Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 135 Bereits abstrakt nicht aktivierungsfähig sind Ausgaben an einen Dritten, die nicht als Erwerb einer zumindest immateriellen Vermögensposition qualifiziert werden können. Wenngleich § 248 Abs. 2 HGB mittlerweile ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände eröffnet, reicht die an einen Dritten geleistete Ausgabe für sich genommen ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 252 Muster 3.43: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Muster 3.43: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Soweit es sich bei den von dem Arbeitnehmer geschaffenen Arbeitsergebnissen nicht um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge handelt, gelten in Bezug auf die Rechte an den Arbeitsergebnissen die folgenden Vereinbarungen: (1) Sä...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (2) Einschränkungen (§ 1030 Abs. 2 und 3 ZPO)

Rz. 39 Eine Einschränkung ergibt sich zunächst aus § 1030 Abs. 2 ZPO für den im Unternehmensverkehr wenig bedeutsamen Vertrag über Wohnraum im Inland. Darüber hinaus regelt aber § 1030 Abs. 3 ZPO, dass Beschränkungen der objektiven Schiedsfähigkeit aus anderen Gesetzen unberührt bleiben. Nicht schiedsfähig sind u.a.:[81]mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Schutzrechtsanmeldungen

Rz. 264 Anders als im Arbeitnehmererfinderrecht fehlt bei den übrigen Schutzrechtsarten eine Regelung, wer von den Beteiligten berechtigt ist, die Arbeitsergebnisse zu Schutzrechten anzumelden. Im Hinblick darauf ist es daher sinnvoll, eine Regelung aufzunehmen, die dieses Recht ausdrücklich dem Arbeitgeber zuweist.mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 268 Muster 3.44: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Muster 3.44: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Sämtliche Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 5. Mitwirkungsverpflichtungen

Rz. 265 Gleiches gilt für eine allgemeine Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, bei der Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten mitzuwirken. Denn unabhängig davon, ob es sich um die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Designs, Marken oder sonstigen schutzfähigen Rechtspositionen handelt, erfordert diese oftmals die Mitwirkung und die Abgabe von Erkl...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 241 Muster 3.33: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge Muster 3.33: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge (1) Für Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge, die der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber oder aufgrund seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber ode...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VII. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 211 Die Unternehmenslandschaft ist in weiten Teilen durch Unternehmenszusammenschlüsse dergestalt geprägt, dass rechtlich selbstständige Unternehmen (Tochterunternehmen, Enkelunternehmen usw.) unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens zu einer wirtschaftlichen Einheit (Konzern) zusammengefasst werden. Das Mutterunternehmen hat wegen seiner beherrschenden S...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 222 Eine große Gruppe von Arbeitnehmern ist arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsergebnisse zu schaffen. Andere Arbeitnehmer sind hierzu zwar arbeitsvertraglich nicht verpflichtet, schaffen aber dennoch während ihrer Arbeitszeit oder mit Betriebsmitteln ihres Arbeitgebers solche Arbeitsergebnisse. Darüber hinaus werden von Arbeitnehmern häufig Ergebniss...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Grundsätzliche Rechtszuordnung und Begriffsbestimmungen

Rz. 258 Es hat sich schon zur Vermeidung von Unklarheiten und als Auslegungshilfe als sinnvoll erwiesen, den spezifischen Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte eine allgemeine Klausel voranzustellen, in der zunächst klargestellt wird, dass die Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen dem Arbeitgeber zustehen sollen. Weiter ist es sinnvoll, die maßgeblichen Schutzrecht...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 10. Mitwirkungs- und Kooperationspflichten

Rz. 153 Der Käufer sollte vor Vertragsabschluss genau überlegen, welche Rechte (Namensrechte (Firma), Lizenzen etc.) und Mitwirkungshandlungen des Verkäufers erforderlich sind, damit der Übergang des Unternehmens möglichst reibungslos durchgeführt werden kann. Während beim Share Deal die mit der Zielgesellschaft bestehenden Vertragsverhältnisse "automatisch" mit übergehen, be...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

