Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

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Personalrat/Personalvertretung / 2 Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze

2.1 Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetze Infolge der Föderalismusreform von 2006[1] liegt die Gesetzgebungskompetenz für das jeweilige Landespersonalvertretungsrecht bei den Ländern. Demnach bestehen im Bundesgebiet 16 Landespersonalvertretungsgesetze (in Schleswig-Holstein Mitbestimmungsgesetz genannt), welche für die Beschäftigten der Einrichtungen der jeweiligen Lä...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.1 Einberufung und Leitung

Die erste (konstituierende) Sitzung des Personalrats wird vom Wahlvorstand einberufen und bis zur Bestellung eines Wahlleiters vom Wahlvorstand geleitet (§ 36 Abs. 1 BPersVG). Die weiteren Sitzungen des Personalrats werden vom Personalratsvorsitzenden anberaumt. Jedoch können die in § 36 Abs. 3 BPersVG aufgezählten Personen (z. B. der Dienststellenleiter) und Gruppen (z. B. ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.2 Die Wahlanfechtung

Wird in Durchführung der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen, und unterbleibt eine Berichtigung durch den die Wahl durchführenden Wahlvorstand, ist die Wahl anfechtbar (§ 26 BPersVG). Praxis-Beispiel Teilnahme von Nichtwahlberechtigten zur Wahl, fehlerhaftes Wahlverzeichnis, Verstöße gegen das Prinzip der ge...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.5 Sitzungsprotokoll

Von jeder Sitzung ist eine Niederschrift (Protokoll) anzufertigen. Dies dient zum einen der Dokumentation der Sitzung, zum anderen auch der Information der nicht anwesenden Mitglieder. Das Protokoll muss Ort, Tag und Beginn und Ende der Sitzung, den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst wurden, enthalten. Sie muss ferner unterschrieben sein, und...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.1 Beschlussfähigkeit

Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss ist, dass der Personalrat beschlussfähig ist. Dazu muss mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein (§ 39 Abs. 2 BPersVG). Geladene Ersatzmitglieder sind für den Vertretungsfall vollwertige Personalräte in diesem Sinne. Die Zahl der Personalräte bemisst sich nach dem tatsächlichen Ist-Bestand und nicht nach dem sich aus d...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.7 Sprechstunden

Der Personalrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten (§ 45 BPersVG). Macht er hiervon Gebrauch, so sind Zeit und Ort im Einvernehmen mit dem Dienststellenleiter festzulegen. Sprechstunden dürfen nur von Personalratsmitgliedern, nicht etwa von Gewerkschaftsvertretern abgehalten werden. Beschäftigte können die Sprechstunde besuchen, ohne dass sich hierdurch ihr...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.4 Wahlberechtigung und Wählbarkeit zum Gesamtpersonalrat und zu den Stufenvertretungen

Wahlberechtigt zum Gremium des Gesamtpersonalrats sind all die Beschäftigten der Hauptdienststelle und der nach § 7 BPersVG verselbstständigten Nebenstellen bzw. Dienststellenteile. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie das aktive Wahlrecht zum dortigen Personalrat besitzen (§ 89 Abs. 1 – 4 BPersVG). Für die Wählbarkeit zum Gesamtpersonalrat gilt nichts anderes als zur Wählbar...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.1 Inhalt des Mitbestimmungsverfahrens

Das Verfahren der Mitbestimmung ist für den Bereich des Bundes in §§ 70-77 BPersVG geregelt. Dabei beinhaltet § 70 BPersVG das Verfahren zwischen der Dienststelle, die die mitbestimmungspflichtige Maßnahme beabsichtigt, sowie dem hierfür zuständigen Personalrat, das Stufenverfahren sowie in welchen Fällen im Anschluss an das Stufenverfahren die Einigungsstelle anzurufen ist ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.10.1 Die Beteiligung bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers nach § 85 Abs. 1 BPersVG

Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Nach § 85 Abs. 1 BPersVG wirkt der Personalrat bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. Er kann gegen die beabsichtigte Kündigung Einwendungen erheben. Das daraufhin durchzuführende Mitwirkungsve...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.3 Verfahren bei Nichteinigung

