Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.8 Ermittlungsbefugnisse; § 14 SchwarzArbG

Rz. 135 Der Zoll führt als Verwaltungsbehörde nicht nur Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG durch. Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SchwarzArbG. ist er zudem alleinige Verwaltungsbehörde i. S. v. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, also Bußgeldbehörde, bei Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG neben den nach Landesrecht für ihren Geschäftsbereich zuständigen Be...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 § 21 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 14 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 handelt ordnungswidrig, wer im Rahmen einer Prüfung entgegen § 15 Satz 1 MiLoG i. V. m. § 5 Abs. 5 Satz 1 SchwarzArbG Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig den Behörden der Zollverwaltung zuleitet. Der Tatbestand knüpft an die Verpflichtung, in Datenverarbeitungsanlagen gespeich...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Sonstige Rechtsfolgen

Rz. 248 Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 33 WpHG stellt gem. § 120 Abs. 2 Nr. 2 lit. d), Abs. 17 WpHG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße i.H.v. bis zu 2 Mio. EUR gegenüber einer natürlichen Person bzw. bis zu 10 Mio. EUR oder 5 % des Gesamtumsatzes des Konzerns gegenüber einer juristischen Person geahndet werden kann. Alternativ kommt ein Bußge...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.8 § 21 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 20 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 7 handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 MiLoG oder als Entleiher entgegen § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 MiLoG Arbeitszeitaufzeichnungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht mindestens 2 Jahre aufbewahrt. Den Tatbestand erfüllt, wer als aufzeichnungspflichtiger Arb...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Grundzüge des Bußgeldverfahrens

Rz. 84 Gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 GWB handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB eine Vereinbarung trifft, einen Beschluss fasst oder Verhaltensweisen aufeinander abstimmt. Gem. § 81c Abs. 1 GWB kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1 Mio. EUR geahndet werden. Richtet sich die Geldbuße geg...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.2 Auskunftsverweigerungsrecht

Rz. 119 Auskünfte, die die verpflichtete Person oder einen in § 15 AO bezeichneten Angehörigen der Gefahr aussetzen würden, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.[1] Angehörige i. S. v. § 15 AO sind: der Verlobte, der Ehegatte oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Eheg...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / g) Rechtsfolgen

Rz. 67 Der Verstoß gegen die Verpflichtung aus Art. 18 MMVO zur Führung einer Insiderliste stellt gem. § 120 Abs. 15 Nr. 12–16 WpHG eine Ordnungswidrigkeit dar, die gem. § 120 Abs. 18 WpHG mit einer Geldbuße je nach Adressat des Bußgelds wie folgt geahndet werden kann:mehr

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Aushilfen / 1.5 Gesetzlicher Mindestlohn

Auch Aushilfen fallen uneingeschränkt in den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes und haben daher Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 1 Abs. 1 MiLoG, unabhängig davon, wie ihr Arbeitsverhältnis sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist. Die Nichtzahlung des Mindestlohns ist nach §§ 20, 22 MiLoG eine Ordnungswidrigkeit. Auf folgende weitere Regel...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2.4 Verstöße gegen § 2a SchwarzArbG

Rz. 79 Die Pflichten nach § 2a SchwarzArbG sind bußgeldbewehrt. Verstöße gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht nach Abs. 1 können als Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 SchwarzArbG mit Geldbuße bis zu 5.000 EUR, Verstöße gegen die Hinweis- und Aufbewahrungspflicht nach Abs. 2 als Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG mit Geldbuße bis zu 1....mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Überblick

Rz. 8 Die Bußgeldvorschriften des § 21 MiLoG lassen sich im Wesentlichen in 4 Gruppen einteilen: Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten bei Prüfungen des Zolls nach § 14 MiLoG: Abs. 1 Nr. 1–3 Verstöße gegen die Verpflichtungen nach § 16 MiLoG zur Anmeldung und Versicherung sowie nach § 17 MiLoG zur Arbeitszeitaufzeichnung und Bereithaltung von Unterlagen: Abs. 1 Nr. 4–8 Verstö...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3 Befugnisse bei Prüfungen von Personen; § 3 SchwarzArbG

Rz. 80 Ein wesentliches Element einer Prüfung ist die Befragung der angetroffenen Personen, insbesondere der Arbeitnehmer. § 3 SchwarzArbG regelt die Befugnisse des Zolls bei Personenbefragungen im Rahmen von Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG. Wird aufgrund eines Anfangsverdachts auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, richtet sich das we...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 § 21 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 16 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber mit Sitz im Ausland oder als Entleiher, der Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland tätig werden lässt, unter Verletzung seiner Verpflichtung aus § 16 Abs. 1 bzw. Abs. 3 MiLoG Arbeitnehmer bzw. Leiharbeitnehmer nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise o...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.7 § 21 Abs. 1 Nr. 6

Rz. 18 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 16 Abs. 2 oder 4 MiLoG eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt. Eine Versicherung ist dann nicht beigefügt, wenn z. B. die entsprechende Erklärung nicht unterschrieben ist. Eine Versicherung ist auch dann nicht richtig vorgelegt, wenn sie nicht der Anmeldung beigefügt ist. Dies...mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) Strafbarkeit

Rz. 96 Abgesehen vom Bußgeldverfahren kommen auch strafrechtliche Folgen in Betracht. Submissionsabsprachen können den Tatbestand des Betrugs gem. § 263 StGB erfüllen. Darüber hinaus sind sie gem. § 298 StGB unabhängig von einem Schaden strafbar.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Verstöße gegen die Prospektpflicht

Rz. 1847 Wird gegen die Prospektpflicht verstoßen, kann die BaFin das Angebot untersagen (§ 26 Abs. 1 WpPG). Daneben können zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen den Emittenten bestehen. Schließlich begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der Wertpapiere ohne Veröffentlichung eines Prospekts öffentlich anbietet (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 WpPG).mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.2 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 19 MiLoG)

Unternehmen, die wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind, sollen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag eines öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden.mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Fälligkeit des Mindestlohns

Rz. 3 Nach § 2 Abs. 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn entweder zur vereinbarten Fälligkeit, oder spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Die Parteien des Arbeitsvertrages können somit zunächst die Fälligkeit des Mindestlohns durch eine Vereinbarung festlegen...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Behörden der Zollverwaltung

Rz. 3 Behörde der Zollverwaltung ist als oberste Bundesbehörde das Bundesministerium für Finanzen (BMF). Zu seinen Aufgaben gehört die Mitwirkung bei der Erfüllung der politischen Aufgaben des Ministers ebenso wie die Rechts- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen, die zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören. Innerhalb des BMF befasst ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Unterrichtung des Gewerbezentralregisters

Rz. 8 Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde ein Gewerbezentralregister (§ 149 Abs. 1 GewO). In das Register sind nach § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GewO rechtskräftige Bußgeldentscheidungen einzutragen, die aufgrund von Taten ergangen sind, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Bußgeld

Rz. 296 Der Verstoß gegen Mitteilungs- und Angabepflichten gem. §§ 20, 21 GwG sowie gegen die Pflichten aus §§ 23, 23a GwG ist bußgeldbewehrt (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 55–66 GwG). Normadressaten der Ordnungswidrigkeiten nach § 56 Abs. 1 GwG sind u.a. alle Verpflichteten i.S.d. § 2 Abs. 1 GwG, aber auch transparenzpflichtige Vereinigungen (vgl. § 30 OWiG), deren Vertretungs...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.2 Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung

Der Insolvenzverwalter hat auf Verlangen der Agentur für Arbeit eine Insolvenzgeldbescheinigung auszustellen. Falls ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet oder der Betrieb vollständig eingestellt worden ist, trifft diese Verpflichtung den Arbeitgeber. In der Insolvenzgeldbescheinigung ist die Höhe des Arbeitsentgelts im maßgeblichen Insolvenzgeldzeitraum sowie die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 3 Beginn der Rentenversicherungspflicht

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Eintragung in die Handwerksrolle, frühestens mit dem Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Gewerbetreibender. Praxis-Beispiel Beginn der Versicherungspflicht als selbstständig tätiger Gewerbetreibendermehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / C. Form des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Neben der Frage der Bezeichnung des Vertrags und seiner Abgrenzung zu anderen Vertragsarten[45] stellt sich für den Gestalter eines Arbeitsvertrags auch die Frage, in welcher Form ein Arbeitsvertrag abzuschließen ist. Um es vorwegzunehmen: Man ist in dieser Frage sicher jedenfalls sehr gut beraten, den Arbeitsvertrag den üblichen Gepflogenheiten und auch gesetzlichen ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.1 Mitwirkungspflichtverletzungen

Wer als Arbeitgeber eine Prüfung nicht duldet, bei einer Prüfung nicht mitwirkt, eine Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt oder die genannten Unterlagen nicht vorlegt oder das Betreten des Grundstücks oder der Geschäftsräume nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 30.000 EUR geahndet werden. Wer einer der Mitf...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Strafrechtsähnlicher Charakter des Bußgeldverfahrens

Rz. 93 Art. 23 Abs. 5 VO 1/2003 erklärt, dass die Bußgeldentscheidungen keinen strafrechtlichen Charakter haben. Trotzdem wird überwiegend angenommen, dass das Bußgeldverfahren strafrechtsähnlichen Charakter hat und daher auch strafrechtliche Grundsätze wie das Rückwirkungsverbot und das Analogieverbot gelten.[181] Rz. 94 Der strafrechtsähnliche Charakter des Bußgeldverfahren...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / c) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Veröffentlichungs- oder Angebotspflicht

Rz. 373 Ein Verstoß gegen die Veröffentlichungs- oder Angebotspflicht kann nach § 35 Abs. 1 WpÜG von der BaFin als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 1 Mio. EUR geahndet werden (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 WpÜG). Zudem hat der Verstoß nach § 59 WpÜG den Verlust sämtlicher Rechte aus stimmberechtigten Aktien für den Zeitraum zur Folge, in dem die Veröffentlichungs-...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.1 Grenzen der Auskunftspflicht

Arbeitgeber müssen keine Angaben machen, wenn sie dadurch sich selbst oder ihnen nahestehenden Personen in die Situation bringen, dass sie oder diese Personen wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden könnten. Arbeitgeber brauchen sich nicht selbst zu belasten. Das Aussageverweigerungsrecht bezieht sich nur auf Auskünfte. Unterlagen müssen dennoch zur Verfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 3 Folgen der Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Verstöße gegen die Regelungen zur Aufbewahrung sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 50.000 EUR belegt werden kann. Wenn im Baugewerbe oder in der Kurier-, Express- oder Paketbranche Entgeltunterlagen nicht oder nicht richtig gestaltet sind, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR belegt werden.[1] Feststellung des Verstoßes bei einer Betriebsprüfung Hat ei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7.2 Datenabruf bei der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 130 § 6 Abs. 2 SchwarzArbG gestattet dem Zoll im Rahmen von Prüfungen nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Daten aus den Dateisystemen der Bundesagentur für Arbeit über erteilte Arbeitsgenehmigungen-EU nach § 284 SGB III, Zustimmungen zur Beschäftigung nach § 39 AufenthG sowie die Daten über ausländische Arbeitnehmer, ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.11 Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem des Zolls § 17 SchwarzArbG

Rz. 149 § 17 SchwarzArbG regelt die Auskunftserteilung aus dem zentralen Informationssystem nach § 16 SchwarzArbG auf Ersuchen an die Staatsanwaltschaften für Zwecke der Strafverfolgung, die Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit einem der in § 2 Abs. 1 SchwarzArbG gena...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 20 Informationspflichten an die Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen der Prüfung bei den Arbeitgebern bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden verpflichtet. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen, den Behörden der Zollverwaltung, den in § 71 AufenthG genannten Behörden, den Finanzbeh...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7.1 Übermittlung von Informationen

Rz. 128 Der Zoll und die gem. § 2 Abs. 4 SchwarzArbG unterstützenden Stellen sind verpflichtet, einander die für deren Prüfungen erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten und die Ergebnisse der Prüfungen zu übermitteln, soweit deren Kenntnis für die Erfüllung der Aufgaben der Behörden oder Stellen erforderlich ist.[1] So wird der Zoll z. B. die Arbe...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.6 Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft

Rz. 124 Nach § 5a SchwarzArbG ist es einer Person verboten, ihre Arbeitskraft als Tagelöhner im öffentlichen Raum aus einer Gruppe heraus in einer Weise anzubieten, die geeignet ist, Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung zu ermöglichen. Damit sollen bestimmte Formen des Anbietens von Dienst- oder Werkleistungen untersagt werden, um insbesondere sogenannte Tagelöhnerbörse...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Genehmigungserfordernisse

Rz. 18 Grds. stellt für GmbHs mit einem genehmigungsbedürftigen Unternehmensgegenstand die Erteilung der Genehmigung keine Eintragungsvoraussetzung dar. Zu diesem Grundsatz bestehen allerdings zwei Ausnahmen. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn eine rechtsformunabhängige Norm des Registerverfahrensrechts ausdrücklich anordnet, dass die Registereintragung erst dann vorgenommen wer...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Form

Rz. 1114 Die Einberufung erfolgt mittels Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger (§§ 121 Abs. 3, 25 AktG).[3262] Rz. 1115 Sind die Aktionäre namentlich bekannt, kann Einberufung mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen, sofern die Satzung nicht etwas anderes bestimmt (§ 121 Abs. 4 AktG).[3263] Abgestellt wird bei der Regelung des § 121 Abs. 4 AktG auf Gesellschaften, ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Auszubildende nach dem BBiG (§ 22 Abs. 3)

Rz. 19 Auszubildende nach dem BBiG erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. einem einschlägigen Tarifvertrag. Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und daher von vornherein nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Der Begriff der zu ihrer "Berufsausbildung" ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Vollstreckung von Bußgeldbescheiden

Rz. 51 Abs. 5 regelt die Vollstreckung von rechtskräftigen Bußgeldbescheiden zugunsten der Behörden des Bundes. Die Festsetzung einer Geldbuße oder einer Nebenfolge durch die Verwaltungsbehörde erfolgt nach § 65 OWiG durch Bußgeldbescheid. Sobald ein Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, kann er vollstreckt werden, wenn der Betroffene nicht freiwillig zahlt. Gegen den Bußgeldbe...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Meldung von Unstimmigkeiten

Rz. 282 Zudem haben gem. § 23a Abs. 1 GwG Verpflichtete i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG der registerführenden Stelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden, die sie zwischen den Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten, die im Transparenzregister zugänglich sind, und den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten fest...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anfechtungsbefugnis

Rz. 1559 ie Anfechtungsbefugnis richtet sich nach § 245 AktG. Fehlt sie, ist die Klage unbegründet.[4080] Ein Anfechtungsrecht besteht für die Aktionäre nach § 245 Nr. 1–Nr. 3 AktG. Alle Aktionäre sind anfechtungsbefugt, soweit es um einen Beschluss wegen Strebens nach Sondervorteilen geht (§§ 245 Nr. 3, 243 Abs. 2 AktG). Rz. 1560 Anfechtungsbefugt sind die in der Hauptversam...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.4 Arbeitsvergütung

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren. Bei Vereinbarungen mit Teilzeitbeschäftigten ist jedoch das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zu beachten. Das bedeutet, dass der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die anteilige Vergütung hat,...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 6. Vollzugsverbot

Rz. 241 In der deutschen Fusionskontrolle gilt – ebenso wie im EU-Recht – ein Vollzugsverbot. Anmeldepflichtige Zusammenschlüsse dürfen gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 GWB nicht vollzogen werden, bevor sie vom Bundeskartellamt freigegeben wurden oder die gesetzlichen Untersagungsfristen abgelaufen sind. Die inhaltliche Reichweite des Vollzugsverbots entspricht im Wesentlichen der Re...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3 § 21 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 13 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 15 Satz 1 MiLoG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SchwarzArbG das Betreten eines Grundstücks oder eines Geschäftsraums zum Zwecke der Durchführung einer Prüfung durch die Behörden der Zollverwaltung nicht duldet.mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 1 Zuständigkeit der Hauptzollämter

Die Betriebsprüfungen werden vom Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter durchgeführt. Aufgaben der FKS werden in den Sachgebieten E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und F (Ahndung) wahrgenommen. Die Prüfer tragen meist Dienstkleidung und weisen sich durch Dienstmarke oder Dienstausweise aus. Unterstützt werden die Mitarbeiter der Zollverwaltung von ...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.1.1 Verstöße als Arbeitgeber

Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG). Mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 EUR können Verstöße belegt werden, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig insbesondere Prüfungen der Zollbehörden nicht duldet oder bei e...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 § 21 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 11 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 handelt ordnungswidrig, wer eine Prüfung durch den Zoll entgegen § 15 Satz 1 MiLoG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 3 SchwarzArbG nicht duldet oder nicht an ihr mitwirkt. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG muss der von einer Prüfung Betroffene die Prüfung dulden und dabei mitwirken, insbesondere die für die Prüfung erforderlichen Auskünfte ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Prüfaufgaben; § 2 SchwarzArbG

Rz. 10 Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist nach dem SchwarzArbG Aufgabe mehrerer Behörden. § 2 Abs. 1 SchwarzArbG bestimmt die Prüfaufgaben des Zolls, Abs. 3 die Prüfaufgaben der nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG zuständigen Behörden. 4.1.1 Behörden der Zollverwaltung Rz. 11 Zu den Behörde...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.6 § 21 Abs. 1 Nr. 5

Rz. 17 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 5 handelt der Meldepflichtige ordnungswidrig, der eine Änderungsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegt oder zuleitet. Die Änderungsmeldung muss gegenüber einer zuvor bereits vorgelegten oder zugeleiteten Anmeldung nach § 16 Abs. 1 oder Abs. 3 MiLoG geänderte Angaben entha...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.4 Unterstützende Stellen

Rz. 36 Die Behörden der Zollverwaltung sind regelmäßig auf das Fachwissen der sie unterstützenden Stellen im Rahmen der Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG angewiesen.[1] Das SchwarzArbG spricht von Stellen, da die Sozialversicherungsträger keine Behörden sind. Nach § 2 Abs. 2 SchwarzArbG wird der Zoll unterstützt von Rz. 37mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.5 Übermittlung von elektronischen Daten

Rz. 122 § 5 Abs. 5 SchwarzArbG trägt dem Umstand Rechnung, dass Daten heute üblicherweise in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden. In Datenverarbeitungsanlagen gespeicherte Daten haben der Arbeitgeber und der Auftraggeber sowie der Entleiher im Rahmen einer Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 SchwarzArbG auszusondern und dem Zoll auf Verlangen auf automatisiert ve...mehr