Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl. C 241 vom 28.9.04, S. 1), gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags, aufgrund ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sonstige Rechte.

Rn 11 Oberbegriff für Rechte wie Patente (zur aF BGH NJW 79, 713 f mwN), Markenrechte, Urheberrechte, Unterlassungsansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht (zur aF BGHZ 110, 196, 199 f ›Aufbügelmotive Boris Becker‹) (ebenso MüKo/Westermann Rz 4, 8; Pahlow JuS 06, 289, 290; aA: Sachmangel BRHP/Faust Rz 11; Bartsch CR 05, 1 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 71b Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 71b Brüssel Ia-VO0 Die Zuständigkeit eines gemeinsamen Gerichts wird wie folgt bestimmt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Störung der Vertragsgrundlage.

Rn 13 Diese besteht bei I in einer ›schwerwiegenden Veränderung‹ nach Vertragsschluss und bei II darin, dass sich ›wesentliche Vorstellungen‹ als falsch herausstellen. Die Zusätze ›schwerwiegend‹ und ›wesentlich‹ bedeuten, dass nicht jede Veränderung genügt. Vielmehr muss sie dazu führen, dass der benachteiligten Partei ›das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemute...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Passivprozesse.

Rn 16 Richtet sich eine Leistungsklage gegen Gesamthänder, liegt eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft vor, sofern die Gesamthänder nur gemeinsam zur Erfüllung in der Lage sind (BGH NJW 00, 291 f [BGH 15.10.1999 - V ZR 141/98]; 75, 310f [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]). Diese Voraussetzung greift bei echten Gesamthandsverbindlichkeiten ein, die – wie der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Marken.

Rn 66 Erfasst werden Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben, § 1 MarkenG. Gepfändet werden können die durch Eintragung, Benutzung oder notorische Bekanntheit, §§ 4, 29 I Nr 2 MarkenG, sowie die durch Anmeldung, § 31 MarkenG, begründeten Rechte. Im Pfändungsantrag sollten alle Markenrechte genannt werden. Die Pfändung erfolgt nach Abs 2 durch Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht.

Rn 7 In den Anwendungsbereich des § 32 fallen die aus der Verletzung gewerblicher Schutzrechte u Urheberrecht resultierenden Ansprüche (Zö/Schultzky Rz 8; ThoPu/Hüßtege Rz 3), zB nach MarkenG (vgl BGH GRUR 07, 1200, 1202 zu § 15 MarkenG; Hambg Magazindienst 04, 594 ff zu § 14 MarkenG; zur Löschungsklage nach §§ 51, 55 MarkenG s aber Frankf OLGR 07, 632 f; vgl auch BGH NJW 05...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einwirkung auf fremde Güter.

Rn 10 IRe GoA können Einwirkungen auf fremde Sachen und Rechte erfolgen. Typische Einwirkungen sind Nutzungen, bei Sachen auch die Veräußerung und Verwendungen. Ziel der Anknüpfung muss es sein, für die unterschiedlichen gesetzlichen Ansprüche zu einem einheitlichen Statut zu gelangen. Der Vornahmeort entspricht insoweit regelmäßig dem Einwirkungsort, was zum Gleichklang mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Geschmacksmuster.

Rn 65 Gepfändet werden kann das Recht am Geschmacksmuster, § 30 I Nr 2 GeschmMG, das durch die Anmeldung begründete Recht, § 32 GeschmMG, und das Recht an einem offenbarten Muster vor der Anmeldung, § 5 GeschmMG (Zö/Stöber § 857 Rz 9). Entspr gilt für Gebrauchsmuster, § 22 I 2 GebrMG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruch in Ansehung der Sache.

Rn 5 Der Anspruch muss in Ansehung der Sache bestehen (Alt 1). Er besteht also nicht nur, wenn sich der Anspruch des Gläubigers auf die Sache erstreckt, sondern auch dann, wenn zwischen dem Anspruch und der Sache eine sonstige rechtliche Beziehung besteht (BGHZ 93, 191, 198 f mwN). Der Anspruch braucht auch nicht die Sache selbst zum Gegenstand haben. Es kann sich auch um ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfrüchte.

Rn 5 Unmittelbare Rechtsfrüchte sind die bestimmungsgemäßen Erträge eines Rechts. Diese bestehen selbstständig und als eigener Leistungsgegenstand neben dem Stammrecht. Hierunter fallen zB die Nutzungen des Pächters, des Nießbrauchers (KG NJW 64, 1808), des Reallastberechtigten und des Inhabers einer Grunddienstbarkeit oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Rechtsfrücht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urheberrechte.

