Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance und fähigke... / 3 Fähigkeitsprofile Mitarbeiter und Anforderungsprofile Arbeitsplatz/-tätigkeit

Um im Unternehmen Low Performance zu vermeiden, zu verringern oder im Falle einer Behinderung adäquate Lösungen zur Integration und Weiterbeschäftigung betroffener Mitarbeiter in den Arbeitsprozess zu ermöglichen, ist die Erstellung von Fähigkeits- und Anforderungsprofilen erforderlich. Fähigkeitsprofile betreffen den Menschen. Dabei werden die individuellen Fähigkeiten und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 42 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 eröffnen keine Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats. Insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das MuSchG enthält zwingende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für die Festlegung von Beschäftigungsverboten im Weg ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Die Erklärung der Schwangeren zur Arbeitsleistung (§ 3 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 In den letzten 6 Wochen vor dem errechneten und bestimmten Entbindungstermin greift das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1. Dieses Verbot ist rein an den Kalender gekoppelt und soll die bevorstehende Entbindung und deren Vorbereitung erleichtern. Je nach individueller Konstitution kann die werdende Mutter auch in den letzten 6 Wochen der Arbeitsleistung nachkommen, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss in einigen Berei... / 3 FAQs

1) Wer trägt die Kosten für den Gehörschutz? Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen müssen generell vom Arbeitgeber getragen werden.[1] Dies gilt in besonderem Maße auch für alle Arten von PSA – das hat die einschlägige Rechtsprechung schon vor vielen Jahren eindeutig festgelegt.[2] 2) Muss der Umgang mit Gehörschutz auch praktisch geübt werden? Ja! PSA Gehörschutz gehört zu den...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.7 Gemeinsamer Ausschuss (§ 18.1 Abs. 2 und 3 TVöD-S)

Der Gemeinsame Ausschuss wirkt bei Entwicklung, Einführung und Controlling der Systeme mit (§ 18.1 Abs. 2 TVöD-S). Seine Aufgaben beschränken sich auf eine Mitwirkung, d. h. er kann Vorschläge für die betrieblichen Systeme entwickeln. Ob diese angenommen werden, entscheiden der Vorstand und der Personalrat im Rahmen der Dienstvereinbarung. Praxis-Tipp Da die Einzelheiten des ...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.2 Unternehmenserfolgsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 4 TVöD-S)

Der unternehmenserfolgsbezogene Teil der Sparkassensonderzahlung kann nicht nach den gleichen Grundsätzen und Ergebnissen des individuell-leistungsbezogenen Teils verteilt werden. Der noch näher zu definierende Unternehmenserfolg ist die alleinige Zielgröße, individuelle Leistungen bleiben außer Betracht. Die tarifrechtliche Regelung lässt einen großen Spielraum, den die ein...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 18.2 TVöD-S)

Nach § 18.2 Abs. 1 Satz 1 TVöD-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des TVöD-S um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetzt. Eine einseiti...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.3 Systematische Leistungsbewertung (§ 18.3 TVöD-S)

Als weitere Möglichkeit zur Leistungsbemessung nennt § 18.3 Abs. 1 TVöD-S die systematische Leistungsbewertung. Diese knüpft an konkrete Tatsachen und Verhaltensweisen der Beschäftigten an. Um willkürliche Entscheidungen weitestgehend zu minimieren, hat die systematische Leistungsbewertung im Rahmen eines zuvor festgelegten, vereinheitlichten Systems zu erfolgen. Hierfür lege...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.1 Individuell-leistungsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S)

§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S regelt den individuell-leistungsbezogenen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Hierfür bilden die Sparkassen ein Leistungsbudget, in welches sie für jeden Beschäftigten jährlich einen Betrag in Höhe von 64 % eines Monatstabellenentgelts einstellen. Zulagen und sonstigen Entgelte werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen[1]. Die Tarifvertragsparteie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16 Die Beteiligung der Personalvertretung bei der Eingruppierung, Höhergruppierung sowie Herabgruppierung

16.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 PersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Beispiel Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflich...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.4 Mitbestimmung bei einer Herabgruppierung (Rückgruppierung)

Herabgruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe. Hier gilt Entsprechendes wie bei der Höhergruppierung. Auf die obigen Darlegungen wird daher verwiesen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 PersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Beispiel Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 16.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach früherer Rspr. des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle.[1] Die nu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.5 Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen.[1] Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[2] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Verleiher überlassen; ein Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 4.1 Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten auch bei Änderungskündigungen.[1] Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen erhoben, gilt die Änderungskündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Eine Änderungskündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die vom Arbeitnehmer abgelehnte Änderung der Arbeitsbedingungen entweder du...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 4. Rechtsschutz der Personalvertretung

