben wird, die Mitteilung von Informationen über die zum Sondereigentum gehörenden Anlagen und Ausstattungen zu verlangen, die für eine Ersteinschätzung etwaigen Handlungsbedarfs zur Erfüllung d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.1.4 Vorgehen bei unterlassener Information

Es dürfte zu prognostizieren sein, dass die Informationsbeschaffung nicht in allen Fällen reibungslos verlaufen wird und nicht alle (betroffenen) Wohnungseigentümer tatsächlich der Aufforderung des Verwalters innerhalb der ihnen gesetzten Frist folgen werden. Im Fall der Weigerung einzelner Wohnungseigentümer, erforderliche Informationen zu erteilen, muss der Verwalter für d...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.5.1 Sondereigentum

Probleme können dann entstehen, wenn die Installation einer Zentralheizungsanlage im Bereich des Gemeinschaftseigentums nicht möglich ist und keiner der Sondereigentümer bereit ist, sein Keller-Sondereigentum zur Nutzung als Heizungsraum zur Verfügung zu stellen. Kommt jedenfalls kein Beschluss auf Grundlage von § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG über eine Beibehaltung der dezentralen ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / II. Pflichten zur Krisenfrüherkennung

Spätestens bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals ist ein Geschäftsführer nach § 49 Abs. 3 GmbHG verpflichtet, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.[4] Da zu diesem Zeitpunkt die realen Sanierungschancen i.d.R. geschmälert sind, hat der Gesetzgeber weitere Pflichten zur Früherkennung der Gesellschaftskrise geschaffen. Gemäß § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1 Pflicht- und freiwillige Beiträge – Für-Prinzip (Abs. 1)

2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1) 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.3 Verfahren und Pflichten

Rz. 16 Abs. 3 normiert das Erfordernis einer Antragstellung zur Zulassung und die Pflicht zur Beifügung der erforderlichen Unterlagen. Diese werden vom Gesetzgeber nicht näher definiert. Ausgangspunkt sind daher die Regelungen zu den Voraussetzungen für die Zulassung. Daraus ergeben sich die beizufügenden Unterlagen. Akkreditierungen für eine Dauer von mehr als fünf Jahren s...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift normiert Mitwirkungspflichten des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber (Abs. 1) und dem Versicherungsträger (Abs. 2). Insoweit begründen die Vorschriften des SGB IV nicht nur Pflichten für die Arbeitgeber, sondern auch für die Beschäftigten. Die dem Beschäftigten auferlegte Mitwirkungsverpflichtung soll den Arbeitgeber in die Lage versetzen, seinen ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.1 Auskunfts- und Vorlagepflichten des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber

Rz. 6 Die Vorschrift begründet eine Auskunfts- und Vorlagepflicht in zweifacher Hinsicht. Abs 1 HS 1 verpflichtet den Beschäftigten zunächst, die zur Durchführung des Meldeverfahrens (z. B. Bekanntgabe seiner Krankenkasse) und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber seinem Arbeitgeber zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen (hierzu BT-Drs. 11/2...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.2 Auskunftspflicht des Beschäftigten gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 orientiert sich an § 98 SGB X. Entsprechend der dort dem Arbeitgeber auferlegten Verpflichtung hat der Beschäftigte bestimmte Auskunftspflichten. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn die auskunfts- und vorlagepflichtige Person im Zeitpunkt der Betriebsprüfung nicht oder nicht mehr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt ist (BT-Drs. 11/2221 S. 28). Die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.1 Grundsatz

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Für-Prinzip fest, d...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.4 Lohnabzugsverfahren

Rz. 21 Abs. 1 der Vorschrift gilt für Arbeitnehmerpflichtbeiträge im sog. Lohnabzugsverfahren (ab 1.7.1942 in der Angestelltenversicherung, ab 29.6.1942 in der Arbeiterrentenversicherung; seit 1.1.2005 einheitliche Bezeichnung: allgemeine Rentenversicherung) sowie für Pflichtbeiträge von Selbständigen und freiwillige Beiträge, die ab 1977 auf bargeldlose Weise zunächst nach ...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.1 Prüfvereinbarung auf Landesebene bzw. auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