1. Grundsätzliche Rechtszuordnung und Begriffsbestimmungen Rz. 258 Es hat sich schon zur Vermeidung von Unklarheiten und als Auslegungshilfe als sinnvoll erwiesen, den spezifischen Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte eine allgemeine Klausel voranzustellen, in der zunächst klargestellt wird, dass die Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen dem Arbeitgeber zustehen so...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Beim Treuhänder

Rz. 480 Da der Treuhänder unmittelbarer Gesellschafter ist, fällt der von ihm verwaltete Gesellschaftsanteil bei Insolvenz des Treuhänders zunächst in die Insolvenzmasse. Entsprechendes gilt, wenn Gläubiger des Treuhänders gegen diesen vollstrecken, da dann im Wege der Einzelvollstreckung unmittelbar auf das Treugut Zugriff genommen werden kann. Da der Treuhänder aber wirtsc...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 7. Urheberpersönlichkeitsrechte

Rz. 267 Die Urheberpersönlichkeitsrechte stehen grundsätzlich auch einem im Arbeitsverhältnis stehenden Urheber zu. Allerdings ergeben sich aus der Natur des Arbeitsverhältnisses Einschränkungen. So kann insbesondere ein Verzicht auf die Benennung als Urheber oder das Recht zur Zugänglichmachung des Werkes vereinbart werden.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 87 In Helsinki besteht ein Zentralregister für Gesellschaften beim Patent- und Registeramt, das Auszüge erteilt.[325]mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (3) Informationstechnologie

Rz. 149 Mindestens ebenso wichtig wie die Gewährleistung der rechtmäßigen Nutzung bzw. Inhaberschaft von gewerblichen Schutzrechten ist für viele Unternehmen das Bestehen einer funktionsfähigen Informationstechnologie (IT), was sich mit der folgenden Klausel abdecken lässt; je nach Bedeutung der IT im Einzelfall kann die Garantie durchaus auch noch im Umfang gekürzt werden: M...mehr

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§ 26 Kartellrecht / bb) Vertikale Vereinbarungen im Kfz-Sektor

Rz. 50 Vertikale Vereinbarungen im Kfz-Sektor, welche die Bedingungen betreffen, zu denen die Parteien Kfz-Ersatzteile oder Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen für Kfz (sog. Kfz-Anschlussmarkt) beziehen, verkaufen oder weiterverkaufen können, können nach der GVO 461/2010 freigestellt sein.[111] Für vertikale Vereinbarungen über den Bezug, Verkauf oder Weiterverkauf...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Rechtsübertragung

Rz. 259 Mit Blick auf die unvollständigen und vor allem auslegungsbedürftigen gesetzlichen Regelungen sollte sich eine Klausel anschließen, in der die Übertragung der Nutzungsrechte klar und eindeutig geregelt ist. Elementar ist in diesem Zusammenhang die ausdrückliche Klarstellung, dass die Nutzungsrechte zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt übertragen werden s...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 6. Vergütung

Rz. 266 In der Praxis führen Vergütungsfragen immer wieder zu Streitigkeiten. Bei Werken, die von § 43 UrhG erfasst sind, die also im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen werden, ist die vertraglich vorgesehene Nutzungsmöglichkeit grundsätzlich bereits bei der Bemessung des Arbeitsentgelts berücksichtigt. Dem Arbeitnehmer steht daher grundsätzlich kein besonderer Ver...mehr

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§ 26 Kartellrecht / aa) Wettbewerbsverbote zulasten des Veräußerers

Rz. 185 Wettbewerbsverbote zulasten des Veräußerers werden von der Kommission als unbedenklich angesehen, wenn sie erforderlich sind, um den vollen Wert der übertragenen Vermögenswerte zu erhalten und die Übertragung auf den Erwerber sicherzustellen. Das Wettbewerbsverbot darf aber weder in zeitlicher noch in räumlicher oder sachlicher Hinsicht über das erforderliche Maß hin...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 2147 Die Einberufung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 121 ff. AktG. Der Umwandlungsplan und der Umwandlungsbericht müssen vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt werden. Auf Verlangen ist jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift zu erteilen. Diese Anforderungen entsprechen denjenigen aus § 230 UmwG.[5365] Da die...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 4. Beweislast