Die Personalvertretung ist vom Erlass der vorläufigen Regelung unverzüglich zu unterrichten. Die vorläufige Regelung ist dem Personalrat gegenüber auch zu begründen. Für die Begründung ist keine Form vorgesehen. Aus der Begründung müssen sich die Art der vorläufigen Maßnahme, ihre zeitliche Beschränkung als auch die Umstände ergeben, auf denen die Unaufschiebbarkeit der Maßn...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Unterrichtung des Personalrats

Der Personalrat ist rechtzeitig und umfassend (§ 66 Abs. 1 BPersVG) von der geplanten Maßnahme zu unterrichten. Rechtzeitig ist die Unterrichtung, wenn dem Personalrat nach der Unterrichtung eine Frist von 10 Arbeitstagen verbleibt, die der Dienststellenleiter in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage abkürzen kann (§ 70 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BPersVG). Umfassend ist die Unterricht...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3. Entscheidung des Personalrats

Der Personalrat hat seine Entscheidung innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen dem Dienststellenleiter mitzuteilen. Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss im Rahmen einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung des Personalrats,§ 39 BPersVG. Die Entscheidung kann nicht vom Vorstand als laufendes Geschäft im Rahmen von § 34 Abs. 1 Satz 4 BPersVG getroffen werden. In Gruppenange...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3. Zustimmung des Personalrats

Zuständig für die Zustimmung ist der Personalrat, der dem Dienststellenleiter, der die Maßnahme durchführen will, zugeordnet ist. Allerdings muss die Dienststelle auch in der Angelegenheit zur Entscheidung befugt sein. Handelt ein Dienststellenleiter aufgrund einer Weisung der übergeordneten Dienststelle ohne eigenen Entscheidungsspielraum, so ist dies keine eigene Handlung ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / M. Rheinland-Pfalz

§ 73 Abs. 1, 2 LPersVG RP – Grundsätze der Mitbestimmung; § 74 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 LPersVG RP – Verfahren; § 75 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 LPersVG RP – Einigungsstelle Das Beteiligungsverfahren der Personalvertretung in Rheinland-Pfalz orientiert sich an der bundesrechtlichen Regelung. Insoweit wird auf die Erörterung zu §§ 70 ff. BPersVG verwiesen. Folgende Abweichungen best...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / E. Berlin

§ 79 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PersVG BE, § 80 Abs. 1, 2, 3 PersVG BE – Verfahren bei Nichteinigung, § 81 Abs. 1, 2 PersVG BE – Einigungsstelle Die §§ 79-81 PersVG BE entsprechen im Wesentlichen dem §§ 70 ff. BPersVG. Insofern wird auf die Ausführungen zu §§ 70 ff. BPersVG verwiesen. Es bestehen folgende Abweichungen: § 79 Abs. 2 PersVG BE (Verfahren innerhalb der Dienststelle) Auch hi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / A. Überblick

Das Verfahren der Mitbestimmung ist für den Bereich des Bundes in §§ 70-76 BPersVG geregelt. Dabei beinhaltet § 70 BPersVG das Verfahren zwischen der Dienststelle, die die mitbestimmungspflichtige Maßnahme beabsichtigt, sowie dem hierfür zuständigen Personalrat. Das Stufenverfahren ist in § 71 BPersVG geregelt. Die Regelung zu den Fällen, die im Anschluss an das Stufenverfah...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 4. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts

Verletzung des Mitbestimmungsrechts Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts liegt vor, wenn der Dienststellenleiter bei einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme den Personalrat überhaupt nicht beteiligt, den Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt, nicht den zuständigen Personalrat beteiligt, sich über die Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinwegsetzt oder gegen wesentli...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / O. Sachsen

§ 79 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 SächsPersVG – Verfahren der Mitbestimmung; § 85 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 SächsPersVG – Einigungsstelle § 79 SächsPersVG stimmt weitgehend mit der bundesrechtlichen Regelung des §§ 70ff. BPersVG überein. Insoweit wird auf obige Darlegungen zu §§ 70 ff. BPersVG verwiesen. Es bestehen folgende Abweichungen: § 79 Abs. 2 SächsPersVG ermöglicht eine einzelfallbezog...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2. Voraussetzungen der Anrufung der Einigungsstelle

Eine Anrufung der Einigungsstelle kommt erst in Betracht nach Ausschöpfung des Instanzenzugs. Die Einigungsstelle wird tätig, wenn eine der beiden beteiligten Seiten diese anruft. Der Anruf erfolgt durch einen Antrag entweder der obersten Dienstbehörde oder der zuständigen Personalvertretung. Zuständige Personalvertretung kann zum einen der Hauptpersonalrat sein, bei originä...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / K. Niedersachsen