Rz. 12 Die Pflicht, Vereinbarungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu schließen, bildet ein Kernstück der Vorschrift. Zusammen mit § 106 und § 106a inkludiert § 106b ein rechtliches System der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei vertragsärztlichen Tätigkeiten. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung geht es nicht um die Festsetzung des richtigen Honorars, sondern um die Aufrechterh...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.1 Zahlung der Beiträge für Beschäftigte exterritorialer Arbeitgeber (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst Arbeitgeber, die nach den §§ 18 bis 20 GVG nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Beschäftigte haben den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28m Abs. 1 in den Fällen zu zahlen, in denen eine internationale Zuständigkeit der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland für Aktivklagen gegen den Arbeitgeber fehlt. Rz. 6 Auch für Besch...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.2 Gewinne aus der Verwaltung von Fremdbeiträgen (Abs. 2)

Rz. 26 Die Vorschrift bestimmt: Soweit die Einzugsstellen bei der Verwaltung von Fremdbeiträgen Gewinne erzielen, wird deren Aufteilung durch Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen oder ihren Verbänden und der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Rz. 27 Hiernach verbleiben bei der Verwaltung der Fremdbeiträge erzielte Gewinne nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 33 Die Rentenversicherungsträger treffen aufgrund des Sozialrechtsverhältnisses, das zwischen Versicherten und Rentenversicherung besteht, die Pflicht zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I). Insbesondere besteht eine Pflicht zur Anlassberatung nach § 14 SGB I hinsichtlich der Anrechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt nach § 262 (BGH, Urteil v....mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.5 Wehr- oder Zivildienst (Satz 5)

Rz. 23 Für Wehr- und Zivildienstzeiten aufgrund gesetzlicher Pflicht von mehr als 3 Tagen sind Entgeltpunkte zugrunde zu legen, wie sie sich aus § 256 Abs. 3 ergeben (vgl. dort). § 256a Abs. 4 findet hingegen keine Anwendung.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.9 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 28 Entgeltpunkte für Beiträge von sog. Mehrfachbeschäftigten (Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern innerhalb eines Kalendermonats) sind aus jeder der Beitragsbemessungsgrundlagen zu ermitteln (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.17).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.13 Arbeitsentgelt bei Eintritt der Erwerbsminderung

Rz. 31 Arbeitsentgelt für den Monat des Eintritts von Erwerbsminderung ist in jedem Fall voll bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen (vgl. hierzu auch (GRA der DRV zu § 70 SGB VI,Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.7).mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann sind Ausschüttungen insolvenzrechtlich anfechtbar? (GmbHStB 2024, Heft 11, S. 351)

Grundsätze und Pflicht zur Früherkennung Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Immer wieder tragen GmbH-Gesellschafter die Frage an ihren Berater heran, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ausschüttung im Fall der späteren Gesellschaftsinsolvenz vom Insolvenzverwalter angefochten werden kann. In dem Beitrag werden die Grundsätze ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1)

2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.2 Formel

Rz. 19 Es gilt die Formel nach Abs. 1 Satz 1: Entgeltpunkte = Beitragsbemessungsgrundlage: Durchschnittsentgelt (für dasselbe Kalenderjahr). Zur Ermittlung der EP ist die Beitragsbemessungsgrundlage jeweils durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr zu teilen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Rechtsfolge bei Unterschreiten des Sicherungsniveau – Anpassungspflicht

Rz. 16 Wird das Sicherungsniveau von 48 % vor Steuern unterschritten, dann regelt § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 die Rechtsfolge. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht. Der aktuelle Rentenwert ist dann so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt. Rz. 17 In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel zur Anwendung gelan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.20 Für-Prinzip

Rz. 38 Beiträge erhalten – die günstigeren – Entgeltpunkte des Jahres, für das sie entrichtet und nicht in dem sie gezahlt wurden (sog. Für-Prinzip). Das ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1 und bezieht sich zunächst einmal auf die aktuelle Beitragsentrichtung innerhalb der üblichen Nachentrichtungsfristen (vgl. § 197 bzw. jeweilige frühere Vorschrift).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.18 Freiwillige Beiträge und Pflichtbeiträge

Rz. 36 Freiwillige Beiträge vor 1957 neben Pflichtbeiträgen oder weiteren freiwilligen Beiträgen erhalten den vollen Wert an Entgeltpunkten aus Anl. 3 zum SGB VI (Entgeltpunkte für Beiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen), unabhängig von einer möglichen Begrenzung der Pflichtbeiträge auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.22 Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Rz. 41 Bei Personen, die ohne Arbeitsentgelt zur Berufsausbildung beschäftigt sind, ist Beitragsbemessungsgrundlage das gemeldete Arbeitsentgelt in Höhe von einem Prozent der jeweiligen Bezugsgröße; § 162 Nr. 1 (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.11).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.3 Meldungen für selbstzahlende Versicherte (Abs. 3)

Rz. 16 Die Vorschrift bestimmt, dass Beschäftigte oder Hausgewerbetreibende die Meldungen nach § 28a abzugeben haben, wenn sie den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen. Dabei hat die Einzugsstelle mitzuwirken. Rz. 17 Für Heimarbeiter ordnet die Norm das Gleiche nicht an. Zwar liegt es nahe, auch Heimarbeiter in diesen Regelungskomplex einzubeziehen, indessen steht der Norm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.8 Erkenntnisübermittlung

Rz. 19 Abs. 6 wurde aus dem aufgehobenen § 308 übernommen. Die Regelung überzeugt nicht, weil sie die Übermittlung von Erkenntnissen zu sehr in das Ermessen der Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden legt. Richtig ist, dass schutzwürdige Interessen von Verfahrensbeteiligten nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die Gewissheit über Erkenntnisse betrachten d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.3 Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 20 Bei den Pflichtversicherten bestimmen sich die maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlagen nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, bestimmt sich nach dem Recht, das zur Zeit der Beitragsentrichtung galt. Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift gilt für die Ermittlung der Entgeltpunkte solcher Zeiten, für die Beiträge im Lohnabzugsverfahren. Fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / V. Fazit

Die Geschäftsführung ist gesellschaftsrechtlich (u.a. § 43 Abs. 1 GmbHG) wie auch insolvenzrechtlich (§ 1 StaRUG) zur Krisenfrüherkennung verpflichtet. Soweit sie diesen Pflichten nachkommt und die finanzielle Situation der Kapitalgesellschaft keine Krise erkennen lässt – daher insbesondere keine drohende Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 18 InsO vorliegt – kann eine Gewinnausschütt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.5 Geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 22 Für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung werden keine Entgeltpunkte für Beitragszeiten gemäß §§ 70 Abs. 1, 256a Abs. 1, sondern Zuschläge an Entgeltpunkten nach den §§ 76b, 264b ermittelt. Der Gesetzgeber hat insoweit die Regelung über die Versicherungsfreiheit bei Beschäftigten nach § 8 SGB IV in § 5 Abs. 2 ab dem 1.1.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.7 Rundung der Entgeltpunkte

Rz. 24 Die Berechnungsgrundsätze ergeben sich aus §§ 121 bis 124. Die Arbeitsentgelte bzw. Beitragsbemessungsgrundlagen werden centgenau berücksichtigt; die Berechnungen werden nach § 121 Abs. 1 auf 4 Dezimalstellen durchgeführt; nach § 121 Abs. 2 wird die letzte Dezimalstelle nur dann um 1 erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.11 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Rz. 29a Für ein nach dem Beginn der Altersrente einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind Entgeltpunkte zu ermitteln, wenn kein nach § 194 hochgerechnetes Arbeitsentgelt verwendet wurde. Bei Verwendung eines hochgerechneten Arbeitsentgelts ist davon auszugehen, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in dem im Voraus bescheinigten Arbeitsentgelt bzw. in dem hochgerechneten Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.15 Übergangsgebührnis

Rz. 33 Ab 1.1.2021 werden auch ehemalige Soldaten auf Zeit nach § 3 Satz 1 Nr. 2b SGB VI versicherungspflichtig, die nach einer Dienstzeit von mindestens 4 Jahren Übergangsgebührnisse nach § 11 SVG (Soldatenversorgungsgesetz) erhalten (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.16).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.19 Markenverfahren

Rz. 37 Die Beitragsbemessungsgrundlage der ab 1977 bargeldlos entrichteten freiwilligen und Pflichtbeiträge (bis 1976 galt das sog. Markenverfahren) errechnet sich wie folgt: Praxis-Beispiel Freiwillige Beiträge für 2020 i. H. v. 1.004,40 EUR (12 × Mindestbeitrag von 83,70 EUR) Beitragssatz für 2020 : 18,6 (vgl. § 158)mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.17 Bezug von Sozialleistungen

Rz. 35 Bei Bezug von Sozialleistungen, also bei Personen, die Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld oder Krankengeld der sozialen Entschädigung beziehen, bestimmt sich die Ermittlung der Entgeltpunkte nach der für die Sozialleistung maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlage; § 166 Abs. 1 Nr. 2 (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.13).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.21 In-Prinzip bei Sondernachzahlungen

