Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 4.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 33 Nach § 232 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BewG gehören des Weiteren immaterielle Wirtschaftsgüter zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Im Gegensatz zu den materiellen Wirtschaftsgütern sind immaterielle Wirtschaftsgüter körperlich nicht fassbar. Sie stellen aber einen wirtschaftlichen Wert dar, der selbständig bewertbar ist. Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 2.1 Zusammensetzung des Anlagevermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 9 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz vor:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 3.2 Erfassung und Nachweis immaterieller Vermögensgegenstände

Rz. 25 Infolge der Aktivierungspflicht für entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen diese ebenfalls in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden. Für immaterielle Vermögensgegenstände gelten dabei im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für Sachanlagen. Auch wenn einzelne Positionen bereits voll abgeschrieben sind, sollten sie i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 65 Inhaltlich verlangt § 5b EStG die Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder einer Steuerbilanz. Abb. 1: Alternative Übermittlungsmethoden Aus diesem Grund finden sich in den Taxonomien auch Positionen, die steuerrechtlich nicht ansatzfähig sind, wie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte gem. § 5 Abs. 2 EStG,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.1 Ausweis

Rz. 60 Für die immateriellen Vermögensgegenstände sind in der Kerntaxonomie (Version 6.61) mehr Positionen vorgesehen, als nach § 266 Abs. 2 A HGB gefordert. Für die Unterteilung s. Anhang 2: Aufbereitete Kerntaxonomien, D2 /4 f. Rz. 61 Bei den Positionen "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.1 Miet- und Pachtzinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Zu den gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens zählen vor allem die Miet- oder Pachtzinsen, die vom Betriebsunternehmen für die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen gezahlt werden. Ebenso können Miet- oder Pachtzinsen aus der Verpachtung von Wirtschaftsgütern an Außenstehende gewerblicher Natur sein, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zum (gewillkürten) Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der wichtigsten materie... / 1.2.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Immaterielle Wirtschaftsgüter unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit"; es handelt sich zumeist um "geistige Werte", wie z. B. Ideen, und Rechte. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z. B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte, aber auch ungeschützte Erfindungen[1], Know-how[2], Software[3], Rechte aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.1 Echte Betriebsaufspaltung

Unter einer echten Betriebsaufspaltung versteht man die willentliche Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf 2 selbständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen 2 Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Die Funktion des Besitzunternehmens erschöpft sich darin, das Anlagevermögen des bisher einheitlichen Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung setzt steuerlich eine sachliche und persönliche Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus. Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die nach ihrer Funktion für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Funktional wesen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Begrün... / 3.1 Zivilrechtliche Haftungsbeschränkung

Die Betriebsaufspaltung wird als Rechtsform – neben der GmbH und der GmbH & Co. KG – u. a. gewählt, weil sich hierdurch die Haftung der Betriebsinhaber beschränken lässt. Die Betriebsaufspaltung ist häufig haftungsrechtlich motiviert[1].Bei der Aufspaltung eines Unternehmens in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen verbleibt das wertvolle Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und Entnahmen / 3.2.1 Begriff der Entnahme

Rz. 7 Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG alle Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), z. B. Geld, Waren, Grundstücke, Forderungen, Verbindlichkeiten, Patente oder Wertpapiere, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.1 Entnahmefähige Wirtschaftsgüter

Rz. 9 Entnahmefähig sind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG alle Wirtschaftsgüter sowie Nutzungen und Leistungen. Wirtschaftsgüter sind materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Grundstücke, Gebäude, Waren, Erzeugnisse, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge usw. Ohne Bedeutung ist es, ob es sich um ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens oder um notwendiges oder gewillkü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.2 Inhalt des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 131 Der Arbeitnehmer erwirbt einen Anspruch auf tatsächliche Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses, nicht nur einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung (h. M.; BAG, Urteil v. 26.5.1977, 2 AZR 632/76 [1]). Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird das Arbeitsverhältnis mit seinem bisherigen Inhalt weitergeführt. Der Arbeitnehmer kann also dieselben Rechte (Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / XI. Patent

