Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 259 findet unabhängig davon Anwendung, ob der Anspruch auf Rechenschaftslegung auf Vertrag, Gesetz oder allg Rechtsgrundsätzen (§ 242) beruht. Eine gesetzliche Rechenschaftspflicht sehen zB die §§ 27 III, 86 1, 556 III, 666, 675 I, 681 2, 687 II 1, 713, 740 II – beachte nF zum 1.1.24, §§ 1214 I, 1698 II, 1807, 2130 II, 2218 sowie § 28 IV WEG vor. Auch für die Pflicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Gerichtsstände.

Rn 5 Ausschließlich sind nur die Gerichtsstände, die als solche gekennzeichnet sind. Sie können gesetzlich bestimmt sein oder sich aus einer zulässigen Gerichtsstandsvereinbarung ergeben (s dazu § 38 Rn 2). Liegt ein ausschließl Gerichtsstand vor, so ist das Verfahren zwingend vor diesem Gericht zu führen (s dazu näher Rn 8). Bsp für gesetzlich geregelte ausschl Gerichtsstän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtverletzung.

Rn 10 Pflichtverletzung ist die unberechtigte Abweichung einer Partei vom Vertragsprogramm respective Programm des Schuldverhältnisses. Sie ist Voraussetzung für sämtliche Rechtsbehelfe. Erforderlich ist daher zunächst die Feststellung des Vertragsprogramms mit den einzelnen Pflichten der Parteien, worin eine Hauptaufgabe bei der Anwendung der Vorschrift liegt (s den notwend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belegenheit des Vermögens oder des Klagegegenstandes (§ 23 S 2).

Rn 8 Bei körperlichen Gegenständen (§ 90 BGB) ist die Belegenheit einfach anhand der tatsächlichen Umstände zu bestimmen. So können bereits inländische Büroräume mit entsprechender Ausstattung für das Eingreifen des § 23 genügen (BAG RIW 13, 803 ff; LAG Hessen IPrax 01, 461, 464; Frankf NJW-RR 96, 186, 187). Gleiches gilt für im Inland verwahrte Inhaberpapiere, deren sachenr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift und die zu ihr entwickelten Grundsätze der Erledigung des Rechtsstreits gelten zunächst für alle kontradiktorischen Verfahren der ZPO, die der Dispositionsmaxime unterliegen und mit einer selbstständigen Entscheidung über eine Hauptsache und die Kosten enden. Darunter fallen neben dem Urteilsverfahren folgende Verfahren: Arrest und einstweilige Verfügunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 726 BGB – Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes.

Gesetzestext Die Gesellschaft endigt, wenn der vereinbarte Zweck erreicht oder dessen Erreichung unmöglich geworden ist. Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters. (zum 1.1.24) Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Konnexe Streitigkeiten (Nr 1).

Rn 2 Der in Nr 1 geforderte enge Zusammenhang ist nicht nach den Maßgaben des nationalen Rechts, sondern europäisch-autonom zu bestimmen. Er kann nach einer von der Rspr in Anlehnung an Art 30 entwickelten Formel konkretisiert werden (EuGH Slg 88, 5566 = ECLI:EU:C:1988:459; offenlassend zur Identität EuGH Slg 06, I-6535), die damit wohl eine materiell-rechtliche Unvereinbark...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 890 ermöglicht dem Gläubiger eines titulierten Unterlassungs- oder Duldungsanspruchs gegen den Schuldner zu vollstrecken und entspricht für diesen Bereich der Handlungsvollstreckung nach den §§ 887 f. Praktische Bedeutung kommt § 890 va im Bereich der Störung dinglicher Rechte, im Wettbewerbs-, Urheber-, Patent- und Namensrecht sowie beim Schutz absoluter Rechtsgüter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Divergenz.

Rn 14 Von dem Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rspr (§ 543 II 1 Nr 2 Alt 2) werden Fälle der Divergenz erfasst, die dann gegeben ist, wenn die anzufechtende Entscheidung von der Entscheidung eines höheren oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Eine Abweichung idS liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtskraftwirkung.

Rn 4 Grundfall einer streitgenössischen Nebenintervention ist eine Rechtskrafterstreckung des Vorprozesses auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Streithelfer und dem Gegner, die etwa durch §§ 76 IV, 325, 327, 640e, 728, 856, 61 II GmbHG, 248, 249, 256 VII AktG, 111 II GenG, 183 InsO, 128, 129 HGB, 407 II, 408 BGB, 3 Nr 8 PflVG statuiert wird. Einschränkend muss sich die Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aussetzung und Ruhen.

