Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wegfall der Vertragsstörung.

Rn 29a Die Anpassung reagiert auf die Störung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Fällt dieser externe Umstand aber seinerseits weg, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen dies für den angepassten Vertrag hat. Besonders deutlich zeigt sich das bei staatlichen Eingriffen in das Wirtschaftsleben etwa iRd Bekämpfung der COVID-19-Pandemie: Nach dem mWv 1.10.22 aufgehobe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist das Grundstück vermietet oder verpachtet, so erstreckt sich die Hypothek auf die Miet- oder Pachtforderung. (2) 1Soweit die Forderung fällig ist, wird sie mit dem Ablauf eines Jahres nach dem Eintritt der Fälligkeit von der Haftung frei, wenn nicht vorher die Beschlagnahme zu Gunsten des Hypothekengläubigers erfolgt. 2Ist die Miete oder Pacht im Voraus zu entrichten,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausnahmen.

Rn 25 Art 6 gilt nun für alle in den Anbahnungssituationen geschlossenen Verbraucherverträge, doch sind Ausnahmen von I u II in IV in den fünf Buchstaben a) bis e) enthalten. Dann kann aber noch Art 46b EGBGB zum Zuge kommen. Rn 26 Lit a) betrifft Dienstleistungen, die ausschließlich in einem anderen Staat als dem Verbraucherstaat erbracht werden, bisher Art 5 IV lit b) EVÜ =...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Positive steuerliche Folgen

Rn. 313 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Besitzunternehmen: Unmittelbare Verlustzurechnung an die Gesellschafter, bei KG in den Grenzen des § 15a EStG; Besitzunternehmen: Anwendung der §§ 16, 34 Abs 3 EStG (ggf nur 56 % stpfl) bei Veräußerung von (Anteilen an) Besitzunternehmen(-PersGes) gegenüber § 3 Nr 40 Buchst c EStG (60 % ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Betriebspflicht.

Rn 8 Der Pächter ist im Regelfall nicht kraft Gesetzes zur Nutzung oder dem Betrieb des Pachtobjektes verpflichtet (nur bei Landpacht gilt § 586 I 3). Selbst die Vereinbarung einer Umsatzpacht soll keine Betriebspflicht begründen (BGH NJW 79, 2351; weitere Nachweise bei Michalski ZMR 96, 527). Dies lässt sich damit begründen, dass dem Verpächter analog § 162 I oder nach den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Scheinbestandteile

Rn. 163 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Scheinbestandteile sind Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt oder mit dem Grund und Boden verbunden wurden (§ 95 Abs 1 S 1, Abs 2 BGB), sowie Gebäude oder andere Werke, die in Ausübung eines dinglichen Rechts (Erbbraurecht, Nießbrauch) eines an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Haben sich nach Abschluss des Pachtvertrags die Verhältnisse, die für die Festsetzung der Vertragsleistungen maßgebend waren, nachhaltig so geändert, dass die gegenseitigen Verpflichtungen in ein grobes Missverhältnis zueinander geraten sind, so kann jeder Vertragsteil eine Änderung des Vertrags mit Ausnahme der Pachtdauer verlangen. 2Verbessert oder verschlechtert sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Landwirtschaft, § 585 I 2.

Rn 2 Hierunter fallen insb Ackerbau, Gartenbau (inkl Baumschulen), Viehhaltung, Obst- und Weinbau. Fischereipacht ist oft Rechtspacht (BGH NJW-RR 04, 1282 [BGH 22.04.2004 - III ZR 204/03]). Zu mitverpachteten Zahlungsansprüchen nach EU-Förderrecht vgl Zweibr RdL 18, 166. Rn 3 Str ist die Einordnung der professionellen Imkerei (vgl MüKo/Harke § 585 Rz 4). Voraussetzung ist wei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragseintritt (Abs 1).

Rn 4 Voraussetzungen für die entspr Anwendung der §§ 566 ff ist zunächst die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks oder Grundstücksteils, auch: Wohnungseigentumsberechtigung, durch den Nießbraucher. Bei Vermietung/Verpachtung durch den Eigentümer vor dem Nießbrauchsbeginn ist der Nießbraucher gem § 567b gebunden. Der Eigentümer ist es ohnehin. Rn 5 Die Vermietung/Verp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungstatbestände.

Rn 2 Nr 1 betrifft Miet-, Pacht- und andere Verträge, wenn das Vertragsverhältnis länger als vier Jahre dauert und der Betreute zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird. Hierunter fallen alle Miet- und Pachtverträge, unabhängig davon, welche Stellung der Betreute in ihnen hat sowie alle sonstigen Verträge, die zur Erbringung wiederkehrender Leistungen verpflichten. Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erlöschen der Ausübung.

