Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 154 Ob derartige vertragliche Vereinbarungen wirksam getroffen werden können – zu vorvertraglichen Pflichten –, ist aus verschiedenen Gründen zweifelhaft. Dabei steht nicht so sehr die Thematik im Vordergrund, ob man überhaupt mit der Begründung eines Versicherungsvertrags "rückwirkend" noch eingreifende Verpflichtungen begründen kann. Diese Frage dürfte zu bejahen sein;...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadenminderung

Rz. 142 Der Versicherungsnehmer ist nach Ziff. 25.2 AHB, der mit § 82 VVG korreliert, verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers und im Rahmen des Zumutbaren alles zur Klarstellung des Schadenfalls und zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu tun.[193] Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Schadenminderung ist nach den AHB 2008 auf das für den Vers...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Mitwirkung im Schadenfall

a) Anzeigepflichten Rz. 141 Eine Änderung des versicherten Risikos ist anzeigepflichtig (Ziff. 13 AHB). Nach Ziff. 25.1 AHB hat der Versicherungsnehmer jeden Versicherungsfall dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht ist auch gesetzlich normiert in § 104 Abs. 1 VVG. Was unter einem "Versicherungsfall" nach den AHB zu verstehen ist, war lange Zeit...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 26 Schon aus der Überschrift der Ziff. A-8 AVB-D&O wird deutlich, dass die D&O-Versicherung eine "Versicherung für fremde Rechnung" ist.[111] Die Versicherung für fremde Rechnung ist in den §§ 43–48 VVG geregelt. § 43 Abs. 1 lautet: "Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für einen anderen, mit oder ohne Benennung der Person des Versichert...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Kausalität

Rz. 95 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung setzen nach § 28 Abs. 3 VVG sowohl bei Vorsatz als auch bei grober Fahrlässigkeit voraus, dass die Obliegenheitsverletzung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls oder für die Feststellungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall oder den Umfang der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen ist. Dabei reicht es nicht ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Anzeigeobliegenheiten

Rz. 99 Nach E.1.1.1 AKB hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Versicherungsfall innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.[138] Auch weitere Versicherungsfälle (Beispiel: erst Diebstahl, dann Wiederauffinden des ausgebrannten Kfz) müssen rechtzeitig angezeigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Versicherer die Deckung für das erste Schadenereignis versagt ha...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / ee) Rennveranstaltungen

Rz. 89 Nach D.1.1.4 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung in nun allen Sparten der Kfz-Versicherung vor, wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Rennen genutzt wird. Bei behördlich genehmigten Motorsportveranstaltungen mit nicht unerheblichem Gefahrpotential steht nicht einmal ein vertraglich vereinbarter Haftungsausschluss dem Direktanspruch des Geschädigten entg...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 6. Nichtzahlungsmeldung bei Kreditzielüberschreitung, § 7 AVB

Rz. 88 Die Beachtung bzw. Nichteinhaltung der zwischen Versicherungsnehmer und Kunden vereinbarten Fälligkeit zuzüglich der mit dem Versicherer vereinbarten Karenzzeit (äußerstes Kreditziel bzw. maximales Zahlungsziel vgl. oben Rdn 65) ist ein wesentliches Bonitätsmerkmal. Die unverzügliche Anzeige (Nichtzahlungsmeldung) an den Versicherer ist eine wichtige Obliegenheit für ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 2 VVG)

Rz. 179 Gemäß § 86 Abs. 1 VVG gehen alle Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Versicherungsnehmer muss alles tun, um diesen Anspruch gegen den Schädiger aufrechtzuerhalten, er darf insbesondere nicht auf diesen Anspruch verzichten. Der Versicherungsnehmer muss bei der Durchsetzung der ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Belehrung

Rz. 130 Bei Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls setzt die Berufung auf Leistungsfreiheit nach § 28 Abs. 4 VVG voraus, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Bei falscher Belehrung kann sich der Versicherer nicht auf die Obliegenheitsv...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 193 Eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung die ursächlich für den Eintritt des Schadens oder dessen Umfang war, führt zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers: Dieser kann seine Leistung "in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis" kürzen (§ 28 Abs. 2 S. 2 VVG). Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfor...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Schadenminderungspflicht (§ 82 VVG)