Rn 9 Aussetzung und Ruhen treten nur kraft richterlicher Anordnung oder Zustellung eines entsprechenden Beschl ein, der vAw oder auf Antrag zwingend oder nach einer Ermessensausübung des Gerichtes ergeht (BGH NJW 20, 1973 Rz 23). Die Aussetzung ist nur zulässig, wenn das Gesetz sie vorsieht, wie zB in der ZPO in §§ 65, 148, 149, 152–154, 246, 247, 578 II, 613 II (Musterfests...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtskrafterstreckung.

Rn 7 Entfaltet ein Urt gegen einen Dritten (§§ 76 IV 2, 325, 325a, 326, 327, 727, 129 I HGB, 407 II, 408 BGB, 248 AktG, 183 InsO) Rechtskraft, kann er sich auf ein rechtliches Interesse berufen (vgl BGH, WM 15, 1283 Rz 18). Ebenso verhält es sich in Fällen einer Gestaltungswirkung (BGHZ 166, 18, 20; BGH, WM 15, 1283 Rz 19). Ein Aktionär konnte im Anfechtungsrechtsstreit gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Willenserklärung.

Rn 3 Der Begriff der Willenserklärung umfasst zum einen alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Unerheblich ist, ob es sich beim Adressaten der Erklärung um den Gläubiger, einen Dritten (Brandbg NJW-RR 01, 1185, 1186) oder eine deutsche Behörde (BGHZ 120, 239, 248) handelt. Die rechtsgeschäftlichen Erklärungen können auf Abschluss eines Vertrages gerichtet sein, wie zB Angebo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Höhe des Schadens.

Rn 11 Die wichtigste beweisrechtliche Funktion des § 287 I besteht unbestritten in der Feststellung der Höhe eines Schadens. Steht ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach fest und bedarf es lediglich der Ausfüllung zur Höhe, darf die Klage grds nicht vollständig abgewiesen werden (BGH NJW 10, 3434, 3435 [BGH 14.07.2010 - VIII ZR 45/09]). Vielmehr muss der Tatrichter versu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 307a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die durch das ATADUmsG vom. 25.06.2021 eingefügte Regelung weitet die beschränkt stpfl Einkünfte für die Fälle aus, in denen aufgrund abweichender steuerlicher Behandlung von PersGes oder Gemeinschaften nach in- und ausländischem Steuerrecht Einkünfte unbesteuert bleiben. Betroffen sind sog umgekehrt hybride Rechtsträger (reverse hybrids),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 240 gilt für rechtshängige Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner auf der Kläger- oder der Beklagtenseite steht (vgl allg zum Anwendungsbereich vor §§ 239 ff Rn 1, 2). Sind mehrere Parteien auf einer Seite vorhanden und wird nur über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt eine Kostenfestsetzung au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Europäische Vereinbarung zur Staatenimmunität.

Rn 8 Ausgehend von dem Grundsatz der Staatenimmunität behandelt das Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität vom 16.5.72, das von der BRD durch Zustimmungsgesetz im Jahre 1990 innerstaatlich in Kraft gesetzt wurde (BGBl II 90, 34, im Folgenden EÜS), eine Vielzahl von Fällen, in denen ein Vertragsstaat im Erkenntnisverfahren vor den deutschen Gerichten keine Immunität ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gegenstand des Pfandrechts (Abs 1).

Rn 1 Verpfändbar sind nach §§ 1273 ff alle subjektiven selbstständig übertragbaren (§ 1274 II) u verwertbaren Vermögensrechte, wie etwa Forderungen (Fischer/Dissen DZWiR 04, 368), einschl von Kontokorrenttages- u -abschlusssalden (BGHZ 80, 171, 175; 84, 325, 329; 84, 371, 373 f; 135, 140, 142), ein ›Tagesguthaben‹ (BGH ZInsO 20, 2262 Rz 38) sowie einer offenen Kreditlinie (B...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Forschungs- und Entwicklungsbericht

Tz. 114 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315 Abs. 2 Nr. 2 HGB soll der Konzernlagebericht auch auf den Bereich Forschung und Entwicklung eingehen (sog. Forschungs- und Entwicklungsbericht). Forschung ist gem. IAS 38.8 die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Dies umfasst sowohl die Grundlagenforschung als auch die a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Bearbeiterverzeichnis

Dr. Brunhilde Ackermann Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Dr. Monika Anders Präsidentin des Landgerichts Essen a.D. Dr. Marcel Barth LL.M. (Columbia), Rechtsanwalt und Notar, Hannover Hans-Josef Beumers Richter am Oberlandesgericht Köln Robert Bey Ministerialdirigent, Sächsisches Staatsministerium der Justiz un...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ansatzgrundsätze für die Bilanz

Rn. 89 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg klären, welche Zahlungen als Erträge und Aufwendungen in der GuV des GJ (oder ggf. als Aktiva oder Passiva in der Bilanz) zu erfassen sind. Da die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg aber Fragen der Bilanzierungsfähigkeit und -pflicht von VG und Schulden sowie der Bilanzierungsverbote nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906 f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 46. Lizenzvertrag (Abs 2).

