Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 6 Streitigkeiten/Ordnungswidrigkeiten

Rz. 41 Über Streitigkeiten bzgl. der Bildung eines Wirtschaftsausschusses und ob bestimmte Angelegenheiten zu dessen Zuständigkeitsbereich gehören, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren. Antragsbefugt im Beschlussverfahren ist jede natürliche oder juristische Person oder jede nach § 10 ArbGG beteiligtenfähige Stelle, die ausweislich ihres Antrags ein eigenes Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.2 Nebenfolgen nach § 375 AO

Rz. 2 § 375 AO regelt zwei voneinander unabhängige, bei bestimmten Steuerstraftaten (s Rz. 7) zulässige Nebenfolgen: Abs. 1 – Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit, Abs. 2 – Einziehung von Gegenständen (Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten). Beide Nebenfolgen sind hinsichtlich ihrer Anwendung und ihres Inhalts getrennt zu betrachten. In beiden Fällen "kann" nach dem...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.8 Verspätete Abführung der Beiträge als Ordnungswidrigkeit

Rz. 11 Neben der Erhebung der Säumniszuschläge besteht die Möglichkeit, Beitragshinterziehung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden (§ 111) oder strafrechtlich zu verfolgen (§ 266a StGB). Zu beachten ist, dass § 24 Abs. 1 nach der Rechtsprechung des BGH kein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB ist (BGH, Beschluss v. 14.7.2008, II ZR 238/07). Nach § 8 Abs. 3 SchwarzArbG ist auc...mehr

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Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 2.3 Auskunfts-, Mitteilungs- und Vorlagepflichten (Abs. 3 und 4)

Rz. 8 Nach Absatz 3 haben Personen, die versichert sind oder als Versicherte in Betracht kommen, der Pflegekasse, soweit sie nicht nach § 28o SGB IV auskunftspflichtig sind, auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Pflegekasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu er...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.4 Folgen bei Verstoß gegen Meldepflichten und bei Verzug der Prämienzahlung

Rz. 12 Die Verletzung der Meldepflichten nach Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 3 stellt nach § 121 Abs. 1 Nr. 2 eine Ordnungswidrigkeit dar. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet. Das ordnungswidrige Verhalten kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR geahndet werden können...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Eine allgemeine Definition für Haftungsverhältnisse enthält weder das HGB noch das AktG noch das GmbHG. § 251 HGB regelt für 4 Haftungsverhältnisse – abschließende Aufzählung – eine Vermerkpflicht unter der Bilanz; dies sind Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen, aus ...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.1 Meldepflichten privater Versicherungsunternehmen (Abs. 1)

Rz. 3 Um sicherzustellen, dass privat Krankenversicherte (vgl. § 23) auch tatsächlich dauerhaft ihre Pflicht zur Absicherung des Pflegefallrisikos bei einem privaten Versicherungsunternehmen erfüllen, werden letzteren Kontroll- und Meldepflichten auferlegt. Dabei unterscheidet Absatz 1 Satz 1 zwei Fallkonstellationen, von denen die erste zwischenzeitlich gegenstandslos ist: ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 383b AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 17.6.2016 eingefügt.[1] Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen dem ebenfalls neu eingeführten § 80a Abs. 1 S. 3 AO vorsätzlich oder leichtfertig unzutreffende Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden übermittelt oder entgegen § 80a Abs. 1 S. 4 AO den Widerruf einer elektronisch an die F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Versuch

Rz. 23 Gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 13 Abs. 2 OWiG kann eine versuchte Ordnungswidrigkeit nach § 383b AO nicht geahndet werden, da § 383b AO keine entsprechende Regelung enthält.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 4 Bei Personen und Vereinigungen, die nach den §§ 3 oder 4 Nr. 11 StBerG befugt sind, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten und die für den Stpfl. handeln, wird gemäß der neuen Fassung des § 80 Abs. 2 S. 1 AO eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet.[1] Satz 2 des Abs. 2 stellt insoweit klar, dass sich die gesetzliche Vermutung der Bevollmächtigung zum Abr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Verjährung

Rz. 26 Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich gem. § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich nach den §§ 31 – 34 OWiG.[1] Zwar enthält § 384 AO eine gegenüber § 31 Abs. 2 OWiG vorrangige Spezialregelung einer fünfjährigen Verfolgungsverjährung für Steuerordnungswidrigkeiten gem. §§ 378 – 380 AO, jedoch wurde § 383b AO in diese Regelung nicht aufgenommen. Auf § 383b AO find...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 6 Entgeltregelungen und Entgeltschutz

Das Entgelt für Heimarbeit bemisst sich nach der produzierten Zahl (Stückentgelt). Nach dem Gesetz sollen die Stückentgelte auf der Grundlage von Stückzeiten geregelt werden. Sofern diese Berechnung im Einzelfall nicht möglich ist, sind Zeitentgelte festzusetzen.[1] Nach den §§ 19, 20 HAG sind die Entgelte für Heimarbeit in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf...mehr

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Papiertechnologe (Professio... / Zusammenfassung

Überblick Papier ist ein flächiger Werkstoff, der im Wesentlichen aus Fasern meist pflanzlicher Herkunft besteht und durch Entwässerung einer Fasersuspension auf einem Sieb gebildet wird. Das dabei entstehende Faservlies wird verdichtet und getrocknet.[1] Dies geschieht heute weitgehend automatisch in einer industriellen Papierfabrik. Bedingt durch die Einführung neuer wisse...mehr

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Gerüstbauer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Ein Gerüst ist eine zeitlich befristete Hilfskonstruktion[1] aus Holz oder Metall (Stahl, Aluminium) und dient als Plattform zum Arbeiten, bietet aber gleichzeitig Schutz gegen Absturz von Personen und vor Herabfallen von Gegenständen (Fanggerüst). Heute werden Gerüstbauarten nach dem Tragsystem (Stand-, Hänge-, Ausleger-, Konsolgerüst) und nach der Ausführungsart ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 6 Versuch

Rz. 25 In Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung kann gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 13 Abs. 2 OWiG der Versuch der Ordnungswidrigkeit nach § 382 AO nicht geahndet werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich grundsätzlich nach den §§ 31–34 OWiG, wie sich auch aus der klarstellenden Verweisung in § 377 Abs. 2 AO ergibt.[1] Allerdings enthält § 384 AO eine gegenüber § 31 Abs. 2 OWiG vorrangige Spezialregelung der Frist der Verfolgungsverjährung für Steuerordnungswidrigkeiten gem. §§ 378–380 AO. Auf die Steuerordnungswidrig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Sanktion

Rz. 27 Die Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 382 Abs. 3 AO höchstens 5.000 EUR. Im Falle von fahrlässigem Handeln beträgt die Geldbuße höchstens 2.500 EUR.[1] Das gesetzliche Höchstmaß kann nach § 17 Abs. 4 OWiG jedoch zur Abschöpfung von Vermögensvorteilen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Beginn der Verfolgungsverjährung

Rz. 3 Die Verfolgungsverjährung einer Ordnungswidrigkeit beginnt gem. § 31 Abs. 3 OWiG mit der tatsächlichen Beendigung der Tat. Dieser Zeitpunkt kann mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs zusammenfallen, kann aber auch später als die Vollendung liegen. Da § 31 Abs. 3 OWiG dem § 78a StGB entspricht, gelten insoweit dieselben Grundsätze wie bei der Steuerhinterziehu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 382 AO erfasst – vergleichbar §§ 379–381 AO – Handlungen im Vorfeld möglicher Steuerhinterziehungen. Es handelt sich bei § 382 AO um einen abstrakten Gefährdungstatbestand, der Handlungen erfasst, die wegen ihrer typischen Gefährlichkeit zu einer Verkürzung führen können ohne dass diese Handlungen selbst bereits eine Steuerverkürzung bewirken und nach den §§ 370, 378...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2 Zweckbindung (Abs. 5)

Rz. 8 Nach der Rspr. des BVerfG bedarf es darüber hinaus eines – amtshilfefesten – Schutzes gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe- und Verwertungsverbote. Diese strikte Zweckbindung erreicht § 139b Abs. 5 AO durch die Klarstellung, dass die Verwendung der beim BZSt gespeicherten Daten zu anderen Zwecken ausgeschlossen ist. Damit engt Abs. 5 den Verwendungszweck für die zur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 384 AO ist nach seinem klaren Wortlaut nur auf die Tatbestände der leichtfertigen Steuerverkürzung[1], der Steuergefährdung[2] und der Gefährdung von Abzugsteuern[3] anwendbar. Mithin verjährt die (bußgeldrechtliche) Verfolgung dieser Tatbestände in fünf Jahren, was der Verjährungsfrist der Steuerhinterziehung entspricht.[4] Diese Gleichbehandlung war auch der tragen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 6 Wirkung der Verfolgungsverjährung