Rz. 118 Hinsichtlich der Beweislast sind nach der h.M. folgende Grundsätze zu beachten: Der Käufer muss zunächst beweisen, dass eine Pflicht des Verkäufers besteht. Soweit es sich bei deren Verletzung um eine Nichterfüllung handelt, braucht der Käufer dagegen grds. nichts zu beweisen, die Beweislast trifft insoweit vielmehr den Verkäufer. Etwas anderes gilt jedoch bei der Ve...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Einzelne Nutzungsarten, Änderungen und Übertragungen

Rz. 261 Zu beachten ist weiter das in § 39 UrhG normierte Änderungsverbot. Danach sind Änderungen eines Werkes grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers möglich. Der Arbeitgeber kann sich jedoch von dem Arbeitnehmer weitreichende Befugnisse zur Änderung des Werkes einräumen lassen, die bis zur Grenze der Entstellung ausgeübt werden können.[332] Rz. 262 Mit Blick auf das V...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Erfindungsmeldung

Rz. 233 Zentrale Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ist die Pflicht zur Meldung seiner Erfindung. Dies gilt sowohl für eine Diensterfindung als auch für eine freie Erfindung. Die Musterklausel erfasst beide Fallkonstellationen. Rz. 234 Eine Diensterfindung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich in Textform zu melden. Die Meldepflicht gehört –...mehr

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§ 6 Franchiserecht / a) Unveränderte Struktur der Vertikal-GVO

Rz. 9 Wer nun geglaubt hat, dass die seit dem 1.6.2022 geltende EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen (EU-VO 720/2022) wesentliche Änderungen für Franchise-Verträge mit sich bringt, sieht sich "enttäuscht". Bei Franchise-Verträgen bleibt dem Grunde nach "alles beim Alten". Art. 2 III Vertikal-GVO stellt klar, dass Franchise-Verträge – wie bisher –...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 3 Lohnsteuerabzug

Bei Annahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit ist der Arbeitgeber zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Der Arbeitgeber trägt in diesen Fällen auch das Haftungsrisiko. Die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer richtet sich dabei nach der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum maßgebenden Lohnsteuertabelle. Bei täglicher Zahlung des Honorares ist grun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesellschaftsvermögen

Rz. 471 § 35 InsO bestimmt, dass sämtliche dinglichen Berechtigungen und Rechte im weitesten Sinne, soweit sie i.S.d. ZPO pfändbar sind, dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Dazu gehören neben allen beweglichen und unbeweglichen Sachen auch die Forderungen und sonstigen Rechte, insb. auch Immaterialgüterrechte, Patente, Lizenzen, Urheberrechte u.Ä., schließlich grds. auch der ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Geltungsbereich des ArbnErfG

Rz. 229 Wie vorstehend angesprochen, erfasst der sachliche Geltungsbereich des ArbnErfG ausschließlich technische Ergebnisse, und zwar Erfindungen i.S.d. PatG und des GebrMG oder technische Verbesserungsvorschläge. Maßgeblich für die Einordnung sind die Bestimmungen des PatG und des GebrMG. Danach sind nur solche Erfindungen dem Patent- oder dem Gebrauchsmusterschutz zugängl...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Rechtslage zum aktuellen Firmenrecht

Rz. 68 Bei den Kapitalgesellschaften besteht weitgehend Einigkeit über die Verwertungsbefugnis der Personenfirma allein durch den Insolvenzverwalter.[148] Wegen der (auch hier vertretenen) Anwendung des § 24 Abs. 2 HGB auch auf Kapitalgesellschaften wird neuerdings aber – zu Unrecht – auch die Zustimmung des Namensgebers bei der Verwertung in der Insolvenz befürwortet.[149] ...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / F. Muster für eine Niederschrift im Sinne des NachweisG

Rz. 13 Nachstehend findet sich schließlich ein Vorschlag für eine separate Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der aus dem Nachweisgesetzt resultierenden Pflichten. Wie bereits in den entsprechenden Erläuterungen in § 5 dargestellt, besteht vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 5 NachwG die Möglichkeit, die aus dem Gesetz folgenden Pflichten entweder ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Kennzeichnungswirkung