Rn 45 Bei Lizenzverträgen, die gegen Zahlung einer Lizenzgebühr die Ausnutzung eines gewerblichen Schutzrechts des Lizenzgebers ermöglichen, erfolgt die objektive Anknüpfung an das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Lizenzgebers (Wündisch/Bauer GRUR Int 10, 641, 644 f; Rauscher/Thorn Art 4 Rz 124; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 167; vgl mwN BGH RIW 10, 6...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Tz. 199 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung richtet sich gem. § 315c Abs. 1 HGB nach § 289c HGB. Während der Gesetzgeber für § 289c Abs. 1 und Abs. 2 HGB keinen Wesentlichkeitsvorbehalt vorsieht, ist § 289c Abs. 3 HGB nach § 315c Abs. 2 HGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass diejenigen Angaben zu machen sind, die für das Verständnis des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.2 Steuerabzug bei Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten

Rz. 56 § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ordnet den Steuerabzug an für Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von "Rechten, insbes. von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten". Die Begriffe "Urheberrechte" und "gewerbliche Schutzrechte" werden sonst, insbes. in § 49 EStG, als einkommensteuerliche Tatbestandsmerkmale nicht verwandt; sie stammen a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.3 Selbstständige Arbeit, Nr. 3

Rz. 220 § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG betrifft die Einbeziehung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit in die beschr. Steuerpflicht. Zum Begriff der selbstständigen Arbeit § 18 EStG; zu künstlerischer Tätigkeit Rz. 124ff. Rz. 221 Der Inlandsbezug bei selbstständiger Arbeit bestand ursprünglich nur darin, dass die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dies ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Betriebskapitalgesellschaft und den Gesellschaftern (natürliche Personen)

Rz. 222 Bei der steuerlichen Behandlung schuldrechtlicher Verträge zwischen der Betriebskapitalgesellschaft und deren Anteilseignern gelten auf Ebene der Kapitalgesellschaft die allgemeinen Grundsätze des KSt-Rechts. Als Folge der selbstständigen Rechtsfähigkeit juristischer Personen werden schuldrechtliche Verträge zwischen ihr und ihren Anteilseignern grundsätzlich wie Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.5.4 Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Know-how

Rz. 414 Durch Nr. 9 werden die Überlassung zur Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von "gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten", also der Bereich des Know-how erfasst. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine tatsächliche, rechtlich nicht durch Eigentumsrechte geschützte Position handelt, die somit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 58 Überlassene immaterielle Wirtschaftsgüter, wie z. B. (ungeschützte) Erfindungen [1], Patente [2], Gebrauchsmuster [3], Marken [4], Werberechte [5], Konzessionen [6] , Namensrechte (Rz. 59a) und Zeichenrechte [7], Kunden- [8] und Mandantenstamm [9] selbstständig übertragbare Kunden- und Lieferantenlisten [10] sowie der Firmenwert [11] können eine wesentliche Betriebsgrundlage dars...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.1 Besitzeinzelunternehmen

Rz. 169 Dem Umstand folgend, dass Besitz- und Betriebsunternehmen keine wirtschaftliche Einheit bilden, sondern vielmehr zwei zivil- und steuerrechtlich selbstständige Unternehmen sind (Rz. 2), können die Wirtschaftsgüter des einen Unternehmens nicht dem anderen zugerechnet werden; diese sind vielmehr nach den allg. Grundsätzen dem Betriebsvermögen des Besitz- oder dem des B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.4 Deckungsausschlüsse

Eine Reihe von Deckungsausschlüssen begrenzen die Leistungspflicht des Versicherers, die in Verbindung mit dem Deckungszeitraum zu sehen sind. Dazu gehören nach § 5 BGV: Mängel aus dem Versagen von Steuerungs-, Sicherungs- und Meldeanlagen; Mängel an der Bauleistung durch Baustoffe oder Bauteile, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererben oder Schenken eine... / 2.6 Substanzwert als Mindestwert

Der Substanzwert der Gesellschaft ergibt sich aus der Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der Schulden und sonstigen Abzüge.[1] Anzusetzen sind alle Wirtschaftsgüter und Schulden, die dem Grunde nach zum ertragsteuerrechtlichen Betriebsvermögen gehören, auch wenn für sie ein steuerliches Aktivierungs- oder Passivierungsverbot ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 2 Ortsbestimmung

