Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 2. Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht sind klare Regelungen wesentlich. Zudem sollte versucht werden, die Struktur leicht verständlich zu halten. Die Regelungen zur Wirksamkeit über den Tod hinaus sollten sich nicht zwischen anderen Anordnungen – etwa zur Aufenthaltsbestimmung und der Unterbringung – "verstecken". Vorsorgevollmachten sollten nicht "isoliert" erteilt werden. Eine Regelu...mehr

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Geschäftswert für einheitliche Beurkundung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Leitsatz Das OLG hatte sich mit den von einem Notar für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung angesetzten Gebühren nach der KostO auseinanderzusetzen. Er hatte für die Beurkundung eine 5/10 Gebühr aus §§ 38 Abs. 2 Nr. 4, 41 KostO aus dem zwischen den Beteiligten unstreitigen Wert des Vermögens des Beteiligten zu...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzliche Regelung des Rechtsinstituts der Patientenverfügung in der Diskussion – eine Synopse

Einführung Die Durchführung einer medizinischen Maßnahme erfordert bei einem entscheidungsfähigen Patienten grundsätzlich dessen Einwilligung. Ein entscheidungsunfähiger Patient kann diese Einwilligung nicht mehr erteilen. Die Rechtsprechung behilft sich daher in diesem Fall mit der Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens und der Bestellung eines Betreuers, der dann de...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / III. Die Entwürfe im Vergleich – Synopse

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / 1. Bosbach-Entwurf

Der Entwurf der Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach legt den Schwerpunkt der Zielsetzung auf den schonenden Ausgleich zwischen den Verfassungsgütern "Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen" und "Schutzpflicht des Staates für das Leben". Nach dem Entwurf soll eine Entscheidung gegen lebensverlängernde Maßnahmen jedenfalls dann respektiert werden, wenn der Sterbeprozess ...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / V. Blick nach Österreich und Stellungnahme

Einige europäische Nachbarländer haben in den vergangenen Jahren bereits entsprechende Gesetze erlassen, in denen die Anforderungen an eine verbindliche Patientenverfügung normiert wurden. Neben dem französischen "Code de la santé publique"[13] und dem "Mental Capacity Act 2005" (England und Wales)[14] gilt das österreichische Patientenverfügungsgesetz (PatVG), in Kraft getr...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / 3. Stünker-Entwurf

Ziel des Gesetzentwurfs der Gruppe um den Abgeordneten Joachim Stünker [12] ist das Erreichen von Rechtssicherheit für alle Beteiligten durch die Schaffung einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung. Dem Entwurf liegt der alles bestimmende Gedanke zu Grunde, dass das Selbstbestimmungsrecht entscheidungsunfähiger Menschen – ein auch das Betreuungsrecht prägender Grunds...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / 2. Zöller-Entwurf

Die Patientenverfügung soll nach dem Entwurf der Gruppe um den Bundestagsabgeordneten Zöller [10] erstmals im Betreuungsrecht (§ 1901 b BGB) gesetzlich normiert werden. Getroffen werden soll eine Regelung zur Beteiligung des Vormundschaftsgerichts entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (§ 1904 BGB). Weiter sollen die verfahrensrechtlichen Regelungen im Gesetz über d...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / II. Bemühungen und Diskussionen in der Vergangenheit

Bereits seit einigen Jahrzehnten wird eine gesetzliche Normierung des Rechtsinstituts der Patientenverfügung kontrovers diskutiert. So hatte sich der Deutsche Juristentag in den Jahren 1986 und 2000 mit dem Thema auseinandergesetzt und zuletzt 2006 (auf dem 66. Deutschen Juristentag) eine gesetzliche Regelung gefordert. Daneben befassten sich mehrere Arbeitsgruppen auf polit...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / Auf einen Blick:

Seit der Entscheidung des BGH im Jahr 2003 (Az.: XII ZB 2/03) wird über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen diskutiert. Eine gesetzliche Regelung existiert bislang nicht. Am 6. März 2008 wurde ein Gesetzesvorschlag des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass ein Betreuer bei einer schr...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / Einführung

Die Durchführung einer medizinischen Maßnahme erfordert bei einem entscheidungsfähigen Patienten grundsätzlich dessen Einwilligung. Ein entscheidungsunfähiger Patient kann diese Einwilligung nicht mehr erteilen. Die Rechtsprechung behilft sich daher in diesem Fall mit der Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens und der Bestellung eines Betreuers, der dann dem Willen d...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / I. Einleitung

