Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Portu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 180 [Autor/Stand] Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit in Drittstaaten-Fällen. Die praktische Bedeutung der Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu Drittstaaten (z.B. USA, Großbritannien) ist nicht zu unterschätzen. Das bisher sehr strenge Besteuerungsregime in Drittstaatenkonstellationen[2] ist zwar durch die Verlängerung des Zahlungszeitraums (§ 6 Abs. 4) und die (zeitlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zum Verfassungsrecht

a) Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht Rz. 143 [Autor/Stand] Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf,[2] deren abschließende Beantwortung durch das Bundesverfassungsgericht noch aussteht. Der BFH hat die verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der früheren Fassungen des § 6 in einigen Sonderf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 26.10.2018 – IV B 5 - S 1348/07/10002-01 – DOK 2018/0734820 (Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung [DBA]), BStBl. I 2018, 1104

Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in den Fällen der sogenannten passiven Entstrickung Folgendes: 1. Passive Entstrickung und Entstrickungszeitpunkt Der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 2 Numme...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 15. Steuerrechtsänderungen 2018

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Zielsetzung von IFRS 10

Tz. 11 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 Consolidated Financial Statements befasst sich mit der Rechnungslegung im Konzern (IFRS 10.1). Die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen (subsidiaries), assoziierten Unternehmen (associates) und Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) in sog. gesonderten (Einzel-)Abschlüssen, sofern das Unternehmen entweder freiwillig oder...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatort (§ 388 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit der Formulierung "in deren Bezirk die Steuerstraftat begangen ... worden ist" knüpft § 388 AO an § 9 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO an, der den Ort der Tatbegehung wir folgt umschreibt (s. auch § 370 Rz. 79.4): § 9 StGB Ort der Tat (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen od...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) § 17 Abs. 5 EStG

Rz. 87 [Autor/Stand] § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG (Wegzugsbesteuerung bei Wegzug der Beteiligungsgesellschaft). § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG sieht – bei insoweit gleicher Formulierung ("stehen der Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert gleich") wie § 6 – eine fiktive Veräußerung[2] von Anteilen i.S.v. § 17 EStG an Kapitalgesellschaften für den Fall vor, dass das deutsche Besteuerun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Mitwirkungs- und Erklärungspflichten

Rz. 1697 [Autor/Stand] Bei einer steuerlich anzuerkennenden Lebensversicherung fallen während der Laufzeit des Versicherungsvertrags beim Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigten keine einkommensteuerpflichtigen Erträge an. Es besteht daher keine steuerliche Erklärungspflicht des Stpfl. Auch die Frage nach auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Anwendung von § 6 Abs. 3 n.F. (Rückkehrregelung)

Rz. 58.3 [Autor/Stand] Rückkehrregelung. § 27 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b UmwStG eröffnet nun auch dem in einen Drittstaat wegziehenden Steuerpflichtigen mit einbringungsgeborenen Anteile die ihm seit fast fünfzig Jahren verwehrte[2] und damit längst überfällige Inanspruchnahme der Rückkehrregelung i.S.v. § 6 Abs. 3. Danach entfällt die nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeines

Rz. 65 [Autor/Stand] Anwendungsbereich. Sind Anteile an Kapitalgesellschaften einem steuerlichen (Sonder-)Betriebsvermögen zuzurechnen, die nicht als einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 qualifizieren,[2] kann bspw. ein Wegzug des Einzel- oder Mitunternehmers eine Entstrickungsbesteuerung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG auslösen, wenn das deutsche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorbemerkungen

Rz. 801 [Autor/Stand] Relevanz. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Inland sind die lokalen Anknüpfungspunkte für die unbeschränkte und erweitert unbeschränkte und damit im Umkehrschluss auch für die beschränkte und erweitert beschränkte Steuerpflicht. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in niedrig besteuernden Gebieten sind zusätzliche Voraussetzungen für das Eingreife...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aktuelle Entwicklungen

Rz. 1980 [Autor/Stand] In- und ausländische Bankinstitute sowie deren Organe und Mitarbeiter sind in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand verschiedener Ermittlungsverfahren gewesen. Gegen die Banken selbst stand in der Regel die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG im Vordergrund, Gegenstand der Ermittlungen gegen die Organe und Mitarbeiter waren der Vorwurf ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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Kapitalertragsteuer / 11 Quellensteuer nach der EU-Zinsrichtlinie

