Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.6 Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl

Rz. 813 Die vom Arbeitgeber zu treffende Sozialauswahl ist streng betriebsbezogen und auch bei einer entsprechenden Ausweitung des Direktionsrechts des Arbeitgebers nicht unternehmensbezogen.[1] Denn die Sozialauswahl hat die Funktion festzulegen, welchen von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern des Betriebs die Kündigung zu treffen hat, wenn das dringende betriebliche Erfo...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.2.2 Teilkündigung

Rz. 15 Mit der Teilkündigung will der Arbeitgeber einzelne Vertragsbedingungen aufkündigen, ohne aber den Bestand des Arbeitsverhältnisses anzutasten. Sie unterscheidet sich dadurch von der Änderungskündigung, bei der der Arbeitnehmer die Wahl hat zwischen der Beendigung des Vertrages und der Änderung einzelner Bedingungen (vgl. Rz. 10 ff.). Die Teilkündigung stört das von d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 6 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 54 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben von § 9 TzBfG unberührt. Bedeutung können insofern § 87 BetrVG sowie § 99 BetrVG erlangen.[1] Rz. 55 Eine Mitbestimmung nach § 87 Nr. 2 BetrVG kommt nur dann in Betracht, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit dazu führt, dass die Arbeitszeitlage anderer Mitarbeiter verändert werden muss.[2] Kommt es im Anwendungsbereich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 3 In Betracht kommende Beschwerdestellen

Der Begriff der zuständigen Stelle ist nach der Gesetzesbegründung umfassend zu verstehen. In Betracht kommende Beschwerdestellen im Sinne des AGG sind zunächst alle Stellen im Betrieb, im Unternehmen oder in der Dienststelle, zu deren Aufgaben die Personalführung gehört. Solche Stellen sind insbesondere die Vorgesetzten, die Personalabteilung, die Betriebsleitung, die Geschäfts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebsrat

Rz. 7 An § 75 BetrVG gebunden ist zum einen der Betriebsrat als Organ. Dies gilt auch für Ausschüsse des Betriebsrats, denen nach § 27 Abs. 3 BetrVG Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden, in Erfüllung dieser Aufgaben. Zum anderen verpflichtet § 75 auch die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats, wenn und soweit sie betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben wa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.5 Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat

Rn 22 Für Dienstvereinbarungen kommt § 120 auch dann nicht zur Anwendung, wenn die dem Personalvertretungsrecht unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts insolvenzfähig sind (vgl. § 12).[54] Denn das Personalvertretungsrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht der Länder unterstehen, fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Lä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.1 Trägerkompetenz

Rz. 6 Mit der Zuweisung der Verwaltungsträgereigenschaft stellt der Gesetzgeber klar, dass die Bundesagentur für Arbeit als Institution und unabhängig von der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung durch einzelne Dienststellen zuständig für die Aufgabenerledigung nach dem SGB III ist. Dies betrifft auch Zuständigkeiten nach anderen Gesetzen, z. B. dem Kündigungsschutzgesetz, dem ...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Cannabis-Legalisierung: Fol... / 5.1 Generelles Verbot von Cannabis am Arbeitsplatz

Arbeitgeber können in Zusammenarbeit mit Juristen und dem Betriebs- oder Personalrat gemäß ihres Direktionsrechts den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und während der Pausen grundsätzlich verbieten. Ein solches Verbot kann mittels einer Arbeitsanweisung, einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung (in Betrieben mit Betriebsrat) erfolgen. Ein solche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 10.8 Verfahren (§ 2 Abs. 4, § 5 BfG RP)

Rz. 75 Der Arbeitnehmer muss den Anspruch auf Bildungsfreistellung dem Arbeitgeber schriftlich so frühzeitig wie möglich, i. d. R. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Dabei ist der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung, der Informationen über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung einschließt, beizufügen. Der Arbeitgeber kann die Bil...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Cannabis-Legalisierung: Fol... / 4 Fragen für Arbeitsschutzverantwortliche und Führungskräfte

Verantwortliche stehen vor der Herausforderung, effektive und rechtlich saubere Lösungen zum Umgang mit Cannabis vor, während und nach der Arbeit zu finden. Bevor vorschnell Maßnahmen beschlossen werden, sollten Geschäftsführung und Arbeitsschutzverantwortliche sich folgende Fragen stellen, um eine Einschätzung des Handlungsbedarfs zu erhalten: In welchen Bereichen des Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.7 Anhörung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 39 Der Arbeitgeber muss einen etwaigen Betriebs- oder Personalrat vor Ausspruch der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG bzw. §§ 85, 86 BPersVG zu der beabsichtigten Kündigung anhören. Eine fehlerhafte oder unterbliebene Anhörung ist durch den Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich anzugreifen.[1]mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.1 Arbeitnehmervertreter