Kommt zwischen Dienststelle und Personalrat keine Einigung zustande, so kann der Partner, der die Sache weiterverfolgen möchte (dies wird in aller Regel die Dienststelle sein), die Angelegenheit binnen 5 Arbeitstagen der übergeordneten Dienststelle, bei der eine Stufenvertretung besteht, vorlegen. Die Gegenseite ist hiervon unter Angabe der Gründe zu unterrichten (§ 71 Abs. ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.5 Vorläufige Regelungen

Die Dienststelle darf die mitbestimmungspflichtige Maßnahme grundsätzlich erst dann durchführen, wenn die Zustimmung des Personalrats vorliegt. Nach § 76 BPersVG kann sie jedoch ausnahmsweise vorläufige Regelungen treffen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Maßnahme der Natur der Sache nach keinen Aufschub duldet und durch die vorläufige Umsetzung der Maßnahme keine endgült...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Das BPersVG gilt für alle in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes Beschäftigten. Dabei unterteilt das Gesetz die Beschäftigten in die Untergruppen der Beamten und Arbeitnehmer. Hierzu zählen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Auf Richter findet das BPersVG nur in Ausnahmefällen Anwendung (vgl. näher § 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Nur Beschäftigte der Diensts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.2 Beschlussfassung – notwendige Mehrheiten

Beschlüsse können nur während der Personalratssitzung gefasst werden. Wobei eine Sitzung grundsätzlich immer die gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Personalratsmitglieder in einem Raum erfordert. Daraus folgt, dass Beschlüsse im Umlaufverfahren unzulässig sind.[1] Achtung Seit der Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes im Jahr 2021 ist auch eine Beschlussfassung ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.2 Das Monatsgespräch

Der Dienststellenleiter oder sein Beauftragter und der Personalrat sollen nach § 65 BPersVG mindestens einmal im Monat zu einer gemeinsamen Besprechung zusammenkommen. Sinn und Zweck ist die Wahrung des Informationsaustauschs unter den Beteiligten vor dem Hintergrund der Überlegung, dass vertrauensvolle Zusammenarbeit ohne einen solchen nur schwerlich vorstellbar scheint. Ge...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.10.2 Die Beteiligung bei der außerordentlichen Kündigung und fristlosen Entlassung nach § 86 BPersVG

Beide Fälle unterliegen einem Anhörungsrecht des Personalrats, wobei der Begriff "fristlose Entlassung" lediglich Beamte, die "außerordentliche Kündigung" nur Arbeitnehmer betrifft. Durch Mitteilung der beabsichtigten Maßnahme und deren Begründung wird das Verfahren eingeleitet. Entscheidend für die Stellungnahmefrist des Personalrats von 3 Arbeitstagen ist der Zugang der um...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 6 Eintreten von Ersatzmitgliedern

Ersatzmitglieder rücken in den folgenden Fällen in den Personalrat (zeitweise) auf: wenn ein Mitglied des Personalrats aus diesem auf Dauer ausscheidet, wenn ein PR-Mitglied zeitweilig verhindert ist. Ersteres tritt ein in den Fällen des § 31 BPersVG. Eine zeitweilige Verhinderung setzt voraus, dass ein Personalratsmitglied sein Amt nicht ausüben kann oder die Ausübung ihm nicht...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.3 Gemeinsame Beratung – getrennte Beschlussfassung

Die Beschlussfassung erfolgt durch das gesamte Gremium, es sei denn, dass ausschließlich eine Gruppe betroffen ist, dann wird gemeinsam beraten, die Gruppe fasst ihren Beschluss jedoch alleine (§ 40 BPersVG). Hintergrund ist die Tatsache, dass das Gesetz den Personalrat zwar als ein einheitliches, für alle Beschäftigtengruppen zuständiges Gremium betrachtet, den teilweise un...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.4 Primäre und sekundäre Zuständigkeit

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Zuständigkeit des Personalrats grundsätzlich allein entscheidend, ob der Dienststellenleiter beabsichtigt, eine der Beteiligung des Personalrats unterliegende Maßnahme zu treffen. Ob der Dienststellenleiter nach der Behördenorganisation und den gesetzlichen Vorschriften für die beabsichtigte Maßnahme...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.6 Geschäftsordnung