Rz. 284 Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen (§ 82 Abs. 1 VVG); soweit für ihn zumutbar, hat er Weisungen des Versicherers einzuholen und zu beobachten (§ 82 Abs. 2 VVG). Die Obliegenheit zur Schadenabwendung oder Schadenminderung beginnt "bei Eintritt des Versicherungsfalles"...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Kündigung (§ 28 Abs. 1 VVG)

Rz. 191 Die grob fahrlässige oder vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers berechtigt den Versicherer, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Im Regelfall wird eine derartige Obliegenheitsverletzung dem Versicherer erst bekannt, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Hier räumt § 92 VVG dem Versicherer (auch dem Versicherungsnehmer) ein gen...mehr

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§ 18 Transportversicherung / ff) Anzeige von Diebstahl, Raub und Verkehrsunfällen (Ziff. 7.2.6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 238 Der Versicherungsnehmer hat jeden Diebstahl, Raub sowie jeden Verkehrsunfall mit möglichem Schaden an der Ladung der zuständigen Polizeidienststelle und dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bei allen größeren Schäden sowie bei solchen, deren Umfang und Höhe zweifelhaft ist, hat er den nächstzuständigen Havariekommissar zu benachrichtigen und dessen Weisungen zu b...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Führerscheinklausel

Rz. 84 Nach D.1.1.3 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalls auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. Dabei führt in der Kaskoversicherung ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Führerscheinklausel zur völligen Leistungsfreiheit, während die Leistung bei grober Fahrlässi...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Insbesondere: Stehlgutliste

Rz. 207 Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub ist nach B 3.2.2.2 b VHB 2022 unverzügliche Anzeige gegenüber der zuständigen Polizeidienststelle vorgeschrieben und dieser eine Stehlgutliste zu übergeben (B 3.2.2.2 c VHB 2022). Zwar besteht keine generelle Hinweis- und Belehrungspflicht des Versicherers, wenn aber nach telefonischer Schadensmeldung bei dem Versicherer w...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Folgen von Obliegenheitsverletzung

Rz. 765 Wegen der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen wird im Übrigen auf die Ausführungen im Allgemeinen Teil (§ 1) dieses Handbuches verwiesen. Rz. 766 Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH[527] zu den Rechtsfolgen einer versäumten Anpassungsmöglichkeit von AVB ist darauf hinzuweisen, dass nach Ablehnung einer geltungserhaltenden Reduktion bei Altverträgen ohne Be...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Benachrichtigung des Versicherers bei gerichtlicher Inanspruchnahme, Einlegung von Rechtsmitteln (Ziff. 7.2.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 235 Dem Versicherungsnehmer obliegt die Benachrichtigung des Versicherers, wenn gerichtlich gegen ihn vorgegangen wird. Er hat die erforderlichen Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe einzulegen, insbesondere Widerspruch gegen Mahnbescheide. Bei Zustellung eines Mahnbescheids, einer Klagschrift oder einstweiligen Verfügung ist der Versicherer zu informieren. Bei der Einlegung ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Schwarzfahrtklausel

Rz. 82 Nach D.1.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht hat. Unberechtigter Fahrer ist, wer ohne ausdrückliche oder stillschweigende vorherige Erlaubnis des Halters das Fahrzeug lenkt.[104] Rz. 83 Nach D.1.1.2 AKB ist der Versicherer auch gegenüber dem Versicherungsnehmer, Eigentümer oder Halter zur Leistungskürzun...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Fahruntüchtigkeitsklausel

Rz. 87 Nach D.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vor, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Anders als in der Kaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer in der KH-Versicherung wegen § 28 Abs. 3 S. 1 VVG, D.2.2 AKB den Kausal...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Obliegenheitsverletzungen und Begrenzung der Versicherungsleistung bei qualifiziertem Verschulden