Rn 10 Das Ausübungsrecht ist vom Bestand des Nießbrauchs abhängig (BGH NJW 71, 422; 90, 443 [BGH 20.10.1989 - V ZR 341/87]). Es erlischt mit diesem. Deshalb ist im Hinblick auf § 1056 eine eindeutige Abgrenzung ggü Miete/Pacht erforderlich (s.o. Rn 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eingriffsnormen.

Rn 16 Neben den Eingriffsnormen des Forumstaates waren nach dem bish IV für Formfragen schuldrechtlicher Grundstücksgeschäfte wie zB Kauf, Miete, Pacht zusätzlich (BeckOK/Mäsch Rz 54) die Eingriffsnormen des Belegenheitsstaates anzuwenden. Zu IV aF der nur noch für Altfälle gilt s. 7. Aufl diese Rn. Für ab dem 17.12.09 geschlossene Verträge gilt nicht mehr IV aF, sondern Art...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll. (2) Dies gilt auch, wenn das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Obligatorische Rechte.

Rn 12 Rechtsmangel liegt auch in obligatorischen Rechten, die Verfügungsbefugnis oder Besitz des Käufers beeinträchtigen, va Nutzungsrechte aus Miete und Pacht (BGH NJW 17, 1666 [BGH 18.01.2017 - VIII ZR 234/15] Rz 17; HP/Faust Rz 114; jew zur aF BGH NJW 91, 2700 f [BGH 17.05.1991 - V ZR 92/90]; 98, 534f [BGH 24.10.1997 - V ZR 187/96]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Fälligkeit, § 587 I.

Rn 1 Wie die gewöhnliche Pacht (§ 579) ist auch die Landpacht erst nach dem ersten Zeitabschnitt zur Zahlung fällig. Üblicherweise wird allerdings formularvertraglich eine Vorleistung des Landpächters – wie in § 556b für den Mieter geregelt – vereinbart. § 587 ist dispositiv.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Rücklassungspflicht gem § 596b I.

Rn 1 Sie gilt nur für die Pacht eines landwirtschaftlichen Betriebes (§ 585 I 1) und bezieht sich nur auf vorhandene nicht notwendig bei der Bewirtschaftung entstandene Erzeugnisse (vgl § 98 Nr 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 588 entspricht den §§ 581 II, 554, 559–559b. Dem Verpächter sollen Erhaltungsmaßnahmen ermöglicht werden und bei Verbesserungsmaßnahmen eine höhere Pacht zufließen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolge.

Rn 3 Dem Pächter steht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist im Falle des § 540 I zu. Der Verpächter kann sanktionslos dem Pächter die Überlassung des Pachtgegenstandes an Dritte untersagen, da letzterer hierzu gem den §§ 581 II, 540 mangels abw Vertragsregelung idR nicht berechtigt ist. Bei Tod des Pächters schließt § 584a II das Kündigungsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Übernimmt der Pächter eines Grundstücks das Inventar zum Schätzwert mit der Verpflichtung, es bei Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert zurückzugewähren, so trägt er die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Inventars. 2Innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft kann er über die einzelnen Inventarstücke verfügen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Steuerrecht

Rn. 141b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zur Vermeidung einer Zwangsbetriebsaufgabe – heutzutage auch wichtig als Auffangtatbestand bei ungewollter Beendigung einer Betriebsaufspaltung, s Rn 305 zu (1) und (3) und s Rn 421 – wurde durch den BFH (grundlegend s GrS BFH vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124) das Rechtskonstrukt der Betriebsverpachtung im Ganzen als ein Fall der "Betri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird ein Grundstück mit Inventar verpachtet, so obliegt dem Pächter die Erhaltung der einzelnen Inventarstücke. (2) 1Der Verpächter ist verpflichtet, Inventarstücke zu ersetzen, die infolge eines vom Pächter nicht zu vertretenden Umstands in Abgang kommen. 2Der Pächter hat jedoch den gewöhnlichen Abgang der zum Inventar gehörenden Tiere insoweit zu ersetzen, als dies ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Pächter ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Sache versehen hat, wegzunehmen. 2Der Verpächter kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Pächter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. 3Eine Vereinbarung, durch die das Wegnahmerecht des Pächters ausgeschlossen wird, ist nur wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Endet das Pachtverhältnis im Laufe eines Pachtjahrs, so hat der Verpächter dem Pächter den Wert der noch nicht getrennten, jedoch nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung vor dem Ende des Pachtjahrs zu trennenden Früchte zu ersetzen. 2Dabei ist das Ernterisiko angemessen zu berücksichtigen. (2) Lässt sich der in Absatz 1 bezeichnete Wert aus jahreszeitlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. 2Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gräben, Dränungen und Einfriedigungen, auf seine Kosten du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Pächter darf die landwirtschaftliche Bestimmung der Pachtsache nur mit vorheriger Erlaubnis des Verpächters ändern. (2) 1Zur Änderung der bisherigen Nutzung der Pachtsache ist die vorherige Erlaubnis des Verpächters nur dann erforderlich, wenn durch die Änderung die Art der Nutzung über die Pachtzeit hinaus beeinflusst wird. 2Der Pächter darf Gebäude nur mit vorherig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Beendigung des Pachtverhältnisses und vertragswidrig unterlassene Rückgabe des Pachtobjektes durch den Pächter. Zur Vorenthaltung der Pachtsache gilt das zu § 546a Gesagte entspr (zur Nutzungsentschädigung vgl Köln ZMR 22, 546; Ddorf v 6.6.23 – 13 W 2/23). Der Anspruch besteht auch während des Laufs einer Räumungsfrist (BGH GuT 07, 140 = NZM 06, 820). Die Vorenthaltung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 § 583a will die Schlechterstellung des Pächters, der Inventar zu Eigentum hat, abmildern. Ist der Verpächter nicht bereit, das Inventar des Pächters bei Vertragsende zum Schätzwert zu übernehmen, kann der Pächter hierüber verfügen, zB iRe Kreditsicherung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verpachtung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rn. 147 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Betriebsverpachtung im Ganzen muss sich zwar nicht auf den Betrieb als geschlossenen Organismus, aber auf die (dh alle) wesentlichen Betriebsgrundlagen erstrecken, die dem bisherigen Betrieb das Gepräge gaben (auch s Rn 141b; BFH v 18.12.2014, BFH/NV 2015, 827, Rn 28 mwN; BFH BFH/NV 1996, 787; BStBl II 1994, 922; 1990, 780; 1988, 257; 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht. (2) Dem Pächter steht wegen seiner Ansprüche gegen den Verpächter ein Zurückbehaltungsrecht am Grundstück nicht zu. (3) Hat der Pächter die Nutzung der Pachtsache einem Dritte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt vom 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1997/98, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Verpachtung nur eines Teilbetriebs als Betriebsverpachtung im Ganzen oder ggf Betriebsunterbrechung

Rn. 145 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die dargestellten Grundsätze der Betriebsverpachtung im Ganzen gelten auch für die Verpachtung eines Teilbetriebs (wegen des Teilbetriebsbegriffs s § 16 EStG; BFH BStBl II 1977, 45). Unter Bestätigung der Rechtsauffassung im Urt BFH BStBl II 1977, 42 weist der BFH aber darauf hin, dass evtl die Verpachtung eines Teilbetriebs als eine Tätigk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Inboundfall

Rn. 317 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beispiel 2 (Inboundfall): Ein ausländisches "Besitz"-Unternehmen besitzt in Deutschland ein Fabrikgrundstück und ist gleichzeitig beherrschender Gesellschafter einer deutschen KapGes, die ihr Gewerbe auf dem dem ausländischen Unternehmen gehörenden Grundstück betreibt und hierfür an das ausländische Unternehmen eine Pacht zahlt. Ist das ausl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliche Aspekte

Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab s Rn 300 vorletzter Absatz. Die beschränkte Haftung einer KapGes als Betriebsfirma bietet die Möglichkeit, zivilrechtlich das gesamte wertvolle AV der betrieblichen Haftung (Kredithaftung, insb Produzentenhaftung) zu entziehen. Dem ist aus Erfahrung der Praxis hinsichtlich der Kredithaftung entgegenzuhalten, dass diese Wirkung oft zT d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 544 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und entspricht inhaltlich § 567 aF; daher existiert keine Übergangsregelung (aA Hamm ZMR 02, 196). Die Vorschrift dient dem Ausschluss von Erbmiete bzw ähnlichen Vertragsverhältnissen, mit der außerhalb des numerus clausus der Sachenrechte und des Buchungszwangs der Grundstücksrechte die Verkehrsfähigkeit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / n) Dauerschuldverhältnisse

Rn. 459 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das sich nicht in einmaligen Erfüllungshandlungen erschöpft (wie zB in den Fällen der Veräußerung oder Werklieferung), sondern eine Verpflichtung zu einem fortlaufenden Tun, Unterlassen oder Verhalten begründet (zB Miete, Pacht, Arbeitsverhältnis, Darlehensverhältnis). Zurechnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erfüllung.

Rn 2 Der Anwendungsbereich der Vorschrift knüpft mit dem Merkmal der Erfüllung an § 362 an. Sie gilt für alle Forderungen, die iSd § 362 erfüllt werden können. Erfasst werden nicht nur einmalige Sach- oder Geldleistungen. Die Vorschrift ist auch auf die dauerhafte Gebrauchsüberlassung iRe Miet-, Pacht-, Leasing- oder Leihvertrags anwendbar. Ihr Anwendungsbereich umfasst hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Konkurrenzen.

Rn 1 § 546 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und gilt für alle Mietverhältnisse. Bei Pacht gilt zusätzlich § 582a III bezüglich des Inventars. § 546 entspricht § 556 I, III aF. Der frühere II für Wohnraummiete wurde in § 570 normiert. Die Rückgabepflicht des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses in I steht nicht im Synallagma mit einer Vermiete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nutzungen/Schuldhafte Nichtnutzung.

Rn 3 Da sich § 987 I und II ausschl mit den Folgen des EBV befasst, können unter Nutzungen gem § 100 (Legaldefinition) auch nur Sachnutzungen gem § 99 I und III sowie Vorteile aus dem Sachgebrauch gem § 100 verstanden werden. Bsp: Feldfrüchte, Miete, Pacht, ersparte Aufwendungen beim Kfz-Gebrauch, Zinsen (BGH NJW-RR 07, 557 [BGH 01.02.2007 - IX ZR 96/04]) etc. Ird Absatz II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 585a entspricht § 550 1 (vgl auch zum Bestimmtheitserfordernis Brandbg v 12.2.15, 5 U [Lw] 45/14), wobei die Mindestlaufzeit bei der Pacht auf zwei Jahre ggü der Miete erhöht ist. Eine Bezugnahme (vgl BGH GuT 11, 86 [BGH 15.04.2011 - LwZR 7/10]) auf den ›zur Zeit bestehenden Pachtvertrag‹, nicht aber auf eine bestimmte Urkunde, ist ungenügend (Naumbg OLGR 07, 362). Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume gelten die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535–548). Da der Gesetzgeber daran anschließend das Wohnraummietrecht geregelt hat, bedurfte es der Verweisungsvorschrift des § 578. Ergänzt wird das Mietrecht für Grundstücke und Räume durch §§ 579–580. § 578 gilt über § 581 II auch für die Pacht (BGH ZMR 11, 36...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beispiele für eine ordnungsgemäße Verwaltung.

Rn 24 Rechtsstreitigkeiten, einschl der Prozessführung (Hamm BB 76, 671), Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten nach § 2046, sofern sie nicht von einem Konto getilgt werden, das den gesamten Nachlass bildet, dafür aber nicht ausreicht und der Nachlass dadurch überschuldet wird (Celle FamRZ 03, 1224); Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung (Saarbr ZFE 07, 439); Benutzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 546a wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und begründet zugunsten des Vermieters bei verspäteter Rückgabe der Mietsache einen Entschädigungsanspruch mindestens in Höhe der vereinbarten Miete. Ist die ortsübliche Miete höher, kann der Vermieter diese verlangen. § 546a ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein vertraglicher Anspruch eigener Art. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unbeschadet der Artikel 5 und 7 unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (›Verbraucher‹), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (›Unternehmer‹), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seeliger, Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Steuerrecht, Stuttgart 1962; Döllerer, Leasing – wirtschaftliches Eigentum oder Nutzungsrecht?, BB 1971, 535; Lorenz, Wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit im Bilanzrecht, Düsseldorf 2002; Wagner, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Fall der Einräumung von Ankaufs- und Andienungsrechten (Call- und Put-Optionen), DK...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Abgrenzung des Unternehmens

Rz. 168 Der exakten Abgrenzung des Bewertungsobjekts (vom übrigen Vermögen des/der Inhaber) kommt bereits bei der Erhebung der für die Bewertung erforderlichen Daten besondere Bedeutung zu.[307] Maßgeblich sind dafür vor allem wirtschaftliche Kriterien. Das Ziel besteht darin, die der der übertragungsgegenständlichen unternehmerischen Einheit innewohnenden Ertragskraft zu er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mietvorauszahlungen.

Rn 4 Erfasst sind nach Mietende geleistete Mietvorauszahlungen, die nach dem Normzweck (vgl Rn 1) der vertraglichen Vereinbarung entspr müssen (vgl Bub/Treier V B Rz 443), andernfalls greift nur Bereicherungshaftung gem § 812 (BGH NJW-RR 10, 86 [BGH 16.09.2009 - XII ZR 71/07]). Als Schutzbestimmung zugunsten des Mieters beinhaltet § 547 einen weiten Mietbegriff: zur Miete ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 1 Mietverträge sind gegenseitige Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen. Für sie sind grds die Vorschriften des Allgemeinen Teils und des Allgemeinen Schuldrechtes anwendbar, soweit §§ 535–580a nichts anderes anordnen. Als schuldrechtliches Rechtsgeschäft sind Mietverträge als Grundform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Sachen vom dinglichen Nießbrauch...mehr