§ 44 BPersVG eröffnet für den Personalrat die Möglichkeit, sich über die nicht bereits abschließend gesetzlich geregelten Abläufe zur Geschäftsführung eine Geschäftsordnung zu geben. Zwingend ist sie nicht, solange nicht Beschlüsse im elektronischen Verfahren gefasst werden sollen. Ziel kann jedoch sein, den internen Geschäftsablauf zu vereinheitlichen und verbindlich sowie ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5.3 Besonderer Arbeitsplatzschutz für Auszubildende

Durch § 56 BPersVG werden die in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Krankenpflege-, dem Pflegeberufegesetz oder Hebammengesetz stehenden Beschäftigten, die Mitglied des Personalrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (s. § 105 BPersVG) sind, gegen die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis nach ihrer Ausbildung geschützt: Beabsic...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.4 Friedenspflicht – Anrufung externer Stellen

Zur Wahrung der vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet § 2 Abs. 2 BPersVG die Dienststellenpartner, alles zu unterlassen, was die Arbeit und den Frieden in der Dienststelle beeinträchtigen könnte. Das Friedensgebot berührt aber nicht das Recht der Tarifvertragsparteien zur Führung von Arbeitskämpfen. Aus dem gleichen Grund verbietet § 2 Abs. 3 BPersVG den Partnern die A...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7.4 Teilnahme der Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und des Dienststellenleiters

§ 52 BPersVG bestimmt den Teilnehmerkreis der Personalversammlungen. Teilnehmer ohne Zugehörigkeit zur Dienststelle können sein, ein Beauftragter der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und ein Beauftragter der Arbeitgebervereinigung, der die Dienststelle angehört. Da der Personalrat die Sitzung leitet, kann er die Teilnahme eines Beauftragten ablehnen, sofern hier...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 11 Streitigkeiten – gerichtliche Klärung

Kommt es in Angelegenheiten des Personalvertretungsrechts zu Streitigkeiten zwischen Dienststelle und Personalrat, die nicht im Rahmen eines Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsverfahrens zu entscheiden sind, so besteht die Möglichkeit, ein Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht herbeizuführen (§ 108 BPersVG). Praxis-Beispiel Meinungsverschiedenheiten darüber, ob in einer ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.6 Qualifiziertes Initiativrecht

Beantragt der Personalrat aufgrund seines qualifizierten Initiativrechts nach § 77 BPersVG die dort in Abs. 1 benannten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, so wird ein dem Mitbestimmungsverfahren ähnlicher Verfahrenszug eingeleitet, so die Dienststelle den Antrag abgelehnt hat. Handelt es sich um einen in § 77 Abs. 1 BPersVG benannten Tatbestand der uneingeschränkten M...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7.3 Einberufung und Durchführung der Personalversammlung

Die Einberufung der Personalversammlung ist Aufgabe des Personalrats. Ihr zugrunde liegt ein Beschluss des Personalratsgremiums über Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit), Art (außerordentlich oder ordentlich, Teil- oder Vollversammlung) nach vorheriger Beratung in einer Personalratssitzung. Anderes gilt nur in den Fällen des § 59 Abs. 2 oder § 59 Abs. 3 BPersVG. Gleiches gilt für di...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.2 Wahl des Vorsitzenden

Er wird durch beide Gruppen gemeinsam gewählt, woraus deutlich wird, dass nicht zwingend der Vorstandsvertreter der zahlenmäßig stärker vertretenen Gruppe den Vorsitzenden stellen muss. Das andere Vorstandsmitglied ist kraft Amtes stellvertretender Vorsitzender. Verzichtet eine Gruppe auf die Vertretung im Vorstand oder auf den stellvertretenden Vorsitz, kann von der gesetzli...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.2 Zeitpunkt der Sitzungen

Die Personalratssitzungen finden in der Regel während der Arbeitszeit statt (§ 38 Abs. 1 Satz 1 BPersVG). Als Ausfluss aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit bestimmt § 38 Abs. 1 Satz 2 BPersVG die Verpflichtung des Vorsitzenden, bei der Anberaumung auf dienstliche Belange Rücksicht zu nehmen. Nicht zuletzt deshalb ist der Dienststellenleiter vom Zeitpunkt der Sit...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.4 Befangenheit von Personalratsmitgliedern