Rz. 129 Nach § 6 PatG hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger das Recht auf das Patent. Haben mehrere gemeinsam eine Erfindung gemacht, steht ihnen das Recht auf das Patent gemeinschaftlich zu. Haben mehrere die Erfindung unabhängig voneinander gemacht, steht das Recht dem zu, der die Erfindung zuerst beim Patentamt angemeldet hat. Damit die sachliche Prüfung der Patenta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Hinweis Im nachfolgenden Abschnitt werden einige ausgewählte in der Praxis entweder häufiger oder nur wenig genutzte Pfändungsmöglichkeiten dargestellt. Damit keine Doppelerläuterungen entstehen, wird, soweit einige Ansprüche bereits in den vorherigen Abschnitten oder in dem Werk "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch" besprochen wurden, hierauf nur verwiesen. Altente...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändbarer Anspruch

Rz. 63 Umstritten ist, welchen Anspruch der Gläubiger konkret pfänden muss. Ist der Domainbegriff ein pfändbares Vermögensrecht und kann der Gläubiger die Domain zu Geld machen? Einige Gerichte haben die Internet-Domain vergleichbar einer Lizenz als anderes Vermögensrecht i.S.d. § 857 ZPO angesehen und die Pfändung zugelassen.[53] Ebenso das LG München,[54] allerdings mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen auf der Aktivseite der Bil können in der Form von materiellen oder immateriellen WG erbracht werden. Die Mehrung des Aktivvermögens kann dabei darin bestehen (dazu zB s Urt des BFH v 26.07.1967, BStBl 1967 III, 733, v. 12.02.1980, BStBl II 1980, 495), dass der Gesellschafter auf "seine" Kö WG überträgt und hierfür kein oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Vorlassverträ... / III. Inhalte zur Abfassung des Vorlassvertrags

Welche Inhalte sollten eine Rolle spielen? Eine Differenzierung nach Gruppen von Sachen ist geboten: Gemälde, Fotografien, Filme, Texte, mitunter sogar Musiknoten und Zeichnungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe amtlicher Schriftstücke statuiert § 67 Abs. 4 S. 2 BBG. Sie trifft sowohl die Erben als auch die Hinterbliebenen und ist nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Patente

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Erfindungen/Patente/Know-how

Erfindungen gehören zu den abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgütern. Ihr betrieblicher Nutzen ist aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig zeitlich begrenzt. Das gilt auch, wenn für sie ein Patent erteilt wird.[1] Patentierte Erfindungen verschaffen dem Patentinhaber ein absolutes, gegen jedermann wirkendes immaterielles Recht. Die Aufwendungen für die Patententwicklung im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Lizenzen

Der Inhaber einer Lizenz hat das Recht, bestimmte Dinge zu tun, die er ohne die Lizenz nicht dürfte, wie z. B. die Nutzung einer bestimmten Software. Die Vergabe einer Lizenz erfolgt regelmäßig im Vertragswege. Der Erwerber erhält die Lizenz z. B. an Nutzungs- oder Schutzrechten, an Patenten oder Gebrauchsmustern. Auch die Spielerlaubnis im Sport oder in der Kunst (Musik) ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Rezeptur eines Pflanzenschutzmittels

Bei der Rezeptur eines neu entwickelten Pflanzenschutzmittels nach dem Pflanzenschutzgesetz handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut. Die Aufwendungen für seine Zulassung gehören zu den Herstellungskosten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob an der Rezeptur ein Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte bestehen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / ZDF-Auftragsproduktionen

Solche Produktionen gehören als Schutzrechte zum Vorratsvermögen und sind damit Umlaufvermögen. Sie sind als unfertige Leistungen mit ihren bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten zu aktivieren. Das Aktivierungsverbot gilt insoweit nicht, da es sich um Umlauf- und nicht um Anlagevermögen handelt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Produktionsverfahren

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Rezepte

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Leistungsschutzrechte

Die Leistungsschutzrechte eines Filmherstellers sind regelmäßig immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, insbesondere dann, wenn Filme zur lizenzmäßig zeitlich und örtlich begrenzten Überlassung bestimmt sind. Anders bei einer echten Auftragsproduktion, bei der die Rechte aus § 94 UrhG zwar wie bei der unechten Auftragsproduktion in der Person des Produzenten entst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Filmrechte/Filmwerke

Bei der auf einem Datenträger gespeicherten Software "Filmmaterial" handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das in dem Datenträger verkörpert ist.[1] Das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte eines Filmherstellers [2] sind regelmäßig immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Eine Aktivierung der Herstellungskosten ist steuerrechtlich nicht zulässig. Hi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere Einzelfälle zu § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 89 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei ArbN ist es ohne Bedeutung, ob sie ihre Arbeitsleistung tatsächlich erbringen (vgl BFH 133, 375 = BStBl 1981 II, 707; > Arbeitslohn Rz 39). Deshalb können auch Gehaltsvorauszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, tarifbegünstigt sein (BFH 99, 381 = BStBl 1970 II, 683). Als Vorauszahlung ist ebenfalls die Ablösung einer Werkspension bei E...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.2 Ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung (Abs. 2)

Rz. 9 Eine ärztliche Untersuchung ist in den verbleibenden Zweifelsfällen durchzuführen; sie soll also nicht die Regel darstellen. Sie soll dann erfolgen, wenn weder die Minderjährigkeit noch die Volljährigkeit aufgrund der qualifizierten Inaugenscheinnahme und der sonstigen Beweismittel feststeht (VG München, Beschluss v. 3.11.2022, M 18 E 22.5047). Sie soll gerade auch dan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.4.1 Nebenerlöse

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind gem. § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Gesamtkostenverfahren) und § 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB (Umsatzkostenverfahren) "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen.[1] Gehört eine Tätigkeit des Unternehmens zu den Nebentätigkeiten, rechnen die Erlöse hieraus zu den Nebenerlösen. Als solche Tätigkeiten kommen in Betracht:[2] Vermietung und Verpachtung, Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.1 Nichtabziehbare Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j Abs. 3 EStG

Zeilen 41-45 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 46 In Zeile 46sind die Aufwendungen hinzuzurechnen, die für eine Überlassung von Rechten gezahlt werden, aber gem. § 4j Abs. 3 EStG nicht abzugsfähig sind. Erfasst werden Aufwendungen für Rechteüberlassung, wenn diese an eine nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG gezahlt werden; dies gilt auch, wenn eine Unterlizensierung (ggf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 56 und 57 und Zeilen 64 und 65)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 5 Bilanzgliederung

Die Gliederung einer Bilanz gibt § 266 Abs. 2 HGB vor. Zwar gilt diese Vorschrift nur für Kapitalgesellschaften; es spricht jedoch nichts dagegen, dass auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf dieses Gliederungsschema zurückgreifen. Bei diesen Unternehmen muss die Gliederung der Bilanz einer kleinen GmbH nur hinsichtlich der Eigenkapitalpositionen korrigiert wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage WA / 10 Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Steuerpflichtige

Vor Zeilen 30–37 Die Angaben in den Zeilen 30–37 dienen der Überwachung des Steuerabzugs bei Vergütungen an beschränkt Stpfl.. Anzugeben sind Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nrn. 1–3 EStG an beschränkt Stpfl., insbesondere Vergütungen für die Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist, Bildberichterstatter, die Überlassung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 8 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.2 Der Marktpreis – eine ›natürliche‹ Lösung?

Nicht alle Bedingen sind vom Unternehmen beeinflussbar. Ob den internen Abteilungen Zugang zum Markt eingeräumt wird, kann die Geschäftsführung entscheiden (Kriterium 1). Ob sie es tun sollte oder nicht, werden wir noch diskutieren. Der Absatz bzw. Zukauf der Leistung wird nur auf wenigen Märkten unbeschränkt möglich sein (Kriterium 2), aber die typischen Mengen, die dabei u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.4 Effizienzvorteil des Konzerns bei Marktpreisen?