Bedauerlicherweise ist das Rechtsinstitut der Patientenverfügung trotz der grundlegenden Entscheidung des XII. Zivilsenats des BGH vom 17. März 2003[1], in der die Verbindlichkeit des in einer Patientenverfügung geäußerten Willens bestätigt und eine Normierung als wünschenswert bezeichnet wurde, bis dato gesetzlich nicht geregelt. Dies gibt in Fachkreisen immer wieder zu Dis...mehr

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ZErb 10/2008, Kontrolle und Durchsetzung von Vorsorgeverfügungen

Dieter Trimborn von Landenberg Bestehende Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der anwaltlichen Praxis, 1. Auflage 2008 Deutscher AnwaltVerlag Bonn, 253 Seiten, 36,– EUR Kennen Sie Edwin Aldrin? Oder Giovanni Caboto? Der eine war nach Neil Armstrong der zweite Mensch auf dem Mond, der andere nach Christoph Kolumbus der zweite Entdecker Amerikas. Wichtig sind die Erst...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

Am 1. Juni 2006 ist in Österreich das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) in Kraft getreten, das die Voraussetzungen und die Wirksamkeit einer Patientenverfügung regelt.[5] Das Gesetz unterscheidet zwischen verbindlichen oder für die Ermittlung des Patientenwillens beachtlichen Patientenverfügungen (§ 1 PatVG). Beide Formen müssen in Zukunft von Ärzten als ausdrücklich dokumen...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

In der Schweiz gibt es derzeit weder im ZGB noch im StGB eine nationale Regelung für die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Ebenso wie im deutschen Recht sind vorsätzliche Tötung (Artikel 111 StGB), Tötung auf Verlangen (Artikel 114 StGB) und Totschlag (Artikel 113 StGB) strafbar. Erlaubt sind hingegen die indirekte Sterbehilfe und die passive Sterbehilfe. Diese Form d...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 2. Patientenverfügung

Mit dem Gesetz über die Rechte der Kranken und die Rechte am Lebensende vom 22.4.2005 hat der französische Gesetzgeber die Vorschrift des Artikel L1110-5 Code de la santé publique erheblich erweitert. So wurde in Absatz 2 das Verbot sinnloser Behandlungen und in Absatz 5 die indirekte Sterbehilfe geregelt. Des Weiteren wurde in Artikel 1111.4 den Patienten das Recht eingeräu...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im europäischen Ausland(Österreich, Schweiz und Frankreich)

Einführung Nachfolgend gibt der Verfasser einen Überblick über die Rechtslage zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in den Ländern Österreich, Schweiz und Frankreich. I. Einführung Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland ist in den vergangenen Jahren die Bedeutung von Vorsorgeverfügungen erkannt worden. Hierzu gehört vor allem die Regelung der Für...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / Einführung

Nachfolgend gibt der Verfasser einen Überblick über die Rechtslage zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in den Ländern Österreich, Schweiz und Frankreich.mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / IV. Frankreich

1. Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht ist dem französischen Recht unbekannt. Allerdings können gemäß Artikel 1984 des Code Civil (C.C.) Spezial- und Generalvollmachten erteilt werden. Nach Artikel 2003 C.C. endet aber ein sogenanntes "Mandat" (Auftrag und die darin enthaltene Vollmacht) nicht nur durch Widerruf oder Verzicht und durch den Tod des V...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / III. Schweiz

1. Vorsorgevollmacht Das ZGB enthält derzeit keine Regelungen über die private Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es ist jedoch beabsichtigt, das ZGB zu reformieren, wobei künftig die Selbstvorsorge im Vordergrund steht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 27.9.2007 durch den Ständerat verabschiedet.[6] Er sieht vor, dass eine handlungsfähige (= ge...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 1. Vorsorgevollmacht

Das ZGB enthält derzeit keine Regelungen über die private Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es ist jedoch beabsichtigt, das ZGB zu reformieren, wobei künftig die Selbstvorsorge im Vordergrund steht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 27.9.2007 durch den Ständerat verabschiedet.[6] Er sieht vor, dass eine handlungsfähige (= geschäftsfähig iSd § 10...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / Auf einen Blick

Diese Übersicht zur Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts in den Nachbarländern Österreich, Schweiz und Frankreich zeigt, dass durch Einführung der Rechtsinstitute der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch in anderen europäischen Ländern gefördert und anerkannt worden ist, so zuletzt auch in England und Wales durch den Ment...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / II. Österreich

1. Vorsorgevollmacht In Österreich ist zum 1.7.2007 das sogenannte Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006 in Kraft getreten.[2] Ziel des neuen Gesetzes ist u. a. die stärkere Betonung des Grundsatzes der Subsidiarität der Sachwalterschaft. Ebenso wie in Deutschland (§ 1986 Abs. 2 Satz 2 BGB) darf gemäß § 268 Abs. 2 ABGB ein Sachwalter nicht bestellt werden, soweit durch eine V...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 1. Vorsorgevollmacht

In Österreich ist zum 1.7.2007 das sogenannte Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006 in Kraft getreten.[2] Ziel des neuen Gesetzes ist u. a. die stärkere Betonung des Grundsatzes der Subsidiarität der Sachwalterschaft. Ebenso wie in Deutschland (§ 1986 Abs. 2 Satz 2 BGB) darf gemäß § 268 Abs. 2 ABGB ein Sachwalter nicht bestellt werden, soweit durch eine Vollmacht, besonders e...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / I. Einführung

Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland ist in den vergangenen Jahren die Bedeutung von Vorsorgeverfügungen erkannt worden. Hierzu gehört vor allem die Regelung der Fürsorge im Krankheitsfall durch eine Vorsorgevollmacht, in der der Erwachsene bereits vor Eintreten des Fürsorgefalls Person und Aufgabenkreis des Bevollmächtigten bestimmt und somit im Id...mehr

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ZErb 04/2008, Vorsorgevollm... / 1. Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht ist dem französischen Recht unbekannt. Allerdings können gemäß Artikel 1984 des Code Civil (C.C.) Spezial- und Generalvollmachten erteilt werden. Nach Artikel 2003 C.C. endet aber ein sogenanntes "Mandat" (Auftrag und die darin enthaltene Vollmacht) nicht nur durch Widerruf oder Verzicht und durch den Tod des Vollmachtgebers oder V...mehr

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ZErb 03/2008, zerb verlag i... / Einführung

Zum Erbrechtstag am 1.3.2008 in Berlin verstärkt der zerb verlag seine Onlineaktivitäten und veröffentlicht die Zeitschrift ZErb sowie 5 weitere Buchtitel online im Deutschen Anwaltportal (www.deutschesanwaltportal.de). Das Angebot richtet sich an Erbrechtsspezialisten und beinhaltet Fachinformationen, täglich aktualisiert, speziell für den Kanzleialltag des Erbrechtlers. Ne...mehr

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Geschäftswert einer Patientenverfügung

Leitsatz Ein Notar hatte eine Patientenverfügung über den Willen des Erklärenden zu medizinischen Behandlungsmaßnahmen und die Bevollmächtigung von Personen mit der Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge beurkundet und in seiner Kostenberechnung hierfür einen Geschäftswert von 20.000,00 EUR angesetzt. Dieser Geschäftswert wurde anlässlich einer Geschäftsprüfung bei dem Notar vo...mehr

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ZAP 13/2021, Basiswissen: D... / 10. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung nach der Trennung

In der Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht hat der Verfügende einer Person seines Vertrauens für den Fall seiner Pflegebedürftigkeit bestimmte Aufgaben und Berechtigungen übertragen. Ist dies der Ehegatte und leben die Beteiligten jetzt getrennt, spricht einiges für die Annahme, dass auch das früher bestehende Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Es besteht als...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / VII. Patientenverfügung

Die Regelungen zur Patientenverfügung sind nicht geändert worden, erhalten nur einen neuen Standort, statt in §§ 1901a, 1901b BGB a.F. sind sie nun unter §§ 1827, 1828 BGB n.F. zu finden (vgl. Kurze, Reform, § 8). Zukünftig können auch Patientenverfügungen im ZVR registriert werden, die nicht mit einer Vorsorgevollmacht verbunden, also isoliert sind (§ 78a Abs. 1 S. 1 BNotO n...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / 1. Bindungswirkung einer Patientenverfügung

Der BGH (FamRZ 2017, 748 m. Anm. Dodegge = NJW 2017, 1737 = MDR 2017, 462 = FuR 2017, 331 m. Bearb. Soyka) bekräftigt seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Konkretheit einer Patientenverfügung i.S.d. § 1901a Abs. 1 BGB und zeigt auf, dass eine exakte Beachtung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale zur Entfaltung einer Bindungswirkung der Verfügung unbedingt notwend...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen zu Generalvollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