§ 63 NPersVG – Unzulässige Maßnahmen; § 64 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 NPersVG – Umfang der Mitbestimmung; § 68 Abs. 1, 2, 3 NPersVG – Mitbestimmungsverfahren; § 70 Abs. 1, 2, 3 NPersVG – Verfahren bei Nichteinigung; § 72 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 NPersVG – Verfahren der Einigungsstelle; § 73 Abs. 1, 2, 3 NPersVG – Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle; § 74 NPersVG – Vorläufige ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / Q. Schleswig-Holstein

§ 52 Abs. 1, 2, 3, 4, 5. 6, 7, 8, 9, 20 MBG SH – Mitbestimmungsverfahren; § 54 Abs. 1, 2, 3, 4 MBG SH – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle; § 55 Abs. 1, 2, 3, 4 MBG SH – Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle; § 58 Abs. 1, 2, 3 MBG SH. – Durchführung von Entscheidungen Das Mitbestimmungsverfahren ist im Personalvertretungsrecht Schleswig-Holstein gere...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / L. Nordrhein-Westfalen

§ 66 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 LPVG NW; § 68 LPVG NW Das Mitbestimmungsverfahren ist in den §§ 66 – 68 LPVG NW geregelt und orientiert sich an der bundesrechtlichen Regelung des §§ 70 ff. BPersVG, auf deren Erläuterung verwiesen wird. Es bestehen jedoch folgende Abweichungen: § 66 Abs. 1 Satz 2 LPVG NW (Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen) Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen s...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / R. Thüringen

§ 69 ThürPersVG – Umfang der Mitbestimmung; § 69a ThürPersVG – Verfahren der Mitbestimmung; § 70 ThürPersVG – Initiativrecht; § 72 ThürPersVG – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle Das Mitbestimmungsverfahren im Personalvertretungsrecht Thüringens ist in § 69 und § 71 ThürPersVG geregelt. Es orientiert sich weitgehend an der bundesrechtlichen Regelung. Insowei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / I. Hessen

§ 66 HPVG, § 67 HPVG § 69 HPVG, § 7 HPVG, § 78 HPVG Es enthält gegenüber der bundesrechtlichen Regelung in den §§ 70 ff. BPersVG folgende Abweichungen: § 66 HPVG (Verfahren in der Dienststelle) Nach Abs. 1 ist eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern. Auf die Erörterung kann im beiderseitigen Einvernehmen verzichtet werden...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / VI. Streitigkeiten

Besteht Streit über das Vorliegen eines Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung, kann diese ein Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht nach § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG einleiten. Droht eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts, kann die Personalvertretung darüber hinaus nach § 85 Abs. 2 ArbGG den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.[1] Auch Beschlüsse der...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2. Antrag

Der Antrag auf Erteilung der Zustimmung erfolgt i. d. R. gleichzeitig mit der Unterrichtung. Er ist vom Dienststellenleiter oder einer nach § 8 BPersVG zur Vertretung berechtigten Person zu stellen. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Die bloße Unterrichtung ist noch kein Antrag, es sei denn, dass sich aus den Umständen zweifelsfrei ergibt, dass hiermit zugleich ein Ant...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / G. Bremen

§ 52 Abs. 1, 2, 3 PVG-HB – Gleichberechtigte Mitbestimmung und Grundsätze für die Zusammenarbeit, § 58 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PVG-HB – Verfahren, § 59 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 PVG-HB – Schlichtungsstelle, § 61 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 PVG-HB – Verfahren vor der Einigungsstelle Das bremische Personalvertretungsgesetz weicht in mehrfacher Hinsicht von der bundesrechtlichen Regelung ab...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Vorlage an übergeordnete Dienststelle

Kommt eine Einigung nicht zustande, so kann sowohl der Leiter der Dienststelle als auch der Personalrat die Angelegenheit binnen 5Arbeitstagen auf dem Dienstweg den übergeordneten Dienststellen, bei denen Stufenvertretungen bestehen, vorlegen. Die Vorlageberechtigung seitens des Personalrats ist nicht nur auf die Fälle des Initiativrechts nach § 77 BPersVG beschränkt. Vielmeh...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / D. Bayern

Art. 70 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 BayPVG Art. 70 BayPVG enthält eine Reihe von Abweichungen gegenüber der bundesrechtlichen Regelung wie folgt: Abs. 1 (Verfahren innerhalb der Dienststelle – Erörterung) In Satz 2 wird ausdrücklich klargestellt, dass ein Mitbestimmungsrecht auch in den Fällen besteht, in denen eine Maßnahme nur als Versuch oder zur Erprobung durchgeführt werden ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / H. Hamburg

§ 80 Abs. 1 Satz 1 HmbPersVG, konkretisiert durch § 87 HmbPersVG (Mitbestimmung) und § 88 HmbPersVG (eingeschränkte Mitbestimmung) sowie die offene Erweiterung in § 80 Abs. 3 HmbPersVG, schaffen einen sehr weiten Rahmen der Mitbestimmung. Die Unterscheidung zwischen den Fällen des § 87 HmbPersVG und § 88 HmbPersVG ergibt sich aus der unterschiedlichen Regelungskompetenz der ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / P. Sachsen-Anhalt

§ 61 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PersVG LSA – Umfang und Durchführung der Mitbestimmung; § 62 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 PersVG LSA – Verfahren bei Nichteinigung; § 64 Abs. 1, 2 PersVG LSA – Verfahren der Einigungsstelle Das Mitbestimmungsverfahren ist in § 61 und § 62 PersVG LSA geregelt. Es entspricht weitgehend den bundesrechtlichen Regelungen. Insoweit wird auf obige Darlegungen ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3. Kompetenz der Einigungsstelle

Hinsichtlich der Kompetenz der Einigungsstelle ist zu unterscheiden zwischen der uneingeschränkten und eingeschränkten Mitbestimmung. Diese Unterscheidung, die das Betriebsverfassungsrecht nicht kennt, beruht auf dem Demokratieprinzip. Denn die Dienststellen üben Staatsgewalt aus und Staatsgewalt bedarf nach dem Demokratieprinzip der demokratischen Legitimation der Gesamthei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3. Verfahren im Stufenverfahren bei der übergeordneten Dienststelle

Nach der Vorlage bestimmt sich das weitere Verfahren bei der übergeordneten Dienststelle wiederum nach §§ 71 Abs. 2 i. V. m. § 70 Abs. 2 und 3 BPersVG. Die übergeordnete Dienststelle entscheidet zunächst, ob sie das Verfahren weiter betreiben oder es bei der Ablehnung des Personalrats belassen will. Im letzteren Fall ergeht die Anweisung an die nachgeordnete Dienststelle, vo...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Unaufschiebbarkeit der Maßnahme

Die Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens kann zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen. Hierdurch kann die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sowie auch öffentliche Belange erheblich beeinträchtigt werden. Um dem vorzubeugen, sind bei gleichzeitiger Wahrung des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung vorläufige Regelungen möglich. Es handelt sich um eine Aus...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / N. Saarland

§ 73 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 5, 7, 8 SPersVG – Verfahren bei der Mitbestimmung; § 75 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 SPersVG – Einigungsstelle Das Mitbestimmungsverfahren im Personalvertretungsrecht des Saarlands ist in den §§ 73 und 75 geregelt. Sie entsprechen in weiten Teilen der bundesrechtlichen Regelung in §§ 70 ff. BPersVG. Insoweit wird auf obige Darlegungen verwiesen. Es bestehen jed...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / J. Mecklenburg-Vorpommern

§ 62 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 PersVG M-V – Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren; § 64 Abs. 1, 2, 3 PersVG M-V – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle Die Regelungen des Mitbestimmungsverfahrens in § 62 Abs. 1 – 9 PersVG M-V entspricht im Wesentlichen der bundesrechtlichen Regelung. Auf die obigen Darlegungen zu §§70 ff. BPersVG wird insoweit verwi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Volle und eingeschränkte Mitbestimmung

Abs. 1 regelt den Inhalt des Mitbestimmungsrechts. Danach kann eine Maßnahme, soweit sie der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen voll mitbestimmungspflichtigen und eingeschränkt mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen. Volle Mitbestimmung bedeutet, dass sich beide Partner – Dienststelle und Per...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / F. Brandenburg

§ 61 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 LPVG-BB – Mitbestimmungsverfahren, § 62 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 LPVG-BB – Umfang der Mitbestimmung, § 72 Abs. 1, 2, 3, 4 LPVG-BB – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle, § 73 Abs. 1, 2, 3 LPVG-BB – Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle Die Regelung in § 61 LPVG-BB stimmt im Wesentlichen mit der bundesrechtlichen ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2. Beabsichtigte Maßnahme

Maßnahmen i. S. d. § 77 BPersVG sind Handlungen und Entscheidungen des Dienststellenleiters, die einen der gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmungstatbestände betreffen und den Rechtsstand des oder der Beschäftigten berühren, §§ 78-80 BPersVG [1] Dies ist z. B. nicht gegeben bei einer Anordnung einer Wiederbesetzungssperre durch die Direktion eines Klinikums[2] oder aber bei ei...mehr