Rz. 75 Nach § 18 Abs. 1 HGB muss der Firma Kennzeichnungswirkung und Unterscheidungskraft zukommen. Beide Begriffe werden oft nicht genau unterschieden[174] und können sich überschneiden. Sie umschreiben letztlich dasselbe Ziel aus verschiedenen Blickwinkeln.[175] Die Eignung zur Kennzeichnung umschreibt die Namensfunktion der Firma. Sie muss also zur Kennzeichnung des Kaufm...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 4. Beendigung durch fristlose Kündigung

Rz. 149 I.d.R. werden in einem Franchise-Vertrag die Gründe für eine fristlose Beendigung des Franchise-Vertrages dargestellt. Diese fristlose Kündigung kann auch unabhängig davon erfolgen, ob der Franchise-Vertrag befristet oder aber auf eine fest vereinbarte Zeitdauer abgeschlossen wurde.[289] Rz. 150 Ein Franchise-Vertrag kann, auch wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich...mehr

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§ 26 Kartellrecht / aa) Vertikale Vertriebsvereinbarungen

Rz. 48 Auf vertikale Vereinbarungen, d.h. auf Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen zwei oder mehr Unternehmen, von denen jedes zwecks Durchführung der Vereinbarung auf einer unterschiedlichen Produktions- oder Vertriebsstufe tätig ist, und welche die Bedingungen betreffen, zu denen die Parteien bestimmte Waren oder Dienstleistungen beziehen, ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Haftung gegenüber der GmbH

Rz. 264 Im Mittelpunkt der Haftung der Geschäftsführer[816] gegenüber der GmbH steht § 43 GmbHG, wonach Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden haben und der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden haften, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen. Die Haftung gilt unabhängig vom Bestehen eines A...mehr

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§ 26 Kartellrecht / cc) Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen

Rz. 51 Eine Freistellung für sog. Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen enthält die VO 2023/1066 vom 1.6.2023 über die Anwendung des Art. 101 Abs. 3 AEUV auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung (Nachfolgeregelung zur VO 1217/2010). Hiernach sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Unternehmen freigestellt,die folgendes regeln:[117]mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 1. Kaufverträge über Waren

Rz. 12 Das UN-Kaufrecht gilt gem. Art. 1 Abs. 1 CISG ausschließlich für Kaufverträge über Waren. Bestimmte Gegenstände werden in Art. 2 und Art. 3 vorgenommen. Rz. 13 In Anlehnung an Art. 30 und Art. 53 CISG ist ein Kaufvertrag typischerweise durch folgende Pflichten der Vertragsparteien charakterisiert:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bilanz ist ein Zahlenwerk. Sie bildet wirtschaftliche Sachverhalte als Bilanzpositionen ab. Sind am Bilanzstichtag nicht nur liquide Mittel vorhanden, müssen diese mit einem Geldbetrag bewertet werden. Das Bilanzrecht regelt, welche wirtschaftlichen Sachverhalte in der Rechnungslegung auszuweisen und wie sie zu bewerten sind. Großfeld/Luttermann[1] bezeichnen das B...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 253 Wie in Rdn 221 ff. betreffend die Rechte an technischen Erfindungen erläutert, geht das deutsche Recht von dem sog. "Schöpfungsprinzip" aus.[320] Die Rechte an einem Arbeitsergebnis entstehen somit immer bei dem menschlichen Schöpfer des Arbeitsergebnisses, also dem Arbeitnehmer, und nicht unmittelbar bei dem Arbeitgeber. Soll der Arbeitgeber Inhaber der Nutzungsrech...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 4. Hinweise zum weiteren Verfahren

Rz. 31 Ob neben den ausdrücklich bezeichneten "Mindestangaben" noch über weitere kündigungsrechtliche Verfahrensvorschriften zu informieren ist, ist unklar.[85] Teilweise wird vertreten – auch unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung[86] –, dass durch die Formulierung "mindestens" klargestellt sei, dass man sich auf diese Angaben beschränken könne.[87] Allerdings bedeutet "m...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Anlagen

Rz. 21 Grds. gilt für Anlagen, deren Inhalt nach dem Willen der Beteiligten Bestandteil des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts sein soll, das Verfahren nach § 9 Abs. 1 BeurkG (vgl. dazu oben Rdn 6). Davon abzugrenzen sind Anlagen, die nicht beurkundungsbedürftig sind und zu bloßen Beweiszwecken zur Urkunde geheftet werden, wie z.B. die beglaubigte Abschrift einer Vollmacht ode...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 8. Finanzierung

Rz. 1416 Kapital ist für die Gründung der Vereinigung nicht erforderlich. Eine Vereinigung kann mit oder ohne Bar- oder Sacheinlagen bzw. sonstige einlagefähige Gegenstände gegründet werden. Als sonstige einlagefähige Gegenstände kommen Dienstleistungen, Rechte, Patente, besonderes Wissen (Know-how), Geschäftsverbindungen oder eine Aufrechnung des Mitgliedes gegen seine etwa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Firma und Sitz

Rz. 786 Nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG sind die Firma und der Sitz der Gesellschaft anzugeben. Nach § 4 AktG muss in der Firma die Rechtsformbezeichnung "AG" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten sein. I.Ü. gelten für die Firma die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 17 ff. HGB.[2465] Die Firma der AG muss nicht mehr aus dem Gegenstand des ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Verwertungsrechte bezüglich Gegenständen, an denen Absonderungsrechte bestehen

Rz. 203 Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass an zum Unternehmen gehörenden bzw. für die Fortführung des Unternehmens notwendigen Vermögensgegenständen üblicherweise in weitem Ausmaß Absonderungsrechte Dritter bestehen (vgl. §§ 49, 50 InsO). Um eine funktions- und lebensfähige Einheit zu erhalten, ist der Erwerber daran interessiert, auch diese Wirtschaftsgüter ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Konkretisierung der zu übertragenden Vermögensgegenstände

Rz. 501 Da bei der Einbringung sämtliche Vermögensgegenstände einzeln und nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften auf die übernehmende Gesellschaft übertragen werden, ist es aufgrund des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes erforderlich, die zu übertragenden Vermögensgegenstände hinreichend genau zu individualisieren und zu konkretisieren.[977] Hinweis Die Konkret...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / j) Exkurs: Steuerabgrenzungen (Latente Steuern)

Rz. 169 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG erfährt für die steuerbilanzrechtliche Gewinnermittlung eine Vielzahl von Durchbrechungen (dazu u. Rdn 233 ff.). Deshalb können die Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, sodass das handelsrechtliche Ergebnis und der steuerrechtliche Gewinn unterschiedlich hoch ausfallen. Dies hat seinen ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma in: _________________________ (nachfolgend: "Unternehmer") und _________________________ (nachfolgend: "Handelsvertreter") in: _________________________ wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters (1) Der Unternehme...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Überschuldungsstatus

Rz. 30 Die rechnerische Überschuldung ist anhand eines Überschuldungsstatus zu prüfen. Zum Stichtag (Tag der Vornahme der Prüfung) müssen in den Überschuldungsstatus das gesamte Vermögen sowie die dagegenstehenden Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Sinn und Zweck des Überschuldungsstatus ist die Feststellung, ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, alle Gesellschaftsgläub...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Erbringung der Einlagen bei der (offenen) Sachgründung

Rz. 63 Entscheiden sich die Gesellschafter für eine Sachgründung, muss der Gesellschaftsvertrag den Gegenstand der Sacheinlage klar und eindeutig festsetzen (§ 5 Abs. 4 GmbHG) und die Verpflichtung zur Erbringung der Sacheinlage (Sacheinlagevereinbarung) enthalten. Bei einer sog. "gemischten Sacheinlage", bei der nur ein Teil der Einlage auf die Einlage angerechnet und der r...mehr

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§ 20 Joint Ventures / III. Ergänzende Verträge

Rz. 56 Parteien des Gesellschaftsvertrages sind sämtliche Partner des Equity Joint Ventures. Dasselbe gilt für den Joint Venture-Vertrag, bei dem allerdings die Joint Venture-Gesellschaft als Partei hinzutreten kann. Häufig werden die Vereinbarungen im Joint Venture-Vertrag durch den Abschluss weiterer Verträge vollzogen, die bilateral zwischen einem Partner und der Joint Ve...mehr