Rn 62 Gegen den Urheber ist gem § 113 UrhG die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das Urheberrecht nur mit seiner Einwilligung und nur insoweit zulässig, als er Nutzungsrechte nach § 31 UrhG einräumen kann. Gepfändet werden können die Verwertungsrechte aus den §§ 15 ff UrhG. In die Honorare und sonstigen Geldforderungen des Urhebers kann nach den §§ 857 I, II, 829 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 10 DIRL. Sie stellt klar, dass Nutzungseinschränkungen iRd von § 327e II, III statuierten subjektiven und objektiven Anforderungen auch dann zur Vertragswidrigkeit führen, wenn sie sich aus der Verletzung von Rechten Dritter ergeben. Aus Art 10 DIRL ergibt sich, dass hier insb Rechte des geistigen Eigentums gemeint sind. Fragen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilung in Natur.

Rn 2 Der gemeinschaftliche Gegenstand ist teilbar, wenn er in Teile zerlegt werden kann, deren Wertverhältnis den Anteilen der Teilhaber entspricht und die Zerlegung keine Wertminderung zur Folge hat (RG JW 35, 781; MüKo/Schmidt § 752 Rz 8; Staud/Eickelberg § 752 Rz 9, 11). Neben der rechtlichen ist damit auch eine wirtschaftliche Unteilbarkeit möglich. Die Kosten der Teilun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hinausgehen über den Antrag (›Mehr‹) oder qualitative Abweichung vom gestellten Antrag (›Aliud‹).

Rn 5 Abs 1 wird verletzt, wenn das Gericht einen Streitgegenstand mit einem anderen, nicht – oder nicht mehr (dazu BGH BeckRS 19, 11565 Rz 6) – zur Entscheidung gestellten ›austauscht‹ oder dem Kl einen prozessualen Anspruch aberkennt, den er nicht oder nicht mehr zur Entscheidung gestellt hat (BGH NJW 91, 1683, 1684; BAG BeckRS 16, 71129), so wenn der Kl in 1. Instanz trotz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. ABC der Teilbetriebe

Rn. 212 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindung für die Einschränkung eines Gewerbebetriebs gehören zum laufenden Gewinn u sind keine Teilbetriebsveräußerung (BFH v 26.06.1975, BStBl II 1975, 832). Appartementhaus u Hotelbetrieb können jeweils einen Teilbetrieb darstellen (BFH v 23.11.1988, BStBl II 1989, 376; BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 69). Aufbau-Teilbetrieb Aufbau-Teilbetrieb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Immaterialgüterrechte.

Rn 26 Patent- (§ 15 PatG; RGZ 75, 225, 227; 126, 280, 284), Gebrauchs- (§ 22 GebrMG) u Geschmacksmusterrechte (§ 30 GeschmMG) u Markenrechte (§§ 27, 29 I Nr 1 MarkenG) können durch formlosen Vertrag verpfändet werden (Lwowski/Hoes WM 99, 771, 773; Klawitter/Hombrecher WM 04, 1213; dies WM 05, 1689; Fammler WRP 06, 534; Orthmann/Weber BB 12, 1039 f). Verlegerrechte sind ebenf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Firmenrecht und Zeichenschutz (Abs 1 Nr 4 lit b, c).

Rn 9 Das Firmenrecht wird durch §§ 17–38 HGB geregelt und ist notwendig einem Kaufmann zuzuordnen (vgl § 17 I HGB). Auf die Herleitung des Anspruchs aus Gesetz oder Vertrag wie auf die Ausgestaltung des Begehrens kommt es für die Zuordnung als Handelssache nicht an. – Der Zeichenschutz umfasst Marken (vgl FG Düsseldorf 22.7.09 – 4 K 1400/09) und eingetragene Designs (einschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich und Verfahrensvergleichung.

Rn 15 § 307 gilt auch im Eilverfahren (wie § 306 Rn 10) sowie bei Klagen des kollektiven Rechtsschutzes (BGH NJW 89, 1673, 1675 [BGH 22.03.1989 - VIII ZR 154/88]: AGB-Verbandsklage). Der Ausschluss des § 306 durch § 14 III KapMuG (§ 306 Rn 11) gilt für § 307 nicht. Ein ›Anerkenntnis‹ hinsichtlich der Zuständigkeit des Schiedsgerichts im Verfahren nach § 1032 II ist wirkungslo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwilligungsfreie Rechtsgeschäfte.

Rn 14 Lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsfrei ist der Erwerb von Rechten durch Aneignung (§ 958) oder Übereignung einer Sache oder Abtretung einer Forderung an den Minderjährigen (BFH NJW 89, 1632 [BFH 10.08.1988 - IX R 220/84]), die Patent- und Markenanmeldung, die Schenkungsannahme mit den in Rn 11, Rn 12 genannten Einschränkungen und die Vermächtnisann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 36. Immaterialgüterrechte (Abs 1, 2, 4).

Rn 35 Das Immaterialgüterrecht, also das Urheber-, Patent-, Erfindungs- und Markenrecht ist weitgehend durch internationales Einheitsrecht geregelt (dazu Staud/Magnus Art 4 Rz 531; MAHIntWirtR/Brödermann Rz 588–597). Für die zu schützenden Rechte gilt grds das Recht des Schutzlandes (vgl BGHZ 126, 252; 136, 380). Für Fragen des Urhebervertragsrechts gilt stattdessen das Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Neben- und Hilfsrechte.

Rn 6 Akzessorische Ansprüche u bloße Hilfsrechte zur Durchsetzung einer Forderung können nicht selbstständig abgetreten werden, sie gehen gem § 401 mit dem Hauptanspruch über. Dies betrifft die Ansprüche aus Bürgschaft (BGHZ 115, 177, 180 f; ZIP 02, 886, 888) – anders, wenn die Hauptschuldnerin (GmbH) infolge Vermögenslosigkeit untergeht (BGHZ 82, 323, 326 ff), Hypothek (§ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I S 3786) und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.17 (BGBl I S 2208, 2218) geändert. Rn 2 Die elektronische Aktenführung soll die Papierakte ersetzen. Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Nutzung und Gebrauchsvorteile.

Rn 17 Für die rechtsgrundlose Nutzung einer fremden Sache ist grds der Verkehrswert des Gebrauchs zu ersetzen (AnwK/Linke § 818 Rz 33; Grüneberg/Sprau § 818 Rz 23 mw Bsp aus der Rspr), der bspw bei einem vertragslosen Miet- oder Pachtgebrauch regelmäßig dem ortsüblichen, hilfsweise dem angemessenen Miet- bzw Pachtzins entspricht (BGH NJW 08, 1266 Rz 50 – ortsübliche Geschäft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausdrückliche gesetzliche Vorgaben.

Rn 23 Für bestimmte Fälle wird die Bildung spezieller Spruchkörper für konkrete Sachgebiete gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben, etwa in Baulandsachen (§§ 220, 229, 232 BauGB), der Kammern für Handelssachen (§§ 93 ff GVG), der Familiengerichte (§ 23b GVG), der Patent-, Kartell- und Urhebergerichte (§ 143 I PatG, 89 ff GWB, 105 UrhG) und der Gerichte für Kennzeichnungsstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die in § 325 angeordneten Ausnahmen beziehen sich nur auf den Fall der Rechtsnachfolge. Sie gelten in allen Verfahren der ZPO. Für die Nacherbfolge enthält § 326, für die Testamentsvollstreckung § 327 eine ähnl gestaltete Sonderregelung, die in ihrem Anwendungsbereich § 325 vorgeht. Entsprechende Anwendung findet § 325 auf die Rechtsnachfolge in WEG-Sachen (BGHZ 148, 33...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstiges Vermögen.

Rn 21 Eine dem Schuldner zustehende Hypothek, Grundschuld (auch Eigentümergrundschuld), Rentenschuld oder Reallast ist unter Angabe des belasteten Grundstücks und ggf des Aufbewahrungsorts des Briefs zu offenbaren. Mitzuteilen ist ein Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers auch bereits vor Erlöschen der gesicherten Forderung, da der Rückgewähranspruch aufschiebend bedingt b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Keine analoge Anwendung des § 490 II.

Rn 12 Einstweilige Verfügungen im Patentrecht enthalten gelegentlich die Anordnung der Besichtigung eines möglicherweise ein Patent verletzenden Gegenstandes durch einen Sachverständigen verbunden mit der Aufforderung zur Gutachtenerstattung. Der Zulässigkeit des Widerspruchs steht § 490 II 2 nicht entgegen; denn diese Besichtigungsverfügung verbunden mit der Forderung der g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Inlandsbezug

Rn. 158 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Für den erforderlichen Inlandsbezug steht ein Bezugs-Trias zur Verfügung (s Rn 266): Bei Grundstücken und Sachinbegriffen genügt hierfür deren Belegenheit im Inland. Bezüglich Rechte bedarf es einer Eintragung in öffentliche Bücher oder Register (zB Patent-, Markenschutz-, Gebrauchsmusterregister). Schließlich kann sich der Inlandsbezug auch a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 1287 regelt in Ergänzung der §§ 1281, 1282 u 1284 (Ludwig DNotZ 92, 339, 348) die Wirkung der Leistung auf die wirksam verpfändete Forderung. Da diese erlischt (§ 362 I), fällt das Verpfändungsobjekt weg. An seine Stelle tritt grds der geleistete Gegenstand, an dem sich das Pfandrecht im Wege dinglicher Surrogation fortsetzt (1) bzw an dem der Pfandgläubiger eine Hypo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zustellung (Abs 2).

Rn 20 Ausnahmsweise kann kein Drittschuldner festzustellen sein, so etwa bei Patent-, Marken- und Urheberrechten (St/J/Würdinger § 857 Rz 99). In diesem Fall lässt Abs 2 für eine wirksame Pfändung, abw von § 829 II, eine Zustellung an den Schuldner genügen. Die Zustellung kann aber nicht nach § 829 II 3 durch Aufgabe zur Post erfolgen (MüKoZPO/Smid § 857 Rz 6). Zudem ist dan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unterbrechung, Ruhen des Verfahrens.

Rn 22 Die entsprechenden Tatbestände wirken nur für den Streitgenossen, in dessen Person sie sich verwirklichen. Wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung darf ggü den nicht betroffenen Streitgenossen das Verfahren weder fortgeführt werden noch gar in der Sache entschieden werden. Mangels Geltung der Vertretungsfiktion ist das Verfahren analog §§ 148, 251 insg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Angriffs- und Verteidigungsmittel, die unentschuldigt nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist, Berufungserwiderungsfrist oder einer vom Gericht gesetzten Frist zur Replik vorgebracht werden, sind sie für die Entscheidung unberücksichtigt zu lassen, wenn sie die Erledigung des Verfahrens verzögern würden. Damit sollen die Parteien veranlasst werden, in 2. Instanz f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein Einzelrechtsübergang.

Rn 8 Ein solcher findet nicht statt (§ 265 II nicht anwendbar) bei Erwerb und Verlust einer Prozessführungsbefugnis wie Aufhebung (BGH NJW-RR 03, 1419) oder Anordnung (LG Krefeld ZinsO 14, 2522) der Zwangsverwaltung, Beendigung des Insolvenzverfahrens (BGHZ 175, 86) oder Freigabe eines Gegenstandes durch Insolvenzverwalter (BGHZ 46, 249; LG Hamburg EWiR 02, 727), befreiende ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 18 Dem Berechtigten sind alle Informationen zu verschaffen, die er bei verständiger Würdigung benötigt, seinen Pflichtteilsanspruch zu berechnen, also die dazu erforderlichen Unterlagen (Staud/Herzog Rz 117) wie Kaufvertragsurkunden bei zeitnaher Veräußerung von Nachlassgegenständen (Rn 13). Die Rspr hat einen Anspruch auf Vorlage solcher Unterlagen (Bilanzen, Gewinn- und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sach- und Produktmängel.

Rn 8 S ausf Zimmermann AcP 13, 652 ff. Den Grundsätzen des § 434 I, II, III sind alle Mängel eines Rechts zu unterstellen, die nicht aus Rechten eines Dritten, sondern aus seinem abw Inhalt resultieren (Rn 3; BRHP/Faust Rz 10; MüKo/Westermann Rz 14; Eidenmüller ZGS 02, 290, 291; aA Erman/Grunewald Rz 7: Veritätshaftung; Grigoleit/Herresthal JZ 03, 118, 124 f). Bsp: nicht ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Eingriff (›in sonstiger Weise‹).

Rn 58 Der Bereicherungsanspruch aus § 812 I 1 Alt 2 setzt einen Eingriff in die Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers voraus. Was genau darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 812 I 1 Alt 2 nicht. Für eine tatbestandskonforme Definition des Begriffs ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Eingriffsakt, seiner Qualifizierung als unbefugt und seinem Objekt. Rn 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nicht körperliche Gegenstände.

Rn 3 Nicht erfasst werden Energien wie Elektrizität, Wärme. Hieran ist Eigentum oder Besitz nicht begründbar. Die durch technische Anlagen gewonnene Wind- oder Sonnenenergie kann aber Gegenstand von Rechtsgeschäften sein (BGH NJW-RR 93, 1160 [BGH 30.06.1993 - XII ZR 161/91]). Nicht unter den Sachbegriff fallen weiter Immaterialgüterrechte, wie Patent, Gebrauchsmuster, Design...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sicherungsmittel.

Rn 10 Sicherungsmittel können abtretbare gegenwärtige, künftige, bedingte, befristete u ungewisse Forderungen (§ 398 Rn 13–16), auch auf Rückgewähr einer Grundschuld (BGH ZIP 11, 2364 Rz 8), aber auch sonstige übertragbare Rechte (§ 413 Rn 2–8) sein, wie zB Grundschulden (BGH NJW 74, 185), Patente (Klawitter/Hombrecher WM 04, 1213, 1216), Markenrechte (Lwowski/Hoes WM 99, 77...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Tatbestandsmerkmale

Rn. 149 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es müssen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, dh, sämtliche Voraussetzungen von § 15 Abs 2 EStG müssen erfüllt sein. Hinsichtlich der grds Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von fünf Jahren (BFH BStBl II 2002, 291) werden auch ausländische Grundstücke mitberücksichtigt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgeschäftliches Handeln zu einem privaten Zweck.

Rn 9 Ein privater Zweck rechtsgeschäftlichen Handelns ist nach der Negativdefinition der Norm gegeben, wenn mit dem Abschluss des Rechtsgeschäfts weder gewerbliche noch selbstständige berufliche Zwecke verfolgt werden. Nunmehr stellt der Gesetzestext klar, dass es bei den durch ein Rechtsgeschäft verfolgten Zwecken ausreicht, wenn diese überwiegend im privaten Bereich liegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Totalersatz.

Rn 5 Nach dem zweiten in § 249 I verkörperten Grundprinzip umfasst der zu leistende Natural- oder Geldersatz allen Schaden, der auf den zum Ersatz verpflichtenden Umstand zurückgeht. Daher gehören zum Schaden bei dem Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs auch nicht nur die reinen Abschleppkosten, sondern auch die Kosten, die im Zusammenha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dienstleistungsvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 11 Maßgebend bei Dienstleistungsverträgen ist der gewöhnliche Aufenthalt (Art 19) des Dienstleisters (eingehend Staud/Magnus Art 4 Rz 40 f). Soweit Individualarbeitsverträge betroffen sind, kommt Art 8 zur Anwendung. Für Verträge mit Vertretern freier Berufe und Gewerbetreibenden ist nach Art 4 I lit b grds das Recht ihrer Niederlassung bzw ihres gewöhnlichen Aufenthalts ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vor Eintritt der Rechtshängigkeit.

Rn 15 Bei einer Rechtsnachfolge vor Zustellung der Klageschrift an den Bekl wirkt das gegen die nicht mehr legitimierte Partei ergehende Urt grds nicht für den Rechtsnachfolger, auch dann nicht, wenn dieser die Prozessführung genehmigt (BGH MDR 64, 588; Dresd MDR 15, 1097). Rn 16 Verschiedene materiell-rechtliche Sonderregelungen sehen jedoch in Erweiterung des § 325 I eine R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Aufnahme des Verfahrens.

Rn 8 Für die Aufnahme sind in den §§ 85, 86, 180 II 184 I 2 InsO Spezialregelungen vorhanden, d.h. die Aufnahme richtet sich insoweit nach der InsO (BGH NJW-RR 14, 1270; 22, 1350 Rz 13; BeckRS 22, 1469 Rz 4 = ZInsO 22, 591). Danach sind aufnahmeberechtigt in erster Linie der Insolvenzverwalter (§§ 85 I 1, 86 I InsO) sowie der Gegner (§§ 85 II, 86 I, 180 I, 184 I 2 InsO) und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Justizverwaltungsakte.

Rn 6 Darunter ist jedes hoheitliche Handeln einer Justizbehörde mit unmittelbarer Außenwirkung zur Regelung eines Einzelfalls zu verstehen, das die betroffene Person in ihren Individualrechten unmittelbar verletzen kann. Eine unmittelbare Außenwirkung tritt ein, wenn das hoheitliche Handeln unmittelbare rechtliche Folgen hat (Hamm NJW 72, 2145). Justizverwaltungsakte sind ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zurückbleiben hinter dem Antrag (›Weniger‹).

Rn 8 Abs 1 verbietet nicht die Zuerkennung eines Weniger (Minus) ggü dem Antrag, wenn und soweit die zuerkannte Rechtsfolge in dem gestellten Sachantrag enthalten ist (umfassend Musielak FS Schwab, 349, 352f). Die Klage ist dann ›im Übrigen‹ abzuweisen. Über einen Hilfsantrag darf erst entschieden werden, wenn der Hauptantrag erfolglos bleibt. Scheitert eine Stufenklage auf ...mehr