I. Einleitung Die vorliegende Abhandlung gibt einen Überblick zu möglichen Fragestellungen bei der Beratung von Mandanten im Vorsorgefall und versteht sich als Ergänzung zu dem Grundlagenbeitrag von Kurze (ZAP F. 12, S. 327 ff.). Als FAQ-Katalog bietet der Beitrag eine schnelle Information zu aktuellen Fragen rund um die Generalvollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. II...mehr

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ZAP 2/2019, Patientenverfügung: Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

(BGH, Beschl. v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18) • Die erforderliche Konkretisierung einer Patientenverfügung kann sich im Einzelfall bei einer weniger detaillierten Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben. Ob in solchen Fällen eine hinreichend konkrete Patientenverfügung vorlieg...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 4. Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung entfaltet unmittelbare Bindungswirkung i.S.v. § 1901a Abs. 1 BGB, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können (vgl. BGH FamRZ 2014, 1909). Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt zum einen, dass die Verfügung erk...mehr

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ZAP 18/2021, Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug: Wirksame Patientenverfügung

(BVerfG, Beschl. v. 8.6.2021 – 2 BvR 1866/17) • Die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit einer psychiatrisch untergebrachten Person findet ihre Grenzen im Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen als Patient. Liegt eine wirksame Patientenverfügung vor, die eine medizinische Zwangsbehandlung ausschließt, erfordert das durch Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG geschützte allgemeine Pe...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / 1. Ausschluss durch Patientenverfügung

Gemäß § 1906a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB muss eine ärztliche Zwangsmaßnahme zum Wohl des Betroffenen notwendig sein, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden. Staatliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 1 S. 2 und S. 2 GG können nach einer Entscheidung des BVerfG (FamRZ 2021, 1564) eine Zwangsbehandlung nicht rechtfertigen, wenn der Betroffene die in Rede...mehr

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ZAP 6/2018, Auskunftsanspruch: Erteilung einer Generalvollmacht und Patientenverfügung

(OLG München, Urt. v. 6.12.2017 – 7 U 1519/17) • Hat die Erblasserin einem der Erben in einer „Generalvollmacht und Patientenverfügung“ umfassende Vollmacht erteilt und hinsichtlich des „Grundverhältnisses“ die „Auftragsvorschriften“ für anwendbar erklärt, so bestand zwischen der Erblasserin und dem Bevollmächtigten nicht nur ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis, sondern ein A...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / III. Inhaltliche Anforderungen an Vollmachten und Patientenverfügungen

Frage: Welcher Inhalt ist zu empfehlen? Vollmacht und Patientenverfügung geben Befugnisse nach außen mit sofortiger Wirkung. Deshalb muss im Innenverhältnis klar geregelt werden, dass der Betroffene allein statt des Bevollmächtigten alle Aufgabenkreise und Geschäfte wahrnimmt, solange die in der Vollmacht ausdrücklich erwähnten Verhinderungsfälle nicht eingetreten sind. Dies ...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 5.1 Kurze (Hrsg.), Vorsorgerecht – Vollmacht, Patientenverfügung, lebzeitige Verfügungen, Kommentar, 2017, 593 S., Beck Verlag, 85 EUR

Vorsorgerecht? Was ist das eigentlich? Der Untertitel des Kommentars verrät es ansatzweise: Vollmacht, Patientenverfügung, lebzeitige Verfügungen. Braucht man dazu einen eigenen Kommentar? Ja! Das Vorsorgerecht ist eine der modernen Materien, die den Alltag der anwaltlichen und notariellen Gestaltung und Beratung zunehmend prägen. Ein "Rechtsgebiet", das jeden angeht. Und da...mehr

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ZAP 8/2020, / 5.2 Horn (Hrsg.), Anwaltformulare Vorsorgevollmachten. Gestaltung – Widerruf – Missbrauch, 1. Aufl. 2019, zerb Verlag, 616 S., 89 EUR

Das Bewusstsein und die Bereitschaft in der Bevölkerung, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, ist durch die zunehmende Berichterstattung in den Medien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Insbesondere durch die Zugriffsmöglichkeit auf Mustervorsorgevollmachten im Internet findet eine Vollmachtserteilung innerhalb von wenigen Minuten ohne eine hinreichende anwaltliche od...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / II. Definition und Anwendungsbereich

Frage: Was ist eine Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung? Eine Generalvollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung trifft Vorsorge für den Fall, dass der Verfügende krankheits-, alters- oder unfallbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zum Vollzug sowie zur Abwicklung oder Unterlassung von Rechtsgeschäften und Behandlungsmaßnahmen selbst zu a...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / 6. Rechtsfolgen