Wenn unternehmensintern alle Bedingungen identisch mit einem Anbieter am Markt wären, dann würden die Kosten identisch sein. Natürlich wird das nicht der Fall sein: Maschinenausstattung, Auslastung, Personalqualifikation, Gehaltssituation, Prozesse usw. unterscheiden sich. Aus solchen strukturellen Unterschieden resultieren Kostenpositionen, die der Center-Leiter nicht immer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.6.4 Praktisches Vorgehen

Der oben dargestellte Ordnungsrahmen ermöglicht der ABC-Steuerabteilung eine strukturierte Auswertung relevanter Daten und Informationen in den nachfolgend gelisteten Dokumenten, im Kontext der Auftragsforschung in der ABC-Gruppe. Die inhaltliche Dokumentation gemäß dem DEMPE-Konzept und mithilfe des RACI-Modells wird ermöglicht durch die Sammlung und zentrale Archivierung v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.1 Grundlagen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für die Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter zusammen: Für Ausführungen zu den akt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.3 Entsendungen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für Entsendungen zusammen: Die steuerliche Beurteilung von Entsendungen ist sehr vielschichtig und betrifft die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmereb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2.4 Steuerliche ausländische F&E-Förderung

Viele Staaten bieten Förderungen für bestimmte Regionen und/oder Industrien an, die jährlich wechseln können. Die größte Dynamik der Staaten (außer Deutschland) ist derzeit im Bereich der Forschung und Entwicklung zu erkennen. Dabei sind im Wesentlichen drei Kategorien zu unterscheiden: "Patent-/Innovationsbox": begünstigte Besteuerung von Lizenzeinnahmen "R&D tax credit": Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2.9 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Die aktuellen industriellen Entwicklungen zeigen eine starke Zunahme der Digitalisierung. Es geht um die Schaffung neuer digitaler Geschäftsmodelle, um die Nutzung von Sensordaten aus der industriellen Produktion, die Verwertung von Daten aus der Kfz-Nutzung, leistungsfähigere Massendatenanalyse-Tools, mehr Softwareentwicklung etc. Somit rückte die Frage der Bewertung, der w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.2 VP-Methoden und Höhe von Lizenzsätzen

Welche VP-Methoden sind für den Eigenentwickler und den Auftragsentwickler üblich? Grundsätzlich gilt sowohl für den Eigen- als auch für den Auftragsentwickler, dass die Überlassung eines iWG bzw. die Auftragsentwicklerdienstleistung dann entgeltfähig und entgeltpflichtig ist, wenn sie beim konzerninternen Empfänger/Abnehmer genutzt wird (z. B. im Produktionsprozess) oder ihm e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.3 Datenbankanalysen/Benchmark Studien

Gibt es den einen "richtigen" VP? Nein. Im Bereich der Angemessenheitsanalyse von VP gibt es nicht den einen "richtigen" VP, sondern es gilt zu prüfen, ob der tatsächliche VP bzw. die tatsächliche Marge innerhalb einer Bandbreite von fremdüblichen Preisen oder Margen liegt, die unabhängige fremde Dritte untereinander vereinbaren würden. Bei welchen VP Methoden kann/muss man au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.6.1 Einführung

Die ABC-Gruppe verfolgt seit rund 20 Jahren die Strategie, ihre Intellectual Properties (z. B. Technologien, Patente, Know-how, Marken, Designs u. a.) im Sitzland der Konzernobergesellschaft ABC AG zu zentralisieren (rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin). Eine entscheidende Rolle spielt dabei das Geschäftsmodell der Auftragsforschung. Im Zuge von M&A-Transaktionen wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.4 Dokumentation der Funktions- und Risikoanalyse

Die erhaltenen Informationen über die Funktionen, Risiken, Entscheidungen, Kontrollen, finanziellen Möglichkeiten und eingesetzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter werden schriftlich dokumentiert. In der Dokumentation wird erläutert, was unter den für die Transaktion relevanten Funktionen und Risiken zu verstehen ist und wem von beiden Parteien sie zuzuordnen s...mehr