Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft oder einer Mitunternehmerschaft

2.7.1.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Ausübung der wirtsch Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts in der Rechtsform einer Personengesellschaft

Tz. 161 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zum Vorliegen eines oder mehrerer BgA in den Fällen der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges und zu den Möglichkeiten der Zusammenfassung s Tz 51ff. Zu Besonderheiten bei einer Pers-Ges als OT einer Eigengesellschaft s Tz 52g.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.2 Unternehmensidentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 209 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grundsätze Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gew identisch ist mit dem Gew, der im Jahr der Entstehung des Verlusts bestanden hat. Eine (Teil-)Betriebsübertragung in eine Pers-Ges führt dann zu einem für den Verlustabzug maßgebenden "identischen Betrieb", wenn sich die Tätigkeit des eingebrachten (Teil-)Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Eine Kapitalgesellschaft ist Gesellschafterin der Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach den Grundsätzen der oa BFH-Rspr (s Urt v 25.06.1996, BStBl 1997 II S. 202) sind die aus den einzelnen Tätigkeiten der Pers-Ges dem MU zuzurechnenden Eink bei ihm nur st-relevant, soweit die Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen werden, also eine MU-Schaft vorliegt (s Tz 74). Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.3 Beteiligung an einer teilweise oder vollständig ohne Gewinnerzielungsabsicht tätigen Personengesellschaft

Tz. 52h Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden bei der (insges mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen) MU-Schaft neben den mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Tätigkeiten auch einzelne Tätigkeiten ausgeübt, die nicht mit Gewinn- (bzw Einkünfte-) Erzielungsabsicht betrieben werden, werden iRd gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung bei der Pers-Ges nur die mit Gewinnerzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Anwendung der Grundsätze des § 8 Abs 7 KStG auf Personengesellschaften mit dauerdefizitären Tätigkeiten

Tz. 73 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Dauerdefizitäre Tätigkeiten können nicht nur von jur Pers d öff Rechts unmittelbar (in der "Rechtsform" eines BgA) oder von öff-rechtlich beherrschten Kap-Ges ausgeübt werden, sondern auch von MU-Schaften bzw Pers-Ges, an denen die jur Pers d öff Rechts unmittelbar oder mittelbar (zB über eine Kap-Ges) beteiligt sind. Zur stlichen Beurteilung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Beteiligungswahrende Kapitalerhöhung bei der Personengesellschaft

Tz. 70 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird das (Fest-)Kap bei einer (mitunternehmerischen) Pers-Ges unter Beteiligung aller Gesellschafter und unter Beibehaltung der Beteiligungsverhältnisse gegen (quoten-)entspr Einlagen von Geld oder Sachen erhöht, liegt keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (zutr s Diers/Diers, DB 2017, 1053). Da die MU nach Kap-Erhöhung an dem durch die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.4 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG auf eine Personengesellschaft, die Organträger einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG ist

Tz. 30b Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In der Verw-Regelung (s Tz 30) nicht angesprochen ist der Fall, dass eine Pers-Ges OT einer Eigengesellschaft iSd § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG ist. Nach (wohl) hM ist bei der Pers-Ges § 8 Abs 9 KStG nicht anzuwenden; auch bei der OG ist § 8 Abs 9 KStG nicht anzuwenden (s Tz 29a). UE sind hier die Grundsätze zur Anwendung des § 8 Abs 7 KStG auf Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft

Tz. 30c Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Zur Behandlung der Beteiligung einer Kap-Ges an einer Pers-Ges s § 8 Abs 7 KStG Tz 75. Hiernach ist die Tätigkeit der Pers-Ges in vd Teilbereiche zu segmentieren. Bei der beteiligten Kap-Ges sind nur diejenigen Tätigkeitsbereiche der Pers-Ges st-relevant, die von der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die anteiligen Eink d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft stellt einen (nach hM eigenständigen, dh nicht einem anderen BgA als dessen BV zugeordneten) oder ggf auch mehrere eigenständige BgA dar (s Tz 51ff). Auch die Beteiligung an einer Pers-Ges, die (zB mangels Gewinnerzielungsabsicht) keinen Gew unterhält, kann nach Maßgabe des § 4 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.5 Einbringung eines Betriebs gewerblicher Art nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Personengesellschaft

Tz. 343 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird ein BgA nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges eingebracht, kann dies nach § 24 Abs 2 UmwStG gewinnneutral erfolgen. Nach § 24 Abs 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem die Pers-Ges das eingebrachte BV ansetzt, für die einbringende jur Pers d öff Rechts als Veräußerungspreis. Mit dem Übergang des Vermögens des (früheren) BgA auf die Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Einbringung in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Einbringung einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges aus dem BV in eine vermögensverwaltende Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten wird nicht von § 24 UmwStG erfasst. Der Einbringungsgegenstand ist zwar grds von § 24 Abs 1 UmwStG begünstigt (s Tz 95ff); es fehlt aber an der Einräumung oder Erweiterung einer MU-Stellung. And...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Einbringung von gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

Tz. 129u Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist zur Verhinderung von St-Ausfällen von in gew geprägten oder infizierten Pers-Ges stneutral überführten WG und anschließendem Wegzug ins Ausl (mit DBA) die spezielle "Entstrickungsbesteuerung" des § 50i EStG eingeführt worden. Geregelt werden Fälle, in denen vor Gesetzesverkündung WG des BV oder wes Beteiligunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.2 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (Formwechsel nach dem Achten Teil des UmwStG)

Tz. 337 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 Hs 2 EStG gelten auch im Falle des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG die Rücklagen als aufgelöst. Diese Regelung erfasst uE solche Fälle, in denen der BgA in einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges besteht (s Tz 51) und diese MU-Schaft/Pers-Ges in eine Kap-Ges formgewechselt wird. Auch hier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschaften

Rn. 50 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden die Anteile an einer KapGes im Gesamthandsvermögen einer PersGes gehalten, ist die Vorschrift des § 17 EStG nur anzuwenden, wenn die PersGes nicht originär gewerblich tätig oder gewerblich geprägt ist iSd § 15 EStG. Bei vermögensverwaltenden PersGes, die nur Einkünfte aus §§ 21, 22, 23 EStG erzielen, ist daher die Kapitalbeteiligung i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.3 Unternehmeridentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 216 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Als (weitere) Voraussetzung für einen Verlustabzug nach § 10a GewStG ist erforderlich, dass der Gewerbetreibende den Verlust in eigener Pers erlitten hat (Unternehmeridentität). Der Einbringende muss danach sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein (s R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 Veräußerung oder gleichgestellte Weiterübertragung durch die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 249 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Veräußerung iSd § 24 Abs 5 UmwStG ist die (freiwillige oder erzwungene, s Tz 253) entgeltliche (dh gegen Geld, andere WG oder Gewährung von Gesellschaftsrechten) Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den Anteilen auf einen anderen Rechtsträger (Einzelheiten s § 22 UmwStG Tz 27ff). Die Veräußerung muss gem § 24 Abs 5 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Übertragung betrieblicher Wirtschaftsgüter in das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft (§ 6 Abs 5 EStG)

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Übertragung von Einzel-WG Die Übertragung einzelner betrieblicher WG im Bereich des BV von MU ist in § 6 Abs 5 S 3 EStG für ErtrSt-Zwecke (ESt, KSt und GewSt) geregelt (dazu gehören auch nicht bilanzierungsfähige selbst geschaffene immaterielle WG und ein Sammelposten gem § 6 Abs 2a EStG, s Schr des BMF v 08.12.2011, BStBl I 2011, 1279 unter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 "Formwechsel" von Personengesellschaften

Tz. 73 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Formwechsel von mitunternehmerisch tätigen Pers-Ges in eine Pers-Ges anderer Rechtsform ist auf Grund der Erhaltung des Gesellschafterbestands und des mitunternehmerischen BV ertragstlich irrelevant (Ausnahme: Die Pers-Ges ist nicht gew tätig, sondern nur gew geprägt iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG und durch den Wechsel in eine andere Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2 Auswirkungen der nachträglichen Gewinnbesteuerung für die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 261 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Da die Rechtsfolgen des § 24 Abs 5 UmwStG nur eingebrachte Beteiligungen an Kö, Personenvereinigungen und Vermögensmassen betr, bleibt der Ansatz der übrigen WG eines Einbringungsgegenstands ohne Änderung. Dies gilt insbes für die antragsgem Bewertungsmethode einer Bw-Fortführung oder eines Zwischenwertansatzes für die Einbringung, die darau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.7 Anwachsung auf eine Personengesellschaft (einfache Anwachsung)

Tz. 76 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ist eine Pers-Ges I an einer anderen Pers-Ges II als MU beteiligt und wächst der Pers-Ges I als letzt verbliebener Gesellschafterin das Vermögen der Pers-Ges II an (gem § 738 BGB), kann der Vermögensübergang nicht als Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG beurteilt werden. Ein derartiger Anwachsungsvorgang (sog einfache Anwachsung) ist (zB) anzut...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.3 Einbringung durch eine Personengesellschaft

Tz. 157 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Gewinn/Verlust aus der Einbringung des (Teil-)Betriebs einer Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Tz 5) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG . Dies folgt aus dem Objekt-St-Charakter der GewSt, der – wie auch bei natürlichen Pers – nur der Gewinn aus dem lfd ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesetzliche Vertreter einer Personenhandelsgesellschaft

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Regelung des § 264a Abs. 2 bedarf es, da im Falle einer KapG & Co. die Verantwortlichkeiten für deren JA nicht so klar geregelt sind wie bei einer KapG, auf deren Verhältnisse die §§ 264ff. ausgelegt sind. Dort ist es Aufgabe des Vorstands bzw. der Geschäftsführung, den JA und Lagebericht aufzustellen, ggf. den AP zu beauftragen, ihm die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gleichstellung von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a mit Kapitalgesellschaften

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der JA von KapG & Co. unterliegt seit Inkrafttreten des KapCoRiLiG im Jahre 2000 in vollem Umfang den bisher schon von einer KapG zu beachtenden Regeln des HGB. Das sind konkret die allg. Vorschriften für den JA (vgl. §§ 242 bis 256a) sowie die ergänzenden Bestimmungen für KapG und haftungsprivilegierte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.2 Verlustverwertung bei Einbringung durch natürliche Personen oder Personengesellschaften

Tz. 217 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Betriebseinbringung Der Abzug eines Fehlbetrags nach § 10a GewStG ist bei identitätswahrender Fortführung des eingebrachten Betriebs (s Tz 209–210) im jeweiligen EZ der Höhe nach nur insoweit möglich, als Unternehmeridentität besteht. Ein Einzelgew hat als Unternehmer des Betriebs den Gewerbeverlust erlitten und kann nach Einbringung des (Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. BMF, Schr. v. 15.4.2010 – IV B 5 - S 1300/07/10087 – DOK 2009/0286671, BStBl. I 2010, 346 (Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Absatz 2 und 3 Abgabenordnung [AO])

1 Anlage Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 138 Absatz 2 und 3 AO) das Folgende: I. Allgemeines Nach § 138 Absatz 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.1 § 1 Absatz 5 AStG

8 Dieses BMF-Schreiben regelt die Grundsätze der Finanzverwaltung für die Prüfung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Regelungsrahmen des § 1 Absatz 1 AStG in allen grenzüberschreitenden Fällen "einfacher Betriebsstätten" (s. Rn. 13), unabhängig davon, ob im jeweiligen Fall ein DBA anwendbar ist oder nicht (s. aber § 1 Absatz 5 Satz 8 AStG, der ggf. die Anwendbar...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 24. BMF, Schr. v. 6.2.2012 – IV B 6 - S 1509/07/10001 – DOK 2012/0049930, BStBl. I 2012, 241 (Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen – Beziehungen eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland –)

2 Anlagen[1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3 Das BMF-Schreiben v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880)

Tz. 52b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Ergebnis der Erörterungen innerhalb der Fin-Verw und unter Beteiligung der betroffenen Verbände wurden durch das Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) zur stlichen Behandlung der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges schließlich insbes folgende Grundsätze geregelt (ausführlich zu diesem Schr – mit Bsp zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.5 Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 327a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stellt die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges einen BgA dar (hierzu s Tz 55), so ist dieser – mangels rechtlicher Verselbständigung – als Regiebetrieb zu beurteilen (s Schiffers, DStZ 2017, 562). Ist eine solche Beteiligung ein eigenständiger BgA oder – notwendiges oder gewillkürtes – BV eines (anderen) BgA (s Tz 185f...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug: § 1 AStG betreffend)

Inhaltsübersicht 0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.2 Frühere Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 vorläufig frei Tz. 52a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Urt des BFH v 25.03.2015 (BStBl II 2016, 172) begründet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer gew (dh mit Gewinnerzielungsabsicht) tätigen MU-Schaft einen BgA, unabhängig davon, ob die von der MU-Schaft ausgeübte Tätigkeit, würde sie von der jur Pers d öff Rechts selbst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.5 Zeitliche Anwendung

Tz. 52m Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Grundsätze des Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) sind nach Rn 13 dieses Schr in allen offenen Fällen ab dem VZ 2009 anzuwenden (zur stlichen Behandlung der VZ bis 2008 s Tz 52a). Wenn eine jur Pers d öff Rechts bisher die Rechtsauffassung vertreten hat, die Beteiligung an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG oder iSd ...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Geldwäscheprävention

Rz. 34 Muster 1.16: Geldwäscheprävention Muster 1.16: Geldwäscheprävention _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Diese illegalen Einnahmen werden bei der "Wäsche" in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust. Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der jur Pers d öff Rechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Ermittlung

Tz. 130 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Wert, mit dem das eingebrachte BV in der Gesamthands-Bil der aufnehmenden Pers-Ges einschließlich der positiven und negativen Ergänzungs-Bil der Gesellschafter und ggf deren Sonder-Bil (im Fall der Einbringung von BV in das Sonder-BV der Übernehmerin) angesetzt worden ist, wird gem § 24 Abs 3 S 1 UmwStG als Veräußerungspreis für den Einb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.4 Ermittlung des Einkommens des Beteiligungs-BgA

Tz. 52j Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Auf den bzw die sich aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft oder einer Pers-Ges ergebenden BgA sind die für BgA geltenden Einkommensermittlungsgrundsätze anzuwenden (s Schr des BMF v 21.06.2017, BStBl I 2017, 880, Rn 11). Liegt eine Tätigkeit vor, die im Falle der unmittelbaren Ausübung durch die jur Pers d öff Re...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Einbringung in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 15 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Bei der Frage, ob die Überführung/Übertragung von WG in den Sonder-BV-Bereich des stlichen BV der aufnehmenden Pers-Ges zur Anwendung des § 24 UmwStG führt, ist uE dahingehend zu differenzieren, obmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Bestimmung über die Bewertung

Tz. 116 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Personengesellschaft hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26.01.1994, BStBl II 1994, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.1 Maßgeblicher Gewinn iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 326a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Als Jahresüberschuss bzw aus Vereinfachungsgründen in Fällen, in denen für den BgA (in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/PersGes) keine H-Bil aufgestellt wird, als Gewinn (hierzu s Tz 297ff) des bzw der BgA ist der aus dem Gesamthandsvermögen der MU-Schaft/Pers-Ges stammende Gewinnanteil der jur Pers d öff Rechts iSd § 120 Abs 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr