Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft zur selbstständig ausgeübten freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit gestaltet sich häufig schwierig. Die Abgrenzung ist jedoch von großer Bedeutung, da die lohnsteuerlichen Pflichten des Arbeitgebers ausschließlich an die Arbeitnehmereigenschaft geknüpft sind. Für die Beurteilung der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arb...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.5 Verdeckte Einlage

Rz. 492 Will ein Kommanditist, der auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, durch Einräumung eines überhöhten Gewinnanteils an die GmbH gewährleisten, dass die GmbH von den Möglichkeiten des Verlustabzugs (§ 10d EStG) Gebrauch machen kann, so kann dieser Verzicht des Kommanditisten auf die ihm sonst zustehende Gewinnbeteiligung seinen Gewinnanteil i. S. v. § 15 Abs. 1 ...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.3.1 Grundlagen

Rz. 74 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – geregelt in den §§ 1 ff. GmbHG – ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden kann.[1] Sie ist selbstständig Trägerin von Rechten und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwe...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5.2.2 Veranlagungszeiträume ab 2022

Rz. 58a In Folge der erheblichen Erweiterung des Anwendungsbereichs des UmwStG auf Drittstaatengesellschaften durch das KöMoG, wurde die Vorschrift des § 12 Abs. 3 KStG ersatzlos aufgehoben. Es besteht keine Notwendigkeit mehr, den Wegzug aus Deutschland zwingend wie eine Liquidation zu behandeln.[1] Sollte es durch den Wegzug einer Kapitalgesellschaft zu einem Ausschluss ode...mehr

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Obhutspflicht des Mieters / 1.11 Dauer der Obhutspflicht

Die Obhutspflicht besteht, solange der Mieter die Mietsache in Besitz hat, also bis zur Rückgabe. Hinweis Mietvertrag Auf den Bestand eines Mietverhältnisses kommt es nicht entscheidend an.[1] Ist die Mietzeit beendet, so besteht die Obhutspflicht auch während der Zeit der Vorenthaltung. Gibt der Mieter das Mietobjekt vor Vertragsbeendigung an den Vermieter zurück, so wird er v...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.34 Kinder

Für die Anerkennung von Dienstverhältnissen zwischen Eltern und Kindern gelten dieselben Anforderungen wie für übrige Angehörige. Wegen der familiären Verpflichtung des Kindes, im Haushalt und Betrieb der Eltern mitzuarbeiten[1], verlangt die Rechtsprechung darüber hinaus, dass Abreden vorhanden sind über den Tätigkeitsbereich, den Umfang der Arbeitszeit, die Höhe des Entgelts,...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 2.1 Auskünfte zur Beschäftigung

Der Versicherte muss auf Verlangen den zuständigen Versicherungsträgern unverzüglich Auskunft über die Art und Dauer seiner Beschäftigungen, die hierbei erzielten Arbeitsentgelte, seine Arbeitgeber und die für die Erhebung von Beiträgen notwendigen Informationen geben und die für die Prüfung der Meldungen und Beitragszahlung erforderlichen Unterlagen vorlegen. Diese Verpflichtung...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 11 Sonntagszuschlag, 50 % und Nachtzuschlag, 25 % und 40 %

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise an Sonn- und Feiertagen gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 17 EUR ist in der Spätschicht an 2 Sonntagen eingesetzt. Die Schicht beginnt jeweils um 16:00 Uhr und endete um 24:00 Uhr. Müssen Zuschläge gezahlt werden und wenn ja, in welcher Höhe? Unter welchen Bedingungen sind diese steuerfrei? Ergebnis Ob Zus...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Auskunft gegenüber Arbeitgebern

Der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen. Soweit erforderlich sind entsprechende Unterlagen vorzulegen. Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, gilt dies gegenüber allen Arbeitgebern. Seit dem 1.1.2022 haben Arbeitgeber Entgeltunterlagen grundsätzlich in elektronischer For...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2.5 Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld haben ihrer Krankenkasse den Eintritt von Arbeitsunfähigkeit innerhalb von einer Woche anzuzeigen[1], ansonsten kommt es zum Ruhen der Leistung. Diese Verpflichtung besteht für Versicherte nur noch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeitsdaten nicht im elektronischen Verfahren der Krankenkasse übermittelt werden.mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.1.1 Beginn der Liquidation

Rz. 127 Für die Personengesellschaft schreibt das Gesetz einen internen Status für den Beginn und die Beendigung der Liquidation vor (§ 154 HGB). Entgegen dem Wortlaut wird die Meinung vertreten, dass die Gesellschafter als „Herren des Liquidationsverfahrens“ auf die Liquidationseröffnungsbilanz verzichten können.[1] Die Vermögensaufstellung soll den Wert des Vermögens festst...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.4 Verspätungszuschlag gegen Geschäftsführer bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung

Rz. 499 Kommt eine GmbH & Co. KG ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe der (Gewinn-)Feststellungserklärung (und der Vermögensaufstellung) nicht nach, so kann das Finanzamt gegen den Geschäftsführer der die Geschäfte der KG führenden GmbH einen Verspätungszuschlag festsetzen.[1]mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.4.2 Ergebnisverwendung bei der KG

Rz. 43 Die Ergebnisverwendung richtet sich bei der KG i. d. R. nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Diese berücksichtigen üblicherweise die Mitarbeit sowie die Risikosituation der einzelnen Gesellschafter. Subsidiär sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 167–169 HGB maßgeblich. Über den Verweis des § 161 Abs. 2 HGB sind darüber hinaus die Regelungen zur Ergebni...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.3 Angehörige

Arbeiten Familienmitglieder oder Angehörige in einem Unternehmen des Steuerzahlers mit, können die Beteiligten entscheiden, ob die Mitarbeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder aufgrund der familienrechtlichen Beziehungen erfolgen soll. Als steuerliche Arbeitnehmer kommen auch der Ehegatte, die Kinder oder sonstige Angehörige des Arbeitgebers in Betracht.[1] Die Rechtspr...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 10.1 Bilanzierende Kreditnehmer

Rz. 106 Ein bilanzierender Kreditnehmer, insbesondere ein Kaufmann,[1] gewährt vor allem durch die Offenlegung seines Jahresabschlusses einen Einblick in seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Grundsätzlich steht der Einzelabschluss des unmittelbaren Kreditnehmers im Mittelpunkt der Analyse. Bei einer Gruppe verbundener Kunden im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 Kapitaladäquanzve...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.1 Begriff des immateriellen Vermögens

Rz. 5 Die Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen ist insbesondere wegen des im Steuerrecht in § 5 Abs. 2 EStG geregelten Aktivierungsverbots für unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, aber auch wegen der spezifischen Regelungen des § 248 Abs. 2 HGB wichtig, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansatz selbst ers...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Virtuelle Eigentümerversammlung – So setzen Sie die Änderungen um!

Überblick Am 27.9.2024 hat der Bundesrat einer Änderung des WEG zugestimmt und damit die Möglichkeit einer rein virtuellen Eigentümerversammlung geschaffen. Die Änderungen sind am 17.10.2024 in Kraft getreten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Bereitstellen von Versammlungsräumen entfällt und eine Teilnahme wird von überall aus ermöglicht. Gleichwohl stellt diese Form d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2.2 Weitere gesetzliche Anzeigepflichten

Schwangere sollen nach § 15 Abs. 1 MuSchG dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Die Mitteilung ist formfrei. Eine sanktionsbewehrte Mitteilungspflicht besteht regelmäßig jedoch nicht.[1] Dies kann allerdings in Stellungen anders sein, bei denen der Arbeitgeber ein besonderes Informationsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Strafrechtliche Anzeigepflicht

Strafrechtliche Anzeigepflichten bestehen nur nach § 138 StGB bei der Nichtanzeige geplanter Straftaten. Diese gesetzliche Pflicht zur Anzeigeerstattung durch den Arbeitnehmer schließt automatisch das Vorliegen eines Arbeitsvertragsverstoßes bzw. eines Kündigungsgrundes aus. Sonstige Anzeigen gegen den Arbeitgeber sind ebenfalls kein arbeitsvertraglicher Pflichtverstoß[1], we...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.1 Grundlagen

Rz. 11 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)[1] dient der Förderung der Erreichung eines von ihren Gesellschaftern gemeinsam verfolgten Zwecks.[2] Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, in dem der gemeinsame Zweck sowie die Art und Weise der Förderung dieses Zwecks festgelegt wird, wird die GbR errichtet.[3] Der Gesellschaftsvertrag bedarf dabei i. d. R. keiner b...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 3 Immaterielles Vermögen in der GuV-Rechnung

Rz. 71 Immaterielle Vermögensgegenstände können bzw. müssen sich während ihrer Zugehörigkeit sowie bei ihrem Abgang auf den Inhalt der GuV-Rechnung auswirken, wobei sich im Wesentlichen folgende Zuordnungen ergeben:[1] (1) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens nach § 275 Abs. 2 HGB Immaterielle Anlagegegenstände: Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte sind dem Poste...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.3.2.1 Ergebnisanspruch der Gesellschafter

Rz. 76 Überblick Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch die Satzung haben die Gesellschafter der GmbH jeweils Anspruch auf einen Anteil am Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Konkret bedeutet dies, dass – in Abhängigkeit von der Ergebnisdarstellung in der Bilanz gemäß § 268 Abs. 1 HGB – die Gesellschafter entweder einen Anspruch auf den Jahresüberschuss [...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 1 Bemessungsgrundlage für steuerfreie SFN-Zuschläge

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise auch an Sonn- und Feiertagen im Mehrschichtsystem gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einer 40-Stunden-Woche hat einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Er erhält eine Schichtzulage von 0,50 EUR pro Stunde und in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum eine Erschwerniszulage von 0,60 EUR pro Stunde für 90 Arbeitsstunden. Zudem leistet ...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.5.1 Wesen der stillen Gesellschaft

Rz. 48 Die stille Gesellschaft [1] stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der nicht rechtsfähigen Gesellschaft (bürgerlichen Rechts) dar, welche in § 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB kodifiziert ist.[2] Es ist dabei zwischen der stillen Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der stillen Gesellschaft des Handelsrechts zu unterscheiden. Bei ersterer beteiligt sich der stille Gesellscha...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.2 Einteilung der selbstständig erfassbaren immateriellen Güter

Rz. 10 Bei dieser Einteilung werden die immateriellen Güter aufgezeigt, die grundsätzlich bilanzierungsfähig sind, sodass wirtschaftliche Güter, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsgutes nicht erfüllen, nicht aufgeführt werden. Deshalb werden z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Werbe- und Organisationsaufwend...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5.2.1 Veranlagungszeiträume bis 2021

Rz. 53 Verlegt eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige[1] Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einen Drittstaat und scheidet deshalb aus der unbeschränkten Steuerpflicht aus, gilt sie als aufgelöst (§ 12 Abs. 3 Satz 1 KStG). Dem Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht ist gleichgestellt, dass die Ge...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2.1 Bewertung zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 98 Im Rahmen der Folgebewertung besteht nach IAS 38.72 ein Wahlrecht zwischen der Bewertung zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (cost model) und der Bewertung mit dem Fair Value (revaluation model). Sollte die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen, so sind immaterielle Vermögen...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.3.2.3 Ergebnisverwendungsarten

Rz. 82 Verteilung an die Gesellschafter Soweit das für die Ergebnisverwendungsentscheidung zuständige Organ keine andere Verwendung des ausschüttungsfähigen Jahresergebnisses insgesamt oder in Teilen vorsieht und insbesondere keine Ergebnisverwendungsbeschränkungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG vorliegen, kann es die Voll- oder Teilausschüttung an die Gesellschafter beschlie...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.1 Kriterium des Erwerbs

Rz. 37 Die für einen Erwerb maßgebenden Voraussetzungen sind: (1) Erwerb von Dritten: Neben Kaufvorgängen kommen dafür vor allem Tauschvorgänge und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte in Betracht.[2] Bei Anerkennung dessen, dass sich der Erwerb am Markt konkretisieren muss,[3] ist vor allem fraglich, ob bei einem Kauf von einem Konzernunternehmen oder von einem Gesellschafte...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Vereinbarung von Abschlagszahlungen

Bei frei finanziertem Wohnraum Im frei finanzierten Wohnungsbau dürfen lediglich die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung nicht in der Miete enthalten oder als Pauschale vereinbart sein (Unzulässigkeit einer Warmmiete), da diese nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung getrennt zu erfassen und zu verteilen sind. Bezüglich der übrigen Betriebskosten steht es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsgruppen / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle monatlich einen Beitragsnachweis zu übermitteln. In diesem Beitragsnachweis werden die Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen aufgeteilt, die in Beitragsgruppen dargestellt werden. Die geltenden Beitragsgruppen werden von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung festgesetzt. Gesetze, Vorschriften und Rechts...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Mittelbare Verpflichtungen

Rz. 63 Mittelbare Pensionsverpflichtungen sind solche, bei denen die Erfüllung der Verpflichtungen nicht durch das TrägerUnt, sondern von einem anderen Rechtsträger vorgenommen wird. Die Verpflichtung des TrägerUnt besteht in der nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG gebotenen Einstandspflicht für die zugesagten Leistungen. Derartige mittelbare Verpflichtungen betreffen folgende Du...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Gesamtbetrag sonstiger Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 21 Auch kleine KapG und Ges. nach § 264a HGB haben im Anhang den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben. Die Art. 16 Abs. 1d der RL 2013/34/EU umsetzende Angabepflicht nach Nr. 3a zielt somit bis auf die KleinstKapG (für die jedoch ggf. eine Angabepflicht aus § 264 Abs. 2 HGB resultieren könnte) für alle anhangerstellenden Unt darauf, die für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts um einen Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 315b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 17 § 315b HGB-E führt eine neue Verpflichtung für Mutterunternehmen ein, die nicht von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts befreit sind. Diese Pflicht besteht darin, den Konzernlagebericht, um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Diese Regelung setzt Art. 29a Abs. 1 Unterabs. 2 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderten Fassung um...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Unmittelbare Verpflichtungen

2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgle...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.2 Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Verpflichtungen

Rz. 28 Unter Außenverpflichtungen sind sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu verstehen. Privatrechtliche Verpflichtungen entstehen regelmäßig aufgrund vertraglicher Grundlagen (z. B. Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag). Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen entstehen auch aus vertraglichen Regelungen (z. B. i. R. e. öffentlich-rechtlichen V...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Angaben zu sonstigen Verpflichtungen (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 19 Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist anzugeben, sofern dieser für die Finanzlage des Konzerns von Bedeutung ist. Dabei handelt es sich um eine Wahlpflichtangabe (Rz 145), die dann von Bedeutung ist, wenn die finanziellen Verpflichtungen für die Beurteilung des künftigen finanziellen Spielraums des Konzerns erheblich sind.[1] Zusätzlich ist e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.3 Faktische Verpflichtungen

Rz. 30 Auch solche Verpflichtungen, bei denen kein rechtlich durchsetzbarer Leistungszwang besteht, sind rückstellungspflichtig. Voraussetzung hierfür ist, dass ein faktischer Leistungszwang für den Bilanzierenden besteht, d. h., er sich der Erfüllung nicht entziehen kann oder will.[1] Die Ursache des faktischen Leistungszwangs besteht zumeist in geschäftlichen, moralischen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach HGB/PublG

Rz. 9 Eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS setzt eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung des MU voraus (Rz 1, Rz 6). Diese ergibt sich aus §§ 290–293 HGB bzw. § 11ff. PublG.[1] Mit dem BilMoG wurde das für die Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung bislang geltende duale System von einheitlicher Leitung i. V. m. einer Beteiligung nach §...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1.2 Mittelbare und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB)

Rz. 83 Die Regelung für mittelbare und ähnliche Verpflichtungen betrifft nicht nur Altfälle, sondern gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens für sämtliche mittelbare Verpflichtungen. Dem Passivierungswahlrecht unterliegt nicht die gesamte Pensionsverpflichtung, denn diese ist auf das TrägerUnt übertragen worden. Dem Passivierungswahlrecht unterliegen vielmehr Unterdecku...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 147 Zum Begriff der vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vgl. Rz 72. Auch für ihre Diskontierung eröffnet § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB die Möglichkeit, den einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzins heranzuziehen (Rz 144). Diese Vereinfachung kommt nach der Regierungsbegründung wie bei Altersversorgungsverpflichtungen nur in Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 191 Unter die Vorschrift fallen nur Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.[1] Die Regelung von § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB ist eigentlich überflüssig, da faktische Verpflichtungen ohnehin als Verbindlichkeitsrückstellung nach Abs. 1 Satz 1 in der Handelsbilanz ausgewiesen werden. Die in der Praxis oftmals zu beobachtende...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.4 Verpflichtungen aus Insolvenzsicherung und Verwaltungskosten

Rz. 101 Verpflichtungen aus der Insolvenzsicherung betreffen Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV), der gem. §§ 7–15 BetrAVG für die Insolvenzsicherung unverfallbarer Versorgungsansprüche zuständig ist. Rz. 102 Seit 2006 erfolgt die Finanzierung über ein Kapitaldeckungsverfahren, das auch solche Fälle berücksichtigt, in denen die Insolvenz des TrägerUnt zwar eingetre...mehr

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Verpflichtung zur Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste im einstweiligen Rechtsschutz nach Einziehung von Geschäftsanteilen

Zusammenfassung Der einstweilige Rechtsschutz nach der Einziehung von Geschäftsanteilen kann sich ausnahmsweise auf die Verpflichtung zur Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste zum Handelsregister erstrecken, wenn die Gesellschaft den präventiven Rechtsschutz eines Gesellschafters gezielt vereitelt. Hintergrund Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz 69).[1] Unter unmittelb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Abs. 3 B. 1.)

Rz. 136 Bei Pensionsrückstellungen handelt es sich um der Höhe und Fälligkeit nach ungewisse Verbindlichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Pensionen umfassen Aufwendungen für laufende Pensionen, für Anwartschaften auf eine Pension oder vergleichbare Verpflichtungen im Versorgungsfall. Ähnliche Verpflichtungen sind sonstige ungewisse Verbindlichkeiten aus zugesagten L...mehr