Befangene Mitglieder dürfen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung des entsprechenden Tagesordnungspunktes teilnehmen. Wann ein Fall der Befangenheit vorliegt, bedarf der Entscheidung im Einzelfall. Sie liegt wohl regelmäßig dann vor, wenn die Entscheidung einer Sache dem Personalratsmitglied selbst oder einer ihm nahestehenden Person (insbesondere Ehegatten, Ver...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 10 Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen als Vereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalrat haben den Zweck, Angelegenheiten mit gleichem sachlichem Gegenstand einheitlich und für beide Partner verbindlich und transparent zu regeln. Gegenstand einer Dienstvereinbarung können jedoch – anders als bei Betriebsvereinbarungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz – nur Angelegenheiten sein, für d...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.4 Einigungsstelle

Können die entsprechenden Vertretungen nach einem ggf. erforderlichen Verfahrenszug keine Einigung erzielen, so kann eine Einigungsstelle angerufen werden (§ 72 BPersVG). Sie ist unabhängiges Gremium in der Funktion einer Schiedsstelle. Sie wird grundsätzlich von Fall zu Fall neu gebildet. Ihre Zusammensetzung ergibt sich aus § 73 Abs. 2 BPersVG . Die Entscheidung der Einigungs...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.3.2 Beschäftigtengruppen

§ 5 BPersVG bildet die Grundlage für das im Personalvertretungsrecht geltende Gruppenprinzip. Die Beschäftigten untergliedern sich danach in 2 Gruppen: die Gruppe der Beamten und die Gruppe der Arbeitnehmer (§ 5 BPersVG). Jeweils zu der Gruppe der Beamten oder Arbeitnehmer gehören auch die zu ihrer Ausbildung beschäftigten Personen. Eine weitergehende Unterscheidung zwischen ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.1 Erstattung notwendiger Personalratskosten

Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten trägt die Dienststelle (§ 46 Abs. 1 BPersVG). Eine Pflicht zur Kostenübernahme besteht danach nur für notwendige Kosten. Hierzu zählen alle Aufwendungen, die aus einer Tätigkeit herrühren, die zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Personalrats gehört, und die dieser bei objektiver Betrachtung und vernünftiger Abwägu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.2 Dienstbefreiung – Freizeitausgleich

Jedes Personalratsmitglied hat Anspruch auf Arbeits- oder Dienstbefreiung, soweit es zur Erfüllung seiner Personalratsaufgaben erforderlich ist (§ 51 Satz 1 BPersVG). Hierzu zählen etwa die Vorbereitung und Abhaltung von Sitzungen, die Durchführung von Sprechstunden sowie die Entgegennahme von Anregungen oder Beschwerden. Zur Wahrnehmung solcher von Fall zu Fall zu erledigend...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.9 Zustimmungsverweigerungsgründe bei personellen Einzelmaßnahmen

§ 78 Abs. 5 BPersVG benennt abschließend die Gründe, die eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen der Dienststelle nach den § 78 Abs. 1 BPersVG rechtfertigen können. Der Personalrat ist also wegen der nur wenigen gesetzlich vorgegebenen Gründe in der Möglichkeit, die Zustimmung zu verweigern, relativ stark eingeschränkt. Dabei wird man in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 7.1 Zusammensetzung der Personalversammlung

Die Personalversammlung besteht aus den Beschäftigten der Dienststelle ( § 57 BPersVG ). Aus der Vorschrift ergibt sich, dass die aktive Wahlberechtigung keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Personalversammlung ist. Ist es aus Gründen des Dienstablaufs nicht möglich, alle Beschäftigten gleichzeitig die Teilnahme an einer Personalversammlung zu ermöglichen, erlaubt das Geset...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.8.3 Die Mitwirkungstatbestände des § 84 BPersVG

Folgende Tatbestände unterliegen der Mitwirkung: Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereichs, wenn nicht nach § 118 des Bundesbeamtengesetzes die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung zu beteiligen sind (§ 84 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.10 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 79 Abs. 1 BPersVG

§ 79 Abs. 1 BPersVG gewährt dem Personalrat unter bestimmten Voraussetzungen die uneingeschränkte Mitbestimmung in den sogenannten sozialen Angelegenheiten der Mitarbeiter. Erfasst werden, alle Beschäftigtengruppen, d. h. sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte. Unter soziale Angelegenheiten fallen alle Vorgänge, die un- bzw. mittelbar auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.3.1 Beschäftigteneigenschaft

Die Beschäftigteneigenschaft setzt grundsätzlich das rechtliche Bestehen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers oder Beamten zur Dienststelle voraus. Jedoch ist dessen rechtliche Wirksamkeit nicht erforderlich, um die Beschäftigteneigenschaft festzustellen. Das heißt, auch sogenannte faktische Arbeitsverhältnisse oder Beamtenverhältnisse, deren Nichtigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung: Wertbe... / 3 Wer ist Stakeholder Ihres Reporting?