Die Bestimmung des Ortes eines Umsatzes hat bei internationalen Sachverhalten eine hohe Relevanz, da nur ein Umsatz mit Ort im Inland in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig sein kann. Die allgemeine Grundregel bei der Ortsbestimmung ist, dass der Ort bei B2B-Dienstleistungen am Ort des Leistungsempfängers und bei B2C-Dienstleistungen am Ort des Leistenden festgelegt wo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 2 Die Soll-Jahresplanung

Im linken Bereich der Übersicht SOLL-Jahresplanung des Excel-Tools (s. Abb. 1) planen Sie die Geschäftszahlen für ein komplettes Jahr. Abb. 1: Die Jahresplanung berücksichtigt auch saisonal schwankenden Monatsumsätze. Gesamtleistung: Im engeren Sinne ist die Gesamtleistung der Saldo aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen. Da wir je...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) R B 11.5 Abs. 3 Satz 6 ErbStR 2019 zum Substanzwert

R B 11.5 und 11.6 ErbStR 2019 dienen zur Erläuterung und Auslegung der Verwaltungsmeinung zum grundsätzlichen Ansatz und der Bewertung von Wirtschaftsgütern i.R.d. Substanzwerts, der gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG immer dann als Mindestwert anzusetzen ist, wenn er den nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199–203 BewG als simplifizierte Grundermittlung der erbschaft-...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 5 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in einigen Drittländern

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.1 Notare und Patentanwälte

Bei Notaren ist zu unterscheiden zwischen Notaren und Anwaltsnotaren, d. h. Notaren, die zugleich Rechtsanwälte sind. Letztere sind ohnehin nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt, sodass die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung allein die "Nur-Notare" betrifft.[1] Das Aufgabenfeld der Notare umfasst auch die Betreuung und damit d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.1 Bewertungsobjekt: Transferpaket

Rz. 33 Rechtsfolge Transferpaketbewertung Gemäß § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG ist der Einigungsbereich auf der Grundlage des „Transferpaketes“ zu bestimmen, wenn für die Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) keine Vergleichswerte festgestellt werden können. In diesem Fall ist für die Verrechnungspreisbestimmung ein hypothetischer Fremdvergleich nach § 1 Abs. 3 Satz 7 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.6 Die Ermittlung des Kapitalisierungszeitraums

Rz. 58 Grundsatz: Ewige Rente Der Isolierung der auf das Transferpaket entfallenden Gewinne und der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes schließt sich die Bestimmung des Zeitraums an, über den die Gewinne zu kapitalisieren sind (Kapitalisierungszeitraum). Gemäß § 5 FVerlV ist grundsätzlich "ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen". Nach der vorhergeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 10 Einräumung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen auch die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben. Es sind nur Leistungen begünstigt, welche die nach den UrhG vorgesehenen Rechtseinräumungen usw. zum Inhalt haben. Es genügt deshalb z. B. nicht, wenn der Urheber das ihm nach dem UrhG zustehende Recht wahrnimmt, das Werk- od...mehr

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Data, data everywhere: Richtungsweisende Neuigkeiten zum Data Act

Zusammenfassung Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts. Im Zeitalter einer datenagilen Wirtschaft ist es daher nicht verwunderlich, dass die EU auch für einen Datenzugang und Datenaustausch einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen will. Der sog. Data Act nimmt nun konkrete Gestalt an. Die EU-Kommission, allen voran die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, hat sich ...mehr

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FF 04/2023, Teilungsverstei... / 2 Anmerkung

Die nachfolgende Anmerkung beschränkt sich auf die Aspekte der Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Gemeinschaft, die sog. Teilungsversteigerung gem. §§ 180 ff. ZVG. Die Entscheidung vom 16.11.2022 bringt die erhoffte Klarheit für die Praxis, wie (nicht nur) vor Rechtskraft der Ehescheidung mit Teilungsversteigerungsverfahren umzugehen ist. Auslöser der streitgege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Leistung / 2 Definition der sonstigen Leistung

Das Umsatzsteuerrecht kennt keine positive Definition des Begriffs der sonstigen Leistung. Während der Begriff der Lieferung als Verschaffung der Verfügungsmacht nach § 3 Abs. 1 UStG beschrieben ist, ergibt sich der Begriff der sonstigen Leistung aus einer Ausschlussdefinition in § 3 Abs. 9 UStG: Jede Leistung im wirtschaftlichen Sinn, die keine Lieferung darstellt, ist dana...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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