Rz. 39 Die Vorschrift gilt darüber hinaus aber auch für einige Sondernachzahlungen, für die ansonsten grundsätzlich vom ungünstigeren In-Prinzip auszugehen ist (vgl. Komm. zu § 70 Abs. 5 sowie § 256 Abs. 6 Satz 2). Nach dem Für-Prinzip sind zu bewerten: die Nachentrichtungen nach früherem, bis 1991 geltenden Recht, insbesondere nach Art. 2 § 27 AnVNG/Art. 2 § 28 ArVNG (bei Heir...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2.5 Verantwortung (Abs. 5)

Rz. 13 Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Nachweiserhebung und des Nachweisabrufs nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 trägt die nachweisanfordernde Stelle. Damit weist Abs. 5 abweichend von § 67d SGB X die Verantwortung für den Nachweisabruf einseitig der nachweisanfordernden Stelle zu und trifft eine gesetzliche Bestimmung dazu, wer Verantwortlicher im Falle eines Once-Only-Nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 10 Die Vorschrift regelt, wie Entgeltpunkte für Beitragszeiten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 1) zu ermitteln sind. Sie bezieht sich auf Pflicht- und freiwillige Beiträge (Abs. 1), Kindererziehungszeiten (Abs. 2), Beiträge, die für Arbeitsentgelte aus nach § 23 b Abs. 2 Satz 1 bis 4 SGB IV aufgelösten Wertguthaben gezahlt wurden (Abs. 3), zusätzliche Entgeltpunkte für Kinderberücksic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.6 Durchschnittsentgelt

Rz. 22a Die Durchschnittsentgelte der Anl. 1 werden durch Rechtsverordnung fortgeschrieben (§ 69). Nach § 69 Abs. 2 Satz 1 erfasst die Verordnungsermächtigung auch die Bestimmung des Durchschnittsentgeltes aller Versicherten (vgl. § 70 Abs. 1) für das jeweils vergangene Kalenderjahr; Nr. 1 und auch die Ermächtigung zur Bestimmung des vorläufigen Durchschnittsentgelts aller V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.10 Todesmonat

Rz. 29 Ein für den Todesmonat laufend gezahltes Arbeitsentgelt ist regelmäßig voll anzurechnen und nicht tageweise aufzuteilen (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.6). Das gilt allerdings nicht, wenn das Arbeitsentgelt die für diesen Kalendermonat geltende Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. In diesen Fällen ist für die Berechnung der Entgeltpunkte das –...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.8 Teilmonat

Rz. 26 Soweit Arbeitnehmerpflichtbeiträge nur für einen Teilmonat, z. B. wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, vorliegen, gilt die auf den Kalendertag bezogene Beitragsbemessungsgrenze (vgl. auch (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.5). Rz. 27 Praxis-Beispielmehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.12 Menschen mit Behinderungen

Rz. 30 Bei Menschen mit Behinderungen ist zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen nach § 162 Nr. 2 das Arbeitsentgelt mindestens in Höhe von 80 % der monatlichen Bezugsgröße als Beitragsbemessungsgrundlage heranzuziehen (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.9).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.14 Wehr- oder Zivildienstleistende

Rz. 32 Die beitragspflichtigen Einnahmen bei Wehr- oder Zivildienstleistenden richtet sich nach § 166 Abs. 1 Nr. 1 (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.14); für Versicherte, die sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz befinden ist § 166 Abs. 1 Nr. 1b einschlägig (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.2 Vorläufiges Durchschnittsentgelt (Satz 2)

Rz. 42 Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr sieht § 70 Abs. 1 Satz 2 eine abweichende Regelung vor; danach sind für das Jahr des Rentenbeginns und das davor liegende Jahr die vorläufigen Durchschnittsentgelte dieser Jahre (vgl. § 69 Abs. 2) zugrunde zu legen, um eine realitätsnähere Bewertung zu erreichen. Dabei bleibt es für die wei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.16 Pflegeperson

Rz. 34 Sofern nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 1a der Versicherungspflicht unterliegen, richten sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus der Pflegetätigkeit nach § 166 Abs. 2 (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.7).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.3 Rahmenvorgaben für die Prüfungen nach Abs. 1

Rz. 24 Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf die regionale Ebene ermöglicht nach der Gesetzesbegründung passgenauere Lösungen; dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln. Rz. 25 Nach Abs. 2 sind daher die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband verpfl...mehr