Der erste Schritt ist es, die Stakeholder des eigenen Reportings und sein Erkenntnisinteresse zu identifizieren. Dies kann sich von Unternehmen zu Unternehmen und von Thema zu Thema unterscheiden. Immer wiederkehrende Zielgruppen und deren Interessen sind zum Beispiel: Top Management: Ist Lernen eine gute Investition? (Wann) zahlen sich die investierten Gelder aus? Sind die R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 4.4 Höchstgrenzen bei Betriebs- bzw. Individualvereinbarung

Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 7 Abs. 1, 2 oder 2a ArbZG können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.[1] Aufgrund der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 50 Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau alle aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG erforderlichen Maßnahmen für den Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit sowie der ihres Kindes zu treffen. Die Formulierung lässt keine Ausnahme zu – es sind alle Maßnahmen zu treffen, die erforderli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Information an Personalrat/Betriebsrat

Rz. 29 Die Regelung des früheren § 2 Satz 2 MuSchArbV, der die Zulässigkeit einer formlosen Unterrichtung eines vorhandenen Betriebs- oder Personalrats über die Ergebnisse der Beurteilung vorsieht, ist entfallen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist jedoch weiterhin vorhanden und erfasst auch die nach der Durchführung der Gefährdungsbeur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beteiligung des Betriebsrates

Rz. 49 § 13 begründet keine eigene Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats; insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das Mutterschutzgesetz enthält zwingende und abschließende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für eine Festlegung von Beschäftigungsverboten i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ausschluss von unverantwortbaren Gefährdungen

Rz. 4 Anders als im Bereich des Arbeitsschutzes, der dem Grundsatz nach einen gleichmäßigen Gesundheitsschutz für alle Frauen (und Männer) vorsieht, regelt der Mutterschutz einen besonderen Gesundheitsschutz für alle schwangeren oder stillenden Frauen und ihr (ungeborenes) Kind. Damit ist der Anspruch und die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, in dieser Hinsicht unver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Mitwirkung der Aufsichtsbehörde

Rz. 55 Die Aufsichtsbehörde klärt auf der Grundlage von § 27 Abs. 3 MuSchG im Zweifelsfall, ob der konkrete Arbeitsplatz und die konkreten Arbeitsbedingungen zu einer Gefährdung der werdenden und stillenden Mutter führen können und erlässt Auflagen zur Umsetzung. Dazu hat der Arbeitgeber die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 der Aufsichtsbehörde vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Schritt 2: Arbeitsplatzwechsel (§ 13 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 28 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ist – wenn unverantwortbare Gefährdungen nicht durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach Nr. 1 ausgeschlossen werden können oder dies wegen des nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar ist – ein Arbeitsplatzwechsel vorzunehmen. Ist die Durchführung von technischen oder organisatorischen Maßnahmen nicht geeignet oder kan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rauchen / 3.1 Absolutes Rauchverbot

Aus technischer Sicht ist ein absolutes Rauchverbot in den Betriebsräumen die einfachste und wirkungsvollste Maßnahme, um die Beschäftigten vor Tabakrauch zu schützen. Viele Betriebe haben in den letzten Jahren deshalb so verfahren, oft mit der Ausnahme von "Raucherzonen" (s. u.). Grundsätzlich kann ein Betrieb das Rauchen auch auf dem gesamten Betriebsgelände (also auch im F...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen geeignete Schu... / 3 FAQ

1) Wer unterstützt bei der Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe? Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen hauptsächlich über die notwendigen Fachkenntnisse. Zusätzlich bieten auch Hersteller sowie Ansprechpartner der Berufsgenossenschaften Unterstützung an. 2) Wer trägt die Kosten für Schutzhandschuhe? Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen müssen generell vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr