Fachbeiträge & Kommentare zu Personalakte

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.1 Änderungen in Arbeitsverträgen und Personalakten

Für Arbeitgebende bedeutet das neue Gesetz vor allem eine Pflicht zur schnellen und unbürokratischen Anpassung der Arbeitsverträge, der Personalakten und internen Systeme, wie z. B. Intranet und Reise-Abrechnungsportale, sowie in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistenden, sobald Mitarbeitende ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern und die Berichtigung verlangen. Arbeit...mehr

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K / 5 Kontaktaufnahme des Verteidigers zum inhaftierten Mandanten [Rdn 2951]

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A / 32 Akteneinsicht in Beiakten und beigezogene Akten [Rdn 404]

Rdn 405 Literaturhinweise: Franzen, Zur schuldgerechten Aufteilung der Steuerverkürzung, DStR 1964, 380 Groß/Fünfsinn, Datenweitergabe im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, NStZ 1992, 105 Heuel/Meiners, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren Der ewige Streit um die Steuerakten, AO-StB 2023, 105 Lietz/Succu/Dzajic, Digitalisierung von Dokumenten und Kopieren von Daten im Rahm...mehr

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A / 38 Akteneinsicht, Ort der Durchführung [Rdn 456]

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A / 40 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 483]

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Corporate Volunteering / 2.3.2 Sozialversicherungsschutz bei längerer Freistellung

Wenn Mitarbeiter im Rahmen von CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum bezahlt oder unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die Freistellung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter hat. Für den Sozialversicherungsschutz ist nicht maßgeblich, ob ein Arbeitsverhältnis zu Mitarbeitern besteht, sondern ein...mehr

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Preboarding: Wichtige Maßna... / 1.3 Administrative Vorbereitungen

Es sollte selbstverständlich sein, dass der Onboardee an seinem ersten Arbeitstag einen komplett ausgestatteten Arbeitsplatz inkl. allen notwendigen Berechtigungen vorfindet. Wenn alle Formalitäten bis zum Arbeitsantritt erledigt sind, erhält der Neuzugang gleich einen positiven ersten Eindruck vom Unternehmen und hat das Gefühl, dass er erwartet und gebraucht wird. Zu einer ...mehr

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Onboarding: Was Onboarding ... / 1 Wie Sie den CEO / CFO überzeugen

In der heutigen Unternehmenslandschaft wimmelt es nur so von unterschiedlichen Projekten. Für jedes Projekt gibt es einen Kick-off-Termin, einen Zeitplan, einen Projektverantwortlichen und letztendlich auch ein Budget, das es einzuhalten und über das es zu berichten gilt. Kennen wir doch alle die Zielvorgaben "in time, in quality and in budget". Dies begegnet uns in allen We...mehr

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Onboarding-Projekt einführe... / 4.3 Ständige Feedback Loops sind das A und O

Ab dem Startschuss des Projekts sollten Sie konsequent regelmäßige Feedback Loops installieren. Was im Workshop am Reißbrett stimmig erschien, kann sich in der Praxis als nicht zielführend erweisen. Je früher Korrekturen vorgenommen werden, desto weniger aufwändig! Nicht nur das Feedback der Führungskräfte ist wichtig: Gerade aktuelle Onboardees, die den neuen Onboarding-Pro...mehr

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Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 2 Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

2.1 Anspruchsgrundlage Der Arbeitnehmer kann sich gegen eine unberechtigte Abmahnung gerichtlich zur Wehr setzen und verlangen, diese aus der Personalakte zu entfernen.[1] Als Anspruchsgrundlage für den Entfernungsanspruch kommen §§ 242, 1004 BGB analog in Betracht, da eine zu Unrecht erteilte Abmahnung den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen und damit in seinem Per...mehr

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Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 1 Alle Reaktionsmöglichkeiten im Überblick

Die Abmahnung beeinträchtigt den Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht. Ihm steht das Recht zu, wie folgt auf eine Abmahnung zu reagieren: Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, Gegenvorstellung gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG zu der Personalakte reichen, Beschwerde beim Betriebsrat oder auch beim Arbeitgeber wegen ungerechter Behandlun...mehr

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Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 2.2 Inhaltlich unwirksame Abmahnung

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Rücknahme der Abmahnung sowie auf Entfernung des Abmahnungsschreibens aus der Personalakte, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, oder auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, d. h. die verletzte Pflicht und/oder die der Pflicht zugru...mehr

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Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 2.1 Anspruchsgrundlage

Der Arbeitnehmer kann sich gegen eine unberechtigte Abmahnung gerichtlich zur Wehr setzen und verlangen, diese aus der Personalakte zu entfernen.[1] Als Anspruchsgrundlage für den Entfernungsanspruch kommen §§ 242, 1004 BGB analog in Betracht, da eine zu Unrecht erteilte Abmahnung den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen und damit in seinem Persönlichkeitsrecht beei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 2.6 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht nach bisheriger Meinung kein Entfernungsanspruch mehr, da nicht zu befürchten ist, dass die Rechtsstellung des Arbeitnehmers durch die Abmahnung weiter gefährdet ist. Ausnahmen hiervon können gelten, wenn z. B. eine Wiedereinstellung in Betracht kommt, die Abmahnung noch Einfluss auf den Zeugnisinhalt haben kann oder der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 2.4 Entwertung der Abmahnung durch Zeitablauf

Haben sich nach Ausspruch der Abmahnung längere Zeit keine gleichgelagerten Vorkommnisse ereignet, verliert die Abmahnung an Bedeutung. Denn sie kann in einem Dauerschuldverhältnis wie dem Arbeitsverhältnis keinen Dauerdruck erzeugen. Der Arbeitnehmer zeigt ja gerade durch sein vertragsgerechtes Verhalten, dass er sich die Abmahnung zu Herzen genommen hat. Das BAG lehnt aller...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 2.3 Unverhältnismäßigkeit der Abmahnung

Eine Abmahnung ist auch zu entfernen, wenn sie unverhältnismäßig ist.[1] Es können auch geringfügige Pflichtverletzungen grundsätzlich abgemahnt werden. Ein Unverhältnismäßigkeit kommt daher nur ausnahmesweise, insbesondere bei der Abmahnung einzelner Bagatellverstöße in Betracht.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Reaktionsmöglich... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers auf eine Abmahnung dar. Schwerpunktmäßig geht es darum, wann er einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das grundsätzliche Erfordernis einer Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung ist nirgendwo gesetzlich veranke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 2.5 Formell unwirksame Abmahnung

Der Entfernungsanspruch kann sich auch daraus ergeben, dass die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Das ist insbesondere bei der Missachtung eines ausnahmsweise bestehenden Anhörungsrecht des Arbeitnehmers[1] oder eines ausnahmsweise bestehenden Informations- und Beteiligungsrechts des Personalrats oder der Schwerbehindertenvertretung[2] der Fall. Achtu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.6.1 Dokumentationspflicht (§ 12 LeistungsTV-Bund)

Das Ergebnis der individuellen Leistungsfeststellung muss in schriftlicher Form zur Personalakte genommen werden. Hierzu gehört neben der konkret erreichten Punktzahl die ganze Leistungsfeststellung, insbesondere muss hieraus deutlich werden, welche Bewertung bzw. Zielabrechnung zu dem jeweiligen Ergebnis geführt hat. Diese Art der Dokumentation ermöglicht den Dienststellen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 2.2 Kein Anhörungsrecht des Arbeitnehmers

Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Ein Anhörungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 82 Abs. 1 BetrVG. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Gemäß § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 6 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte Dem Arbeitnehmer steht ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Rücknahme der Abmahnung sowie auf Entfernung des Abmahnungsschreibens aus der Personalakte zu, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält oder auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhalte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 8 Besonderheiten bei Betriebsratsmitgliedern

Auch bei Betriebsratsmitgliedern können arbeitsvertragliche Pflichtverstöße abgemahnt werden, denn auch ein Betriebsratsmitglied hat seine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten zu erfüllen.[1] Dem Betriebsrat als Gremium steht kein Anspruch zu, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte eines seiner Mitglieder zu verlangen.[2] Verletzen Betriebsratsmitglieder dagege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 4.1 Kein Anhörungsrecht des Arbeitnehmers

Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Nach § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte gehört werden. Im TV-L sieht § 3 Abs. 6 Satz 4 TV-L ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 3.1 Sachverhalt

Eine Abmahnung kann nur Wirksamkeit entfalten, wenn das beanstandete Fehlverhalten klar gerügt und dokumentiert wird (Rüge- und Dokumentationsfunktion der Abmahnung). Es muss also hinreichend bestimmt sein. Maßstab ist, ob der Arbeitnehmer unzweifelhaft erkennen kann, welches konkrete Verhalten ihm vorgeworfen wird. Zudem hat der Abgemahnte auch nur bei konkreter Darlegung di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 9.2 Tätigwerden des Betriebsrats bei Beschwerden

Der abgemahnte Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat beschweren, wenn er sich durch die Abmahnung benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.[1] In einem solchen Fall ist es Aufgabe des Betriebsrats, zunächst zu prüfen, ob er die Beschwerde für berechtigt erachtet oder nicht. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für berechtigt, muss er gemäß § 85 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 3.5 Muster-Abmahnung

Praxis-Beispiel Abmahnung wegen Unpünktlichkeit Datum ……………………… Abmahnung Sehr geehrte/r Frau/Herr …………………………………., Am 5.7.2024 war Ihr Arbeitsbeginn auf 8.00 Uhr festgelegt. Sie waren zur Arbeit an der Rezeption in unserer Filiale in Köln eingeplant. Sie sind jedoch Sie erst um 9.38 Uhr am Arbeitsplatz erschienen. Wir fordern Sie auf, die o. g. Pflicht aus unserer Betriebsvereinb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ChatGPT in der Steuerkanzle... / 7 Prompt Engineering

Was gute Prompts ausmacht und welche konkreten Anwendungsfälle mit Steuerbezug es gibt, erklärt Ihnen Steuerberater Sebastian Pollmanns. Video: Prompt Engineering_ Was gute Prompts ausmacht und konkrete Anwendungsfalle mit Steuerbezug mit StB Sebastian Pollmanns Hier die Beispielprompts aus den Videos: Agiere als Steuerfachangestellter: Schreibe eine E-Mail an einen Mandanten u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Begriff der Personalakte

Rz. 3 Es gilt ein umfassender, materieller Begriff der Personalakte. Jede Sammlung von Unterlagen über einen konkreten Arbeitnehmer fällt hierunter, unabhängig von der Bezeichnung und der Form. Gleiches gilt für Nebenakten, z. B. vom Werksschutz angelegte Informationssammlungen über einen bestimmten Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass in die Haupta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Inhalt der Personalakte

Rz. 4 Typischerweise gehören folgende Dokumente in eine Personalakte: Bewerbungsunterlagen Angaben zur Person des Arbeitnehmers Arbeitsvertrag Zeugnisse Personalfragebögen gem. § 94 BetrVG Schriftverkehr mit dem Arbeitnehmer Abmahnungen Angaben zur beruflichen Entwicklung, zu Leistungen und Fähigkeiten, Arbeitgeberdarlehen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Arbeitsunfällen etc....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 83 Einsicht in die Personalakten

1 Allgemeines Rz. 1 Die in § 83 BetrVG geregelten Rechte sind rein individualrechtlicher Natur. Sie gelten daher auch in Betrieben ohne Betriebsrat und solchen, die gar nicht betriebsratsfähig sind. Personen, auf die das BetrVG gar nicht anwendbar ist, können sich hingegen nicht auf § 83 BetrVG berufen. Für die Praxis ergibt sich hieraus kein Unterschied, da für leitende Ange...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Die Abgabe von Erklärungen des Arbeitnehmers

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 hat der Arbeitnehmer das Recht, der Personalakte Erklärungen beizufügen. Diese können sich zum einen auf einzelne Bestandteile der Personalakte beziehen, wie z. B. auf Rügen oder Abmahnungen. Die Erklärung kann ergänzt werden durch andere schriftliche Unterlagen, etwa die Erklärungen anderer Arbeitnehmer zu einem Vorgang, der zu einer Abmahnung geführt ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Bestandteile

Rz. 12 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Dokumente aus der Personalakte ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung erkennt ihn jedoch in den Fällen an, in denen unrichtige Angaben und missbilligende Äußerungen in der Personalakte enthalten sind, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können.[1] Dies ist vor ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 7 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Personalakte sorgfältig zu verwahren, vertraulich zu behandeln und den Kreis der damit befassten Personen möglichst eng zu halten. Neben den Mitarbeitern der Personalabteilung sind auch die der Innenrevision zur Einsichtnahme befugt, ohne dass der Arbeitnehmer zustimmen müsste.[1] Einer solchen Zustimmung bedarf es jedoch, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Datenschutz

Rz. 13 Werden personenbezogene Arbeitnehmerdaten in einer Datei, etwa einer Urlaubskartei, Fehlzeitkartei, Pfändungskartei, elektronischen Personalakte etc. verarbeitet oder genutzt, sind die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die in Art. 5 DSGVO genannten Prinzipien Transparenz, Zweckbindung, Datensparsamkeit, Richtigkeitsgewähr und Beschränkung der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die in § 83 BetrVG geregelten Rechte sind rein individualrechtlicher Natur. Sie gelten daher auch in Betrieben ohne Betriebsrat und solchen, die gar nicht betriebsratsfähig sind. Personen, auf die das BetrVG gar nicht anwendbar ist, können sich hingegen nicht auf § 83 BetrVG berufen. Für die Praxis ergibt sich hieraus kein Unterschied, da für leitende Angestellte § 26 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 14 Sämtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die in § 83 BetrVG begründeten Rechte werden vor den Gerichten für Arbeitssachen im Urteilsverfahren ausgetragen, auch wenn es darum geht, ob ein Betriebsratsmitglied bei der Akteneinsicht anwesend sein darf. Es geht dabei nicht um eigene Rechte des Betriebsrats, sondern um die des einzelnen Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.2 Kenntnis der Schwerbehinderung bei dezentralem Bewerbungsmanagement

Am 25.4.2024 entschied das BAG[1] im Fall einer Klägerin, die eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG forderte, weil sie sich aufgrund ihrer Schwerbehinderung benachteiligt fühlte. Die Klägerin war im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschäftigt und hatte einen Grad der Behinderung (GdB) von 40. Sie war bzw. ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fürsorgepflicht.