Für das Jahr 2016 war – je nach Anwendung des Informationsaustauschs über Finanzkonten entsprechend den OECD-Regeln – noch die EU-Zinsrichtlinie anwendbar und es konnten in einzelnen Staaten anstelle eines Informationsaustauschs Quellensteuern einbehalten werden. Diese Quellensteuer war in einer eigenen Zeile der Anlage KAP einzutragen.[1] Seit dem Jahr 2017 kommt regelmäßig ...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die Besonderheiten einer steuerlichen Außenprüfung bei einem Unternehmen aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft dargestellt. Diese Besonderheiten resultieren zum einen daraus, dass dieser Wirtschaftszweig in einem besonders hohen Maße internationale Verflechtungen aufweist, zum anderen aber auch aus besonderen gesetzlichen Bestimmu...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.6.2.3 Anwendung

Eine Gesamtübersicht, welche Staaten Informationen austauschen und in welchem Jahr erstmals Meldungen erfolgen, ist auf den Seiten der OECD eingestellt.[1]mehr

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Controlling & Nachhaltigkei... / 4.3.2 Exkurs: Bewertungsplattform für die Nachhaltigkeit von Organisationen: Projekt "Nachhaltigkeits-Index" in Österreich

In einem zweijährigen Forschungs- und Entwicklungsprojekt[1] wurde das Konzept einer neuen Bewertungsplattform für die Nachhaltigkeit von Organisationen entwickelt: Die Plattform soll künftig allen Menschen Informationen über die Nachhaltigkeit aller Organisationen liefern. Zusätzlich können sie als Stakeholder "ihrer" Organisationen an deren Bewertung mitwirken. 1. Einführun...mehr

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Controlling & Nachhaltigkei... / 2.3.2 Entwicklungen im regulatorischen Bereich

Zentrale Fundamente der Regulierung im Nachhaltigkeitskontext bilden das Pariser Klimaabkommen (Paris Agreement) mit der Verpflichtung der europäischen Staaten zu mehr Klimaschutz sowie der Beschluss der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) gegen Armut, Ungleichheit und Klimawandel durch die UN-Mitgliedstaaten in 2015 (vgl. Abb. 3). Abb. 3: Wesentliche regulatorische Initi...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.1 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in Deutschland oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich. Die meisten zwischenstaatlichen Abkommen orien...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.6 Abfindungszahlungen

Eine Sonderstellung nehmen Abfindungen ein. Entlassungsentschädigungen werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und stellen keine Entlohnung für die frühere Tätigkeit dar. Das Besteuerungsrecht für solche Einmalzahlungen steht nach der Auslegung des OECD-Musterabkommens durch den BFH[1] dem jeweiligen Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung zu. Dies gilt auch...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach werden Arbeitnehmer von ihrem inländischen Arbeitgeber (zeitweise) im Ausland eingesetzt. Von steuerlichem Interesse sind hierbei die Fragen, ob der aus solchen Auslandssachverhalten bezogene Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist und ggf. wie eine Doppelbesteuerung im Verhältnis der betroffenen Staaten untereinander vermieden wird. Rechtliche Bindungswi...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1 Auslandstätigkeit in DBA-Staaten

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind zwischenstaatliche Vereinbarungen, mit denen eine doppelte Erfassung von Einkünften und damit die gleichzeitige Besteuerung im Wohnsitzstaat und im Tätigkeitsstaat vermieden werden soll.[1] Die Anwendung von DBA ist bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit immer dann zu prüfen, wenn der Tätigkeitsstaat und der Wohnstaat (= Ansä...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.1 Besonderheit Sozialversicherungsrente

In vielen DBA ist für Sozialversicherungsrenten eine Sonderregelung enthalten, die dem Kassenstaat das Besteuerungsrecht zuordnet. Existiert eine solche aber nicht, sind für die Zuordnung des Besteuerungsrechts die allgemeinen Grundsätze des OECD-Musterabkommens anzuwenden. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen grundsätzlich unter die Regelung des Art. 18 OECD...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4 Zuordnung des Besteuerungsrechts

