Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen

Rz. 241 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ruhegehälter für im öffentlichen Dienst geleistete Arbeit besteuert aufgrund des Kassenstaatsprinzips (> Rz 191 ff) grundsätzlich der Staat, der die Ruhegehälter bezahlt (Art 19 Abs 2 Buchst a OECD-MA). Die ausschließliche Besteuerung durch den Kassenstaat (Quellenstaat) entfällt nur dann, wenn der Ruhegehaltsempfänger im anderen Staat ansä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. § 50d Abs 12 (Abfindungen)

Rz. 378 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit steht nach dem OECD-MA und den DBA, die entsprechende Regelungen enthalten, grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu (> Rz 122 ff). Das gilt auch für Abfindungen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, wobei der Kommentar zum OECD-MA (> Rz 112) diese Zahlung...mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 2.2 Abkommensrecht

Gem. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfas...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.5 Entstrickung von Nutzungen

Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme. Es erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der inländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der auslä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Diplomaten und Konsuln

Rz. 255 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Art 28 OECD-MA sieht vor, dass DBA nicht die steuerlichen Vorrechte berühren, die den Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Übereinkünfte zustehen (> Diplomatischer und konsularischer Dienst). Diese Regelung ist hinsichtlich der Steuerbefrei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Schiedsverfahren

Rz. 75 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Sofern sich die zuständigen Behörden nicht auf eine einvernehmliche Lösung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung verständigen können, sehen einige DBA iRd Verständigungsverfahrens ein besonderes Schiedsverfahren vor. Ist dies der Fall, hat der Stpfl grundsätzlich auch ein Anrecht auf Durchführung des Schiedsverfahrens. Nach Ansicht der FinVe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Sind bei Wirtschaftsgütern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllt, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen[2]. Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis im Sinne des Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ 16 und 34 EStG. Dies gilt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen

Rz. 190 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für Arbeitslohn, der aus öffentlichen Kassen gezahlt wird (> Rz 191 ff), Flug- und Schiffspersonal (> Rz 200 ff), für Künstler und Sportler (> Rz 210 ff), für Schüler, Studenten, Auszubildende (> Rz 225) sowie für Hochschul- und andere Gastlehrer (> Rz 235), ferner für Altersbezüge (> Rz 239) enthalten die meisten DBA besondere Regelungen; ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Ruhegehälter von privaten Arbeitgebern

Rz. 239 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ruhegehälter von privaten ArbG und ähnliche Vergütungen für früher geleistete nichtselbständige Arbeit (> Versorgungsbezüge Rz 15 ff) besteuert allein der Ansässigkeitsstaat des ArbN, und zwar auch dann, wenn die zugrundeliegende nichtselbständige Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wurde (Art 18 OECD-MA). Beispiel 1: A bezieht von sein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das au...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Völkerrechtliche Verträge

Rz. 21 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Neben den Regelungen im WÜD/WÜK, die überwiegend allgemeine Regeln des Völkerrechts enthalten und insoweit höherrangig als einfaches Bundesrecht sind, befinden sich weitere steuerliche Vereinbarungen zum diplomatischen und konsularischen Dienst in (einfachen) völkerrechtlichen Verträgen, zB Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung. Di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Den Hauptfall einer Überführung von Wirtschaftsgütern findet man in der Praxis bei der Lieferung sowohl von Wirtschaftsgütern des Anlage- als auch des Umlaufvermögens zwischen einem inländischen Stammhaus an eine ausländische Betriebsstätte, einer vergleichbaren Lieferung von einer inländischen Betriebsstätte an das ausländische Mutterunternehmen oder auch zwischen Betriebsstä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Switch-over-Klausel

Rz. 50 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Einige DBA enthalten sog Switch-over-Klauseln (vgl OECD-Musterkommentar [> Rz 112] zu Art 23 A/23 B Nr 31ff). Danach kann der Ansässigkeitsstaat von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode übergehen, wenn ein Vertragsstaat Einkünfte unterschiedlichen Abkommensbestimmungen zuordnet oder verschiedenen Personen zurechnet (sog Qualifikations- ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 "Neu-DBA" mit uneingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Auf Basis der Neufassung des OECD-MA 2010 hat Deutschland mit verschiedenen Staaten wie den USA (bereits Protokoll 2008), Liechtenstein, Niederlande (Fassung 2016), Großbritannien (Fassung 2016) den sog. "AOA-Ansatz der OECD" vereinbart, der – vereinfachend dargestellt – Innentransaktionen zwischen Betriebsstätten nach Verrechnungspreisgrundsätzen abwickelt und somit bereits...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Erfindervergütungen

Rz. 280 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen für eine > Diensterfindung sind > Arbeitslohn. Ob die Zuordnung des Besteuerungsrechts deshalb nach Art 15 OECD-MA oder nach dem für Lizenzgebühren geltenden Art 12 OECD-MA vorzunehmen ist, wird in der Literatur unterschiedlich gesehen. Der BFH hat diese Frage bisher offengelassen, jedoch entschieden, dass eine Vergütung nach § ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.4 Ausstehende Reform der passiven Entstrickung?

