Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

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Riester-Rente / 7.3.2 Nicht geförderte Beiträge

Beiträge sind nicht gefördert, wenn sie in einem Beitragsjahr eingezahlt werden, in dem der Steuerpflichtige nicht zum begünstigten Personenkreis gehört, sie den Höchstbetrag nach § 10a EStG abzüglich der individuell für das Beitragsjahr zustehenden Zulage übersteigen, wenn es sich nicht um den Sockelbetrag handelt (sog. Überzahlungen), oder der Steuerpflichtige keine Altersvor...mehr

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Riester-Rente / 6.5 Exkurs: Das Brexit-Steuerbegleitgesetz

Mit dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)[1] wurde der fachlich notwendige Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuer- und Finanzmarktrechts geregelt, der sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU („Brexit“) ergibt. Dies betrifft auch den Bereich der schädlichen Verwendung bei der geförderten Altersvorsorge. Die steuerliche F...mehr

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Riester-Rente / 3.2.2 Sockelbetrag

Insbesondere bei Steuerpflichtigen mit geringen maßgebenden Einnahmen und mehreren Kindern kann der in der Tabelle dargestellte Mindesteigenbeitrag 0 EUR oder weniger betragen. Der Anleger erhielte die Riester-Förderung somit ohne eine Eigenleistung. Dies würde dem Grundsatz widersprechen, dass es sich um eine eigenverantwortlich aufgebaute private Altersversorgung handeln s...mehr

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Riester-Rente / 7.4.3 Auf geförderten und nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Wenn sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge gezahlt wurden, sind die Leistungen in der Auszahlungsphase aufzuteilen. Die Aufteilung ist regelmäßig beim erstmaligen Bezug der Leistungen vom Anbieter vorzunehmen. Dafür sind die Beiträge grundsätzlich je Vertragsinhaber getrennt aufzuzeichnen, sodass eine Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen vor...mehr

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Riester-Rente / 7.5.3 Zusammenfassendes Beispiel

A hat einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und diesen bespart. Am 1.1.2009 belief sich sein gefördertes Altersvorsorgevermögen auf 10.000 EUR. Diesen Betrag entnimmt er in 2009, um damit die von ihm selbst genutzte Eigentumswohnung zumindest teilweise zu finanzieren. Am 1.7.2029 beginnt seine Auszahlungsphase. A feiert an diesem Tag seinen 65. Geburtstag....mehr

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Riester-Rente / 3.5.1 Grundsatz

Für die Gewährung der Altersvorsorgezulage ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA[1] – zuständig. Die ZfA fungiert insoweit als Finanzbehörde.[2] Organisatorisch ist die ZfA Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund, finanzverfassungsrechtlich ist die Aufgabe der Zulageförderung dem Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen, welches sich hierzu im Wege der so...mehr

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Riester-Rente / 1.1 Unmittelbar begünstigte Personen

Zu den unmittelbar begünstigten Personen gehören: die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung; die Pflichtversicherten in der Alterssicherung der Landwirte; Besoldungsempfänger und Empfänger von Amtsbezügen. Bezieher einer inländischen Besoldung bzw. von Amtsbezügen müssen für das Bestehen der Förderberechtigung allerdings im jeweiligen Beitragsj...mehr

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Riester-Rente / 6.3.1 "Sparverträge"

Soweit aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase eine Auszahlung außerhalb der nach § 93 EStG und des AltZertG zulässigen Zahlungen erfolgt, liegt eine schädliche Verwendung vor. Regelmäßig wird es sich hierbei um eine Auszahlung anlässlich einer Kündigung des Vertrags handeln. Ob es sich um eine schädliche Verwen...mehr

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Riester-Rente / 5.2.4 Verfahren

Damit der Anleger den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nutzen kann, muss er diesen spätestens 10 Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase bei der ZfA beantragen. Soll das geförderte Altersvorsorgekapital für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung (ab dem 1.1.2024) verwendet werden, ist die erforderliche schriftliche Bestätigung des Zulageberechtig...mehr

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Riester-Rente / 6.1 Allgemeines zur schädlichen Verwendung

Die Riester-Förderung wird nur dauerhaft gewährt, wenn die Auszahlung aus dem geförderten Altersvorsorgekapital einer lebenslangen Altersleistung entspricht. Wird das angesparte Vermögen vom Anleger anders verwendet, z. B. bei Kündigung eines Vertrags mit gleichzeitiger Auszahlung des Kapitals, müssen die auf das anders verwendete Altersvorsorgevermögen entfallenden Altersvo...mehr

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Riester-Rente / 6.4.2 Wohn-Riester

Im Gegensatz zu den rechtlichen Folgen einer schädlichen Verwendung bei Sparverträgen wird beim "Wohn-Riester" auf die Rückforderung der steuerlichen Förderung verzichtet.[1] Stattdessen erfolgt eine Versteuerung des in das Wohnförderkonto eingestellten Betrags (Auflösungsbetrag). Dieser Auflösungsbetrag ist in vollem Umfang nach § 22 Nr. 5 Satz 1, 4 EStG zu versteuern.[2] T...mehr

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Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

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Riester-Rente / 7.2 Besteuerung von Altersleistungen

Die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung der Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen unterliegen aufgrund der Vorschrift des § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte der Besteuerung. Der Umfang der Besteuerung richtet sich danach, ob die gezahlten Beiträge in vollem Umfang, nur teilweise oder überhaup...mehr

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Riester-Rente / 3.2.1 Berechnungsgrundsätze

Der Zulageberechtigte erhält die ungekürzte Altersvorsorgezulage nur, wenn er einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke leistet. Die insgesamt für die Altersvorsorge aufzubringenden Beträge setzen sich aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der gewährten Zulage zusammen. Erbringt der Zulageberechtigte nicht den von ihm erwarteten Eigenbeitrag, wi...mehr

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Riester-Rente / 1.1.6 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehören nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Insbesondere die folgenden Personengruppen lösen für sich betrachtet keine unmittelbare Förderberechtigung aus: Selbstst...mehr

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Riester-Rente / 2.2 Betriebliche Altersversorgung

Von den 5 möglichen Arten der Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung sind der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung begünstigt, nicht dagegen die Unterstützungskasse und die Direkt(pensions)zusage. Dies ist insoweit konsequent, da die Versorgungsanwartschaften bei Direktzusagen und Unterstützungskassen bereits in der "Ansparphase" unbelastet vo...mehr

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Riester-Rente / 7.4.1 Ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Leistungen werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG unterworfen, wenn sie insgesamt auf folgenden Beträgen beruhen: Beiträge, für die der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde, Beiträge und Zuwendungen, die nach § 3 Nr. 56, Nr. 63, Nr. 63a[1] oder Nr. 66 EStG steuerfrei geblieben sind...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / Zusammenfassung

Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuerlich geförderte...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

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Riester-Rente / 1.2 Mittelbare Zulageberechtigung

Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor. Gehört nur ein Ehegatte zu einer begünstigten Personengruppe[1], erhält der andere Ehegatte eine sog. abgeleitete oder mittelbare Zulageberechtigung. Die mittelbar begünstigten Ehegatten sind zwar nicht direkt von der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen, aber ...mehr

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Riester-Rente / 4.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc...mehr

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Riester-Rente / 4.3 Günstigerprüfung

Hat der Steuerpflichtige die erforderlichen Angaben in seiner Einkommensteuererklärung gemacht und liegen die Beitragsdaten des Anbieters vor, führt das Finanzamt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich nur dann aus, wenn er bei der Einkommensteuerfestsetzung einen höheren Steuervorteil bewirkt, als die hierfür gewährte Altersvorsorgezu...mehr

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Riester-Rente / 3.3.1 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei 2 unmittelbar berechtigten Ehegatten

Gehört jeder der Ehegatten einer begünstigten Personengruppe an, ist für jeden Ehegatten getrennt auf Basis seiner individuellen Situation die Höhe des Mindesteigenbeitrag zu ermitteln. Die Vergleichsberechnung zwischen Sockelbetrag und Mindesteigenbeitrag ist zweimal durchzuführen. Im Hinblick auf die Zuordnung der Kinderzulagen können sich unterschiedliche Ergebnisse ergeb...mehr

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Riester-Rente / 4.2 Umfang des Sonderausgabenabzugs

Ungeachtet der sonstigen steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen gewährt das EStG für Altersvorsorgebeiträge einschließlich der auf dem Vertrag gutgeschriebenen Altersvorsorgezulage[1] einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Dieser steht jedoch nur demjenigen zu, der zu dem nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigten Personenkreis gehört.[2] Kein eigenständiges Abzugsv...mehr

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Riester-Rente / 3.5.2 Zulageantrag

Das Zulageverfahren ist ein weitgehend automatisches Verfahren, welches auch als modifiziertes Anbieterverfahren bezeichnet wird. So hat der Anbieter den Zulageantrag des Anlegers zu erfassen und per Datensatz an die ZfA zu senden. Die Frist für die Stellung des Zulageantrags beträgt 2 Jahre. Er ist auf amtlichem Vordruck[1] bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres abzugeben, da...mehr

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Riester-Rente / 1.1.3 Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichgestellte Personen

Unmittelbar begünstigte Personengruppen[1] sind: Empfänger von inländischer Besoldung. Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, hierzu gehören z. B. Minister oder Staatssekretäre. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versiche...mehr

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Riester-Rente / 1.1.5 Pflichtversicherte in einer ausländischen Rentenversicherung

Unmittelbar förderberechtigt sind seit dem Beitragsjahr 2010 nur diejenigen, die einem inländischen Alterssicherungssystem angehören. Der Wohnsitz des Förderberechtigten ist seitdem ohne Bedeutung. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hat der Gesetzgeber für Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem eine Übergangsregelung vorgesehen.[1] Diese ...mehr

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Riester-Rente / 6.3.2 Wohn-Riester

Zu einer schädlichen Verwendung kommt es, wenn der Steuerpflichtige die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend aufgibt. Dies gilt entsprechend, wenn der Steuerpflichtige das Eigentum an der geförderten Wohnung verliert. Eine nur vorübergehende und damit unschädliche Aufgabe der Selbstnutzung kann regelmäßig bis zu einem Zeitraum von einem Jahr angenomm...mehr

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Riester-Rente / 5.3 Tilgungsförderung

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden, die eine Darlehenskomponente enthalten, mit der die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum finanziert wird. Tilgungsleistungen zugunsten dieser Verträge werden genauso begünstigt wie Sparbeiträge. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tilgungsleistun...mehr

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Riester-Rente / 6.4.1 Sparverträge

Rückzahlung der Förderung Im Fall einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen müssen die auf den schädlich verwendeten Betrag entfallenden Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Dieses Verfahren vermeidet eine rückwirkende Änderung der alten Steuerbescheide. Die ZfA ermitte...mehr

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Riester-Rente / 3.1.2 Kinderzulage

Der Zulageberechtigte erhält für jedes Kind eine Kinderzulage, für das ihm gegenüber Kindergeld festgesetzt worden ist. Gegen die Anknüpfung an den Kindergeldbezug bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Bis zum 31.12.2017 stellte der Wortlaut des Gesetzes auf die Kindergeldauszahlung ab. D. h., Anspruch auf die Kinderzulage hatte derjenige, an den das Kindergeld a...mehr

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Riester-Rente / 2.1.1 Allgemeines

Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag des jeweiligen Anb...mehr

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Riester-Rente / 4.4 Sonderausgabenabzug bei Ehegatten/Lebenspartnern

Ehegatten[1] werden für die Anwendung des § 10a EStG grundsätzlich getrennt betrachtet.[2] Sind beide Ehe­gatten unmittelbar berechtigt, wird die Gesamtsteuerermäßigung für die Summe der für beide Ehegatten abziehbaren Beträgen (Altersvorsorgebeiträge + Zulagenansprüche) mit dem den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulageanspruch verglichen. Der beiden Ehegatten zustehende Zu...mehr

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Riester-Rente / 3.4 Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge

Der unmittelbar Zulageberechtigte kann Einzahlungen auf mehrere begünstigte Verträge vornehmen. Für die Mindesteigenbeitragsberechnung werden allerdings nur Beiträge zugunsten zweier Verträge berücksichtigt. Der Zulageberechtigte kann im Zulageantrag jährlich neu bestimmen, für welche Verträge die Zulage gewährt werden soll bzw. welche Beiträge im Zulageverfahren berücksicht...mehr

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Riester-Rente / 7.5.1 In das Wohnförderkonto eingestellte Beiträge

Im Wohnförderkonto sind nach § 92a Abs. 2 EStG rein rechnerisch aufzunehmen: der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nach § 92a Abs. 1 EStG Tilgungsleistungen i. S. d. § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige zusätzlich zur Kapitalentnahme einen zertifizierten Darlehensvertrag für die Finanzierung des Wohneigentums verwendet sowie die für die Tilgungsleistungen gewäh...mehr

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Riester-Rente / 3.3.2 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei unmittelbar und mittelbar berechtigten Ehegatten

Für die Frage, ob Ehegatten, von denen einer unmittelbar und der andere mittelbar zulageberechtigt ist, die ungekürzte Altersvorsorgezulage erhalten, ist ausschließlich auf die Altersvorsorgebeiträge abzustellen, die auf den Vertrag des unmittelbar begünstigten Ehegatten eingezahlt wurden. Hieran hat sich auch durch die Einführung des Mindestbeitrags nichts geändert. Für das ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 3.5.3 Verfahren

Seit dem Beitragsjahr 2024 wird die Abwicklung des Zulageverfahrens geändert. Das neue Verfahren ist für den Zulageempfänger einfacher und transparenter. Da sich insbesondere die Abwicklung auf Seiten der ZfA geändert hat, ist eine Reaktion von Seiten des Zulageberechtigten nicht erforderlich. Bisher wurde die Zulage – ohne gesonderte Prüfung – auf Basis der Angaben aus dem Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 5.2.2 Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung und Herstellung[1] von selbst genutztem Wohneigentum (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind mit zu berücksichtigen), die Tilgung eines Darlehens[2], welches zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie aufgenommen wurde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 1 Begünstigter Personenkreis

Der Kreis der begünstigten Personengruppen wird in § 10a Abs. 1 EStG definiert. Da die Altersvorsorgezulage eine Vorauszahlung auf die Wirkung des Sonderausgabenabzugs darstellt, verweist § 79 Satz 1 EStG zur Bestimmung der Zulageberechtigung auf die nach § 10a EStG begünstigten Personengruppen. Diese werden als "unmittelbar" Begünstigte bezeichnet. Im Zulageverfahren wird d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.2 Abrufbare Bescheinigungen

Neben allgemeinen Daten (Stammdaten) wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit sind folgende Daten abrufbar: von den Arbeitgebern übermittelte Beträge der Lohnsteuerbescheinigungen[1]; Daten der Rentenbezugsmitteilung[2]; Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen[3]; Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4 Kurzübersicht Beratungsbefugnis für Mitglieder

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.1 Freistellungsmethode

Die im Ausland zu besteuernden Einkünfte sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen. Die ausländischen Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.[1] Die im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigenden Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln.[2] Sieht ein DBA die Freistellungsmethode vor, ist zu prüfen, ob eine Rück...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2.1 Grundsatz:

Das OECD-MA gibt nicht vor, in welchen Fällen die Anrechnungsmethode anzuwenden ist. Alle von Deutschland abgeschlossenen DBA sehen aber für bestimmte Einkunftsarten die Anrechnungsmethode vor. Ausweislich der Verhandlungsgrundlage für deutsche DBA soll die Anrechnungsmethode regelmäßig angewendet werden auf Dividenden, soweit der ausländische Staat ein Quellenbesteuerungsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / Zusammenfassung

Überblick In Zeiten der Globalisierung erhalten ausländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung in Deutschland eine immer größer werdende Bedeutung. Mittlerweile sind Arbeitnehmerentsendung, grenzüberschreitende Beschäftigung, Renten aus dem Ausland oder ausländische Kapitalerträge im Bereich der Steuerberatung fast schon alltäglich. Um verbindliche Regelungen für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.1 Arbeitnehmertypische Einkünfte

Als arbeitnehmertypische Einkünfte dem Grunde nach von der Beratungsbefugnis umfasst sind lt. § 4 Nr. 11 Satz 1 Buchst. a StBerG Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit [1] sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen [2] Einkünfte aus Unterhaltsleistungen [3] und Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG, im Wesentlichen Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sowie aus Dir...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3.6 Beiträge aus Rente etc. für pflichtversicherte Studenten und Praktikanten

Pflichtversicherte Studenten und Praktikanten haben ebenfalls Beiträge aus (Waisen-) Renten und Versorgungsbezügen sowie Arbeitseinkommen zu zahlen. Allerdings ist die Zahlung der Beiträge für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen auf den Teil dieser Einnahmen beschränkt, der die Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung der Studenten (seit 1.10.2024 855 EUR; ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.7 ESRS S1-11 – Soziale Absicherung

Rz. 111 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-11 sollen einen Überblick darüber geben, ob die Arbeitnehmer des Unternehmens gegen Verdienstausfälle aufgrund "schwerwiegender Lebensereignisse" (ESRS S1.AR75) abgesichert sind und, falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist (ESRS S1.72 f.): Das Unternehmen hat offenzulegen, ob seine Beschäftigten durch öffentliche Progra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes oder eine Witwe und die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewerblicher Charakter

Rn. 180d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein solcher betrifft Tierzucht und Tierhaltung, der nach § 13 Abs 1 Nr 1 EStG iVm §§ 51, 51a BewG keine ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen als Futtergrundlage zur Verfügung stehen (BFH BStBl II 1996, 85; 1990, 152; 1983, 36; FG Nds EFG 1989, 57, 58). Das muss bei der Auslegung der Vorschrift berücksichtigt werden, dh zu Abgrenzungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3.1.1 Rentenzahlbetrag/weitere Einkünfte

Beiträge sind zunächst aus dem Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Erreicht der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, werden zusätzlich nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen des Rentners bis zur Beitragsbemessungsgre...mehr