Rz. 53 Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats und anderen Arbeitnehmervertretern bedarf nach § 103 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Vergleichbare Regelungen für Mitglieder des Personalrats, der Personalvertretung und anderer Arbeitnehmervertretungen in der Verwaltung finden sich in den §§ 55 Abs. 1 Satz 1, 127 Abs. 1 Satz 1 BPersVG. Rz....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 9 Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 180 Während des bestehenden Anstellungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern auch einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Dieser aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 und 2 GG abgeleitete Anspruch besteht grds. auch für einen gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist.[1] D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.3 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 61 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG betrifft auch die Gewährung von Bildungsurlaub nach den jeweiligen Landesgesetzen.[1] Danach hat der Betriebsrat über die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze über die Inanspruchnahme von Freistellungen für den Bildungsurlaub mitzubestimmen. Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind allgemeine Richtlin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 4 Nachweis des Arbeitszeitbetrugs

Das Vorliegen eines Arbeitszeitbetrugs muss in einem Kündigungsschutzprozess vom Arbeitgeber dargelegt und bewiesen werden. Hierfür muss der Beweis geführt werden, dass die dokumentierte von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit abweicht. Erste Zweifel an der ordnungsgemäßen Erbringung und Erfassung der Arbeitsleistung ergeben sich nicht selten, wenn Arbeitnehmer ihre Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 7.1 Vorweggewährung eines erhöhten Entgelts

Die Regelung zur Vorweggewährung eines um bis zu zwei Stufen erhöhten Entgelts für Beschäftigte in Krankenhäusern (§ 17 Abs. 4.1 TVöD-K) erfährt eine inhaltliche Erweiterung. Die Vorweggewährung ist nicht mehr auf Einzelfälle begrenzt, sondern kann nunmehr auch in Bezug auf "Gruppen" von Beschäftigten genutzt werden. Des Weiteren wird die Möglichkeit der Gewährung einer Zula...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 1 Pflichten des Beschäftigten

Ist der Beschäftigte wegen Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, muss er sich unverzüglich – spätestens zum Zeitpunkt des geplanten Arbeitsbeginns – beim Arbeitgeber krank melden. Er muss dabei die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen, also angeben, wann er aufgrund eigener Einschätzung voraussichtlich wieder arbeiten kann (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG). D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Mitglieder der Personalvertretung (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 legt den geschützten Personenkreis für den öffentlichen Dienst entsprechend der in Abs. 1 getroffenen Regelung für den Bereich der Betriebsverfassung fest. Demnach werden die Mitglieder der Personalvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Jugendvertretung vom Geltungsbereich der Norm erfasst. Dem Begriff der Personalvertretung unterfallen en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Zuständiger Betriebsrat

Rz. 90 Ungeachtet des unionsrechtlich determinierten Verständnisses des Betriebsbegriffs sind die von § 17 Abs. 2 KSchG geforderten Konsultationen bei unionsrechtskonformem Verständnis dieser Norm mit der nach nationalem Recht zuständigen "Arbeitnehmervertretung" durchzuführen; dies ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 UAbs. 1 lit b) MERL, der den Mitgliedsta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.6.2 Verhältnis zu § 626 Abs. 2 BGB

Rz. 81 Nach § 626 Abs. 2 BGB kann die außerordentliche Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntniserlangung der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfolgen. Diese Vorschrift gilt auch für die außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern und die anderen in Abs. 1 genannten Personen, die den besonderen Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung gen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.5.3 Verfahrensmängel bei Erteilung der Zustimmung

Rz. 77 Für die Zustimmung des Betriebsrats ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über die beabsichtigte Kündigung ordnungsgemäß unterrichtet hat (vgl. Rz. 67) und dadurch das Zustimmungsverfahren wirksam eingeleitet hat. Anderenfalls ist die Kündigung trotz Zustimmung des Betriebsrats unwirksam.[1] Der Arbeitgeber braucht jedoch wie im Anhö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.6 Schwerbehindertenvertretung

Rz. 23 Obwohl das Gesetz sie nicht ausdrücklich erwähnt, gilt § 15 KSchG auch für die Mitglieder einer Schwerbehindertenvertretung (§§ 179 Abs. 3, 180 Abs. 6 SGB IX). Hinweis Wird einem Mitglied der Schwerbehindertenvertretung gekündigt, so ist neben dem in § 103 BetrVG festgelegten Zustimmungserfordernis die Zustimmung des Integrationsamts nach §§ 168, 174 SGB IX nur erforde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Verbot der ordentlichen Kündigung

Rz. 121 Abgesehen von der Kündigung aus wichtigem Grund erklärt § 15 Abs. 1–3a KSchG die Kündigung für unzulässig. Nur unter der Voraussetzung des § 15 Abs. 4 oder 5 KSchG ist sie zulässig. Maßgebend ist daher deren Zeitpunkt, nicht der Zeitpunkt der durch sie herbeigeführten Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Während des Zeitraums, in dem der Kündigungsschutz im Rahmen der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 4.1 Kollektivrechtliche Folgen

Außerordentlich kompliziert sind die kollektivrechtlichen Folgen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die Rechtsnormen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags, die im abgebenden Betrieb normativ galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als vertragliche Regelungen weiter. Die in die Arbeitsverträge t...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schrittweise Einführung ein... / 3.2 Qualitätskriterien der Krankenkassen nach dem Leitfaden Prävention

Qualitätskriterien für die Gestaltung eines BGM lassen sich auch bei den gesetzlichen Krankenkassen finden. Gemäß § 20b SGB V haben die Krankenkassen den Auftrag, in der betrieblichen Gesundheitsförderung tätig zu werden. Sie haben "unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schrittweise Einführung ein... / 4.1.1 Strukturen im BGM

Ist in einem Unternehmen die Entscheidung gefallen, ein BGM einzuführen, ist i. d. R. der erste Schritt die Bildung einer Arbeitsgruppe – der sog. Arbeitskreis Gesundheit oder Steuerungskreis. Dieser fungiert von nun an primär als Anlauf- und Koordinierungsstelle für das BGM und steuert und überwacht das gesamte Projekt. Wie bereits in Abschn. 2 dargestellt, kann insbesonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / 2 Disability Manager

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bildet mit weiteren Partnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung. Das Zertifikat gilt für ein Jahr, regelmäßige Weiterbildungen sind Pflicht. Inzwischen gibt es viele sog. "Certified Disability Management Professionals" (CDMP), meist Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsrä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beteiligte

Rz. 13 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nur Beteiligte sind auskunftsberechtigt (vgl BMF vom 12.12.2017, Rz 1, BStBl 2017 I, 1656, > Rz 5). Das ist vor allem der > Arbeitgeber , ggf vertreten durch seine Organe und bevollmächtigten Mitarbeiter, oder aber auch der die Pflichten des ArbG erfüllende Dritte iSd § 38 Abs 3a EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff). Darüber hinaus komm...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / G. Beteiligung des Personalrats nach §§ 85, 86 BPersVG

Rz. 240 Wie einleitend bereits erwähnt, findet das BetrVG nach § 130 BetrVG keine Anwendung auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gilt also nicht das BetrVG, sondern ausschließlich das BPersVG bzw. au...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Mitbestimmungsrecht des Personalrats

Rz. 160 Die Mitbestimmung des Personalrats hängt von der Ausgestaltung des anwendbaren Landes- bzw. des Bundespersonalvertretungsgesetzes ab. Grundsätzlich hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen. Dazu gehört auch die Begründung befristeter Arbeitsverhältnisse (siehe unten Rdn 160 ff.). Einige Personalvertretungsgesetze sehen aber nicht nur bei der Eins...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VIII. Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 275 Die Abmahnung ist mitbestimmungsfrei. Nur wenn sie einen über die Funktion der Abmahnung hinausgehenden Strafcharakter hat (Entzug bestimmter Vergünstigungen, Beförderungssperre), liegt eine Betriebsbuße vor, die der Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG) unterliegt. Dies ist i.d.R. nur bei Bestehen einer ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Widerspruch des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 169 Voraussetzung für den erweiterten Kündigungsschutz des Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 2 S. 2 und 3 KSchG ist ein form- und fristgerechter Widerspruch des Betriebsrats nach § 102 Abs. 2 und 3 BetrVG bzw. des Personalrats nach § 85 Abs. 1 BPersVG bzw. den Landespersonalvertretungsgesetzen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und einer konkreten, fallbezogenen Begründun...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / E. Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen

I. Mitbestimmungsrecht des Personalrats Rz. 160 Die Mitbestimmung des Personalrats hängt von der Ausgestaltung des anwendbaren Landes- bzw. des Bundespersonalvertretungsgesetzes ab. Grundsätzlich hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen. Dazu gehört auch die Begründung befristeter Arbeitsverhältnisse (siehe unten Rdn 160 ff.). Einige Personalvertretungsge...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 1. Mitbestimmungsrecht bei Einstellung

Rz. 161 Dem Personalrat steht bei der Einstellung eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers ein Mitbestimmungsrecht zu (vgl. § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, § 88 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG). Dies gilt auch dann, wenn mit einem Arbeitnehmer nach Antritt der Elternzeit eine aushilfsweise befristete Teilzeitbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz vereinbart wird.[376] Auch die V...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Erweiterter Kündigungsschutz

Rz. 167 Nach § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG ist die Kündigung auch sozial ungerechtfertigt, wenn in Betrieben des privaten Rechts die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 BetrVG verstößt oder der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann und der Betriebsrat widersprochen hat....mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 2. Mitbestimmungsrecht bei Befristung

Rz. 166 Einige Landespersonalvertretungsgesetze (z.B. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen) sehen neben der Mitbestimmung bei der Einstellung ausdrücklich eine Mitbestimmung bei Befristungen vor. Nach der Rspr. des BAG ist eine ohne Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam, wenn nach dem entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetz ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Möglichkeit der Weiterbeschäftigung in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens

Rz. 93 Eine Kündigung, die aufgrund einer zum Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes führenden organisatorischen Maßnahme ausgesprochen worden ist, ist nur dann durch ein dringendes betriebliches Erfordernis "bedingt", wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer anderweitig zu beschäftigen. Der nach der Generalklausel des § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG zu prüfende ult...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / IV. Ausnahme vom Kündigungsschutz

Rz. 74 Das absolute Kündigungsverbot greift nicht ein, wenn das Integrationsamt die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung erteilt hat. Die Zustimmung hat der Arbeitgeber gem. § 170 Abs. 1 SGB IX vor Ausspruch der Kündigung schriftlich, und zwar in doppelter Ausfertigung, bei dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamtes zu beantragen.[14...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / G. Sonstige Fälle besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 120 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte genießt gem. § 6 Abs. 4 S. 2 BDSG Sonderkündigungsschutz, der nach Abberufung gem. § 6 Abs. 4 S. 3 BDSG noch für ein Jahr nachwirkt.[251] Datenschutzbeauftragte sind seit dem 1.9.2009 nur noch außerordentlich kündbar, wobei keine Zustimmung eines Mitbestimmungsgremiums erforderlich ist. Der Sonderkündigungsschutz gilt nur, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / A. Einführung

Rz. 1 Dem Arbeitnehmer steht während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Beschäftigung zu. Nach (faktischer) Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann sich hieran mit Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung oder nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ein Weiterbeschäftigungsanspruch (im Folgenden: WBA) anschließen. Ein WBA besteht längste...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Abgrenzungen

Rz. 3 Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG im Geltungsbereich des BetrVG ist immer dann erforderlich, wenn der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beabsichtigt ist, diese Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG erfolgen soll und in dem betroffenen Betrieb des Unternehmens ein funktionsfähiger Betriebsrat zum Zeitpunk...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 4. Präventive Maßnahmen, insbesondere betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 70 Bevor der Arbeitgeber sich entschließt, das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zu kündigen, hat er gem. § 167 Abs. 1 SGB IX beim Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, die zu dessen Gefährdung führen könnten, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personal...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / A. Überblick

Rz. 1 Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge [1] setzt die europäischen Richtlinien 97/81/EG über Teilzeitarbeit [2] sowie 99/70/EG über befristete Arbeitsverträge [3] in nationales Recht um. Den Richtlinien liegen Rahmenvereinbarungen der europäischen Sozialpartner (EGB, UNICE, CEEP) zugrunde, und zwar über Teilzeitarbeit[4] und über befristete Arbeitsve...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Vertragsfreiheit

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung frei, ob und in welcher Höhe er Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einführen möchte. Er kann ebenfalls frei entscheiden, ob er allein die Mittel für die Finanzierung der zugesagten bAV bereitstellen möchte, oder ob er den Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt. Einschränkungen der Vertragsfreiheit...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / V. Befristung und Schwangerschaft

Rz. 38 Eine Befristung ist wirksam, wenn die Voraussetzungen einer wirksamen Befristung bei Abschluss des Arbeitsvertrags bestanden haben, und die Arbeitnehmerin während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags schwanger wird. Selbst die Kenntnis des Arbeitgebers von der bereits bestehenden Schwangerschaft verwehrt es ihm nicht, (nur) einen befristeten Arbeitsvertrag mit...mehr