Rz. 6 Die Verfolgungsverjährung ist nach Rspr. und h. L. ein Verfahrenshindernis. Es handelt sich dabei um einen gesetzlichen Verzicht auf die Durchsetzung des staatlichen Sanktionsanspruchs, sodass gem. § 31 Abs. 1 S. 1 OWiG die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen werden.[1] In diesem Fall ist das Verfahren gem. § 46 Abs. 1 O...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.2 Vorsätzlich falsche Angaben der betroffenen Person (§ 30 Abs. 5 AO)

Rz. 132 Die Finanzbehörden dürfen vorsätzlich falsche Angaben der betroffenen Person den Strafverfolgungsbehörden offenbaren. Von der Regelung einer gesonderten Verwertungsberechtigung hat der Gesetzgeber – dem Sinn der Vorschrift entsprechend – abgesehen. Die Änderung des Begriffs des "Betroffenen" in "betroffene Person" durch das 2. DSAnpUG-EU vom 20.11.2019[1] enthielt kei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.9 Übernahme von Buß-/Verwarnungsgeldern als Arbeitslohn

Übernimmt ein Spediteur die Bußgelder, die gegen bei ihm angestellte Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt worden sind, handelt es sich dabei um Arbeitslohn.[1] Der Arbeitgeber als Halter eines Kfz leistet die Zahlung eines Verwarnungsgeldes wegen einer ihm gem. § 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führt dah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.10.1 Ab Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekannt werdende Tatsachen

Rz. 110 Da die Ahndung steuerlicher Delikte die Besteuerung unterstützt, besteht insoweit Offenbarungs- und Verwertungsbefugnis.[1] Hingegen ist die Offenbarung oder Verwertung zur Verfolgung nichtsteuerlicher Delikte an einschränkende Voraussetzungen geknüpft. Die wissende Behörde ist dann zur Offenbarung oder Verwertung befugt, wenn für die außersteuerliche Strafverfolgung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.3 Zur Durchführung eines Bußgeldverfahrens nach Art. 83 der EU-Datenschutzgrundverordnung (§ 30 Abs. 4 Nr. 1b AO)

Rz. 89 § 30 Abs. 4 Nr. 1b AO ermöglicht die Offenbarung und Verwertung der geschützten Daten für Zwecke eines Verfahrens nach Art. 83 DSGVO durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Öffnungsklausel wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit trug der Gesetzgeber auch insoweit den Anforderungen der DSGVO Rechnung. Da datenschutzrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 9.4 Ordnungswidrigkeit

Neben der gesetzlichen Vermutungswirkung, wonach Pflichtverletzungen bei Ankündigung der Durchführung einer baulichen Veränderung im Fall des § 559d Nr. 1 bis Nr. 4 BGB vermutet werden und dies zu einer Schadenersatzverpflichtung des Vermieters führen kann, wurde ein Ordnungswidrigkeitentatbestand in § 6 WiStG eingeführt. Danach handelt ordnungswidrig, wer in der Absicht, ei...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 4.2 Ordnungswidrigkeit

1Die Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht ist in den §§ 31 bis 33 OWiG geregelt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 31 Abs. 2 OWiG). 2Eine abweichende gesetzliche Bestimmung enthält § 384 AO, der für die Ordnungswidrigkeiten i.S.d. §§ 378 bis 380 AO generell eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vorsieht. 3Für die Berechnung gilt S 4.1 entsprechend.mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 10 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

S 10.1 Allgemeines (1) 1Hinsichtlich der Zumessung der Geldbuße enthält die AO grundsätzlich keine ausdrücklich vom OWiG abweichenden Vorschriften, sodass § 17 OWiG entsprechend anzuwenden ist (§ 410 AO). 2Im Hinblick auf die materiell-rechtlichen Bußgeldvorschriften der AO und die Besonderheiten des steuerlichen Kindergeldes nach Maßgabe der §§ 31, 62 bis 78 EStG (insbesonde...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / I. Ordnungswidrigkeiten

Rz. 17 Ordnungswidrig handelt nach § 23 AEntG derjenige Arbeitgeber, der eine in § 8 AEntG vorgeschriebene zwingende Arbeitsbedingung seinem Arbeitnehmer nicht oder nicht rechtzeitig gewährt oder gegen einen anderen der umfangreichen Tatbestände des § 23 AEntG oder des SchwArbG verstößt. Die Norm richtet sich nicht nur an ausländische Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer im Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Sanktionen (§ 50f Abs 2 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Bis 25.11.2019 (s Rn 1a aE): Die Geldbuße kann in den Fällen des § 50f Abs 1 Nr 1 EStG bis zu einem Betrag iHv 50 000 EUR und in den Fällen des § 50f Abs 1 Nr 2 EStG iHv 10 000 EUR verhängt werden (§ 50f Abs 2 EStG). Ab 26.11.2019: Die Geldbuße beträgt nun einheitlich bis zu 50 000 EUR. Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des §...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 10.2 Zumessungsgrundsätze

Die nachstehenden Zumessungsgrundsätze sollen eine möglichst einheitliche Sachbehandlung gewährleisten. S 10.2.1 Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten i.S.d. § 378 AO (1) 1Ausgangsbasis für die Zumessung der Geldbuße ist die Hälfte der Geldstrafe, die dem Betroffenen bei vorsätzlichem Handeln, welches ggf. strafrechtlich zu bewerten wäre, auferlegt würde. 2Von dem auf diese Weise...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.2 Abgrenzung zur einfachen Fahrlässigkeit und zu bedingtem Vorsatz

(1) 1Von wesentlicher Bedeutung für die richtige Rechtsanwendung ist die Unterscheidung zwischen einfacher Fahrlässigkeit (weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit) und Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) sowie zwischen Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) und bedingtem Vorsatz (Straftat). 2Für die richtige Einordnung kommt es darauf an, neben dem objektiven Verstoß gegen S...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.2 Tatbestände des Steuerordnungswidrigkeitenrechts

(1) 1Im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld als Steuervergütung ist der Bußgeldtatbestand des § 378 AO (Leichtfertige Steuerverkürzung) maßgebend. 2Der objektive Tatbestand des § 378 AO entspricht hinsichtlich Tathandlung und Erfolg dem des § 370 AO (Steuerhinterziehung). 3Die Vorschriften unterscheiden sich in erster Linie im subjektiven Tatbestand. 4Während der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verjährung

Rn. 23 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach den Bestimmungen des OWiG verjährt – abhängig von der Höhe des gesetzlichen Bußgeldrahmens – die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit iSd § 50f Abs 1 Nr 1 EStG nach 3 Jahren und einer Ordnungswidrigkeit iSd § 50f Abs 1 Nr 2 EStG nach 2 Jahren (§ 377 Abs 2 AO, § 31 Abs 2 Nr 1 und 2 OWiG). § 384 AO, der von einer fünfjährigen Verjährungsfr...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / H. Sanktionen

Rz. 8 Die finanzielle und die nichtfinanzielle Berichterstattung sind im Hinblick auf die Straf- und Bußgeldvorschriften gleichgestellt. Organmitgliedern von berichtspflichtigen Kapitalgesellschaften drohen bei einer vorsätzlich unrichtigen Darstellung oder Verschleierung der nichtfinanziellen Verhältnisse nach § 331 HGB Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerordnungswidrigkeiten

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Verfolgungskompetenz der FinB gem. § 409 AO AO i.V.m. §§ 35, 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 387 AO erstreckt sich auf die in § 377 Abs. 1 AO genannten Steuerordnungswidrigkeiten und gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (vgl. auch die Auflistung in Nr. 105–108 AStBV (St) 2023; s. AStBV Rz. 105 ff. sowie § 377 Rz. 11 ff.). Danach sind dies insbesondere[2] die le...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / III. Eintragung ins Gewerbezentralregister

Rz. 19 Schließlich kommt bei einem rechtskräftig wegen einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit nach § 23 AEntG verurteilten Arbeitgeber eine Eintragung ins Gewerbezentralregister nach § 149 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GewO in Betracht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zuständige Verfolgungsbehörde (§ 50f Abs 3 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 In § 50f Abs 3 EStG, der aufgrund der Bestimmungen des JStG 2010 vom 08.12.2010 (BStBl I 2010,1768) erstmals auf Rentenbezugsmitteilungen anzuwenden war (und der auch durch das BetrRStärkG (s Rn 1a) keine Änderung erfahren hat), die für den VZ 2010 zu übermitteln waren (§ 52 Abs 59b EStG aF) wird abweichend von den §§ 387 Abs 1 und 409 S 1 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verletzung der Pflichten nach § 22a Abs 2 S 8 EStG (bis 31.12.2017: § 22a Abs 2 S 9)

Rn. 10 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Tatbestand des § 50f Abs 1 Nr 2 EStG war bis zum Inkrafttreten des JStG 2010 (BGBl I 2010, 1768) in § 50f Abs 1 EStG aF geregelt und war dann inhaltlich unverändert in § 50f Abs 1 Nr 2 EStG übernommen worden. Bis dahin war er der alleinige bußgeldbewehrte Tatbestand des § 50f EStG. § 50f Abs 1 Nr 2 EStG bezieht sich auf die Vorschrift de...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.2 Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten

(1) 1Für das Steuerordnungswidrigkeitenverfahren gelten grundsätzlich die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§§ 35 ff. OWiG). 2Diese allgemeinen Verfahrensvorschriften treten jedoch zurück, soweit die AO etwas anderes bestimmt (vgl. §§ 409 bis 412 AO). 3Besonders bedeutsam ist der Katalog der entsprechend anzuwendenden Vorschriften des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Vorschrift des § 50f EStG (Steuerordnungswidrigkeit iSd § 377 Abs 1 AO) wurde durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) mit Wirkung ab 01.01.2005 in das EStG eingefügt. Auf Vorschlag des Finanzausschusses war sie in das AltEinkG aufgenommen worden (BT-Drucks 15/3004, 13, 21). Durch das JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 28...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XXI. Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§§ 26b, 26c UStG)

Tz. 360 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine handeln ordnungswidrig, wenn sie in einer Rechnung i. S. v. § 14 UStG (Anhang 5) zu einem in § 18 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder 2 UStG (Anhang 5) genannten Fälligkeitszeitpunkt Umsatzsteuer nicht oder nicht vollständig entrichten. Eine derartige Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 EUR geahndet w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 50f Abs 1 EStG – Rechtslage ab 26.11.2019

Rn. 13a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit der Regelung wird die Ahndung einer vorsätzlich oder leichtfertig begangenen Verletzung der Pflichten im Rentenbezugsmitteilungsverfahren (§ 22a Abs 1 S 1 EStG) als steuerliche Ordnungswidrigkeit ermöglicht. Mit der Neuregelung wird § 50f EStG an die VO (EU) 2016/679 angepasst (s 2. DSAnpUG-EU vom 20.11.2019, BGBl I 2019, 1626). Artikel ...mehr

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AGS 08/2023, Auslagenerstat... / II. Schuldspruchreife

Nach Auffassung des LG hat das AG die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu Unrecht nicht der Staatskasse auferlegt. Nach dem Grundsatz des § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467 Abs. 1 StPO fallen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse zur Last, soweit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Als Ausnahme hiervon könne das Gericht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Aufbewahrungspflicht für Rechnungen

Tz. 272 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Vorschrift des § 14b UStG (Anhang 5) wird die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen geregelt. Wird diesem Erfordernis nicht Rechnung getragen, kann dies unter Heranziehung der gesetzlichen Bestimmungen des § 26a Abs. 1 UStG (Anhang 5) mit einer Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis zur Höhe von 500 EUR bzw. 5 000 EUR) geahndet ...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.1 Begriffsdefinition

(1) 1Nicht jede pflichtwidrige Handlung bzw. Unterlassung begründet den Vorwurf der Leichtfertigkeit. 2Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit und liegt vor, wenn jemand in besonders großem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt und ihm dieser Verstoß besonders vorzuwerfen ist, weil er den Erfolg leicht hätte vorhersehen oder vermeiden können. 3Zu einem a...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / VII. Prozessuale Durchsetzung der Mitwirkungsrechte des Sprecherausschusses

Rz. 26 Streitigkeiten über Umfang und Grenzen der Beteiligungsrechte des Sprecherausschusses werden im Beschlussverfahren vor den ArbGen ausgetragen (§ 2a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG). Rz. 27 Kommt der Arbeitgeber den in § 30 S. 1, § 31 Abs. 1 oder § 32 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 2 S. 1 SprAuG genannten Unterrichtungs- oder Mitteilungspflichten nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder ve...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitgeberstellung von Eheleuten im Privathaushalt

Rz. 1733 Schließt ein Ehepartner, im Entscheidungsfall die Ehefrau, einen Arbeitsvertrag mit einer Hausangestellten ab, spricht nichts dafür, dass die Ehefrau stets den Ehepartner als (Mit-) Arbeitgeber mitverpflichten will. Hierzu gibt es nach Auffassung des BAG weder eine Verkehrssitte noch würde solches der Interessenlage der Beteiligten entsprechen (vgl. BAG v. 18.11.202...mehr