Im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfs zum Mehrseitigen Übereinkommens (MLI) im BT-Finanzausschuss wurde u. a. die passive Entstrickung bei deutschen Anteilseignern von Grundstücksgesellschaften durch die Regelung in Art. 9 MLI (13 Abs. 4 OECD-MA) thematisiert. Hierzu wird in der BT-Drs. 19/23163 (S. 6) ausgeführt: "Für die Koalitionsfraktionen seien insbesondere zwei P...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / h) Unterhaltsleistungen

Rz. 247 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für Leistungen, die der Stpfl zum Unterhalt eines Empfängers im anderen Vertragsstaat erbringt, enthält das OECD-MA keine Regelungen. Einzelne DBA bestimmen aber, dass der Leistende den zugunsten eines Empfängers in den genannten Vertragsstaaten erbrachten Unterhalt – unabhängig von § 1a Abs 1 Nr 1 EStG – abziehen kann (vgl H 10.2 – Nicht u...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. § 50d Abs 7 EStG (zur Kassenstaatsklausel)

Rz. 339 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 § 50d Abs 7 EStG (vormals § 50d Abs 4 EStG) ist durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) in das EStG eingefügt worden, nachdem BFH 165, 392 = HFR 1992, 168 entschieden hatte, dass die Kassenstaatsklausel (> Rz 191 ff) bei > Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen nicht anzuwenden ist, wenn die > Öffentliche Kasse nur Zahlungen für einen ArbG lei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Hierbei muss unterschieden werden, ob die interne Leistung (die Überführung eines Wirtschaftsguts) ein DBA betrifft, das bereits dem OECD-MA 2010 entspricht (dem sog. "AOA-Konzept") oder ob es sich um ein älteres DBA handelt oder der andere Vertragspartner (z. B. im Entwicklungsland) dem Konzept nicht folgt. 1.2.1 "Alt-DBA" mit eingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz[1] Bei d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Doppelbesteuerung ist nicht eindeutig definiert. Eine mehrfache Besteuerung droht, wenn derselbe Steuergegenstand, zB > Arbeitslohn für eine Tätigkeit im > Ausland Rz 1, in zwei oder mehreren Staaten nach deren innerstaatlichem Recht für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Geschieht dies bei der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufteilung des Arbeitslohns zwischen In- und Ausland

Rz. 260 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Tätigkeitsvergütungen iSd Art 15 Abs 1 OECD-MA – kurz ‚Arbeitslohn’ – werden der anteiligen Besteuerung durch die beteiligten Vertragsstaaten zugeordnet (vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 196 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Auf den Ort und den Zeitpunkt des Zuflusses kommt es nicht an. Dazu werden die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Ortskräfte

Rz. 45 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die steuerliche Behandlung nicht entsandter Bediensteter der Auslandsvertretungen und nachgeordneter Dienststellen im Ausland (> Ortskräfte ) gilt Folgendes: Rz. 46 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Verzichten die Kassenstaaten in einem DBA auf die Besteuerung des Arbeitslohns, den ihre Dienststellen den am Dienstort im anderen Vertragsstaat eing...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Ruhegehälter und Renten

aa) Ruhegehälter von privaten Arbeitgebern Rz. 239 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ruhegehälter von privaten ArbG und ähnliche Vergütungen für früher geleistete nichtselbständige Arbeit (> Versorgungsbezüge Rz 15 ff) besteuert allein der Ansässigkeitsstaat des ArbN, und zwar auch dann, wenn die zugrundeliegende nichtselbständige Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wurde (Art ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begrifflichkeit

Rz. 15 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 In den DBA bzw bei deren Anwendung werden häufig Begriffe verwendet, die für das nationale Steuerrecht eher untypisch sind und deshalb nachstehend in alphabetischer Reihenfolge kurz erläutert werden. Anrechnungsmethode: Eine der beiden Methoden, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann, in diesem Fall durch Anrechnung der im anderen Ve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Zuständige Behörde

Rz. 95 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für Verständigungsverfahren nach einem DBA (> Rz 67 ff) und dem EU-DBA-SBG (> Rz 80 ff) sowie für den Internationalen Rechtshilfeverkehr in Einzelfällen. Zum Verfahren vgl BMF vom 27.08.2021, BStBl 2021 I, 1495 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Abkommensaufbau

Rz. 30 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Abkommen folgen idR einem einheitlichen Aufbau: Nach einer Präambel und der Festlegung des persönlichen sowie des sachlichen Geltungsbereichs werden die im DBA genutzten Begriffe definiert. Daraufhin werden von den Verteilungsnormen den Vertragsstaaten die Besteuerungsrechte bezogen auf unterschiedliche Einkommens- und Vermögensarten zug...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Zahlungen aus Arbeitszeitkonten

Rz. 289 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei Zahlungen aus einem > Arbeitszeitkonto handelt es sich um > Arbeitslohn, der für eine früher erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts ist Art 15 OECD-MA (> Rz 122 ff) anzuwenden. Das Besteuerungsrecht hat der Staat, dem das Besteuerungsrecht für den Zeitraum zustand, in dem das Arbeitszeitkonto au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.2 Änderung der Hauptansässigkeit als Auslöser der Steuerentstrickung

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG ist grds. nur bei Verlegung der Hauptansässigkeit ins Ausland anzuwenden . Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Ausland bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht löst die Vermögenszuwachsbesteuerung nur aus, wenn auf Grund dessen in dem anderen Staat die abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet wird[1]. Üblicherweise ist die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Informationsaustausch

Rz. 103 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei Auslandssachverhalten sind die FinBeh nur bedingt in der Lage, die Besteuerungsgrundlagen selbst zu ermitteln. Deshalb enthält § 90 Abs 2 AO besondere > Mitwirkungspflichten Rz 3 f der Beteiligten. Außerdem enthalten die DBA idR Bestimmungen zum Informationsaustausch (vgl Art 26 OECD-MA). Darüber hinaus bestehen jedoch weitere Vereinbar...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei Sitzverlegung

Nach § 17 Abs. 5 EStG führt seit 2007 die Sitzverlegung der Kapitalgesellschaft im Grundsatz zu einer fiktiven Anteilsveräußerung, wenn die Sitzverlegung zur Einschränkung oder zum Ausschluss des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Anteilsveräußerung führt. Die DBAs nach dem OECD-MA weisen das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Anteilsveräußeru...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.3 Qualifikationsverkettung mit dem ausländischen Steuerrecht?

Durch die Anwendung der Anrechnungsmethode im jeweiligen DBA kann sich auch die Frage stellen, ob bzw. wann die passive Entstrickung durchzuführen ist, wenn der ausländische Staat sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Praxis-Beispiel Beispiel: Luxemburg Das DBA-Luxemburg wurde zum 1.1.2014 geändert und enthält eine Art. 13 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Regelung (Art. 13 Abs....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5 OECD-MA – entgegen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.5 Vorübergehende Abwesenheit

In § 6 Abs. 3 AStG n. F. wird auch die Regelung der vorübergehenden Abwesenheit neu geregelt. Bei einem entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen gilt: Wird der Steuerpflichtige innerhalb von 7 Jahren seit Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der entstandene Steueranspruch. Entsprechende Regeln gelten auch bei den Ersatz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit dem weltgrößten Inselstaat Republik Indonesien gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1990 mit Zustimmungsgesetz vom 14.11.1991 (BGBl 1991 II, 1086 = BStBl 1991 I, 1002). Es ist am 28.12.1991 in Kraft getreten (vgl Bekanntmachung vom 04.12.1991 – BGBl 1991 II, 1401 = BStBl 1992 I, 186). Bestandteil des Abkommens sind die Bestimmungen des...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10 Steuerverstrickung bei Zuzug mit Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG

Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger, der Anteilseigner an in- oder ausländischen Anteilen i. S. d. § 17 EStG ist, aus dem Ausland zuzieht und er mit dem Zuzug eine unbeschränkte Steuerpflicht und Ansässigkeit i. S. d. Art. 4 OECD-MA begründet, enthält § 17 Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG eine besondere Regelung der Steuerverstrickung. Anstelle der Anschaffungskosten ist für ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 265 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Teil der Vergütung für unselbständige Arbeit iSv Art 15 OECD-MA – kurz > Arbeitslohn –, der sich nicht unmittelbar der Tätigkeit im Vertragsstaat oder in Deutschland zuordnen lässt, ist bei der Veranlagung zur ESt grundsätzlich nach der Zahl der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitstage im Kalenderjahr (> Rz 267) aufzuteilen. Bei Beru...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2.1 Grundlagen

Die OECD hat im Rahmen der Revision des OECD-MA 2010 den Art. 7 des OECD-MA geändert und darin den sog. AOA (= Authorized OECD-Approach) umgesetzt. Der deutsche Gesetzgeber hat hierauf reagiert und durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] den § 1 AStG ergänzt. Dieser sieht in Abs. 5 Regelungen zur Betriebsstättenbesteuerung vor. Allerdings bleiben diese vergleichswe...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2.4 Steuerliche Anerkennung von Dealings

Das wesentlich Neue an dem Ansatz der OECD besteht darin, dass Innentransaktionen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte et vice versa (sog. Dealings) anerkannt werden. Die OECD weist darauf hin, dass die Betriebsstätte keine Tochtergesellschaft ist, sondern zivilrechtlich Teil des Einheitsunternehmens bleibt. Aus den "Dealings" ergeben sich keine juristischen Konsequenzen fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2.3 Zuordnung des Vermögens

Bei der Zuordnung des Vermögens wird der bisherige Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums fortgeschrieben. Die OECD meint, dass ein Wahlrecht für die Steuerpflichtigen zur freien Zuordnung von Vermögen zu gestaltungsanfällig wäre. Um dies zu vermeiden, soll an die ausgeübten Funktionen angeknüpft werden, sodass festzustellen ist, in welchem Umfang – gänzlich oder ggf. auch...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 1 Systematische Einordnung

Das Vorliegen einer Betriebsstätte wird als Anknüpfungspunkt für eine beschränkte Stpfl. verwendet. Nach § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG vermittelt eine ausl. Betriebsstätte einem inl. Unternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die zur Anrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG berechtigen. Nach Art. 7 Abs. 2 OECD-MA kann ein Staat die Unternehmensgewinne ("Unternehmensgewinne") besteuern,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 3 Praxisfragen

Der Wechsel vom bisherigen Verständnis der Betriebsstättenbesteuerung hin zum sog. AOA ("Authorized OECD Approach") ist mit einer Vielzahl von Zweifelsfragen verbunden. Daher sollte sehr stark auf aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich geachtet werden. Die Finanzverwaltung muss vor diesem Hintergrund die Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze grundlegend überarbeiten, nachd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2.2 Funktions- und Risikoanalyse

Im Rahmen der Funktions- und Risikoanalyse erfolgt die Zuordnung der Rechte und Pflichten, die aus den Transaktionen zwischen dem Unternehmen, zu dem die Betriebsstätte gehört, und Dritten entstehen. Grundannahme ist, dass die Zuordnung der Risiken zu den einzelnen Unternehmensteilen auf Grundlage der handelnden Personen erfolgt. Damit sollen die Gestaltungsmöglichkeiten der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umlageverträge – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die FinVerw hat mit den VG-Verrechnungspreisen 2021[1] eine Zweiteilung der Regelungen vorgenommen. Sie geht nunmehr davon aus, dass wie folgt zu differenzieren ist: Konzernumlagen, die im Bereich der Dienstleistungen behandelt werden[2], und bei denen ausschließlich eine vereinfachte Zurechnung der Kosten aufgrund von Schlüsselgrößen zu erfolgen hat. Dies entspricht im Grund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wiederverkaufspreismethode ... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verrechnungspreise – ABC In... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Advanced Pricing Agreement ... / 1 Systematische Einordnung

Bei einem Advanced Pricing Agreement (Vorabverständigungsverfahren) handelt es sich um ein Instrument des internationalen Steuerverfahrensrechts. Eine idealtypische Beschreibung erfolgt in Tz. 4.124ff. der OECD Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations samt Anhang sowie in Tz. 2.4f. der Mitteilung der Kommission der EU v. 26.2.2007[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wiederverkaufspreismethode ... / 2.2 Voraussetzungen

Die Unternehmen, die zum Vergleich zur Ermittlung der Marge (Handelsspanne) herangezogen werden sollen, müssen vergleichbare Funktionen ausüben, mit ähnlichen Produkten handeln, vergleichbare immaterielle Wirtschaftsgüter einsetzen, unter vergleichbaren Geschäftsbedingungen tätig sein und Handel mit fremden Dritten betreiben bzw. Leistungen gegenüber fremden Dritten erbringe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verrechnungspreise – ABC In... / 3 Beratungshinweise

Bevor über die Höhe der Verrechnungspreise nachgedacht wird, ist zunächst zu prüfen, ob eine Leistungsverrechnung dem Grunde nach überhaupt erfolgen kann bzw. steuerlich anzuerkennen ist. Hierbei scheiden insbesondere solche Leistungen aus, die nicht ernsthaft gewollt sind oder ausschließlich auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhen. Entscheidendes Abgrenzungsmerkmal ist dabe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Advanced Pricing Agreement ... / 3 Praxisfragen

Es erfolgt zunächst ein (ggf. anonymes) Vorgespräch zwischen dem Stpfl. (bzw. einem Berater) und der Finanzverwaltung (sog. Prefiling), das den Inhalt und den möglichen Verfahrensgang zum Gegenstand hat. Das eigentliche Verfahren wird durch einen Antrag des Stpfl. (in Deutschland an das BZSt zu richten) eingeleitet, welcher die Verrechnungspreismethode vorschlägt und begründ...mehr