Rn 99 Die Schadensabwendungspflicht als Teil der Fürsorgepflicht verpflichtet den ArbG, Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeit der ArbN zu treffen (§ 618 Rn 2), iRd Zumutbaren ihre Gegenstände vor Beschädigung zu schützen (BAG NZA 00, 1052) und vor drohenden Gefahren zu warnen (BAG NZA 09, 193 [BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07]). Der ArbG darf auch selb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundrechte und andere verfassungsrechtliche Maßstäbe.

Rn 13 Das GG und insbes die Grundrechte werden nicht unmittelbar zwischen Privaten angewandt (zur Drittwirkungsdebatte Ruffert Vorrang der Verfassung 8 ff und öfter). Vielmehr wirkt die Verfassung mit ihren Wertentscheidungen über die privatrechtlichen Normen und insbes über die Generalklauseln in das Privatrecht hinein (BVerfG NJW 94, 36 [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89]; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ausspähungsschutz (Recht auf Privatheit).

Rn 49 Er wendet sich gegen eine unzulässige Erforschung des privaten oder intimen Bereichs, zB durch Fotografien auf Privatgelände (Ablichtung des Leichnams Bismarcks im Jahre 1898 als erster Fall), Fotos im privaten oder intimen Bereich mit Teleobjektiv, Belauschen im Wohnungsbereich, Mithören privater Telefonate, Öffnen von Briefen, Entwendung sowie Lesen von Tagebüchern u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Das Recht auf eine Privatsphäre autonomer Lebensgestaltung.

Rn 29 Ein weiteres insb durch die Rspr ausgeformtes besonderes Persönlichkeitsrecht ist der Schutz des persönlichen Bereichs einer Person, insb der Privatsphäre einer autonomen Lebensgestaltung. Geschützt wird hier die Person vor einem unzulässigen Belauschen und Aufnahme ihrer Worte auf Tonträger, vor unzulässiger Beobachtung der Person und fotografischem Festhalten aller B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Errichtung im Interesse des Anspruchstellers (§ 810 Alt 1).

Rn 6 Die Urkunde ist im eigenen Interesse des Anspruchstellers errichtet, wenn die Urkunde zumindest auch dazu bestimmt ist, ihm als Beweismittel zu dienen oder sonst seine rechtlichen Beziehungen zu fördern (BGH MDR 71, 574; Ddorf NJW-RR 96, 1464, 1466 [OLG Düsseldorf 15.09.1995 - 7 U 119/94]; Staud/Marburger Rz 12). Entscheidend kommt es nicht auf den Urkundsinhalt, sonder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Änderung un... / 1 Änderung des Arbeitszeugnisses

Es gibt 2 Gründe für eine inhaltliche Änderung des Arbeitszeugnisses, zum einen den Wechsel der Zeugnisart, zum anderen den Inhalt betreffend. Umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob der – ehemalige – Beschäftigte die Art des Zeugnisses ändern lassen darf. Dabei geht es oftmals darum, ob der Arbeitnehmer, der zunächst ein einfaches Zeugnis verlangt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 4 Datenschutz

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens erhobene Daten über den Bewerber (Personalfragebögen) stellen eine Datenerhebung i. S. d. Art. 4 Nr. 1 und Nr. 2 DSGVO, deren Vorgaben zu beachten sind.[1] Allerdings enthält die DSGVO keine spezifischen Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz und insbesondere nicht zum Umgang mit Daten im Bewerbungsverfahren. Vielmehr ist über die Ermächtigun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.2 Unregelmäßige und nicht bezifferbare Ansprüche

Ansprüche, die von einem bestimmten Ereignis abhängen, sind auch erst mit dessen Eintreten fällig. Erfährt der Gläubiger ohne sein Verschulden nichts von den Umständen des Anspruchs, so tritt die Fälligkeit erst bei positiver Kenntnis ein.[1] Ansprüche werden fällig: auf Personalaktenbereinigung mit Aufnahme des beanstandeten Schriftstücks in die Personalakte und Kenntnis des ...mehr