Rz. 219 Wird der Versicherungsfall durch den Versicherungsnehmer oder einen seiner Repräsentanten vorsätzlich herbeigeführt, ist der Versicherer nach § 81 Abs. 1 VVG leistungsfrei. Verletzt er vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalls, kann sich der Versicherer nach Ziff. 7.3 DTV-VHV 2003/2011 ebenfalls auf Leistungsfreiheit beruf...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Einschränkung der Leistungsfreiheit (§ 242 BGB)

Rz. 209 Die arglistige Täuschung über die Schadenhöhe bewirkt nicht in jedem Fall völlige Leistungsfreiheit des Versicherers. Das Berufen des Versicherers auf völlige Leistungsfreiheit kann eine unzulässige Rechtsausübung sein, wenn die Täuschung lediglich einen geringen Teil des Schadens betrifft und die völlige Versagung des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Sicherheitsvorschriften

Rz. 144 Ebenso wie § 7 Nr. 1 a AFB 87 enthält auch § 7 Nr. 1 AERB 87 (B §§ 8 Nr. 1 a aa AERB 2008, 2010) Regelungen, die den Versicherungsnehmer dazu anhalten sollen, dafür zu sorgen, dass durch sein Verhalten der Eintritt eines Versicherungsfalles nicht erleichtert wird. Gemäß § 7 Nr. 1 a AERB 87 (B §§ 8 Nr. 1 a aa AERB 2008, 2010) hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlich...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Allgemeines

aa) Konkurrenz von vorbeugender Obliegenheit und vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls sowie der Vorschriften über die Gefahrerhöhung Rz. 215 Verletzt der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten eine vorbeugende Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig, so ist der Versicherer gemäß Ziff. 7.3 DTV-VHV 2003/2011 leistungsfrei. Bei den in Ziff. 7.1 ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / c) Anzeigen

Rz. 147 Besondere Anzeigepflichten in der Einbruchdiebstahls- und Raubversicherung begründet § 6 AERB 87 (A §§ 12 AERB 2008, 2010). Der Wortlaut der Bestimmung stimmt weitgehend mit dem des § 6 AFB 87 überein. Auf die Ausführungen zur Feuerversicherung wird deshalb verwiesen (siehe § 5 Rdn 263 ff.). Darüber hinaus enthält § 6 Nr. 4 AERB 87 besondere Tatbestände für anzeigepfl...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 3. Rechtsfolgen

Rz. 151 Wegen der aus der Verletzung von Obliegenheiten resultierenden Rechtsfolgen wird ebenfalls auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 287 ff.) verwiesen. Hiervon enthält § 13 Nr. 2 AERB 87 zwei Einschränkungen. Die Leistungsfreiheit gilt grundsätzlich nicht, wenn nur eine Anzeige des Schadenfalls durch fernmündliche, fernschriftliche oder stenografische...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Bedingungsanpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG

Rz. 46 Sonderregelungen waren wegen der mit der VVG-Reform verbundenen, strukturellen Änderungen und deren Auswirkungen auch auf Altverträge notwendig. Art. 1 Abs. 3 EGVVG räumte daher den Versicherern bei Altverträgen, die von den Vorschriften des neuen VVG abweichen, insoweit befristet ein Bedingungsanpassungsrecht zum 1.1.2009 ein. Der Umfang und die Grenzen dieses Anpassu...mehr

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§ 18 Transportversicherung / aa) Anzeige des Schadenfalls oder geltend gemachten Haftungsanspruchs (Ziff. 7.2.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 233 Der Versicherungsnehmer hat jeden Schadenfall oder geltend gemachten Haftungsanspruch unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, zu melden und die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Auch unbegründete Haftungsansprüche, denen sich der Versicherungsnehmer ausgesetzt sieht, sind anzuzeigen. Die Anzeige muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen (§ 121 ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Literaturtipps

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§ 18 Transportversicherung / bb) Kühlfahrzeuge mit ATP-Zertifikat und Kühlschreiber (Ziff. 7.1.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 221 Bei der Beförderung temperaturgeführter Güter obliegt es dem Versicherungsnehmer, nur Fahrzeuge und Anhänger mit ATP-Zertifikat und Kühlschreiber einzusetzen und die Einhaltung der Temperatur durch das Fahrpersonal überprüfen und dokumentieren zu lassen. Bei Fahrzeugen mit ATP-Zertifikat geht es um die Einhaltung des "Übereinkommens über internationale Beförderungen ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / bb) Abwendung und Minderung des Schadens (Ziff. 7.2.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 234 Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, dem Versicherer jede notwendige Auskunft zu besorgen und etwaige Weisungen zu befolgen. Ziff. 7.2.2 DTV-VHV 2003/2011 weicht insoweit vom Wortlaut des § 82 VVG ab, als es dort nicht "nach" Eintritt, sondern "bei" Eintritt des Versicherungsfalls hei...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / b) Quotelung

Rz. 198 Es entspricht dem Grundanliegen von § 28 Abs. 2 S. 2 VVG, dem Einzelfall gerecht zu werden.[209] Die Rechtsprechung wird voraussichtlich zu "greifbaren" Quoten führen, wie sie bereits zu § 254 BGB entwickelt worden sind. Quoten von 10 % und weniger dürften wenig praxistauglich sein, so dass die Kürzungsquoten im Bereich von 20 % bis 80 % anzusiedeln sein dürften.[210...mehr

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§ 18 Transportversicherung / dd) Abtretungsverbot von Versicherungs- oder Regressansprüchen (Ziff. 7.2.4 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 236 Ziff. 7.2.4 DTV-VHV 2003/2011 verbietet die Abtretung von Versicherungs- oder Regressansprüchen ohne Einwilligung des Versicherers. Diese Regelung widerspricht § 108 Abs. 2 VVG, wonach die Abtretung des Freistellungsanspruchs an den Dritten nicht durch AVB ausgeschlossen werden kann. Bei laufenden Versicherungen kann jedoch nach § 210 VVG von § 108 Abs. 2 VVG abgewic...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Gefahrerhöhung nach Antragstellung (B 3.2 VHB 2022)

a) Begriff "Gefahrerhöhung" Rz. 188 Definition Gefahrerhöhung ist die nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht.[202] Rz. 189 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die Veränderungen der Gefahrenlage dem Versicherer vernünftigerweise Anlass b...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / c) Beweislastverteilung

Rz. 199 Der Versicherungsnehmer muss sich vom Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, die vermutet wird, entlasten (§ 28 Abs. 2 S. 2 VVG). Der Versicherer muss die Voraussetzungen für die von ihm vorgenommene Kürzung beweisen.[212] Soweit es um Umstände geht, die in der Sphäre des Versicherungsnehmers liegen, insbesondere um die Willensbildung bei der Obliegenheitsverletzung, ist v...mehr

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§ 18 Transportversicherung / gg) Regresswahrung (Ziff. 7.2.7 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 239 Dem Versicherungsnehmer obliegt es, mögliche Regressansprüche gegen den Schadenstifter, insbesondere gegen eingesetzte Subunternehmer oder andere Verkehrsträger, zu wahren. Wird ein Schaden festgestellt, ist der Schadenstifter (Spediteur, Frachtführer, Verfrachter, Umschlagsbetrieb) zu gemeinsamer Schadenbesichtigung aufzufordern und schriftlich haftbar zu machen. Di...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / b) Anzeigepflichten

Rz. 175 Gemäß B § 1 Nr. VGB 2010 (§ 10 Nr. 1 VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle Antragsfragen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, wahrheitsgemäß zu beantworten. Rz. 176 Gefahrerhebliche Umstände in der Wohngebäudeversicherung sind:[185]mehr

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§ 18 Transportversicherung / ll) Veränderungen des Risikos (Ziff. 7.1.12 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 231 Dem Versicherungsnehmer obliegt es, Veränderungen von Geschäftsbedingungen, Individualabsprachen, Dokumenten, Frachtpapieren oder sonstiger die Haftung des Versicherungsnehmers betreffender Vereinbarungen dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Diese Regelung betrifft nur Veränderungen eines versicherten Risikos. Führt die Veränderung zu einer Gefahrerhöhung, ist d...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / e) Rechtsprechungsübersicht