Das DBA ordnet das Besteuerungsrecht für eine bestimmte Einkunftsart einem bestimmten Vertragsstaat zu, z. B. dem Ansässigkeitsstaat, dem Tätigkeitsstaat oder dem Quellen- bzw. Kassenstaat.[1] Hinweis Begriffe zur Zuordnung des Besteuerungsrechts Der Tätigkeitsstaat ist der Staat, in dem die jeweilige Tätigkeit ausgeübt wird. Der Quellen- bzw. Kassenstaat, ist der Staat, aus de...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / Zusammenfassung

Überblick In Zeiten der Globalisierung erhalten ausländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung in Deutschland eine immer größer werdende Bedeutung. Mittlerweile sind Arbeitnehmerentsendung, grenzüberschreitende Beschäftigung, Renten aus dem Ausland oder ausländische Kapitalerträge im Bereich der Steuerberatung fast schon alltäglich. Um verbindliche Regelungen für...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1 Renten

Das OECD-Musterabkommen enthält eine Regelung zur Zuordnung des Besteuerungsrechts von Ruhegehältern und ähnlichen Vergütungen.[1] Ruhegehälter im Sinne dieser Regelung sind nur solche Leistungen, die aufgrund einer früheren nichtselbstständigen Tätigkeit von einem privaten Arbeitgeber geleistet werden. Für Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst, wie Pensionen, besteht ein...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 3.2 Ansässigkeit in beiden Vertragsstaaten

In Fällen, in denen eine Person in beiden Vertragsstaaten aufgrund ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts steuerpflichtig ist, würde Art. 4 Abs. 1 OECD-MA beide Staaten als Ansässigkeitsstaat bestimmen. Für die Beurteilung und Zuweisung des Besteuerungsrechts ist es erforderlich, nur einen Ansässigkeitsstaat zu bestimmen. Es gilt: "Es kann nur einen (Ansässigkeitssta...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.2.1 Pensionen allgemein

Das Besteuerungsrecht für Pensionen aufgrund einer früheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst wird nach der Sonderregelung des Art. 19 Abs. 2 OECD-MA zugewiesen. Das Besteuerungsrecht wird demnach grundsätzlich dem früheren Tätigkeitsstaat zugeordnet.[1] Hat jedoch der Steuerpflichtige die Staatsangehörigkeit des Ansässigkeitsstaats inne, wird das Besteuerungsrecht dem Ansäss...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2 Kapitalvermögen

Während das deutsche Einkommensteuergesetz die Kapitaleinkünfte in einer Vorschrift[1] erfasst, unterscheiden die DBA zwischen Dividenden[2] und Zinsen.[3] 4.2.1 Einkünfte aus Dividenden Das Besteuerungsrecht für Dividenden wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland abgeschlossenen DBA. Die Besonderheit beim Besteuerungsrech...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht das OECD-Musterabkommen 2 Methoden vor.[1] In den von Deutschland abgeschlossenen DBA werden beide Methoden angewandt. In den jeweiligen DBA ist genau bestimmt, für welche Einkunftsart welche Methode der Ansässigkeitsstaat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anwenden muss. Ein Wahlrecht, welche Methode angewendet wird, besteht nich...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 3 Begriffsbestimmungen

Die Begriffe der "Person" und unter welchen Voraussetzungen eine Person "in einem Vertragsstaat ansässig" ist, werden im DBA selbst definiert.[1] Nationale Vorschriften sind nachrangig. Als "Personen" versteht das DBA nicht nur natürliche Personen, sondern auch Gesellschaften und andere Personenvereinigungen.[2] Die "Ansässigkeit" einer Person ist wohl als der wichtigste Begri...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 3.1 Ansässigkeit in einem Vertragsstaat

Eine Person gilt grundsätzlich in dem Staat als ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen (gewöhnlichen) Aufenthalts oder eines "anderen ähnlichen Merkmals" steuerpflichtig ist.[1] In Deutschland ist dies dann der Fall, wenn die Person gem. § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, da Voraussetzung für die unbeschränkte Einkommensteuerp...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.3 Private Altersvorsorge