Die wesentliche Rechtfolge des Bestehens des Ehegattenvertretungsrechts ist die Möglichkeit, für den anderen Ehegatten in ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder sie zu untersagen. Dazu muss keine Betreuung mehr eingerichtet werden. Allerdings ist der Ehegatte an die Wünsche und Vorstellungen des anderen Ehegatten und auch an ein...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / VI. Form- und Haftungsfragen

Frage: Welche Form gilt für die Generalvollmacht, die Betreuungs- und die Patientenverfügung? Eine Patientenverfügung ist wirksam und bindend, wenn sie von einem einwilligungsfähigen Volljährigen verfasst wurde, in schriftlicher Form niedergelegt wurde und eine Entscheidung über die Einwilligung oder über die nicht erfolgte Einwilligung in eine bestimmte, noch nicht unmittelb...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / 3. Vorsorgeregelung

Änderung der Paragrafenbezeichnungen von §§ 1904, 1906, 1906a zu 1829, 1831, 1832 BGB für die genehmigungsbedürftige Zustimmung zu besonders gefährlichen ärztlichen Maßnahmen, der Freiheitsentziehung und Unterbringung sowie der ärztlichen Zwangsmaßnahme und Verbringung Keine inhaltlichen Änderungen bei der Patientenverfügung Patientenverfügungen können im ZVR registriert werde...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / I. Einleitung

Die vorliegende Abhandlung gibt einen Überblick zu möglichen Fragestellungen bei der Beratung von Mandanten im Vorsorgefall und versteht sich als Ergänzung zu dem Grundlagenbeitrag von Kurze (ZAP F. 12, S. 327 ff.). Als FAQ-Katalog bietet der Beitrag eine schnelle Information zu aktuellen Fragen rund um die Generalvollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / X. Kosten

Frage: Was kosten die notarielle Beurkundung oder die notarielle Beglaubigung? Beides richtet sich nach § 34 GNotKG. Für die Beurkundung der Vollmacht und der Patientenverfügung inklusive der Fertigung des Entwurfs und inklusive dessen Beratung fällt eine 1,0 Gebühr an (KV-Nr. 21200 GNotKG). Sie bestimmt sich nach dem Vermögenswert des Betroffenen. Anzusetzen ist maximal die ...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / 1. Allgemeines

Frage: Ist die Vollmacht/die Verfügung widerruflich oder unwiderruflich? Der Betroffene kann die Generalvollmacht und selbstverständlich auch die Patientenverfügung oder die Betreuungsvollmacht im Einzelnen jederzeit frei widerrufen (§ 1901a Abs. 1 S. 3 BGB). Dies kann entweder ausdrücklich oder konkludent durch die Abfassung einer neuen Erklärung oder insgesamt formlos gesch...mehr

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ZAP 8/2024, Anwaltsmagazin / 7 BRAK sieht keinen Bedarf für geplante Verantwortungsgemeinschaft

Das Bundesjustizministerium hatte im Februar ein Eckpunktepapier zur Einführung einer sog. Veranwortungsgemeinschaft vorgelegt. Damit soll jenseits der etablierten Einrichtungen Ehe und Partnerschaft ein neues Rechtsinstitut geschaffen werden, in dessen Rahmen Erwachsene Verantwortung füreinander übernehmen und diese rechtlich absichern könnten (vgl. näher ZAP 2024, 194). In ...mehr

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ZAP 7/2023, Die Reform des ... / Zusammenfassung

Im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (Familienrecht) wurde der gesamte 3. Abschnitt „Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Pflegschaft” erneuert. Hinzu treten Änderungen in der Vielzahl von weiteren Gesetzen und einzelnen Normen des BGB an anderen Stellen. Dadurch hat die Reform nicht nur Auswirkungen auf das Vormundschafts- und Betreuungsrecht direkt, sondern auch i...mehr

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ZAP 1/2021, Versuchter Mord durch Unterlassen: Medikamentenverwechslung

(BGH, Urt. v. 19.8.2020 – 1 StR 474/19) • Soweit es in einem Pflegeheim zu einer Verwechslung von Medikamenten kommt, die nachteilige Folgen für einen Patienten haben kann, und kein Arzt hierüber informiert wird, erfüllt dies nicht zwingend den Tatbestand eines versuchten Mordes durch Unterlassen, wenn die Beweiswürdigung sich insoweit fehlerhaft mit der inneren Tatseite bef...mehr