Rz. 202 Nach § 61 VVG a.F. war der Versicherer wie bei Vorsatz auch bei grober Fahrlässigkeit völlig leistungsfrei. Die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht betrifft Entscheidungen, die vor Inkrafttreten des VVG 2008 ergangen sind. Rz. 203mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 7. Arglist

Rz. 207 Das Kausalitätserfordernis entfällt, wenn der Versicherungsnehmer "die Obliegenheit arglistig verletzt hat" (§ 28 Abs. 3 S. 2 VVG). Vorsatz bedeutet im Versicherungsrecht dolus directus und dolus eventualis. Arglist liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer mit direktem Vorsatz handelt. Nicht jede vorsätzlich falsche Angabe bedeutet eine Arglist des Versicherun...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / O. Checkliste: Prüfung des Anspruchs aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 9. Rechtsprechung

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§ 18 Transportversicherung / bb) Haftung für Repräsentanten

Rz. 243 Der Versicherungsnehmer haftet nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das seiner Repräsentanten und Wissenserklärungsvertreter. Repräsentant ist, wer aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist, so dass er befugt ist, in einem nicht unbedeutenden Umfang selbstständig für den Versicherungsne...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / e) Anzeigepflichten

Rz. 270 Der Versicherungsnehmer ist gegenüber dem Versicherer aus unterschiedlichem Anlass dazu verpflichtet, bestimmte Umstände unverzüglich anzuzeigen. Gemäß § 6 Nr. 1 AFB 87/B § 1 AFB 2010 stellt es eine Verletzung der Anzeigepflicht dar, bei Abschluss des Versicherungsvertrages im Antragsformular unzutreffende Angaben über gefahrerhebliche Umstände gemacht zu haben. Hier...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Schadenanzeige

Rz. 275 § 13 Nr. 1 a AFB 87 und B § 8 Nr. 2 AFB 2010 verpflichten den Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Versicherungsfalles dazu, den Schaden dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Dadurch soll die beiderseitige Beweisführung für die Ursache des Schadens und dessen Umfang erleichtert werden. Gleichfalls beugt sie Manipulationen über den Schadenumfang durch den Versich...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 152 Die ärztliche Schweigepflicht ist traditionell Bestandteil des ärztlichen Berufsrechts vom hippokratischen Eid bis hin zur Muster-Berufsordnung.[203] Sie ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Patienten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verankert. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ist nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB s...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Adressat der Anzeigepflichten

Rz. 153 Adressat ist nach Ziff. B3–1.1 AVB-D&O und § 19 VVG (vgl. auch Ziff. 23 Abs. 1 AHB 2010) zunächst einmal die Versicherungsnehmerin. Diese muss sich aber das Wissen verschiedener Personen zurechnen lassen. Dies gilt – entsprechend den allgemeinen Regeln im Zivilrecht – zunächst für die Kenntnis der Wissensvertreter.[414] Bei der Beantwortung der Fragen muss die Versic...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VIII. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Geltungsbereich, Punkt 8

Rz. 52 Punkt 8.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 setzt als Risikoabgrenzung voraus, dass die versicherte Person eine Reise unternimmt und diese Reise zeitlich nach Beginn des Versicherungsvertrages liegt. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnortes des Versicherten gelten nicht als Reisen (Punkt 8.4 AVB Reisegepäck 1992/2021). In Abweichung zu Punkt 2.2.4 AT-R...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Verletzung der Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer

Rz. 442 Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht des Versicherers, die Richtigkeit jeglicher bei Vertragsanbahnung erteilten Auskünfte des Versicherungsnehmers – sofern sie nicht ersichtlich unklar sind – bereits vor Vertragsschluss zu überprüfen.[1103] Den Versicherer trifft nach § 242 BGB allerdings eine Nachfrageobliegenheit, wenn er aus Antworten des Versicherungs...mehr