Hinsichtlich der Altersbezüge aus privaten Rentenversicherungen, privaten Versorgungs- und Veräußerungsrenten enthalten die DBA grundsätzlich keine gesonderten Vorschriften, weshalb der Auffangartikel[1] greift. Demnach hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 6 Verständigungsvereinbarung

Eine Verständigungsvereinbarung soll getroffen werden, wenn eine Steuer entgegen den Abkommensbestimmungen in beiden Staaten auf dieselben Einkünfte erhoben worden ist oder erhoben werden soll. Das hierzu notwendige Verständigungsverfahren kann bereits während des laufenden Steuerfestsetzungsverfahrens eingeleitet werden. Der Erlass eines Steuerbescheides oder der Abschluss ...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 2 Geltungsbereich

Ein DBA kommt dann zur Anwendung, wenn eine Person in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig ist und in dem anderen Staat Einkünfte erzielt.[1]mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2.1 Grundsatz:

Das OECD-MA gibt nicht vor, in welchen Fällen die Anrechnungsmethode anzuwenden ist. Alle von Deutschland abgeschlossenen DBA sehen aber für bestimmte Einkunftsarten die Anrechnungsmethode vor. Ausweislich der Verhandlungsgrundlage für deutsche DBA soll die Anrechnungsmethode regelmäßig angewendet werden auf Dividenden, soweit der ausländische Staat ein Quellenbesteuerungsrech...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 7 Inkrafttreten eines DBA

Ein DBA tritt regelmäßig mit Unterschrift und Austausch der Ratifikationsurkunden der beiden Vertragsstaaten in Kraft.[1] Erst mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden entfaltet das DBA völkerrechtliche Verbindlichkeit. Der Zeitpunkt, an dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden, wird vom Bundesministerium der Finanzen jeweils im Bundessteuerblatt bekannt gegeben....mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in den DBA den "Einkünften aus unbeweglichem Vermögen" zugeordnet.[1] Das Besteuerungsrecht hat grundsätzlich der Staat, in dem das unbewegliche Vermögen liegt (sog. Belegenheitsstaat). Ist Deutschland der Ansässigkeitsstaat und liegt das unbewegliche Vermögen im ausländischen Staat, steht dem ausländischen Staat das Besteueru...mehr

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LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 5.2 Informationsquellen

Zur Ermittlung der Risiken können unter anderem nachfolgende externe Quellen herangezogen werden: CSR Risiko-Check: branchen-, produkt- und länderspezifische Risiken (Angebot der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung)[1] Business and Human Rights Resource Center[2] Human Rights and Business Country Guides[3] Webseiten und Berichte zivilgesellschaftlicher oder Regierungsorganisa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 DBA mit OECD-Mitgliedstaaten, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA 2008 entspricht (alte Abkommen)

427 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA dem Wortlaut des Artikels 7 OECD-MA 2008 entspricht, ist davon auszugehen, dass der andere Staat (OECD-Mitgliedstaat) der Handhabung nach § 1 Absatz 5 AStG, nach der BsGaV und nach diesem BMF-Schreiben auf der Grundlage der Regelung zu den Unternehmensgewinnen im konkreten DBA folgt. Denn unter den O...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.3 DBA mit Nicht-Mitgliedstaaten der OECD, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA 2008 bzw. Artikel 7 UN-MA entspricht

430 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA mit einem Nicht-Mitgliedstaat der OECD dem Wortlaut des Artikels 7 OECD-MA 2008 bzw. des Artikels 7 UN-MA entspricht, ist im Regelfall davon auszugehen, dass der andere Staat der Handhabung nach § 1 Absatz 5 AStG, nach der BsGaV und nach diesem BMF-Schreiben auf der Grundlage der betreffenden Regelun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.1 DBA, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA entspricht

425 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA dem Wortlaut von Artikel 7 OECD-MA entspricht (z.B. DBA-Liechtenstein, DBA-Luxemburg, DBA-Norwegen) oder in denen der andere Staat hat erkennen lassen, dass er die Grundätze des AOA in seinem DBA mit Deutschland für anwendbar hält (z.B. USA), ist davon auszugehen, dass der andere Staat der Handhabung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr